ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 407

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
24. Oktober 2022


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 407/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10347 — SYNTHOS / TRINSEO (SYNTHETIC RUBBER BUSINESS)) ( 1 )

1

2022/C 407/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10725 — SK CAPITAL PARTNERS / POLYMER ADDITIVES HOLDINGS) ( 1 )

2

2022/C 407/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10902 — FEV CONSULTING / MITSUBISHI CORPORATION / JV) ( 1 )

3


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 407/04

Euro-Wechselkurs — 21. Oktober 2022

4

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2022/C 407/05

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt notifizierte elektronische Identifizierungssysteme

5


 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2022/C 407/06

Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

11


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10347 — SYNTHOS / TRINSEO (SYNTHETIC RUBBER BUSINESS))

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 407/01)

Am 21. Oktober 2021 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32021M10347 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10725 — SK CAPITAL PARTNERS / POLYMER ADDITIVES HOLDINGS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 407/02)

Am 15. Juli 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10725 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/3


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10902 — FEV CONSULTING / MITSUBISHI CORPORATION / JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 407/03)

Am 14. Oktober 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10902 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/4


Euro-Wechselkurs (1)

21. Oktober 2022

(2022/C 407/04)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

0,9730

JPY

Japanischer Yen

147,59

DKK

Dänische Krone

7,4382

GBP

Pfund Sterling

0,87728

SEK

Schwedische Krone

11,0868

CHF

Schweizer Franken

0,9855

ISK

Isländische Krone

141,10

NOK

Norwegische Krone

10,4315

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,511

HUF

Ungarischer Forint

412,88

PLN

Polnischer Zloty

4,7885

RON

Rumänischer Leu

4,9125

TRY

Türkische Lira

18,0988

AUD

Australischer Dollar

1,5646

CAD

Kanadischer Dollar

1,3465

HKD

Hongkong-Dollar

7,6376

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7347

SGD

Singapur-Dollar

1,3917

KRW

Südkoreanischer Won

1 404,32

ZAR

Südafrikanischer Rand

18,0021

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,0504

HRK

Kroatische Kuna

7,5325

IDR

Indonesische Rupiah

15 199,12

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6101

PHP

Philippinischer Peso

57,287

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

37,349

BRL

Brasilianischer Real

5,1117

MXN

Mexikanischer Peso

19,5521

INR

Indische Rupie

80,7390


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/5


Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (1) notifizierte elektronische Identifizierungssysteme

(2022/C 407/05)

Name des Systems

eID-Mittel im Rahmen des notifizierten Systems

Notifizierender Mitgliedstaat

Sicherheitsniveau

Für das System zuständige Stelle

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

Deutsche Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis – eID) basierend auf Extended Access Control

Nationaler Personalausweis

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR

Bundesrepublik Deutschland

Hoch

Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

DGI2@bmi.bund.de

+49 30 186810

26.9.2017

14.12.2020

SPID – Öffentliches digitales Identifizierungssystem

SPID elektronischer Identitätsnachweis (eID) bereitgestellt von:

Aruba PEC S.p.A.

Namirial S.p.A.

InfoCert S.p.A.

In.Te.S.A. S.p.A.

Poste Italiane S.p.A.

Register S.p.A.

Sielte S.p.A.

Telecom Italia Trust Technologies S.r.l.

Italien

Hoch

Substanziell Niedrig

AgID – Agentur für Digitales

Italien

Viale Liszt 21

00144 Rom

eidas-spid@agid.gov.it

+39 06 85264 407

10.9.2018

Lepida S.p.A.

 

 

 

13.9.2019

Nationales Identifizierungs- und Authentifizierungssystem (NIAS)

Personalausweis (eOI)

Republik Kroatien

Hoch

Ministerium für öffentliche Verwaltung, Republik Kroatien

Maksimirska 63

10000 Zagreb

e-gradjani@uprava.hr

7.11.2018

Estnisches eID-System: Personalausweis

Estnisches eID-System: Aufenthaltskarte

Estnisches eID-System: Digi-ID

Estnisches eID-System: e-Residency Digi-ID

Estnisches eID-System: Mobiil-ID

Estnisches eID-System: Diplomatenausweis

Personalausweis

Aufenthaltskarte

Digi-ID

e-Residency Digi-ID

Mobiil-ID

Diplomatenausweis

Republik Estland

Hoch

Polizei- und Grenzschutzamt

Pärnu mnt 139

15060 Tallinn

eid@politsei.ee

+372 612 3000

7.11.2018

Documento Nacional de Identidad electrónico (DNIe)

