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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1757

22.3.2024

P9_TA(2023)0306

Das System der Europäischen Schulen: Sachstand, Herausforderungen und Perspektiven

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2023 zum System der Europäischen Schulen: Sachstand, Herausforderungen und Perspektiven (2022/2149(INI))

(C/2024/1757)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (1),

unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für Kultur und Bildung durchgeführte Studie mit dem Titel „The European Schools system: State of Play, Challenges and Perspectives“ (System der Europäischen Schulen: Sachstand, Herausforderungen und Perspektiven) (2) vom 9. Juni 2022,

unter Hinwies auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom Dezember 2022 mit dem Titel „PISA for Schools: How The European Schools Compare Internationally 2022“ (PISA für Schulen: Wie schneiden die Europäischen Schulen 2022 im internationalen Vergleich ab?),

unter Hinweis auf den im Jahr 2022 vorgelegten Abschlussbericht der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung mit dem Titel „External Evaluation of the Implementation of the European Schools’ Action Plan on Educational Support and Inclusive Education“ (Externe Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Schulen für Pädagogische Unterstützung und Integrative Bildung),

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 25. November 2022 mit dem Titel „Bericht über den Jahresabschluss 2021 der Europäischen Schulen“,

unter Hinweis auf die interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu dem System der Europäischen Schulen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum europäischen Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zur Errichtung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 — Microcredentials, individuelle Lernkonten und Lernen für eine nachhaltige Umwelt (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2016 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (8),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0205/2023),

A.

in der Erwägung, dass das System der Europäischen Schulen („European Schools System“ — ESS) ein einzigartiges System ist, das seit seiner Gründung in den 1950er Jahren seine Stärken und Qualitäten unter Beweis gestellt hat, als es beispielsweise um die Anerkennung des Europäischen Abiturs in allen Mitgliedstaaten und die stetig wachsende Zahl der anerkannten Europäischen Schulen („Accredited European Schools“ — AES) ging; in der Erwägung, dass jeder EU-Bürger die Möglichkeit haben sollte, von einer solchen Bildung zu profitieren;

B.

in der Erwägung, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, von der Art der Bildung zu profitieren, die vom System der Europäischen Schulen angeboten wird, und dass alle Schulsysteme in der Europäischen Union die Möglichkeit erhalten sollten, vom pädagogischen Fachwissen des Systems der Europäischen Schulen zu profitieren;

C.

in der Erwägung, dass das ESS, indem in diesem Rahmen die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten — über parallele Sprachabteilungen — mit einer starken europäischen Dimension, einem Gefühl der Zugehörigkeit und kulturellen Identität, mehrsprachiger Bildung und einem Schwerpunkt auf Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik sowie pädagogischen Innovationen kombiniert werden, ein Laboratorium und einen Erfahrungsschatz für Bildungsreformen, auch im Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Bildungsraums, darstellt;

D.

in der Erwägung, dass das ESS vollständig mit den Bildungsstrategien der Union im Einklang stehen sollte; in der Erwägung, dass ein zentrales Ziel des ESS darin besteht, die Mobilität und den Transfer von und in alle nationalen Bildungssysteme zu erleichtern, wobei die Mitgliedstaaten für eine gerechte und gleiche Umsetzung der Lernergebnisse des ESS sorgen müssen;

E.

in der Erwägung, dass die Governance-Struktur der ESS den Vorteil hat, eine direkte Verbindung zu den Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten, jedoch angesichts ihrer klaren Unzulänglichkeiten bei der Entscheidungsfindung, dem Änderungsmanagement und dem strukturieren Austausch bewährter Verfahren mit nationalen Bildungssystemen reformiert werden muss;

F.

in der Erwägung, dass der Aufgabenbereich der Kommission im ESS ausgeweitet werden muss und ihre Handlungsformen ausgebaut werden müssen, da sich ihre Beteiligung derzeit auf Haushaltsfragen beschränkt, wobei die gleichermaßen wichtigen Bildungsaspekte sowie die operativen und personalbezogenen Aspekte außen vor bleiben;

G.

