ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 154

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

66. Jahrgang
2. Mai 2023


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 154/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10687 — D’IETEREN / PHE) ( 1 )

1

2023/C 154/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.11068 — RLBNW / ASM / BETA PURA) ( 1 )

2

2023/C 154/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.11027 — HSBC / AXA / INTU MILTON KEYNES) ( 1 )

3


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 154/04

Euro-Wechselkurs — 28. April 2023

4

2023/C 154/05

Beschluss der Kommission vom 22. Februar 2023 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Lettlands, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen

5

 

Rat

2023/C 154/06

Mitteilung an die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

43

2023/C 154/07

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

44


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2023/C 154/08

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

46

2023/C 154/09

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen

47

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2023/C 154/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

48

2023/C 154/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10783 – EQT FUTURE / AM FRESH / SNFL / IFG) ( 1 )

50

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2023/C 154/12

Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

52


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10687 — D’IETEREN / PHE)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/01)

Am 2. August 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10687 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.11068 — RLBNW / ASM / BETA PURA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/02)

Am 25. April 2023 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Deutsch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32023M11068 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/3


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.11027 — HSBC / AXA / INTU MILTON KEYNES)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/03)

Am 25. April 2023 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32023M11027 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/4


Euro-Wechselkurs (1)

28. April 2023

(2023/C 154/04)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0981

JPY

Japanischer Yen

149,35

DKK

Dänische Krone

7,4538

GBP

Pfund Sterling

0,88050

SEK

Schwedische Krone

11,3515

CHF

Schweizer Franken

0,9839

ISK

Isländische Krone

149,10

NOK

Norwegische Krone

11,7910

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

23,502

HUF

Ungarischer Forint

373,78

PLN

Polnischer Zloty

4,5815

RON

Rumänischer Leu

4,9301

TRY

Türkische Lira

21,3608

AUD

Australischer Dollar

1,6664

CAD

Kanadischer Dollar

1,4981

HKD

Hongkong-Dollar

8,6199

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7864

SGD

Singapur-Dollar

1,4679

KRW

Südkoreanischer Won

1 470,89

ZAR

Südafrikanischer Rand

20,1558

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,5979

IDR

Indonesische Rupiah

16 111,90

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8981

PHP

Philippinischer Peso

60,923

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

37,467

BRL

Brasilianischer Real

5,4872

MXN

Mexikanischer Peso

19,8182

INR

Indische Rupie

89,8555


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/5


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 22. Februar 2023

zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Lettlands, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen

(2023/C 154/05)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 23 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission sind die EU-weiten Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) für den vierten Handelszeitraum von 2021 bis 2030 festgelegt.

(2)

In der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission (3) sind die Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten festgelegt.

(3)

Mit dem Beschluss 2021/C 302/01 der Kommission (4) wies die Kommission den Zentralverwalter des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union an, die nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen.

(4)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Belgien der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(5)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Bulgarien der Kommission mit Schreiben vom 24. Januar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(6)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Tschechien der Kommission mit Schreiben vom 13. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(7)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Dänemark der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(8)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Deutschland der Kommission mit Schreiben vom 13. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(9)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Estland der Kommission mit Schreiben vom 23. Januar 2023 und 13. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(10)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Irland der Kommission mit Schreiben vom 7. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen mit.

(11)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission teilte Griechenland der Kommission mit Schreiben vom 3. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(12)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Spanien der Kommission mit Schreiben vom 12. Januar 2023 und 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(13)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Frankreich der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(14)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Kroatien der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(15)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Italien der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(16)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Lettland der Kommission mit Schreiben vom 2. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(17)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Ungarn der Kommission mit Schreiben vom 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen mit.

(18)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilten die Niederlande der Kommission mit Schreiben vom 9. Februar 2023 Änderungen ihrer nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(19)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Österreich der Kommission mit Schreiben vom 13. Januar 2023 und 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(20)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission teilte Slowenien der Kommission mit Schreiben vom 2. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(21)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte die Slowakei der Kommission mit Schreiben vom 31. Januar 2023 Änderungen ihrer nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(22)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Finnland der Kommission mit Schreiben vom 8. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(23)

Im Einklang mit Artikel 23 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 teilte Schweden der Kommission mit Schreiben vom 13. Juli 2022 und 10. Februar 2023 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate an neue Marktteilnehmer und zur Anpassung der Zuteilung kostenloser Zertifikate an Bestandsanlagen nach Änderungen der Aktivitätsraten oder anderen Änderungen im Zusammenhang mit ihrem Betrieb mit.

(24)

Die mitgeteilten Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen stehen im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 —

BESCHLIEẞT:

Einziger Artikel

Der Zentralverwalter erfasst die im Anhang enthaltenen Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Lettlands, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens entsprechend im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union.

Brüssel, den 22. Februar 2023

Für die Kommission

Frans TIMMERMANS

Exekutiv-Vizepräsident


(1)  ABl. L 59 vom 27.2.2019, S. 8.

(2)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission vom 31. Oktober 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten (ABl. L 282 vom 4.11.2019, S. 20).

(4)  Beschluss 2021/C 302/01 der Kommission vom 29. Juni 2021 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (ABl. C 302 vom 28.7.2021, S. 1).


ANHANG I

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Belgien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

BE000000000000172

172

Brouwerij Haacht

Brouwerij Haacht

968

0

0

0

0

968

BE000000000000633

633

Fluxys LNG N.V. - LNG terminal Zeebrugge

FLUXYS LNG nv

13 938

11 943

11 628

11 313

10 998

59 820

BE000000000205505

205505

Balta Industries NV vestiging Sint-Baafs-Vijve

Balta Industries nv

5 116

0

0

0

0

5 116

BE000000000205536

205536

Asfaltcentrale - Grobbendonk

Deckx Algemene Ondernemingen

1 286

912

912

912

912

4 934

BE000000000205799

205799

Wimble Manufacturing Belgium

Wimble Manufacturing Belgium bvba

6 732

5 514

7 235

7 235

7 235

33 951

BE000000000214360

214360

Agristo Nazareth

Agristo Nazareth NV

9 601

9 390

9 179

8 968

8 756

45 894

BE000000000214380

214380

AU Energie nv

AU Energie nv

4

4

4

4

4

20


INGESAMT

37 645

27 763

28 958

28 432

27 905

150 703


ANHANG II

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Bulgarien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

BG000000000000060

60

БиЕй Глас България АД, площадка София

БиЕй Глас България АД

27 372

27 372

27 372

27 372

27 372

136 860


INGESAMT

27 372

27 372

27 372

27 372

27 372

136 860


ANHANG III

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Tschechien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

CZ000000000000087

87

Pražská teplárenská a.s. - Výtopna Krč

Pražská teplárenská a.s.

 

563

563

563

563

2 252

CZ000000000213780

213780

Pražská obalovna Herink s.r.o.

Pražská obalovna Herink s.r.o.

551

539

527

515

502

2 634

CZ000000000216561

216561

NEXEN TIRE Europe s.r.o.

NEXEN TIRE Europe s.r.o.

3 246

3 174

3 103

3 031

2 961

15 515


INGESAMT

3 797

4 276

4 193

4 109

4 026

20 401


ANHANG IV

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Dänemark

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

DK000000000000065

65

Svendborg Fjernvarme,’Central Bagergade

Svendborg Fjernvarme AMBA

90

90

90

90

90

450

DK000000000000066

66

Svendborg Fjernvarme,’Vestre Central

Svendborg Fjernvarme

50

50

50

50

50

250

DK000000000000135

135

Lemvig Varmeværk Industrivej

LEMVIG Varmeværk AMBA

1 239

1 207

1 175

1 143

1 112

5 876

DK000000000000306

306

Crossbridge Energy A/S

Crossbridge Energy A/S

303 203

303 203

303 203

303 203

303 203

1 516 015


INGESAMT

304 582

304 550

304 518

304 486

304 455

1 522 591


ANHANG V

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Deutschland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

DE000000000004111

4111

DMK Deutsches Milchkontor GmbH Werk Edewecht

DMK Deutsches Milchkontor GmbH

11 517

11 222

10 926

10 629

10 334

54 628

DE000000000202606

202606

Ethylenoxid-Anlage

Sasol Germany GmbH

38 252

38 252

38 252

38 252

38 252

191 260

DE000000000213360

213360

Verdichterstation Radeland 2

GASCADE Gastransport GmbH

5 500

5 500

5 500

5 500

5 500

27 500

DE000000000214061

214061

Heizkraftwerk Pforzheim: MotorenHKW

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH Co. KG

5 012

4 902

4 791

4 681

4 571

23 957

DE000000000214240

214240

GTP5 in den Hallen 904 und 905

MAN Energy Solutions SE

78

76

75

73

71

373

DE000000000215560

215560

Heizwerk Völklingen

STEAG New Energies GmbH

2

2

2

2

2

10

DE000000000215580

215580

Heizwerk Saarlouis

STEAG New Energies GmbH

39

38

37

36

36

186

DE000000000215660

215660

Walzwerk/Stabstahl-Drahtstraße

BGH Edelstahl Freital GmbH

11 294

11 046

10 797

10 549

10 300

53 986

DE000000000215681

215681

Energiezentrale (Heizkraftwerk)

Gemeindewerke Oberhaching GmbH

103

101

98

96

94

492

DE000000000216602

216602

Werk Aalen

Papierfabrik Palm GmbH Co. KG

37 182

36 364

35 546

34 728

33 910

177 730


INGESAMT

108 979

107 503

106 024

104 546

103 070

530 122


ANHANG VI

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Estland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

EE000000000206959

206959

KKT Oil OÜ

KKT Oil OÜ

69 429

69 429

131 857

131 857

131 857

534 429

EE000000000000012

12

Kiviõli Keemiatööstuse OÜ

Kiviõli Keemiatööstuse OÜ

95 667

88 937

0

0

0

184 604

EE000000000000033

33

Võrusoo katlamaja

Danpower Eesti AS

3 755

3 672

3 590

3 507

3 425

17 949


INGESAMT

168 851

162 038

135 447

135 364

135 282

736 982


ANHANG VII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Irland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

IE000000000000088

88

College Proteins

College Proteins Unlimited Company

11 321

11 321

11 321

11 321

11 321

56 605


INGESAMT

11 321

11 321

11 321

11 321

11 321

56 605


ANHANG VIII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Griechenland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

GR000000000000033

33

ΚΕΡΑΜΟΠΟΙΙΑ Β ΜΑΛΙΟΥΡΗ ΑΒΕ

ΚΕΡΑΜΟΠΟΙΙΑ Β ΜΑΛΙΟΥΡΗ ΑΒΕ

545

1 254

3 122

3 122

3 122

11 165

GR000000000000070

70

ΑΣΒΕΣΤΟΠΟΙΙΑ ΚΡΗΤΗΣ ΑΕ

ΑΣΒΕΣΤΟΠΟΙΙΑ ΚΡΗΤΗΣ ΑΕ

3 373

1 456

1 885

1 885

1 885

10 484

GR000000000000182

182

DESFA Revythousa

National Natural Gas System Operator (DESFA) S.A.

3 877

2 866

1 447

1 408

1 369

10 967

GR000000000205542

205542

MAXI Α.Β.Ε.Ε.

MAXI A.B.E.E.

7 008

7 008

11 587

11 587

11 587

48 777

GR000000000205942

205942

ΚΥΚΝΟΣ - ΕΛΛΗΝΙΚΗ ΕΤΑΙΡΙΑ ΚΟΝΣΕΡΒΩΝ Α.Ε.

ΚΥΚΝΟΣ - ΕΛΛΗΝΙΚΗ ΕΤΑΙΡΙΑ ΚΟΝΣΕΡΒΩΝ Α.Ε.

3 088

3 496

3 379

3 379

3 379

16 721

GR000000000206054

206054

ULBCS Logistics Consulting Α.Ε.

ULBCS Logistics Consulting Α.Ε.

2 675

2 675

2 180

2 180

2 180

11 890

GR000000000206233

206233

DESFA Nea Mesimvria Compressor Station

National Natural Gas System Operator (DESFA) S.A.

2 404

3 644

2 622

2 622

2 622

13 914

GR000000000214180

214180

Σταθμός Συμπίεσης (GCS00) Διαδριατικού Αγωγού Φυσικού Αερίου Υψηλής Πίεσης (ΤΑΡ)

ΔΙΑΔΡΙΑΤΙΚΟΣ ΑΓΩΓΟΣ ΦΥΣΙΚΟΥ ΑΕΡΙΟΥ - ΕΛΛΑΔΑ

15 343

15 005

17 611

17 207

16 801

81 967

GR000000000216502

216502

ΚΝΑΟΥΦ ΓΥΨΟΠΟΙΙΑ ΑΒΕΕ ΕΡΓΟΣΤΑΣΙΟ ΑΜΦΙΛΟΧΙΑΣ

KNAUF ΓΥΨΟΠΟΙΙΑ Ανώνυμος Βιομηχανική και Εμπορική Εταιρεία

0

3 777

0

0

0

3 777

GR000000000217180

217180

ΑΚΡΙΤΑΣ Α.Ε.

ΑΚΡΙΤΑΣ Α.Ε.

0

2 173

0

0

0

2 173

GR000000000218060

218060

Δ. ΝΟΜΙΚΟΣ ΑΒΕΚ - ΕΡΓΟΣΤΑΣΙΟ ΦΑΡΣΑΛΩΝ

Δ. ΝΟΜΙΚΟΣ ΑΒΕΚ

0

1 901

0

0

0

1 901


INGESAMT

38 313

45 255

43 833

43 390

42 945

213 736


ANHANG IX

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Spanien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

ES000000000000986

986

PORCELANOSA, S.A.U.

PORCELANOSA S.A.U.

44 981

44 981

80 442

80 442

80 442

331 288

ES000000000000991

991

PORCELANOSA SAU PLANTA 3

PORCELANOSA SAU PLANTA 3

33 866

25 271

0

0

0

59 137

ES000000000000025

25

NEO SC LA RODA, S.L.U.

NEO SC LA RODA, S.L.U.

8 551

0

0

0

0

8 551

ES000000000000220

220

INTOCAST IBERICA, S.L.

INTOCAST IBERICA, S.L.

4 656

0

0

0

0

4 656

ES000000000000636

636

ENERGYWORKS CARBALLO, S.L.

Energyworks Carballo, S.L.

1 682

1 361

0

0

0

3 043

ES000000000000904

904

Renault España,S.A - Factoría Villamuriel de Cerrato

Renault España SA

6 039

3 752

0

0

0

9 791

ES000000000000907

907

Renault España,S.A - Factoría de Valladolid

Renault España SA

11 412

11 412

0

0

0

22 824

ES000000000000991

991

PORCELANOSA PLANTA 3 (ANTES VENIS)

PORCELANOSA, S.A.U.

33 866

25 271

0

0

0

59 137

ES000000000216640

216640

ZUMOS VALENCIANOS DEL MEDITERRÁNEO, S.A.

ZUMOS VALENCIANOS DEL MEDITERRÁNEO, S.A.

2 851

2 789

0

0

0

5 640

ES000000000000003

3

Cales Granada

Cales Granada, S.A.

13 789

11 046

11 046

11 046

11 046

57 973

ES000000000000865

865

TRANSFORMADOS AGRÍCOLAS DEL BAJO GUADALQUIVIR S.L.U.

TRANSFORMADOS AGRÍCOLAS DEL BAJO GUADALQUIVIR S.L.U.

9 062

8 566

8 566

8 566

8 566

43 326

ES000000000212760

212760

DESIMPACTO DE PURINES ALTORRICÓN, S.A.

Desimpacto de Purines Altorricón, SA

10 366

10 138

9 910

9 682

9 454

49 550

ES000000000213800

213800

FAVEKER, S.L

FAVEKER, S.L.

2 512

2 457

2 402

2 346

2 291

12 008

ES000000000214520

214520

BEST SURFACE S.L.