Spanische Personalausweiskarte (DNIe)

Königreich Spanien

Hoch

Ministerium des Innern – Königreich Spanien

C/ Julián González Segador, s/n

28043 Madrid

divisiondedocumentacion@policia.es

7.11.2018

Luxemburgischer Personalausweis (eID-Karte)

Luxemburgische Personalausweiskarte (eID)

Großherzogtum Luxemburg

Hoch

Ministerium des Innern

BP 10

2010 Luxemburg, Luxemburg

minint@mi.etat.lu

secretariat@ctie.etat.lu

+352 2478 4600

7.11.2018

Belgisches eID-System FAS/e-Karten

E-Karte für belgische Bürger

E-Karte für Ausländer

Königreich Belgien

Hoch

Föderaler öffentlicher Dienst Politik und Unterstützung (BOSA), Generaldirektion Digitale Transformation

Simon Bolivarlaan 30

1000 Brüssel

eidas@bosa.fgov.be

27.12.2018

Cartão de Cidadão (CC, Bürgerkarte)

Portugiesischer nationaler Personalausweis (eID-Karte)

Portugiesische Republik

Hoch

AMA – Agentur für Verwaltungsmodernisierung

Rua de Santa Marta 55, 3o

1150 - 294 Lissabon

ama@ama.pt

+351 217 231 200

28.2.2019

Italienische eID im nationalen Personalausweis (CIE)

Carta di Identità Elettronica (CIE)

Italien

Hoch

Innenministerium

Piazza del Viminale 1

00184 Rom

segreteriaservizidemografici@interno.it

+39 06 465 27751

13.9.2019

Nationales Identifizierungssystem der Tschechischen Republik

Tschechische eID-Karte

Tschechische Republik

Hoch

Innenministerium der Tschechischen Republik

Nad Štolou 936/3

Postfach 21

170 34 Prag 7

eidas@mvcr.cz

13.9.2019

Niederländischer Vertrauensrahmen für die elektronische Identifizierung (Afsprakenstelsel Elektronische Toegangsdiensten)

Identifizierungsmittel im Rahmen von eHerkenning (für Unternehmen)

Königreich der Niederlande

Hoch

Substanziell

Ministerium für Inneres und die Beziehungen des Königreichs – Logius

Postfach 96810

2509 JE Den Haag

info@eherkenning.nl

13.9.2019

Slowakisches eID-System

Slowakische eID-Karte

Slowakische Republik

Hoch

Büro des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik für Investitionen und Digitalisierung

Štefánikova 15

811 05 Bratislava

eidas@vicepremier.gov.sk

+421 2 2092 8177

18.12.2019

Lettisches eID-System

eID-Karte

eParaksts karte

eParaksts karte+

eParaksts

Lettland

Hoch

Substanziell

Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten (OCMA) im Ministerium des Innern der Republik Lettland

Čiekurkalna 1. līnija 1 k-3

LV-1026, Rīga

rigas.1.nodala@pmlp.gov.lv

Lettisches Staatliches Hörfunk- und Fernsehzentrum (LVRTC)

Ērgļu iela 14, Rīga LV-1012

eparaksts@eparaksts.lv

18.12.2019

Belgisches eID-System FAS/itsme®

Mobil-App itsme®

Königreich Belgien

Hoch

Föderaler öffentlicher Dienst Politik und Unterstützung (BOSA), Generaldirektion Digitale Transformation

Simon Bolivarlaan 30

1000 Brüssel

eidas@bosa.fgov.be

18.12.2019

Dänisches eID-System (NemID)

NemID-Schlüsselkarte

NemID-Mobil-App

NemID-Token

NemID-auf-Hardware

NemID-IVR

NemID-Magnakarte (Schlüsselkarte)

Königreich Dänemark

Substanziell

Agentur für Digitalisierung des Finanzministeriums

Landgreven 4

1017 Kopenhagen K

digst@digst.dk

+45 3392 5200

8.4.2020

Chave Móvel Digital (CMD)

Digitaler Mobilschlüssel (Mobile-eID)

