|
ISSN 1977-088X |
||
|
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459 |
|
|
||
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
65. Jahrgang |
|
Inhalt |
Seite |
|
|
|
II Mitteilungen |
|
|
|
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
|
Europäische Kommission |
|
|
2022/C 459/01 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10543 — BISCUIT HOLDING / CONTINENTAL BAKERIES HOLDING) ( 1 ) |
|
|
2022/C 459/02 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10947 — ATLAS ARTERIA / OTPP / SKYWAY CONCESSION COMPANY) ( 1 ) |
|
|
IV Informationen |
|
|
|
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
|
Europäische Kommission |
|
|
2022/C 459/03 |
||
|
|
Rechnungshof |
|
|
2022/C 459/04 |
|
|
V Bekanntmachungen |
|
|
|
VERWALTUNGSVERFAHREN |
|
|
|
Europäische Kommission |
|
|
2022/C 459/05 |
||
|
|
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK |
|
|
|
Europäische Kommission |
|
|
2022/C 459/06 |
||
|
|
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN |
|
|
|
Europäische Kommission |
|
|
2022/C 459/07 |
||
|
2022/C 459/08 |
BEKANNTMACHUNG – ÖFFENTLICHE KONSULTATION — Geografische Angaben aus der Volksrepublik China |
|
|
|
|
|
(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
|
DE |
|
II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/1 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.10543 — BISCUIT HOLDING / CONTINENTAL BAKERIES HOLDING)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 459/01)
Am 11. März 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
|
— |
der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
|
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10543 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/2 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.10947 — ATLAS ARTERIA / OTPP / SKYWAY CONCESSION COMPANY)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 459/02)
Am 25. November 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
|
— |
der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
|
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10947 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/3 |
Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (1)
am 1. Dezember 2022: 2,00 %
Euro-Wechselkurs (2)
1. Dezember 2022
(2022/C 459/03)
1 Euro =
|
|
Währung |
Kurs |
|
USD |
US-Dollar |
1,0454 |
|
JPY |
Japanischer Yen |
142,48 |
|
DKK |
Dänische Krone |
7,4373 |
|
GBP |
Pfund Sterling |
0,85715 |
|
SEK |
Schwedische Krone |
10,8984 |
|
CHF |
Schweizer Franken |
0,9868 |
|
ISK |
Isländische Krone |
148,70 |
|
NOK |
Norwegische Krone |
10,2495 |
|
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
|
CZK |
Tschechische Krone |
24,361 |
|
HUF |
Ungarischer Forint |
413,50 |
|
PLN |
Polnischer Zloty |
4,6998 |
|
RON |
Rumänischer Leu |
4,9303 |
|
TRY |
Türkische Lira |
19,4778 |
|
AUD |
Australischer Dollar |
1,5377 |
|
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4059 |
|
HKD |
Hongkong-Dollar |
8,1371 |
|
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6446 |
|
SGD |
Singapur-Dollar |
1,4195 |
|
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 363,81 |
|
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
18,5393 |
|
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,3965 |
|
HRK |
Kroatische Kuna |
7,5500 |
|
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 160,84 |
|
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,6050 |
|
PHP |
Philippinischer Peso |
58,793 |
|
RUB |
Russischer Rubel |
|
|
THB |
Thailändischer Baht |
36,526 |
|
BRL |
Brasilianischer Real |
5,4508 |
|
MXN |
Mexikanischer Peso |
20,1472 |
|
INR |
Indische Rupie |
84,9330 |
(1) Auf das letzte Geschäft vor dem angegebenen Tag angewandter Satz. Bei Zinstendern marginaler Zuteilungssatz.
(2) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
Rechnungshof
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/4 |
Stellungnahme 07/2022
(gemäß Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a AEUV)
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 im Hinblick auf die Festlegung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie als allgemeine Methode für die Mittelaufnahme [2022/0370 (COD)]
(2022/C 459/04)
Der Europäische Rechnungshof hat seine stellungnahme 07/2022 (gemäß Artikel 322 Absatz 1 AEUV) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 im Hinblick auf die Festlegung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie als allgemeine Methode für die Mittelaufnahme [2022/0370(COD)] veröffentlicht.
Die Stellungnahme kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs direkt aufgerufen oder von dort heruntergeladen werden: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=62737
V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/5 |
BEKANNTMACHUNG GEMÄẞ ARTIKEL 29 ABSATZ 2 DES STATUTS
Ausschreibung der Stelle des Direktors für allgemeine Angelegenheiten (AD14) in der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) (Brüssel)
COM/2022/10421
(2022/C 459/05)
Die Europäische Kommission hat eine Stellenausschreibung (Aktenzeichen COM/2022/10421) für die Stelle des Direktors für allgemeine Angelegenheiten (AD 14) in der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) veröffentlicht.
Um den Wortlaut der Stellenausschreibung in 24 Sprachen einzusehen und Ihre Bewerbung einzureichen, besuchen Sie bitte diese eigens dafür eingerichtete Seite auf der Website der Europäischen Kommission: https://europa.eu/!B8fV6v
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK
Europäische Kommission
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/6 |
Bekanntmachung der Einleitung der Überprüfung der Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse
(2022/C 459/06)
Am 31. Januar 2019 führte die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) eine endgültige Schutzmaßnahme gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen ein (im Folgenden „Verordnung über die endgültige Schutzmaßnahme“) (1). Mit der Verordnung (EU) 2021/1029 verlängerte die Kommission die Schutzmaßnahme für Stahl bis zum 30. Juni 2024 (im Folgenden „Verlängerungsverordnung“) (2). Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um bestimmte Stahlerzeugnisse. Die zu überprüfende Ware umfasst 26 Kategorien von Erzeugnissen, die im Anhang dieser Bekanntmachung aufgeführt werden.
1 Gegenstand der Überprüfung
In Erwägungsgrund 85 der Verlängerungsverordnung heißt es, dass die Kommission eine Überprüfung durchführen wird, um festzustellen, ob die Schutzmaßnahme zum 30. Juni 2023, d. h. ein Jahr früher als nach der jetzigen Geltungsdauer vorgesehen, eingestellt werden sollte. Im Einklang mit der Verpflichtung im Rahmen der Verlängerungsverordnung wird sich die Überprüfung auf die Erhebung und Analyse relevanter Beweise und Daten konzentrieren, um festzustellen, ob es gerechtfertigt wäre, die Maßnahme zum 30. Juni 2023 einzustellen. Zu diesem Zweck hält es die Kommission für erforderlich, bestimmte spezifische Informationen anhand von Fragebogen einzuholen (siehe Abschnitt 2).
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission bei der letzten Überprüfung zur Aktualisierung der Liste der der Maßnahme unterliegenden Entwicklungsländer Daten für das Jahr 2021 herangezogen hatte, kann die Kommission diese Überprüfung auch zur Aktualisierung dieser Liste anhand der Daten für 2022 nutzen.
2 Verfahren
Angesichts dessen leitet die Kommission eine auf den in Abschnitt 1 genannten Gegenstand beschränkte Überprüfung der geltenden Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein.
2.1 Fragebogen für Unionshersteller
Die Unionshersteller werden aufgefordert, die Fragebogen bis zum 13. Januar 2023 auszufüllen und gegebenenfalls über ihre Verbände auf Unionsebene zu übermitteln.
Ein Muster des entsprechenden Fragebogens ist abrufbar unter: https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-view?caseId=2645
2.2 Fragebogen für Verwender in der Union
Die Verwender in der Union werden aufgefordert, die Fragebogen bis zum 13. Januar 2023 auszufüllen und gegebenenfalls über ihre Verbände auf Unionsebene zu übermitteln.
Ein Muster des entsprechenden Fragebogens ist abrufbar unter: https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-view?caseId=2645
2.3 Schriftliche Beiträge
Damit die Kommission alle einschlägigen, für ihre Untersuchung als notwendig erachteten Informationen einholen kann, werden die interessierten Parteien hiermit gebeten, der Kommission ihren Standpunkt unter Vorlage von Informationen und sachdienlichen Nachweisen darzulegen. Diese Informationen und sachdienlichen Nachweise müssen bis zum 13. Januar 2023 bei der Kommission eingehen.