BEST SURFACE S.L.

4 792

4 686

4 581

4 476

4 370

22 905

ES000000000214580

214580

INSTITUCIÓN FERIAL DE MADRID

INSTITUCIÓN FERIAL DE MADRID

563

551

538

526

514

2 692

ES000000000214600

214600

HOSPITAL UNIVERSITARIO DE TOLEDO

NUEVO HOSPITAL DE TOLEDO, S.A.

720

704

688

672

657

3 441

ES000000000214601

214601

LANGA DE DUERO ENERCORR XXI, S.L.

LANGA DE DUERO ENERCORR XXI, S.L.

14 109

13 799

13 488

13 178

12 867

67 441

ES000000000214800

214800

CERAMICAS TESANY, S.L.U.

CERAMICAS TESANY, S.L.U.

52 163

39 877

38 980

38 083

37 186

206 289

ES000000000215941

215941

EQUIPE CERAMICA, S.L.

EQUIPE CERAMICA, S.L.

9 008

0

0

0

0

9 008

ES000000000000850

850

Estación de compresión de Dos Hermanas

Enagás Transporte S.A.U.

 

372

372

372

372

1 488


INGESAMT

264 988

207 033

171 013

169 389

167 765

980 188


ANHANG X

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Frankreich

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

FR000000000000009

9

VERALLIA FRANCE - Vauxrot

Verallia Vauxrot

29 115

30 305

30 305

30 305

30 305

150 335

FR000000000000083

83

Etablissement de SAINT MEDARD

ARIANEGROUP SAS

1 963

1 963

1 963

1 963

1 963

9 815

FR000000000000094

94

ATEMAX SUD OUEST

ATEMAX France

7 691

7 691

7 691

7 691

7 691

38 455

FR000000000000194

194

ADISSEO SAS

ADISSEO SAS

19 586

34 459

17 721

17 241

16 761

105 768

FR000000000000216

216

SECANIM SUD EST BAYET

SECANIM SUD EST

5 636

6 707

6 707

6 707

6 707

32 464

FR000000000000222

222

OMYA - Usine d’Omey

OMYA SAS - Usine d’Omey

13 673

16 247

16 247

16 247

16 247

78 661

FR000000000000251

251

ENGIE ES Sem Cogénération Les Noës près Troyes

SELYA

732

888

865

842

818

4 145

FR000000000000378

378

chaufferie de la Villeneuve

Compagnie de chauiffage de Grenoble

7 789

6 669

6 669

6 669

6 669

34 465

FR000000000000430

430

HCL HOPITAL EDOUARD HERRIOT

HOSPICES CIVILS DE LYON

40

40

40

40

40

200

FR000000000000628

628

ARCELORMITTAL MEDITERRANEE

ArcelorMittal méditérannée

6 328 307

5 251 048

5 251 048

5 251 048

5 251 048

27 332 499

FR000000000000924

924

ASCOMETAL USINE DES DUNES

ASCOMETAL FRANCE HOLDING

12 913

6 841

6 841

6 841

6 841

40 277

FR000000000000956

956

ArcelorMittal Atlantique et Lorraine Dunkerque

ArcelorMittal Atlantique et Lorraine

9 379 705

9 331 873

9 331 873

9 331 873

9 331 873

46 707 197

FR000000000001020

1020

BONILAIT PROTEINES

BONILAIT PROTEINES

6 879

7 330

7 330

7 330

7 330

36 199

FR000000000001037

1037

CHU Poitiers

CHU de poitiers

1 218

932

907

883

858

4 798

FR000000000205766

205766

IMERYS ALUMINATES SA

IMERYS ALUMINATES SA

4 783

0

0

0

0

4 783

FR000000000205864

205864

SOBEGI

SOBEGI

7 951

8 539

8 539

8 539

8 539

42 107

FR000000000206312

206312

Colas France - Centrale d’enrobage mobile - TSM25-1

COLAS FRANCE - Territoire Nord Est - Etablissement Grand Travaux France

1 242

1 142

1 142

1 142

1 142

5 810

FR000000000210608

210608

NUTRIBABIG

NUTRI’BABIG

7 768

7 970

7 970

7 970

7 970

39 648

FR000000000213900

213900

PLAINE DE GARONNE ENERGIES

PLAINE DE GARONNE ENERGIES

920

897

873

849

826

4 365

FR000000000215900

215900

WIZPAPER

WIZPAPER

29 030

28 391

27 753

27 114

26 475

138 763


INGESAMT

15 866 941

14 749 932

14 732 484

14 731 294

14 730 103

74 810 754


ANHANG XI

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Kroatien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

HR000000000203888

203888

Podravka d.d. - lokacija industrijska zona Danica, Koprivnica

Podravka d.d.

1 206

1 430

1 430

1 430

1 430

6 926

HR000000000204086

204086

TE-TO Sisak

HEP-Proizvodnja d.o.o.

6 671

6 499

6 328

6 156

5 985

31 639

HR000000000205424

205424

Objekti frakcionacije Ivanić Grad

INA-Industrija nafte d.d.

6 120

4 794

6 312

6 312

6 312

29 850


INGESAMT

13 997

12 723

14 070

13 898

13 727

68 415


ANHANG XII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Italien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

IT000000000000151

151

Polynt Spa Stabilimento di Scanzorosciate

POLYNT SPA

133 615

133 615

133 615

133 615

133 615

668 075

IT000000000000367

367

SANAC SPA IN AMMINISTRAZIONE STRAORDINARIA

SANAC SPA IN AMMINISTRAZIONE STRAORDINARIA

3 899

3 899

3 899

3 899

3 899

19 495

IT000000000205586

205586

Polynt SpA - Stabilimento di Ravenna

Polynt SpA

81 515

81 515

81 515

81 515

81 515

407 575

IT000000000000004

4

Centrale Termica Fenice di Carmagnola (aut. N. 5)

FENICE SPA

47

572

572

572

572

2 335

IT000000000000043

43

STABILIMENTO PRODUTTIVO DI MOMO

FM CARTIERE S.P.A.

9 868

12 343

12 343

12 343

12 343

59 240

IT000000000000057

57

Kimberly-Clark S.r.l. Stabilimento di Romagnano Sesia

Kimberly-Clark s.r.l.

23 344

26 080

26 080

26 080

26 080

127 664

IT000000000000066

66

Smurfit Kappa Cartiera di Verzuolo srl

Smurfit Kappa Cartiera di Verzuolo SpA

134 941

90 892

90 892

90 892

90 892

498 509

IT000000000000072

72

ACCIAIERIE D’ITALIA S.P.A. - STABILIMENTO DI NOVI LIGURE

ACCIAIERIE D’ITALIA S.P.A.

47 483

51 880

51 880

51 880

51 880

255 003

IT000000000000073

73

Cogne Acciai Speciali SpA - Stabilimento Siderurgico di Aosta

Cogne Acciai Speciali SpA

64 826

65 392

65 392

65 392

65 392

326 394

IT000000000000078

78

Verallia - Stabilimento di Dego

Verallia italia S.p.a.

59 504

60 727

60 727

60 727

60 727

302 412

IT000000000000080

80

Raffineria di greggi e oli pesanti

ALMA PETROLI SPA

15 916

15 508

15 508

15 508

15 508

77 948

IT000000000000085

85

Centrale di cogenerazione Genova Sampierdarena

Iren Energia S.p.A.

1 960

2 188

2 130

2 073

2 015

10 366

IT000000000000117

117

Tecnocity

A2A Calore Servizi SRL

1 164

2 290

2 229

2 169

2 109

9 961

IT000000000000118

118

Famagosta

A2A Calore Servizi SRL

3 063

3 617

3 522

3 426

3 331

16 959

IT000000000000122

122

Esselunga SpA Stabilimento di Limito

Esselunga SpA

1 373

1 603

1 603

1 603

1 603

7 785

IT000000000000123

123

Stabilimento Rho

Altuglas S.r.l.

35 611

35 841

35 841

35 841

35 841

178 975

IT000000000000124

124

Centrale di Cogenerazione

EniPower S.p.A.

8 854

9 971

9 708

9 445

9 182

47 160

IT000000000000126

126

Sesto San Giovanni

Edison Spa

8 784

10 026

9 762

9 497

9 233

47 302

IT000000000000139

139

CEMENTERIA DI CALUSCO D’ADDA

Italcementi spa

703 694

703 831

703 831

703 831

703 831

3 519 018

IT000000000000141

141

Carvico SpA

CARVICO SPA

11 360

11 520

11 520

11 520

11 520

57 440

IT000000000000142

142

Radicifil S.p.A.

Radicifil S.p.A.

7 738

7 354

7 354

7 354

7 354

37 154

IT000000000000156

156

Metalcam S.p.A.

Metalcam S.p.A.

17 782

17 489

17 489

17 489

17 489

87 738

IT000000000000161

161

Centrale Nord

A2A Calore Servizi SRL

804

1 090

1 090

1 090

1 090

5 164

IT000000000000164

164

ALFA ACCIAI S.p. A.

ALFA ACCIAI S.P.A.

105 636

103 284

103 284

103 284

103 284

518 772

IT000000000000175

175

Acciaierie Venete Spa - stabilimento di Sarezzo

Acciaierie Venete Spa

51 986

54 819

54 819

54 819

54 819

271 262

IT000000000000192

192

Concessione Ripalta Stoccaggio - Impianti di compressione e trattamento gas

Stogit S.p.A.

6 439

5 352

5 352

5 352

5 352

27 847

IT000000000000193

193

Concessione Sergnano Stoccaggio - Impianti di compressione e trattamento gas

Stogit S.p.A.

8 529

7 110

7 110

7 110

7 110

36 969

IT000000000000205

205

Verallia - Stabilimento di Villa Poma

Verallia italia S.p.a.

55 049

34 898

34 898

34 898

34 898

194 641

IT000000000000207

207

Stabilimento di Arco

Fedrigoni S.p.A.

33 097

28 120

28 120

28 120

28 120

145 577

IT000000000000213

213

Cartiere del Garda SpA

Cartiere del Garda SpA

74 977

74 373

74 373

74 373

74 373

372 469

IT000000000000216

216

Cogenerazione Zona Industriale

Novareti S.p.A.

4 407

1 641

1 598

1 554

1 511

10 711

IT000000000000220

220

Vetrerie Riunite Spa

Vetrerie Riunite Spa

42 150

43 113

43 113

43 113

43 113

214 602

IT000000000000221

221

PRODUZIONE CALCE VIVA CERAINO

Fassa S.r.l.

76 534

96 234

96 234

96 234

96 234

461 470

IT000000000000235

235

ACCIAIERIE DI VERONA

ACCIAIERIE DI VERONA SPA

75 193

77 581

77 581

77 581

77 581

385 517

IT000000000000239

239

Cartiera di Chiampo

MOSAICO Spa

9 776

10 147

10 147

10 147

10 147

50 364

IT000000000000248

248

Manifatture Lane Marzotto - Stabilimento di Valdagno

MARZOTTO WOOL MANUFACTURING srl

3 182

2 820

2 820

2 820

2 820

14 462

IT000000000000256

256

Centrale di compressione gas di Istrana

Snam Rete Gas S.p.A.

6 802

8 353

8 353

8 353

8 353

40 214

IT000000000000261

261

Forni per produzione calce

Fornaci Calce Grigolin S.p.A.

189 995

163 831

163 831

163 831

163 831

845 319

IT000000000000264

264

IMPIANTO PER LA PRODUZIONE DI VETRO CAVO MECCANICO

Zignago Vetro S.p.A.

73 609

70 102

70 102

70 102

70 102

354 017

IT000000000000282

282

Acciaierie Venete Spa - stabilimento di Camin

Acciaierie Venete Spa

75 673

92 720

92 720

92 720

92 720

446 553

IT000000000000296

296

FERRIERE NORD SPA

FERRIERE NORD SPA

151 512

153 628

153 628

153 628

153 628

766 024

IT000000000000306

306

Acciaieria Arvedi S.p.A. - Stabilimento di Trieste

Acciaieria Arvedi Spa

12 437

14 084

14 084

14 084

14 084

68 773

IT000000000000309

309

Impianto di combustione (Centrale Termica Produzione Vapore)

Steriltom Aseptic System S.r.l.

2 295

2 834

2 834

2 834

2 834

13 631

IT000000000000312

312

Impianto di Gariga di Podenzano (PC)

Casalasco Società Agricola S.p.A.

10 145

11 430

11 430

11 430

11 430

55 865

IT000000000000315

315

Cementeria di Vernasca

Buzzi Unicem S.p.A.

445 738

479 976

479 976

479 976

479 976

2 365 642

IT000000000000316

316

BORMIOLI ROCCO S.p.A. - Stabilimento di Fidenza (Parma)

BORMIOLI ROCCO S.p.A.

43 252

43 461

43 461

43 461

43 461

217 096

IT000000000000341

341

Co.Pro.B. Zuccherificio e raffineria di Minerbio

Co.Pro. B. S.C.A.

45 494

44 887

44 887

44 887

44 887

225 042

IT000000000000361

361

STABILIMENTO FABRIANO

FEDRIGONI SPA

46 153

45 079

45 079

45 079

45 079

226 469

IT000000000000380

380

LUCART S.p.A. - stabilimento di Castelnuovo di Garfagnana

Lucart S.p.A.

11 960

12 073

12 073

12 073

12 073

60 252

IT000000000000403

403

Raffineria di Livorno

Eni SpA

448 516

350 454

350 454

350 454

350 454

1 850 332

IT000000000000413

413

Piaggio C. S.p.A.

Piaggio C. S.p.A.

2 236

2 367

2 367

2 367

2 367

11 704

IT000000000000415

415

Rassina

Colacem Spa

340 141

340 039

340 039

340 039

340 039

1 700 297

IT000000000000421

421

RCR CRISTALLERIA ITALIANA SPA

RCR Cristalleria Italiana S.P.A.

7 108

7 870

7 870

7 870

7 870

38 588

IT000000000000428

428

Cementerie Aldo Barbetti S.p.A. Stabilimento di Gubbio

Cementeria Aldo Barbetti S.p.A.

473 475

473 782

473 782

473 782

473 782

2 368 603

IT000000000000432

432

CARTIERE DI TREVI SPA

CARTIERE DI TREVI SPA

12 122

11 070

11 070

11 070

11 070

56 402

IT000000000000436

436

Centrale di compressione gas di Gallese

Snam Rete Gas S.p.A.

800

6 307

6 307

6 307

6 307

26 028

IT000000000000450

450

CARTIERA SAN MARTINO SPA

Cartiera San Martino SpA

4 450

4 075

4 075

4 075

4 075

20 750

IT000000000000455

455

Centrale Termica

Fenice S.p.A.

1 980

1 652

1 608

1 565

1 521

8 326

IT000000000000467

467

Impianto di combustione con potenza calorifica di combustione di oltre 20 MW

LE SPECIALITA’ ITALIANE s.r.l.

2 410

2 626

2 626

2 626

2 626

12 914

IT000000000000493

493

Pilkington Italia S.p.A.

Pilkington Italia S.p.A.

90 311

88 626

88 626

88 626

88 626

444 815

IT000000000000510

510

Essiccatore biomasse

CASA OLEARIA ITALIANA SPA

1 154

400

400

400

400

2 754

IT000000000000523

523

Centrale Termoelettrica

Fenice S.p.A.

7 053

6 169

6 006

5 844

5 681

30 753

IT000000000000526

526

CEMENTERIA DI MATERA

Italcementi spa

366 659

439 302

439 302

439 302

439 302

2 123 867

IT000000000000547

547

Raffineria di Gela S.p.A.

Raffineria di Gela

44 643

86 840

86 840

86 840

86 840

392 003

IT000000000000550

550

Centrale di compressione gas di Enna

Snam Rete Gas S.p.A.

