European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2023/467

1.12.2023

P9_TA(2023)0119

Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2023 über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 (2022/2185(BUI))

(C/2023/467)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (4),

unter Hinweis auf die Zusätzlichkeitsanforderungen, die in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen („Richtlinie über erneuerbare Energie“), insbesondere in deren Erwägung 90 und Artikel 27, festgelegt sind,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ (COM(2020)0789), insbesondere auf Ziffer 9 zum Linienverkehr,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2022 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2023 (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2022 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (6),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (7) und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 22. April 1970 zu dem Gentlemen’s Agreement über die Kontrolle der Haushaltsausgaben, das durch eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit verbindlicher Wirkung für beide Organe konsolidiert wurde,

unter Hinweis auf die mittelfristige EMAS-Strategie bis 2024, die am 15. Dezember 2020 vom Lenkungsausschuss für Umweltmanagement in Brüssel angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „The European Parliament’s carbon footprint — Towards carbon neutrality“ (Der CO2-Fußabdruck des Europäischen Parlaments — auf dem Weg zur CO2-Neutralität),

unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 14/2014 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Wie berechnen, verringern und kompensieren die Organe und Einrichtungen der EU ihre Treibhausgasemissionen?“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu der Maximierung des Energieeffizienzpotenzials des Gebäudebestands der EU (8),

unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Vorbildcharakter ihrer Gebäude im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024,

unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 13. März 2023 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 102 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,

unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 102 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

gestützt auf Artikel 102 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0153/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der am 13. Februar 2023 vom Generalsekretär für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2024 vorgeschlagene Haushaltsplan auf 2 392 401 312 EUR beläuft und eine Aufstockung um 6,46 % bzw. 145 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2023 darstellt;

B.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Zwischenprognose Winter 2023 für die EU eine Inflationsrate von 6,4 % im Jahr 2023 und von 2,7 % im Jahr 2024 prognostiziert; in der Erwägung, dass bei der Höhe der Ausgaben in Rubrik 7 des MFR 2021-2027 von einer jährlichen Preissteigerung von 2 % ausgegangen wird;

C.

in der Erwägung, dass es insbesondere angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und vor allem des unrechtmäßigen Krieges Russlands gegen die Ukraine von größter Bedeutung ist, die demokratische Stimme des Parlaments zu schützen; in der Erwägung, dass der Haushaltsplan des Parlaments angemessen ausgestattet werden muss, damit die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 vorbereitet und durchgeführt und die Bedeutung des demokratischen Engagements und der Stimmabgabe vermittelt werden kann;

D.

in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments von seiner Fähigkeit abhängt, sich nach höchsten Maßstäben auf seine Kerntätigkeiten in den Bereichen Haushalt, Gesetzgebung und Kontrolle zu konzentrieren und gleichzeitig gegenüber anderen Organen der Union mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, seine Ausgaben umsichtig und effizient zu planen und zu tätigen und den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;

E.

in der Erwägung, dass das Parlament beim digitalen und grünen Wandel an vorderster Front stehen muss;

F.

in der Erwägung, dass in der „Gebäudestrategie für die Zeit nach 2019“ darauf hingewiesen wird, dass die Gebäude instand gehalten werden müssen, damit den derzeitigen Sicherheitsstandards und den tatsächlichen Bedürfnissen ihrer Nutzer entsprochen wird;

G.

in der Erwägung, dass mit der Regelung des Präsidiums betreffend das zusätzliche (freiwillige) Altersversorgungssystem (9) im Jahr 1990 der freiwillige Pensionsfonds eingerichtet wurde;

Allgemeiner Rahmen

1.

weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des Haushalts durch in den Statuten verankerte Verpflichtungen festgelegt werden; weist erneut darauf hin, dass die Indexierung der Dienstbezüge gemäß dem Beamtenstatut und dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments von der Kommission für Juli 2023 und Juli 2024 derzeit auf 4,4 % bzw. 3,4 % veranschlagt wird; stellt fest, dass der Haushaltsplan 2023 eine Indexierung der Dienstbezüge von 2,6 % ab Juli 2023 vorsieht; stellt fest, dass der Haushaltsausschuss die offiziell prognostizierte Entwicklung der Indexierung der Dienstbezüge genau beobachten wird;