Portugiesische Republik

Hoch

AMA – Agentur für Verwaltungsmodernisierung

Rua de Santa Marta 55, 3o

1150 - 294 Lissabon

ama@ama.pt

+351 217 231 200

8.4.2020

Litauisches eID-System

(ATK - Asmens tapatybės kortelė)

Litauischer nationaler Personalausweis

Republik Litauen

Hoch

Innenministerium

der Republik Litauen

Šventaragio g. 2

LT-01510 Vilnius

bendrasisd@vrm.lt

+37052717130

21.8.2020

Niederländisches eID-System (DigiD)

DigiD

Königreich der Niederlande

Substanziell

Hoch

Ministerium für Inneres und die Beziehungen des Königreichs – Logius

Postfach 96810, 2509 JE

Den Haag

logiussecretariaatproductiehuis@logius.nl

21.8.2020

Maltesisches eID-System (Identity Malta)

Elektronischer Personalausweis (e-ID Card) Elektronisches Aufenthaltsdokument (e-RP Card)

Republik Malta

Hoch

Identity Malta

Castagna Building Valley Road, Msida

enquiries@identitymalta.com

+35625904900

10.12.2021

Französisches eID-System (FranceConnect+ / L’Identité numérique La Poste)

L’Identité numérique La Poste (La Poste Mobile-App)

Französische Republik

Substanziell

DINUM (Interministerielle Direktion für Digitales)

20, avenue de Ségur, 75007 PARIS

eidas@franceconnect.gouv.fr

10.12.2021

Schwedische eID (Svensk elegitimation)

Freja eID Plus

Königreich Schweden

Substanziell

Amt für digitale Verwaltung

Storgatan 37

852 30 Sundsvall

Schweden

e-legitimation@digg.se

+46 77 111 44 00

18.2.2022

Dänisches eID-System MitID

MitID-Mobil-App MitID-App

MitID-Chip mit erhöhter Sicherheit

MitID-Code-Anzeige MitID-Audio-Code-Lesegerät

MitID-Passwort

Königreich Dänemark

Substanziell

Hoch

Amt für digitale Verwaltung

Landgreven 4, 1301 Kopenhagen K

digst@digst.dk/

eIDAS@digst.dk

+45 33925200

24.10.2022

Norwegisches eID-System Bank ID

Bank ID

Königreich Norwegen

Hoch

Norwegische Digitalisierungsagentur

Postfach 1382 Vika, 0114 Oslo, Norwegen

Post@Digdir.no

+47 22 45 10 00

24.10.2022

Norwegisches eID-System Buypass ID

Buypass ID

Königreich Norwegen

Hoch

Norwegische Digitalisierungsagentur

Postfach 1382 Vika, 0114 Oslo, Norwegen

Post@Digdir.no

+47 22 45 10 00

24.10.2022


(1)  ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

24.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/11


Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

(2022/C 407/06)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) veröffentlicht.

Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe eines Mitgliedstaats

(Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

„Χαλλούμι / Halloumi / Hellim“

EU-Nr.: PDO-CY-01243-AM01 – 1.8.2022

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name des Erzeugnisses

„Χαλλούμι / Halloumi / Hellim“

2.   Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört

Zypern

3.   Behörde des Mitgliedstaates, der die Standardänderung mitteilt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt, Abteilung Landwirtschaft

4.   Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

Wie aus dem Einzigen Dokument und der Produktspezifikation bzw. den ihnen zugrunde liegen wissenschaftlichen Daten hervorgeht, wirken sich die genehmigten Änderungen weder auf die physikalischen, chemischen und/oder organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses noch auf den Zusammenhang des Erzeugnisses mit dem geografischen Gebiet aus. Tatsächlich sind die im Einzigen Dokument und in der Produktspezifikation beschriebenen Eigenschaften des Erzeugnisses hauptsächlich auf die Eigenschaften der Ziegen- und Schafmilch zurückzuführen. Es kommt also darauf an, von welcher Tierart die Milch stammt, d. h. Milch von Ziegen und Schafen, und nicht darauf, von welchen Rassen sie stammt. Zudem sind einige der Eigenschaften der Ziegen- und Schafmilch – die sich, wie im Einzigen Dokument und in der Produktspezifikation beschrieben, auf die Eigenschaften von Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim auswirken – darauf zurückzuführen, dass die Tiere die einheimischen Pflanzen fressen, sei es in Form von Grün- oder Trockenfutter. Im Einzigen Dokument oder in der Produktspezifikation wird jedoch nicht geltend gemacht noch geht es aus wissenschaftlichen Daten hervor, dass die Eigenschaften von Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim mit einer bestimmten Futtermittelart und/oder einem bestimmten Anteil eines bestimmten Futtermittels und/oder einer bestimmten Kombination einer Rasse (von Schafen und Ziegen) mit einer bestimmten Futtermittelart und einem bestimmten Futtermittelanteil in Zusammenhang stünden. Daher würden etwaige Ausschlüsse von Rassen und Beschränkungen für den Anteil von Futtermitteln, die nicht in den Rechtsvorschriften (Verordnung (EU) Nr. 664/2014) vorgesehen sind, die Anwendung der g. U. Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim erschweren und hätten keine positiven Auswirkungen auf die Qualität des Erzeugnisses und/oder die Stärkung des Zusammenhangs mit dem abgegrenzten Gebiet.