603

2 308

2 308

2 308

2 308

9 835

IT000000000000554

554

Versalis S.p.A.

Versalis SpA

13 265

13 423

13 423

13 423

13 423

66 957

IT000000000000560

560

Stabilimento versalis di Priolo

versalis spa

536 568

589 654

589 654

589 654

589 654

2 895 184

IT000000000000565

565

Stabilimento Versalis di Porto Torres

Versalis SpA

10 295

9 885

9 885

9 885

9 885

49 835

IT000000000000579

579

BORMIOLI PHARMA S.p.A. - Stabilimento di S. VITO AL TAGLIAMENTO (PN)

BORMIOLI PHARMA S.p.A.

9 637

12 473

12 473

12 473

12 473

59 529

IT000000000000580

580

Impianto di San Vito al Tagliamento (PN)

VETRI SPECIALI SPA

22 690

22 914

22 914

22 914

22 914

114 346

IT000000000000585

585

Centrale Termica Fenice di Verrone (Aut. n. 853)

Fenice S.p.A.

998

804

804

804

804

4 214

IT000000000000618

618

ICO - Stabilimento di Alanno

ICO INDUSTRIA CARTONE ONDULATO SRL

16 787

16 003

16 003

16 003

16 003

80 799

IT000000000000625

625

Centrale Olio di Trecate

Eni S.p.A.

8 301

7 813

7 813

7 813

7 813

39 553

IT000000000000628

628

Centrale Gas Casalborsetti

Eni S.p.A.

9 867

10 095

10 095

10 095

10 095

50 247

IT000000000000635

635

BORMIOLI ROCCO S.p.A. - Stabilimento di Altare (Savona)

BORMIOLI ROCCO S.p.A.

31 296

32 781

32 781

32 781

32 781

162 420

IT000000000000652

652

BUNGE ITALIA S.P.A. - Stabilimento di Porto Corsini

BUNGE ITALIA S.P.A.

30 643

34 014

33 117

32 220

31 323

161 317

IT000000000000676

676

Stabilimento di Cermenate

Bolton Food S.p.A.

2 108

2 457

2 457

2 457

2 457

11 936

IT000000000000687

687

Cartiera dell’Adda SpA

Cartiera dell’Adda SpA

31 118

31 405

31 405

31 405

31 405

156 738

IT000000000000692

692

Cartiera Francescantonio Cerrone Spa

Cartiera Francescantonio Cerrone Spa

8 193

8 501

8 501

8 501

8 501

42 197

IT000000000000702

702

Stabilimento di Moggio Udinese

Cartiere ERMOLLI s.p.a.

20 527

23 962

23 962

23 962

23 962

116 375

IT000000000000711

711

MUTTI SOCIETA’ PER AZIONI IN BREVE: MUTTI S.P.A.

MUTTI SOCIETA’ PER AZIONI IN BREVE: MUTTI S.P.A.

9 770

9 778

9 778

9 778

9 778

48 882

IT000000000000716

716

Nuovo Centro Olio Gela

Eni Mediterranea Idrocarburi SpA

7 312

6 095

5 340

5 340

5 340

29 427

IT000000000000723

723

Foroni Spa

Foroni Spa

15 301

15 085

15 085

15 085

15 085

75 641

IT000000000000724

724

Rubiera Special Steel Spa

Rubiera Special Steel Spa

16 991

16 648

16 648

16 648

16 648

83 583

IT000000000000741

741

Stabilimento di Fasano

MINERMIX S.r.l.

12 938

17 236

17 236

17 236

17 236

81 882

IT000000000000759

759

Sasol Italy – Stabilimento di AUGUSTA

Sasol Italy S.p.A.

315 016

377 167

377 167

377 167

377 167

1 823 684

IT000000000000801

801

Vetreria Etrusca S.p.A.

Vetreria Etrusca S.p.A.

34 081

34 729

34 729

34 729

34 729

172 997

IT000000000000802

802

VETRERIE MERIDIONALI S.P.A.

VETRERIE MERIDIONALI S.P.A.

42 822

42 703

42 703

42 703

42 703

213 634

IT000000000000803

803

Stabilimento di Ormelle - Treviso

Vetri Speciali S.p.A.

25 272

25 505

25 505

25 505

25 505

127 292

IT000000000000840

840

Distillerie Bonollo SpA loc. Paduni Anagni (FR)

Paolo Bonollo

4 359

4 699

4 699

4 699

4 699

23 155

IT000000000000843

843

Stabilimento frigoriferi e congelatori

Electrolux Italia S.p.A.

568

703

703

703

703

3 380

IT000000000000862

862

Stabilimento di Sarno

La Doria S.p.a.

2 400

2 907

2 907

2 907

2 907

14 028

IT000000000000866

866

ICO SRL

ICO INDUSTRIA CARTONE ONDULATO SRL

12 656

12 436

12 436

12 436

12 436

62 400

IT000000000000867

867

Feralpi Siderurgica S.p.A. Stabilimento di Lonato

FERALPI SIDERURGICA SPA

72 625

79 999

79 999

79 999

79 999

392 621

IT000000000000868

868

LESAFFRE ITALIA

LESAFFRE ITALIA SPA

8 022

9 318

9 072

8 827

8 581

43 820

IT000000000000886

886

CENTRALE TERMICA

RIFINIZIONE S. STEFANO SPA

5 626

5 242

5 242

5 242

5 242

26 594

IT000000000000915

915

Candiani s.p.a.

Candiani spa

9 046

10 198

10 198

10 198

10 198

49 838

IT000000000000922

922

Centrale termica di integrazione teleriscaldamento

Comocalor SpA

1 035

759

759

759

759

4 071

IT000000000000936

936

Unigrà S.r.l. Stabilimento di Conselice

Unigrà S.r.l.

28 542

29 016

29 016

29 016

29 016

144 606

IT000000000000939

939

Stabilimento di Ozzano

Rodolfi Mansueto S.p.A.

4 275

4 866

4 866

4 866

4 866

23 739

IT000000000000964

964

NLMK VERONA S.p.A.

NLMK Verona S.p.A.

55 385

59 063

59 063

59 063

59 063

291 637

IT000000000000982

982

Stabilimento di Ravarino

Conserve Italia soc.coop. Agricola

2 151

2 154

2 154

2 154

2 154

10 767

IT000000000001000

1000

Vibac SpA - Stabilimento di Termoli

Vibac SpA

4 411

4 650

0

0

0

9 061

IT000000000001004

1004

Ferrero Industriale Italia srl

Ferrero Industriale Italia srl

20 645

20 292

19 757

19 221

18 686

98 601

IT000000000001005

1005

SAME DEUTZ-FAHR ITALIA spa

SAME DEUTZ-FAHR ITALIA spa

723

844

844

844

844

4 099

IT000000000001008

1008

Centrale cogenerativa di Teleriscaldamento della città di Savigliano

High Power S.p.A.

1 695

1 508

1 468

1 429

1 389

7 489

IT000000000001010

1010

Centrale Termoelettrica Leinì

ENGIE Produzione S.p.A.

2 714

3 230

3 145

3 060

2 974

15 123

IT000000000001034

1034

Impianto di Rivarolo del Re (CR)

Società Agricola Coperativa S.p.A.

9 454

10 253

10 253

10 253

10 253

50 466

IT000000000001063

1063

Centrale di compressione gas di Poggio Renatico

Snam Rete Gas S.p.A.

11 163

13 167

13 167

13 167

13 167

63 831

IT000000000001070

1070

Terminale GNL Adriatico SRL

Terminale GNL Adriatico SRL

8 980

9 240

9 240

9 240

9 240

45 940

IT000000000001078

1078

Impianto di produzione carni e lavorazioni sottoprodotti di macellazione

Agricola Tre Valli Società Cooperativa

2 153

2 013

1 960

1 907

1 854

9 887

IT000000000001095

1095

Stabilimento di Argenta

Italtom s.r.l

2 125

2 909

2 909

2 909

2 909

13 761

IT000000000001143

1143

Centrale di Teleriscaldamento Bolzano Sud

Alperia Ecoplus S.r.l.

331

519

505

492

478

2 325

IT000000000001153

1153

Distillerie Bonollo Umberto S.p.A. - Stabilimento di Conselve

Distillerie Bonollo Umberto S.p.A.

5 546

5 798

5 644

5 492

5 339

27 819

IT000000000001161

1161

Stabilimento Versalis di Ferrara

VERSALIS S.p.A.

53 793

57 719

57 719

57 719

57 719

284 669

IT000000000001172

1172

FORNACI ZULIAN SRL

Fornaci Zulian srl

64 775

71 142

71 142

71 142

71 142

349 343

IT000000000001197

1197

Centrale termica dello stabilimento di Italian Food S.p.A.

Italian Food S.p.A.

3 293

3 114

3 901

3 901

3 901

18 110

IT000000000001213

1213

Centrale Termica di Giaguaro S.p.A.

Giaguaro S.p.A.

2 334

2 525

2 525

2 525

2 525

12 434

IT000000000001215

1215

Stabilimento Basell Poliolefine Italia Srl di Ferrara

Basell Poliolefine Italia Srl

43 181

43 571

43 571

43 571

43 571

217 465

IT000000000001218

1218

CARTIERA DELLA BASILICA DI PRACANDO

CARTIERA DELLA BASILICA S.R.L.

5 233

6 090

6 090

6 090

6 090

29 593

IT000000000001220

1220

Centrale termica di Casar

Casar S.r.l.

1 537

1 341

1 341

1 341

1 341

6 901

IT000000000001230

1230

CENTRALE TERMICA DELL’IMPIANTO DI MACCASTORNA

Solana S.p.A.

6 008

6 192

6 192

6 192

6 192

30 776

IT000000000001246

1246

Centrale Termoelettrica Torino Nord

Iren Energia SpA

39 494

44 373

43 203

42 032

40 862

209 964

IT000000000001253

1253

Radici Chimica S.p.A.

Radici Chimica S.p.A.

245 195

243 675

243 675

243 675

243 675

1 219 895

IT000000000201764

201764

Fincibec SpA - Stabilimento Monocibec di Sassuolo

Fincibec SpA

15 789

16 226

16 226

16 226

16 226

80 693

IT000000000201846

201846

DISTILLERIA DETA SRL

DISTILLERIA DETA SRL

2 032

1 723

1 678

1 633

1 587

8 653

IT000000000201848

201848

CASALGRANDE PADANA S.P.A. - SEDE CENTRALE

CASALGRANDE PADANA S.P.A.

28 534

23 763

23 763

23 763

23 763

123 586

IT000000000201869

201869

ITALGRANITI GROUP SPA

ITALGRANITI GROUP SPA

18 936

19 677

19 677

19 677

19 677

97 644

IT000000000201926

201926

COEM S.P.A. - stabilimento di Roteglia frazione di Castellarano

COEM S.P.A

18 851

19 362

19 362

19 362

19 362

96 299

IT000000000201945

201945

CERAMICA SANT’AGOSTINO S.P.A.

CERAMICA SANT’AGOSTINO S.P.A.

16 866

17 260

17 260

17 260

17 260

85 906

IT000000000202022

202022

Cooperativa Ceramica d’Imola S.c. - Stabilimento 2

Cooperativa Ceramica d’Imola sc

25 326

25 757

25 757

25 757

25 757

128 354

IT000000000202023

202023

Cooperativa Ceramica d’Imola S.c. - Stabilimento 3

Cooperativa Ceramica d’Imola sc

20 484

23 057

23 057

23 057

23 057

112 712

IT000000000202031

202031

CALCEMENTI JONICI SRL

CALCEMENTI JONICI SRL

11 044

8 913

8 913

8 913

8 913

46 696

IT000000000202078

202078

NUOVA RIWAL CERAMICHE S.r.l.

NUOVA RIWAL CERAMICHE S.r.l.

21 067

24 383

24 383

24 383

24 383

118 599

IT000000000202105

202105

FOMAS S.p.A.

FOMAS S.p.A.

31 695

31 885

31 885

31 885

31 885

159 235

IT000000000202111

202111

Raffmetal S.p.A.

Raffmetal S.p.A.

38 901

40 131

40 131

40 131

40 131

199 425

IT000000000202133

202133

Gruppo Ceramiche Gresmalt S.p.A. - sito di Scandiano

Gruppo Ceramiche Gresmalt S.p.A.

37 153

38 932

38 932

38 932

38 932

192 881

IT000000000202198

202198

Rodacciai s.p.a.

Rodacciai spa

13 534

16 423

16 423

16 423

16 423

79 226

IT000000000202223

202223

RIVA ACCIAIO S.P.A. - STABILIMENTO DI CERVENO

RIVA ACCIAIO S.P.A.

11 230

14 681

14 681

14 681

14 681

69 954

IT000000000202523

202523

HATRIA S.r.l. a socio unico - Stabilimento di Teramo

HATRIA S.r.l. a socio unico

4 858

4 291

4 291

4 291

4 291

22 022

IT000000000202617

202617

Ceramica Del Conca SPA - stabilimento di San Clemente

Ceramica Del Conca SPA

19 707

23 477

23 477

23 477

23 477

113 615

IT000000000202619

202619

Ceramica Del Conca SPA - stabilimento di Savignano Sul Panaro (MO)

Ceramica Del Conca SPA

20 536

21 706

21 706

21 706

21 706

107 360

IT000000000202933

202933

Cartiere Carrara spa stabilimento Ferrania

Cartiere Carrara Spa

7 889

11 824

11 824

11 824

11 824

55 185

IT000000000202998

202998

Stabilimento Basell Poliolefine Italia Srl di Brindisi

Basell Poliolefine Italia Srl

19 996

19 646

19 646

19 646

19 646

98 580

IT000000000203480

203480

Solvay Chimica Italia S.p.A.

Solvay Chimica Italia S.p.A.

43 567

39 342

39 342

39 342

39 342

200 935

IT000000000203639

203639

EMILCERAMICA STABILIMENTO SOLIGNANO

Emilceramica S.r.l.

11 106

11 884

11 884

11 884

11 884

58 642

IT000000000203785

203785

F.B.M. Fornaci Briziarelli Marsciano Stabilimento di Marsciano

F.B.M. Fornaci Briziarelli Marsciano S.p.A.

18 319

19 103

19 103

19 103

19 103

94 731

IT000000000203786

203786

F.B.M. Fornaci Briziarelli Marsciano Stabilimento di Dunarobba

F.B.M. Fornaci Briziarelli Marsciano S.p.A.

41 331

32 032

32 032

32 032

32 032

169 459

IT000000000203789

203789

Frati Luigi S.p.A. - Stabilimento di Pomponesco

Frati Luigi S.p.A.

32 866

23 554

23 554

23 554

23 554

127 082

IT000000000203815

203815

Frati Luigi S.p.A. - Stabilimento di Borgoforte PANTEC

Frati Luigi S.p.A.

41 827

30 083

30 083

30 083

30 083

162 159

IT000000000203885

203885

Ceramiche Gardenia-Orchidea S.p.a.

Ceramiche Gardenia-Orchidea S.p.a.

10 096

5 808

5 808

5 808

5 808

33 328

IT000000000203948

203948

Asfo S.p.A.

Asfo s.p.A.

13 850

17 428

17 428

17 428

17 428

83 562

IT000000000204155

204155

OFAR S.p.A. - Stabilimento di Visano

OFAR S.p.A.

7 065

8 456

8 456

8 456

8 456

40 889

IT000000000204296

204296

Xilopan SpA

Xilopan SpA

4 951

14 037

4 375

4 375

4 375

32 113

IT000000000204523

204523

SACAL Società alluminio Carisio S.p.A.

SACAL Società Alluminio Carisio S.p.A.

17 694

19 489

19 489

19 489

19 489

95 650

IT000000000205245

205245

Liberty Magona S.r.l.

Liberty Magona S.r.l.

