ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 166

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

66. Jahrgang
11. Mai 2023


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 166/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10733 — CMA CGM / GEFCO) ( 1 )

1

2023/C 166/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10697 — ARAMCO OVERSEAS COMPANY / LOTOS SPV 1) ( 1 )

2


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 166/03

Euro-Wechselkurs — 10. Mai 2023

3

2023/C 166/04

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

4

2023/C 166/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

5

 

Europäisches Amt für Personalauswahl

2023/C 166/06

Bekanntmachung der Annullierung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/154/22 — Assistenten (m/w) (AST 3) in folgenden Fachgebieten: 1. Finanzverwaltung, 2. Rechnungswesen und Kasse, 3. Öffentliches Beschaffungswesen, 4. Gestaltung von grafischen und visuellen Inhalten, 5. Soziale und digitale Medien, 6. Webmaster

6

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2023/C 166/07

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr ( 1 )

7

2023/C 166/08

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ( 1 )

8


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2023/C 166/09

Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

9


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10733 — CMA CGM / GEFCO)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 166/01)

Am 25. Juli 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10733 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10697 — ARAMCO OVERSEAS COMPANY / LOTOS SPV 1)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 166/02)

Am 3. November 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10697 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/3


Euro-Wechselkurs (1)

10. Mai 2023

(2023/C 166/03)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0950

JPY

Japanischer Yen

148,18

DKK

Dänische Krone

7,4478

GBP

Pfund Sterling

0,86813

SEK

Schwedische Krone

11,1938

CHF

Schweizer Franken

0,9771

ISK

Isländische Krone

149,90

NOK

Norwegische Krone

11,5485

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

23,419

HUF

Ungarischer Forint

370,98

PLN

Polnischer Zloty

4,5363

RON

Rumänischer Leu

4,9219

TRY

Türkische Lira

21,3974

AUD

Australischer Dollar

1,6222

CAD

Kanadischer Dollar

1,4657

HKD

Hongkong-Dollar

8,5739

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7303

SGD

Singapur-Dollar

1,4541

KRW

Südkoreanischer Won

1 449,79

ZAR

Südafrikanischer Rand

20,5005

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,5818

IDR

Indonesische Rupiah

16 150,98

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8821

PHP

Philippinischer Peso

60,995

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

36,858

BRL

Brasilianischer Real

5,4497

MXN

Mexikanischer Peso

19,3954

INR

Indische Rupie

89,8185


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/4


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 166/04)

Image 1

Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Anlass: 150. Todestag von Alessandro Manzoni

Beschreibung des Münzmotivs: Die Münze trägt das Bildnis Alessandro Manzonis mit einer Schreibfeder und den ersten Zeilen seines Meisterwerks „I Promessi Sposi“. Die Inschrift „CITTÀ DEL VATICANO“ umrahmt das Porträt halbkreisförmig von links nach rechts. Unterhalb des Motivs sind die Signatur „Alessandro Manzoni“ und darunter die Jahreszahlen „1873◦2023“ zu lesen. Links ist das Münzzeichen „R“ zu sehen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:82 500 Münzen

Ausgabedatum: Mai 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 166/05)

Image 2

Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Anlass: 500. Todestag von Pietro Perugino

Beschreibung des Münzmotivs: Die Rückseite zeigt das Porträt Peruginos und einen Ausschnitt seines „Taufe Christi“-Freskos in der Sixtinischen Kapelle. Oben rechts steht halbkreisförmig die Aufschrift „CITTÀ DEL VATICANO“. Unten befindet sich die Aufschrift „PERUGINO“ und darunter die Daten „1523◦2023“. Links ist das Münzzeichen „R“ zu sehen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage: 82 500

Ausgabedatum: Mai 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


Europäisches Amt für Personalauswahl

11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/6


Bekanntmachung der Annullierung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/154/22 — Assistenten (m/w) (AST 3) in folgenden Fachgebieten: 1. Finanzverwaltung, 2. Rechnungswesen und Kasse, 3. Öffentliches Beschaffungswesen, 4. Gestaltung von grafischen und visuellen Inhalten, 5. Soziale und digitale Medien, 6. Webmaster

(2023/C 166/06)

Das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/154/22, dessen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (1) veröffentlicht wurde, wird annulliert.

