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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1192

23.2.2024

P9_TA(2023)0332

Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (COM(2022)0489 — C9-0321/2022 — 2022/0298(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(C/2024/1192)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0489),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 153 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0321/2022),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Dezember 2022  (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. März 2023  (2),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Juli 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0160/2023),

1.   

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.   

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.   

beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)   ABl. C 100 vom 16.3.2023, S. 118.

(2)   ABl. C 188 vom 30.5.2023, S. 70.


P9_TC1-COD(2022)0298

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 3. Oktober 2023 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2023/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2023/2668.)


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1192/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)