Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2024/1661 |
4.3.2024 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. Januar 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de las Islas Baleares — Spanien) — J.M.A.R./Ca Na Negreta SA
(Rechtssache C-631/22, Ca Na Negreta) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Berufsunfall - Dauerhafte vollständige Berufsunfähigkeit - Beendigung des Arbeitsvertrags - Art. 5 - Angemessene Vorkehrungen)
(C/2024/1661)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de las Islas Baleares
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: J.M.A.R.
Beklagte: Ca Na Negreta SA
Beteiligter: Ministerio Fiscal
Tenor
Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist im Licht der Art. 21 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Art. 2 und 27 des durch den Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden kann, weil der Arbeitnehmer wegen einer im Laufe des Arbeitsverhältnisses eingetretenen Behinderung dauerhaft außerstande ist, die ihm aufgrund dieses Vertrags obliegenden Aufgaben zu erfüllen, ohne dass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, zuvor angemessene Vorkehrungen zu treffen oder beizubehalten, um eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, oder gegebenenfalls nachzuweisen, dass solche Vorkehrungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1661/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)