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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/488

23.1.2024

P9_TA(2023)0245

EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2023 zu einem EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise (2023/2740(RSP))

(C/2024/488)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),

unter Hinweis auf den sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen, den zugehörigen Synthesebericht und insbesondere die in dem Bericht enthaltenen jüngsten und umfassendsten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030 (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“) (2) und das Ziel der Europäischen Union, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel (3),

gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Klimawandel weitreichende und allgegenwärtige Auswirkungen auf Ökosysteme, Menschen, Siedlungen, Infrastruktur, Landwirtschaft und Lebensmittelversorgungsketten hat und die natürlichen und vom Menschen geschaffenen Systeme weltweit, auch in Europa, unter Druck setzt, sich an neue Wetter- und Klimaextreme anzupassen;

B.

in der Erwägung, dass der Klimawandel zu mehr unvorhersehbaren Wetterereignissen führt, darunter häufigere und intensivere Hitzewellen, Waldbrände und Überschwemmungen, die Lebensmittel- und Wassersicherheit und die Ernährungssicherheit bedroht und bewirkt, dass Infektionskrankheiten auftreten und sich verbreiten, die weltweit und in Europa zunehmen und immer mehr Menschenleben kosten;

C.

in der Erwägung, dass es angebracht ist, den Opfern der Klimakrise zu gedenken und gleichzeitig das Bewusstsein zu schärfen für den zunehmenden Verlust von Menschenleben, die Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, die zunehmende Bedrohung von Lebensgrundlagen und die humanitären Krisen, die durch den Klimawandel verursacht werden und dazu führen, dass Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden;

D.

in der Erwägung, dass mit dem europäischen Grünen Deal und dem allgemeinen Aktionsprogramm der Union das Ziel verfolgt wird, das natürliche Kapital der Union zu schützen, zu bewahren und zu verbessern und die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen zu schützen;

E.

in der Erwägung, dass auch das Bewusstsein für die konkreten Maßnahmen geschärft werden muss, die ergriffen werden können, um derartige Katastrophen zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und darauf zu reagieren; in der Erwägung, dass denjenigen, die sich an dieser Arbeit beteiligen, Anerkennung zuteilwerden sollte;

F.

in der Erwägung, dass die Einrichtung eines jährlichen „EU-Tags für die Opfer der globalen Klimakrise“ dazu beitragen würde, das Bewusstsein für diese Probleme zu schärfen;

1.

fordert, dass ein „EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise“ eingerichtet wird und dass die EU diesen Tag ab 2023 jedes Jahr am 15. Juli begeht;

2.

fordert den Rat und die Kommission auf, diese Initiative zu unterstützen, damit sie von allen drei Organen gemeinsam angenommen werden kann;

3.

schlägt dem Rat und der Kommission vor, bei diesem jährlichen „EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise“ mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, ebenso wie bei gemeinsamen Initiativen zum Gedenken an die Opfer der globalen Klimakrise in Europa und — über den Europäischen Auswärtigen Dienst — weltweit sowie bei der Sensibilisierung der Interessenträger und der breiten Öffentlichkeit für die konkreten Schritte, die sie unternehmen können, um dazu beizutragen, Klimakatastrophen zu verhindern, sich besser auf sie vorzubereiten und darauf zu reagieren;

4.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)   ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22.

(2)   ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.

(3)   ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/488/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)