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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie C


C/2023/1582

18.12.2023

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11109 — IAG / AIR EUROPA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2023/1582)

1.   

Am 11. Dezember 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

International Consolidated Airlines Group, S.A. („IAG“, Spanien und Vereinigtes Königreich),

Air Europa Holding, S.L. („Air Europa“, Spanien), kontrolliert von Globalia Corporación Empresarial, S.A. („Globalia“, Spanien).

IAG wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Air Europa erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 25. Mai 2021 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 16. Dezember 2021 zurückgezogen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

IAG ist eine multinationale Luftfahrt-Holding, die die Fluggesellschaften Iberia (Spanien), British Airways (Vereinigtes Königreich), Aer Lingus (Irland), die Billigfluggesellschaft Vueling (Spanien) sowie die in Barcelona ansässige Langstreckenfluggesellschaft LEVEL umfasst. IAG ist auch die Muttergesellschaft von IAG Cargo. Außerdem erbringt IAG Bodenabfertigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienste, landseitige Frachtumschlagsdienste und Flugsimulationsschulungsdienste. IAG ist ein an der Londoner Börse notiertes Unternehmen mit Zweitnotierungen an spanischen Börsen. British Airways und Iberia sind Mitglieder der oneworld-Allianz.

Air Europa bietet ebenfalls Luftverkehrsdienste für Passagiere und Luftfrachtdienste an. Air Europa ist eine Tochtergesellschaft von Globalia, einem in Familienbesitz stehenden spanischen Tourismuskonzern.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11109 IAG / AIR EUROPA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1582/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)