2.4 Möglichkeit, zu den Beiträgen anderer Parteien Stellung zu nehmen
Zur Wahrung der Verteidigungsrechte sollten die interessierten Parteien die Möglichkeit haben, sich zu den von anderen interessierten Parteien vorgelegten Informationen zu äußern. Dabei dürfen die interessierten Parteien nur auf die in den Beiträgen der anderen interessierten Parteien vorgebrachten Punkte eingehen und keine neuen Punkte ansprechen.
Derartige Stellungnahmen müssen bei der Kommission binnen 7 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem die in Abschnitt 2.3 erwähnten Beiträge den interessierten Parteien zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurden, eingehen. Die Kommission kann auch zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens spezifische Anweisungen zur Struktur der Schriftsätze geben. In einem solchen Fall würde die Kommission die interessierten Parteien anhand eines Aktenvermerks in TRON entsprechend informieren.
Der Zugang zu dem zur Einsichtnahme durch interessierte Parteien bestimmten Dossier erfolgt über TRON.tdi unter folgender Adresse: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI. Um Zugang zu erhalten, folgen Sie bitte den Anweisungen auf dieser Seite.
Der genannte Zeitrahmen berührt nicht das Recht der Kommission, in hinreichend begründeten Fällen zusätzliche Informationen von den interessierten Parteien anzufordern.
Da die Überprüfung innerhalb eines kurzen Zeitrahmens abgeschlossen werden muss (siehe Abschnitt 6) und die interessierten Parteien die Möglichkeit haben, zu den Beiträgen anderer Parteien Stellung zu nehmen – wodurch ihnen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, ihre Interessen zu wahren –, veranlasst die Kommission keine Anhörungen im Rahmen dieser Untersuchung, es sei denn, außergewöhnliche Umstände machen dies erforderlich.
2.5 Vorlage von Informationen und Verlängerung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen
In der Regel können interessierte Parteien nur innerhalb der in dieser Bekanntmachung angegebenen Fristen Informationen vorlegen. Eine Verlängerung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden und wird nur gewährt, wenn dies hinreichend begründet ist. Hinreichend begründete, ausnahmsweise gewährte Verlängerungen der Beitragsfrist sind in der Regel auf drei zusätzliche Tage begrenzt.
Interessierte Parteien werden gebeten, außerhalb der in dieser Bekanntmachung oder in weiteren Mitteilungen der Kommission gesetzten Fristen keine weiteren Informationen zu übermitteln. Zum fristgerechten Abschluss der Untersuchung können Beiträge, Gegenargumentationen oder andere schriftlich übermittelte Dokumente, die nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Fristen eingehen, unberücksichtigt bleiben.
2.6 Hinweise für schriftliche Beiträge und Schriftwechsel
Angaben, die der Kommission zum Zwecke von Handelsschutzverfahren vorgelegt werden, müssen frei von Urheberrechten sein. Bevor interessierte Parteien der Kommission Angaben und/oder Daten vorlegen, für die Urheberrechte Dritter gelten, müssen sie vom Urheberrechtsinhaber eine spezifische Genehmigung einholen, die es der Kommission ausdrücklich gestattet, a) die Angaben und Daten für die Zwecke dieses Handelsschutzverfahrens zu verwenden und b) den an dieser Untersuchung interessierten Parteien die Angaben und/oder Daten so vorzulegen, dass sie ihre Verteidigungsrechte wahrnehmen können.
Alle von interessierten Parteien übermittelten schriftlichen Beiträge, die vertraulich behandelt werden sollen, müssen den Vermerk „Limited“ (3) (zur eingeschränkten Verwendung) tragen. Parteien, die im Laufe der Untersuchung Informationen vorlegen, werden gebeten, ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung zu begründen.
Parteien, die Informationen mit dem Vermerk „Limited“ übermitteln, müssen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/478 (4) und Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/755 (5) eine nichtvertrauliche Zusammenfassung vorlegen, die den Vermerk „For inspection by interested parties“ (zur Einsichtnahme durch interessierte Parteien) trägt. Diese Zusammenfassung sollte so ausführlich sein, dass sie ein angemessenes Verständnis des wesentlichen Inhalts der vertraulichen Informationen ermöglicht, und muss bei der Kommission zur selben Zeit wie die Informationen mit dem Vermerk „Limited“ eingehen.
Kann eine Partei, die vertrauliche Informationen vorlegt, ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung nicht triftig begründen oder legt sie keine nichtvertrauliche Zusammenfassung der Informationen im vorgeschriebenen Format und in der vorgeschriebenen Qualität vor, so kann die Kommission diese Informationen unberücksichtigt lassen.
Interessierten Parteien wird dringend nahegelegt, alle schriftlichen Beiträge und Anträge, darunter gegebenenfalls auch gescannte Vollmachten, über TRON.tdi (https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI) zu übermitteln.
Mit der Verwendung von TRON.tdi oder E-Mail erklären sich die interessierten Parteien mit den Regeln für die elektronische Übermittlung von Unterlagen im Leitfaden zum „SCHRIFTWECHSEL MIT DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION BEI HANDELSSCHUTZUNTERSUCHUNGEN“ einverstanden, der auf der Website der Generaldirektion Handel veröffentlicht ist: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/june/tradoc_148003.pdf.
Die interessierten Parteien müssen ihren Namen sowie ihre Anschrift, Telefonnummer und eine gültige E-Mail-Adresse angeben und sollten sicherstellen, dass es sich bei der genannten E-Mail-Adresse um eine aktive offizielle Mailbox handelt, die täglich eingesehen wird. Hat die Kommission die Kontaktdaten erhalten, so kommuniziert sie ausschließlich über TRON.tdi oder per E-Mail mit den interessierten Parteien, es sei denn, diese wünschen ausdrücklich, alle Unterlagen von der Kommission auf einem anderen Kommunikationsweg zu erhalten, oder die Art der Unterlage macht den Versand per Einschreiben erforderlich. Weitere Regeln und Informationen bezüglich des Schriftverkehrs mit der Kommission, einschließlich der Leitlinien für Übermittlungen per TRON.tdi, können den oben genannten Kommunikationsanweisungen für interessierte Parteien entnommen werden.
Postanschrift der Kommission:
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Handel |
|
Direktion G, Referat G5 |
|
Büro: CHAR 03/66 |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
TRON.tdi: https://webgate.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-SAFE009-REVIEW@ec.europa.eu
2.7 Automatische Ausweitung des Status der interessierten Partei
Wie bei den vorausgegangenen Überprüfungen hat die Kommission beschlossen, den Status der interessierten Partei automatisch auf alle Parteien auszuweiten, die sich gemeldet haben und zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des am 23. März 2018 eingeleiteten Verfahrens ordnungsgemäß registriert wurden. Diese Parteien müssen daher keinen zusätzlichen Antrag stellen, da ihnen automatisch Zugang zu TRON gewährt wird.
Andererseits wird jede Partei, die zuvor nicht in TRON als interessierte Partei des Schutzmaßnahmenverfahrens registriert war und sich an dieser Untersuchung beteiligen möchte, gebeten, sich gemäß den Anweisungen in Abschnitt 2.6 als interessierte Partei registrieren zu lassen.
Die Kommission erinnert daran, dass Unternehmen, Industrieverbände, Regierungen von Drittländern usw., die noch nicht im Verzeichnis des Falles aufgeführt und somit keine interessierten Parteien sind, die mit dieser Überprüfung verbundenen Verfahrensrechte erst ab dem Zeitpunkt erwerben, zu dem sie im Einklang mit den Anweisungen in Abschnitt 2.6 ordnungsgemäß als interessierte Parteien registriert wurden.
Die Kommission erinnert ferner daran, dass die interessierten Parteien, die von Anwaltskanzleien oder anderen externen Vertretern vertreten werden, für diese Untersuchung eine aktualisierte Vollmacht vorlegen müssen.
3 Zeitplan für die Überprüfung
Die Kommission wird die Überprüfung zum 30. Juni 2023 abschließen.
