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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2023/1059 |
15.12.2023 |
P9_TA(2023)0131
Kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Mai 2023 zum Thema „Sachstand und künftige Herausforderungen in Bezug auf kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung“ (2022/2079(INI))
(C/2023/1059)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Europäischen Verteidigungsfonds 2021-2027 mit seinen Finanzmitteln eigens für neu entstehende bahnbrechende Technologien, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Februar 2022 mit dem Titel „Fahrplan für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung“ (COM(2022)0061), |
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unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 10. November 2022 mit dem Titel „First progress report on the implementation the Action Plan on synergies between civil, defence and space industries“ (Erster Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie) (SWD(2022)0362), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zu dem Fahrplan des EAD für Klimawandel und Verteidigung (1), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0120/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass eine starke, tragfähige, technologisch fortschrittliche und wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie für die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten Europas und daher für seinen Wohlstand und die Unterstützung seiner Verbündeten und Freunde von entscheidender Bedeutung ist; |
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B. |
in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gezeigt hat, dass Europa dringend in seine Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien, einschließlich der Produktion von Munition, investieren muss, und zwar in einem Umfang, der dem Bedarf in einem modernen Gefechtsfeld entspricht, und dass dies eine gemeinsame Koordinierung und Beschaffung sowie gemeinsame Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE), unter anderem in die Cybersicherheit, umfassen und auf effiziente und kooperative Weise erfolgen muss; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt haben, 35 % der insgesamt für Verteidigungsgüter getätigten Ausgaben für gemeinsame Verteidigungsinvestitionen vorzusehen, dass sie jedoch nur eine geringfügige oder sogar sinkende politische Bereitschaft zeigen, dieses Ziel zu erreichen, und dass im Jahr 2020 nur 11 % und im Jahr 2021 nur 8 % der entsprechenden Ausgaben in solche Investitionen geflossen sind, wobei der Wert für 2021 einen historischen Tiefstand markiert; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten die Ukraine viel engagierter als andere unterstützen — sowohl finanziell als auch militärisch; |
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C. |
in der Erwägung, dass dringend ein wirklicher europäischer Markt für Verteidigungsgüter geschaffen werden muss, unter anderem durch die Konsolidierung der industriellen Kapazitäten, den Abbau von Doppelarbeit und Fragmentierung und die gleichzeitige Anpassung der industriellen Basis des Marktes, insbesondere im Hinblick auf die Lieferketten und die qualifizierten Arbeitskräfte, an das neue Sicherheitsumfeld in Europa, das einen raschen Ausbau der Produktionskapazitäten erfordert; |
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D. |
in der Erwägung, dass eine kontinuierliche, dauerhafte und stabile Versorgung mit kritischen Rohstoffen, Technologien und Bauteilen für den europäischen Verteidigungssektor von entscheidender Bedeutung ist; |
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E. |
in der Erwägung, dass Spitzentechnologien und entsprechendes Humankapital und insbesondere die sich rasch entwickelnden digitalen Technologien und Kompetenzen Faktoren sind, die für die Erhaltung und Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie immer wichtiger werden; |
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F. |
in der Erwägung, dass der Verteidigungssektor in den Mitgliedstaaten unterschiedlich strukturiert ist; |
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G. |
in der Erwägung, dass die Fragmentierung des europäischen Verteidigungssektors und die Doppelarbeit auf dem europäischen Verteidigungsmarkt zu einer ineffizienten Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen und zu geringeren Verteidigungsfähigkeiten führen und verhindert werden sollten; in der Erwägung, dass dies nach Angaben der Kommission Verluste im Umfang von insgesamt 25 bis 100 Mrd. EUR nach sich zieht; |
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H. |
in der Erwägung, dass einige kritische Technologien, die für die Nutzung im Verteidigungssektor zur Verfügung stehen könnten, aus dem zivilen Bereich stammen und für eine Doppelnutzung infrage kommen könnten, wenn die Hindernisse beseitigt würden; |
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I. |
in der Erwägung, dass offene Forschung und Innovation, an denen akademische Kreise, privatwirtschaftliche Unternehmen und die öffentliche Hand beteiligt sind, das Potenzial haben, die Entwicklung der Spitzentechnologien in Europa zu beschleunigen, die wiederum einer Fragmentierung des Marktes entgegenwirken können, sofern Interoperabilität sichergestellt wird; |
