Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2024/1829 |
11.3.2024 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — WY/Laudamotion GmbH, Ryanair DAC
(Rechtssache C-54/23 (1), Laudamotion und Ryanair)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung [EG] Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 1 - Art. 7 Abs. 1 - Ausgleichszahlungen für Fluggäste bei großer Verspätung von Flügen - Zeitverlust - Vom Fluggast selbst gebuchter Ersatzflug - Fluggast, der das Endziel mit weniger als drei Stunden Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreicht - Keine Ausgleichszahlungen)
(C/2024/1829)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: WY
Beklagte: Laudamotion GmbH, Ryanair DAC
Tenor
Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
sind dahin auszulegen, dass
ein Fluggast, der wegen drohender großer Verspätung des Fluges, für den er über eine bestätigte Buchung verfügt, bei der Ankunft am Endziel oder wegen hinreichender Anhaltspunkte für eine solche Verspätung selbst einen Ersatzflug gebucht hat und das Endziel mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fluges erreicht hat, keinen Ausgleichsanspruch im Sinne dieser Bestimmungen haben kann.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1829/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)