Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2023/344 |
30.10.2023 |
Klage, eingereicht am 29. August 2023 — Uss/Rat
(Rechtssache T-542/23)
(C/2023/344)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Artem Alexandrovich Uss (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Moeyersons)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
den Beschluss (GASP) 2023/1094 (1) des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und die Verordnung (EU) 2023/1089 (2) des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, für nichtig zu erklären; |
— |
dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und der Verteidigungsrechte (Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [im Folgenden: Charta])
|
2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union)
|
3. |
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes
|
4. |
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung (Art. 20 und 21 der Charta)
|
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/344/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)