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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/580 |
4.1.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11391 — ITOCHU / KEOGH FAMILLY TRUST / MTF HOLDINGS / UON)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/580)
1.
Am 18. Dezember 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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ITOCHU Corporation (Japan), eine börsennotierte Gesellschaft japanischen Rechts, |
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MTF Holdings Pty Ltd (Australien), eine von Macquarie Group Limited (Australien) kontrollierte Holdinggesellschaft, |
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Keogh Family Trust (Australien), |
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UON Pty Ltd (Australien), kontrolliert von MTF Holdings Pty Ltd und Keogh Family Trust. |
ITOCHU Corporation wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Mitkontrolle über UON Pty Ltd erwerben, das derzeit von MTF Holdings Pty Ltd und Keogh Family Trust (Australien) gemeinsam kontrolliert wird.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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ITOCHU Corporation ist eine Handelsgesellschaft, die im Inlandshandel, in der Einfuhr/Ausfuhr und im Überseehandel mit verschiedenen Produkten aus einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen tätig ist, so u. a. Textilien, Maschinen, Metalle, Mineralien, Energie, Chemikalien, Lebensmittel, generische Erzeugnisse, Immobilien, Informations- und Kommunikationstechnologie und Finanzen sowie Unternehmensinvestitionen in Japan und im Ausland, |
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MTF Holdings Pty Ltd ist eine Holdinggesellschaft, die von Macquarie Group Limited, einem weltweit tätigen Anbieter von Bank-, Finanz-, Beratungs-, Anlage- und Fondsverwaltungsdienstleistungen mit Sitz in Australien, kontrolliert wird und an der australischen Börse notiert ist, |
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Keogh Family Trust ist ein ins Ermessen des Treuhänders gestellter Anlagefonds, der neben der Beteiligung an UON kein weiteres Unternehmen kontrolliert und von dem Treuhänder Kalam Property Pty Ltd. verwaltet wird, dessen Anteilseigner und Geschäftsführer Mark Vincent Keogh und Karen Louise Keogh sind, |
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UON Pty Ltd (Australien) ist ein Anbieter vertikal integrierter Stromversorgungssysteme, der in der Konzeption, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Wartung abgelegener Strom- und Wasserinfrastruktur tätig ist. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11391 — ITOCHU / KEOGH FAMILLY TRUST / MTF HOLDINGS / UON
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/580/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)