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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie C


C/2024/1434

8.2.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11355 VAN DRIE / F&F)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/1434)

1.   

Am 25. Januar 2024 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Van Drie Holding B.V. („Van Drie“, Niederlande),

F&F Group B.V. und Melkboer Vastgoed B.V. („F & F“, Niederlande).

Van Drie wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von F&F erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Van Drie ist im Großhandel mit verschiedenen Molkereirohstoffen, in Produktion und Verkauf von Milchaustauschern für Kälber, in Kauf, Handel und Schlachtung von Kälbern sowie im Verkauf von Kalbfleisch tätig.

F&F ist in der internationalen Lebensmittel- und Futtermittelindustrie im Großhandel mit Milchrohstoffen und pflanzlichen Rohstoffen tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11355 – VAN DRIE / F&F

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1434/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)