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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/2097

26.3.2024

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Sozialwirtschaft und sozioökonomische Innovationen als Instrumente zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“

(Sondierungsstellungnahme)

(C/2024/2097)

Berichterstatter:

Alain COHEUR

Ko-Berichterstatter:

Ferre WYCKMANS

Befassung

Ratsvorsitz, 10.7.2023

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme im Arbeitsorgan

20.12.2023

Verabschiedung im Plenum

17.1.2024

Plenartagung Nr.

584

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

227/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist den vielfältigen Dimensionen von Armut Rechnung zu tragen, die sich auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Ernährung, Mobilität, digitalen Instrumenten, Energie, Kultur usw. auswirkt. Zur Gewährleistung der sozialen Inklusion ist eine bereichsübergreifende Herangehensweise an das Problem Armut unabdingbar. Obgleich die Armutsbekämpfung Sache aller Wirtschaftsakteure ist, liegt es in der Verantwortung des Staates, seine umfassende Verantwortung in diesem Bereich voll wahrzunehmen. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten und der sozialen Ausrichtung der Sozialwirtschaft leistet diese einen umfassenden und bereichsübergreifenden Beitrag.

1.2.

Um das gesamte wirtschaftliche, industrielle und gesellschaftliche Potenzial der Sozialwirtschaft auszuschöpfen und die soziale Inklusion aller zu fördern, fordert der EWSA die Europäische Kommission auf, ihren Aktionsplan für die Sozialwirtschaft weiter umzusetzen, ihn 2025 als Grundlage für einen neuen Aktionsplan zu bewerten, die Umsetzung der Empfehlung durch die Mitgliedstaaten aktiv zu begleiten sowie die Sozialwirtschaft und die Politik der sozialen Innovation in ihrem nächsten Arbeitsprogramm ausdrücklich zu berücksichtigen.

1.3.

Der EWSA spricht sich für einen starken territorialen Ansatz aus, der die Regionen und Gemeinden einbezieht und eine Vielzahl von Akteuren bei der Umsetzung der Sozialwirtschaft zusammenbringt. Auf Betreiben der Behörden lassen sich die lokale Entwicklung, die Rückverlagerung von Produktionsanlagen, die Schaffung guter, nicht verlagerbarer Arbeitsplätze sowie die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsakteuren (gemeinsame Nutzung von Produktionsanlagen, Austausch bewährter Verfahren) fördern und ein stimulierendes Ökosystem schaffen, in dem Verbände, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, herkömmliche Unternehmen, Investoren aus dem Bankensektor, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, Wissenschaft und Forschung usw. koexistieren können.

1.4.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, bei ihren Initiativen im Bereich der sozialen Innovation einen bereichsübergreifenden Ansatz zu verfolgen, der eine Vielzahl von Akteuren aus herkömmlichen Unternehmen und der Sozialwirtschaft zusammenbringt und auch ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung trägt.

1.5

Zudem fordert er die Kommission auf, die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation bei ihren Initiativen zur Umsetzung der Schwerpunkte ihrer strategischen Vorausschau zu berücksichtigen, um vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Auch in Bezug auf weitere vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, junge Menschen sowie andere unterrepräsentierte oder ausgegrenzte Personen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen bzw. eine Ausbildung absolvieren oder in extremer Armut leben, stellt die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung nach wie vor eine Herausforderung dar.

1.6

Durch die Umsetzung einer ehrgeizigen Strategie für die Entwicklung der Sozialwirtschaft mit Programmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Fortbildung und zur Unterstützung von Trägern von Projekten zur Gründung von Kleinstunternehmen, Genossenschaften, Verbänden oder Sozialunternehmen usw. können in diesem Bereich vielfältige Arbeitsplätze geschaffen werden, was ein probates Mittel zur Armutsbekämpfung ist.

1.7

Eine solche langfristig angelegte und gemeinsam gestaltete Strategie muss sich auf eine Rechtsgrundlage, einen an das Geschäftsmodell der Sozialwirtschaft angepassten steuerlichen Rahmen, eine entsprechende Verwaltung mit geschulten Beamten sowie spezifische Instrumente stützen.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.    Hintergrund

2.1.1.

Der belgische EU-Ratsvorsitz ersuchte den EWSA, zu prüfen, wie wirksam die Sozialwirtschaft und sozioökonomische Innovationen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen können, und mit der vorliegenden Stellungnahme leistet der EWSA diesem Ersuchen Folge.