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J. |
in der Erwägung, dass der Wettbewerb im Sicherheits- und Verteidigungssektor durch eine verstärkte Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gestärkt wird; |
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K. |
in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Notwendigkeit einer strukturierten Förderung von Innovationen und technologischem Fortschritt berücksichtigt werden sollte, dass Innovationen im Wesentlichen durch Wettbewerb und Forschergeist und nicht durch bürokratische Planung entstehen; |
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L. |
in der Erwägung, dass die an der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) teilnehmenden Mitgliedstaaten im Zeitraum 2017-2020 mehr als 25 Mrd. EUR für Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich bereitgestellt haben, wovon nur ein kleiner Teil gemeinsam ausgegeben wurde; |
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M. |
in der Erwägung, dass der Zugang der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu Finanzmitteln nicht durch EU-Rechtsvorschriften eingeschränkt werden darf; |
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N. |
in der Erwägung, dass der Datenaustausch von zentraler Bedeutung für die Analyse strategischer Lücken und die Ausschöpfung des Potenzials des technologischen Fortschritts ist, wobei der Schutz des geistigen Eigentums und sensibler Unternehmensdaten jedoch sichergestellt werden muss; |
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O. |
in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern außerhalb der EU, insbesondere mit den NATO-Verbündeten, aber auch mit assoziierten und gleich gesinnten Partnern weltweit, von zentraler Bedeutung für die Stärkung von Innovationen und technologischem Fortschritt ist; |
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1. |
begrüßt den Fahrplan der Kommission für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung; betont, dass sich die Union stärker in die Koordinierung und Förderung der Entwicklung von sicherheits- und verteidigungsbezogenen Technologien einbringen muss, die so weit wie möglich mit den Zielen des Grünen Deals vereinbar sein sollten, ohne dass die Einsatzwirksamkeit beeinträchtigt wird; betont, dass die globale technologische Wettbewerbsfähigkeit der Union in hohem Maße von Forschung und Entwicklung, Innovationen und der Fähigkeit abhängt, rasch neue Technologien zu übertragen und einzuführen und Menschen zügig auszubilden; |
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2. |
nimmt die im Fahrplan hervorgehobene dringende Notwendigkeit zur Kenntnis, dass Technologien ermittelt werden, die für die Sicherheit und Verteidigung der Union von entscheidender Bedeutung sind, wobei die notwendige Flexibilität für die Entwicklung und Anwendung wegweisender und bahnbrechender Technologien zu bewahren ist; betont, dass der Vorschlag, dass ein koordinierter EU-weiter strategischer Ansatz für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung von Anfang an entwickelt wird, der richtige Weg ist; |
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3. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission, von der derzeitigen Abgrenzung zwischen ziviler, verteidigungs- und sicherheitsbezogener Forschung, Entwicklung und entsprechenden Innovationen abzurücken; fordert die Kommission auf, die zivilen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Programme und Instrumente der Union besser mit den einschlägigen Interessenträgern, insbesondere im Bereich der Innovationen, zu verknüpfen; fordert gezieltere Investitionen in gemeinsame Forschung und Entwicklung; betont, dass der Ausbau von Forschung und Innovationen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung nicht zulasten ziviler Projekte gehen sollte; |
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4. |
bedauert, dass sich die kombinierten Ausgaben der Mitgliedstaaten für Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich im Jahr 2020 nur auf 1,2 % ihrer gesamten Verteidigungsausgaben beliefen, was weit unter dem im Rahmen der EDA vereinbarten Richtwert von 2 % liegt; |
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5. |
betont, dass die Verschlechterung der Sicherheitslage in Europa und insbesondere in Ländern mit EU-Außengrenzen es aufgrund des illegalen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine erfordert, dass sich die Union und ihre Mitgliedstaaten stärker und auf besser koordinierte Weise darum bemühen, in kritische Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, einschließlich der Produktion von Munition, zu investieren und diese so weit wie möglich zu beschaffen und einen europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu schaffen; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass sich die zunehmende weltweite Nachfrage nach konventionellen Waffensystemen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine negativ auf Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien auswirken könnte; |
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6. |
