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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2023/605 |
31.10.2023 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11285 – AVIALLIANCE / AIA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2023/605)
1.
Am 24. Oktober 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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AviAlliance GmbH („AviAlliance“, Deutschland), letztlich kontrolliert von Public Sector Pension Investment Board („PSP Investments“, Kanada), |
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Athens International Airport S.A. („Athens International Airport“, Griechenland). |
AviAlliance wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Senator International erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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AviAlliance ist ein privater Flughafeninvestor und -betreiber. PSP Investments ist eine kanadische staatliche Gesellschaft und verwaltet das Altersversorgungssystem des kanadischen föderalen öffentlichen Dienstes, der kanadischen Streitkräfte, der Königlich Kanadischen Berittenen Polizei (RCMP) und der kanadischen Reservestreitkräfte. |
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Athens International Airport betreibt den internationalen Flughafen in Athen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11285 – AVIALLIANCE / AIA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/605/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)