2.1.2.

Diese Befassung erfolgt vor dem Hintergrund komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen, die sich nur bewältigen lassen, wenn alle einschlägigen gesellschaftlichen Ressourcen mobilisiert werden, wobei die Sozialwirtschaft und die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle als Katalysatoren für soziale Innovation spielen.

2.1.3.

Die Armutsbekämpfung ist Sache aller gesellschaftlichen Akteure. Zwar beschränken sich die Tätigkeiten der Organisationen der Sozialwirtschaft nicht auf soziale Maßnahmen, doch stellen viele von ihnen grundlegende Dienstleistungen (wie Unterkünfte, Nothilfe oder Nahrungsmittelhilfe) für (die immer zahlreicheren) Menschen bereit, die in eine extreme Lebenslage geraten und z. B. von Obdachlosigkeit oder äußerster Armut betroffen sind. Zudem bieten sie arbeitsmarktfernen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten, was die Inklusion stärkt, und sie setzen sich für politische Maßnahmen ein, die die Ursachen von Armut an der Wurzel angehen.

2.1.4.

Laut den Daten von Eurostat (1) ist die Zahl der Personen aus Haushalten, auf die mindestens einer der folgenden drei Risikofaktoren für Armut und soziale Ausgrenzung zutrifft, seit 2014 rückläufig: Armutsgefährdung, erhebliche materielle und soziale Deprivation und/oder Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsintensität. Tatsache ist jedoch, dass 2022 in Europa 95,3 Mio. Menschen von Armut betroffen waren (22 % der Bevölkerung, d. h. jeder Fünfte), was für das reiche Europa ein abnormal hohes Niveau darstellt.

2.1.5.

Der EWSA erinnert daran, dass sich die Europäische Kommission im März 2021 in ihrem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte das übergeordnete Ziel gesteckt hat, die Zahl der von Armut betroffenen Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu verringern (2).

2.1.6.

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung muss unter Berücksichtigung der vielfältigen Aspekte des Phänomens Armut betrachtet werden. Armut lässt sich nicht an einem einzigen Kriterium festmachen, sondern umfasst verschiedene Aspekte und wirkt sich auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Ernährung, Mobilität, digitalen Instrumenten, Energie, Kultur usw. aus. Zur Gewährleistung der sozialen Inklusion ist eine bereichsübergreifende Herangehensweise an das Problem Armut daher unabdingbar.

2.1.7.

Die verschiedenen Formen von Armut haben kumulative Wirkung, und nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen vulnerabel. Aus den Eurostat-Daten von Juni 2023 (3) geht hervor, dass Frauen, junge Erwachsene, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Arbeitslose und von Erwerbsarmut betroffene Menschen (4) im Durchschnitt eher von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind als andere Bevölkerungsgruppen in der EU. Auch Kleinkinder, Alleinerziehende, Personen, die aufgrund einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts diskriminiert werden, sowie ältere Menschen sind besonders von Armut betroffen.

2.1.8.

Im März 2021 erkannte die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte an, dass die Sozialwirtschaft Arbeitsplätze schafft, und betonte, dass wichtige gesellschaftliche Herausforderungen in einer Vielzahl von Sektoren oftmals durch soziale Innovation angegangen werden können. Nach Auffassung der Kommission verfügt die Sozialwirtschaft über ein großes ungenutztes wirtschaftliches Potenzial und ist aufgrund ihrer doppelten sozialen und wirtschaftlichen Wertschöpfung von besonderem Interesse.

2.1.9.

Auch der Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten gemeinnütziger Vereine vom 5. September 2023 (5) stellt einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung dar, sind diese Organisationen doch häufig genau in diesen Bereichen tätig. Die Richtlinie wird die Vereine stärken und ihnen dabei helfen, die im Binnenmarkt geltenden Vorschriften in vollem Umfang zu nutzen. Zudem wird sie die Integration vorantreiben und es den Unionsbürgerinnen und -bürgern erleichtern, die Grundfreiheiten tatsächlich auszuüben.

2.2.    Die Sozialwirtschaft und ihre gesellschaftlichen Werte

2.2.1.