Wichtig ist zudem, dass mit den genehmigten Änderungen die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation der g. U. Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim vereinfacht wird, was auch eine bessere Rückverfolgung ermöglicht.

Im Einzigen Dokument wird in Punkt 3.3 (Lebensmittel und Rohstoffe) der zweite Absatz unter der Überschrift „Rohstoffe“, in dem die Tierrassen behandelt werden, deren Milch zur Herstellung von Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim verwendet wird, wie folgt geändert:

„Die Schaf- und Ziegenmilch stammt von Tieren einheimischer und anderer Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen, die im abgegrenzten geografischen Gebiet aufgezogen werden.“

Des Weiteren wird in Punkt 3.3 des Einzigen Dokuments der zweite Absatz unter der Überschrift „Futter“ wie folgt geändert:

„Die Schaf- und Ziegenmilch stammt von Tieren einheimischer und anderer Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen, die, sofern die Wetterbedingungen es zulassen, ganzjährig weiden. Das gesamte Raufutter der Schafe und Ziegen ist inländischen Ursprungs (Grünfutter, Heu, Silage, Stroh und Beweidung von Flächen mit wilder Vegetation). Als Beifutter werden Getreide wie Gerste und Mais, Eiweißfuttermittel (z. B. Sojabohnenextraktionsschrot), Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung verschiedener Rohstoffe, z. B. Weizenkleie, sowie anorganische Stoffe, Vitamine und Spurenelemente verwendet.“

Der gestiegene Milchbedarf hat die Landwirte dazu veranlasst, nach neuen Rassen zu suchen, die produktiver sind und höherwertige Milch geben. Dies erschwert die Kontrolle und Rückverfolgung in Bezug auf die Milch, die zur Herstellung von Χαλλούμι (Halloumi)/Hellim verwendet wird. Ebenso ist die Festsetzung eines bestimmten Anteils für Gerste und Kleie ein Hindernis für die Kontrollverfahren, da bei den Ergänzungsfuttermitteln die Tendenz besteht, auch andere Getreideerzeugnisse und Eiweißfuttermittel einzubeziehen.

Die genehmigten Änderungen dienen also dazu, die Kontrolle zu vereinfachen und zu erleichtern und die uneingeschränkte Einhaltung der Produktspezifikation zu gewährleisten.

Beschreibung des Erzeugnisses

Im Folgenden steht „Halloumi“ für die oben aufgeführten Namen

 

„Χαλλούμι“ (Halloumi)/„Hellim“.

Halloumi wird in zwei Varianten hergestellt und vertrieben – als Frischkäse und als gereifter Käse.

Frischer Halloumi wird aus dem Käsebruch hergestellt, der bei der Milchgerinnung mithilfe von Lab entsteht. Er wird erhitzt und in seine typische Form gebracht. Frischer Halloumi ist halbfest und elastisch, zu einem Rechteck oder Halbrund gefaltet und hat eine weißliche bis zartgelbe Färbung. Er behält seine Form, lässt sich leicht in Scheiben schneiden und hat einen charakteristischen Geruch und Geschmack. Er riecht stark nach Milch bzw. Milchserum, hat Minzaroma, eine Tiernote und einen strengen, salzigen Geschmack. Er enthält höchstens 46 % Feuchtigkeit, mindestens 43 % Fett (in der Trockenmasse) und höchstens 3 % Salz.