Die Entscheidung, das Auswahlverfahren zu annullieren, wurde von der Direktorin von EPSO in ihrer Funktion als Anstellungsbehörde im Einvernehmen mit der EPSO-Leitung — dem interinstitutionellen Verwaltungsrat — getroffen. Sie ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse, die verschiedenen größeren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der ersten Auswahlphase Rechnung trug, insbesondere was die Durchführung fernbeaufsichtigter Tests anging, bei denen technische Störungen auftraten und sich Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ergaben. Diese Schwierigkeiten beeinträchtigten den zu erwartenden allgemeinen Qualitätsstandard und den Gleichbehandlungsgrundsatz, der für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auswahlverfahrens gilt. Es liegt daher im dienstlichen Interesse, das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/154/22 nicht fortzusetzen.


(1)  ABl. C 363 A vom 22.9.2022, S. 1.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/7


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 166/07)

Mitgliedstaat

Frankreich

Flugstrecken

Ajaccio — Paris Orly

Ajaccio — Marseille

Ajaccio — Nizza

Bastia — Paris Orly

Bastia — Marseille

Bastia — Nizza

Calvi — Paris Orly

Figari — Paris Orly

Calvi — Marseille

Calvi — Nizza

Figari — Marseille

Figari — Nizza

Ursprüngliches Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

Januar 1986

Datum des Inkrafttretens der Änderungen

1. Januar 2024

Anschrift, bei der der Text und sonstige einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Die korsische Territorialversammlung hat neue gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Paris (Orly), Marseille und Nizza einerseits und Ajaccio, Bastia, Calvi und Figari andererseits festgelegt und das Prinzip der Übertragung öffentlicher Aufgaben für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Luftverkehrsdienste in Korsika verabschiedet.

https://www.isula.corsica/assemblea/downloads/

Weitere Auskünfte erteilt:

OFFICE DES TRANSPORTS DE LA CORSE

Zu Händen des Generaldirektors

19 avenue Georges Pompidou

BP 501, Ajaccio Cedex (20186)

FRANCE

Tel. +33 495237130

Fax +33 495201631

Kontakt: Jean-François Santoni

Tel. +33 495237130

E-Mail: contact@otc-corse.fr


11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/8


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 166/08)

Mitgliedstaat

Frankreich

Flugstrecken

Ajaccio – Paris Orly (Los Nr. 1)

Ajaccio – Marseille (Los Nr. 2)

Ajaccio – Nizza (Los Nr. 3)

Bastia – Paris Orly (Los Nr. 4)

Bastia – Marseille (Los Nr. 5)

Bastia – Nizza (Los Nr. 6)

Calvi – Paris Orly (Los Nr. 7)

Figari – Paris Orly (Los Nr. 8)

Calvi – Marseille und Calvi – Nizza (Los Nr. 9)

Figari – Marseille und Figari – Nizza (Los Nr. 10)

Laufzeit des Vertrags

1. Januar 2024 – 31. Dezember 2027

Frist für die Einreichung von Zulassungsanträgen bzw. für die Angebotsabgabe

10. Juli 2023 (12.00 Uhr Ortszeit Paris)

Anschrift, bei der der Text der Ausschreibung und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

OFFICE DES TRANSPORTS DE LA CORSE

Zu Händen des Generaldirektors

19 avenue Georges Pompidou

BP 501, Ajaccio Cedex (20186)

FRANCE

Tel. +33 495237130

Fax +33 495201631

Elektronische Plattform: https://www.achatpublic.com


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/9


Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

(2023/C 166/09)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION

„Terasele Dunării“

PGI-RO-A1077-AM01

Datum der Antragstellung: 8.4.2015

1.   Für die Änderung geltende Vorschriften

Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – nicht geringfügige Änderung

2.   Beschreibung und Begründung der Änderung

2.1.   Neuabgrenzung des abgegrenzten geografischen Gebiets zur Aufnahme neuer Orte

Die Spezifikation wurde in Bezug auf das abgegrenzte Gebiet für die Erzeugung von Weinen mit g. g. A. geändert. Das geografische Gebiet wurde auf die Gemeinden des Kreises Giurgiu (Herești, Izvoarele, Iepurești) ausgedehnt, in denen Trauben für die Erzeugung von Qualitätsweinen mit der g. g. A. angebaut werden und in denen die klimatischen Bedingungen aufgrund ihrer Nähe zu den im abgegrenzten Gebiet gelegenen Orten denen im g. g. A.-Gebiet ähnlich sind.