Die dem Management von Organisationen der Sozialwirtschaft zugrunde liegenden Werte Teilhabe und Demokratie tragen auch dazu bei, die dort Beschäftigten stärker zur Selbstbestimmung zu befähigen. Eine solche aktive Beteiligung kann diese zudem veranlassen, sich vermehrt in ihre Gemeinschaft einzubringen, ihre soziale Inklusion fördern und sie so in die Lage versetzen, ihre Rolle als Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich zu erfüllen und zum Wohlergehen der Bevölkerung beizutragen. Die Sozialwirtschaft kann durch präventive und frühzeitige Maßnahmen verhindern, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen in die Prekarität abrutschen.

2.3.    Dynamik auf internationaler Ebene

2.3.1.

Die jüngste Empfehlung des Rates (6) ist ein weiterer wichtiger Schritt in der dynamischen Entwicklung der Sozialwirtschaft, die seit der Lancierung des einschlägigen Aktionsplans auf internationaler Ebene zu verzeichnen ist. Diese Dynamik spiegelt sich auch in der Entschließung über menschenwürdige Arbeit und die Sozial- und Solidarwirtschaft der Internationalen Arbeitsorganisation (7) von Juni 2022, in der OECD-Empfehlung zur Sozial- und Solidarwirtschaft und zu sozialer Innovation (8) von Juni 2022 sowie in der Resolution der Vereinten Nationen zur Förderung der Sozial- und Solidarwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung (9) von April 2023 wider.

2.3.2.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass die EU der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Förderung der Sozialwirtschaft in allen 27 Mitgliedstaaten sowie für deren Stärkung unter Berücksichtigung ihres bereichsübergreifenden Charakters Priorität einräumt. Die Sozialwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für den Zugang zu Beschäftigung, u. a. für arbeitsmarktferne vulnerable Gruppen, deckt aber auch ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und industriellen Tätigkeiten (Energie, Ernährung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kultur, Produktion, Recycling und Wiederverwendung usw.) ab. Sie trägt damit entscheidend zur Gewährleistung eines gerechten, nachhaltigen und inklusiven Übergangs bei.

2.3.3.

Dies zeigt sich auch in dem systemischen und ganzheitlichen Ansatz der Empfehlung, in der die Sozialwirtschaft mit verschiedenen wichtigen politischen Maßnahmen und Strategien wie dem Grünen Deal, der Union der Gleichheit, der Pflege- und Betreuungsstrategie, den Kinderrechten, der verstärkten Jugendgarantie und dem Übergangspfad für die Lokal- und Sozialwirtschaft verknüpft wird.

2.3.4.

Um das gesamte wirtschaftliche, industrielle und gesellschaftliche Potenzial der Sozialwirtschaft auszuschöpfen und die soziale Inklusion aller zu fördern, fordert der EWSA die Kommission auf, ihren Aktionsplan für die Sozialwirtschaft weiter umzusetzen, im Jahr 2025 eine Bewertung vorzunehmen, einen neuen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft zu erarbeiten und die Umsetzung der Empfehlung durch die Mitgliedstaaten aktiv zu begleiten.

2.4.    Die Sozialwirtschaft als Katalysator für soziale Innovation

2.4.1.

In Zeiten multipler Krisen können die gesellschaftlichen Herausforderungen nur bewältigt werden, wenn alle gesellschaftlichen Ressourcen im Rahmen eines alle Ebenen und Sektoren umfassenden Ansatzes mobilisiert werden. Ein solcher Ansatz stellt eine soziale Innovation dar, wobei diese laut der Empfehlung „Tätigkeiten [umfasst], die sowohl in Bezug auf ihre Zielsetzungen als auch ihre Mittel sozial sind, insbesondere Tätigkeiten, die sich auf die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen für Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Modelle beziehen, die gleichzeitig sozialen Bedarf decken und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder privaten Organisationen schaffen und dadurch der Gesellschaft nützen und deren Handlungspotenzial eine neue Dynamik verleihen“. In der Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass soziale Innovation häufig auf der Grundlage der Sozialwirtschaft entsteht.

2.4.2.

Im Mittelpunkt der sozialen Innovation stehen Prävention und frühzeitiges Eingreifen mit einem langfristigen Ansatz anstelle einer Fokussierung auf kurzfristige Gewinne. Eine solche Vorgehensweise wird häufig als Sozialinvestition bezeichnet. Soziale Investitionen sind eng mit dem gerechten Übergang verknüpft und stehen im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte. Indem der Schwerpunkt auf proaktive Maßnahmen gelegt wird, werden widerstandsfähigere Gesellschaften geschaffen, die langfristigen sozialen Kosten gesenkt und zugleich ein nachhaltiges und integratives Wachstum gefördert. Die Sozialwirtschaft kann ein wichtiger Motor für den Wandel sein, da sie über eine Reihe einzigartiger Stärken im Hinblick auf soziale Investitionen verfügt und Innovationen zur Bewältigung sozialer Herausforderungen in den Bereichen fördert, in denen andere Sektoren an ihre Grenzen stoßen.