27 273

27 735

27 735

27 735

27 735

138 213

IT000000000205305

205305

Produzione di Sodio Silicato Vetroso e Silice Amorfa

Solvay Solutions Italia SpA

32 632

32 961

32 961

32 961

32 961

164 476

IT000000000205317

205317

Stabilimento di Bubano

Wienerberger SpA

46 683

39 761

39 761

39 761

39 761

205 727

IT000000000205332

205332

ITELYUM REGENERATION SPA Stabilimento di Pieve Fissiraga

Itelyum Regeneration spa

29 011

32 359

32 359

32 359

32 359

158 447

IT000000000205344

205344

GRANITO FORTE

GRANITO FORTE SPA

10 548

12 984

12 984

12 984

12 984

62 484

IT000000000205395

205395

Stabilimento di Schio

Calce Barattoni S.p.A.

61 795

66 321

66 321

66 321

66 321

327 079

IT000000000205481

205481

FOMEC SPA

FOMEC SPA

5 139

4 815

4 815

4 815

4 815

24 399

IT000000000205573

205573

Trafilerie Carlo Gnutti S.p.A.

Trafilerie Carlo Gnutti S.p.A.

10 869

13 972

11 648

11 648

11 648

59 785

IT000000000205643

205643

DI MUZIO LATERIZI SRL

DI MUZIO LATERIZI SRL

22 328

25 921

25 921

25 921

25 921

126 012

IT000000000205777

205777

AFV ACCIAIERIE BELTRAME SPA

AFV ACCIAIERIE BELTRAME SPA

3 686

4 228

4 228

4 228

4 228

20 598

IT000000000206085

206085

PRIMOTECS S.P.A.

PRIMOTECS S.P.A.

1 566

1 373

1 373

1 373

1 373

7 058

IT000000000206271

206271

OFAR S.p.A.

OFAR S.p.A.

5 428

7 278

7 278

7 278

7 278

34 540

IT000000000206346

206346

SAIB S.p.A.

SAIB S.p.A.

15 273

17 829

17 829

17 829

17 829

86 589

IT000000000206681

206681

Gold Art Ceramica Spa

Gold Art Ceramica Spa

46 309

47 129

47 129

47 129

47 129

234 825

IT000000000207014

207014

Matrìca S.p.a.

Matrìca S.p.a.

9 861

9 187

9 187

9 187

9 187

46 609

IT000000000207442

207442

Marcegaglia Palini e Bertoli S.p.A.

Marcegaglia Palini e Bertoli S.p.A.

24 486

25 113

25 113

25 113

25 113

124 938

IT000000000207703

207703

IMPIANTO PER LA FABBRICAZIONE DI PRODOTTI CHIMICI ORGANICI DI BASE (IDROCARBURI OSSIGENATI)

Mater-Biotech Spa

16 121

17 152

16 700

16 247

15 795

82 015

IT000000000207746

207746

Stabilimento di Montecchio Maggiore Vicenza

FIS Fabbrica Italiana Sintetici Spa

8 010

8 831

8 831

8 831

8 831

43 334

IT000000000208744

208744

Fornaci Laterizi Danesi Spa - Stabilimento di Lugagnano Val d’Arda (PC)

Fornaci Laterizi Danesi SpA

21 570

21 152

21 152

21 152

21 152

106 178

IT000000000209324

209324

Stabilimento di Mantova

Cartiere Villa Lagarina spa

6 312

25 800

25 800

25 800

25 800

109 512

IT000000000209747

209747

Acciaierie Venete Spa - stabilimento di Borgo Valsugana

Acciaierie Venete Spa

22 611

24 148

24 148

24 148

24 148

119 203

IT000000000209748

209748

Acciaierie Venete Spa - stabilimento di Odolo

Acciaierie Venete Spa

10 460

12 456

12 456

12 456

12 456

60 284

IT000000000210125

210125

Marcegaglia Carbon Steel S.p.A. - impianto di Gazoldo degli Ippoliti

Marcegaglia Carbon Steel S.p.A.

6 694

5 336

5 336

5 336

5 336

28 038

IT000000000210541

210541

ABK GROUP - STABILIMENTO DI SOLIGNANO

ABK GROUP INDUSTRIE CERAMICHE SPA

20 524

21 875

21 875

21 875

21 875

108 024

IT000000000210593

210593

Centro Olio Tempa Rossa

TOTALENERGIES EP ITALIA S.P.A.

145 050

194 663

194 663

194 663

194 663

923 702

IT000000000210859

210859

Centrale di produzione calore per Teleriscaldamento di Bergamo via Goltara 23

A2A AMBIENTE S.P.A.

3 343

4 869

4 869

4 869

4 869

22 819

IT000000000212320

212320

Stabilimento FCA Italy Rivalta

Fiat Group Automobiles S.p.A.

810

1 337

1 307

1 277

1 247

5 978

IT000000000212360

212360

PRESIDIO OSPEDALE DEL MARE – ASL NAPOLI 1 CENTRO

ASL Napoli 1 Centro

1 363

986

964

941

919

5 173

IT000000000214862

214862

LATERIZI VALPESCARA SRL

Laterizi Valpescara S.r.l.

9 225

9 684

9 684

9 684

9 684

47 961

IT000000000215140

215140

Serre Ostellato

Fri-El Green House S.r.l. - Società Agricola

1 418

0

0

0

0

1 418

IT000000000215700

215700

CENTRALE DI TELERISCALDAMENTO DI BUSTO ARSIZIO

AGESP ENERGIA S.r.l.

2 235

2 186

2 137

2 087

2 038

10 683


INGESAMT

8 071 828

8 335 509

8 314 122

8 309 340

8 304 557

41 335 356


ANHANG XIII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Lettland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

LV000000000206234

206234

Biokoģenerācijas stacija

SIA Gren Latvija

6 856

7 834

7 627

7 421

7 214

36 952


INGESAMT

6 856

7 834

7 627

7 421

7 214

36 952


ANHANG XIV

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Ungarn

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

HU000000000000110

110

LIGHTTECH Kft. Üveggyár

LIGHTTECH Kft.

3 484

3 484

3 010

3 010

3 010

15 998

HU000000000000117

117

FGSZ Földgázszállító Zrt. Beregdaróc Kompresszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

12 192

8 146

4 410

4 410

4 410

33 568

HU000000000000118

118

Mosonmagyaróvári Kompresszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

10 974

7 082

4 374

4 374

4 374

31 178

HU000000000000119

119

Nemesbikk Kompresszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

1 317

960

775

775

775

4 602

HU000000000000120

120

FGSZ Földgázszállító ZRt. Hajdúszoboszló Kompreszszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

2 148

1 190

84

84

84

3 590

HU000000000000121

121

FGSZ Földgázszállító Zrt. Városföld Kompresszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

3 823

2 396

385

385

385

7 374

HU000000000000144

144

Mázai Téglagyár Ipari és Kereskedelmi Kft

Mázai Téglagyár Kft

320

320

705

705

705

2 755

HU000000000000148

148

KRONOSPAN-MOFA Hungary Kft.

KRONOSPAN-MOFA Hungary Kft.

34 268

36 280

36 280

36 280

36 280

179 388

HU000000000000155

155

Ózdi Acélmuvek Kft.

ÓAM Ózdi Acélmuvek Kft.

32 272

32 272

30 073

30 073

30 073

154 763

HU000000000000179

179

Észak vr. I/B. Futomu

SZETÁV Kft.

2 355

2 355

1 355

1 355

1 355

8 775

HU000000000000182

182

Rókus I.Futomu

SZETÁV Kft.

2 272

2 272

1 600

1 600

1 600

9 344

HU000000000000189

189

Tapolcafői Téglagyár

Tapolcafői Téglaipari Kft.

1 644

1 150

932

932

932

5 590

HU000000000000196

196

Wienerberger zRt. Csornai Cserépgyára

WIENERBERGER zRt.

5 025

4 868

4 154

4 154

4 154

22 355

HU000000000000264

264

Kisújszállási Téglagyár

Kunsági Téglaipari Kft.

2 600

2 410

1 925

1 925

1 925

10 785

HU000000000206949

206949

Szada Kompresszorállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

25

277

523

523

523

1 871

HU000000000211679

211679

Csanádpalota Kompresszor- és Mérőállomás

FGSZ Földgázszállító Zrt.

11

11

129

126

124

401


INGESAMT

114 730

105 473

90 714

90 711

90 709

492 337


ANHANG XV

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Niederlande

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

NL000000000000091

91

Sappi Maastricht B.V.

Sappi Maastricht B.V.

78 033

53 645

53 645

53 645

53 645

292 613

NL000000000000110

110

Emerald Kalama Chemical B.V.

Emerald Kalama Chemical B.V.

46 053

54 421

54 421

54 421

54 421

263 737

NL000000000000136

136

Electric Glass Fiber NL, B.V.

Electric Glass Fiber NL, B.V.

26 516

21 869

21 869

21 869

21 869

113 992

NL000000000000199

199

Indorama Ventures Europe B.V.

Indorama Ventures Europe B.V.

103 569

101 093

101 093

101 093

101 093

507 941

NL000000000000366

366

Nyrstar Budel B.V.

Nyrstar Budel B.V.

92 585

90 738

90 738

90 738

90 738

455 537

NL000000000000404

404

Wormdal Vastgoed BV

Wormdal Vastgoed BV

333

1

1

1

1

337

NL000000000204962

204962

BioMethanolChemie Nederland BV

Biomethanol Chemie Nederland BV

752 231

693 307

693 307

693 307

693 307

3 525 459

NL000000000214900

214900

Twence - Boeldershoek

Twence Holding B.V.

8 203

0

0

0

0

8 203

NL000000000215880

215880

N.V. HVC Bio-energiecentrale locatie Alkmaar

N.V. HVC

6 535

0

0

0

0

6 535

NL000000000216320

216320

Presswood International B.V.

Beheersmij. B. Vierhouten B.V.

6 534

0

0

0

0

6 534

NL000000000216603

216603

AVR Locatie Rozenburg (BEC)

AVR Afvalverwerking B.V.

23 251

0

0

0

0

23 251


INGESAMT

1 143 843

1 015 074

1 015 074

1 015 074

1 015 074

5 204 139


ANHANG XVI

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Österreich

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

AT000000000000074

74

Veitsch Radex Trieben

Veitsch - Radex - GmbH Co OG

9 363

4 615

0

0

0

13 978

AT000000000214400

214400

Boehringer Ingelheim Wien

Boehringer Ingelheim RCV GmbH Co KG

3 383

3 309

3 234

3 160

3 085

16 171


INGESAMT

12 746

7 924

3 234

3 160

3 085

30 149


ANHANG XVII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Slowenien

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

SI000000000000010

10

Salonit Anhovo, d.d.

Salonit Anhovo, d.d.

641 610

637 543

637 543

637 543

637 543

3 191 782

SI000000000000015

15

IGM Zagorje, d.o.o.

InterCal Slovenija d.o.o.

40 998

51 697

51 697

51 697

51 697

247 786

SI000000000000028

28

Papirnica Vevče d.o.o.

Papirnica Vevče proizvodnja d.o.o.

28 202

32 080

32 080

32 080

32 080

156 522

SI000000000000092

92

TKI Hrastnik, d.d.

TKI Hrastnik, d.d.

7 432

7 709

7 709

7 709

7 709

38 268


INGESAMT

718 242

729 029

729 029

729 029

729 029

3 634 358


ANHANG XVIII

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Slowakei

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

SK000000000000068

68

Výhrevňa plynová - spoločnosti KLF- ENERGETIKA, a. s.

Energetická servisná, s.r.o.

232

232

0

0

0

464

SK000000000000088

88

Plzeňský Prazdroj Slovensko, a.s.

Plzeňský Prazdroj Slovensko, a.s.

1 779

1 779

0

0

0

3 558

SK000000000000182

182

LEVICKÉ MLIEKARNE a.s. - Kotolňa na ZPN

LEVICKÉ MLIEKÁRNE, a.s.

1 931

2 126

0

0

0

4 057

SK000000000213440

213440

Závod Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o., Energetické zariadenia, Dolné hony, Nitra

Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o.,

4 264

4 170

0

0

0

8 434


INGESAMT

8 206

8 307

0

0

0

16 513


ANHANG XIX

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Finnland

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

FI000000000000057

57

Naantalin voimalaitos

Turun Seudun Energiantuotanto Oy

75 950

70 602

68 741

66 878

65 017

347 188

FI000000000000398

398

Stora Enso Oulu Oy

Stora Enso Oyj

75 235

26 966

26 966

26 966

26 966

183 099

FI000000000206103

206103

Vantaan jätevoimala

Vantaan Energia Oy

711

0

0

0

0

711

FI000000000213824

213824

Laanilan biovoimalaitos

Oulun Energia Oy

59 656

58 344

57 031

55 719

54 406

285 156

FI000000000216500

216500

Haminan formaliinilaitos

Prefere Resins Finland Oy

3 015

2 949

2 882

2 816

2 750

14 412


INGESAMT

214 567

158 861

155 620

152 379

149 139

830 566


ANHANG XX

Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021–2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

Mitgliedstaat: Schweden

Kennung der Anlage

Kennung der Anlage (Unions-register)

Bezeichnung der Anlage

Name des Betreibers

Zuzuteilende Menge

Zuzuteilende Menge je Anlage

2021

2022

2023

2024

2025

SE000000000000351

351

Nouryon Pulp and Performance Chemicals AB, Sundsvall

Nouryon Pulp and Performance Chemicals AB

12 698

12 698

12 698

12 698

12 698

63 490

SE000000000000402

402

Volvo Powertrain AB Skövdeanläggningen

Volvo Powertrain Corporation

24 904

24 536

24 536

24 536

24 536

123 048

SE000000000000455

455

Metsä Board Sverige AB

Metsä Board Sverige AB

130 234

109 263

109 263

109 263

109 263

567 286

SE000000000000470

470

Stora Enso Paper AB Hylte Mill

Stora Enso Paper AB

68 069

42 047

42 047

42 047

42 047

236 257

SE000000000000471

471

Stora Enso Paper AB, Kvarnsveden Mill

Stora Enso Paper AB, Kvarnsveden Mill

93 593

8 805

8 805

0

0

111 203

SE000000000000475

475

Stora Enso Skoghalls bruk

Stora Enso AB

152 477

152 737

152 737

152 737

152 737

763 425

SE000000000000503

503

Perstorp Oxo AB

Perstorp Oxo AB

201 736

200 966

200 966

200 966

200 966

1 005 600

SE000000000216041

216041

Husum Pulp AB

Husum Pulp AB

 

20 589

20 589

20 589

20 589

82 356

SE000000000207651

207651

Vilbokens biopanna

Olofströms Kraft AB

173

173

173

173

173

865

SE000000000000006

6

Bristaverket, Block 1

Stockholm Exergi AB

48 023

46 789

45 555

44 322

43 088

227 777

SE000000000205906

205906

Bristaverket, Block 2

Stockholm Exergi AB

0

0

0

0

0

0


INGESAMT

731 907

618 603

617 369

607 331

606 097

3 181 307


Rat

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/43


Mitteilung an die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

(2023/C 154/06)

Den in Anhang I des Beschlusses 2013/184/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates (2), und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat nach Überprüfung der Liste der benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen weiterhin in der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzuführen sind, auf die die in dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma festgelegten restriktiven Maßnahmen Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4b der Verordnung).

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 15. Januar 2024 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 12 des Beschlusses 2013/184/GASP und Artikel 4i Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75.

(2)  ABl. L 113 I vom 28.4.2023, S. 21.

(3)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(4)  ABl. L 113 I vom 28.4.2023, S. 1.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/44


Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

(2023/C 154/07)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss 2013/184/GASP des Rates (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates (3), und die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates (5).

