European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2023/624

13.11.2023

Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 21. September 2023 — Fachverband Spielhallen e. V., LM/Europäische Kommission, Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-831/21 P) (1)

(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff der Beihilfe - Voraussetzung des selektiven Vorteils - Steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland - Gewinnabschöpfung - Teilweise Abzugsfähigkeit der aufgrund dieser Abschöpfung entrichteten Beträge von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer - Beschluss der Europäischen Kommission - Zurückweisung einer Beschwerde am Ende der Vorprüfungsphase mit der Begründung, dass diese Abzugsfähigkeit keine staatliche Beihilfe darstelle - Getrennte Feststellung des Nichtvorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils und der fehlenden Selektivität - Auf die Feststellung der fehlenden Selektivität beschränkte Klage vor dem Gericht der Europäischen Union - Ins Leere gehende Klage - Ermittlung des Bezugssystems oder der „normalen“ Steuerregelung durch die Kommission - Zu diesem Zweck vorzunehmende Auslegung des geltenden nationalen Steuerrechts - Einstufung der Gewinnabschöpfung als „besondere Steuer“, die als „durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen“ abzugsfähig ist - Grundsatz ne ultra petita)

(C/2023/624)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Rechtsmittelführer: Fachverband Spielhallen e. V., LM (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Bartosch und R. Schmidt)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch K. Blanck und B. Stromsky, dann durch B. Stromsky), Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: J. Möller und R. Kanitz)

Tenor

1.

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 22. Oktober 2021, Fachverband Spielhallen und LM/Kommission (T-510/20, ECLI:EU:T:2021:745), wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


(1)   ABl. C 198 vom 16.5.2022.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/624/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)