in der Erwägung, dass das derzeitige System der Einstellung von Lehrkräften im ESS schwerwiegende Mängel aufweist, die zu einer Diskrepanz zwischen dem Bedarf vor Ort und dem von den Mitgliedstaaten tatsächlich abgeordneten Personal, Fragen im Zusammenhang mit den jährlichen Einstellungsplänen, Schwierigkeiten, qualifizierte Lehrkräfte und anderes Personal zu finden, prekären Arbeitsbedingungen für vor Ort eingestellte Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte und Problemen bei der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung führen; in der Erwägung, dass es erforderlich ist, die Attraktivität des ESS, insbesondere unter den Lehrkräften, zu erhöhen;

H.

in der Erwägung, dass das ESS zwar Fortschritte bei der Inklusion von Schülern mit besonderen Bedürfnissen, Behinderungen oder Lernunterschieden erzielt hat, es aber an psychologischer Unterstützung fehlt und der Bedarf an intensiver Unterstützung zunimmt; in der Erwägung, dass Kommunikation und angemessene Beschäftigungsverhältnisse von entscheidender Bedeutung sind, um dafür zu sorgen, dass das Lehrpersonal und psychologische Fachkräfte Schüler auf hochwertige, maßgeschneiderte und kontinuierliche Weise unterstützen;

I.

in der Erwägung, dass das ESS dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass alle EU-Amtssprachen, auch die kleinen Sprachen, gleichbehandelt werden, und die sprachliche und kulturelle Vielfalt zu fördern, wobei die europäische Dimension des Lernens gestärkt wird; in der Erwägung, dass Pläne, die darauf abzielen, dass alle Sprachabteilungen bis 2028 sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe in Brüssel vertreten sind, begrüßt werden;

J.

in der Erwägung, dass Eltern in den Schulen eine Schlüsselrolle spielen, etwa bei der Durchführung außerschulischer Tätigkeiten und der Bereitstellung von Beförderungs- und anderen Diensten, und dass sie in gesonderten Elternvereinigungen vertreten sind;

K.

in der Erwägung, dass EU-Mittel den Großteil des für das ESS bereitgestellten Haushalts ausmachen, weshalb das Parlament die Verwaltung und den Betrieb des ESS genauer kontrollieren muss, und dass die von der Union im Bereich Bildung angenommenen Ziele und Investitionsprioritäten im ESS stärker berücksichtigt werden sollten;

L.

in der Erwägung, dass die mangelnde Rechenschaftspflicht einiger gastgebenden Länder, die für die Bereitstellung und Instandhaltung der Schulgebäude verantwortlich sind, zu ernsten Problemen geführt hat, insbesondere in Brüssel, wo Schulen überbelegt sind; in der Erwägung, dass diese Probleme tief greifende Auswirkungen auf den Bildungsstandard, auf organisatorische Aspekte und auf die Sicherheit und das Wohlbefinden von Schülern und Personal gleichermaßen hatten;

Stand der Dinge und Zukunftsvorstellungen

1.

betont, dass eine kritische und tief greifende Bewertung aller Aspekte des ESS sowie Reformen erforderlich sind, um das System zukunftstauglich zu gestalten, seine Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten und sicherzustellen, dass es als Modell für den Austausch bewährter Verfahren innerhalb der Bildungssysteme dient;

2.

fordert den Obersten Rat der Europäischen Schulen auf, den Auftrag, die Grundsätze und die Ziele des ESS in Form einer neuen „ESS-Charta“ zu aktualisieren, die für das 21. Jahrhundert geeignet ist und eine konstruktive Zukunftsvorstellung für das System sowie realistische Ziele aufzeigt, anhand deren es bewertet werden kann, indem sowohl auf interne als auch auf externe Expertise zurückgegriffen wird; fordert, dass diese neue „ESS-Charta“ bis Ende 2024 eingeführt wird;

3.

fordert die Kommission auf, die Rolle des ESS bei der Einrichtung des europäischen Bildungsraums zu bewerten, auch im Hinblick auf das Erlernen von Sprachen und eine starke europäische Dimension des Lernens sowie bei der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Diplomen EU-weit auf der Grundlage des etablierten Modells des Europäischen Abiturs;