Da es Faktoren im Wein-Ökosystem gibt, die in einer Reihe von als Weinanbaufläche ausgewiesenen Orten die Erzeugung von Weinen mit der g. g. A. „Terasele Dunării“ möglich erscheinen lassen, könnten diese Orte in das abgegrenzte Gebiet der geografischen Angabe eingegliedert werden. Das geografische Gebiet wird neu abgegrenzt, um die im Antrag der Vereinigung genannten Orte einzubeziehen, nämlich die Dörfer Herești, Izvoarele, Chiriacu, Dimitrie Cantemir, Petru Rareș, Radu Vodă, Valea Bujorului, Iepurești, Valter Mărăcineanu, Chirculești, Bănești, Stâlpu und Gorneni.

Die Faktoren des Wein-Ökosystems bilden sehr geeignete Bedingungen für den Anbau und die optimale Entwicklung von Reben (durchschnittliche Jahrestemperatur, monatliche Durchschnittstemperatur, durchschnittliche monatliche Niederschlagsmenge, jährliche Niederschlagsmenge usw.) auf den Rebflächen der Gemeinden Herești, Iepurești und Izvoarele. Diese Faktoren sind die gleichen wie im gesamten Weinbaugebiet „Terasele Dunării“, weshalb die genannten Gemeinden und die dort gelegenen Dörfer in das abgegrenzte Gebiet mit dieser Angabe aufgenommen werden sollten.

Kapitel III der Produktspezifikation und die Abschnitte 6 und 8 des Einzigen Dokuments wurden entsprechend geändert.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Terasele Dunării

2.   Art der geografischen Angabe

g. g. A. – geschützte geografische Angabe

3.   Kategorien von weinbauerzeugnissen

1

Wein

4.   Beschreibung des Weins/der weine

1.   Analytische und organoleptische Eigenschaften – Weißweine

KURZBESCHREIBUNG

Die Weißweine haben ein klares Aussehen, einen kristallinen Glanz, eine grünlich-gelbe bis goldgelbe Farbe, einen samtigen, weichen Geschmack und Aromen von Herbstfrüchten und Vanille bei Weinen aus edelfaulen Trauben und Noten von Apfel, Birne, Quitte, tropischen Früchten (Ananas) und frischer Butter bei Weinen, die im Holzfass ausgebaut wurden. Jungweine zeichnen sich durch eine ausgeprägte Frische und Fruchtigkeit aus, mit Aromen von Akazienblüten, Lindenblüten, Basilikum oder Noten von Zitrusfrüchten und grünem Apfel bei säurebetonteren Weinen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

15,0

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

10,0

Mindestgesamtsäure

3,5 in Milliäquivalent pro Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18,0

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

200

2.   Analytische und organoleptische Eigenschaften – Rotweine

KURZBESCHREIBUNG

Die jüngeren Rotweine haben violette Reflexe und können nach der Reifung im Holzfass ein intensives Rubinrot aufweisen, wobei das Aroma grasig ist. Wenn sie jedoch länger im Holzfass reifen, entwickeln sie ein Bouquet mit Aromen von Vanille, Schokolade und manchmal Gewürzen. Jungweine haben Aromen von Waldfrüchten (Himbeeren, Erdbeeren, Brombeeren). Einige Jungweine von purpurroter Farbe besitzen auch Aromen von vollreifen Früchten (Pflaumen, Pfirsiche und Birnen). Viele in (Holz-)Fässern gereifte Weine sind vollmundig mit einem reifen Bouquet von Pflaumen und Zimt. Manchmal kann der Wein auch dunkle rubinrote Reflexe zeigen, wenn er geschmeidig ist und Aromen von Schwarzen Johannisbeeren annimmt.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