2.

billigt die während der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 21. März 2023 erzielte Einigung, die Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2023 auf 6,06 % festzusetzen, was einem Gesamtvoranschlag von 2 383 401 312 EUR für 2024 entspricht, und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend um insgesamt 12 195 000 EUR zu kürzen:

 

1 0 0 4 — Normale Reisekosten, 1 4 0 5 — Ausgaben für Dolmetschleistungen, 1 6 1 2 — Lernen und Entwicklung, 1 6 5 0 — Gesundheit und Vorbeugung, 2 0 0 7 — Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume, 2 0 2 4 — Energieverbrauch, 2 1 0 3 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Unterhaltung der IKT-Anwendungen, 2 1 0 4 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Infrastrukturinvestitionen, 2 1 4 — Material und technische Anlagen, 3 0 0 — Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten, 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen, 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen, 3 2 1 — Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums, 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, 4 2 2 — Ausgaben für parlamentarische Assistenz;

 

weist darauf hin, dass darüber hinaus beschlossen wurde, die Ausgaben im vom Präsidium am 13. März 2023 gebilligten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um 3 195 000 EUR zu erhöhen und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend aufzustocken:

 

1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete — Generalsekretariat und Fraktionen um 195 000 EUR, um Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Vertragsbediensteter für die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen bereitzustellen, und 10 1 — Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben um 3 Mio. EUR;

3.

stellt fest, dass von der Aufstockung um 136 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2023 eine Aufstockung um 120 Mio. EUR auf Verpflichtungen aus den Statuten entfällt, wobei dies hauptsächlich die Indexierung der Dienstbezüge (62,9 Mio. EUR) und finanzielle Verpflichtungen infolge eines Wahljahres (32,9 Mio. EUR) betrifft; stellt fest, dass sich die Erhöhung bei den nichtobligatorischen Ausgaben auf 17 Mio. EUR beläuft, was gegenüber 2023 einer Steigerung um 1,97 % entspricht;

4.

ist der Ansicht, dass — über die aufgrund des in einem Wahljahr geringeren Umfangs der parlamentarischen Tätigkeiten zu erwartenden Einsparungen in Höhe von 15 Mio. EUR hinaus — noch umfangreichere Einsparungen erzielt werden könnten;

5.

begrüßt, dass die Konferenz der Präsidenten im Januar 2023 beruhend auf der Arbeit der Fokusgruppen, die auf die Schaffung eines moderneren und effizienteren Parlaments abzielt, die Arbeitsgruppe für die Reform des Parlaments ins Leben gerufen hat;

6.

betont, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität wesentliche Ethikgrundsätze innerhalb der Organe der Union und insbesondere des Parlaments als Haus der europäischen Demokratie sind;

Kommunikation im Zusammenhang mit der Europawahl 2024

7.

begrüßt die Kommunikationskampagne zur Europawahl 2024, mit der den Bürgern der Zweck des Parlaments, seine Errungenschaften in der laufenden Wahlperiode sowie die Gründe dafür erläutert werden sollen, dass eine Stimmabgabe bei der Wahl etwas bewirken kann; unterstreicht, dass die Kommunikation der politischen Parteien und der Mitglieder selbst die wichtigste Triebkraft für eine hohe Wahlbeteiligung und dafür sind, dass sich die Unionsbürger bei der Wahl zum Europäischen Parlament einbringen und sich für sie interessieren; betont, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ als integraler Bestandteil des Kommunikationsplans für die Wahlkampagne eine wichtige Rolle spielen;

8.

weist darauf hin, dass im Haushaltsverfahren 2023 27,5 Mio. EUR für die von der Verwaltung des Parlaments geführte Wahlkampagne bereitgestellt wurden; stellt fest, dass die verbleibenden 25 % (9,5 Mio. EUR) im Jahr 2024 zugewiesen werden; begrüßt, dass die Kommunikationsmaßnahmen nach der Wahl mit der Konstituierung des neuen Parlaments, der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission und den Anhörungen des Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission und der Kommissionsmitglieder fortgesetzt werden;

