ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 491

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
23. Dezember 2022


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN

 

Europäisches Parlament
Rat
Europäische Kommission

2022/C 491/01

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission — Gesetzgeberische Prioritäten der EU für 2023 und 2024

1

2022/C 491/02

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

6

2022/C 491/03

Erklärung der Europäischen Kommission zu multilateralen Regelungen zur Verhinderung verzerrender drittstaatlicher Subventionen anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2022/2560

7

2022/C 491/04

Erklärung der Europäischen Kommission zu den Erläuterungen in Bezug auf die Anwendung der Verordnung 2022/2560, gemäß deren Artikel 46

8

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 491/05

Rücknahme der Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10838 – BERSAN EUROPEA DE AUTOMOCION / ASTARA WESTERN EUROPE) ( 1 )

9


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 491/06

Euro-Wechselkurs — 22. Dezember 2022

10


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN

Europäisches Parlament Rat Europäische Kommission

23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/1


Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission

Gesetzgeberische Prioritäten der EU für 2023 und 2024

(2022/C 491/01)

Die grundlose, brutale Aggression Russlands gegen die Ukraine, die mit schockierender Gewalt und vermehrten Hinweisen auf Kriegsverbrechen einhergeht, stellt unsere Union in ihrer Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit vor Herausforderungen. Der russische Angriff strahlt auf die Lebensweise aus, die wir lange für selbstverständlich gehalten haben, und unsere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich heute destabilisiert und verunsichert und haben weniger Vertrauen in die Zukunft. Trotz der Bemühungen Russlands, die Union zu schwächen und zu spalten, bleiben wir geeint und sind weiterhin fest entschlossen, die Ukraine und ihre Bevölkerung zu unterstützen. Unsere Bemühungen umfassen militärische und humanitäre Hilfe, politische und finanzielle Unterstützung sowie die weitere Gewährung von Zugang zu Arbeitsplätzen, Wohnraum, Bildung, Ausbildung und Gesundheitsversorgung in der EU für Ukrainer im Rahmen des Mechanismus für vorübergehenden Schutz. Wir werden auch den Zugang der Ukraine zum Binnenmarkt und zum freien Roaming-Gebiet erleichtern und die Rehabilitation und den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen. Um den wirtschaftlichen Druck aufrechtzuerhalten und die militärischen Fähigkeiten Russlands zu untergraben, werden wir auch die wirksame und kontinuierliche Umsetzung der Sanktionen gegen Russland sicherstellen. Wir werden die Ukraine und den Internationalen Strafgerichtshof bei der Dokumentation und Verfolgung möglicher Kriegsverbrechen unterstützen und die Möglichkeiten für die Gewährleistung einer uneingeschränkten Rechenschaftspflicht sondieren. Spürbare Folgen hat diese Aggression auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft angesichts der großen Zahl Vertriebener sowie weltweit mit einer dramatischen Zunahme der Ernährungsunsicherheit.

Nachdem wir gerade erst begonnen haben, uns von der Pandemie zu erholen, und den radikalen Wandel zur Bewältigung anderer ernster Herausforderungen wie der Klima- und die Naturkrise durchlaufen, sehen wir uns nun mit explodierenden Strompreisen und steigender Inflation konfrontiert. Wir setzen uns für gemeinsame EU-Lösungen ein, um diese Teuerungskrise für unsere Bürger und Unternehmen zu bewältigen, die durch den Krieg in der Ukraine noch verschärft wurde. Mit dem REPowerEU-Plan hat die EU ihre Abhängigkeit von russischen Energieeinfuhren durch Maßnahmen in den Bereichen alternative Energiequellen, Energieeinsparungen und Energiespeicherung rasch verringert. Die Nutzung unserer gemeinsamen Marktmacht, die Beschleunigung des zweifachen Wandels im Energiesektor und die Umgestaltung des Strommarkts werden uns strukturelle Lösungen bieten.

In diesem Zusammenhang wird der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des mehrjährigen Finanzrahmens in einer neuen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage hohe Priorität eingeräumt. Wir werden auch auf die Einführung ausreichender neuer Eigenmittel hinarbeiten.