4 Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit
Erteilt eine interessierte Partei die gegebenenfalls von der Kommission erbetenen notwendigen Auskünfte nicht fristgerecht oder behindert sie die Untersuchung erheblich, so können nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/755 Feststellungen anhand der verfügbaren Informationen getroffen werden. Wird festgestellt, dass eine interessierte Partei unwahre oder irreführende Informationen vorgelegt hat, so können diese Informationen unberücksichtigt bleiben; stattdessen können die verfügbaren Informationen zugrunde gelegt werden.
5 Anhörungsbeauftragte
Die Anhörungsbeauftragt fungiert als Schnittstelle zwischen den interessierten Parteien und den untersuchenden Kommissionsdienststellen. Sie befasst sich mit Anträgen auf Zugang zum Dossier, Streitigkeiten über die Vertraulichkeit von Unterlagen, Anträgen auf Fristverlängerung und sonstigen Anträgen in Bezug auf die Verteidigungsrechte der interessierten Parteien oder von Dritten, die sich während des Verfahrens ergeben.
Interessierte Parteien können sich an die Anhörungsbeauftragte wenden. Grundsätzlich wird diese nur im Hinblick auf jene Fragen tätig, die im Zuge des gegenwärtigen Überprüfungsverfahrens aufgetreten sind.
Die Inanspruchnahme der Anhörungsbeauftragten ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die interessierten Parteien werden ersucht, bei Anträgen, mit denen die Anhörungsbeauftragte in Anspruch genommen wird, den in den Abschnitten 2.3 bis 2.5 dieser Bekanntmachung vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Bei nicht fristgerecht eingereichten Anträgen kann die Anhörungsbeauftragte auch die Gründe für die Verspätung prüfen, wobei den Interessen einer guten Verwaltung und dem fristgerechten Abschluss der Untersuchung gebührend Rechnung getragen wird.
Weiterführende Informationen und Kontaktdaten können interessierte Parteien den Webseiten der Anhörungsbeauftragten im Internet-Auftritt der Generaldirektion Handel entnehmen: http://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/contacts/hearing-officer/
6 Verarbeitung personenbezogener Daten
Alle im Rahmen dieser Untersuchung erhobenen personenbezogenen Daten werden nach der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) verarbeitet.
Ein Vermerk zum Datenschutz, mit dem alle natürlichen Personen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der Kommission unterrichtet werden, ist auf der Website der GD Handel abrufbar: http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/157639.htm
(1) Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission vom 31. Januar 2019 zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse (ABl. L 31 vom 1.2.2019, S. 27).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 der Kommission vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission und zur Verlängerung der Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse (ABl. L 225 vom 25.6.2021, S. 1).
(3) Eine Unterlage mit dem Vermerk „Limited“ gilt als vertraulich im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2015/478, des Artikels 5 der Verordnung (EU) 2015/755 und des Artikels 3.2 des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen. Sie ist ferner nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) geschützt.
(4) ABl. L 83 vom 27.3.2015, S. 16.
(5) ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 33.
(6) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
ANHANG
|
Warenkategorie – Nr. |
Warenkategorie |
|
1 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
|
2 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
|
3.A |
Elektrobleche (andere als GOES) |
|
3.B |
|
|
4.A |
Bleche mit metallischem Überzug |
|
4.B |
|
|
5 |
Bleche mit organischem Überzug |
|
6 |
Weißblecherzeugnisse |
|
7 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
|
8 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
|
9 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
|
10 |
Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
|
12 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
|
13 |
Betonstabstahl |
|
14 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
|
15 |
Nicht rostender Walzdraht |
|
16 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
|
17 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
|
18 |
Spundwanderzeugnisse |
|
19 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
|
20 |
Gasleitungen |
|
21 |
Hohlprofile |
|
22 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
|
24 |
Andere nahtlose Rohre |
|
25.A |
Große geschweißte Rohre |
|
25.B |
|
|
26 |
Andere geschweißte Rohre |
|
27 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
|
28 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN
Europäische Kommission
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/11 |
Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2022/C 459/07)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben.
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE
Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
„Bovški sir“
EU-Nr.: PDO-SI-0423-AM01 – 2.9.2020
g. U. (x) g. g. A. ( )
1. Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse
Društvo rejcev drobnice Bovške (Kleinviehhaltervereinigung Bovec)
Die antragstellende Vereinigung ist dieselbe, die auch den Antrag auf Eintragung des Erzeugnisses mit der g. U. „Bovški sir“ gestellt hat, und hat daher ein berechtigtes Interesse.
Anschrift: Trenta 34
SI – 5232 Soča
Land: Slowenien
Telefon: +386 31409012
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Slowenien
3. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
|
☐ |
Name des Erzeugnisses |
|
☒ |
Beschreibung des Erzeugnisses |
|
☐ |
Geografisches Gebiet |
|
☐ |
Ursprungsnachweis |
|
☒ |
Herstellungsverfahren |
|
☒ |
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
|
☒ |
Kennzeichnung |
|
☒ |
Sonstiges |
4. Art der Änderung(en)
|
☒ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A. |
|
☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde. |
5. Änderungen
5.1. Beschreibung des Erzeugnisses
1.
Alle in diesem Abschnitt genannten Änderungen beziehen sich auf Änderungen von Nummer 1.2.1 (Aufmachung des Erzeugnisses) der Spezifikation.
Der Satz „Die Schafsmilch muss von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (Flitscher Schaf) stammen“ wird ersetzt durch folgenden Satz: „Mindestens 80 % der Schafsmilch muss von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (Flitscher Schaf) und deren Kreuzungen (wie der veredelten Rasse Bovška ovca) stammen; der restliche Anteil der Milch darf von anderen Schafrassen stammen.“
Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass die Erbmasse der Schafe der Rasse Bovška ovca allmählich abnimmt, da die Rasse nach dem Zweiten Weltkrieg fast ausgestorben ist, wodurch ihr genetisches Potenzial erheblich eingeschränkt wurde. Aus diesem Grund haben Züchter gelegentlich Böcke anderer Rassen, vor allem der Rasse Ostfriesisches Milchschaf, eingesetzt. Die veredelte Schafrasse Bovška ovca ist das Ergebnis der Kreuzung der einheimischen Rasse Bovška ovca mit dem Ostfriesischen Milchschaf, das besonders fruchtbar ist und eine sehr hohe Milchleistung erbringt. Die einheimische Rasse Bovška ovca wurde veredelt, um größere Tiere zu erhalten, die mit hochwertigem Grundfutter mehr Milch produzieren können. Die veredelte Rasse Bovška ovca ist seit 2020 als neue Rasse eingetragen. Ihre Milchleistung ist mit der der ursprünglichen Rasse Bovška ovca vergleichbar, und die Milch beider Rassen enthält einen ähnlichen Anteil an Eiweiß und Fett. Folglich hat diese Änderung keinen Einfluss auf die endgültigen Merkmale und organoleptischen Eigenschaften von „Bovški sir“.
2.
Der Satz „‚Bovški sir‘ wird als runder Laib mit einem Durchmesser von 20 cm bis 26 cm, einer Höhe von 8 cm bis 12 cm und einem Gewicht von 2,5 kg bis 4,5 kg hergestellt“ wird ersetzt durch folgenden Satz: „‚Bovški sir‘ wird als runder Laib mit einem Durchmesser von 17 cm bis 26 cm, einer Höhe von 8 cm bis 12 cm und einem Gewicht von 1,8 kg bis 4,5 kg hergestellt.“
Diese Änderung betrifft die Herabsetzung der Untergrenze für den Durchmesser des Käselaibs von 20 cm auf 17 cm sowie die Herabsetzung der Untergrenze für dessen Gewicht von 2,5 kg auf 1,8 kg.