4.

fordert eine stärker integrierte und aktivere Rolle der Kommission, um insbesondere Verbindungen zwischen dem ESS und dem europäischen Bildungsraum zu knüpfen; bringt seinen ausdrücklichen Wunsch zum Ausdruck, dass die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur eng in die Tätigkeit der Kommission gegenüber dem ESS einbezogen wird;

5.

fordert eine verstärkte Rechenschaftspflicht und Transparenz, eine engmaschigere parlamentarische Kontrolle und Aufsicht und eine bessere Kommunikation, um die Sichtbarkeit und das Verständnis des ESS und des Europäischen Abiturs in den Mitgliedstaaten auf allen Ebenen zu stärken;

6.

weist die Mitgliedstaaten auf ihre Pflicht zur Gewährung und Wahrung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Hochschulen gemäß der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen und auf ihre Pflicht hin, zu gewährleisten, dass auch Schüler ohne eigene Sprachabteilung von einem vollständigen Unterrichtsangebot profitieren und schulische Lernfortschritte erzielen; fordert den Obersten Rat und die Mitgliedstaaten auf, eine gerechte und gleiche Umsetzung von Lernergebnissen des ESS und des Europäischen Abiturs in ihren Äquivalenztabellen sicherzustellen und die erforderlichen Korrekturen in den nationalen Umwandlungssystemen vorzunehmen, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung uneingeschränkt zu entsprechen, und dafür zu sorgen, dass alle Schüler problemlos in jeden anderen Mitgliedstaat umziehen können;

7.

fordert engere Beziehungen zwischen dem ESS und den lokalen, regionalen und nationalen Bildungs-Ökosystemen, insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit bei Programmen und Aktivitäten mit Partnerschulen der nationalen Systeme;

Governance, Verwaltung und rechtliche Fragen

8.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen und dem Obersten Rat bis Ende 2024 eine eingehende Überprüfung der Governance- und Verwaltungsstrukturen des ESS und der einzelnen Schulen unter einem unabhängigen Vorsitz durchzuführen und hierfür die Rollen, Verantwortlichkeiten und Strukturen auf allen Ebenen zu untersuchen, die Unabhängigkeit der Funktionen und potenzielle Interessenkonflikte zu bewerten und Regulierungsfragen, die ein Hemmnis für das ESS darstellen;

9.

betont, dass die Entscheidungsfindung des Obersten Rates durch ein alternatives Abstimmungssystem mit einer besseren Konsultation der Interessenträger des ESS gestrafft und flexibler gestaltet werden muss, damit der Oberste Rat besser auf die Bedürfnisse der Schulen eingehen kann; beharrt zudem auf einer präzisen Kommunikation der Entscheidungen innerhalb des ESS;

10.

fordert klare Zuständigkeiten, eine transparente Entscheidungsfindung, zweijährliche Leistungsbeurteilungen sowie Schulungs- und Entwicklungspläne für das gesamte Personal in Führungspositionen, einschließlich einer strukturierten Einarbeitung auf zentraler Ebene und auf Ebene der Schulen;

11.

fordert das Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen und die Troika beim Obersten Rat auf, dem Parlament ab 2024 in Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern des ESS einen ausführlichen gemeinsamen jährlichen Bericht über das ESS vorzulegen, der es dem Organ ermöglicht, die Fortschritte bei den Reformen und der Erreichung der Ziele zu überwachen, auf kritische Fragen hinzuweisen und eine ständige Rolle im Rahmen der Aufsicht und des Änderungsmanagements zu spielen;

12.