Wir begrüßen die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas (1), die eine inspirierende und erfolgreiche Erfahrung im Bereich der deliberativen Demokratie war. Um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, werden die Organe im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten weiterhin dafür sorgen, dass den Empfehlungen der Konferenz rasch und wirksam Folge geleistet wird. Viele der bei der Konferenz herausgearbeiteten Vorschläge wurden im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 berücksichtigt, und wir verpflichten uns gemeinsam, diesen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

In dieser gemeinsamen Erklärung gehen wir auf die wichtigsten Legislativvorschläge (2) ein, die unsere drei Organe mit besonderem Einsatz verfolgen werden. Die Umsetzung dieser Prioritäten wird mit Blick auf die Europawahl 2024 umso wichtiger sein, da die Bürgerinnen und Bürger bewerten werden, wie die EU auf ihre aktuellen Herausforderungen reagiert hat. Dies gilt sowohl für die Legislativvorschläge, mit denen die beiden gesetzgebenden Organen bereits befasst sind, als auch für die Vorschläge, die die Europäische Kommission bis Ende 2023 vorgelegt haben wird. Die drei Organe kommen überein, den folgenden politischen Zielen im Jahr 2023 und bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 oberste Priorität einzuräumen:

1.

Um den europäischen Grünen Deal und dessen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 trotz ungünstiger geopolitischer Umstände zu verwirklichen, werden wir darauf hinarbeiten, den grünen und gerechten Übergang als Schlüsselelement der Lösung für die Energieversorgungssicherheit und die hohen Energiepreise sowie im Hinblick auf die Ernährungssicherheit zu beschleunigen. Wir werden die Arbeiten am Paket „Fit für 55“ rasch zum Abschluss bringen, um unsere Reduktionsziele für 2030 zu erreichen, und in Verbindung damit verstärkt auf die REPowerEU-Ziele hinarbeiten, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland schrittweise zu beenden und erneuerbare Energien in Europa zu fördern. Wir werden der Umgestaltung des EU-Strommarkts, dem Start des EU-Wasserstoffmarkts und dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang einräumen. Unsere Aufmerksamkeit gilt der Wiederherstellung und dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Bodengesundheit, der Eindämmung der Wasser- und Luftverschmutzung sowie der Verschmutzung durch Mikroplastik und der Bekämpfung von Umweltkriminalität. Im Hinblick auf eine Kreislaufwirtschaft treten wir ein für das Recht auf Reparatur, nachhaltiges Produktdesign, die Bekämpfung von Verpackungsabfällen und das Recht der Verbraucher auf korrekte umweltbezogene Angaben. Wir werden weitere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere in Bezug auf verkehrsbedingte Emissionen und Umweltverschmutzung, die Ökologisierung des Güterverkehrs sowie die Zertifizierung des CO2-Abbaus. Wir werden der Verringerung von Abfällen und der diesbezüglichen Umweltauswirkungen Vorrang einräumen.

2.

Um den digitalen Wandel zu vollziehen und die Resilienz der EU zu stärken, werden wir uns darauf konzentrieren, die Ressourcennutzung und die Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern, die Führungsrolle Europas bei zukunftsweisenden Technologien, unsere Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu stärken, die einschlägigen digitalen Kompetenzen zu fördern und einen auf den Menschen ausgerichteten Ansatz zu verfolgen. Wir werden einen Schwerpunkt auf anhängige Vorschläge zu künstlicher Intelligenz, Datenzugang und -nutzung, Cyberresilienz und Cybersicherheit sowie zur Stärkung unserer Verteidigungsindustrie legen. Im Hinblick auf eine angemessene und diversifizierte Versorgung für den grünen und den digitalen Wandel werden wir Maßnahmen in den Bereichen kritische Rohstoffe und seltene Erden sowie Halbleiter Vorrang einräumen. Um innovative Technologien zu fördern, werden wir an dem Rechtsrahmen für den Hyperloop, das neue Programm für die Funkfrequenzpolitik und eine sichere weltraumgestützte Kommunikation arbeiten. Wir werden uns für den gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum einsetzen. Wir werden den Binnenmarkt stärken, der einer unserer größten Trümpfe ist, unter anderem durch die Arbeit am Notfallinstrument für den Binnenmarkt und an der Verbesserung der Bedingungen für die Plattformarbeit. Wir werden auch auf neue effiziente Patentvorschriften hinarbeiten und KMU in schwierigen Zeiten unterstützen, unter anderem durch überarbeitete Vorschriften zum Zahlungsverzug.