Der Tourismus hat sich in den letzten Jahren zu einem der am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweige im Soča-Tal entwickelt, weshalb die Nachfrage nach „Bovški sir“ erheblich gestiegen ist. Dies wiederum hatte eine Änderung der Vertriebsstrukturen zur Folge. Die meisten Kunden ziehen es vor, „Bovški sir“ in Form von ganzen Käselaiben direkt bei den Erzeugern zu kaufen, weshalb eine große Nachfrage nach leichteren Käselaiben besteht. Durch die Änderung von Größe und Gewicht der Laibe von „Bovški sir“ können Erzeuger ihre Herstellung flexibler gestalten, um kleinere bzw. leichtere Laibe zu produzieren und so der Kundennachfrage gerecht zu werden.
3.
Der Satz „Normale Genussreife: nach mindestens 60 Tagen“ wird ersetzt durch folgenden Satz: „Normale Genussreife: nach mindestens 45 Tagen.“
Diese Änderung betrifft die Verringerung der bis zur normalen Genussreife erforderlichen Reifedauer von mindestens 60 Tagen auf mindestens 45 Tage.
Durch die Verringerung von Gewicht und Größe von „Bovški sir“ hat sich auch die Reifedauer des Käses verkürzt, da kleinere Käselaibe schneller reifen und bereits nach 45 Tagen genussreif sind.
Durch diese Verringerung der Reifedauer werden weder die natürlichen Reifungsprozesse noch die endgültigen Merkmale des Erzeugnisses beeinträchtigt.
5.2. Herstellungsverfahren
1.
Der erste Satz unter Nummer 3.2.1 (Vorbereitung der Milch für die Käseherstellung) der Spezifikation mit dem Wortlaut „Mindestens 80 % der Schafsmilch muss von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (Flitscher Schaf) stammen“ wird ersetzt durch folgenden Satz: „Mindestens 80 % der Schafsmilch muss von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (Flitscher Schaf) und deren Kreuzungen (wie der veredelten Rasse Bovška ovca) stammen.“
Diese Änderung betrifft Änderung Nr. 1 in Abschnitt 5.1 (Beschreibung des Erzeugnisses).
2.
In Kapitel 2 (Darstellung des technischen Herstellungsverfahrens für „Bovški sir“) wird Nummer 11 (Reifung) wie folgt geändert: „Der Käse ist nach einer Reifedauer von mindestens 45 Tagen genussreif.“
Unter den Nummern 3.2.8 (Reifung des Käses) und 3.2.9.1 (Bewertung des Käses) wird die Reifedauer des Käses von „60 Tagen“ auf „45 Tage“ verringert.
Diese Änderung betrifft Änderung Nr. 3 in Abschnitt 5.1 (Beschreibung des Erzeugnisses).
5.3. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Unter Nummer 5.1.3.2 der Spezifikation (Milcherzeugung) wird der bisherige Text mit dem Wortlaut „Die Milch, die zur Herstellung von ‚Bovški sir‘ verarbeitet wird, stammt von Milchschafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (nachstehend näher beschrieben)“ ersetzt durch folgenden Text: „Die Milch, die zur Herstellung von ‚Bovški sir‘ verarbeitet wird, stammt von Milchschafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (nachstehend näher beschrieben) und deren Kreuzungen, wie der veredelten Rasse Bovška ovca; letztere ist eine Kreuzung zwischen der einheimischen Schafrasse Bovška ovca und dem Ostfriesischen Milchschaf, einer Rasse, die besonders fruchtbar ist und eine sehr hohe Milchleistung erbringt. Diese Kreuzung wurde vorgenommen, um eine bessere Milchleistung zu erzielen.“
Diese Änderung betrifft Änderung Nr. 1 in Abschnitt 5.1 (Beschreibung des Erzeugnisses).
5.4. Kennzeichnung
Nummer 5.3 der Spezifikation („Logo von ‚Bovški sir‘“) wird gestrichen.
Dies betrifft auch die Änderung von Nummer 3.2.9.2 („Kennzeichnung“), deren erster Satz wie folgt lautet: „Käselaibe, die allen Anforderungen der Spezifikation entsprechen, werden mit der Angabe des Erzeugers, dem Namen und dem (weiter unten abgebildeten) Logo ‚Bovški sir‘, dem Gemeinschaftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung und dem nationalen Gütezeichen gekennzeichnet.“ Dieser Satz wird ersetzt durch folgenden Satz: „Käselaibe, die allen Anforderungen der Spezifikation entsprechen, müssen mit der Angabe des Erzeugers, dem Namen ‚Bovški sir‘ und dem Gemeinschaftszeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet werden.“
Das Logo von „Bovški sir“ ist Eigentum der Kleinviehhaltervereinigung Bovec (Društvo rejcev drobnice Bovške). Da die Erzeuger von „Bovški sir“ nicht zu einer Mitgliedschaft in dieser Vereinigung verpflichtet sind, wäre es ungerechtfertigt, von Nichtmitgliedern die Verwendung des Logos zu verlangen. Wenn Nichtmitglieder das Logo der Vereinigung verwenden möchten, können sie es von der Vereinigung erhalten.
5.5. Sonstiges
Sonstiges – Bewertungsbogen
In der Tabelle „Mindestpunktzahl je Merkmal“ unter Nummer 5.2 (Bewertungsbogen für „Bovški sir“ nach der Reifung) sind die Mindestpunktzahlen festgelegt, die ein Käse in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild, die Farbe, den Teig, den Querschnitt, den Geruch und den Geschmack erreichen muss. Die in der Tabelle aufgeführten Mindestpunktzahlen für das äußere Erscheinungsbild, den Querschnitt und den Geruch des Käses wurden geändert. Die Mindestpunktzahl für das äußere Erscheinungsbild wird von 1,5 auf 1,75 erhöht, die Mindestpunktzahl für den Querschnitt wird von 2,5 auf 2,0 gesenkt, und die Mindestpunktzahl für den Geruch wird von 1,5 auf 1,75 angehoben.
Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf Ergebnissen von mehrjährigen organoleptischen Bewertungen von „Bovški sir“. Die größten Probleme, die im Zuge der Bewertung festgestellt wurden, betrafen den Querschnitt des Käses, da Käse aus Rohmilch selten einen idealen Querschnitt aufweist. Es gab Situationen, in denen bestimmte Käselaibe aufgrund der Punktzahl betreffend den Querschnitt nicht verkauft werden konnten, obwohl bei allen anderen Merkmalen eine hohe Punktzahl erreicht wurde.
Die Mindestpunktzahl für das äußere Erscheinungsbild wurde angehoben, da auch dieses Merkmal wichtig ist, weil es Aufschluss über die Konsistenz und Reinheit des Käses sowie darüber gibt, ob der Erzeuger den Käse sorgfältig behandelt hat. Die Mindestpunktzahl für den Geruch wurde ebenfalls erhöht, da der Geruch erste Hinweise darauf geben kann, dass ein Käse die Anforderungen nicht erfüllt.
EINZIGES DOKUMENT
„Bovški sir“
EU-Nr.: PDO-SI-0423-AM01 – 2.9.2020
g. U. (x) g. g. A. ( )
1. Name(n) der g. U.
„Bovški sir“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Slowenien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses
Klasse 1.3 Käse
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Der Käse mit der g. U. „Bovški sir“ (Flitscher Käse) gehört zu den Vollfett-Hartkäsen. Er besteht zu mindestens 80 % aus Rohmilch von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca und deren Kreuzungen (wie der veredelten Rasse Bovška ovca), darf aber auch bis zu 20 % Kuh- oder Ziegenmilch enthalten. Die runden Käselaibe haben einen Durchmesser von 17 cm bis 26 cm, eine Höhe von 8 cm bis 12 cm und wiegen 1,8 kg bis 4,5 kg. Die Kruste ist hart, glatt und eben sowie von graubrauner bis mattbeiger Farbe. Die Mantelfläche ist leicht vorgewölbt, die Kanten sind leicht abgerundet. Der Teig ist fest, elastisch, zusammenhängend, mit muschelförmigem Bruch sowie brüchig, aber nicht bröckelig. Seine Farbe ist graubeige und er weist spärliche, gleichmäßig verteilte Äuglein in Linsengröße oder spärliche, feine Löchlein und Risse auf, die jedoch nicht dominieren. Der Teig älterer Käse ist fester und brüchiger. Der Käse hat einen aromatischen, vollen, intensiven, leicht pikanten Geruch und Geschmack. Die Reifezeit des Käses beträgt zwischen 45 Tagen und zwei Jahren. Bei Zugabe von Kuh- oder Ziegenmilch fallen Geschmack und Geruch milder aus. „Bovški sir“ enthält mindestens 60 % Trockenmasse und 45 % Fett in der Trockenmasse.