Reifer Halloumi wird aus Käsebruch hergestellt, der bei der Milchgerinnung mithilfe von Lab entsteht. Er wird erhitzt, in seine typische Form gebracht und reift mindestens 40 Tage im gesalzenen Milchserum. Reifer Halloumi ist von halbfester bis fester Konsistenz, zu einem Rechteck oder Halbrund gefaltet und hat eine weißliche bis gelbliche Färbung. Er behält seine Form, lässt sich leicht in Scheiben schneiden und hat einen charakteristischen Geruch und Geschmack. Er riecht stark nach Milch bzw. Milchserum, hat Minzaroma, eine Tiernote und einen strengen, leicht bitteren und sehr salzigen Geschmack. Er enthält höchstens 37 % Feuchtigkeit, mindestens 40 % Fett (in der Trockenmasse) und höchstens 6 % Salz; der Säuregehalt beträgt 1,2 % (Milchsäure in der Trockenmasse).

Halloumi wiegt 150 bis 350 Gramm.

EINZIGES DOKUMENT

„Χαλλούμι / Halloumi / Hellim“

EU-Nr.: PDO-CY-01243-AM01 – 1.8.2022

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name(n) [der g. U. oder der g. g. A.]

„Χαλλούμι / Halloumi / Hellim“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Zypern

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.3 Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Im Folgenden steht „Halloumi“ für die oben aufgeführten Namen

 

„Χαλλούμι“ (Halloumi)/„Hellim“.

Halloumi wird in zwei Varianten hergestellt und vertrieben – als Frischkäse und als gereifter Käse.

Frischer Halloumi wird aus dem Käsebruch hergestellt, der bei der Milchgerinnung mithilfe von Lab entsteht. Er wird erhitzt und in seine typische Form gebracht. Frischer Halloumi ist halbfest und elastisch, zu einem Rechteck oder Halbrund gefaltet und hat eine weißliche bis zartgelbe Färbung. Er behält seine Form, lässt sich leicht in Scheiben schneiden und hat einen charakteristischen Geruch und Geschmack. Er riecht stark nach Milch bzw. Milchserum, hat Minzaroma, eine Tiernote und einen strengen, salzigen Geschmack. Er enthält höchstens 46 % Feuchtigkeit, mindestens 43 % Fett (in der Trockenmasse) und höchstens 3 % Salz.

Reifer Halloumi wird aus Käsebruch hergestellt, der bei der Milchgerinnung mithilfe von Lab entsteht. Er wird erhitzt, in seine typische Form gebracht und reift mindestens 40 Tage im gesalzenen Milchserum. Reifer Halloumi ist von halbfester bis fester Konsistenz, zu einem Rechteck oder Halbrund gefaltet und hat eine weißliche bis gelbliche Färbung. Er behält seine Form, lässt sich leicht in Scheiben schneiden und hat einen charakteristischen Geruch und Geschmack. Er riecht stark nach Milch bzw. Milchserum, hat Minzaroma, eine Tiernote und einen strengen, leicht bitteren und sehr salzigen Geschmack. Er enthält höchstens 37 % Feuchtigkeit, mindestens 40 % Fett (in der Trockenmasse) und höchstens 6 % Salz; der Säuregehalt beträgt 1,2 % (Milchsäure in der Trockenmasse).

Halloumi wiegt 150 bis 350 Gramm.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 664/2014 gelten für die zur Herstellung von Halloumi verwendete Milch die folgenden Regeln:

Die Schaf- und Ziegenmilch stammt von Tieren einheimischer und anderer Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen, die, sofern die Wetterbedingungen es zulassen, ganzjährig weiden. Das gesamte Raufutter der Schafe und Ziegen ist inländischen Ursprungs (Grünfutter, Heu, Silage, Stroh und Beweidung von Flächen mit wilder Vegetation). Als Beifutter werden Getreide wie Gerste und Mais, Eiweißfuttermittel (z. B. Sojabohnenextraktionsschrot), Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung verschiedener Rohstoffe, z. B. Weizenkleie, sowie anorganische Stoffe, Vitamine und Spurenelemente verwendet.