9.

hebt hervor, dass das Parlament allein nicht über die Ressourcen verfügt, um die 400 Millionen Wahlberechtigten zu erreichen, und sich deshalb möglichst weitgehend seiner Multiplikatorennetzwerke bedienen muss; ist der Ansicht, dass die Kommunikation über die sozialen Medien ebenfalls eine wichtige Rolle spielen sollte;

10.

weist darauf hin, dass das Parlament das demokratische Engagement und die Stimmabgabe der Bürger fördert, die Mehrsprachigkeit unterstützt und sich für die Rechte der nationalen, regionalen und sprachlichen Minderheiten einsetzt; ist der Ansicht, dass das Parlament aktiv zur Bekämpfung von Desinformation beitragen kann, indem es über seine Verbindungsbüros Informationen gegebenenfalls auch in den Sprachen von sprachlichen Minderheiten und Sprachgemeinschaften bereitstellt; fordert das Präsidium auf, die Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, die den Bedürfnissen nationaler, regionaler und sprachlicher Minderheiten in den Mitgliedstaaten gerecht werden; betont, wie wichtig es ist, dass sich die Verbindungsbüros im Rahmen verschiedener Programme mit den Gemeinschaften und sprachlichen Minderheiten, Schulen und Universitäten vor Ort aktiv an der Umsetzung der Arbeiten des Parlaments zur staatsbürgerlichen Bildung beteiligen; merkt an, dass das Parlament seine Kommunikationstätigkeiten in erheblichem Maße auf sein Zielpublikum abstimmt; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von den Antworten des Generalsekretärs auf die Entschließung des Parlaments vom 7. April 2022 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2023 sowie seine Entschließung vom 19. Oktober 2022 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 und unterstreicht die Bemühungen, die die Verbindungsbüros in den baltischen Staaten seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine unternommen haben, um den Bürgern erforderlichenfalls Informationen in ukrainischer und russischer Sprache bereitzustellen und insbesondere um Desinformationsaktivitäten entgegenzuwirken;

11.

fordert das Präsidium nachdrücklich auf, die Mitglieder dabei zu unterstützen, Besuchergruppen einen Besuch des Parlaments zu ermöglichen; ist sich der Tatsache bewusst, dass die aktuelle geopolitische Lage dazu beiträgt, dass die Einladung von Besuchergruppen ins Parlament mit Schwierigkeiten und zunehmend hohen Kosten verbunden ist; stellt fest, dass Besuchergruppen dadurch einen Mehrwert schaffen, dass sie die Beteiligung, das Engagement und das Interesse der Unionsbürger steigern, insbesondere in einem Wahljahr; fordert das Präsidium daher auf, die Regelung für bezuschusste Besuche zu überarbeiten, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms für Besuchergruppen sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf den Kilometertarif und weitere Kostenkomponenten, um gleiche Bedingungen für alle Bürger, die Mitglieder besuchen, sicherzustellen und gleichzeitig die Umweltauswirkungen von Reisen im Einklang mit den geltenden Unionsvorschriften so gering wie möglich zu halten;

Cyberbedrohungen

12.

hält es insbesondere mit Blick auf die anstehende Wahl für äußerst wichtig, dass das Parlament angemessen gegen Desinformation und Cyberangriffe gewappnet ist; fordert die Verwaltung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahl vor ungebührlicher Einmischung zu schützen; begrüßt den wesentlichen Beitrag, den die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vor dem Hintergrund des zunehmenden Risikos einer ausländischen Einflussnahme zur Integrität der Wahl zum Europäischen Parlament geleistet hat und fügt zu diesem Zweck zusätzliche personelle Ressourcen hinzu; begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der GD ITEC, der GD SAFE und der GD COMM, die darauf abzielt, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen, insbesondere in den sozialen Medien, gebührlich zu erkennen und zu überwachen sowie rasch und deutlich auf sie zu reagieren; fordert, dass im Rahmen eines interinstitutionellen Kooperationsformats — in Form einer Bündelung von Ressourcen in einer einzigen Unionseinrichtung nach dem Vorbild des CERT-EU im Bereich der Cybersicherheit — in Bezug auf Desinformation weiter mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammengearbeitet wird;

