European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/574

5.1.2024

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der

(C/2024/574)

Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Formentera“

PGI-ES-A0875-AM02

Datum der Mitteilung: 6.10.2023

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

Aufnahme der Rebsorte Syrah

Beschreibung:

Die Rebsorte Syrah wird als für die Erzeugung von Weinen mit der g. g. A. „Formentera“ geeignete rote Rebsorte aufgenommen.

Diese Änderung betrifft Nummer 5 der Produktspezifikation und Punkt 7 des Einzigen Dokuments.

Es handelt sich um eine Standardänderung, da sie unter keine der in Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (2) über eine gemeinsame Marktorganisation aufgeführten Änderungsarten fällt.

Begründung:

Die Aufnahme ist vor allem durch die Notwendigkeit begründet, Sorten aufzunehmen, die den klimatischen Bedingungen auf Formentera standhalten und gleichzeitig die Qualität des Weins verbessern.

Die Sorte Syrah erfüllt diese beiden Anforderungen aus folgenden Gründen:

—

Sie ist besonders an die warmen Gebiete des Mittelmeers angepasst.

—

Sie ist spät reifend.

—

Sie weist einen sehr guten Säuregehalt auf.

—

Sie wirkt sich positiv auf die Struktur des Weins aus und ist reich an Tanninen, wodurch diese besonders gut für die Reifung geeignet sind.

—

Der erzeugte Wein weist eine hohe aromatische Intensität, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Säure- und Alkoholgehalt, einen guten Phenolgehalt und eine hohe Konzentration an fruchtigen Primäraromen auf.

Zusätzlich

—

hat sie positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die eingetragenen Weinkellereien und

—

erfüllt sie die Anforderungen der Produktspezifikation für die g. g. A. „Formentera“.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Formentera

2.   Art der geografischen Angabe

g. g. A. – geschützte geografische Angabe

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

1.   Weißwein

KURZBESCHREIBUNG

Die in Verkehr gebrachten Weine sind leuchtend, mit klaren, reinen Aromen, in denen sich die speziellen Eigenschaften der Rohstoffe, aus denen die erzeugt wurden, widerspiegeln, sie sind schmackhaft, ausgewogen und vollmundig. Sie weisen in keiner ihrer Eigenschaften einen Anschein der Oxidation auf, außer dort, wo sich diese aus der korrekten Reifung ergibt. Gereifte Weine weisen die für die Reifung typischen aromatischen und geschmacklichen Eigenschaften auf.

*

SO2-Höchstgehalt: ≤ 200 mg/l bei Weinen mit einem Zuckergehalt von ≤ 5 g/l; ≤ 250 mg/l bei einem Zuckergehalt von > 5 g/l

*

länger als ein Jahr gereifte Weine: Der maximale Gehalt an flüchtiger Säure liegt bei 14,33 mEq/l und wird pro Prozent Alkohol über 11 % um 1 mEq/l erhöht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol.)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

11,5

Mindestgesamtsäure

4,5  Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

2.   Roséwein

KURZBESCHREIBUNG

Die in Verkehr gebrachten Weine sind leuchtend, mit klaren, reinen Aromen, in denen sich die speziellen Eigenschaften der Rohstoffe, aus denen sie erzeugt wurden, widerspiegeln, sie sind schmackhaft, ausgewogen und vollmundig. Sie weisen in keiner ihrer Eigenschaften einen Anschein der Oxidation auf, außer dort, wo sich diese aus der korrekten Reifung ergibt. Gereifte Weine weisen die für die Reifung typischen aromatischen und geschmacklichen Eigenschaften auf.