begrüßt die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für kritische Technologien durch die Kommission; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Beobachtungsstelle in vollem Umfang in ihren als Verschlusssache eingestuften Bericht an die Mitgliedstaaten über kritische Technologien und Risiken im Zusammenhang mit strategischen Abhängigkeiten, die sich auf Sicherheit, Weltraum und Verteidigung auswirken, zu berücksichtigen; betont, dass der Schutz des geistigen Eigentums und sensibler Geschäftsdaten sichergestellt werden muss; betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit der EDA die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Bündelung von deren Ressourcen weiter koordinieren, fördern und erleichtern muss, damit die bestehenden und künftigen Technologielücken geschlossen werden, weniger Projekte doppelt durchgeführt werden und die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben erhöht werden; fordert die Kommission auf, das Parlament gebührend über die wichtigsten Ergebnisse dieser Beobachtungsstelle auf dem Laufenden zu halten; |
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7. |
fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, alle Verteidigungsprogramme und alle verteidigungspolitischen Instrumente entsprechend dem Ansatz der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD) unter besonderer Berücksichtigung kritischer Technologien zu überprüfen, sich dabei zu vergewissern, ob sie noch ihren Zweck erfüllen, die Ergebnisse zusammenzufassen und diese, soweit möglich und relevant, allen anderen Mitgliedstaaten zukommen zu lassen; fordert eine gründliche Überprüfung der einschlägigen Verteidigungsinitiativen wie des Fähigkeitenentwicklungsplans im Hinblick auf ihre Aktualisierung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung und der von der EDA ausgearbeiteten Lückenanalyse; ist der Ansicht, dass die EDA gut aufgestellt ist, um für die Kohärenz der Innovationstätigkeiten der europäischen Akteure im Verteidigungssektor zu sorgen; fordert in diesem Zusammenhang eine erweiterte Rolle der EDA bei der Bereitstellung von Unterstützung, bei der Koordinierung von Vorschlägen einschließlich einer strategischen Bewertung der Erkenntnisse und bei der Vorlage von Lösungen für die Unterstützung der gemeinsamen FuE- und Beschaffungsvorhaben; |
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8. |
fordert die EDA auf, den Begriff der kritischen Technologien in ihr jährliches CARD-Verfahren aufzunehmen; |
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9. |
stellt fest, dass die Gefahr einer Abhängigkeit bei der Versorgung mit kritischen Materialien und von überlasteten Lieferketten besteht, wodurch die Fähigkeit der EU, im Bereich kritischer Technologien für Sicherheit und Verteidigung wettbewerbsfähig zu bleiben, beeinträchtigt werden könnte; fordert die Kommission auf, im Rahmen der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen die Kreislaufwirtschaft zu fördern und zu bewerten, wie die Forschung zu neuen Materialien für kritische Technologien ausgebaut werden kann, um die Abhängigkeit der Union von Drittländern auf ein Mindestmaß zu begrenzen; |
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10. |
stellt fest, dass die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit von außereuropäischen Rohstoffen besteht, und empfiehlt, die Bemühungen um deren Abwendung zu verstärken; |
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11. |
begrüßt die Schaffung eines EU-Innovationsprogramms im Verteidigungsbereich und die laufenden Bemühungen in Bezug auf verschiedene Instrumente im Zusammenhang mit Verteidigungstechnologien und neuen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, um innovative Start-up-Unternehmen und KMU bei der Überwindung großer technologischer, administrativer, finanzieller und regulatorischer Hindernisse und von Hindernissen beim Markteintritt zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten als Endnutzer darin zu bestärken, grenzüberschreitende Innovationsnetze in ihre Lieferketten für Verteidigungstechnologien zu integrieren; betont, dass diese Initiativen darauf abzielen müssen, die militärischen Fähigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an technologischer Unabhängigkeit der Union sicherzustellen; fordert die Kommission auf, bei der Einrichtung von Initiativen im Rahmen des EU-Innovationsprogramms im Verteidigungsbereich der besonderen Sensibilität von Sicherheit und Verteidigung gebührend Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, eng mit dem in der EDA eingerichteten Innovationszentrum für den Verteidigungsbereich zusammenzuarbeiten; |
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12. |
fordert die Kommission auf, die Vergaberichtlinien der Union im Hinblick auf Hindernisse für Start-up- und Kleinunternehmen, insbesondere im Bereich der Innovationen, zu prüfen, da dort die Gefahr, dass Vorhaben scheitern, größer ist, und den Mitgliedstaaten nahezulegen, solche Hindernisse bei der Umsetzung dieser Richtlinien aus dem Weg zu räumen; |
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13. |