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die/der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

Datenschutzbeauftragter data.protection@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss 2013/184/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss 2013/184/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere mit den Gründen für die Aufnahme in die Liste zusammenhängenden Daten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die nach Artikel 29 EUV erlassenen Beschlüsse des Rates und die nach Artikel 215 AEUV erlassenen Verordnungen des Rates, in denen natürliche Personen (betroffene Personen) benannt werden und mit denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen angeordnet werden.

Die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a im öffentlichen Interesse liegt, und für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen aus den oben genannten Rechtsakten, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

Die Verarbeitung ist aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlich.

Der Rat kann personenbezogene Daten betroffener Personen von den Mitgliedstaaten und/oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst erhalten. Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst.

Alle personenbezogenen Daten, die vom Rat im Rahmen eigenständiger restriktiver Maßnahmen der EU verarbeitet werden, werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person von der Liste der Personen, deren Vermögenswerte eingefroren werden, gestrichen wurde oder die Gültigkeit der Maßnahme abgelaufen ist, oder – wenn beim Gerichtshof Klage erhoben wird – bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Personenbezogene Daten, die in vom Rat registrierten Dokumenten enthalten sind, werden vom Rat für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2018/1725 aufbewahrt.

Möglicherweise muss der Rat im Zusammenhang mit der Umsetzung von VN-Benennungen durch den Rat oder im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Politik der EU in Bezug auf restriktive Maßnahmen personenbezogene Daten in Bezug auf eine betroffene Person mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation austauschen.

Liegen weder ein Angemessenheitsbeschluss noch geeignete Garantien vor, so gilt bzw. gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2018/1725 folgende Bedingung(en):

Die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich;

die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich,

Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Die betroffenen Personen haben das Recht auf Information und das Recht auf Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten. Sie haben außerdem das Recht, ihre Daten zu berichtigen und zu vervollständigen. Unter bestimmten Umständen haben sie das Recht, eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu erwirken, oder das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen oder eine Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.

Die betroffenen Personen können diese Rechte ausüben, indem sie eine E-Mail an den für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Verantwortlichen mit Kopie an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben) senden.

Die betroffenen Personen müssen ihrem Antrag zum Nachweis ihrer Identität die Kopie eines Identifizierungsdokuments (Personalausweis oder Reisepass) beifügen. Dieses Dokument sollte eine Identifikationsnummer, das Ausstellungsland, die Gültigkeitsdauer, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum enthalten. Alle anderen Angaben auf der Kopie des Identitätsdokuments, wie das Foto oder andere persönliche Merkmale, können unkenntlich gemacht werden.

Die betroffenen Personen haben das Recht, Beschwerde gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einzulegen (per E-Mail an: edps@edps.europa.eu).

Es wird jedoch empfohlen, dass die betroffenen Personen den für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Verantwortlichen und/oder den Datenschutzbeauftragten kontaktieren und versuchen, das Problem auf diesem Wege zu regeln.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75.

(3)  ABl. L 113I vom 28.4.2023, S. 21.

(4)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(5)  ABl. L 113I vom 28.4.2023, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

Europäische Kommission

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/46


Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

(2023/C 154/08)

1.   

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (1) gibt die Kommission bekannt, dass die unten genannten Antidumpingmaßnahmen zu dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt außer Kraft treten, sofern keine Überprüfung nach dem folgenden Verfahren eingeleitet wird.

2.   Verfahren

Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Sollte die Kommission eine Überprüfung der betreffenden Maßnahmen beschließen, erhalten die Einführer, die Ausführer, die Vertreter des Ausfuhrlands und die Unionshersteller Gelegenheit, die im Überprüfungsantrag dargelegten Sachverhalte zu ergänzen, zu widerlegen oder zu kommentieren.

3.   Frist

Die Unionshersteller können nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der genannten Grundlage einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen; dieser muss der Europäischen Kommission (Generaldirektion Handel, Referat G-1, CHAR 4/39, 1049 Brüssel, Belgien) (2) spätestens drei Monate vor dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt vorliegen.

4.

Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 veröffentlicht.

Ware

Ursprungs- oder Ausfuhrländer

Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Tag des Außerkrafttretens (3)

Elektrofahrräder

Volksrepublik China

Antidumpingzoll

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/73 DER KOMMISSION vom 17. Januar 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 16 vom 18.1.2019, S. 108)

19.01.2024


(1)  ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21.

(2)  TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu

(3)  Die Maßnahme tritt an dem in dieser Spalte angeführten Tag um Mitternacht (00.00 Uhr) außer Kraft.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/47


Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen

(2023/C 154/09)

1.

Nach Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (1) gibt die Kommission bekannt, dass die unten genannten Ausgleichsmaßnahmen zu dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt außer Kraft treten, sofern keine Überprüfung nach dem folgenden Verfahren eingeleitet wird.

2.   Verfahren

Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass die Subventionierung und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Sollte die Kommission eine Überprüfung der betreffenden Maßnahmen beschließen, erhalten die Einführer, die Ausführer, die Vertreter des Ausfuhrlands und die Unionshersteller Gelegenheit, die im Überprüfungsantrag dargelegten Sachverhalte zu ergänzen, zu widerlegen oder zu kommentieren.

3.   Frist

Die Unionshersteller können nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der genannten Grundlage einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen; dieser muss der Europäischen Kommission (Generaldirektion Handel, Referat G-1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel, Belgien) (2) spätestens drei Monate vor dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt vorliegen.

4.

Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1037 veröffentlicht.

Ware

Ursprungs- oder Ausfuhrländer

Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Tag des Außerkrafttretens (3)

Elektrofahrräder

Volksrepublik China

Ausgleichszoll

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/72 DER KOMMISSION vom 17. Januar 2019 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 16 vom 18.1.2019, S. 5).

19.01.2024


(1)  ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55.

(2)  TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu

(3)  Die Maßnahme tritt an dem in dieser Spalte angeführten Tag um Mitternacht (00.00 Uhr) außer Kraft.


VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/48


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/10)

1.   

Am 20. April 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Parks Bottom Co Real Estate Holdings Inc. („Parks Bottom“, Kanada), Teil der GIC-Realty-Gruppe,

Oxford Properties („Oxford“), Teil der OMERS Administration Corporation („OMERS“, beide Kanada),

Accor Management Canada Inc. („Accor“, Kanada), kontrolliert von Accor SA (Frankreich),

The Rimrock Resort Hotel (Kanada).

Parks Bottom, Oxford und Accor übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über The Rimrock Resort Hotel.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten und durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Parks Bottom fungiert hauptsächlich als Immobilieneigentumsgesellschaft im Namen der Regierung von Singapur. Das Unternehmen agiert ausschließlich in Kanada.

Oxford Properties investiert weltweit in Immobilien. Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Immobiliensparte von OMERS, einem weltweit in den Bereichen Immobilieneigentum, -investitionen, -entwicklung und -verwaltung tätigen Unternehmen.

Accor betreibt Hotels in ganz Kanada.

The Rimrock Resort Hotel ist ein Urlaubshotel in Banff, Alberta, Kanada, das derzeit im Eigentum der Rimrock Resort Hotel Corporation steht.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/50


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10783 – EQT FUTURE / AM FRESH / SNFL / IFG)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/11)

1.   

Am 21. April 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

EQT Fund Management S.à.r.l. („EFMS“, Luxemburg), im alleinigen Eigentum und unter der Kontrolle von EQT AB („EQT“, Schweden) und zum Verwalter des EQT-Investmentfonds EQT Future bestellt,

AM Fresh Group UK Limited („AM Fresh“, Vereinigtes Königreich),

Special New Fruit Licensing Holding Company, S.L. („SNFL“, Spanien), kontrolliert von AM Fresh,

International Fruit Genetics, LLP („IFG“, Vereinigte Staaten), im Eigentum von Sunridge Nurseries, Inc. („Sunridge“) und Grapery, Inc. („Grapery“).

Die Anmeldung umfasst zwei gleichzeitige, zusammenhängende Vorgänge. EQT Future und AM Fresh werden zunächst im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von SNFL übernehmen. Dann werden EQT Future und AM Fresh im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Vermögenswerte von IFG übernehmen.

Der erste Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen, der zweite durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

EQT Future ist ein EQT-Investmentfonds, der keine Beteiligungen an Unternehmen hält, die dieselben Tätigkeiten wie SNFL und IFG oder Tätigkeiten, die als vor- oder nachgelagert angesehen werden könnten, ausüben.

AM Fresh ist im Anbau von Obst (einschließlich Tafeltrauben) und Gemüse, im Großhandel mit gekühltem Obst und in der Herstellung und Vermarktung von Säften, Smoothies und gesunden Getränken für die Eigenmarke des Händlers tätig.

Sowohl SNFL als auch IFG züchten und entwickeln neue geschützte Tafeltraubensorten und vergeben weltweit Lizenzen dafür.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10783 – EQT FUTURE / AM FRESH / SNFL / IFG

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/52


Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2023/C 154/12)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„ESPÁRRAGO DE NAVARRA“

EU-Nr.: PGI-ES-0098-AM01 — 5.2.2021

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Consejo Regulador de la Indicación Geográfica Protegida „Espárrago de Navarra“ [Regulierungsausschuss g. g. A. „Espárrago de Navarra“]

Avda. Serapio Huici, 22, Edificio Peritos

31610 Villava (Navarra)

ESPAÑA

Telefon +34 948013045

E-Mail-Adresse: ajuanena@intiasa.es

Die antragstellende Vereinigung vertritt die kollektiven Interessen der Erzeuger von „Espárrago de Navarra“ und hat ein berechtigtes Interesse an diesem Antrag auf Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Espárrago de Navarra“. Sie ist auch die Vereinigung, die ursprünglich den Schutzstatus für dieses Produkt beantragt hat.

Der Regulierungsausschuss g. g. A. „Espárrago de Navarra“ ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich aus Erzeugern des „Espárrago de Navarra“ zusammensetzt. Das Ziel des Ausschusses besteht darin, den Wert des Erzeugnisses zu steigern und die Leistung der g. g. A.-Regelung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 zu verbessern.

Der Regulierungsausschuss ist gemäß der ersten Zusatzbestimmung des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015) offiziell als Verwaltungsorgan für die g. g. A. „Espárrago de Navarra“ anerkannt, und eine seiner besonderen Aufgaben besteht darin, Änderungen der Produktspezifikation vorzuschlagen.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges: Name, anwendbares nationales Recht; Kontrollstelle

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde

5.   Änderung(en)

5.B.   BESCHREIBUNG DES ERZEUGNISSES

5.B.1.   Der folgende Absatz aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):

Weiße, violette oder grüne Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Grolim, Juno, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.

erhält folgende Fassung:

Weiße oder violette Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Fortems, Grolim, Hercolim, Juno, Magnus, Plasenesp, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.

Gründe für die Streichung von „grün“: Mit der erstmaligen Erstellung der Produktspezifikation sollte die Zertifizierung aller in dem abgegrenzten Gebiet angebauten Spargel ermöglicht werden, sodass grüner und violetter Spargel aufgenommen wurde. Die Erzeuger wollen jedoch weißen Spargel mit der für die Erzeugung von „Espárrago de Navarra“ typischen Technik des Anhäufelns von Erde herstellen. Wenn der Spargel über der Bodenoberfläche auftauchen darf, wird er zunächst rosafarben, dann violett und schließlich grün, und es wird davon ausgegangen, dass er von schlechterer Qualität ist. Da in den Jahren, in denen die Regelung „Espárrago de Navarra“ in Kraft war, kein Grünspargel zertifiziert wurde, wurde der Hinweis auf diese Farbe gestrichen, um den hohen Qualitätsstandard zu wahren.

Gründe für die Hinzufügung neuer Sorten: Als die g. g. A.-Regelung eingeführt wurde, gab es keine einheimischen Sorten, und es wurden entweder französische Spargelsorten aus der Argenteuil-Gruppe oder niederländische Spargelsorten aus der Grolim-Gruppe angebaut. Die Unternehmen, die Spargelpflanzen (Kronen) verkaufen, gehen selektiv vor und suchen nach verbesserten Sorten; sie geben die Erzeugung ihrer Vorgängersorten auf und erschweren so den Erzeugern von „Espárrago de Navarra“ die Beschaffung von Pflanzen der zugelassenen Sorten.

Angesichts dieser Probleme, mit denen die Landwirte konfrontiert sind, untersucht das öffentliche Unternehmen INTIA (vormals ITG) seit einigen Jahren die neuen auf den Markt kommenden Sorten weißen Spargels, um diejenigen zu ermitteln, die für das Gebiet der g. g. A. am besten geeignet sind. Diese Studien führten bereits 2004 zu einer Änderung der Liste der zugelassenen Sorten, und die Versuche wurden seitdem fortgesetzt.

Seit 2010 läuft ein Versuch, bei dem mehrere Sorten, die die für „Espárrago de Navarra“ erforderlichen besonderen Merkmale aufweisen, mit einigen der in der Produktspezifikation aufgeführten Sorten verglichen werden. Die Vorphase dieses Versuchs wurde 2015 mit der Empfehlung abgeschlossen, die Liste um die oben vorgeschlagenen Sorten zu erweitern. Dabei wurden folgende Variablen berücksichtigt: Frühe Ernte (ein nützliches Merkmal für Erzeugnisse, die frisch vermarktet werden sollen), durchschnittlicher Ertrag, Durchmesser der Stangen (da die Erzeuger für dickere Stangen, die von den Verbrauchern stärker nachgefragt werden, mehr Geld erhalten) und die spezifischen Qualitätsmerkmale, die für den „Espárrago de Navarra“ erforderlich sind (Fehlen von Mängeln wie offene Spitzen oder hohle oder rissige Stangen). Während der Ernte 2015 wurde eine Probe von Stangen dieser neuen Sorten und von Grolim, der zugelassenen Sorte, die als Referenzsorte diente, entnommen und anschließend in einem der Verarbeitungsbetriebe in Navarra durch Hitze konserviert und verpackt (Glas, Dose oder Ähnliches). Nachdem sich das konservierte Erzeugnis stabilisiert hatte, wurden Tests durchgeführt, um Folgendes zu bewerten:

Fasergehalt, der nach einer vollständigen Überprüfung der verschiedenen Merkmale als Schlüsselvariable ermittelt wurde, da eines der Merkmale von „Espárrago de Navarra“ darin besteht, dass er nicht besonders faserig ist.

Sensorische Analyse zur Feststellung etwaiger organoleptischer Unterschiede zwischen den getesteten Sorten und den zugelassenen Sorten (in diesem Fall Grolim). Bei den durchgeführten Geschmackstests wurden keine Unterschiede festgestellt.

Im Anschluss an diese Studien wurde der Schluss gezogen, dass die Produktspezifikation geändert werden sollte, um die Sorten aufzunehmen, die die besten Ergebnisse erzielt hatten, nämlich Hercolim, Magnus und Fortems aus der niederländischen Gruppe und Plasenesp aus der französischen Gruppe.

Wie in der ursprünglichen Produktspezifikation sind die Sorten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

5.B.2.   Der folgende Text aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):

Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus ausmachen.

erhält folgende Fassung:

Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus jedes Betriebs ausmachen.

Gründe für die Aufnahme von „jedes Betriebs“: Die Worte „jedes Betriebs“ wurden hinzugefügt, um klarzustellen, dass die 20 %-Grenze für jeden einzelnen Betrieb gilt. Der Grund dafür, dass nicht zugelassene Sorten bis zu diesem Prozentsatz verwendet werden dürfen, ist, dass neue Sorten erprobt und später in die Produktspezifikation aufgenommen werden können. Bevor die Aufnahme einer neuen Sorte beantragt werden kann, muss sie zunächst auf dem Feld getestet werden, um festzustellen, ob sie die für „Espárrago de Navarra“ vorgeschriebenen Merkmale erfüllt.

5.B.3.   Der folgende Text aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):

Der Spargel der zugelassenen Sorten kann als frisches Erzeugnis oder in durch Hitze konservierter Form verkauft werden.

erhält folgende Fassung:

Der Spargel der zugelassenen Sorten kann als frisches oder frisch geschältes Erzeugnis oder in durch Hitze konservierter Form in den Verkehr gebracht werden.