15,0

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

10,0

Mindestgesamtsäure

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

20,0

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

150

3.   Analytische und organoleptische Eigenschaften – Roséweine

KURZBESCHREIBUNG

Die Roséweine haben frische Aromen von Waldfrüchten und Kirschen sowie Fruchtigkeit. Die Farbe ist blassrosa bis mittelrosa, gelegentlich sehr blass lachsrosa. Die Struktur ist leicht. Sie werden meist als trockene, halbtrockene und harmonische halbsüße Weine hergestellt.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

15,00

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

10,00

Mindestgesamtsäure

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18,0

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

200

5.   Weinbereitungsverfahren

a.   Wesentliche önologische Verfahren

Keine weiteren Bedingungen.

b.   Höchsterträge

1.

Fetească regală, Fetească albă, Riesling italian, Băbească gri

17 000 kg Trauben je Hektar

2.

Crâmpoşie selecționată, Aligoté, Riesling de Rhin, Pinot gris, Pinot blanc, Sauvignon, Chardonnay, Traminer roz

15 000 kg Trauben je Hektar

3.

Tămâioasă Românească, Muscat Ottonel, Cabernet Sauvignon, Merlot, Pinot noir, Cabernet franc, Fetească neagră

15 000 kg Trauben je Hektar

4.

Băbească neagră, Syrah, Dornfelder, Rebo, Malbec, Negru de Drăgășani, Sangiovese

15 000 kg Trauben je Hektar

5.

Weißweine

135 Hektoliter pro Hektar

6.

Rotweine, Roséweine

120 Hektoliter pro Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches gebiet

Kreis Teleorman

Die Stadt Zimnicea und die zugehörigen Ortschaften.

Kreis Giurgiu

Gemeinde Daia – Dörfer Daia, Dăița und Plopșoru;

Gemeinde Greca – Dörfer Greaca und Puțu Grecii;

Gemeinde Hotarele – Dörfer Hotarele und Isvoarele;

Gemeinde Prundu – Dörfer Prundu und Puieni;

Gemeinde Băneasa – Dorf Pietrele;

Gemeinde Herești – Dorf Herești;

Gemeinde Izvoarele – Dörfer Izvoarele, Chiriacu, Dimitrie Cantemir, Petru Rareș, Radu Vodă und Valea Bujorului;

Gemeinde Iepurești – Dörfer Iepurești, Valter Mărăcineanu, Chirculești, Bănești, Stâlpu und Gorneni.

Kreis Constanța

Gemeinde Ostrov – Dörfer Ostrov, Almălău und Galița;

Gemeinde Lipnița – Dörfer Lipnița, Coslugea und Canlia;

Gemeinde Băneasa – Dörfer Băneasa, Negureni und Făurei;

Gemeinde Ion Corvin – Dörfer Ion Corvin, Crângu, Brebeni, Răriștea und Viile;

Gemeinde Oltina – Dörfer Oltina, Satu Nou, Răzoarele und Strunga;

Gemeinde Aliman – Dörfer Aliman, Dunăreni, Vlahii und Floriile.

Kreis Ialomița

Die Gemeinde Fetești und ihre Ortsteile.

Kreis Brăila

Die Gemeinde Însurăței und die Dörfer Lacu Rezii, Măru Roșu und Valea Călmățuiului;

Gemeinde Berteștii de Jos – Dörfer Berteștii de Jos und Spiru Haret;

Gemeinde Victoria – Dorf Victoria;

Gemeinde Bărăganu – Dorf Bărăganul.