fordert den Obersten Rat auf,

a)

die Anwendbarkeit des Primär- und Sekundärrechts der EU im Rahmen des ESS zu klären,

b)

die Einhaltung der Standards in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit in den Schulen zu bewerten,

c)

sicherzustellen, dass die Vertrags- und Arbeitsbedingungen der vor Ort eingestellten Lehrkräfte mit den Rechtsvorschriften und Grundsätzen der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung uneingeschränkt im Einklang stehen,

d)

das Personalstatut und die Allgemeine Ordnung der Europäischen Schulen zu ändern, um die Zuständigkeiten der Beschwerdekammer gegenüber den nationalen Gerichten ausdrücklich zu klären, wobei sicherzustellen ist, dass keine Lücken im Rechtsschutz bestehen,

e)

eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, die sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit befasst und bei Konflikten vermittelt, und

f)

einen Kodex für gute Verwaltungspraxis für die Schulverwaltung auf allen Ebenen zu entwickeln;

13.

fordert, dass das Mandat für den Europäischen Rechnungshof und den Internen Auditdienst der Kommission überarbeitet wird, damit diese Stellungnahmen und Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten des ESS abgeben können, und fordert, dass diese Stellungnahmen und Empfehlungen im Rahmen der Beratungen über den gemeinsamen jährlichen Bericht über das ESS an das Parlament vorgelegt werden;

Ressourcen, Infrastruktur und Personal

14.

fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gegenüber dem ESS in vollem Umfang nachkommen, insbesondere was die Abordnung qualifizierter Lehrkräfte und anderer pädagogischer Fachkräfte und die Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur (geeignete Räumlichkeiten und deren Instandhaltung und Modernisierung) betrifft, und fordert ein verbindliches System direkter Finanzbeiträge, um sowohl in Bezug auf das ESS als auch auf die Mitgliedstaaten für eine größere Flexibilität und Sicherheit zu sorgen;

15.

fordert, dass vor dem Hintergrund der geplanten Überarbeitung der derzeitigen Vereinbarung über die Kostenteilung im Schuljahr 2025–2026 bis Mitte 2025 eine spezielle Task Force eingerichtet wird, die sich aus Vertretern aller Beitragszahler zum Haushalt des ESS zusammensetzt und an der einschlägige pädagogische Fachleute aus dem Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen, der Kommission und den Mitgliedstaaten beteiligt sind, wobei ihr Auftrag darin besteht, konkrete Vorschläge zur Lösung entscheidender Fragen bei der Ressourcenbeschaffung zu unterbreiten und ein umfassendes, angemessenes und nachhaltiges Modell für die Kostenteilung zu entwickeln, das es dem ESS ermöglichen wird, seinen Auftrag im Einklang mit der neuen „ESS-Charta“ zu erfüllen;

16.

legt den Aufnahmemitgliedstaaten nahe, die ESS-Infrastruktur in alle nationalen Pläne für Infrastrukturinvestitionen aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, um sicherzustellen, dass das ESS von den Auszahlungen profitieren kann, durch die die Mitgliedstaaten demnächst im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität begünstigt werden, wobei die anstehenden Bewertungen der nationalen Pläne zu berücksichtigen sind und etwaigen einschlägigen Aktualisierungen, beispielsweise Aktualisierungen im Zusammenhang mit den Kapiteln von RepowerEU, Rechnung getragen werden muss;

17.

fordert den Obersten Rat auf, dringend den anhaltenden Lehrermangel zu beheben und für eine stabile und faire Beschäftigungssituation für alle zu sorgen, indem das Personal gehalten und Fluktuation verringert wird, um so auch eine Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte zu vermeiden; fordert in diesem Zusammenhang die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sowie ein verbessertes und faires Beschäftigungspaket für abgeordnetes und vor Ort eingestelltes Personal, das eine wettbewerbsfähige Vergütung, ausgeglichenere Gehälter für Erzieher sowie für Lehrkräfte an Primar- und Sekundarschulen, Klarheit über Beschäftigungsstatus und -stabilität, ein System der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung und weitergehende Karriereaussichten innerhalb und außerhalb des ESS vorsieht;

18.

fordert, dass Lehrkräfte und Schüler ein höheres Maß an Autonomie erhalten sollten, damit sie besser auf spezifische Bedürfnisse und Situationen reagieren können, wobei unbedingt sicherzustellen ist, dass diese größere Autonomie mit strengeren Bewertungs- und Rechenschaftsmechanismen einhergeht, damit harmonisierte Normen gewährleistet sind;