3.

In Bezug auf die Wirtschaft im Dienste der Menschen werden wir uns verstärkt darum bemühen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Wachstum zu sichern und Beschäftigungsmöglichkeiten für die europäischen Bürger zu schaffen. Dabei werden wir einen Schwerpunkt auf junge Menschen und die Entwicklung relevanter Kompetenzen legen. Wir werden die Hindernisse und Belastungen beseitigen, die unseren Kleinunternehmen im Wege stehen. Wir werden ein KMU-Entlastungspaket vorlegen und Maßnahmen ausarbeiten, um Unternehmen zu unterstützen und zu entlasten, unter anderem durch einen leichteren Zugang zu Kapital und Daten, schnelle und innovative Zahlungslösungen und vereinfachte Insolvenzvorschriften. Wir werden der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Erklärung von Porto weiterhin Vorrang einräumen und weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die soziale Dimension bei allen unseren Maßnahmen berücksichtigt wird, so auch das Recht auf Nichterreichbarkeit und die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Wir werden eine rasche Einigung in folgenden Bereichen anstreben: Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität sowie Einlagenversicherungen, nachhaltige Unternehmensführung, Geldwäschebekämpfung und Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Wir werden der Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU gebührende Aufmerksamkeit widmen, um sicherzustellen, dass sie die Wirtschaft der EU und der Mitgliedstaaten unterstützt, und darauf hinarbeiten, die Kapitalmärkte und die Rolle des Euro, einschließlich des digitalen Euro, zu stärken und die Bankenunion zu vollenden. Wir werden uns um Fortschritte bei der globalen Steuerreform bemühen. Um die nachhaltige Entwicklung weltweit zu unterstützen, werden wir eine rasche Einigung über das Schema allgemeiner Zollpräferenzen und einen reformierten Zollkodex anstreben.

4.

Mit Blick auf ein stärkeres Europa in der Welt müssen wir unsere rückhaltlose Unterstützung für die Ukraine unter Beweis stellen und an unseren Grundprinzipien des Multilateralismus und einer regelbasierten Ordnung sowie unserem Eintreten für Entwicklung und humanitäre Hilfe festhalten. Im Einklang mit dem Strategischen Kompass werden wir weiter darauf hinarbeiten, unsere gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeiten und unsere Widerstandsfähigkeit, auch gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung, zu stärken. Wir werden uns für die Schaffung eines Rahmens zur Korruptionsbekämpfung einsetzen. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit den Bewerberländern des westlichen Balkans sowie mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien im Hinblick auf ihren künftigen Beitritt zur Union fortsetzen. Um die Widerstandsfähigkeit der EU zu stärken und unsere Lieferketten zu diversifizieren, werden wir die vollständige Ratifizierung von Handelsabkommen vorantreiben und unsere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern und Verbündeten verstärken.

5.

Zur Förderung der europäischen Lebensweise werden wir dem Abschluss der Reform des Rechtsrahmens für Migration und Asyl auf der Grundlage des gemeinsamen Fahrplans zum Migrations- und Asylpaket bis zum Ende der Legislaturperiode oberste Priorität einräumen. Wir werden auch rasche Fortschritte beim Paket zur regulären Migration und beim überarbeiteten Schengener Grenzkodex anstreben. Im Rahmen des vorgeschlagenen Europäischen Jahres der Kompetenzen wollen wir den anstehenden Vorschlag zur Anerkennung von Qualifikationen aus Drittländern und zur Förderung der Lernmobilität innerhalb der EU vorrangig behandeln. Wir werden auf den Abschluss der Arbeiten in folgenden Bereichen hinarbeiten: Digitalisierung der Visumverfahren und Reisedokumente, Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden, Bekämpfung des Menschenhandels, Verpflichtung zur Vorabübermittlung von Fluggastinformationen, Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Hinblick auf den weiteren Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion werden wir der raschen Annahme und Umsetzung des europäischen Raums für Gesundheitsdaten Vorrang einräumen. Besondere Aufmerksamkeit werden wir auch den Themen psychische Gesundheit und Krebsprävention widmen.