2.4.3.

Soziale Innovation ist erforderlich, um Lösungen für den ungedeckten Bedarf im Sozialbereich bereitzustellen, aber auch um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und soziale und wirtschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Sie umfasst alle Bereiche der Gesellschaft, die Sozialwirtschaft, die Zivilgesellschaft sowie vielfältige nichtstaatliche Akteure und die Behörden auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen. Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, bei ihren Initiativen im Bereich der sozialen Innovation einen bereichsübergreifenden Ansatz zu verfolgen, der eine Vielzahl von Akteuren aus klassischen Unternehmen und der Sozialwirtschaft zusammenbringt und auch ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung trägt.

2.4.4.

Der EWSA ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Instrumente wie das öffentliche Auftragswesen, die Strukturfonds und die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zur Förderung sozialer Innovation eingesetzt werden.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1.    Lokale und regionale Ebene

3.1.1.

In der jüngsten Empfehlung des Rates wird die Einrichtung von lokalen bzw. regionalen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten genannt, die die Rolle von Botschaftern für die Sozialwirtschaft übernehmen und den Sektor fördern, den Zugang zu EU- oder nationalen Finanzmitteln erleichtern und Unterstützung auf Augenhöhe bieten. Auf diese Weise müssen Gemeinwesen vor Ort und die lokale Entwicklung gestärkt werden. Lokale Projekte wirken sich positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wiedereingliederung marginalisierter Personen und die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger aus. Sie können somit zu einer Umkehr von Verarmungszyklen führen. In seiner Stellungnahme INT/1037 unterstreicht der EWSA die Bedeutung der lokalen Ebene (10).

3.1.2.

Viele sozialwirtschaftliche Initiativen sind tief in dem jeweiligen Gemeinwesen vor Ort verwurzelt. Dies fördert kurze Wertschöpfungsketten, die die lokale Produktion und den lokalen Verbrauch erleichtern, und trägt somit zum ökologischen Wandel bei (kurze Lebensmittelversorgungskette, Energieerzeugung). Der EWSA spricht sich daher für einen starken territorialen Ansatz aus, der die Regionen und Gemeinden einbezieht und eine Vielzahl von Akteuren bei der Umsetzung der Sozialwirtschaft zusammenbringt. Auf Betreiben der Behörden können dabei die lokale Entwicklung, die Rückverlagerung von Produktionsanlagen, die Schaffung nicht verlagerbarer Arbeitsplätze sowie die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsakteuren (gemeinsame Nutzung von Produktionsanlagen, Austausch bewährter Verfahren) gefördert und ein stimulierendes Ökosystem geschaffen werden, in dem Verbände, Genossenschaften, profitorientierte Unternehmen, Investoren aus dem Bankensektor, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Wissenschaft und Forschung usw. koexistieren können. Die sozialwirtschaftlichen Organisationen stärken eine leistungsfähige Wirtschaft, die die Tätigkeit herkömmlicher Unternehmen ergänzt. Für Letztere sind sie keine Wettbewerber, sondern decken komplementär unrentable Marktsegmente ab. So ermöglichen sie beispielsweise die Unterstützung von Menschen in extremer Armut, um die sich sonst niemand kümmern würde.

3.2.    Kooperationsstrategien

3.2.1.

Für den erfolgreichen Ausbau der Sozialwirtschaft und die Umsetzung sozialer Innovationen bedarf es eines auf zehn Jahre ausgelegten Konzepts mit einer auf Schwerpunkten und belastbaren statistischen Daten basierenden Strategie. Diese gemeinsam zu entwickelnde Strategie muss sich auf Folgendes stützen:

eine Rechtsgrundlage und einen steuerlichen Rahmen, der an das Geschäftsmodell der Sozialwirtschaft angepasst ist;

eigene, für die Sozialwirtschaft zuständige Verwaltungsstellen mit Beamten, die in Sachen Sozialwirtschaft geschult und sich ihrer Besonderheiten und Werte bewusst sind;

Instrumente für die Gründung sozialwirtschaftlicher Unternehmen:

Gründerzentren,

Beratungsstellen,

finanzielle Unterstützung,

Angebote auf dem Gebiet der allgemeinen und der beruflichen Bildung, auch im Bereich Management,

Haushaltsmittel für die Organisation und die Stärkung der Öffentlichkeitswirksamkeit des Sektors,

Aufforderungen zur Einreichung von Projekten, Genossenschaftsstipendien usw.

