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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1030 |
23.1.2024 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 23. November 2023
für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung
(C/2024/1030)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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1. |
Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen sind mittlerweile in nahezu jedem Bereich der Gesellschaft und der Wirtschaft unverzichtbar und von entscheidender Bedeutung für soziale Inklusion, Wohlergehen, aktive Bürgerschaft, Beschäftigungsfähigkeit, Produktivität, Sicherheit und Wachstum. Alle Bürgerinnen und Bürger benötigen digitale Fähigkeiten und Kompetenzen, um zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu informieren, Online-Dienste zu nutzen, zu kommunizieren und digitale Inhalte zu konsumieren, zu schaffen und zu verbreiten. |
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2. |
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Februar 2023 (1) wird insbesondere betont, dass beherztere und ehrgeizigere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen durch allgemeine und berufliche Bildung, Weiterbildung und Umschulung weiterzuentwickeln. Mit dem Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurde der Zeitraum vom 9. Mai 2023 bis zum 8. Mai 2024 zum „Europäischen Jahr der Kompetenzen“ ausgerufen, dessen übergeordnetes Ziel darin besteht, im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. |
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3. |
Der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte (3) besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. Darüber hinaus heißt es in der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2022 (4), in der dargelegt wird, wie die Werte und Grundrechte Europas in der digitalen Welt angewandt werden sollten, dass jeder „die Möglichkeit haben [sollte], alle grundlegenden und fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erwerben“. In diesem Zusammenhang wurden die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung aufgefordert, die Entwicklung der digitalen Kompetenzen aller Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Auch nichtformale Anbieter tragen hierzu bei, indem sie ein reichhaltiges und vielfältiges Bildungsangebot für junge Menschen und Erwachsene bereithalten. |
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4. |
In den von der Kommission erlassenen Strategien für eine Union der Gleichheit (5) wird deutlich gemacht, wie wichtig die hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung ist, um Fortschritte auf dem Weg zu einer Union zu erzielen, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter oder sexueller Ausrichtung gleichgestellt sind. Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang gefährdeten und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, Bewohnerinnen und Bewohnern ländlicher und abgelegener Gebiete sowie Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Mädchen und Frauen sind in ihrem Streben, einen Studiengang oder eine Ausbildung im digitalen Sektor zu absolvieren und eine berufliche Laufbahn in diesem Bereich einzuschlagen, durch stereotype Erwartungshaltungen eingeschränkt. Dies wiederum wirkt sich auf die Gestaltung digitaler Produkte aus, bei der die Bedürfnisse oder Besonderheiten von Frauen und Mädchen möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt werden. Im Einklang mit der Verpflichtungserklärung zu Frauen im digitalen Bereich (Commitment on Women in Digital) müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgewogene Beteiligung in allen Wirtschaftszweigen und insbesondere im digitalen Bereich zu erreichen. |
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5. |
Die Kommission hat im Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 (6) das europäische Konzept für die Bildung im digitalen Zeitalter dargelegt, wobei die Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen als strategische Priorität betrachtet wird. Im Aktionsplan wird darauf hingewiesen, dass die Vermittlung eines soliden Verständnisses der digitalen Welt Teil der formalen und nichtformalen Bildung sein sollte. Vor dem Hintergrund des sich vollziehenden digitalen Wandels und der Auswirkungen neuer digitaler Instrumente, die beispielsweise auf der Grundlage von Systemen generativer künstlicher Intelligenz (KI) und anderen neuen Technologien entstehen, ist dies von besonderer Bedeutung. Infolgedessen müssen die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung die Menschen in die Lage versetzen, Technologien aufbauend auf dem Verständnis ihrer Funktionsweisen kreativ, sicher, auf ethische Weise und sinnvoll zu nutzen. |