19.

fordert, dass zusätzliche Stellen auf der mittleren Führungsebene geschaffen werden, die sich auf die Einführung hochwertiger Lehrmethoden und Lehrpläne konzentrieren, und dass alle nationalen Verfahren zur Abordnung transparenter und offener gestaltet werden;

20.

würdigt die Arbeit der Schulgemeinschaft, insbesondere der Eltern, im schulischen Leben, etwa bei der Durchführung außerschulischer Tätigkeiten, und regt dazu an und bekräftigt, dass die Tätigkeiten der Schulen überwacht werden müssen, um eine gute Verwaltung, angemessene pädagogische Qualifikationen, Erschwinglichkeit und Inklusivität zu gewährleisten; weist darauf hin, dass das Übereinkommen den Eltern eine Rolle bei der Governance des ESS zuweist, und fordert, dass diese Rolle angemessen anerkannt wird;

21.

fordert, dass dringend eine jährliche Überprüfung der Zulassungsbedingungen und der Schulgebühren eingeführt wird, um allen Schülern der Kategorie I einen Platz zu garantieren, fordert eine größere sozioökonomische Durchmischung, indem das ESS für mehr Kategorien von Schülern geöffnet wird, und fordert, dass das gesamte Potenzial der AES ausgeschöpft wird, auch um die Überbelegung zu bewältigen; betont, dass es wichtig ist, die Geschwisterregelung streng durchzusetzen, und beharrt darauf, dass rechtliche Gebühren die Eltern oder die Vormunde nicht davon abhalten sollten, Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Zentralen Zulassungsstelle, die gegen die Regeln für die Einschreibung verstoßen, einzulegen;

22.

fordert ferner, dass der Oberste Rat einen ehrgeizigen Mobilitätsplan auf allen Ebenen ausarbeitet, der regelmäßig aktualisiert wird, um die Schülerbeförderung wirksamer, erschwinglicher, zugänglicher und ökologischer zu gestalten;

Bildungsbezogene und pädagogische Qualität

23.

fordert den Obersten Rat auf, die bildungsbezogenen und pädagogischen Standards durch folgende Maßnahmen zu stärken:

a)

Einrichtung einer Taskforce mit einschlägigem pädagogischen Fachwissen, um offene, transparente und regelmäßige Konsultationen mit Interessenträgern abzuhalten und den im Rahmen der Reform der Europäischen Schulen von 2009 geschaffenen Ansatz zur Qualitätssicherung zu überprüfen, wobei sicherzustellen ist, dass die Überprüfung bis Mitte 2024 abgeschlossen ist, von diesem Zeitpunkt an regelmäßig aktualisiert wird, mit klaren Indikatoren einhergeht sowie überwacht und bewertet wird;

b)

Einführung eines verbesserten und rechenschaftspflichtigen Inspektionssystems einschließlich eines Referats zur Qualitätssicherung innerhalb des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen, wozu ständige und entsandte Inspektoren, fachspezifische Inspektionen und Folgeverfahren gehören, die auch AES einbeziehen;

c)

Stärkung der Rolle des Referats Pädagogische Entwicklung des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen und des gemischten Pädagogischen Ausschusses und

d)

Sicherstellung der Teilnahme des ESS an Programmen und Initiativen der EU, beispielsweise an der Erasmus+-Lehrkräfteakademie und am europäischen Bildungsraum;

24.

fordert den Obersten Rat und das Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen auf, bis Ende 2024 eine Strategie für die fortlaufende berufliche Weiterbildung und ein Einarbeitungsprogramm für Lehrkräfte und anderes Bildungspersonal im gesamten ESS zu entwickeln, und betont, dass für die fortlaufende berufliche Weiterbildung — auch im Hinblick auf Fächer und Methoden — ein breiter Ansatz zu wählen ist, um Karrieremöglichkeiten zu verbessern und kollektive Effizienz und formelle Strukturen aufzubauen, durch die Lehrkräfte bei der Konzeption, der Umsetzung, der Bewertung und dem Austausch bewährter pädagogischer Verfahren und Materialien in allen Klassen und dem System insgesamt unterstützt werden;