Die Kuhmilch stammt von schwarzbunten Kühen in Stallhaltung, die mit Raufutter, Heu, Silage und Stroh, die in Zypern vor allem aus einheimischen Futterpflanzen erzeugt werden, und Ergänzungsfuttermitteln gefüttert werden. Das Futter der Kühe besteht zu 35-40 % aus Raufutter (Grünfutter, Heu, Silage und Stroh) aus inländischer Erzeugung, die übrigen 60-65 % sind Ergänzungsfuttermittel, vor allem Gerste, Mais, Soja und Kleie. Von den Ergänzungsfuttermitteln stammen 20 % der Gerste und Kleie aus inländischer Erzeugung, während Soja und Mais eingeführt werden.

Milch (frische Schaf- oder Ziegenmilch oder eine Mischung daraus, mit oder ohne Kuhmilch), Lab (ausgenommen Lab aus Schweinemägen), frische oder getrocknete Blätter grüner Minze aus Zypern (Mentha viridis) sowie Salz. Wird bei der Herstellung von Halloumi auch Kuhmilch verwendet, so ist darauf zu achten, dass ihr Anteil geringer ist als der von Schaf- oder Ziegenmilch oder eines Gemischs aus Schaf- und Ziegenmilch. Zur Herstellung von Halloumi wird Vollmilch aus Zypern verwendet. Die Milch muss pasteurisiert oder auf eine Temperatur von über 65 °C erhitzt worden sein. Es darf keine Kondensmilch sein, und ebenso wenig dürfen ihr Milchpulver, Kondensmilch, Kaseinate, Farbstoffe, Konservierungsmittel oder sonstige Substanzen zugesetzt sein. Spuren von Antibiotika, Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen gefährlichen Substanzen dürfen ebenfalls nicht enthalten sein.

Die Schaf- und Ziegenmilch stammt von Tieren einheimischer und anderer Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen, die im abgegrenzten geografischen Gebiet aufgezogen werden.

Die Kuhmilch stammt von schwarzbunten Kühen, die seit Beginn des letzten Jahrhunderts nach Zypern eingeführt wurden und sich sehr gut an die örtlichen Bedingungen angepasst haben.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Schaf-, Ziegen- und Kuhmilch, die als Rohstoff zur Herstellung von Halloumi verwendet wird, muss in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt werden; auch Halloumi selbst muss in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt werden.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Halloumi muss aus folgenden Gründen in dem geografischen Gebiet verpackt werden: a) Damit die Reifung nicht fortschreitet, muss Halloumi unmittelbar nach Abschluss des Herstellungsvorgangs verpackt werden; b) der Herstellungsvorgang (Herstellung und Verpackung) kann nicht unterbrochen werden (continuous production); c) aus Gründen der Rückverfolgbarkeit wird das Erzeugnis vom Hersteller verpackt und etikettiert; d) es soll ausgeschlossen werden, dass nicht in Zypern hergestellter Käse als Halloumi (g. U.) etikettiert wird; so sind die Qualität und der Ursprung des Erzeugnisses und die erforderlichen Kontrollen gewährleistet.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Wenn zur Herstellung von Halloumi ein Milchgemisch verwendet wird, sind die Milchsorten und ihr jeweiliger Anteil (in absteigender Reihenfolge) auf dem Etikett anzugeben.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das abgegrenzte geografische Gebiet umfasst die Verwaltungsbezirke Nikosia, Limassol, Larnaka, Famagusta, Paphos und Kyrenia.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Besonderheit des geografischen Gebiets

Faktor Natur: Zypern hat ein Mittelmeerklima mit heißen, trockenen Sommern und milden, feuchten Wintern. Zugleich spielt die Topografie eine wesentliche Rolle, da die Niederschlagsmengen in den Berggebieten der Insel vergleichsweise hoch sind und dies sich auf die Hydrologie und Umwelt auch der flacheren Gebiete der Insel auswirkt, da die zahlreichen Flüsse noch Monate nach dem Ende der Niederschläge aus Quellen gespeist werden. Zudem hat Zypern im Verhältnis zu seiner Größe aufgrund seiner geologischen Struktur, der klimatischen Bedingungen, seiner geografischen Lage, der Lage im Meer und seiner Topografie eine Flora, die zu den reichsten im Mittelmeerraum zählt (Tsintidis et al., 2002). Die Flora Zyperns umfasst 1 908 unterschiedliche Arten, von denen 140 endemisch sind, d. h. nur in Zypern auftreten (Tmima Dason — Forstamt, 2004). Zu den in Zypern einheimischen Milchviehrassen zählen das einheimische Fettschwanzschaf, das gut an das trockene Klima und die hohen Temperaturen in dem Gebiet angepasst ist, sowie die einheimischen Ziegenrassen Machaira und Pissouri. Zudem stellen sowohl das Chios-Schaf als auch die Damaskus-Ziege (die in den 1950er- bzw. 1930er-Jahren eingeführt wurden) zyprische Tierarten dar, da sie sich in Morphologie und Erzeugungseigenschaften infolge eines langjährigen nationalen Zuchtprogramms von den Herkunftsbeständen wegentwickelt haben.