3.2.2.

Aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters muss die Sozialwirtschaft in all ihrer Vielfalt als Wirtschafts- und Unternehmensmodell anerkannt werden, das in vielen Bereichen Anwendung finden kann (Eingliederung, gemeindenahe Dienstleistungen, Ernährung, kurze Versorgungswege, Wohnungswesen, Wiederverwendung, Energie, Kultur, Mobilität, Banken, Versicherungen, Gesundheit usw.). Daher müssen die für die Sozialwirtschaft zuständigen Verwaltungsstellen eng mit anderen, für Fragen mit Relevanz für diesen Sektor zuständigen Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten können, damit gewährleistet ist, dass für sozialwirtschaftliche Unternehmen die gleichen Bedingungen wie für andere Unternehmensformen auch gelten. Der EWSA empfiehlt,

auf verschiedenen territorialen Ebenen Steuerungsmechanismen für die Sozialwirtschaft zu schaffen;

auf regionaler Ebene einen Koordinierungsausschuss zu bilden, in dem die zuständigen Verwaltungsstellen und die Interessenträger des regionalen Ökosystems vertreten sind;

auf kommunaler Ebene im Hinblick auf eine stärkere Einbeziehung der gewählten Mandatsträger der lokalen Ebene ggf. ein aus Gemeinderäten zusammengesetztes Kollegium für die Sozialwirtschaft einzurichten. Die Einrichtung eines solchen Kollegiums könnte in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern verpflichtend sein und im Falle kleiner Gemeinden gegebenenfalls mit regionaler Unterstützung durch Gemeindebünde erfolgen;

spezifische nationale Programme für soziale Innovation zu erarbeiten sowie für eine bessere Verknüpfung zwischen den verschiedenen Politikbereichen zu sorgen, um die gemeinsame Festlegung und Umsetzung sozialer Ziele zu fördern.

3.2.3.

In ihrer jüngsten strategischen Vorausschau vom Juli 2023 (11) weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die EU die Mitgliedstaaten weiterhin darin bestärken sollte, inklusive, hochwertige Sozialdienstleistungen zu entwickeln, mit denen die Menschen besser befähigt werden, einen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten und gleichzeitig ihr Potenzial auszuschöpfen und ihre Ziele zu verwirklichen. Dies beinhaltet auch eine Aktualisierung der Sozialpolitik entsprechend eines auf Sozialinvestitionen während des gesamten Lebensverlaufes basierenden, nachhaltigen Ansatzes. Dazu gehören die Förderung der Erwerbsbeteiligung und der Inklusivität, die Anpassung des Sozialschutzes an atypische Beschäftigungsformen sowie ein Konzept der aktiven Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

3.2.4.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, die Sozialwirtschaft bei ihren Initiativen zur Umsetzung der Schwerpunkte ihrer strategischen Vorausschau zu berücksichtigen, um u. a. die Erwerbsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, insbesondere aber jene von Frauen, Menschen mit Behinderungen, jungen Menschen sowie anderen unterrepräsentierten oder ausgegrenzten Personen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen bzw. eine Ausbildung absolvieren oder in extremer Armut leben.

3.2.5.

Durch die Umsetzung einer ehrgeizigen Strategie für die Entwicklung der Sozialwirtschaft mit Programmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Fortbildung und zur Unterstützung von Trägern von Projekten zur Gründung von Kleinstunternehmen, Genossenschaften, Verbänden oder Sozialunternehmen usw. können in diesem Bereich vielfältige Arbeitsplätze geschaffen werden. Innovative Projekte wie „Gebiete ohne Langzeitarbeitslosigkeit“ in verschiedenen Mitgliedstaaten (Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich) sind ein weiteres Beispiel für Initiativen zur Schaffung guter Arbeitsplätze, die zugleich den Gebieten zugutekommen, in denen sie umgesetzt werden. Der EWSA ersucht die Europäische Kommission, die Lancierung und Umsetzung solcher Initiativen u. a. durch den Austausch und die Förderung bewährter Verfahren — etwa über das neue „EU-Gateway für die Sozialwirtschaft“ (12) — zu begleiten.