3.3. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
„Bovški sir“ wird aus Rohmilch von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca (Flitscher Schaf) und deren Kreuzungen (wie der veredelten Rasse Bovška ovca) oder aus einer Mischung von Schafs-, Ziegen- und Kuhmilch hergestellt. Der Anteil der Ziegen- bzw. Kuhmilch darf 20 % der gesamten Milchmenge nicht überschreiten. Die Herstellung von „Bovški sir“ ist auf die Laktationsperiode der Tiere beschränkt, die mit der Vegetationsperiode des Weidelands zusammenfällt, auf dem das Vieh weidet. Der Hauptbestandteil des Grundfutters während der Laktationsperiode der Tiere ist Grünfutter, das aber mit Heu oder Silage kombiniert werden kann. Das Grundfutter liefert mindestens 75 % der Trockenmasse der täglichen Futterration.
3.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Schritte der Erzeugung von „Bovški sir“, von der Erzeugung der Milch bis zur Herstellung und Reifung des Käses, müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.
3.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
—
3.6. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Käselaibe, die allen Anforderungen der Spezifikation entsprechen, werden mit der Angabe des Erzeugers, dem geschützten Namen und dem EU-Zeichen für die geschützte Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet. Falls Ziegen- oder Kuhmilch zum Einsatz kommt, wird der Prozentsatz dieses Rohstoffs ebenfalls angegeben. Die Erzeuger können zusätzlich angeben, ob der Käse mehr als ein Jahr lang gereift ist oder ob er etwa in einer Almkäserei hergestellt wurde.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Gebiet, in dem die Milch für „Bovški sir“ erzeugt wird sowie die Herstellung des Käses stattfindet, erstreckt sich im Norden und Westen entlang der Staatsgrenze mit Italien von den Berggipfeln Mali und Veliki Mangart bis zum Grenzübergang Učja. Von der Staatsgrenze aus verläuft die Abgrenzung des Gebiets dann über die Berge Mali und Veliki Muzec, umfasst den Berg Božca vollständig, verläuft von dort weiter bis Na vrhu, in Richtung Hrib, über Pirovec und Krasji Vrh, die Berge Zaprikraj und Zapleč zum Lopatnik und Krn, dann über die Berge Mali Šmohor, Bogatin und Vratca bis zum Berg Lanževica und weiter über Mala Vrata, Velika Vrata, Travnik und den Malo Špičje zum Kanjevec, entlang den Berggipfeln Triglav, Luknja, Križ, Prisojnik, Mala Mojstrovka und Travnik zum Jalovec und Kotovo Sedlo, von dort zum Mali Mangart und wieder zur Staatsgrenze mit Italien. Die genannten Abgrenzungspunkte liegen innerhalb des geografischen Gebiets.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
„Bovški sir“ ist ein Erzeugnis, dessen Bedeutung sich in der Geschichte über Jahrhunderte zurückverfolgen lässt. Archäologische Funde belegen, dass die Gegend von Bovec (Flitsch) schon vor Jahrtausenden besiedelt war. Es ist zu vermuten, dass sich vor etwa drei Jahrtausenden in dieser Gebirgsregion neben dem Eisenhüttenwesen auch die Käserei entwickelt hat. Die ersten schriftlichen Quellen über Bovec (Flitsch) werden auf die Zeit vor dem Jahr 1174 datiert, die ersten Schriftstücke über Käse in diesem Gebiet auf das 14. Jahrhundert. Aus Urbaren und anderen schriftlichen Zeugnissen aus dieser Zeit ist ersichtlich, dass Käse einen großen Wert hatte, denn die Abgaben der Bauernhöfe, die Pacht für Fischereien und dergleichen wurden als Käsemenge bewertet (Rutar, 1882). Unter dem Namen „Bovški sir“ (italienisch: Formaggio di Plezzo vero – deutsch: Flitscher Käse) wird das Erzeugnis zuerst in einer Preisliste für die italienische Stadt Videm (Udine) aus dem Jahre 1756 erwähnt, aus der außerdem hervorgeht, dass „Bovški sir“ erheblich teurer als einige andere Käsesorten war. Die Art der Beweidung, die Methode der Käseherstellung und andere für die Gebirgsregion geltende Vorschriften sind in der sogenannten Weideordnung („Pašni red“) schriftlich festgehalten. Dr. Henrik Tuma hat vor dem Ersten Weltkrieg im Planinski Vestnik (Der Alpenbote) die Weideordnung und den Arbeitstag auf der Alm Zapotok über dem hinteren Trentatal (Zadnja Trenta) beschrieben. Daraus geht hervor, dass die Methode der Herstellung von „Bovški sir“ (Flitscher Käse) unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts heute dieselbe ist wie vor Jahrhunderten. Wegen der Höhenlage der Almen und der steilen Hänge gibt es in dem abgegrenzten geografischen Gebiet der Käseherstellung nur wenige Flächen, die für die Intensivlandwirtschaft geeignet sind. Das gesamte geografische Gebiet ist im Rahmen von Natura 2000 geschützt und ferner gehört ein großer Teil dieses Gebiets zum Nationalpark Triglav. Charakteristisch für das geografische Gebiet ist ein modifiziertes alpin-kontinentales Klima, das zum Teil vom Mittelmeerklima beeinflusst wird, welches entlang dem Fluss Soča ins Binnenland hineinwirkt. Die Niederschlagsmenge ist das ganze Jahr über hoch (Bovec: 2 735 mm/Jahr – Niederschlagsmittel für die Jahre 1961–1990). Einige Täler sind wegen der Höhe der sie umgebenden Berge bis zu zwei Monate im Jahr ohne Sonne. Trotz des vielen Regens vermindern Trockenheit und windiges Wetter auf flachen Böden regelmäßig die Ernte von Grünfutter, weshalb sich dieses Gebiet für die Kleinviehhaltung eignet.
„Bovški sir“ wird aus Milch von Schafen der einheimischen Rasse Bovška ovca und deren Kreuzungen (wie der veredelten Rasse Bovška ovca) hergestellt. Diese Rasse hat sich über Jahrhunderte im Tal der oberen Soča herausgebildet und ist dabei nach dem Ort Bovec benannt worden. Bovška ovca ist eine ausgeprägte Milchrasse mit feinem Kopf und kurzen Ohren. Die Rasse entspricht bis heute dem ursprünglichen Zuchtziel: Anpassung an schwierige und karge Haltungsbedingungen, Eignung für das Weiden im Gebirge und Hochgebirge, ruhiges Temperament, Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit. Die Milch von Bovška ovca enthält mehr Fett und Trockenmasse als die der übrigen Milchschafrassen in Slowenien, was die Ausbeute an Käse und auch dessen Geschmack beeinflusst. Die veredelte Schafrasse Bovška ovca ist das Ergebnis der Kreuzung der einheimischen Rasse Bovška ovca mit dem Ostfriesischen Milchschaf, das besonders fruchtbar ist und eine sehr hohe Milchleistung erbringt. Die einheimische Rasse Bovška ovca wurde veredelt, um größere Tiere zu erhalten, die mehr Milch produzieren können.
