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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie C


C/2023/1141

4.12.2023

Urteil des Gerichts vom 18. Oktober 2023 — Ryanair/Kommission (Alitalia I; Covid-19)

(Rechtssache T-225/21) (1)

(Staatliche Beihilfen - Italienischer Luftverkehrsmarkt - Beihilfe, die Italien einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gewährt hat - Unmittelbare Subvention - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch ein außergewöhnliches Ereignis entstanden sind - Art. 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV - Berücksichtigung von früheren Beihilfenmaßnahmen zugunsten desselben Empfängers, die Gegenstand laufender förmlicher Prüfverfahren sind - Bestimmung des Schadens - Kausalzusammenhang - Diskriminierungsverbot - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Begründungspflicht)

(C/2023/1141)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (vertreten durch Rechtsanwälte F.-C. Laprévote und E. Vahida, Rechtsanwältin V. Blanc sowie Rechtsanwälte S. Rating I.-G. Metaxas-Maranghidis und D. Pérez de Lamo)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Flynn, J. Carpi Badía und F. Tomat als Bevollmächtigte)

Streithelferin auf Seiten der Beklagten: Italienische Republik (vertreten durch G. Palmieri, P. Gentili und G. Santini als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung das Beschlusses K(2020) 6194 endg. der Kommission vom 4. September 2020 über die staatliche Beihilfe SA.58114 (2020/NN) — Italien — Covid-19-Beihilfe zugunsten von Alitalia.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission.

3.

Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.


(1)   ABl. C 228 vom 14.6.2021.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1141/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)