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6. |
2022 hat die Kommission einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten über digitale Bildung und digitale Kompetenzen eingeleitet. Im Anschluss an die Aussprache der Ministerinnen und Minister auf der Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) im November 2021 wurde die Hochrangige Gruppe der nationalen Koordinatoren für den strukturierten Dialog eingesetzt, für die die Mitgliedstaaten Vertreterinnen und Vertreter ihrer für unterschiedliche Aspekte der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung sowie der digitalen Kompetenzen zuständigen Ministerien (darunter der Ministerien für Bildung, Arbeit, Digitales, Kultur, Industrie und Finanzen) benannten. Die Ergebnisse des strukturierten Dialogs haben eine Reihe gemeinsamer Herausforderungen aufgezeigt und herausgestellt, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren austauschen und die Vorteile der Unterstützung und Zusammenarbeit wahrnehmen müssen, um die Entwicklung digitaler Kompetenzen zu stärken und die Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen des lebenslangen Lernens zu verbessern. |
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7. |
In der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (7) wird die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von und Auseinandersetzung mit digitalen Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung, die Arbeit und die Teilhabe an der Gesellschaft als eine der acht Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen genannt. Im Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger (DigComp) (8) werden die zentralen Elemente der digitalen Kompetenzen in fünf Bereichen festgelegt, die miteinander in Zusammenhang stehen und jeweils unterschiedliche Kompetenzstufen umfassen. Der Rahmen wird von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Zertifizierungsstellen als Referenz für die Entwicklung und Bewertung digitaler Kompetenzen herangezogen. |
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8. |
Um der Bedeutung digitaler Kompetenzen für die Gesellschaft und die Beschäftigungsfähigkeit Rechnung zu tragen, wurde eine Reihe von Zielvorgaben für die Niveaus der digitalen Kompetenzen festgelegt. In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (9) wurde in Bezug auf die digitalen Kompetenzen junger Menschen die EU-Zielvorgabe festgelegt, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit geringen Computer- und Informationskompetenzen bis 2030 auf unter 15 % zu senken. Im Politikprogramm für die digitale Dekade (10) ist eine Verpflichtung zur Erreichung des Ziels einer digital befähigten Bevölkerung und hoch qualifizierter digitaler Fachkräfte bis 2030 vorgesehen; es soll sichergestellt werden, dass mindestens 80 % aller Personen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und in der Union mindestens 20 Millionen IKT-Fachkräfte beschäftigt sind, wobei der Zugang von Frauen zu diesem Bereich gefördert und die Zahl der IKT-Absolventinnen und -Absolventen erhöht wird. |
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9. |
Aus den verfügbaren Daten geht jedoch hervor, dass im Jahr 2018 im Durchschnitt der an der internationalen Studie zur Messung der Computer- und Informationskompetenzen teilnehmenden Mitgliedstaaten die Computer- und Informationskompetenzen von etwa 34 % der Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe als schlecht eingestuft wurden (das Ziel liegt bei 15 %) (11). Im Jahr 2021 verfügten in der Union nur 54 % der 16- bis 74-Jährigen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen (12), mehr als die Hälfte der Unternehmen in der Union berichtete über Schwierigkeiten bei der Besetzung der freien Stellen für IKT-Fachkräfte (13), und nur 9 Millionen Menschen waren in der Union als IKT-Fachkräfte tätig (14). In IKT-bezogenen Berufen machten Männer 81 % aller Erwerbstätigen aus (15). Diese Daten belegen, dass die Entwicklung digitaler Kompetenzen weiterhin unterstützt werden muss, indem unter anderem das Gefälle zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sowie der große Einfluss von Alter, sozioökonomischem Hintergrund und Bildungsstand auf das Niveau der digitalen Kompetenzen beseitigt werden. |
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10. |
Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um sowohl die grundlegenden als auch die fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu verbessern. Diesbezüglich wird in der neuen europäischen Innovationsagenda (16) hervorgehoben, dass ein Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten im Bereich technologieintensive Innovation liegen muss. Hierzu wurde das Europäische Innovations- und Technologieinstitut mit der Koordinierung der Initiative „Talente im Bereich technologieintensive Innovation“ betraut, in deren Rahmen bis 2025 in allen Mitgliedstaaten eine Million Menschen im Bereich technologieintensive Innovation ausgebildet werden sollen. Zu den sonstigen strategischen Initiativen der Kommission zählt unter anderem die bereits ins Leben gerufene Akademie für Cyberkompetenzen, die darauf ausgerichtet ist, Cybersicherheitskompetenzen zu fördern und die Zahl der Fachkräfte im Bereich der Cybersicherheit in Europa zu erhöhen (17). |
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11. |
Im Aktionsplan der Kommission für digitale Bildung 2021-2027 wurde vorgeschlagen, ein europäisches Zertifikat für digitale Kompetenzen zu entwickeln, um die Transparenz und Anerkennung von Zertifizierungen digitaler Kompetenzen zu verbessern. Zwar wurden bereits Normen für den IKT-Beruf erarbeitet und vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) angenommen (18), die alle IKT-Sektoren einschließen und einen fest umrissenen Wissensbestand umfassen, jedoch sind weitere Arbeiten erforderlich, um einen größeren und vielfältigeren Talentpool für den digitalen Sektor zu gewinnen. Wie im Paket zu Kompetenzen und Talenten von 2022 (19) dargelegt, muss die EU für Fachkräfte aus der ganzen Welt attraktiver werden, um weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit der im Jahr 2021 angenommenen Richtlinie über die Blaue Karte (20) wird es hoch qualifizierten Migrantinnen und Migranten erleichtert, in der Union Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, indem unter anderem die Anerkennung ihrer beruflichen Fähigkeiten vereinfacht wird. Darüber hinaus ruft die Kommission gemeinsam mit interessierten Mitgliedstaaten Fachkräftepartnerschaften mit maßgeblichen Partnerländern ins Leben. Dabei wird die direkte Unterstützung von Mobilitätsprogrammen mit dem Aufbau von Kapazitäten und Investitionen in Humankapital kombiniert. Fachkräftepartnerschaften stehen allen Qualifikationsniveaus offen und können verschiedene Arbeitsmarktbereiche betreffen, darunter auch den IKT-Bereich. |
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12. |
In den Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Bildung in europäischen Wissensgesellschaften (21) wird festgestellt, dass die digitale Bildung auch Medien-, Digital- und Datenkompetenz, kritisches Denken und den Kampf gegen Fehl- und Desinformation, Hetze und verletzende Sprache sowie Cybermobbing und Sucht umfassen sollte. In den Schlussfolgerungen des Rates über die Förderung des Wohlergehens in der digitalen Bildung (22) wird ferner die Überlegung angestellt, dass die zentrale Bedeutung digitaler Kompetenzen für die Gewährleistung des Wohlergehens aller am Lehr- und Lernprozess beteiligten Akteure berücksichtigt werden muss. |
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13. |
Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird die Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen unterschiedlicher Ansätze gewährleistet (23), wobei sich in jeder Stufe der allgemeinen und beruflichen Bildung unterschiedliche Herausforderungen stellen (24). Da Kinder immer früher und in erster Linie zu Hause mit digitalen Technologien umgehen (25), spielen ferner digital kompetente Lehrkräfte in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Familien und kleinen Kindern dabei zu helfen, die Chancen und Risiken der digitalen Welt besser zu verstehen, und dabei mehr Chancengleichheit und Inklusion sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass sich Kinder sicher in der digitalen Umgebung bewegen und ihre Chancen nutzen können, und den Missbrauch von KI und anderen neuen Technologien durch die Lernenden zu antizipieren und zu verhindern, indem ihnen neben einem guten Verständnis dieser Technologien auch vermittelt wird, wie sie deren Potenzial sicher nutzen können. |
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14. |