7.   Wichtigste keltertraubensorte(n)

 

Aligoté B – Plant de trois, Plant gris, Vert blanc, Troyen blanc

 

Babeasca gri G

 

Băbească neagră N – Grossmuttertraube, Hexentraube, Crăcana, Rară neagră, Căldărușă, Serecsia

 

Cabernet Franc N

 

Cabernet Sauvignon N – Petit Vidure, Bourdeos tinto

 

Chardonnay B – Gentil blanc, Pinot blanc Chardonnay

 

Crâmpoșie Selecționată B

 

Fetească albă B – Păsărească albă, Poama fetei, Mädchentraube, Leányka, Leanka

 

Fetească neagră N – Schwarze Mädchentraube, Poama fetei neagră, Păsărească neagră, Coada rândunicii

 

Fetească regală B – Königliche Mädchentraube, Königsast, Királyleányka, Dănășană, Galbenă de Ardeal

 

Muscat Ottonel B – Muscat Ottonel blanc

 

Pinot Gris G – Affumé, Grauer Burgunder, Grauburgunder, Grauer Mönch, Pinot cendré, Pinot Grigio, Ruländer

 

Rebo N

 

Riesling italian B – Olasz Riesling, Olaszriesling, Welschriesling

 

Syrah N – Shiraz, Petit Syrah

 

Traminer Roz Rs – Rosetraminer, Savagnin Roz, Gewürztraminer

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der zusammenhänge

8.1.   Angaben zum geografischen Gebiet

Die Hauptlandform ist die Terrasse, und der Übergang zur nächsten Terrasse erfolgt über einen nach Süden ausgerichteten Hang ohne Erosionsprozesse. Das Terrassensystem ist eine eigenständige geomorphologische Einheit, die durch die Anhäufung von Lössoid-Ablagerungen und die kontinuierliche Hebung der Câmpia-Burnazului-Ebene entstanden ist. Das Relief der Landschaft besteht daher aus flachen Terrassen und Hängen, einschließlich Terrassen in Richtung der Donautäler und umfasst auch Ebenen mit verstreuten, vom Wind gewellten Sanden.

Die meisten Rebflächen befinden sich auf der unteren Stufe und auf dem unteren Teil der Donauhänge sowie auf den Terrassenhängen und in den Wildbachtälern. Die Region ist charakterisiert durch ein kontinentales Übergangsklima bzw. ein extrem kontinentales Klima mit hoher Wärmeintensität und großen Schwankungen der Lufttemperatur, bedingt durch die Nähe der Donau und die Seen des Gebiets. Dies führt zu einer Akkumulation von Zucker, Anthocyanen und Tanninen in einem für die Qualität optimalen Verhältnis.

Die wichtigsten Parameter des günstigen Klimas und der Niederschläge (erfasst zwischen 2010 und 2012) sind:

eine durchschnittliche Jahrestemperatur von 11,4 °C, mit Schwankungen zwischen 10,9 und 12,0 °C;

die mehrjährige monatliche Durchschnittstemperatur – am höchsten im Juli (24,6 °C), am niedrigsten im Februar (-3,0 °C);

die absoluten Extremtemperaturen im Winter sinken sehr selten auf -24,0 °C, sodass ein geschützter Anbau von Reben nicht erforderlich ist;

die durchschnittliche Niederschlagsmenge während der Vegetationsperiode beträgt 342 mm (323,1–359,6 mm) und liegt damit etwa 100 mm über dem Durchschnitt von 250 mm, der als Mindestgrenze für den Anbau von Reben ohne Bewässerung gilt;

in Bezug auf Intensität und Häufigkeit herrschen Winde aus Nordost vor, gefolgt von Winden aus Ost, Südwest und West. Die Windhäufigkeit bewegt sich im Laufe des Jahres in engen Grenzen und ändert sich unter dem Einfluss der allgemeinen atmosphärischen Zirkulation;

aufgrund des hypsometrisch gleichmäßigen Geländes beträgt die durchschnittliche jährliche Sonnenscheindauer etwa 2 250 Stunden, mit einem Energieeintrag von etwa 127 kcal/cm2 pro Jahr;

die jährliche Wärmeperiode (April bis September) umfasst den größten Anteil der Sonnenstunden (rund 70 %), durchschnittlich rund 1 600 Stunden.

In der kalten Jahreszeit (Oktober bis April) ist die Zahl der durchschnittlichen Sonnenstunden (ca. 650) deutlich niedriger als in der Vegetationsperiode, da die Häufigkeit von Schichtwolken und Nebel aufgrund von Temperaturinversionen zunimmt.

