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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1606 |
15.2.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11441 – CVC / EMMA / PACKETA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/1606)
1.
Am 7. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. („CVC“, Luxemburg), |
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EMMA Alpha Holding Ltd. („EMMA“, Zypern), letztlich kontrolliert vom Mehrheitseigner Jiří Šmejc, |
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Packeta s.r.o. („Packeta“, Tschechische Republik). |
CVC und EMMA werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Packeta erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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CVC: Investmentfondsmanager mit Beteiligungen an einer Reihe von in verschiedenen Branchen tätigen Unternehmen in aller Welt; |
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EMMA: Private-Equity-Holdinggesellschaft, die vor allem in Europa Portfolio-Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Finanzdienstleistungen, Glücksspiel und elektronischer Handel besitzt; |
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Packeta (Tschechische Republik): Erbringer von Paketzustellungsdiensten auf der letzten Meile für Online-Shops, der über Abholstationen/Abgabestellen in kleinen örtlichen Läden verfügt, Hauszustellung anbietet und Selbstbedienungsabholstationen betreibt, an die Pakete geliefert bzw. an denen sie abgeholt werden können; Packeta ist vor allem in der Tschechischen Republik und der Slowakei tätig, in geringerem Umfang auch in Ungarn und anderen mittel- und osteuropäischen Ländern. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11441 – CVC / EMMA / PACKETA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1606/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)