Gründe für diese Änderung: Mit dieser Änderung wird die Definition klarer gefasst. „Espárrago de Navarra“ ist sowohl als frisches Erzeugnis als auch in durch Hitze konservierter Form (d. h. in Gläsern, Dosen oder ähnlichen Behältnissen) zertifiziert und kann daher auf beide Arten auf dem Markt angeboten werden. Beim Verkauf als frisches Erzeugnis, d. h. ohne Wärmebehandlung, werden Spargelstangen entweder frisch oder frisch und geschält (d. h. küchenfertig) angeboten. Im letzteren Fall werden sie als frisch geschälte Erzeugnisse eingestuft und müssen in Verpackungen verkauft werden, in denen sie frisch gehalten werden.

Der Markt für frischen Spargel ist etwas stagnierend, und die mangelnde Kenntnis der Art und Weise, wie frischer Spargel geschält wird, wird als einer der Gründe für die Zurückhaltung der Verbraucher bei seinem Kauf angesehen. Der Markt für frisch geschälte Erzeugnisse in Kunststoffbehältern, vakuumverpackt oder in Verpackungen mit modifizierter Atmosphäre hat sich in den letzten Jahren entwickelt und ist ein System, das für Spargel recht gut funktioniert. Es besteht daher Interesse daran, dieses Format für zertifizierte Erzeugnisse anzubieten.

5.B.4.   Im Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B) wurde „extra“ durch „Extra“ ersetzt, und der Abschnitt:

Spargel der Klasse „extra“ muss von hoher Qualität, gut geformt und praktisch gerade sein, wobei die Spitze eng verschlossen ist.

erhält folgende Fassung:

Spargel der Klasse „Extra“ muss von hoher Qualität, gut geformt und praktisch gerade sein, wobei die Spitze eng verschlossen ist.

Gründe für diese Änderung: Hierbei handelt es sich um eine Rechtschreibkorrektur.

5.B.5.   Der Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B) wird wie folgt ergänzt:

Um als frisch geschältes Erzeugnis verkauft zu werden, muss der Spargel – mit einer Toleranz für Schälfehler von nur 10 % – geschält und so verpackt sein, dass sein Aussehen und seine Frische bis zum Verzehr erhalten bleiben. Dieses Erzeugnis muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie frischer Stangenspargel, mit Ausnahme des Mindestdurchmessers, der 9 mm beträgt und das Ergebnis des Schälens einer Stange mit einem Durchmesser von 12 mm ist.

Gründe für diesen Zusatz: In diesem Absatz werden die für den geschälten frischen Spargel, der als frisch geschältes Erzeugnis vermarktet werden soll, vorgeschriebenen Merkmale festgelegt. Die für dieses Erzeugnis geforderten Merkmale und die geforderte Qualität sind dieselben wie für frischen Spargel, sodass ein Hinweis auf die Toleranz bei Schälfehlern hinzugefügt wurde. Wie im Zertifizierungssystem ohnehin bereits berücksichtigt, ist es sinnvoll, dass in der Produktspezifikation verankert wird, dass der Durchmesser des geschälten frischen Spargels wie bei Spargelkonserven nicht geringer sein sollte als das Ergebnis des Schälens der dünnsten zulässigen Stangen (Durchmesser von 12 mm), da der Durchmesser durch das Schälen im Durchschnitt um 2 mm verringert wird. Die Anforderungen an den Durchmesser von frischem Spargel bleiben unverändert.

5.B.6.   Der folgende Absatz aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):

Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen oder Spargelstücke, geschält oder ungeschält, verkauft werden.

erhält folgende Fassung:

Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „Extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen, Spargelstücke oder Spargelspitzen, geschält oder ungeschält, verkauft werden.

Gründe für diese Änderung: Im Wortlaut der ursprünglichen Produktspezifikation hieß es, dass durch Hitze konservierter Spargel als ganze Spargelstangen oder als Spargelstücke angeboten werden kann. Die Regeln für die Aufmachung von durch Hitze konserviertem Spargel finden sich in der Norm für durch Hitze konservierte Frischprodukte (Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Verabschiedung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte Frischprodukte), die eine Reihe von Möglichkeiten bietet:

Ganzer Spargel: Stangen, bestehend aus der Spitze und dem Stängel mit einer Länge von mindestens 12 cm

Kurzer Spargel: Stangen, bestehend aus der Spitze und dem Stängel mit einer Länge zwischen 7 cm und 12 cm

Spargelspitzen: Stücke, bestehend aus der Spitze und einem Teil des Stängels mit einer Länge zwischen 2 cm und 7 cm

Spargelstücke: Stangen, die quer in zarte Stücke von 2 cm bis 7 cm Länge geschnitten sind, wobei die Stücke, die die Spitze umfassen, mindestens 25 % des Abtropfgewichts der Packung ausmachen, sofern auf dem Etikett nichts anderes angegeben ist

Spargelstängel: Stangen, die quer in Stängelstücke ohne Spitzen mit einer Länge zwischen 1,5 cm und 7 cm geschnitten sind

Obwohl alle oben genannten Formate gesetzlich zulässig sind, werden nur die Formate, in denen jede Einheit in der Verpackung die gesamte Spitze behält, d. h. ganzer Spargel, kurzer Spargel und Spargelspitzen, als „Espárrago de Navarra“ zertifiziert, da es sich um die hochwertigeren Formate handelt. In der Produktspezifikation sollte daher klargestellt werden, dass es sich hierbei um die einzigen zulässigen Aufmachungsformen handelt.

Auch hier wurde „extra“ zu „Extra“ korrigiert.

5.C.   GEOGRAFISCHES GEBIET

5.C.1.   Im Abschnitt Geografisches Gebiet (Abschnitt C der Produktspezifikation) wurde folgender Satz gestrichen:

Spargel wird auf einer Fläche von 6 523 Hektar angebaut, davon 4 759 Hektar in Navarra, 1 121 Hektar in La Rioja und 643 Hektar in Aragonien.

Gründe für diese Streichung: Diese Angabe wurde gestrichen, da sie das Gebiet innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets widerspiegelte, in dem Spargel zum Zeitpunkt der Erstellung der ursprünglichen Produktspezifikation angebaut wurde. Da die Hektarfläche, auf der Spargel angebaut wird, von Jahr zu Jahr variiert, sollte diese Angabe nicht in der Produktspezifikation enthalten sein.

Die Streichung dieses Textes hat daher keine Änderung des in der Produktspezifikation festgelegten geografischen Gebiets zur Folge. Es handelt sich lediglich um die Streichung veralteter Informationen, die nicht enthalten sein sollten.

5.D.   URSPRUNGSNACHWEIS

5.D.1.   Der gesamte Abschnitt 5 der Produktspezifikation (Ursprungsnachweis) wurde ersetzt. In der Neuformulierung dieses Abschnitts werden die erforderlichen Register (das Spargelbeetregister, das Register der Anlagen für frische Erzeugnisse und das Register der Verarbeitungsanlagen), die von der Kontrollstelle durchzuführenden Kontrollen der Einhaltung der Produktspezifikation und die Ausstellung von Zertifizierungsetiketten (Zertifizierungsnachweis) nun in einer Weise beschrieben, die den Anforderungen an die Zertifizierung von Spargel als „Espárrago de Navarra“ besser entspricht.

Gründe für diese Änderung: Diese Änderung dient lediglich dazu, besser und präziser zu erläutern, wie nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis seinen Ursprung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hat und den übrigen Anforderungen der Produktspezifikation entspricht.

Der bisherige Wortlaut dieses Abschnitts der Produktspezifikation war relativ vage und vermittelte kein klares Bild von den Kontrollen und Prüfungen, die von der Kontrollstelle durchgeführt werden, um die Einhaltung der Produktspezifikation sicherzustellen.

Der vorgeschlagene neue Wortlaut bietet eine detailliertere Erläuterung der tatsächlichen Kontrollen und Prüfungen, die von der Kontrollstelle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durchgeführt werden, das der Norm UNE-EN ISO/IEC 17065:2012 entspricht und von der nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde.

Der Text enthält nun auch Einzelheiten zum Kontrollsystem, das auf Vor-Ort-Kontrollen von Spargelbeeten und in Verarbeitungsbetrieben sowie auf Probenahmen und Prüfungen während der Verarbeitung des im betreffenden Jahr geernteten Spargels beruht. Dieses System wird durch die internen Kontrollsysteme der Erzeuger ergänzt. Der Text enthält nun auch Angaben zu den Registern, in denen die an der Erzeugung von Spargel mit g. g. A. beteiligten Akteure aufgeführt werden müssen, damit das Kontrollsystem angewandt werden kann.

5.E.   ERZEUGUNGSVERFAHREN

5.E.1.   Der folgende Text wurde aus dem Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet der ursprünglichen Produktspezifikation in den Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) der geänderten Produktspezifikation verschoben:

1)   Anforderungen an den Anbau:

Anpflanzung:

Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen aus Saatbeeten angepflanzt. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.

Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.

Pflege der Kultur:

Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.

Ernte:

Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.

Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können. Im November, nachdem das Spargelkraut gelb geworden ist, wird es abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.

Gründe für die Verschiebung dieses Textes: In der vorherigen Fassung der Produktspezifikation wurden die Verfahren für den Anbau des Spargels nur im Abschnitt über den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet beschrieben. Da diese Verfahren zum Anbau von Spargel durchgeführt werden, der entweder frisch oder durch Hitze konserviert (beides fällt unter die g. g. A.) vermarktet werden soll, bestand die erste Änderung darin, die detaillierten Beschreibungen dieser Verfahren vom Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet in den Abschnitt Erzeugungsverfahren zu verschieben.

In der nachstehenden Erläuterung der tatsächlichen Änderungen dieser Angaben zu den Anbaubedingungen stammt daher der alte Text zum Vergleich aus Unterabschnitt c (Anbaubedingungen) in Abschnitt F (Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet) der vorherigen Fassung der Produktionsspezifikation.

5.E.2.   Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):

Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen, die aus Saatbeeten gewonnen werden, angepflanzt [Hinweis: Das spanische Wort für „Kronen“ in dieser Version ist „garras“.]. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.

erhält folgende Fassung:

Der Spargel wird durch vegetative Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen [Verwendung des spanischen Worts „zarpas“] angepflanzt, die aus Saatbeeten gewonnen werden. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer Schicht lockerer Erde bedeckt.

Gründe für die Änderung des spanischen Wortes für „Kronen“ von garras in zarpas: Garras wurde in zarpas geändert, da dies der Begriff ist, der von lokalen Landwirten verwendet wird, um sich auf das für die Vermehrung verwendete Pflanzenmaterial, d. h. die Spargelkronen, zu beziehen.

Gründe für die Überarbeitung des Textes: Dies ist eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Kultur angebaut wird. Die Dicke der über der Krone angehäuften Erdschicht ist für die Endqualität des Erzeugnisses nicht entscheidend, sondern hängt vielmehr von den landwirtschaftlichen Maschinen ab, die dem Betreiber zur Verfügung stehen.

5.E.3.   Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):

Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.

erhält folgende Fassung:

Auf (nicht bewässerten) Trockenflächen-Beeten liegt die Pflanzdichte zwischen 7 000 und 12 000 Pflanzen pro Hektar, während höhere Dichten – bis zu 22 000 Pflanzen pro Hektar – auf bewässerten Beeten und Trockenflächen-Beeten in feuchteren Zonen genutzt werden können, wenn die Erzeuger in den ersten Anbaujahren höhere Erträge erzielen wollen.

Gründe für diese Änderung: Die Pflanzdichte beeinflusst den Ertrag einer Parzelle, nicht aber die Qualität der Spargelernte selbst. Entscheidet sich ein Erzeuger für eine höhere Dichte in den ersten Jahren, so ist der Ertrag etwas höher, aber gleichzeitig wird die Nutzungsdauer des Spargelbeets verkürzt. Wenn eine geringere Dichte gewählt wird, sind die Investitionskosten zwar niedriger, aber auch der Ertrag in den ersten Jahren, und in der Regel kann das Spargelbeet länger genutzt werden. Es ist daher besser, eine große Spanne vorzusehen und die Dichte dem Ermessen der Erzeuger zu überlassen.

Außerdem hängt der Abstand zwischen den Reihen von den Maschinen ab, die dem Erzeuger zur Verfügung stehen, und beeinträchtigt nicht die Qualität des gewonnenen Spargels. Der Abstand zwischen den Pflanzen wird durch die gewünschte Dichte bestimmt, die, wie oben ausgeführt, nicht die Qualität des Spargels, sondern den Ertrag und die Nutzungsdauer des Spargelbeets beeinflusst.

5.E.4.   Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):

Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.

erhält folgende Fassung:

Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Dünger und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.

Gründe für diese Änderung: Die angewandten Anbautechniken müssen geeignet sein und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausarbeitung der Produktspezifikation war es üblich, Mischdünger einzusetzen, heute gibt es jedoch ein breites Spektrum möglicher Düngemittel, von denen einige – wie z. B. organische Düngemittel – eher für Spargel geeignet und umweltfreundlicher sind. Es ist daher besser, diese Entscheidung den Erzeugern zu überlassen.

5.E.5.   Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):

Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.

erhält folgende Fassung:

Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Pflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison.

Gründe für diese Änderung: Die Verweise auf die Erntemonate mussten gestrichen werden, da die Einführung von Sorten, die etwas früher wachsen, und die Verwendung schwarzer Kunststofffolien auf dem Damm bedeuten, dass die Ernte in einigen Gebieten etwas früher beginnt und damit auch früher endet.

Die Ernte beginnt in der Regel mit dem Auftauchen des ersten Spargels aus dem Boden, was von den Witterungsbedingungen in einem bestimmten Jahr abhängt, und endet, wenn der Spargel nicht mehr von ausreichender Qualität ist, was in der Regel in den ersten wirklich heißen Sommertagen der Fall ist.

5.E.6.   Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):

Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können [Hinweis: Der hier verwendete spanische Begriff ist „garra“.]. Im November wird das Kraut abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.

erhält folgende Fassung:

Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können [„zarpa“ im überarbeiteten spanischen Text]. Nachdem das Spargelkraut gelb geworden ist, wird es abgeschnitten. Der Damm wird dann erneut vorbereitet.

Gründe für diese Änderung: Der spanische Begriff, der zur Bezeichnung der Spargelkrone verwendet wird, wurde von garra in zarpa geändert, da es sich dabei um den von den Landwirten verwendeten Begriff handelt.

Im Text wird nicht mehr darauf hingewiesen, dass das Kraut im November zurückgeschnitten werden muss, da dieser Zeitpunkt davon abhängt, ob die Bodenbedingungen geeignet sind und das Kraut bereits gelb geworden ist. Normalerweise ist dies im November der Fall, aber in besonders regenreichen Jahren ist das Kraut zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelb geworden und der Boden noch sehr feucht und daher nicht in einem geeigneten Zustand, sodass das Kraut zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeschnitten werden muss.

5.E.7.   Der folgende Text wurde in den Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) eingefügt:

2.   Konservierung durch Hitze:

Gründe für diesen Zusatz: Die Tatsache, dass die Beschreibung der Anbaubedingungen in den Abschnitt „Erzeugungsverfahren“ verschoben wurde, erfordert eine Unterteilung in Unterabschnitte, um zu verdeutlichen, was in den einzelnen Abschnitten erörtert wird.

5.E.8.   Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:

Der Spargel der zugelassenen Sorten muss auf eingetragenen Parzellen angebaut worden sein. Die Stangen müssen von Hand geerntet werden, wobei sorgfältig darauf zu achten ist, dass sie nicht brechen oder austrocknen.