In der Empfehlung des Rates zu Blended-Learning-Ansätzen für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarbildung (26) wird ausdrücklich empfohlen, die Entwicklung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Lernenden und der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der digitalen Kluft und des Geschlechtergefälles im digitalen Bereich zu fördern. Diesbezüglich wurde im Rahmen des strukturierten Dialogs bestätigt, dass in der Primar- und Sekundarbildung unterschiedliche Ansätze für die Entwicklung digitaler Kompetenzen kombiniert werden (27) und viele Mitgliedstaaten ihre Lehrpläne überprüfen, um die Vermittlung digitaler Kompetenzen zu verbessern (entweder als eigenständiges Fach oder im Rahmen anderer Fächer oder fächerübergreifend). Ein weiterer aufkommender Trend in einigen Mitgliedstaaten ist die Einführung von Informatik (28) oder Computational Thinking (informatisches Denken) als separate Fächer oder deren Aufnahme in einen bestehenden Bereich des Kernlehrplans wie Mathematik oder Naturwissenschaften. Unabhängig davon, welchen Platz Informatik oder Computational Thinking im Lehrplan finden, muss eine hochwertige Bildung in diesen Bereichen gefördert werden, unterstützt durch alters- und entwicklungsgerechte Lehrmethoden, hochwertige Ressourcen, ein Geschlechtergleichgewicht der Lernenden, geeignete Darstellungen und eine angemessene Bewertung (29). |
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15. |
In einer Reihe von Rechtsakten des Rates (30) wurde die Bedeutung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in allen Stufen und allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorgehoben. Mit ihnen werden erhebliche Anstrengungen zur Förderung von Exzellenz bei der Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen für alle Lernenden in Schulen, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Hochschulbildung, in der Erwachsenenbildung und in Bezug auf alle Ebenen digitaler Kompetenzen, von Grundkenntnissen bis hin zu fortgeschrittenen Kompetenzen, gefördert. Darüber hinaus wird in diesen Rechtsakten betont, dass Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung entscheidend dazu beitragen, den grünen und den digitalen Wandel in Europa zu beschleunigen, und dass Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wichtige Rolle bei der wirksamen Integration digitaler Kompetenzen in all ihren Tätigkeiten spielen, indem beispielsweise ein Lernangebot bereitgestellt wird, das sich an IKT-Fachkräfte richtet und digitale Kompetenzen in branchenspezifischen Lehrplänen vermittelt. |
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16. |
Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (31) werden für die Beteiligung von Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen klare Zielvorgaben festgelegt (60 % bis 2030), die auch für den Bereich der digitalen Kompetenzen gelten. In der Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (32) wird der Schwerpunkt unter anderem auf formale, nichtformale und informelle Lernangebote für Erwachsene gelegt, insbesondere auf die Frage wie die Bereitstellung, die Förderung und die Inanspruchnahme der Erwachsenenbildung verbessert werden kann, auch im Hinblick auf den grünen und den digitalen Wandel. In der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (33) werden digitale Kompetenzen als eine der drei Grundkompetenzen anerkannt, die alle Erwachsenen erwerben sollten. Ungeachtet der Aufmerksamkeit, die diesem Thema seitens der Politik entgegengebracht wird, ist die Beteiligung von Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen gering, auch im Bereich der digitalen Kompetenzen, und die Vermittlung digitaler Kompetenzen für Erwachsene ist inkohärent und uneinheitlich (34). Die Mitgliedstaaten versuchen, dem zu begegnen, indem sie bestehende Initiativen umsetzen und in ihren Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehene neue Initiativen in die Wege leiten und unterschiedliche Interessenträger, beispielsweise soziale und gemeinnützige Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen der nichtformalen Bildung, einbeziehen. Individuelle Lernkonten gemäß der entsprechenden Empfehlung des Rates (35) können zur Steigerung der jährlichen Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen beitragen; dies erfolgt durch eine Kombination von Anreizen, auch finanzieller Natur. |
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17. |