13.

fordert die Verwaltung nachdrücklich auf, die 40 im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2023 beschlossenen Stellen im Bereich der Cybersicherheit bis Ende 2023 zu besetzen, um die Fähigkeiten des Parlaments im Bereich der Cyberabwehr weiter auszubauen und vor der Wahl im Jahr 2024 ein angemessenes Maß an internen Kapazitäten zu erreichen;

14.

fordert, dass regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal des Parlaments angeboten werden;

Gebäudepolitik

15.

weist erneut darauf hin, dass eine transparente und faire Beschlussfassung im Bereich der Gebäudepolitik wichtig ist, wobei Artikel 266 der Haushaltsordnung gebührend Rechnung zu tragen ist, und dass die Mitglieder Zugang zu detaillierten Informationen über den Zustand der Gebäude, die Methode für dessen Beurteilung und die mit dieser Beurteilung betrauten Gremien sowie über die Kosten der Arbeiten haben sollten, die unbedingt erforderlich sind, um den Rechtsrahmen einzuhalten;

16.

empfiehlt, dass bei der jährlichen Haushaltsplanung die regelmäßige Renovierung aller Gebäude berücksichtigt wird; weist darauf hin, dass eine solche Zuweisung Teil einer vorausschauenden Gebäudepolitik ist, die sich auf die umweltgerechte Renovierung des Gebäudebestands konzentrieren und sicherstellen muss, dass das Parlament bestrebt ist, die Energieeffizienz zu maximieren, sodass der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie die Kosten der Unterhaltung der Einrichtungen des Parlaments gesenkt werden;

17.

bedauert die Verzögerungen bei der Einrichtung der Ausstellung „Erlebnis Europa“ vor der Wahl in allen Mitgliedstaaten; nimmt zur Kenntnis, dass die Verzögerungen außerhalb der Kontrolle des Parlaments liegen; fordert, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ eingerichtet werden, wobei den am weitesten von den drei Arbeitsorten entfernten Mitgliedstaaten Vorrang einzuräumen ist; weist erneut darauf hin, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ allen Bürgern ein besseres Verständnis der Funktionsweise der Unionsorgane ermöglichen sollten;

18.

stellt fest, dass im Voranschlag für 2024 keine Haushaltsmittel für größere Investitionen in Gebäude vorgesehen sind; weist das Präsidium darauf hin, dass vor der Annahme wichtiger Beschlüsse über gebäudepolitische Fragen aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt eine ordnungsgemäße Unterrichtung und Konsultation des Haushaltsausschusses erforderlich ist; spricht sich dagegen aus, dass Mittel per Mittelübertragung für vorbereitende Arbeiten zu größeren Gebäudeprojekten gebunden werden, wenn diese Projekte nicht vorher von der Haushaltsbehörde genehmigt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass es der gängigen Praxis entspricht, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende Finanzmittel zu Gebäudeprojekten beizusteuern; weist erneut darauf hin, dass diese Sammelmittelübertragung systematisch bei den gleichen Kapiteln, Titeln und häufig bei genau denselben Haushaltslinien vorgenommen wird; ist der Ansicht, dass diese Praxis als geplante Überveranschlagung von Haushaltsmitteln gewertet werden kann; fordert, dass vor der nächsten Sammelmittelübertragung Überlegungen zur transparenten Finanzierung wichtiger Investitionen angestellt werden; fordert das Präsidium auf, schleunigst die Abstimmung des Plenums über die Überprüfung der Zukunft des Spaak-Gebäudes in Brüssel umzusetzen; erwartet, dass das Ziel jeglicher Arbeiten im Spaak-Gebäude darin besteht, die Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens, den Schutz und die Sicherheit des Personals und Investitionen in erreichbare Energieeinsparungen sicherzustellen; erwartet, dass sämtliche Beschlüsse mit uneingeschränkter Transparenz gefasst werden, wobei der Haushaltsbehörde Zugang zu allen einschlägigen Unterlagen (Plänen und technischen Gutachten) und einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten zu gewähren ist; fordert das Präsidium in Bezug auf den Standort Straßburg auf, dessen Zugänglichkeit und einen angemessenen Empfang von Besuchern sicherzustellen und gleichzeitig kreative Lösungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten des Parlaments außerhalb der Tagungen zu entwickeln; ist der Ansicht, dass bei den Ausgaben für Gebäude schwerpunktmäßig im Sinne der Kosteneffizienz und im langfristigen Interesse des Parlaments gehandelt werden sollte;