Gründe für diese Streichung: Diese Informationen wurden gestrichen, da sie überflüssig waren und bereits Gesagtes wiederholten: Bereits weiter oben im Text wurde ausgeführt, dass die Parzellen registriert werden müssen, dass zugelassene Sorten verwendet werden müssen und dass die Ernte von Hand erfolgen muss.

5.E.9.   Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:

Die Ernte muss unter Beachtung der vom Ausschuss für das Erntejahr festgelegten Regeln behutsam zu den Handhabungs- und Verarbeitungseinrichtungen transportiert werden.

Gründe für diese Streichung: Dieser Satz war aufgenommen worden, um den Erntevorschriften Rechnung zu tragen, die der Regulierungsausschuss „Espárrago de Navarra“ jedes Jahr veröffentlicht hat. Da die Veröffentlichung mit der Einführung des Zertifizierungssystems jedoch eingestellt wurde, ist der Satz bedeutungslos geworden.

Weißer Spargel trocknet sehr leicht aus. Wird das Erzeugnis nicht behutsam transportiert, wird es nicht in gutem Zustand an die Verarbeitungsunternehmen geliefert und bei der Sortierung der Rohstoffe abgelehnt.

5.E.10.   Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):

Abbrühen oder Blanchieren – Der Spargel wird in 87–95 °C heißes Wasser oder Dampf getaucht, um Gase zu eliminieren, die Enzymaktivität zu hemmen, das Erzeugnis zu reinigen und die Anzahl der vorhandenen Mikroorganismen zu reduzieren.

erhält folgende Fassung:

Abbrühen oder Blanchieren – Der Spargel wird in heißes Wasser oder Dampf getaucht, um Gase zu eliminieren, die Enzymaktivität zu hemmen, das Erzeugnis zu reinigen und die Anzahl der vorhandenen Mikroorganismen zu verringern.

Gründe für diese Änderung: Im Text wird die Temperatur, bei der das Erzeugnis abgebrüht wird, nicht mehr erwähnt, da es sich um einen Fehler handelte. Da das Abbrühen mit Dampf oder Wasser erfolgen kann, macht es keinen Sinn, die Temperatur zu begrenzen.

5.E.11.   Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):

Verpacken – Das Erzeugnis wird in Weißblechdosen (Dosen) oder Gläser gefüllt. Nach dem Wiegen endet das Verpackungsverfahren mit der Zugabe von Konservierungsflüssigkeit.

erhält folgende Fassung:

Verpacken – Das Erzeugnis wird in Behälter gefüllt, die für die anschließende Hitzebehandlung geeignet sind. Nach dem Wiegen endet das Verpackungsverfahren mit der Zugabe von Konservierungsflüssigkeit.

Gründe für diese Änderung: Es ist sinnvoll, jede Art von Behältnissen zuzulassen, die der anschließenden Hitzebehandlung zur Haltbarmachung des Spargels standhalten können. Als die Produktspezifikation erstellt wurde, enthielt sie allgemeine Verweise auf Dosen und Gläser, die zu dieser Zeit weitverbreitet waren. Immer wieder kommen leichtere Materialien auf den Markt, die der Hitzesterilisation bestens standhalten, wie z. B. Aluminium.

5.E.12.   Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):

Absaugen – Dies ist ein wesentlicher Schritt, bei dem ein Vakuum erzeugt wird, indem die Luft aus dem Behälter entfernt wird, bevor er versiegelt wird; dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer Oxidation und des daraus resultierenden Verlusts von Vitaminen und Nährstoffen verringert.

erhält folgende Fassung:

Absaugen – Dies ist ein fakultativer Schritt, bei dem ein Vakuum erzeugt wird, indem die Luft aus dem Behälter entfernt wird, bevor er versiegelt wird; dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer Oxidation und des daraus resultierenden Verlusts von Vitaminen und Nährstoffen verringert.

Gründe für diese Änderung: Es ist sinnvoller, das Absaugen zu einem fakultativen Schritt zu machen.

Das übliche Verfahren zur Herstellung eines Vakuums besteht darin, einem mit geschältem und gebrühtem Spargel gefüllten Behälter heiße Konservierungsflüssigkeit zuzugeben und ihn dann zu versiegeln.

Dies ist zwar das empfohlene Verfahren, doch ist es in Einrichtungen, in denen die Zugabe der Konservierungsflüssigkeit und das Verschließen des Behälters einige Zeit vor der Sterilisation erfolgen, aus Gründen der Lebensmittelsicherheit besser, die Konservierungsflüssigkeit kalt zuzugeben, auch wenn dadurch kein Vakuum entsteht.

Wird das Erzeugnis warm gehalten, könnten thermophile Mikroorganismen gedeihen, was zu Verderb führen könnte. Einrichtungen, in denen der Spargel einige Zeit vor der Sterilisation verpackt wird, wird daher empfohlen, kalte Konservierungsflüssigkeit zum Befüllen der Behältnisse zu verwenden.

5.E.13.   Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):

Sterilisation – Bei diesem Verfahren werden alle Mikroorganismen im konservierten Erzeugnis vollständig zerstört. Nach der Versiegelung werden die Behältnisse unter bestimmten Temperatur- und Druckbedingungen für einen bestimmten Zeitraum mit Dampf, Heißwasser, einer Mischung aus beidem oder einem anderen zugelassenen Erhitzungssystem erhitzt.

erhält folgende Fassung:

Sterilisation – Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem das versiegelte Spargelbehältnis einer Hitzebehandlung unterzogen wird, um alle Formen lebender Mikroorganismen, die das Lebensmittel unter normalen Lagerbedingungen beeinträchtigen könnten, zu zerstören oder zu inaktivieren. Die Hitzebehandlung muss ausreichend sein, um die handelsübliche Sterilität zu gewährleisten.

Gründe für diese Änderung: Der neue Text enthält eine genauere Beschreibung des Konzepts der Hitzesterilisation und präzisiert nun, dass diese Hitzebehandlung ausreichen muss, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.

Bei den Kontrollen registrierter Anlagen wird die Hitzesterilisation als kritischer Punkt betrachtet, und eine der Anforderungen der Kontrollstelle besteht darin, dass die angewandte Hitzebehandlung ausreicht, um die handelsübliche Sterilität zu gewährleisten. Dies muss in der Produktspezifikation deutlich gemacht werden.

5.E.14.   Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):

Abkühlen – Sobald die Hitzebehandlung abgeschlossen ist, werden die Dosen so schnell wie möglich abgekühlt, um sicherzustellen, dass das Produkt nicht überhitzt.

erhält folgende Fassung:

Abkühlen – Sobald die Hitzebehandlung abgeschlossen ist, werden die Behältnisse so schnell wie möglich abgekühlt, um sicherzustellen, dass das Produkt nicht überhitzt.

Gründe für diese Änderung: Der Begriff „Dosen“ wurde in „Behältnisse“ geändert, um klarzustellen, dass diese Anforderung für alle Behältnisse gilt, die dem Sterilisationsverfahren unterzogen werden.

5.E.15.   Der Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wird wie folgt ergänzt:

3.   Frisch verkaufte Erzeugnisse:

Die Vorbereitungsschritte, d. h. Anlieferung der Ernte und Waschen, in den Betrieben für Frischware sind den Vorbereitungsschritten für Spargel, der konserviert werden soll, sehr ähnlich. Der nächste Schritt, nur für frisch geschälten Spargel, ist das Schälen. Der Spargel wird dann sortiert und verpackt, wobei sichergestellt wird, dass der Inhalt jeder Packung dieser Produktspezifikation entspricht.

Nachdem der Spargel für den Verkauf als frisch geschältes Erzeugnis geschält wurde, muss er verpackt und unter Bedingungen gelagert werden, die ihn bis zum Verzehr frisch halten.

Gründe für diesen Zusatz: Es ist sinnvoll, diesen Absatz aufzunehmen, um einen Eindruck davon zu vermitteln, wie der Spargel in Anlagen für frische Erzeugnisse gehandhabt wird. Die Merkmale des frischen Erzeugnisses sind zwar im Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses im Einzelnen aufgeführt, doch die vorherige Fassung der Produktspezifikation enthielt keinen Hinweis auf das Verfahren, das Spargel zur Frischvermarktung durchläuft.

Im Text wird nun darauf hingewiesen, dass frisch geschälter Spargel bis zum Verzehr so verpackt und gelagert werden muss, dass er in gutem Zustand bleibt. Obwohl frisch geschälte Erzeugnisse derzeit in Schalen hitzeversiegelt mit modifizierter Atmosphäre oder vakuumverpackt verkauft werden, werden diese Methoden im Text nicht vorgeschrieben. Denn es gibt viele Anwendungen und ständige Weiterentwicklungen, da zahlreiche Arten von Folienverpackungen auf dem Markt erscheinen, die für Spargel geeignet sein könnten.

5.E.16.   Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:

Der Regulierungsausschuss überwacht alle diese Vorgänge – Anlieferung, Handhabung oder Verarbeitung, Verpackung und Zertifizierung des Endprodukts – und vergibt Qualitätsnoten.

Gründe für diese Streichung: Dieser Absatz wurde gestrichen, da bereits aus dem Abschnitt über den Ursprungsnachweis hervorgeht, dass das Kontrollsystem den gesamten Produktionsprozess abdeckt.

Nach dem derzeitigen Zertifizierungsmodell weist der Regulierungsausschuss nicht jeder Packung (Produktklassifizierung) eine Qualitätsnote zu, was in die Verantwortung des Erzeugers fällt. Die Kontrollstelle muss die Einhaltung der Produktspezifikation bescheinigen.

5.F.   ZUSAMMENHANG MIT DEM GEOGRAFISCHEN GEBIET

5.F.1.   Wie oben erläutert, wurde die ausführliche Beschreibung des Anbauverfahrens aus dem Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet in den Abschnitt Erzeugungsverfahren der Produktspezifikation verschoben, um den Text besser an die Vorschriften über Produktspezifikationen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel anzupassen.

Folglich wurde folgender Unterabschnitt innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

c)   Anbaubedingungen

Anpflanzung:

Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen aus Saatbeeten angepflanzt. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.

Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.

Pflege der Kultur:

Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.

Ernte:

Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.

Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können. Im November wird das Kraut abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.

ersetzt durch:

c)   Faktor Mensch

Die in Abschnitt E beschriebenen Anbaubedingungen sind ein weiterer Faktor, der die Spezifität und Qualität dieses Erzeugnisses beeinflusst.

Dank des Fachwissens der lokalen Erzeuger und einer über mehrere Generationen gewachsenen Tradition werden die Pflanzen mit großer Sorgfalt und zum besten Zeitpunkt für jeden Schritt angepflanzt, gepflegt und abgeerntet. Die Tatsache, dass der Spargel von Hand direkt von der Pflanze geerntet wird, und zwar genau zum richtigen Zeitpunkt, bevor die Stangen aus dem Erdwall herausragen, beeinflusst die Qualität des Endprodukts.

Die Tatsache, dass 1969 in Navarra die „erste regionale Spargelkonferenz“ stattfand, auf der die verschiedenen technischen und agronomischen Fragen des Spargelanbaus erörtert wurden, ist nur ein Beispiel für die Bedeutung des Anbaus von „Espárrago de Navarra“.

Gründe für diese Änderung: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, die den tatsächlichen Zusammenhang zwischen den Merkmalen des Erzeugnisses und seinem geografischen Umfeld nicht berührt. Die Angaben über den historischen und den natürlichen Zusammenhang sind unverändert geblieben, und die Beschreibung der menschlichen Faktoren in der Anbauphase wurde überarbeitet, damit sie besser in diesen Abschnitt der Produktspezifikation passt, während die detaillierten Erläuterungen zu den Anbauverfahren im Abschnitt Erzeugungsverfahren zu finden sind.

Diese Änderung ist gerechtfertigt, weil sie den Text besser an die Beschreibungen der verschiedenen Abschnitte der Produktspezifikation anpasst, die in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aufgeführt sind.

Die Informationen wurden durch einen Verweis auf die „erste regionale Spargelkonferenz“ ergänzt. Leitlinien zu den Anforderungen an den Anbau von „Espárrago de Navarra“ finden sich in Dokumenten aus dem Jahr 1900, die vorwiegend aus lokalen Veröffentlichungen stammen. Aufgrund des Interesses an dessen Anbau und der damit verbundenen Fragen wurde 1969 eine Konferenz organisiert, auf der die Teilnehmer über mehrere Tage hinweg Anbaumerkmale, Probleme und mögliche Lösungen erörterten.

5.F.2.   Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a mit dem Titel Ansehen überarbeitet und weiterentwickelt. Der folgende Absatz:

Der Spargelanbau hat in den Gebieten an den Ufern des Flusses Ebro Tradition. Er wurde zunächst in kleinen Familienunternehmen betrieben, wobei spezifische Anbautechniken angewandt wurden, die von Generation zu Generation weitergegeben und im Laufe der Zeit verfeinert wurden.

erhält folgende Fassung:

Die Qualität des „Espárrago de Navarra“ und sein heutiges Ansehen, die die Grundlage für seine Eintragung als geschützte geografische Angabe bildeten, sind das Ergebnis der Arbeit der Erzeuger und aus einer Tradition des Spargelanbaus in den Gebieten am Ufer des Ebro hervorgegangen. Er wurde zunächst in kleinen Familienunternehmen betrieben, wobei spezifische Anbautechniken angewandt wurden, die von Generation zu Generation weitergegeben und im Laufe der Zeit verfeinert wurden.

Gründe für diese Änderung: Dieser Absatz wurde überarbeitet, um hervorzuheben, dass das Ansehen von „Espárrago de Navarra“ ein Schlüsselfaktor für die Eintragung des Namens als g. g. A. war. „Espárrago de Navarra“ gehört zu den geschützten Namen, die von den spanischen Verbrauchern am häufigsten erkannt werden.

5.F.3.   Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a) mit dem Titel Ansehen überarbeitet. Der folgende Absatz:

Das Erzeugnis wird auf den Seiten 373 und 374 von „El Practicón“ erwähnt, einer Koch-Sammelschrift von 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war.

erhält folgende Fassung:

„Espárrago de Navarra“ wird in „El Practicón“ erwähnt, einer Koch-Sammelschrift von Ángel Muro aus dem Jahr 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war. In dem Abschnitt über Spargel wird das Erzeugnis aus Navarra als besonders hochwertig bezeichnet.

Gründe für diese Änderung: Der Verweis auf die Seitenzahlen, auf denen dieser Hinweis zu finden ist, wurde gestrichen, da die Seitenzahl des Buches je nach Ausgabe variiert, sodass der Verweis nicht immer korrekt war. Der Text gibt nun auch den Namen des Autors an und zitiert die eigentliche Zeile, die sich auf das Erzeugnis bezieht.

5.F.4.   Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a mit dem Titel Ansehen überarbeitet. Der folgende Absatz:

Die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ wurde durch das Regionaldekret 52/86 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 14. Februar 1986 vorläufig genehmigt.

erhält folgende Fassung:

Um das bereits gewonnene Ansehen von „Espárrago de Navarra“ zu schützen, wurde die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ 1986 durch das Regionaldekret 52/86 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 6. Oktober 1986 vorläufig genehmigt.

Gründe für diese Änderung: Das Jahr, in dem die Verordnung „Espárrago de Navarra“ erstmals veröffentlicht wurde, wird nun angegeben, um hervorzuheben, dass das Erzeugnis bereits 1986 als hinreichend bekannt angesehen wurde, um auf regionaler Ebene als „Spezifische Bezeichnung“ anerkannt zu werden. In den 1970er-Jahren begann der Absatz von „Espárrago de Navarra“ zu schwächeln, da Spargel aus anderen Ländern eingeführt wurde, in denen die Erzeugung billiger war. Dadurch sanken die Preise für die Erzeuger, und die Anbauflächen für die Kulturen gingen infolgedessen zurück. Diese Situation hat die Erzeuger veranlasst, eine Qualitätsregelung einzuführen, um ihren Spargel zu schützen und ihn von anderen Erzeugnissen zu unterscheiden, ein Prozess, der zur Veröffentlichung der Verordnung auf nationaler Ebene führte.

