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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/830 |
15.1.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11369 - TA ASSOCIATES / WARBURG PINCUS / EXERCITE GROUP)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/830)
1.
Am 5. Januar 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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TA Associates Management, L.P. („TA Associates“, USA), |
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Warburg Pincus LLP („Warburg Pincus“, USA), |
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AggroSport GmbH und JP Beteiligungs GmbH („Exercite-Gruppe“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Waterland Private Equity und dem Gründer von Hansefit (Teil der Exercite-Gruppe). |
TA Associates und Warburg Pincus werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Exercite-Gruppe übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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TA Associates ist eine weltweit tätige Private-Equity-Gesellschaft, die sich auf Investitionen in den Branchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen in Nordamerika, Europa und Asien konzentriert, |
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Warburg Pincus ist eine weltweit tätige Private-Equity-Gesellschaft. Ihre Portfolio-Unternehmen sind in einer Vielzahl von Branchen tätig, darunter Energie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie- und Unternehmensdienstleistungen, Technologie, Medien und Telekommunikation, |
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Die Exercite-Gruppe bietet Unternehmen in Deutschland und den Niederlanden Lösungen an, die es ihren Arbeitnehmern ermöglichen, Gesundheits- und Fitnessleistungen in Anspruch zu nehmen; die Nutzer (z. B. die Arbeitnehmer) können über ein Portal oder eine App auf die entsprechenden Dienstleistungen (etwa Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und Gesundheitsdienstleistungen) zugreifen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11369 – TA ASSOCIATES / WARBURG PINCUS / EXERCITE GROUP
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/830/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)