19.

weist darauf hin, dass sich die große Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für einen einzigen Sitz ausspricht, damit das Geld der Steuerzahler der Union effizient verwendet wird und das Parlament institutionelle Verantwortung für die Verkleinerung seines CO2-Fußabdrucks übernimmt; bekräftigt, dass Lösungen gefunden werden müssen, um die institutionelle Arbeit, die Kosten und den CO2-Fußabdruck des Parlaments zu optimieren; ist der Ansicht, dass die Erfahrungen und Investitionen im Zusammenhang mit der Telearbeit und Sitzungen mit Fernteilnahme als Grundlage dafür dienen können, den Bedarf im Bereich Dienstreisen des Personals anzupassen; weist darauf hin, dass das Parlament gemäß dem Vertrag über die Europäische Union seinen Sitz in Straßburg hat; weist darauf hin, dass für dauerhafte Änderungen eine Änderung des Vertrags notwendig wäre, für die Einstimmigkeit erforderlich ist;

20.

begrüßt die Strategie des Parlaments, mit der dafür gesorgt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen die Parlamentsgebäude völlig unabhängig nutzen können, und unterstützt weitere Maßnahmen und Anpassungen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sein werden;

21.

fordert eine Studie über die Möglichkeit, Außenstellen des Parlaments in Ländern einzurichten, die einen förmlichen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt haben, nämlich die Republik Moldau, die Ukraine und Georgien, und weist erneut darauf hin, dass das Parlament in diesen Ländern aktiv Informationskampagnen durchführen muss;

Umweltbewusstes Parlament

22.

weist darauf hin, dass die Verwaltung des Parlaments derzeit ein umfassendes Konzept für die Festlegung der langfristigen Gebäudepolitik des Parlaments ausarbeitet, bei dem im Einklang mit dem Paket „Fit für 55“ insbesondere Umweltverpflichtungen, Energieeffizienz und die Abfallbewirtschaftung berücksichtigt werden, und erwartet, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden; begrüßt die vom Präsidium des Parlaments am 2. Mai und 3. Oktober 2022 beschlossenen Energiesparmaßnahmen;

23.

bekräftigt, dass es die bis 2024 zu erreichenden Zielvorgaben des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) des Parlaments uneingeschränkt unterstützt; begrüßt, dass die meisten Ziele voraussichtlich im Jahr 2024 erreicht werden, und fordert, dass weiterhin das Ziel verfolgt wird, alle Zielvorgaben so bald wie möglich zu erreichen;

24.

nimmt den Anstieg der Preise für CO2-Gutschriften zur Kenntnis; fordert das Parlament auf, Investitionen in Energieeffizienz und die standortnahe Erzeugung zu einer Priorität zu machen, anstatt ein geringes Maß an Ehrgeiz durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten auszugleichen; weist darauf hin, dass solche Investitionen in die Energieeffizienz eine bessere Methode sind, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen; fordert die Dienststellen auf, die CO2-Bepreisung eher als informatives Instrument (Schattenbepreisung) zu konzipieren und nicht als eine feste CO2-Bepreisung, da letztere die bereits anfallenden Kosten für den Ausgleich von CO2-Emissionen, die angesichts der jüngst zu beobachtenden deutlichen Preiserhöhungen bei den CO2-Zertifikaten zur Erreichung von CO2-Neutralität in den kommenden Jahren ohnehin zunehmen dürften, weiter erhöhen würde;

25.