6.

Zum Schutz unserer Demokratie und unserer Werte vor beispiellosen Bedrohungen werden wir alle verfügbaren Instrumente nutzen, um Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Medienfreiheit und -pluralismus in der Union zu stärken und zu verteidigen. Wir werden einen zügigen Abschluss der Arbeiten in folgenden Bereichen anstreben: Transparenz und Targeting politischer Werbung, Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen sowie — noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament — Wahlrecht mobiler Europäer. Besondere Aufmerksamkeit werden wir weiteren Initiativen mit dem Ziel widmen, die demokratische Widerstandsfähigkeit von innen zu stärken und unser demokratisches System vor externen Interessen, Desinformation und ausländischer Einflussnahme zu verteidigen, und wir werden gleichzeitig unseren Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung stärken. Wir werden der Lohntransparenz sowie der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Vorrang einräumen. Wir werden uns für die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen einsetzen.

Über die unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fallenden Arbeiten hinaus verpflichten wir uns ferner dazu,

die Ukraine weiterhin zu unterstützen und die Auswirkungen der russischen Aggression auf unsere Bürger und Unternehmen anzugehen;

die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne weiter umzusetzen;

anlässlich des 30. Jahrestags des Bestehens des Binnenmarkts im Jahr 2023 zusammenzuarbeiten, um diesen zu vertiefen, indem insbesondere im Dienstleistungssektor Hindernisse beseitigt und Lücken geschlossen werden, um das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen;

im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen Europa als attraktiven Ort für qualifizierte Arbeitskräfte zu bewerben und die Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte und Praktikanten innerhalb der EU zu erleichtern;

die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen;

auf ehrgeizigere Ziele und verstärkte Maßnahmen auf globaler Ebene zu drängen, um die miteinander verknüpften Klima- und Biodiversitätskrisen zu bewältigen;

unsere diplomatischen Kontakte zu Partnern in der Welt zu verstärken, auch im Rahmen der Global-Gateway-Strategie, und gleichzeitig hohe Umwelt-, Gesundheits-, Sozial- und Menschenrechtsstandards zu fördern;

der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien neben dem westlichen Balkan eine glaubwürdige europäische Perspektive zu bieten und unsere Unterstützung für die östliche Partnerschaft und die südliche Nachbarschaft aufrechtzuerhalten;

Handelsabkommen mit gleichgesinnten Partnern Vorrang einzuräumen, die Beziehungen zu Lateinamerika und der Karibik neu zu beleben und eine erneuerte Partnerschaft mit Afrika zu festigen;

die von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und terroristischen Organisationen ausgehenden Bedrohungen anzugehen, indem die Strategie für eine Sicherheitsunion 2020-2025 weiter verfolgt wird.

Als Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission verpflichten wir unsere Organe, 2023 und 2024 an diesen gemeinsamen Prioritäten zu arbeiten und sich dabei von den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens, des Respekts und des Geistes der Zusammenarbeit leiten zu lassen. Europas Zukunft liegt in seiner Fähigkeit, sich schnell anzupassen und dabei standhaft und geeint zu bleiben.

Wir werden auch zusammenarbeiten, um die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen, und werden die zügige und wirksame Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung genau überwachen.

Съставено в Брюксел на петнадесети декември две хиляди двадесет и втора година.

Hecho en Bruselas, el quince de diciembre de dos mil veintidós.

V Bruselu dne patnáctého prosince dva tisíce dvacet dva.

Udfærdiget i Bruxelles den femtende december to tusind og toogtyve.

Geschehen zu Brüssel am fünfzehnten Dezember zweitausendzweiundzwanzig.

Kahe tuhande kahekümne teise aasta detsembrikuu viieteistkümnendal päeval Brüsselis.

Έγινε στις Βρυξέλλες, στις δέκα πέντε Δεκεμβρίου δύο χιλιάδες είκοσι δύο.

