ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 122

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

66. Jahrgang
4. April 2023


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 122/01

Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte am 1. April 2023: 3,50 % — Euro-Wechselkurs

1

2023/C 122/02

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2

2023/C 122/03

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

3

2023/C 122/04

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

4

2023/C 122/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

5


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2023/C 122/06

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren

6


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/1


Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (1)

am 1. April 2023: 3,50 %

Euro-Wechselkurs (2)

3. April 2023

(2023/C 122/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0870

JPY

Japanischer Yen

144,51

DKK

Dänische Krone

7,4504

GBP

Pfund Sterling

0,87790

SEK

Schwedische Krone

11,2835

CHF

Schweizer Franken

0,9949

ISK

Isländische Krone

149,70

NOK

Norwegische Krone

11,2515

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

23,440

HUF

Ungarischer Forint

378,84

PLN

Polnischer Zloty

4,6765

RON

Rumänischer Leu

4,9367

TRY

Türkische Lira

20,8726

AUD

Australischer Dollar

1,6080

CAD

Kanadischer Dollar

1,4628

HKD

Hongkong-Dollar

8,5328

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7283

SGD

Singapur-Dollar

1,4464

KRW

Südkoreanischer Won

1 429,43

ZAR

Südafrikanischer Rand

19,4208

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,4832

IDR

Indonesische Rupiah

16 269,13

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8035

PHP

Philippinischer Peso

59,383

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

37,306

BRL

Brasilianischer Real

5,4786

MXN

Mexikanischer Peso

19,5519

INR

Indische Rupie

89,4710


(1)  Auf das letzte Geschäft vor dem angegebenen Tag angewandter Satz. Bei Zinstendern marginaler Zuteilungssatz.

(2)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/2


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 122/02)

Image 1

Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Litauen

Anlass: Gemeinsam mit der Ukraine

Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist in der Mitte eine stilisierte Sonnenblume, deren Blütenblätter aussehen wie menschliche Silhouetten, die sich an den Händen halten, umarmen und schützen und damit Einheit, Unterstützung und die Kraft des Zusammenseins verkörpern. Mit künstlerischen Mitteln wird die Sonnenblume als aufgehende Sonne – die Hoffnung auf einen Neuanfang – gestaltet, mit Vögeln für Freiheit, Hoffnung und Mut, und mit Menschen, die sich über die Umstände erheben und niemals einen aufgezwungenen Willen akzeptieren, auch eine Anspielung auf diejenigen, die ihr Leben geopfert haben, und ihre scheidenden Seelen. Entlang des inneren Münzrings sind der Schriftzug „LIETUVA“ (LITAUEN) und das Prägejahr „2023“ zu lesen, rechts steht das Münzzeichen der litauischen Münze und unterhalb der Sonnenblumenblätter findet sich die Aufschrift „KARTU SU UKRAINA“ (GEMEINSAM MIT DER UKRAINE). Die Münze wurde von Eglė Žemaitė entworfen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:500 000

Ausgabedatum: Erstes Quartal 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 122/03)

Image 2

Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Italien

Anlass: 100-jähriges Bestehen der Luftwaffe

Beschreibung des Münzmotivs: Das Motiv zeigt das Logo für das 100-jährige Bestehen der Luftwaffe. Links steht der Buchstabe „R“ als Zeichen der Münze von Rom, oben ist „RI“ als Akronym für die Italienische Republik zu lesen, unten findet sich der halbkreisförmige Schriftzug „AERONAUTICA MILITARE“ und rechts wurden die Initialen des Münzgestalters Valerio de Seta, „VdS“, aufgeprägt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:3 000 000

Ausgabedatum: Januar 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/4


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 122/04)

Image 3

Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Italien

Anlass: 150. Todestag von Alessandro Manzoni

Beschreibung des Münzmotivs: Auf der Münze ist ein Porträt Alessandro Manzonis im Halbprofil abgebildet, in Anlehnung an die Darstellung des italienischen Schriftstellers auf dem 1967 herausgegebenen 100 000-Lire-Schein. Links steht „RI“, das Akronym der Italienischen Republik, darunter finden sich die Jahreszahlen „1873-2023“ (wobei 1873 das Todesjahr des Schriftstellers und 2023 das Jahr der Münzausgabe ist) und bogenförmig entlang des inneren Münzrands findet sich der Schriftzug „ALESSANDRO MANZONI“. Rechts wurden die Buchstaben „R“ als das Zeichen der Münze von Rom und „AV“ als die Initialen des Designers Antonio Vecchio aufgeprägt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:3 000 000

Ausgabedatum: Januar 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 122/05)

Image 4

Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: 25. Jahrestag der Mitgliedschaft von Großherzog Henri im Internationalen Olympischen Komitee

Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist ein Porträt von Großherzog Henri, der den Blick nach rechts auf eine eingeprägte „25“ richtet. Umgeben wird das Porträt von mehreren Piktogrammen für olympische Disziplinen. Unterhalb des Porträts vervollständigen drei sich überschneidende Kreise das Design. Unten rechts ist die Aufschrift „MEMBER VUM INTERNATIONALEN OLYMPESCHE KOMMITEE“ zu lesen. Auf der linken Seite stehen der Name des Landes „ LËTZEBUERG “ sowie die Aufschrift „GROUSSHERZOG HENRI“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:500 000

Ausgabedatum: Februar 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/6


Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten

Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren

(2023/C 122/06)

Die Wirtschaftsbeteiligten werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kommission im Einklang mit den verwaltungstechnischen Vorschriften in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) (1) Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2024 übermittelt wurden.

Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion (2) abgerufen werden.

Die Wirtschaftsbeteiligten werden ebenfalls darüber unterrichtet, dass der Kommission Einwände gegen neue Anträge über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 16. Juni 2023 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ zu übermitteln sind.

Interessierten Wirtschaftsbeteiligten wird empfohlen, die Liste regelmäßig einzusehen, um sich über den Status der Anträge zu informieren.

Weitere Informationen zum Verfahren der Aussetzung der autonomen Zolltarife sind auf der Europa-Website zu finden:

Aussetzungen (autonome Zollaussetzungen) (europa.eu)


(1)  ABl. C 363 vom 13.12.2011, S. 6.

(2)  Aussetzungen – Startseite (europa.eu)