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von Lehrkräften mit Erfahrungen im Rahmen des ESS, zu Ausbildern und Mentoren in nationalen Systemen zu werden, vollumfänglich auszuschöpfen, fordert den Obersten Rat auf, in dieser Hinsicht Anreize zu schaffen und Leitlinien zu erstellen, und hebt die Rolle hervor, die das ESS bei der Einrichtung eines europäischen Lehrermoduls spielen sollte, das in die Erstausbildung von Lehrkräften in der gesamten EU aufzunehmen wäre;

26.

betont erneut, dass Schulen das Potenzial des personalisierten Lernens nutzen sollen; fordert den Obersten Rat auf, bestehende Rahmen zu stärken und eine kohärente, einheitliche und systematische Inklusionsstrategie im gesamten ESS umzusetzen, in deren Rahmen hochwertige und inklusive Bildung ermöglicht und Ausgrenzung aufgrund von Behinderungen vermieden wird, angemessene Einrichtungen sichergestellt werden, das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern angepasst, ein flexibler Lehrplan angewandt, die Anzahl qualifizierten Personals zur Unterstützung der Lehrer und qualifizierten Personals für psychologische Unterstützung erheblich erhöht wird sowie Orientierungs- und Mentoringdienste angeboten werden; fordert nachdrücklich, dass Fortschritte bei der Anerkennung der Lernergebnisse von Schülern mit besonderen Bedürfnissen, Behinderungen oder Lernunterschieden, wenn sie das europäische Abitur nicht ablegen, durch Zertifikate oder Schulabschlusszeugnisse erzielt werden; spricht sich für die Einführung eines Inklusionsindexes in das ESS aus;

27.

fordert den Obersten Rat und das Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen auf, ein sicheres Lernumfeld zu fördern, in dem keine Form von Gewalt zulässig ist, und die Bekämpfung von Mobbing und Cyber-Mobbing im ESS zu stärken, indem ein harmonisiertes ganzheitliches Schulkonzept entwickelt wird, das Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen, Leitlinien für den Umgang mit Mobbing offline und im Internet, die Förderung eines Systems der Unterstützung durch Gleichaltrige, bei dem gut ausgebildete Lehrkräfte und Eltern aktiv einbezogen werden, sowie ein klares und durchsetzbares Sanktionssystem für alle Schulstufen umfasst;

28.

fordert den Obersten Rat und das Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen auf, die Einbeziehung von Berufsbildungsmodulen in das ESS zu bewerten, Partnerschaften mit Berufsbildungseinrichtungen zu etablieren und die Möglichkeit zu prüfen, anerkannte Europäische Berufsbildungsschulen in der gesamten Europäischen Union einzurichten;

29.

betont, dass allen Schülern — insbesondere in ihrer Muttersprache und Schülern ohne Sprachabteilung — sowohl im Primär- als auch im Sekundärbereich eine umfassende und hochwertige Bildungserfahrung geboten werden muss; fordert den Rat der Inspektoren auf, Schüler, Lehrkräfte und Eltern bezüglich der Auswirkungen zu konsultieren, die sich aus der Reduzierung der Anzahl der Stunden und Fächer oder der Zusammenlegung unterschiedlicher Klassenstufen ergeben, wenn die Anzahl der Schüler unter der Schwelle liegt;

30.

fordert den Rat der Inspektoren auf, den Unterricht in der zweiten und dritten Sprache regelmäßig auf der Grundlage der neuesten pädagogischen Leitlinien zur Einführung in Lesen und Schreiben in der frühkindlichen Bildung, kooperativer Lehrmethoden und der Eignung des differenzierten Lernens zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Schüler aller Altersgruppen Freude am Erlernen einer Sprache haben;

31.