Done at Brussels on the fifteenth day of December in the year two thousand and twenty two.

Fait à Bruxelles, le quinze décembre deux mille vingt-deux.

Arna dhéanamh sa Bhruiséil, an cúigiú lá déag de mhí na Nollag sa bhliain dhá mhíle fiche a dó.

Sastavljeno u Bruxellesu petnaestog prosinca godine dvije tisuće dvadeset druge.

Fatto a Bruxelles, addì quindici dicembre duemilaventidue.

Briselē, divi tūkstoši divdesmit otrā gada piecpadsmitajā decembrī.

Priimta du tūkstančiai dvidešimt antrų metų gruodžio penkioliktą dieną Briuselyje.

Kelt Brüsszelben, a kétezer-huszonkettedik év december havának tizenötödik napján.

Magħmul fi Brussell, fil-ħmistax-il jum ta’ Diċembru fis-sena elfejn u tnejn u għoxrin.

Gedaan te Brussel, vijftien december tweeduizend tweeëntwintig.

Sporządzono w Brukseli dnia piętnastego grudnia roku dwa tysiące dwudziestego drugiego.

Feito em Bruxelas, em quinze de dezembro de dois mil e vinte e dois.

Întocmit la Bruxelles la cincisprezece decembrie două mii douăzeci și doi.

V Bruseli pätnásteho decembra dvetisícdvadsaťdva.

V Bruslju, petnajstega decembra dva tisoč dvaindvajset.

Tehty Brysselissä viidentenätoista päivänä joulukuuta vuonna kaksituhattakaksikymmentäkaksi.

Som skedde i Bryssel den femtonde december år tjugohundratjugotvå.

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(1)  Konferenz zur Zukunft Europas — Bericht über das Endergebnis, abrufbar unter https://futureu.europa.eu/de/pages/reporting

(2)  Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.


23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/6


Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

(2022/C 491/02)

Die Union tritt weiterhin für ein offenes und regelbasiertes multilaterales Handelssystem, in dessen Mittelpunkt eine modernisierte WTO steht, und für eine weitere Verbesserung der Wirksamkeit des multilateralen Rahmens für Subventionen ein. Sie bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Modernisierung der WTO-Regeln zu unterstützen, um Handels- und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Die Union wird sich insbesondere dafür einsetzen, die Regeln für Industriesubventionen zu modernisieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen zu verbessern und die Einhaltung und Durchsetzung zu fördern.


23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/7


Erklärung der Europäischen Kommission zu multilateralen Regelungen zur Verhinderung verzerrender drittstaatlicher Subventionen anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2022/2560 (1)

(2022/C 491/03)

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission erzielten am 30. Juni 2022 eine Einigung über die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (2). Diese Verordnung ergänzt die europäischen und internationalen Regelwerke für Subventionen und Subventionskontrolle. Sie befasst sich mit Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen auf dem Binnenmarkt der Union verursacht werden.

Subventionen können sich negativ auf den internationalen Handel auswirken und zu Wettbewerbsverzerrungen sowohl in traditionellen Wirtschaftszweigen als auch im Bereich neue Technologien führen. In manchen Fällen können unkontrollierte Subventionen auch zu Überkapazitäten führen, was die gesunde Marktdynamik beeinträchtigt. Die EU muss weiterhin von den internationalen Chancen profitieren und gleichzeitig Instrumente entwickeln, um unlautere Handelspraktiken sowohl intern als auch extern anzugehen (3). Diese Verordnung sollte dazu beitragen, die Resilienz des EU-Binnenmarkts zu verbessern, insbesondere wenn es darum geht, den Binnenmarkt vor Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen zu schützen. Auf diesem Weg ergänzt die Union ihr Instrumentarium im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele in Bezug auf die offene strategische Autonomie der Union.