Die Schafherden für die Erzeugung von Milch für „Bovški sir“ befinden sich im gesamten abgegrenzten geografischen Gebiet während der Laktationsperiode in Weidehaltung. Die Weidewirtschaft ist die traditionelle und – unter Kostengesichtspunkten – einzig rentable Haltungsform. Diese Tatsache belegt, dass die Futteraufnahme im Zeitraum der Verarbeitung der Milch zu „Bovški sir“ auf Grünfutter beruht, das viel zum typischen Geschmack und Geruch der Käsesorte „Bovški sir“ beiträgt. Auf den Weideflächen ist eine außerordentliche Vielzahl von Pflanzen anzutreffen, was von der Höhe über dem Meer, dem Klima und der geologischen Beschaffenheit des Bodens herrührt. In dem geografischen Gebiet wachsen sowohl typische Pflanzen der alpinen und kontinentalen Gegenden als auch solche, die im Mittelmeerraum beheimatet sind.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation
https://www.gov.si/assets/ministrstva/MKGP/PODROCJA/HRANA/SHEME-KAKOVOSTI/SPECIFIKACIJE-EVROPSKA-KOMISIJA/Bovski_sir_specifikacija.pdf
|
2.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/17 |
BEKANNTMACHUNG – ÖFFENTLICHE KONSULTATION
Geografische Angaben aus der Volksrepublik China
(2022/C 459/08)
Im Einklang mit dem Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (1) bereitet die Europäische Union derzeit den Schutz der 175 in Anhang V des Abkommens aufgeführten chinesischen geografischen Angaben vor.
Die Kommission räumt daher allen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Möglichkeit ein, mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.
Die Einspruchserklärungen müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen. Die Einspruchserklärungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
AGRI-G3@ec.europa.eu
Es werden nur die Einspruchserklärungen berücksichtigt, die innerhalb der oben genannten Frist eingehen und mit denen nachgewiesen wird, dass
|
a) |
der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird, mit dem Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse kollidiert und daher geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen, |
|
b) |
der vorgeschlagene Name ganz oder teilweise gleichlautend ist mit einem durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2) und die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (3) in der Union bereits geschützten Namen oder mit einer der im Rahmen von bilateralen/multilateralen Abkommen in der EU geschützten geografischen Angaben aus Nicht-EU-Staaten, die unter der folgenden Adresse öffentlich zugänglich sind: https://www.tmdn.org/giview/ |
|
c) |
der Schutz des vorgeschlagenen Namens in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet ist, den Verbraucher über die wirkliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen, |
|
d) |
die Eintragung des Namens sich nachteilig auf das Bestehen eines ganz oder teilweise gleichlautenden Namens oder einer Marke oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden, |
|
e) |
oder Angaben übermittelt werden, die den Schluss zulassen, dass der zu schützende Name zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist. |
|
f) |
Die vorstehenden Kriterien sind in Bezug auf das Gebiet der Union zu bewerten, das hinsichtlich der Rechte des geistigen Eigentums nur das Gebiet bzw. die Gebiete umfasst, in dem bzw. in denen die genannten Rechte geschützt sind. Der Schutz der betreffenden Namen in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss der im Rahmen des Abkommens geführten Gespräche sowie den anschließenden Erlass eines entsprechenden Rechtsakts voraus. |
Liste geografischer Angaben (4)
|
|
Eingetragener Name in der Volksrepublik China |
Transkription in lateinischen Buchstaben |
Art des Erzeugnisses |
Übersetzung zu Informationszwecken |
|
1. |
临沧坚果 |
Lincang Jian Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Nüsse |
Lincang Macadamia |
|
2. |
曹县芦笋 |
Caoxian Lu Sun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Caoxian Asparagus |
|
3. |
莱芜生姜 |
Laiwu Sheng Jiang |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Laiwu Ginger |
|
4. |
桂林罗汉果 |
Guilin Luo Han Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Guilin Momordica Grosvenori |
|
5. |
杞县大蒜 |
Qixian Da Suan |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Qixian Garlic |
|
6. |
伍家台贡茶 |
Wujiatai Gong Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (der „Vertrag“) fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) |
Wujiatai Tribute Tea |
|
7. |
贵州绿茶 |
Guizhou Lü Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Guizhou Green Tea |
|
8. |
金塔番茄 |
Jinta Fan Qie |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Jinta Tomato |
|
9. |
阿拉善白绒山羊 |
Alashan Bai Rong Shan Yang |
Andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs – Kaschmir |
Alxa Cashmere Goats |
|
10. |
径山茶 |
Jingshan Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Jingshan Tea |
|
11. |
霍城薰衣草 |
Huocheng Xun Yi Cao |
Blumen und andere Zierpflanzen – Lavendel |
Huocheng Lavender |
|
12. |
勃利红松籽 |
Boli Hong Song Zi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Nüsse |
Boli Pinenut |
|
13. |
周至猕猴桃 |
Zhouzhi Mi Hou Tao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Zhouzhi Kiwi Fruit |
|
14. |
内黄花生 |
Neihuang Hua Sheng |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Erdnüsse |
Neihuang Peanut |
|
15. |
北票荆条蜜 |
Beipiao Jing Tiao Mi |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Honig |
Beipiao Chaste Honey |
|
16. |
彭州莴笋 |
Pengzhou Wo Sun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Pengzhou Asparagus Lettuce |
|
17. |
阿拉善双峰驼 |
Alashan Shuang Feng Tuo |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch – Kamelfleisch |
Alxa Bactrian Camel |
|
18. |
穆棱大豆 |
Muling Da Dou |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
MuLing Soy |
|
19. |
鄂托克螺旋藻 |
Etuoke Luo Xuan Zao |
Wasserpflanzen – Spirulina |
Otog Spirulina |
|
20. |
广昌白莲 |
Guangchang Bai Lian |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Guangchang White Lotus Seed |
|
21. |
小金苹果 |
Xiaojin Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Xiaojin Apple |
|
22. |
九寨沟蜂蜜 |
Jiuzhaigou Feng Mi |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Honig |
Jiuzhaigou Honey |
|
23. |
三亚芒果 |
Sanya Mang Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Sanya Mango |
|
24. |
黑水中蜂蜜 |
Heishui Zhong Feng Mi |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Honig |
Heishui Chinese Honey |
|
25. |
覃塘毛尖 |
Qintang Mao Jian |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Qintang Mao Jian Tea |
|
26. |
滕州马铃薯 |
Tengzhou Ma Ling Shu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kartoffeln |
Tengzhou Potato |
|
27. |
普陀佛茶 |
Putuo Fo Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Putuo Buddha Tea |
|
28. |
江津花椒 |
Jiangjin Hua Jiao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Zanthoxylum bungeanum |
JiangjinZanthoxylum bungeanum |
|
29. |
中宁枸杞 |
Zhongning Gou Qi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gojibeeren |
Zhongning Goji Berry |
|
30. |
三亚甜瓜 |
Sanya Tian Gua |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Sanya Melon |
|
31. |
临海西兰花 |
Linhai Xi Lan Hua |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Linhai Broccoli |
|
32. |
大连苹果 |
Dalian Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Dalian Apple |
|
33. |
榆林马铃薯 |
Yulin Ma Ling Shu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kartoffeln |
Yulin Potato |
|
34. |
攀枝花芒果 |
Panzhihua Mang Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Panzhihua Mango |
|
35. |
水城猕猴桃 |
Shuicheng Mi Hou Tao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Shuicheng Kiwi Fruit |
|
36. |
宜昌蜜桔 |
Yichang Mi Ju |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Yichang Sweet Orange |
|
37. |
湟中燕麦 |
Huangzhong Yan Mai |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Hafer |
