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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/782

11.1.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11343 — SUMITOMO / OSAKA GAS / I SQUARED / THINK GAS / AG&P CITY GAS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/782)

1.   

Am 3. Januar 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Sumitomo Corporation („Sumitomo“, Japan),

Osaka Gas Co., Ltd. („Osaka Gas“, Japan),

I Squared Capital LLC („I Squared“, USA),

Think Gas (Indien), kontrolliert von I Squared,

AG&P City Gas (Indien), kontrolliert von I Squared.

Sumitomo, Osaka Gas und I Squared werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Think Gas und AG&P City Gas erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sumitomo ist eine globale Handels- und Investmentgesellschaft, die in Japan und weltweit in einer Reihe von Geschäftsbereichen tätig ist.

Osaka Gas ist ein Energieunternehmen, dessen Schwerpunkt auf den Gebieten Entwicklung, Produktion, Transport, Speicherung und Vertrieb von Erdöl und Erdgas, Einzelhandel mit Erdöl und Erdgas, Energieversorgung und Transport von Flüssigerdgas liegt.

I Squared ist ein globaler Verwalter von Infrastruktur-Investmentfonds, der sich auf Sektoren wie Energie, Versorgung, Telekommunikation, Gesundheitswesen und Transport konzentriert.

3.   

Think Gas und AG &P City Gas entwickeln und betreiben städtische Gasverteilungsnetze in mehreren indischen Bundesstaaten.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11343 SUMITOMO / OSAKA GAS / I SQUARED / THINK GAS / AG&P CITY GAS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/782/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)