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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1809 |
28.2.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11487 — DIGITALBRIDGE / EQUITIX / FREEDOM FIBRE / VX FIBER / LILACONNECT)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/1809)
1.
Am 20. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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DigitalBridge Group, Inc. („DigitalBridge“, USA), |
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Equitix Holdings Limited („Equitix“, Vereinigtes Königreich), |
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Freedom Fibre Limited („Freedom Fibre“, Vereinigtes Königreich), derzeit kontrolliert von Equitix, |
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VX Fiber Limited („VX Fiber“, Vereinigtes Königreich), derzeit kontrolliert von DigitalBridge, und |
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LilaConnect Limited („LilaConnect“, Vereinigtes Königreich), derzeit kontrolliert von DigitalBridge. |
DigitalBridge und Equitix werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Freedom Fibre, VX Fiber und LilaConnect erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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DigitalBridge ist eine Investmentgesellschaft, die sowohl direkt als auch über die von ihr verwalteten Fonds und ihre Portfolio-Unternehmen in fünf Schlüsselbereichen investiert: i) Rechenzentren, ii) Mobilfunkmasten, iii) Glasfasernetze, iv) Kleinzellen und v) Edge-Infrastruktur. |
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Equitix ist Investor, Entwickler und langfristiger Fondsmanager von Kerninfrastruktur- und Energieeffizienzanlagen. |
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Freedom Fibre ist ein britischer FTTP-Anbieter („Fiber to the Premises“ – Glasfaseranbindung bis zum Endnutzer), der ausschließlich im Vereinigten Königreich Glasfaser-Breitbandnetze sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten bereitstellt. |
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VX Fiber baut, errichtet, betreibt und besitzt ausschließlich im Vereinigten Königreich sowohl passive als auch aktive FTTP-Netze. |
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LilaConnect ist ein Internetdienstleister, der ausschließlich im Vereinigten Königreich tätig ist. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11487 — DIGITALBRIDGE / EQUITIX / FREEDOM FIBRE / VX FIBER / LILACONNECT
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1809/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)