betont, dass eine enge Abstimmung mit assoziierten und gleich gesinnten Partnern wie den Vereinigten Staaten und der NATO erforderlich ist; begrüßt die Zusage der Kommission und des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA im Rahmen des EU-US-Handels- und Technologierats zu prüfen; begrüßt die Zusage der Kommission und des VP/HR, gemeinsam festgelegte und beiderseitig nutzbringende Wechselwirkungen zwischen den Initiativen der Europäischen Union und der NATO, die auf neue Technologien ausgerichtet sind, zu prüfen; betont jedoch, dass die Union eine offene strategische Autonomie aufbauen und den Schwerpunkt dabei insbesondere auf Investitionen in europäische Technologien legen muss; |
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14. |
ist besorgt darüber, dass trotz der bestehenden Verordnung über den Europäischen Verteidigungsfonds (2) unzureichende Investitionen in neue, bahnbrechende Technologien in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie getätigt werden; fordert die Kommission auf, für Klarheit in Bezug auf strategische Leitlinien und Vorschriften zu sorgen, um Investitionen in die Verteidigungsindustrie zu erleichtern, und die erforderlichen Kooperationsinstrumente und -maßnahmen zu schaffen, um die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie darin zu bestärken, zusätzlich zur Herstellung bestehender Waffensysteme mehr in technologische Innovationen in kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung zu investieren, und zwar unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und des EU-Rechtsrahmens; |
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15. |
betont, dass KMU und Start-up-Unternehmen bei Innovationen und Entwicklung große Bedeutung zukommt, und fordert, dass sie in besondere Programme und Instrumente im Rahmen der künftigen Umsetzung des Fahrplans für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung einbezogen werden; |
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16. |
betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Fähigkeiten enger zusammenarbeiten müssen, um Innovationen im Bereich kritischer Technologien für Sicherheit und Verteidigung zu fördern; fordert die zuständigen Einrichtungen der Union auf, gemeinsamen Projekten für von der Union finanzierte und kofinanzierte Innovationen bei kritischen Technologien für Sicherheit und Verteidigung Vorrang einzuräumen und als Katalysatoren und Beschleuniger zu fungieren, um die Mitgliedstaaten entschieden darin zu bestärken, ihre Programme zur Entwicklung von Fähigkeiten wirksam zu koordinieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten des Weiteren auf, die Schaffung eines EU-Mechanismus zur Bündelung nationaler Ressourcen für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in Erwägung zu ziehen und das Parlament bei der Umsetzung, falls angezeigt, gebührend einzubeziehen; |
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17. |
betont, dass die von der Union finanzierten und kofinanzierten Innovationen und Entwicklungen im Bereich kritischer und bahnbrechender Verteidigungstechnologien einen höheren Grad an Interoperabilität und gemeinsamer Beschaffung von Verteidigungsgütern durch die Mitgliedstaaten bewirken dürften, sobald die entwickelten Technologien einen angemessen Grad der technologischen Reife erreicht haben; betont, dass es ebenso wichtig ist, zu verhindern, dass Projekte auf EU-Ebene doppelt durchgeführt werden, und betont, dass bestehende Überschneidungen und Doppelarbeit auf ein Mindestmaß begrenzt werden müssen; fordert, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den angemessenen Grad der technologischen Reife festlegt, und zwar entsprechend dem modernen Sicherheitsumfeld und den Anforderungen an das moderne Gefechtsfeld; betont, dass die verschiedenen Forschungs- und Innovationsprogrammen der Union enger aufeinander abgestimmt werden müssen, um die Entwicklung kritischer Technologien in Europa zu fördern, wobei die Möglichkeit einer Doppelnutzung bestehender Technologien zu berücksichtigen ist; |
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18. |
nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, die gemeinsame Beschaffung von Sicherheits- und Verteidigungstechnologien durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen, wie etwa den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung; |
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19. |
hält es für besonders wichtig, dass die unterschiedlichen Interessenträger wie die akademische Welt, die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft eng zusammenarbeiten, damit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungstechnologien bewährte Verfahren genutzt werden; fordert die Kommission auf, das Potenzial der Verwendung von Mehrfachhelix-Modellen für Innovationen zu prüfen; |
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20. |
ist besorgt angesichts der unzureichenden Finanzierung von Sicherheit und Verteidigung aus EU-Mitteln und bemängelt die historisch niedrige Quote, was die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern betrifft; bedauert, dass die für den Europäischen Verteidigungsfonds bereitgestellten Mittel gegenüber dem Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 um etwa 40 % und die Mittel für das Programm für militärische Mobilität um 75 % gekürzt wurden; betont, dass mit dem derzeitigen MFR nicht ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden können, um die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich auf EU-Ebene in angemessener Weise zu fördern, da die derzeitige Sicherheitslage einen Quantensprung erforderlich macht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Erwägung zu ziehen, einen beträchtlichen Teil ihrer steigenden nationalen Verteidigungsetats auf Unionsebene zu bündeln, damit die geschrumpften Munitionsbestände gemeinsam aufgefüllt und gemeinsam Waffensysteme beschafft werden können, einschließlich der komplexesten und teuersten Waffensysteme wie Jagdflugzeuge, Kriegsschiffe und Kampfpanzer; fordert die Kommission auf, bestehende Finanzierungssysteme und -alternativen weiterzuentwickeln, um die Mittel für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung im Rahmen des derzeitigen MFR erheblich aufzustocken, wobei dem tatsächlichen Bedarf in Bezug auf industrielle Investitionen Rechnung zu tragen ist; |