begrüßt und unterstützt angesichts der Energiekrise und des geopolitischen Kontexts die Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen und in den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und insbesondere die Installation von Wärmepumpen; weist darauf hin, dass allein in den Räumlichkeiten des Parlaments in Brüssel 52 Gasboiler vorhanden sind; fordert, dass in die nächste mehrjährige Gebäudestrategie ein Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen mit konkreten Zwischenzielen aufgenommen wird, damit verlorene Vermögenswerte vermieden werden, und dass eine Analyse der Wirksamkeit und Effizienz von Wärmepumpen und anderen einschlägigen Technologien durchgeführt wird; stellt fest, dass das Parlament Photovoltaikpaneele installiert hat und dies auch weiterhin tun wird, um den Anteil der vor Ort erzeugten erneuerbaren Energie weiter zu erhöhen und so das Ziel von 25 % zu erreichen; fordert das Parlament auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den mittel- und langfristigen Energieverbrauch zu senken; fordert den Generalsekretär auf, die aktualisierten Studien und Prüfungen zur technischen Durchführbarkeit der Installation von Photovoltaikpaneelen auf den Dächern der Gebäude in Straßburg umzusetzen, um der Entwicklung der Technologien und der Marktpreise seit der Durchführung der ursprünglichen Studien vor zehn Jahren und ihrem Mehrwert im Vergleich zu anderen Arten von Investitionen in Energieeinsparungen Rechnung zu tragen; vertritt die Ansicht, dass in Bezug auf den Haushaltsaspekt möglicher Beschlüsse in diesem Bereich ein Gleichgewicht zwischen dem größtmöglichen Mehrwert und — angesichts knapper Haushaltsmittel — einer angemessenen Höhe von Investitionen erreicht werden muss;

26.

weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des CO2-Fußabdrucks des Parlaments aus dem Personenverkehr stammen; fordert, dass der Übergang zu alternativen Verkehrsmitteln mit geringem CO2-Ausstoß gefördert wird und eine Bestandsaufnahme der während der Pandemie eingeführten neuen Arbeitsmethoden vorgenommen wird, sofern dies die Qualität der legislativen und politischen Arbeit, insbesondere an den Arbeitsorten des Parlaments, nicht beeinträchtigt, und nimmt zur Kenntnis, dass viele Mitglieder von ihrem jeweiligen Wahlkreis zu den Arbeitsorten des Parlaments weite Strecken zurücklegen müssen, die ausschließlich mit dem Flugzeug bewältigt werden können; begrüßt die Bemühungen des Parlaments, die CO2-Emissionen durch gecharterte Züge und die Initiative für Papierlosigkeit zu reduzieren;

27.

begrüßt die Bemühungen des Parlaments, das Personal darin zu bestärken, für den Arbeitsweg nachhaltige Verkehrsmittel zu nutzen, indem es ihnen kostenlos klassische und elektrische Fahrräder zur Verfügung stellt und einen Teil der Kosten für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel im Gegenzug zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Parkflächen erstattet; erinnert die Mitglieder und Fraktionen an die vom Präsidium angekündigten Bemühungen zur Verringerung der Beförderung von Transportkisten zwischen Brüssel und Straßburg während der Plenartagungen, und fordert sie auf, dazu beizutragen; fordert erneut, dass bei den kommenden Haushaltsplänen entsprechende Investitionen in die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Regenwasser und eine vernünftigere Wassernutzung eingeplant werden;

28.

fordert aus Gründen der Transparenz, dass die Tabelle, aus der die Fortschritte bei den Etappenzielen zur Umsetzung der EMAS-Ziele für den Zeitraum nach 2021-2024 hervorgehen, jedes Jahr in den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags aufgenommen wird, da die Rückverfolgung der Klimaschutzausgaben für die Haushalte der Politikbereiche der Union durchgeführt wird;

Sonstiges

29.