5.F.5.   Am Ende von Buchstabe a) Ansehen des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurden die folgenden beiden Absätze angefügt:

Die traditionelle Anbaumethode und die anschließende Handhabung bzw. Verarbeitung in den unter die Regelung fallenden Betrieben haben dem Erzeugnis im Laufe der Jahre einen guten Ruf eingebracht und es zu einer der bekanntesten Marken in Spanien gemacht.

Die Verbraucher nehmen „Espárrago de Navarra“ als ein Erzeugnis von herausragender Qualität wahr. In einer 1997 vom Consulting-Unternehmen ACNielsen durchgeführten Marktstudie, an der 546 spanische Verbraucher von außerhalb des geografischen Gebiets des „Espárrago de Navarra“ teilnahmen, kannten 42 % der Teilnehmer den „Espárrago de Navarra“ und schätzten vor allem seine Qualität insgesamt und seine organoleptischen Eigenschaften.

Gründe für diese Änderung: Diese Absätze wurden hinzugefügt, um das Ansehen des „Espárrago de Navarra“ weiter zu veranschaulichen. Seit der Einrichtung des Regulierungsausschusses im Jahr 1986 wurden verschiedene Werbekampagnen organisiert. Die oben genannte Marktstudie wurde durchgeführt, um die Wirksamkeit einer dieser Kampagnen zu ermitteln. Die Bekanntheit der Marke „Espárrago de Navarra“ unter den Verbrauchern war hoch – die Vertrautheit mit einem Namen aus einer anderen Region (da die Studie nicht im Gebiet der g. g. A. durchgeführt wurde) bei 42 % der Befragten ist ein sehr aussagekräftiges Ergebnis. Das Erzeugnis wird vom Verbraucher als eine Art weißer Spargel mit ausgeprägtem Geschmack wahrgenommen.

5.H.   KENNZEICHNUNG

5.H.1.   Der folgende Text im Abschnitt Kennzeichnung (Abschnitt H der Produktspezifikation):

Jedes eingetragene Unternehmen muss über die vom Regulierungsausschuss genehmigten Etiketten für die Vermarktung des Erzeugnisses verfügen.

Die Angabe „Denominación Específica [Spezifische Bezeichnung] ‚Espárrago de Navarra‘“ muss auf diesen Etiketten erscheinen.

erhält folgende Fassung:

Die für die Vermarktung des „Espárrago de Navarra“ zu verwendenden Etiketten sind dem Regulierungsausschuss zur Information vorzulegen.

Die Angabe „Indicación Geográfica Protegida [Geschützte geografische Angabe] ‚Espárrago de Navarra‘“ muss auf diesen Etiketten erscheinen.

Gründe für diese Änderung: Mit dieser Änderung wird zunächst die Anforderung gestrichen, dass Etiketten vom Regulierungsausschuss genehmigt werden müssen. Die Etiketten, die für die Vermarktung des Produkts verwendet werden sollen, müssen nun lediglich dem Ausschuss zur Information vorgelegt werden. Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass die Genehmigung von Etiketten nicht zu den Aufgaben des Regulierungsausschusses gehört, die sich aus den geltenden nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nämlich Artikel 17 Buchstabe h Absatz 4 des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015), Artikel 13 des Königlichen Dekrets 267/2017 vom 17. März 2017 zur Durchführung des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015) und dem Lebensmittelkennzeichnungsgesetz (Gesetz 12/2013 vom 2. August 2013). Vielmehr ist es Aufgabe des Regulierungsausschusses, Mindestanforderungen für Etiketten festzulegen und die von den Marktteilnehmern vorgelegten Etiketten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den genannten Mindestanforderungen entsprechen und dass die Verbraucher bei Verwendung derselben Marke oder Aufmachung für Spargel mit g. g. A. und ohne g. g. A. ausreichend informiert werden, damit sie die jeweiligen Spargel in Bezug auf ihre Einstufung und Herkunft leicht voneinander unterscheiden können und sie nicht verwechseln. Hat der Regulierungsausschuss im Anschluss an diese Überprüfung Bedenken hinsichtlich der Etiketten eines Marktteilnehmers, so ist er verpflichtet, diese der zuständigen Behörde zu melden, die dann ein eigenes Urteil zu der Angelegenheit abgibt.

Des Weiteren wurde die veraltete Bezeichnung Denominación Específica („Spezifische Bezeichnung“) durch Indicación Geográfica Protegida („Geschützte geografische Angabe“) ersetzt, d. h. durch die Qualitätsregelung, nach der dieses Erzeugnis nunmehr eingetragen wird. Der Begriff „Spezifische Bezeichnung“ wurde im Rahmen des inzwischen aufgehobenen Gesetzes über Rebe, Wein und Alkohol (Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember 1970) für Nichtweinerzeugnisse verwendet. Er wird nicht mehr reguliert oder genutzt und musste daher gestrichen werden.

Infolgedessen wurden auch die Abbildungen des Logos und der Muster-Zertifizierungsetiketten für die g. g. A., die diesen Abschnitt der Produktspezifikation veranschaulichen, geändert, um der Änderung des Begriffs Denominación Específica in Indicación Geográfica Protegida Rechnung zu tragen.

5.   SONSTIGES

5.A.   NAME DES ERZEUGNISSES

5.A.1.   Der Begriff Denominación Específica oder „Spezifische Bezeichnung“ wurde aus Abschnitt A (Name des Erzeugnisses) der Produktspezifikation gestrichen, da er irrtümlich aufgenommen worden war und der geschützte Name lediglich „Espárrago de Navarra“ lautet (ursprünglich „Spezifische Bezeichnung ‚Espárrago de Navarra‘“). „Spezifische Bezeichnung“ bezog sich auf die Qualitätsregelung, die vor der Eintragung des Namens als geschützte geografische Angabe im Rahmen der EU-Regelung galt.

5.G.   KONTROLLSTELLE

5.G.1.   Die Produktspezifikation enthält keinen Punkt mehr, in dem die Struktur des Regulierungsausschusses, des Verwaltungsorgans für g. g. A., beschrieben wird. An ihrer Stelle gibt es nun einen Punkt, in dem die Kontrollstelle INTIA beschrieben wird.

Gründe für diese Änderung: Der Abschnitt über das Kontrollsystem in der vorherigen Fassung der Produktspezifikation enthielt Informationen, die in diesem Zusammenhang nicht relevant sind, nämlich eine Beschreibung der Struktur, der Befugnisse und der Aufgaben des Verwaltungsorgans für g. g. A. gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. Diese Angaben wurden gestrichen und durch Angaben zur Kontrollstelle ersetzt, die die Einhaltung der Produktspezifikation gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel kontrolliert.

5.I.   ANWENDBARE NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN

5.I.1.   Die folgende Liste aus Abschnitt I der Produktspezifikation (Anwendbare nationale Rechtsvorschriften):

Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember 1970 über Weinbau, Wein und alkoholische Getränke

Dekret Nr. 835/1972 vom 23. März 1972 zur Genehmigung der Durchführungsverordnungen zum Gesetz 25/1970

Regionaldekret 52/1986 vom 14. Februar 1986 zur vorläufigen Genehmigung der Spezifischen Bezeichnung „Espárrago de Navarra“

Erlass des Regionalministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 6. Oktober 1986 zur Genehmigung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss

Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vom 3. März 1987 zur Ratifizierung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss

Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vom 13. Juli 1993 zur Ratifizierung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss

wurde ersetzt durch:

Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Genehmigung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte frische Erzeugnisse.

Gründe für diese Änderung: Alle in der vorstehenden Liste aufgeführten Rechtsvorschriften wurden aufgehoben.

Auch wenn dieser Abschnitt über die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften unter der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht mehr in die Produktspezifikationen aufgenommen werden muss, wurde er dennoch beibehalten, um den Verweis auf den Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Genehmigung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte frische Erzeugnisse beizubehalten, da dessen Bestimmungen speziell für durch Hitze konservierten „Espárrago de Navarra“ gelten.

EINZIGES DOKUMENT

„ESPÁRRAGO DE NAVARRA“

EU-Nr.: PGI-ES-0098-AM01 — 5.2.2021

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Name(n) [der g. U. Oder g. G. A.]

„Espárrago de Navarra“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

„Espárrago de Navarra“ besteht aus Spargelstangen der unter die g. g. A. fallenden Sorten, die auf eingetragenen Spargelbeeten angebaut werden.

Es handelt sich um weiße oder violette Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Fortems, Grolim, Hercolim, Juno, Magnus, Plasenesp, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.

Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus jedes Betriebs ausmachen.

Die Spargelstangen werden als frische oder frisch geschälte Erzeugnisse oder in durch Hitze konservierter Form angeboten. Sie unterliegen in Anwendung der allgemeinen Rechtsvorschriften Längen-, Durchmesser- und Klassenanforderungen mit zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich des Mindestdurchmessers von 12 mm für frischen Spargel und von 9 mm für durch Hitze konservierten und geschälten Spargel.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Der Rohstoff für „Espárrago de Navarra“ besteht aus Spargelstangen der Sorte Asparagus officinalis L., die ausschließlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet angebaut werden.

Spargel, der frisch verkauft werden soll, muss aus ganzen Stangen bestehen, die frisch aussehen und frisch riechen, gesund sind, keine Druckstellen aufweisen, keine Schäden durch Insekten oder Nagetiere haben und nach dem Waschen sauber und gut entwässert sind.

Frisch geschälter Spargel muss geschält und so verpackt werden, dass er frisch bleibt.

Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „Extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen, Spargelstücke oder Spargelspitzen, geschält oder ungeschält, verkauft werden.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Anbau-, Handhabungs- oder Verarbeitungsvorgänge müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Spargelstangen sind als frische oder frisch geschälte Erzeugnisse oder in durch Hitze konservierter Form anzubieten.

Der Inhalt jeder in Verkehr gebrachten Einheit muss stets einheitlich sein und darf nur aus Spargel bestehen, der im Erzeugungsgebiet angebaut wird, aus den zugelassenen Sorten besteht und die Qualitäts- und Größenanforderungen für eine einzige Handelskategorie erfüllt.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Das für die Vermarktung des Erzeugnisses verwendete Etikett muss die Angabe „Espárrago de Navarra“ und das offizielle Logo der g. g. A. enthalten:

Image 1

Jede Packung muss außerdem ein Zertifizierungsetikett mit einer eindeutigen Seriennummer tragen, das in der registrierten Einrichtung so angebracht wurde, dass es nicht wiederverwendet werden kann. Zertifizierungsetiketten werden vom Regulierungsausschuss (dem Verwaltungsorgan für die g. U.) geliefert und geprüft und allen Marktteilnehmern, die sie beantragen und der Produktspezifikation entsprechen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel für ein Zertifizierungsetikett:

Image 2

Auf dem Etikett ist das verwendete Aufmachungsformat (frisch, frisch geschnitten oder durch Hitze konserviert) anzugeben.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet umfasst 263 Gemeinden im zentralen Teil des Ebrotals, die zu Navarra (südliche Hälfte) oder den benachbarten Regionen Aragonien und La Rioja gehören.

Das Verarbeitungsgebiet ist identisch mit dem Erzeugungsgebiet.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und „Espárrago de Navarra“ beruht auf dessen Qualität und Ansehen, die durch die Merkmale des geografischen Gebiets und die Art und Weise des Anbaus des Erzeugnisses geprägt sind.

5.1.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Spargelstangen sind aufgrund der Klima- und Bodenbedingungen in dem Anbaugebiet von „Espárrago de Navarra“ und insbesondere aufgrund des Unterschieds zwischen Tages- und Nachttemperaturen bei der Ernte kaum faserig.

Die Stangen des „Espárrago de Navarra“ sind weiß, weil sie nach dem traditionellen Verfahren des Anhäufelns von Erde auf der Anbaufläche angebaut werden, um zu verhindern, dass der Spargel mit dem Licht in Berührung kommt.

5.2.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Boden- und Klimabedingungen des abgegrenzten geografischen Gebiets spielen eine entscheidende Rolle für die Qualität von „Espárrago de Navarra“.

Der Rohstoff erhält seine besonderen Eigenschaften, die zu hochwertigem Spargel führen, durch die Landschaft mit sanften, 200 bis 600 m hohen Hügeln, durch die lokalen Böden, die im Allgemeinen aus sandig-tonigem Lehm – und in geringerem Maße aus sandigem Lehm – bestehen und leicht alkalisch sind, durch das gemäßigte Mittelmeerklima mit Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht und durch die Lage an den Ufern des Ebro und seiner Nebenflüsse Ega, Arga, Aragón, Leza und Cidacos.

Die traditionelle Art und Weise, in der dieser Spargel angebaut wird, und die Art und Weise, wie die Ernte nach der Tradition im abgegrenzten Gebiet behandelt oder verarbeitet wird, verleihen dem „Espárrago de Navarra“ seine endgültigen Eigenschaften.

5.3.   Wie die Besonderheit des geografischen Gebiets die Besonderheit des Erzeugnisses beeinflusst

Die Merkmale des „Espárrago de Navarra“ sind durch das geografische Anbaugebiet geprägt. Obwohl das lokale Klima einem gemäßigten Mittelmeerklima entspricht, führen die Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht zu einem bescheideneren Ertrag, aber weniger faserigem Spargel. Die Bodeneigenschaften beeinflussen die Entwicklung der Stangen und bremsen das Wachstum in gewissem Maße, aber mit positiven Auswirkungen auf die Qualität.

Die traditionelle Art und Weise, in der dieser Spargel mithilfe von Erddämmen angebaut und geerntet wird, sobald die Stangen aus dem Damm auftauchen, führt zu dem charakteristischen weißen Spargel mit der g. g. A. „Espárrago de Navarra“. Die Erfahrung, mit der die Erzeugnisse sowohl in Konservierungsbetrieben als auch in Anlagen für frische Erzeugnisse behandelt und verpackt werden, führt zu einem hochwertigen Endprodukt.

Durch die traditionelle Art des Anbaus und die anschließende Behandlung oder Verarbeitung in den unter die Regelung fallenden Einrichtungen hat das Erzeugnis im Laufe der Jahre einen guten Ruf erlangt und ist damit zu einer der bekanntesten Marken in Spanien geworden.

Die Tatsache, dass 1969 in Navarra die „erste regionale Spargelkonferenz“ stattfand, auf der verschiedene technische und agronomische Fragen des Spargelanbaus erörtert wurden, ist nur ein Beispiel für die Bedeutung des Anbaus von „Espárrago de Navarra“.

Die Verbraucher nehmen „Espárrago de Navarra“ als ein Erzeugnis von herausragender Qualität wahr. In einer 1997 vom Consulting-Unternehmen ACNielsen durchgeführten Marktstudie, an der 546 spanische Verbraucher von außerhalb des geografischen Gebiets des „Espárrago de Navarra“ teilnahmen, kannten 42 % der Teilnehmer den „Espárrago de Navarra“ und schätzten vor allem seine Qualität insgesamt und seine organoleptischen Eigenschaften.

„Espárrago de Navarra“ wird in zahlreichen Quellen als anerkanntes Produkt genannt. Einer der ältesten bekannten bibliografischen Hinweise auf „Espárrago de Navarra“ findet sich in El Practicón, einer Koch-Sammelschrift von 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war.

Die Qualität dieses Spargels wird seit Jahren anerkannt. Der „Espárrago de Navarra“ wurde erstmals anerkannt, als mit dem Regionaldekret vom 14. Februar 1986 eine vorläufige Genehmigung für die Verordnungen des Regulierungsausschusses erteilt wurde.

Verweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

https://www.mapa.gob.es/es/alimentacion/temas/calidad-diferenciada/pliegoenwordmodificado_v4003_tcm30-539985.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.