Huangzhong Oats |
|
38. |
博湖辣椒 |
Bohu La Jiao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Bohu Chilli |
|
39. |
平和白芽奇兰 |
Pinghe Bai Ya Qi Lan |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Pinghe Bai Ya Qi Lan Tea |
|
40. |
白莲鹅 |
Bailian E |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch – Gans |
Bailian Goose |
|
41. |
广汉缠丝兔 |
Guanghan Chan Si Tu |
Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.) – Kaninchenfleisch |
Guanghan Bunny Rabbit |
|
42. |
茶淀玫瑰香葡萄 |
Chadian Mei Gui Xiang Pu Tao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Chadian Muscat Humberg Grape |
|
43. |
策勒红枣 |
Cele Hong Zao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Cele Red dates |
|
44. |
隆化小米 |
Longhua Xiao Mi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Hirse |
Longhua Millet |
|
45. |
保靖黄金茶 |
Baojing Huang Jin Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Baojing Golden Tea |
|
46. |
五指山红茶 |
Wuzhishan Hong Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Wuzhishan Black Tea |
|
47. |
张北马铃薯 |
Zhangbei Ma Ling Shu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kartoffeln |
Zhangbei Potato |
|
48. |
都江堰方竹笋 |
Dujiangyan Fang Zhu Sun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Dujiangyan Square Bamboo Shoots |
|
49. |
安顺山药 |
Anshun ShanYao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Anshun Chinese Yam |
|
50. |
嘉峪关洋葱 |
Jiayuguan Yang Cong |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gemüse |
Jiayuguan Onion |
|
51. |
北京鸭 |
Beijing Ya |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch – Ente |
Peking Duck |
|
52. |
从江香禾糯 |
Congjiang Xiang He Nuo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Reis |
Congjiang Fragrant Glutinous Rice |
|
53. |
北苑贡茶 |
Beiyuan Gong Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Beiyuan Tribute Tea |
|
54. |
肃宁裘皮 |
Suning Qiu Pi |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Pelze |
Suning Fur |
|
55. |
宜州桑蚕茧 |
Yizhou Sang Can Jian |
Sonstige tierische Erzeugnisse – Seide |
Yizhou Silkworm Cocoon |
|
56. |
镇湖刺绣 |
Zhenhu Ci Xiu |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Seide |
Zhenhu Embroidery |
|
57. |
舒席 |
Shu Xi |
Bambusweberei |
Shu Mat |
|
58. |
霍邱柳编 |
Huoqiu Liu Bian |
Flechtwaren |
Huoqiu Wickerwork |
|
59. |
宣纸 |
Xuan Zhi |
Heu |
Xuan Paper |
|
60. |
连史纸 |
Lian-shi Zhi |
Bambus |
Lian-shi Paper |
|
61. |
黄梅挑花 |
Huangmei Tiao Hua |
Baumwolle |
Huangmei Cross-stitch |
|
62. |
香云纱 |
Xiangyun Sha |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Seide |
Xiangyun Gambiered Gauze |
|
63. |
蜀锦 |
Shu Jin |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Seide |
Shu Brocade |
|
64. |
蜀绣 |
Shu Xiu |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Seide |
Shu Embroider |
|
65. |
青神竹编 |
Qingshen Zhu Bian |
Flechtwaren |
Qingshen Bamboo Weaving |
|
66. |
石泉蚕丝 |
Shiquan Can Si |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Seide |
Shiquan Silk |
|
67. |
黄岗柳编 |
Huanggang Liu Bian |
Flechtwaren |
Huanggang Wickerwork |
|
68. |
遂昌竹炭 |
Suichang Zhu Tan |
Bambus |
Suichang Bamboo Charcoal |
|
69. |
牛栏山二锅头 |
Niulanshan Er Guo Tou |
Spirituose |
Niulanshan Erguotou Liquor |
|
70. |
涉县柴胡 |
Shexian Chai Hu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Wurzeln |
Shexian Bupleurum |
|
71. |
泊头鸭梨 |
Botou Ya Li |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Birnen |
Botou Ya Pear |
|
72. |
戎子酒庄葡萄酒 |
Rongzijiuzhuang Pu Tao Jiu |
Wein |
Chateau Rongzi wine |
|
73. |
老龙口白酒 |
Laolongkou Bai Jiu |
Spirituose |
Laolongkou Liquor |
|
74. |
新农寒富苹果 |
Xinnong Han Fu Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Äpfel |
Xinnong Hanfu Apple |
|
75. |
吉林长白山人参 |
Jilin Changbaishan Ren Shen |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Knollen |
Jilin Changbai Mountain Ginseng |
|
76. |
露水河红松母林籽仁 |
Lushuihe Hong Song Mu Lin Zi Ren |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Samen |
Lushuihe pine seeds and kernel |
|
77. |
太保胡萝卜 |
Taibao Hu Luo Bo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Karotten |
Taibao Carrot |
|
78. |
佳木斯大米 |
Jiamusi Da Mi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Reis |
Jiamusi Rice |
|
79. |
饶河东北黑蜂蜂蜜 |
Raohe Dong Bei Hei Feng Feng Mi |
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.) – Honig |
Honey of Raohe Northeast Black Bees |
|
80. |
雨花茶 |
Yu Hua Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Yuhua Tea |
|
81. |
洞庭 (山) 碧螺春茶 |
Dongtingshan Bi Luo Chun Cha/Dongting Bi Luo Chun Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Dongting Mountain Biluochun Tea |
|
82. |
阳澄湖大闸蟹 |
Yangchenghu Da Zha Xie |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Krebse |
Yangcheng Lake Crab |
|
83. |
盱眙龙虾 |
Xuyi Long Xia |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Süßwasserkrebse |
Xuyi Crawfish |
|
84. |
洋河大曲 |
Yanghe Da Qu |
Spirituose |
Yanghe Daqu Liquor |
|
85. |
舟山三疣梭子蟹 |
Zhoushan San You Suo Zi Xie |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Trituberculatus |
Zhoushan Portunus trituberculatus |
|
86. |
舟山带鱼 |
Zhou Shan Dai Yu |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Haarschwänze |
Zhoushan Hairtail |
|
87. |
金华火腿 |
Jinhua Huo Tui |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) – Schinken |
Jinhua Ham |
|
88. |
文成粉丝 |
Wencheng Fen Si |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Glasnudeln |
Wencheng Vermicelli |
|
89. |
常山胡柚 |
Changshan Hu You |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pomelo |
Changshan Pomelo |
|
90. |
文成杨梅 |
Wencheng Yang Mei |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pappelpflaumen |
Wencheng Waxberry |
|
91. |
太平猴魁茶 |
Taiping Hou Kui Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Taiping Hou Kui Tea |
|
92. |
黄山毛峰茶 |
Huangshan Mao Feng Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Huangshan Maofeng Tea |
|
93. |
霍山石斛 |
Huoshan Shi Hu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet –Stängel |
Huoshan Dendrobe |
|
94. |
岳西翠兰 |
Yuexi Cui Lan |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Yuexi Cuilan Tea |
|
95. |
古井贡酒 |
Gujing Gong Jiu |
Spirituose |
Gujing Gongjiu Liquor |
|
96. |
涡阳苔干 |
Guoyang Tai Gan |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Tai Gan |
GuoYang Tai Gan |
|
97. |
政和白茶 |
Zhenghe Bai Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Zhenghe White Tea |
|
98. |
松溪红茶 |
Songxi Hong Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Songxi Black Tea |
|
99. |
南日鲍 |
Nanri Bao |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Seeohren |
Nanri Abalone |
|
100. |
云霄枇杷 |
Yunxiao Pi Pa |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Wollmispel |
Yunxiao Loquat |
|
101. |
宁德大黄鱼 |
Ningde Da Huang Yu |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Asiatischer Gelber Umberfisch |
Ningde Large Yellow Croaker |
|
102. |
河龙贡米 |
Helong Gong Mi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Reis |
Helong Rice |
|
103. |
会昌米粉 |
Huichang Mi Fen |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Reisnudeln |
Huichang Rice Noodle |
|
104. |
赣南茶油 |
Gannan Cha You |
Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) – Öl |
Gannan Camellia Oil |
|
105. |
泰和乌鸡 |
Taihe Wu Ji |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch – Huhn |
Tai he Silk Chicken |
|
106. |
浮梁茶 |
Fuliang Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Fuliang Tea |
|
107. |
信丰红瓜子 |
Xinfeng Hong Gua Zi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Melonenkerne |
Xinfeng red Melonseed |
|
108. |
寻乌蜜桔 |
Xunwu Mi Ju |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Orangen |
Xunwu Orange |
|
109. |
日照绿茶 |
Rizhao Lü Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Rizhao Green Tea |
|
110. |
沾化冬枣 |
Zhanhua Dong Zao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Jujube |