bedauert, dass die im Rahmen des Haushaltsplans 2022 für die Ausschusssekretariate vereinbarten 66 neuen Planstellen, noch immer nicht vollständig besetzt sind; weist erneut auf das Ziel hin, die Unterstützung für die Ausschüsse des Parlaments gemäß dem Antrag im Plenum rasch zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Generalsekretärs, die entsprechende Kürzung der Mittel für Vertragsbedienstete der GD IPOL ab 2023 rückgängig zu machen, sodass die 25 Vertragsbedienstetenstellen, die 2022 gekürzt wurden, wieder eingesetzt werden können; erwartet, dass abgesehen von dieser befristeten Entschädigung die 66 beschlossenen Stellen in den Sekretariaten der Ausschüsse besetzt werden und dass diese keinem anderen Zweck dienen; fordert, dass die Organisation der Verwaltung des Parlaments und sein Personalbedarf regelmäßig Bewertungen unterzogen werden; fordert diesbezüglich eine Optimierung der Verteilung der Bediensteten innerhalb des Generalsekretariats des Parlaments, insbesondere durch eine Umverteilung freier Stellen zwischen Dienststellen;

30.

fordert das Parlament nachdrücklich auf, eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder einzuführen, die der Zeit entspricht, in der sie ein Übergangsgeld erhalten, und in der sie keiner Lobbytätigkeit beim Parlament nachgehen und keine repräsentativen Tätigkeiten beim Parlament ausüben dürfen;

31.

ist der Ansicht, dass ehemaligen Mitgliedern keine allgemeine Kostenvergütung gezahlt werden sollte; fordert deshalb die Streichung von Artikel 42 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut;

32.

nimmt zur Kenntnis, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, einschließlich des Parlaments, allgemein mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, wenn es darum geht, Talente anzuziehen und zu halten, was sich auf die Vielfalt und geografische Verteilung des Personals auswirkt; fordert, dass sich das Präsidium und der Generalsekretär kontinuierlich darum bemühen, sicherzustellen, dass eine Beschäftigung beim Parlament für alle Nationalitäten der Union gleichermaßen attraktiv ist und dass die geografische Ausgewogenheit des Personals verbessert wird; fordert den Generalsekretär auf, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die mit der Einstellung von immer mehr Vertragsbediensteten verbunden sind, einschließlich der Gefahr, dass eine Zwei-Klassen-Personalstruktur im Parlament entsteht; beharrt darauf, dass die wichtigsten dauerhaften Stellen und Aufgaben mit fest angestelltem Personal besetzt bzw. von diesem ausgeführt werden sollten;

33.

ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament nicht zur Normalisierung und Legitimierung von prekären Beschäftigungsverhältnissen oder der Verwendung von „falsos recibos verdes“ (falsche Quittungen, die von Selbstständigen für ihre Arbeit ausgestellt werden) beitragen darf und dass es sich verpflichten muss, die Rechte der Arbeitnehmer zu achten, zu fördern und zu schützen;

34.

begrüßt, dass die Erörterungen auf der Ebene des Präsidiums darauf abzielten, die Durchführungsbestimmungen zum Statut der akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu überarbeiten, um die Erstattung der Dienstreisekosten an die für das übrige Personal geltenden Bestimmungen anzugleichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die parlamentarische Zulage unverändert bleibt; weist darauf hin, dass diese Forderung in der Vergangenheit wiederholt vom Plenum übernommen wurde;

35.

bekräftigt seine Forderung an die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Dienstreisen außerhalb der Union zu überarbeiten; hebt hervor, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen des Parlaments begleiten;

36.

fordert das Präsidium auf, eine technische Lösung zu erarbeiten, die es den Mitgliedern ermöglicht, ihr Stimmrecht während ihres Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs oder während eines langfristigen Krankenstandes wahrzunehmen;

37.

fordert das Präsidium auf, im Rahmen der Einhaltung des Grundsatzes des gleichberechtigten Zugangs für alle Bürger die Durchführbarkeit und die finanziellen Kosten der Verdolmetschung aller Aussprachen im Plenum in die internationale Gebärdensprache zu prüfen bzw. zu schätzen, und fordert, dass spezifische Initiativen für die Einführung der Verdolmetschung in die Gebärdensprachen der einzelnen Mitgliedstaaten für spezielle Aussprachen im Plenum verwendet werden, ausgearbeitet werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Aussprache über die Lage der Union, Aussprachen im Rahmen der Reihe „Was Europa ausmacht“ und feierlichen Sitzungen gelegt werden sollte;

38.

