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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2023/1297 |
11.12.2023 |
Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2023 — Quantic Dream/EUIPO — Quentia (Q)
(Rechtssache T-458/21) (1)
(Unionsrecht - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke Q - Ältere Unionsbildmarke Q - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)
(C/2023/1297)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin Quantic Dream (Paris, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Grolée)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch M. Eberl und D. Gája als Bevollmächtigte)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Quentia GmbH (Gersthofen, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Kohn)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Juni 2021 (Rechtssache R 2070/2020-4).
Tenor
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1. |
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Juni 2021 (Rechtssache R 2070/2020-4) wird aufgehoben. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Das EUIPO und die Quentia GmbH tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Quantic Dream einschließlich der ihr im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1297/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)