fordert eine stärkere Mobilität von Schülern und Lehrkräften im ESS sowie aus anderen Schulsystemen und in andere Schulsysteme, eine Aktualisierung der bestehenden Lehrpläne, um die europäische Dimension weiter zu stärken, indem z. B. die Lehrpläne für die europäische Geschichte — einschließlich der Rolle von Minderheiten — überprüft werden, indem staatsbürgerliche Bildung als eigenständiges Fach unterrichtet wird, indem „Europäische Stunden“ auf allen Bildungsebenen integriert werden, wobei der Schwerpunkt auf der Bedeutung des europäischen Erbes und der europäischen Werten liegen soll, und indem Unternehmertum und Soft Skills vermittelt werden; besteht darauf, dass das derzeitige Angebot an religiöser und ethischer Bildung beibehalten wird;

32.

fordert den Obersten Rat der Europäischen Schulen auf, Umwelterziehung und digitale Bildung im ESS zu fördern, u. a. durch die Umsetzung des europäischen Kompetenzrahmens für Nachhaltigkeit und des Referenzrahmens für digitale Kompetenzen; betont, dass grüne und digitale Kompetenzen besser vermittelt werden müssen, und fordert, dass das ESS an Initiativen wie dem europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen teilnimmt und gleichzeitig traditionelle Lernmethoden unter Verwendung gedruckter Bücher heranzieht und die digitale Ausgrenzung bekämpft;

33.

schlägt vor, eine jährliche Festveranstaltung einzuführen, um bewährte pädagogische Verfahren auszutauschen, das Wissen von Schulen, Lehrkräften und Schülern zu bündeln und ihre Arbeit und ihre Projekte in einem größeren Umfeld vorzustellen, wobei nationale Bildungsvertreter eingeladen werden, um für das ESS zu sensibilisieren;

34.

fordert die Einrichtung einer formellen ESS-Alumni-Gemeinschaft und Maßnahmen, um diese bekannt zu machen, sowie die Erhebung von Daten über die Bildungswege der Schüler nach dem Abschluss, wobei es Aufgabe des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen sein soll, anonymisierte Informationen zu erheben;

Ausblick

35.

fordert, dass die finanziellen Beiträge der EU zum ESS in künftigen EU-Haushalten als gesonderte Haushaltslinie ausgewiesen werden, um die Transparenz zu erhöhen, die strategische Planung sicherzustellen und die parlamentarische Kontrolle im Rahmen des Entlastungsverfahrens zu erleichtern, und verlangt, dass das ESS in die Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums einbezogen wird und dass eine enge Verbindung zwischen den beiden geschaffen wird;

36.

bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass das ESS zu einem Leuchtfeuer für hochwertige mehrsprachige und multikulturelle Bildung in Europa und darüber hinaus werden möge, wodurch veranschaulicht wird, dass das Motto „In Vielfalt geeint“ im Bildungsbereich auch lebendige Wirklichkeit werden kann; fordert alle Interessenträger auf, gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten, auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den AES, deren Einbindung und Ausbau für das gesamte System von entscheidender Bedeutung sind; fordert eine Neubewertung der AES, um zu prüfen, wie die Präsenz des ESS auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden kann, indem flexiblere Verfahren und Anforderungen für die Akkreditierung von Schulen eingeführt und gleichzeitig die Qualitätssicherung und -kontrolle verbessert werden;

37.

äußert den Wunsch, dass das Parlament im Obersten Rat vertreten ist, und fordert ein unabhängiges externes Expertengremium, das alternative Governance-Modelle prüft und vorschlägt, einschließlich einer Überprüfung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen und der Möglichkeit, die zwischenstaatliche Rechtsstellung der Schulen durch ein supranationales europäisches Modell zu ersetzen;

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38.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)   ABl. L 212 vom 17.8.1994, S. 3.

(2)  Studie — „The European Schools system: State of Play, Challenges and Perspectives“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung B — Struktur- und Kohäsionspolitik, 9. Juni 2022.

(3)   ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.

(4)   ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 14.

(5)   ABl. C 205 vom 20.5.2022, S. 17.

(6)   ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 65.

(7)   ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 2.

(8)   ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 138.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1757/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)