Faktor Mensch: Nach historischer Überlieferung ist die Herstellung von Halloumi in Zypern seit frühester Zeit bekannt. Die älteste schriftliche Erwähnung von Halloumi (als „calumi“) aus dem Jahr 1554 findet sich in einem Quellenbestand der Bibliothek des Museums Correr in Venedig, der fünf Handschriften zur Geschichte Zyperns enthält. Auch später wird Halloumi verschiedentlich erwähnt, u. a. 1788 von Archimandrit Kyprianos.

Die Bedeutung von Halloumi im Leben der Bevölkerung Zyperns zeigt sich sowohl in der Kunst (Lyrik, Prosa) wie in der Rolle, die ihm auf Agrarmessen zukam (Lyssi, 1939). In der in griechischer und türkischer Sprache herausgegebenen Liste der Produktgattungen, Preisgelder und Teilnahmebedingungen für die Agrarmesse in Lyssi sind die Erzeugnisse aufgeführt, die in den Wettbewerb eingebracht werden können. Die türkische Bezeichnung für Halloumi ist „Hellim“. Die türkisch-zyprischen Halloumi-Hersteller verwenden entweder beide Namen für das Traditionserzeugnis oder nur die Bezeichnung „Hellim“. Es gibt zahlreiche Belege dafür, dass „Halloumi“ und „Hellim“ dasselbe traditionelle Erzeugnis Zyperns bezeichnen und beide Namen verwendet werden (Zeitung „Halkin Sesi“, 1959 und 1962, Verpackungsaufschriften mit beiden Bezeichnungen auf der zur Ausfuhr bestimmten Ware).

Der enge Bezug zwischen Mensch und Erzeugnis wird auch dadurch deutlich, dass Halloumas, Hallouma, Halloumakis und Halloumis heute in Zypern verbreitete Familiennamen sind.

Seit jeher hat Halloumi in der Ernährung der Zyprer eine bedeutende Rolle gespielt (Bevan, 1919; Pitcairn, 1934; Zygouris, 1952) und den Bedarf zyprischer Familien an wichtigen Nährstoffen das ganze Jahr über gedeckt. Halloumi war stets der berühmte zyprische Käse besonderer Machart, eine der meistverzehrten Brotbeilagen in jedem zyprischen Haushalt und aus dem Speiseplan der in der Landwirtschaft tätigen Familien nicht wegzudenken (Xioutas, 2001). Halloumi wurde seit jeher nicht nur für den einheimischen Bedarf hergestellt, sondern auch in die verschiedensten Länder der Welt ausgeführt (Archimandrit Kyprianos, 1788), darunter Ägypten, Syrien, Griechenland, die Türkei, Palästina, Frankreich, den Sudan, das Vereinigte Königreich, Amerika, Australien und China (Dawe, 1928).

Das Herstellungsverfahren ist vor allem insofern einzigartig, als das Erzeugnis eine Zeit lang auf hohe Temperatur erhitzt, gefaltet und mit zyprischer Minze versetzt wird. Die Erhitzung des Käsebruchs ist von besonderer Bedeutung, da dies einschlägigen Studien zufolge die organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses beeinflusst. Insbesondere entstehen durch die Hitzebehandlung bestimmte für den Geschmack von Halloumi maßgebliche chemische Verbindungen in hoher Konzentration. Einige dieser Verbindungen gehören zur Gruppe der Lactone, z. B. δ-Dodecalacton (induziert ein Fruchtaroma — fruity flavour) und δ-Decalacton (induziert einen rahmigen Geschmack — creamy flavour), während andere Verbindungen zur Gruppe der Methyl-Ketone gehören, die ein Milcharoma (milk-like flavour) induzieren (P. Papademas, 2000).