Zhanhua Winter Jujube |
|
111. |
沂水苹果 |
Yishui Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Äpfel |
Yishui Apple |
|
112. |
平阴玫瑰 |
Pingyin Mei Gui |
Blumen und andere Zierpflanzen – Blumen |
Pingyin Rose |
|
113. |
菏泽牡丹籽油 |
Heze Mu Dan Zi You |
Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) – Öl |
Heze Peony Seed Oil |
|
114. |
陈集山药 |
Chenji Shan Yao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Yamswurzeln |
Chenji Yam |
|
115. |
水沟庙大蒜 |
Shuigoumiao Da Suan |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Knoblauch |
Shuigoumiao Garlic |
|
116. |
灵宝苹果 |
Lingbao Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Äpfel |
Lingbao Apple |
|
117. |
正阳花生 |
Zhengyang Hua Sheng |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Erdnüsse |
Zhengyang Peanut |
|
118. |
柘城辣椒 |
Zhecheng La Jiao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Chili |
Zhecheng Chili |
|
119. |
泸州老窖酒 |
Luzhou Laojiao Jiu |
Spirituose |
Luzhou Laojiao Liquor |
|
120. |
赤壁青砖茶 |
Chibi QIng Zhuan Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Chibi Qing Brick Tea |
|
121. |
英山云雾茶 |
Yingshang Yun Wu Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Yingshan cloud and mist Tea |
|
122. |
襄阳高香茶 |
Xiangyang Gao Xiang Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Xiangyang high-aroma Tea |
|
123. |
五峰五倍子 |
Wufeng Wu Bei Zi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Wufeng Gallnuts |
|
124. |
孝感米酒 |
Xiaogan Mi Jiu |
Alkoholisches Reisgetränk |
Xiaogan Rice Wine |
|
125. |
酒鬼酒 |
Jiu Gui Jiu |
Spirituose |
Jiu Gui Liquor |
|
126. |
古丈毛尖 |
Guzhang Mao Jian |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Guzhang Maojian Tea |
|
127. |
永丰辣酱 |
Yongfeng La Jiang |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Würzsoßen |
Yongfeng Chili Paste |
|
128. |
新会陈皮 |
Xinhui Chen Pi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Xinhui Trangerine Peel |
|
129. |
化橘红 |
Hua Ju Hong |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Obst |
Hua Pummelo Peel |
|
130. |
高州桂圆肉 |
Gaozhou Gui Yuan Rou |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Longanfrüchte |
Gao Zhou Longan Pulp |
|
131. |
增城荔枝 |
Zengcheng Li Zhi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Litschis |
Zengcheng Litchi |
|
132. |
梅州金柚 |
Meizhou Jin You |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pomelo |
Meizhou Golden Pomelo |
|
133. |
六堡茶 |
Liu Pao Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Liu Pao Tea |
|
134. |
凌云白毫 |
Lingyun Bai Hao |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Lingyun Bai Hao Tea |
|
135. |
姑辽茶 |
Guliao Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Guliao Tea |
|
136. |
融安金桔 |
Rong’an Jin Ju |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kumquats |
Rong’an Kumquat |
|
137. |
北海生蚝 |
Beihai Sheng Hao |
Fisch, Schalentiere und Muscheln, frisch und Erzeugnisse daraus – Austern |
Beihai Oyster |
|
138. |
博白桂圆 |
Bobai Gui Yuan |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Longanfrüchte |
Bobai Longan |
|
139. |
澄迈桥头地瓜 |
Chengmai Qiaotou Di Gua |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kartoffeln |
Chengmai Qiaotou Sweet Potato |
|
140. |
涪陵榨菜 |
Fuling Zha Cai |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Knollen |
Fuling Pickled Mustard Tuber |
|
141. |
丰都牛肉 |
Fengdu Niu Rou |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch – Rindfleisch |
Fengdu Beef |
|
142. |
奉节脐橙 |
Feng Jie Qi Cheng |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Orangen |
Fengjie Navel Orange |
|
143. |
合川桃片 |
Hechuan Tao Pian |
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren und Kleingebäck – Gebäck |
Hechuan Walnut Rice Slices |
|
144. |
忠州豆腐乳/忠县豆腐乳 |
Zhongzhou Dou Fu Ru/Zhongxian Dou Fu Ru |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Tofu |
Zhongzhou Pickled Tofu/Zhongxian Pickled Tofu |
|
145. |
石柱黄连 |
Shizhu Huang Lian |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Wurzeln |
Shizhu Coptis Root |
|
146. |
汉源花椒 |
Hanyuan Hua Jiao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pfeffer |
Hanyuan red pepper |
|
147. |
攀枝花块菌 |
Panzhihua Kuai Jun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet –Trüffel |
Panzhihua Truffle |
|
148. |
蒙顶山茶 |
Mengdingshan Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Mengding Mountain Tea |
|
149. |
遂宁矮晚柚 |
Suining Ai Wan You |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pampelmusen |
Suining Dwarf-Late Pomelo |
|
150. |
峨眉山藤椒油 |
Emeishan Teng Jiao You |
Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) |
Mount Emei Pepper oil |
|
151. |
米易枇杷 |
Miyi Pi Pa |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Wollmispel |
Miyi Loquat |
|
152. |
修文猕猴桃 |
Xiuwen Mi Hou Tao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kiwis |
Xiuwen Kiwi |
|
153. |
织金竹荪 |
Zhijin Zhu Sun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Dictyophora indusiata |
Zhijin Dictyophora indusiata |
|
154. |
兴仁薏仁米/兴仁苡仁米 |
Xingren Yi Ren Mi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Hiobstränensamen |
Xinren Coix Seed |
|
155. |
盘县火腿 |
Panxian Huo Tui |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) |
Panxian Ham |
|
156. |
都匀毛尖茶 |
Duyun Mao Jian Cha |
Andere unter Anhang I des Vertrags fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Duyun Maojian Tea |
|
157. |
麻江蓝莓 |
Majiang Lan Mei |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Heidelbeeren |
Majiang Blueberry |
|
158. |
宣威火腿 |
Xuanwei Huo Tui |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) – Schinken |
Xuanwei Ham |
|
159. |
文山三七 |
Wenshan San Qi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Notoginseng |
Wenshan Notoginseng |
|
160. |
勐海茶 |
Menghai Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Menghai Tea |
|
161. |
朱苦拉咖啡 |
Chucola Ka Fei |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Kaffee |
Chucola Coffee |
|
162. |
撒坝火腿 |
Saba Huo Tui |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) – Schinken |
Saba Ham |
|
163. |
紫阳富硒茶 |
Ziyang Fu Xi Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Ziyang Selenium-enriched Tea |
|
164. |
泾阳茯砖茶 |
Jingyang Fu Zhuan Cha |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Jingyang Brick Tea |
|
165. |
汉中仙毫 |
Hanzhong Xian Hao |
Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) – Tee |
Hanzhong Xianhao Tea |
|
166. |
铜川苹果 |
Tongchuan Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Äpfel |
Tongchuan Apple |
|
167. |
韩城大红袍花椒 |
Hancheng Da Hong Pao Hua Jiao |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Pfeffer |
Hancheng Da Hong Pao Red Pepper |
|
168. |
富平柿饼 |
Fuping Shi Bing |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet – Kakifrüchte |
Fuping Dried Persimmon |
|
169. |
兰州百合 |
Lanzhou Bai He |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Lilien |
Lanzhou Lily |
|
170. |
武都油橄榄 |
Wudu You Gan Lan |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Oliven |
Wudu Olive |
|
171. |
甘南羊肚菌 |
Gannan Yang Du Jun |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Morcheln |
Gannan Morchella |
|
172. |
定西马铃薯 |
Dingxi Ma Ling Shu |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Kartoffeln |
Dingxi Potato |
|
173. |
岷县当归 |
Minxian Dang Gui |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Wurzeln |
Minxian Angelica |
|
174. |
宁夏枸杞 |
Ningxia Gou Qi |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Gojibeeren |
Ningxia Goji Berry |
|
175. |
阿克苏苹果 |
Aksu Ping Guo |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Äpfel |
Aksu Apple |
(1) ABl. L 408I vom 4.12.2020, S. 1.
(2) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(3) ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1.
(4) Von den chinesischen Behörden vorgelegte Liste von in der Volksrepublik China eingetragenen geografischen Angaben.