In den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft (36) wird betont, dass Lehrkräfte eine Triebkraft darstellen und sowohl in die Ausarbeitung politischer Strategien zur allgemeinen und beruflichen Bildung einbezogen als auch im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes für die Erstausbildung, den Berufseinstieg und die kontinuierliche berufliche Weiterbildung unterstützt werden müssen. Im Bereich der digitalen Kompetenzen sehen die meisten Lehrkräfte einen großen Bedarf an beruflicher Weiterbildung (37). Darüber hinaus wurde im Rahmen des strukturierten Dialogs deutlich, welche Schwierigkeiten die meisten Mitgliedstaaten bei der Gewinnung, Bindung und Vorbereitung von Lehrkräften haben, insbesondere in der Informatik (für die Primar-/Sekundärbildung und die berufliche Bildung) oder anderen fachspezifischen/fortgeschrittenen digitalen Bereichen (für die Hochschulbildung). |
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18. |
Mit verschiedenen Initiativen der Mitgliedstaaten und der Kommission, beispielsweise den Erasmus+-Lehrkräfteakademien, sollen kompetente, motivierte und hoch qualifizierte Lehrkräfte, Ausbildende, pädagogische Fachkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter unterstützt und in ihrer beruflichen Weiterbildung auch im Bereich der digitalen Kompetenzen gefördert werden. Darüber hinaus zielen die EU Code Week und der Hackathon für digitale Bildung darauf ab, im Bereich der digitalen Bildung und der digitalen Kompetenzen das Engagement der Interessenträger sowie Innovationen an der Basis zu fördern. Auch im Rahmen der neuen europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) (38) wird die Zusammenarbeit mit Interessenträgern unter anderem über das Netz der Safer-Internet-Zentren gefördert, um für ein sichereres Internet für Kinder zu sorgen. Diese Initiativen dienen der Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen im nichtformalen Sektor und sollten weiter gefördert werden, um die Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen mittels eines integrierten Ansatzes unter Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen. |
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19. |
Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Weiterbildung und Umschulung ihrer Beschäftigten, jedoch bestehen diesbezüglich erhebliche Unterschiede. Nach Eurostat-Daten für 2022 hat nur ein geringer Anteil der KMU (20,9 %) Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Kompetenzen seines Personals durchgeführt, gegenüber 69,5 % der Großunternehmen (39). Im Kompetenzpakt werden Unternehmen, Sozialpartner und öffentliche Organisationen aufgefordert, ihre Kräfte zu bündeln und unionsweit konkrete Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen. Des Weiteren werden in der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze Mitgliedstaaten, Unternehmen, Sozialpartner, gemeinnützige Organisationen und Bildungsanbieter zusammengeführt, um sich gemeinsam für die Beseitigung des Mangels an digitalen Kompetenzen in Europa einzusetzen. |
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20. |
Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zeigen die politischen Impulse der Mitgliedstaaten für die Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen von Lernenden, Lehrkräften und Arbeitskräften sowie für die Gewährleistung eines angemessenen Rechtsrahmens und der dafür erforderlichen Ausstattung und Infrastruktur. Zwar haben die meisten Mitgliedstaaten Strategien für digitale Kompetenzen erarbeitet, jedoch ist es auch wichtig, einen kohärenten und progressiven Pfad vorzusehen, der alle Stufen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung durchzieht (40). In einem kürzlich vorgelegten Bericht der Kommission über hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (41) wird unterstrichen, dass eine Bewertung der Auswirkungen der unterschiedlichen Programme auf die Lernergebnisse vorgenommen werden muss. Das Thema ist allgemeiner Natur und gilt gleichermaßen für digitale Kompetenzen. Die Ergebnisse unterstreichen auch, dass der Einsatz digitaler Technologien für das Lehren und Lernen – bei angemessener Planung und Konzeption – enorme Möglichkeiten zur Förderung von Bildungsergebnissen bieten kann. Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, die Risiken der digitalen Exklusion oder des unsachgemäßen Einsatzes von Technologie zu mindern. |
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21. |
Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Mitgliedstaaten entscheiden unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten, wie sie die Empfehlung umsetzen — |
EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,
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1. |