Das Falten des Käsebruchs ist ein typisches Merkmal des traditionellen Herstellungsverfahrens, wodurch Halloumi wahrscheinlich eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Käsesorten einnimmt. Das Falten diente ursprünglich dem Zweck, das Einlegen in die Behälter, in denen der Käse lose im Milchserum aufbewahrt wurde, zu erleichtern. Außerdem ist es üblich, zwischen die (beim Falten entstehenden) Schichten des Käsebruchs Minzblätter zu legen, die auf diese Weise fixiert werden. Die Verwendung von Minze (Mentha viridis) während des Faltens verleiht dem Enderzeugnis sein typisches Aroma, das auf die Terpene Pulegon (Minz-Terpen) und Carvon zurückzuführen ist (Papademas und Robinson, 1998). Im Herstellungsverfahren schlägt sich das besondere Wissen der einheimischen Hersteller nieder.

Besonderheit des Erzeugnisses

Zu den Besonderheiten des Erzeugnisses zählen:

a)

Halloumi behält bei hohen Temperaturen seine Form (der Käse lässt sich nicht nur unverarbeitet verzehren, sondern auch braten, grillen, usw.);

b)

der Käsebruch wird in Milchserum bei einer Temperatur von über 90 °C für mindestens 30 Minuten hitzebehandelt, was das Herstellungsverfahren einzigartig macht und zu den besonderen organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses beiträgt;

c)

das Erzeugnis wird gefaltet und erhält damit seine besondere Form;

d)

die organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses (charakteristischer Geruch und Geschmack — starker Geruch nach Milch/Milchserum, Minzaroma, Tiernote, strenger, salziger Geschmack) sind in erster Linie auf die Schaf- und Ziegenmilch und das Futter der Tiere, auf die bei der Herstellung des Erzeugnisses zugesetzte Minze und die flüchtigen Stoffe, die während der Hitzebehandlung des Käsebruchs in Milchserum freigesetzt werden, zurückzuführen;

e)

Halloumi ist ein traditionelles Erzeugnis — es wird seit ältester Zeit in Zypern in einem traditionellen Verfahren hergestellt, das von Generation zu Generation weitergegeben und als besonderes Wissen von den Herstellern bewahrt wird.

Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

Der Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis und dem geografischen Gebiet ergibt sich aus den besonderen Bedingungen des Mittelmeerklimas der Insel. Die Futterpflanzen des Milchviehs durchlaufen — je nach der jahreszeitlichen Entwicklung des Mikroklimas — die Stadien Grünfutter, Halbtrockenfutter und Trockenfutter. Einige der Pflanzen sind endemisch. Diese einheimischen Pflanzen, die das Milchvieh entweder als Grünfutter oder Trockenfutter verzehrt, wirken sich entscheidend auf die Qualität der Milch und damit die besonderen Eigenschaften des Halloumi aus (Papademas, 2000). Durch die Milchsäurebakterie Lactobacillus cypricasei (Milchsäurebakterie des zyprischen Käses), die nur im zyprischen Halloumi festgestellt wurde, ist der Zusammenhang zwischen der Mikroflora der Insel und dem Erzeugnis erwiesen (Lawson et al., 2001). Auch die zyprische Minze verstärkt das besondere Aroma und den besonderen Geschmack des Erzeugnisses. Zudem beeinflussen die besonderen Merkmale der Milch — die Schaf- und Ziegenmilch enthält bestimmte Fettsäuren mit niedrigem Molekulargewicht — und die bei der Herstellung entstehenden flüchtigen Stoffe die organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses, insbesondere seinen Geschmack und seinen Geruch.

Zum Verhältnis zwischen Mensch und Erzeugnis ist festzustellen, dass Halloumi als traditionelles Erzeugnis Zyperns gilt, da es, wie in Punkt 5.1 beschrieben, seit alters her im Leben und in der Ernährung sowohl der griechisch-zyprischen wie auch der türkisch-zyprischen Einwohner eine sehr wichtige Rolle gespielt hat und das Herstellungsverfahren von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Auch die typische Zweilagigkeit des Käses und die Tatsache, dass er bei hohen Temperaturen seine Form behält, sind auf das traditionelle, von Generation zu Generation überlieferte Herstellungsverfahren zurückzuführen.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

http://www.moa.gov.cy/moa/da/da.nsf/All/82B33F7D83ABF5A8C225879C00346BA5?OpenDocument


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.