3.3.    Resilienz, Finanzen und Bewertungsinstrumente

3.3.1.

Der Zugang zu Finanzmitteln ist einer der Eckpfeiler einer starken und ehrgeizigen Strategie für den Ausbau der Sozialwirtschaft. In ihrer Empfehlung erkennt die EU an, dass die Mitgliedstaaten, einschließlich der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der EU, insbesondere die Mittel aus dem Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität, besser nutzen könnten, indem sie spezifische Maßnahmen für die Sozialwirtschaft ergreifen (13).

3.3.2.

Diese Strategie muss von Anfang an auf ihre Besonderheiten zugeschnittene Bewertungs- und Überwachungsinstrumente umfassen, um die Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Resilienz zu fördern und so den Bedürfnissen der Interessenträger am besten gerecht zu werden. Die Einrichtungen der Sozialwirtschaft gelten als resilient. In ihrer strategischen Vorausschau 2020 („Weichenstellung für ein resilienteres Europa“) stellt die Kommission fest, dass kooperativ ausgerichtete und gemeinnützige Organisationen die soziale und wirtschaftliche Resilienz während der COVID-19-Gesundheitskrise gestärkt haben (14). Ihr Ziel ist es, einen leistungsfähigen Wirtschaftssektor zu stärken, der die Tätigkeit traditioneller Unternehmen ergänzt. Für diese sind sie keine Wettbewerber, vielmehr decken sie unrentable Marktsegmente ab. Sie unterstützen beispielsweise Menschen in extremer Armut, um die sich sonst niemand kümmern würde.

Brüssel den, 17. Januar 2024

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  Eurostat, People at risk of poverty or social exclusion in 2022.

(2)  Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte.

(3)  Eurostat, Statistics Explained, Living conditions in Europe — poverty and social exclusion.

(4)  A/78/175: Report of the Special Rapporteur on extreme poverty and human rights, Olivier De Schutter — The working poor: a human rights approach to wages | OHCHR.

(5)  EUR-Lex — 52023PC0516 — DE — EUR-Lex.

(6)  Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft — politische Einigung, 29.9.2023.

(7)  Internationale Arbeitsorganisation, Entschließung über menschenwürdige Arbeit und die Sozial- und Solidarwirtschaft.

(8)  OECD Legal Instruments.

(9)  Interinstitutionelle Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für die Sozial- und Solidarwirtschaft (UNTFSSE), Historic moment for the SSE: At its 66th plenary meeting, the UN General Assembly adopts the resolution “Promoting the Social and Solidarity Economy for Sustainable Development” .

(10)  Der EWSA betont in seiner Stellungnahme „Paket zur Sozialwirtschaft“, ABl. C, C/2024/882, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/882/oj, dass unbedingt in die kontinuierliche Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften bzw. der öffentlichen Hand und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen investiert werden muss, da viele sozialwirtschaftliche Einrichtungen auf lokaler Ebene tätig sind.

(11)  Strategische Vorausschau 2023 (europa.eu).

(12)   EU Social Economy Gateway (europa.eu).

(13)  In seiner Stellungnahme „Paket zur Sozialwirtschaft“, ABl. C, C/2024/882, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/882/oj, spricht sich der EWSA für sozial verantwortliche und innovative Lösungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge aus, um Hindernisse zu beseitigen, die die Beteiligung sozialwirtschaftlicher Unternehmen an der Auftragsvergabe erschweren. Zudem empfiehlt er die Einführung von Kriterien zur Anerkennung der von sozialwirtschaftlichen Unternehmen im Sozialbereich erzielten Ergebnisse sowie von Kriterien für die geografische Nähe.

(14)  Strategische Vorausschau 2020 (europa.eu): „Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen haben durch die Erbringung öffentlicher Dienste in der Krise für Entlastung gesorgt. Sie haben unter Beweis gestellt, dass sie eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt unter Bedingungen bereitstellen können, unter denen gewinnorientierte Unternehmen keine adäquate Rendite generieren würden, und trugen damit zur Schaffung und zum Erhalt von Millionen Arbeitsplätzen bei. Sie sind zudem eine wesentliche Triebkraft für soziale Innovation.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2097/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)