*

SO2-Höchstgehalt: ≤ 200 mg/l bei Weinen mit einem Zuckergehalt von ≤ 5 g/l; ≤ 250 mg/l bei einem Zuckergehalt von > 5 g/l

*

länger als ein Jahr gereifte Weine: Der maximale Gehalt an flüchtiger Säure liegt bei 14,33 mEq/l und wird pro Prozent Alkohol über 11 % um 1 mEq/l erhöht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol.)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

12

Mindestgesamtsäure

4,5  Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

3.   Rotwein

KURZBESCHREIBUNG

Die in Verkehr gebrachten Weine sind leuchtend, mit klaren, reinen Aromen, in denen sich die speziellen Eigenschaften der Rohstoffe, aus denen sie erzeugt wurden, widerspiegeln, sie sind schmackhaft, ausgewogen und vollmundig. Sie weisen in keiner ihrer Eigenschaften einen Anschein der Oxidation auf, außer dort, wo sich diese aus der korrekten Reifung ergibt. Gereifte Weine weisen die für die Reifung typischen aromatischen und geschmacklichen Eigenschaften auf.

*

SO2-Höchstgehalt: ≤ 150 mg/l bei Weinen mit einem Zuckergehalt von ≤ 5 g/l; ≤ 200 mg/l bei einem Zuckergehalt von > 5 g/l

*

länger als ein Jahr gereifte Weine: Der maximale Gehalt an flüchtiger Säure liegt bei 14,33 mEq/l und wird pro Prozent Alkohol über 11 % um 1 mEq/l erhöht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol.)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

12,5

Mindestgesamtsäure

4,5  Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.   Anbauverfahren

Die Pflanzdichte ist auf höchstens 5 000 Rebstöcke pro Hektar begrenzt.

2.   Einschlägige Einschränkung bei der Weinbereitung

Der Druck bei der Mostgewinnung und der Trennung vom Trester sollte so angepasst sein, dass der Ertrag 65 Liter Wein pro 100 kg geernteter Trauben nicht übersteigt.

5.2.   Höchsterträge

 

8 500 kg Trauben je Hektar

 

55,25 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Das Erzeugungs-, Herstellungs- und Abfüllgebiet der Weine unter der geschützten geografischen Angabe „Formentera“ erstreckt sich über die gesamte Insel Formentera der Autonomen Gemeinschaft Balearische Inseln.

7.   Keltertraubensorte(n)

 

CABERNET SAUVIGNON

 

CHARDONNAY

 

FOGONEU

 

GARNACHA BLANCA

 

MALVASIA AROMÁTICA

 

MERLOT

 

MOLL – PRENSAL

 

MONASTRELL

 

MOSCATEL DE GRANO MENUDO

 

SYRAH

 

TEMPRANILLO

 

VIOGNIER

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Die Besonderheit des Erzeugungsgebiets spiegelt sich in den organoleptischen und chemischen Eigenschaften der Weine wider, die dem Gebiet sein Ansehen verleihen.

Starke Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen und Wasserknappheit führen zu einer geringen Erzeugung, was einen erheblichen Polyphenol- und Zuckergehalt zur Folge hat und Weine von intensiver Farbe und mit reichlich Alkoholgehalt hervorbringt.

Die kalkhaltigen und sandigen Böden von Formentera bringen sehr leuchtende und klare Weine mit sauberen, sortentypischen Aromen hervor.

Der Faktor Mensch ist für die Erzeugung von Weinen mit diesen Eigenschaften von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der Wahl des optimalen Zeitpunkts für die Weinlese und aufgrund des geringen Ertrags der Weinbereitung.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Abfüllung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

Rechtsrahmen:

 

Einzelstaatliches Recht

Art der weiteren Bedingung:

 

Abfüllung im abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

 

Der Wein mit der Bezeichnung „Vino de la Tierra Formentera“ darf nur nach Abfüllung am Ursprungsort in Verkehr gebracht werden, um die Qualität der geschützten geografischen Angabe zu sichern sowie die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle zu gewährleisten.

Rechtsrahmen:

 

Einzelstaatliches Recht

Art der weiteren Bedingung:

 

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

 

Alle Gebinde, die mit dem Namen der geschützten geografischen Angabe „Formentera“ versehen sind, müssen eine von der Kontrollstelle vergebene Kontrollnummer tragen.

Link zur Produktspezifikation

http://www.caib.es/sites/qualitatagroalimentaria/es/vi_de_la_terra_formentera-690/


(1)   ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.

(2)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/574/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)