vorzugsweise in einem ressortübergreifenden Ansatz und unter Beteiligung zentraler Interessenträger kohärente und einheitliche nationale und gegebenenfalls regionale Strategien oder strategische Ansätze für digitale Bildung und digitale Fähigkeiten und Kompetenzen zu vereinbaren, die in Anlehnung an die Grundsätze dieser Empfehlung ausgearbeitet, weiter gestärkt oder aktualisiert wurden, und die Wirkung und Wirksamkeit dieser Strategien und strategischen Ansätze zu überwachen. Bei der Verfolgung ihrer Strategien oder strategischen Ansätze wird den Mitgliedstaaten empfohlen,
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2. |
frühzeitig mit der Anleitung der Lernenden in der digitalen Welt zu beginnen und für Chancengleichheit bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen, die für das Alter der Lernenden angemessen sind, zu sorgen; das Wohlergehen der Lernenden unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen zu fördern und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Einsatz digitaler Geräte und anderen Lernmethoden zu prüfen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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3. |
die Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der Primar- und Sekundarbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiter zu stärken. Besonderes Augenmerk sollte auf der Vermittlung von Kompetenzen liegen, die für ein angemessenes Verständnis digitaler Technologien und einen sinnvollen, angemessenen, sicheren und nachhaltigen Umgang mit digitalen und anderen einschlägigen Technologien und ihrer Funktionsweise, einschließlich generativer KI-Systeme, erforderlich sind. Ferner sollte dazu angehalten werden, dass sichere individuelle und kollektive Praktiken für die Bewältigung der Risiken von Hyperkonnektivität und Cybermobbing, insbesondere im Zusammenhang mit schutzbedürftigen Gruppen, erarbeitet werden; |
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4. |
gegebenenfalls den fächerübergreifenden Ansatz (d. h. die bereichsübergreifende Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen unterschiedlicher Fächer) zu erweitern und sowohl die Bewertung als auch die Schulung der Lehrkräfte zu verbessern. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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5. |
die Maßnahmen für die Gewinnung und Schulung von Lehrkräften mit Fachkenntnissen in dem Bereich Informatik oder Computational Thinking in der Primar- und Sekundarbildung und dem Bereich der fortgeschrittenen digitalen Technologien in der Hochschulbildung weiter zu verbessern. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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6. |
eine hochwertige Bildung im Bereich Informatik oder Computational Thinking auf Ebene der Primar- und Sekundarstufe unter Berücksichtigung spezifischer Kontexte zu unterstützen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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7. |
die Entwicklung fortgeschrittener und fachspezifischer digitaler Kompetenzen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern, unter anderem in den Bereichen KI und technologieintensive Innovation sowie in anderen zentralen Kompetenzbereichen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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8. |
die Entwicklung eines breiten Spektrums digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der Hochschulbildung zu fördern und den vorhandenen und entstehenden Defiziten entgegenzuwirken. Den Mitgliedstaaten wird unter gebührender Berücksichtigung der akademischen Freiheit und der Autonomie der Hochschuleinrichtungen insbesondere empfohlen,
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9. |
die Entwicklung der digitalen Kompetenzen Erwachsener zu unterstützen und Chancengleichheit zu ermöglichen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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10. |
die Entwicklung von Zertifizierungen digitaler Kompetenzen und die Anerkennung dieser Zertifizierungen, insbesondere im Rahmen der bestehenden Verfahren, zu fördern. Den Mitgliedstaaten wird in dieser Hinsicht empfohlen,
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11. |
einen strategischen und systematischen Ansatz zu entwickeln, um den Mangel an IKT-Fachkräften zu beheben. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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12. |
die erforderlichen finanziellen Mittel für die Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen bereitzustellen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere empfohlen,
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13. |