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21. |
betont, dass EU-Rechtsvorschriften, die sich auf den Zugang der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu Finanzmitteln auswirken können, mit den Bemühungen der Union um einen ausreichenden Zugang der europäischen Verteidigungsindustrie zu privaten und öffentlichen Finanzmitteln und Investitionen im Einklang stehen müssen; |
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22. |
betont die Notwendigkeit einer besseren Doppelnutzung bestehender ziviler Technologien und einer gegenseitigen Befruchtung von zivilen und militärischen Innovationen und Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck im Bereich kritischer Technologien für Sicherheit und Verteidigung und hebt das entsprechende Potenzial zur Förderung der Zusammenarbeit bei EU-Programmen hervor; betont, dass die Netze für den Wissensaustausch im Hinblick auf bestehende und neue Technologien verbessert werden müssen, damit potenzielle Endnutzer und Investoren die bereits auf dem Markt befindlichen Technologien besser nutzen oder in neu entstehende Technologien mit hohem Potenzial investieren können; |
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23. |
unterstützt Innovationen auf der Grundlage einer höheren Ressourceneffizienz, die Entwicklung neuer Materialien, die Förderung von Sekundärrohstoffen, eine nachhaltigere gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Technologielösungen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der EDA das weitere Vorgehen bei nachhaltigen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien zu prüfen und zu erkunden, wie dieses der Widerstandsfähigkeit der Union und ihrer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Einklang mit dem Fahrplan für Klimawandel und Verteidigung und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2022 zu diesem Fahrplan nutzen könnte, insbesondere durch die Verringerung der Abhängigkeit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der Union von fossilen Brennstoffen sowie durch die Bewertung der Anfälligkeit für den Klimawandel und der entsprechenden notwendigen Anpassung an den Klimawandel; |
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24. |
betont, dass die Investitionen in eine „grüne“ Verteidigung erhöht werden müssen, indem ein höherer Anteil der Forschung und Entwicklung, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, für CO2-neutrale Kraftstoffe und Antriebssysteme von Militärfahrzeugen bereitgestellt wird, insbesondere für künftige große Waffensysteme, die innerhalb der einschlägigen EU-Rahmen entwickelt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Investition einschlägiger EU-Mittel den Energie-, den CO2- und den Umweltfußabdruck ab der Entwurfsphase zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass mit FuE-Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds für eine Steigerung der Effizienz, die Verringerung des CO2-Fußabdrucks und nachhaltige bewährte Verfahren gesorgt werden kann; fordert einen Mechanismus, mit dem Anreize für Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltige Technologien für Sicherheit und Verteidigung geschaffen werden; begrüßt die Mittel eigens für Energie-Resilienz und den ökologischen Wandel, die im ersten jährlichen Arbeitsprogramm vorgesehen sind, stellt jedoch fest, dass dies nur 11 % des jährlichen Gesamthaushalts des Europäischen Verteidigungsfonds entspricht; |
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25. |
betont, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine wiederholt die Wirksamkeit bahnbrechender Technologien unter Beweis gestellt hat, die oft relativ kostengünstig sind und im Gefechtsfeld eine immense Wirkung gegen große Waffensysteme und Formationen entfalten; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der ukrainischen Regierung und NATO-Partnern eine Studie über die Lehren durchzuführen, die aus dem Krieg in der Ukraine in Bezug auf kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung gezogen wurden; weist darauf hin, dass bei der technologischen Bewertung ein aufgeschlossener Ansatz verfolgt werden muss, und betont, dass aus dem größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg unbedingt die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden müssen; |
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26. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 19.
(2) Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 149).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1059/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)