|   | Amtsblatt  | DE Serie C | 
| C/2023/99 | 2.10.2023 | 
STELLUNGNAHME DES EZB-RATS
vom 27. September 2023
zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
(CON/2023/28)
(C/2023/99)
Einleitung und Rechtsgrundlage
Am 25. September 2023 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates vom 19. September 2023 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ersucht (1).
Die Zuständigkeit des EZB-Rats zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Allgemeine Anmerkungen
| 1. | Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, sieht vor, Herrn Piero CIPOLLONE mit Wirkung vom 1. November 2023 zum Mitglied des Direktoriums der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren zu ernennen. | 
| 2. | Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist. | 
| 3. | Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Piero CIPOLLONE als Mitglied des Direktoriums der EZB. | 
Geschehen zu Frankfurt am Main am 27. September 2023.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/99/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)