die Hochrangige Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung zu beauftragen, Orientierungshilfen zu zentralen strategischen Themen bereitzustellen, die in dieser Empfehlung aufgegriffen werden. Dies wird hauptsächlich durch Beratungen, einen regelmäßigen Informationsaustausch und die Bereitstellung von Leitlinien zu strategischen Themen (53) im Zusammenhang mit der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung und den digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen erfolgen. Die Hochrangige Gruppe sollte bei Bedarf Unterstützung erhalten und auf Fachwissen zurückgreifen können, unter anderem von der Arbeitsgruppe „Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Bewerten“ (DELTA)“ sowie von Expertengruppen in anderen Sektoren, etwa des Beirats für die digitale Dekade, um auf einem horizontalen, ressortübergreifenden Ansatz aufzubauen. Die zu behandelnden Themen könnten in den jeweils aufeinander folgenden 18-monatigen politischen Agenden angekündigt werden;
auf bestehenden Initiativen, einschließlich des Europäischen Jahres der Jugend und des Europäischen Jahres der Kompetenzen, aufzubauen, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere beabsichtigt die Kommission, BEGRÜẞT DIE ABSICHT DER KOMMISSION,
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Geschehen zu Brüssel am 23. November 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
P. ALEGRÍA CONTINENTE
(1) Dok. EUCO 1/23.
(2) Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen (ABl. L 125 vom 11.5.2023, S. 1).
(3) ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.
(4) ABl. C 23 vom 23.1.2023, S. 1.
(5) In den Jahren 2020 und 2021 wurden fünf Gleichstellungsstrategien angenommen, um Fortschritte auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit zu erzielen, und zwar die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020) 152 final), die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 (COM(2020) 698 final), der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020) 565 final), der Strategische Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030 (COM(2020) 620 final) und die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (COM(2021) 101 final).
(6) COM(2020) 624 final.
(7) Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).
(8) Vuorikari, R., Kluzer, S. und Punie, Y.: DigComp 2.2: The Digital Competence Framework for Citizens – With new examples of knowledge, skills and attitudes, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022).
(9) ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.
(10) Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 4).
(11) Fraillon, J., Ainley, J., Schulz, W., Friedman, T. und Duckworth, D., Preparing for Life in a Digital World: International Computer and Information Literacy Study 2018 International Report, IEA, Amsterdam 2019.
(12) Eurostat, Nutzung von IKT in Haushalten, 2021.
(13) Eurostat, IKT-Spezialisten – Statistiken über schwer zu besetzende Stellen in Unternehmen, 2021.
(14) Eurostat, Nutzung von IKT in Haushalten und durch Einzelpersonen, 2021.
(15) Eurostat, Erwerbstätige IKT-Spezialisten, 2021.
(16) COM(2022) 332 final.
(17) COM(2023) 207 final.
(18) Der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (European e-Competence Framework – e-CF) wird derzeit von „CEN/TC 428 – Digitale Kompetenzen und IKT-Berufe“ verwaltet.
(19) COM(2022) 657 final.
(20) Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (ABl. L 382 vom 28.10.2021, S. 1).
(21) ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 22.
(22) ABl. C 469 vom 9.12.2022, S. 19.
(23) Siehe beispielsweise die Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 212 I vom 26.6.2020, S. 9), die Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Bildung in europäischen Wissensgesellschaften (ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 22) und die Schlussfolgerungen des Rates über die Förderung des Wohlergehens in der digitalen Bildung (ABl. C 469 vom 9.12.2022, S. 19).
(24) Siehe unter anderem die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 4) und die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14).
(25) Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Chaudron, S., Di Gioia, R., Gemo, M., Young Children (0-8) and Digital Technology – A qualitative study across Europe, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2017.
(26) Empfehlung des Rates vom 29. November 2021 zu Blended-Learning-Ansätzen für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarbildung (ABl. C 504 vom 14.12.2021, S. 21).