8.2.   Angaben zum Erzeugnis

Die Weißweine gewinnen durch Aromen von Herbstfrüchten und Vanille, tropischen Früchten und frischer Butter bei den im Holzfass ausgebauten Weinen; die Jungweine zeichnen sich durch eine ausgeprägte Frische und Fruchtigkeit aus. Sie besitzen blumige Aromen (Akazienblüten, Lindenblüten) und Zitrusnoten mit lang nachklingender Säure.

Die Rotweine sind intensiv; der Ausbau im Holzfass verleiht grasige Aromen und teilt dem Bouquet bei längerer Reifezeit auch Aromen von Vanille, Schokolade und sogar Gewürzen mit. Sie werden selten als Jungweine hergestellt und haben Aromen von Waldfrüchten und reifem Obst (Pflaumen, Pfirsiche, Birnen). Viele im Fass ausgebaute Weine sind körperreich und haben ein reifes Bouquet von Pflaumen und Zimt. Diese Weine werden im Laufe der Zeit geschmeidig und samtig.

Die Roséweine haben frische Aromen von Waldfrüchten, sind blassrosa, mittelrosa oder blass lachsrosa und werden meist als trockene, halbtrockene und halbsüße Weine hergestellt.

8.3.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Bei Weinen mit der g. g. A. „Terasele Dunării“ besteht der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Gebiet und dem Erzeugnis, d. h. zwischen den entstehenden Weinen und ihrem geografischen Ursprung, in ihrer besonderen Qualität.

Die Lage in den Hügeln bietet optimale Bedingungen dafür, dass die Trauben ihre volle Reife erreichen und alle organoleptischen und physikalisch-chemischen Eigenschaften aufweisen, die für die Erzeugung von Qualitätsweinen erforderlich sind. Das Gebiet fällt in die Klimagruppe, die für die geografische Angabe „Terasele Dunării“ typisch ist. Es herrscht ein warmes, gemäßigtes Klima mit mäßiger Trockenheit und sehr kalten Nächten, während die Sonneneinstrahlung auf den Hügeln mehr als 1 500 Stunden beträgt. Dies sind günstige Bedingungen für die Entstehung von Aromen von Äpfeln, Birnen, Quitten, tropischen Früchten (Ananas), Fruchtigkeit sowie Aromen von Akazien, Lindenblüten, Basilikum, Zitrusfrüchten und grünem Apfel. Das Gebiet hat das Potenzial für die Erzeugung roter und aromatischer Weine, da die durchschnittliche Jahrestemperatur über 10 oC und die Temperatur im wärmsten Monat über 21 oC liegt.

Das lokale kontinentale, gemäßigte Mikroklima hat Einfluss auf die Reifung der Trauben. Zusammen mit dem lokalen sandig-lehmigen, diluvialen und proluvialen Tschernosem schafft dies günstige Bedingungen für die Reben. Dadurch können gute Erträge auf den Terrassen und den sanften, nach Süden ausgerichteten Hängen erzielt werden, wo es optimale Wärme und Licht sowie eine großzügige Belichtung gibt. Letztere prägt die fruchtigen und blumigen Aromen und verleiht den Jungweinen einen frischen Geschmack.

Das Klima des Gebiets führt zu einer langsamen Reifung, die es den Trauben ermöglicht, Zucker zu speichern. Es verleiht ihnen Fruchtigkeit, insbesondere den Primäraromen der jungen Weißweine.

Die lehmigen Alluvialböden ergeben Weine mit Persönlichkeit. Diese Böden halten kühlere Temperaturen, speichern Feuchtigkeit und liefern samtige, runde Weine mit geringerem Säuregehalt, mit markanten Frucht- (reife rote Früchte) und Blütenaromen (Akazienblüten, Lindenblüten). Die klimatischen Bedingungen sorgen dafür, dass die maximale Reife leicht erreicht werden kann, der Zucker sich langsam anreichert und sich vollständig abgerundete Aromen entwickeln.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen

Link zur produktspezifikation

https://www.onvpv.ro/sites/default/files/caiet_sarcini_ig_terasele_dunarii_modif_cf_cererii_din_28.01.2015_notificarii_16.05.2022_no_track_changes.pdf


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.