weist auf seine früheren Forderungen an das Präsidium hin, dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Entschließungen zu außenpolitischen Themen, die gemäß Artikel 54 (Initiativberichte) angenommen wurden, in die Amtssprachen der Vereinten Nationen, die nicht Amtssprachen der Union sind (Arabisch, Chinesisch und Russisch), übersetzt werden und dass länderspezifische Entschließungen, die gemäß Artikel 132 (Entschließung zu den Erklärungen der Kommission / des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union) und Artikel 144 (Dringlichkeitsentschließung) angenommen wurden, in die Amtssprache des betreffenden Landes übersetzt werden; ist der Ansicht, dass diese Übersetzungen rasch und gut sichtbar auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden sollten, da Dringlichkeitsentschließungen und Entschließungen zu außenpolitischen Themen zeitkritisch sind;

39.

fordert, dass man sich tatsächlich zur Verwirklichung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit bekennt;

40.

fordert eine Reform zur Bekämpfung jeder Art von Belästigung und Missbrauch im Parlament; nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium die Arbeit in Bezug auf den Antrag des Plenums zu den zentralen Reformschritten für das Parlament aufgenommen hat, die ursprünglich in dessen Entschließung vom 26. Oktober 2017 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU (10) genannt wurden und zu denen die Einführung von verbindlich vorgeschriebenen Schulungen zur Bekämpfung von Belästigung für alle Bediensteten und Mitglieder zählte;

41.

nimmt zur Kenntnis, dass der überarbeitete Artikel 44 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments die Möglichkeit vorsieht, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mittelausstattung für die parlamentarische Assistenz durch die Übertragung von Mitteln aus den jeweiligen allgemeinen Kostenvergütungen zu finanzieren; stellt jedoch fest, dass die in Artikel 29 Absatz 4 festgelegte Ausgabenobergrenze für die parlamentarische Assistenz dazu im Widerspruch steht; fordert das Präsidium auf, die Durchführungsbestimmungen in dem Umfang zu ändern, der erforderlich ist, damit Mitglieder, die dies wünschen, einen Teil ihrer allgemeinen Kostenvergütung übertragen können, wenn die ihnen für die parlamentarische Assistenz zustehenden Mittel vollständig ausgeschöpft sind;

42.

beschließt, Senioren auch künftig auf Programme und Maßnahmen der Union hinzuweisen, mit denen das aktive Altern gefördert wird;

43.

ist der Ansicht, dass es äußerst wichtig sowie im Interesse des Parlaments ist, dass die Fahrer des Parlaments spezifische und individuelle fachliche Schulungen erhalten, die sie in die Lage versetzen, bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten auf unerwartete Situationen, einschließlich im Hinblick auf Schutz und Sicherheit, reagieren zu können; ist angesichts der Verfügbarkeit des einschlägigen Fachwissens im Referat Personenbeförderung der GD INLO der Ansicht, dass die Schulungen über interne Ressourcen angeboten werden können, was jedoch nicht für die zur Durchführung der Schulungen erforderlichen Infrastruktur wie bestimmte Schulungseinrichtungen gilt, für die angemessene Finanzmittel veranschlagt werden sollten;

44.

fordert das Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass alle Restaurants im Parlament ihr Qualitäts-Preis-Verhältnis verbessern und die Zugangskontrollen an den Eingängen zu den Selbstbedienungsrestaurants wiedereinführen;

45.

erwartet, dass die vom Plenum angenommenen Anträge umgesetzt werden;

46.

fordert das Präsidium nachdrücklich auf, die Suche nach einer praktikablen, legalen und fairen Lösung angesichts der Dringlichkeit des Themas des freiwilligen Pensionsfonds aktiv weiterzuverfolgen;

o

o o

47.

stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2024 fest;

48.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(2)   ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(3)   ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.

(4)   ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.

(5)   ABl. C 434 vom 15.11.2022, S. 160.

(6)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0366.

(7)   ABl. L 58 vom 23.2.2023.

(8)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0227.

(9)  Angenommene Texte des Präsidiums, PE 113.116/BUR/rev. XXVI/01-04-2009.

(10)   ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 192.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/467/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)