(27) Beispielsweise der fächerübergreifende Ansatz, die Einführung eines eigenständigen Fachs oder die Einbeziehung digitaler Kompetenzen in ein anderes Fach. Für weitere Informationen siehe die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2023) 205 final.
(28) In dieser Empfehlung wird Informatik als eigenständige wissenschaftliche Disziplin mit eigenen Konzepten und Methoden, einem eigenen Wissensbestand und offenen Fragestellungen betrachtet. Sie hat die Grundlagen computergestützter Strukturen, Prozesse, Artefakte und Systeme, ihre Softwaregestaltung und Anwendungen sowie ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zum Gegenstand. In bestimmten Mitgliedstaaten wird diese Disziplin als Computerwissenschaft bezeichnet.
(29) Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, „Informatics education at school in Europe“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.
(30) Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1), Schlussfolgerungen des Rates zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (15134/22), Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (ABl. C 167 vom 21.4.2022, S. 9), Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung (ABl. C 243 vom 27.6.2022, S. 1) und Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit (ABl. C 243 vom 27.6.2022, S. 10).
(31) COM(2021) 102 final.
(32) ABl. C 504 vom 14.12.2021, S. 9.
(33) Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1).
(34) Beblavý, M., Bačová, B., Literature review on the provision of digital skills for adult, European Expert Network on Economics of Education (EENEE), European Expert Network on Economics of Education (EENEE), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022. Righi, R., Lopez Cobo, M., Papazoglou, M., Samoili, S., Cardona, M., Vazquez-Prada Baillet, M. und De Prato, G., Academic Offer of Advanced Digital Skills in 2020-21. International Comparison, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.
(35) Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zu individuellen Lernkonten (ABl. C 243 vom 27.6.2022, S. 26).
(36) ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11.
(37) OECD, TALIS 2018 Ergebnisse (Band I): Teachers and School Leaders as Lifelong Learners, OECD Publishing, Paris, 2019.
(38) COM(2022) 212 final.
(39) Eurostat, Unternehmen, die Maßnahmen zur Erweiterung/Vertiefung der IKT-Fertigkeiten ihres Personals durchführten, nach Unternehmensgrößenklassen, 2022.
(40) Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2023) 205 final und Eurydice-Bericht 2022 (Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, „Informatics education at school in Europe“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022).
(41) Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, „Investing in our future: Quality investment in education and training“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.
(42) Beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Gebiete, benachteiligte oder marginalisierte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Roma und Drittstaatsangehörige mit begrenzten Kenntnissen über das Aufnahmeland, Menschen mit einem niedrigen oder mittleren Bildungsniveau sowie junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.
(43) Zum Beispiel Stadt/Land, abgelegene Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage, Grenzgebiete.
(44) Beispielsweise Bildungsaktivitäten, mit denen die Entwicklung digitaler Kompetenzen ohne digitale Geräte gefördert wird.
(45) Beispielsweise pädagogische Konzepte für digitale Kompetenzen, bei denen kleine Kinder auf fantasievolle und spielerische Art forschen, experimentieren, entdecken und Probleme lösen können.
(46) Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.
(47) Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, Ethische Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.
(48) Primar-, Sekundar- und Tertiärbereich.
(49) Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zu individuellen Lernkonten (ABl. C 243 vom 27.6.2022, S. 26).
(50) Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1)
(51) Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (ABl. L 382 vom 28.10.2021, S. 1).
(52) Eine Definition des Begriffs „digitale Gemeingüter“ ist der Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung zu entnehmen.
(53) Diese Themen könnten unter anderem Folgendes umfassen: Bewertung und Zertifizierung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen, qualitative Anforderungen an Instrumente und Inhalte der digitalen Bildung oder Einbeziehung der KI in die allgemeine und berufliche Bildung, auch durch Informatik und Computational Thinking.
(54) Interessenträger aus der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialpartner und Anbieter von Zertifizierungen digitaler Kompetenzen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1030/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)