Zur Bewältigung der negativen Auswirkungen von Subventionen und in Anerkennung der Tatsache, dass die WTO-Regeln möglicherweise nicht wirksam genug sind, um den negativen Spillover-Effekten staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft, auch in bestimmten Industriesektoren, entgegenzuwirken, setzt sich die Europäische Kommission weiterhin dafür ein, den multilateralen Rahmen für Subventionen noch wirksamer zu gestalten, und ist entschlossen, mit Nachdruck auf einen Rechtsrahmen hinzuarbeiten, der geeignet ist, Handels- und Wettbewerbsverzerrungen anzugehen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten (4). Die Kommission ist insbesondere entschlossen, die Regeln für Industriesubventionen zu modernisieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen zu verbessern und seine Einhaltung zu fördern. In diesem Zusammenhang erinnert die Europäische Kommission an ihre laufende trilaterale Zusammenarbeit mit Japan und den Vereinigten Staaten.

Die Regeln für Subventionen sind insbesondere im WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, in dem bestimmte Subventionen und Maßnahmen verboten werden, um die nachteiligen Auswirkungen von Subventionen im Warenverkehr zu bekämpfen. In der Union werden diese Regeln, soweit sie eine ausgleichende Subventionierung betreffen, im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (5) durchgeführt. Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1037 wird durch den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.

Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union, insbesondere auch denjenigen, die sich aus dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen ergeben. Die Europäische Kommission wird sicherstellen, dass alle in Anwendung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen mit ihren internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.

Die Kommission beabsichtigt, die Möglichkeiten dieser neuen Verordnung, durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen auf dem Binnenmarkt anzugehen, in vollem Umfang zu nutzen.


(1)  OJ L 331, 23.12.2022, p. 1.

(2)  Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (COM(2021) 0223).

(3)  Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021) 0066).

(4)  Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021) 0066).

(5)  Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55).


23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/8


Erklärung der Europäischen Kommission zu den Erläuterungen in Bezug auf die Anwendung der Verordnung 2022/2560, gemäß deren Artikel 46

(2022/C 491/04)

Die Kommission verpflichtet sich, die Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (1) über das Vorliegen einer durch eine drittstaatliche Subvention verursachten Verzerrung auf dem Binnenmarkt, die Anwendung der Abwägungsprüfung nach Artikel 6 dieser Verordnung und die Beurteilung einer Verzerrung in einem öffentlichen Vergabeverfahren nach Artikel 27 Absatz 1 zu erläutern.

Die Kommission wird diese ersten Erläuterungen spätestens zwölf Monate nach dem Geltungsbeginn dieser Bestimmungen veröffentlichen.

Die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2560 herausgegebenen Leitlinien können diese ersten Erläuterungen ersetzen.


(1)  ABl. L 331 vom 23.12.2022, S. 1.


MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/9


Rücknahme der Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10838 – BERSAN EUROPEA DE AUTOMOCION / ASTARA WESTERN EUROPE)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 491/05)

Am 16. November 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) („Fusionskontrollverordnung“) bei der Europäischen Kommission eingegangen.

Am 16. Dezember 2022 unterrichtete der Anmelder die Kommission über die Rücknahme der Anmeldung.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

23.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 491/10


Euro-Wechselkurs (1)

22. Dezember 2022

(2022/C 491/06)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0633

JPY

Japanischer Yen

140,42

DKK

Dänische Krone

7,4367

GBP

Pfund Sterling

0,88243

SEK

Schwedische Krone

11,0500

CHF

Schweizer Franken

0,9852

ISK

Isländische Krone

153,30

NOK

Norwegische Krone

10,4123

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,215

HUF

Ungarischer Forint

402,13

PLN

Polnischer Zloty

4,6443

RON

Rumänischer Leu

4,8993

TRY

Türkische Lira

19,8553

AUD

Australischer Dollar

1,5804

CAD

Kanadischer Dollar

1,4484

HKD

Hongkong-Dollar

8,2883

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6918

SGD

Singapur-Dollar

1,4356

KRW

Südkoreanischer Won

1 361,75

ZAR

Südafrikanischer Rand

18,2238

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,4229

HRK

Kroatische Kuna

7,5380

IDR

Indonesische Rupiah

16 525,91

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7051

PHP

Philippinischer Peso

58,705

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

36,849

BRL

Brasilianischer Real

5,5386

MXN

Mexikanischer Peso

20,8485

INR

Indische Rupie

88,0365


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.