ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
66. Jahrgang |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2023/C 122/01 |
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2023/C 122/02 |
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2023/C 122/03 |
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2023/C 122/04 |
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2023/C 122/05 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Europäische Kommission |
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2023/C 122/06 |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/1 |
Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (1)
am 1. April 2023: 3,50 %
Euro-Wechselkurs (2)
3. April 2023
(2023/C 122/01)
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,0870 |
JPY |
Japanischer Yen |
144,51 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4504 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,87790 |
SEK |
Schwedische Krone |
11,2835 |
CHF |
Schweizer Franken |
0,9949 |
ISK |
Isländische Krone |
149,70 |
NOK |
Norwegische Krone |
11,2515 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
23,440 |
HUF |
Ungarischer Forint |
378,84 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,6765 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,9367 |
TRY |
Türkische Lira |
20,8726 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,6080 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4628 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
8,5328 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,7283 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,4464 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 429,43 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
19,4208 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,4832 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 269,13 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,8035 |
PHP |
Philippinischer Peso |
59,383 |
RUB |
Russischer Rubel |
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THB |
Thailändischer Baht |
37,306 |
BRL |
Brasilianischer Real |
5,4786 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
19,5519 |
INR |
Indische Rupie |
89,4710 |
(1) Auf das letzte Geschäft vor dem angegebenen Tag angewandter Satz. Bei Zinstendern marginaler Zuteilungssatz.
(2) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/2 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2023/C 122/02)
Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Litauen
Anlass: Gemeinsam mit der Ukraine
Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist in der Mitte eine stilisierte Sonnenblume, deren Blütenblätter aussehen wie menschliche Silhouetten, die sich an den Händen halten, umarmen und schützen und damit Einheit, Unterstützung und die Kraft des Zusammenseins verkörpern. Mit künstlerischen Mitteln wird die Sonnenblume als aufgehende Sonne – die Hoffnung auf einen Neuanfang – gestaltet, mit Vögeln für Freiheit, Hoffnung und Mut, und mit Menschen, die sich über die Umstände erheben und niemals einen aufgezwungenen Willen akzeptieren, auch eine Anspielung auf diejenigen, die ihr Leben geopfert haben, und ihre scheidenden Seelen. Entlang des inneren Münzrings sind der Schriftzug „LIETUVA“ (LITAUEN) und das Prägejahr „2023“ zu lesen, rechts steht das Münzzeichen der litauischen Münze und unterhalb der Sonnenblumenblätter findet sich die Aufschrift „KARTU SU UKRAINA“ (GEMEINSAM MIT DER UKRAINE). Die Münze wurde von Eglė Žemaitė entworfen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:500 000
Ausgabedatum: Erstes Quartal 2023
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/3 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2023/C 122/03)
Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Italien
Anlass: 100-jähriges Bestehen der Luftwaffe
Beschreibung des Münzmotivs: Das Motiv zeigt das Logo für das 100-jährige Bestehen der Luftwaffe. Links steht der Buchstabe „R“ als Zeichen der Münze von Rom, oben ist „RI“ als Akronym für die Italienische Republik zu lesen, unten findet sich der halbkreisförmige Schriftzug „AERONAUTICA MILITARE“ und rechts wurden die Initialen des Münzgestalters Valerio de Seta, „VdS“, aufgeprägt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:3 000 000
Ausgabedatum: Januar 2023
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/4 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2023/C 122/04)
Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Italien
Anlass: 150. Todestag von Alessandro Manzoni
Beschreibung des Münzmotivs: Auf der Münze ist ein Porträt Alessandro Manzonis im Halbprofil abgebildet, in Anlehnung an die Darstellung des italienischen Schriftstellers auf dem 1967 herausgegebenen 100 000-Lire-Schein. Links steht „RI“, das Akronym der Italienischen Republik, darunter finden sich die Jahreszahlen „1873-2023“ (wobei 1873 das Todesjahr des Schriftstellers und 2023 das Jahr der Münzausgabe ist) und bogenförmig entlang des inneren Münzrands findet sich der Schriftzug „ALESSANDRO MANZONI“. Rechts wurden die Buchstaben „R“ als das Zeichen der Münze von Rom und „AV“ als die Initialen des Designers Antonio Vecchio aufgeprägt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:3 000 000
Ausgabedatum: Januar 2023
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/5 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2023/C 122/05)
Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Luxemburg
Anlass: 25. Jahrestag der Mitgliedschaft von Großherzog Henri im Internationalen Olympischen Komitee
Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist ein Porträt von Großherzog Henri, der den Blick nach rechts auf eine eingeprägte „25“ richtet. Umgeben wird das Porträt von mehreren Piktogrammen für olympische Disziplinen. Unterhalb des Porträts vervollständigen drei sich überschneidende Kreise das Design. Unten rechts ist die Aufschrift „MEMBER VUM INTERNATIONALEN OLYMPESCHE KOMMITEE“ zu lesen. Auf der linken Seite stehen der Name des Landes „ LËTZEBUERG “ sowie die Aufschrift „GROUSSHERZOG HENRI“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:500 000
Ausgabedatum: Februar 2023
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Europäische Kommission
4.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/6 |
Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten
Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
(2023/C 122/06)
Die Wirtschaftsbeteiligten werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kommission im Einklang mit den verwaltungstechnischen Vorschriften in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) (1) Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2024 übermittelt wurden.
Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion (2) abgerufen werden.
Die Wirtschaftsbeteiligten werden ebenfalls darüber unterrichtet, dass der Kommission Einwände gegen neue Anträge über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 16. Juni 2023 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ zu übermitteln sind.
Interessierten Wirtschaftsbeteiligten wird empfohlen, die Liste regelmäßig einzusehen, um sich über den Status der Anträge zu informieren.
Weitere Informationen zum Verfahren der Aussetzung der autonomen Zolltarife sind auf der Europa-Website zu finden:
Aussetzungen (autonome Zollaussetzungen) (europa.eu)
(1) ABl. C 363 vom 13.12.2011, S. 6.
(2) Aussetzungen – Startseite (europa.eu)