ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 322

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
26. August 2022


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 322/01

Euro-Wechselkurs — 25. August 2022

1

 

Rat

2022/C 322/02

Schlussfolgerungen des Rates zu Katastrophenschutzmaßnahmen angesichts des Klimawandels

2


 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2022/C 322/03

Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

6


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

26.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/1


Euro-Wechselkurs (1)

25. August 2022

(2022/C 322/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

0,9970

JPY

Japanischer Yen

136,07

DKK

Dänische Krone

7,4374

GBP

Pfund Sterling

0,84293

SEK

Schwedische Krone

10,5525

CHF

Schweizer Franken

0,9616

ISK

Isländische Krone

140,30

NOK

Norwegische Krone

9,6400

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,648

HUF

Ungarischer Forint

408,93

PLN

Polnischer Zloty

4,7578

RON

Rumänischer Leu

4,8758

TRY

Türkische Lira

18,1120

AUD

Australischer Dollar

1,4306

CAD

Kanadischer Dollar

1,2881

HKD

Hongkong-Dollar

7,8234

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6006

SGD

Singapur-Dollar

1,3857

KRW

Südkoreanischer Won

1 331,98

ZAR

Südafrikanischer Rand

16,7903

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,8317

HRK

Kroatische Kuna

7,5140

IDR

Indonesische Rupiah

14 753,15

MYR

Malaysischer Ringgit

4,4586

PHP

Philippinischer Peso

55,842

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

35,732

BRL

Brasilianischer Real

5,0879

MXN

Mexikanischer Peso

19,8132

INR

Indische Rupie

79,6555


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Rat

26.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/2


Schlussfolgerungen des Rates zu Katastrophenschutzmaßnahmen angesichts des Klimawandels

(2022/C 322/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

In Erwägung nachstehender Gründe:

I.   EINLEITUNG

1.

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen enthaltenen Ziele für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen und der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 darauf abzielen, die Gefahr von Klimakatastrophen zu verringern;

2.

GESTÜTZT AUF Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Katastrophen gefördert wird, und auf Artikel 222 AEUV, wonach die Union und ihre Mitgliedstaaten im Geiste der Solidarität handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einer Katastrophe betroffen ist;

3.

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG dessen, dass die Union der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft und dem Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen des Grünen Deals, dem Ziel der Klimaneutralität gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 sowie dem durch das Aufbaupaket unterstützten Projekt eines grüneren, widerstandsfähigeren Europas, das besser für die Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen, auch im Rahmen seines auswärtigen Handelns, gerüstet ist, ausdrücklich Priorität eingeräumt hat;

4.

UNTER BETONUNG der Umstände, dass das 2001 eingerichtete und insbesondere in den Jahren 2013, 2019 und 2021 gestärkte Katastrophenschutzverfahren der Union (Union Civil Protection Mechanism, UCPM) eine immer wichtigere Rolle bei der Reaktion Europas auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen einnimmt, dass die jüngste Änderung des UCPM Ziele für Katastrophenresilienz auf der Grundlage aktueller und zukunftsorientierter Szenarien festlegt und dass das UCPM zur Verwirklichung der Gesamtfinanzierungsziele der Union in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt beiträgt;

5.

UNTER HINWEIS AUF die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Juni 2009 über die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Katastrophenschutz, vom 30. November 2009 zu einem Gemeinschaftsrahmen für die Katastrophenverhütung in der EU und vom 3. Oktober 2011 zur Rolle der Freiwilligentätigkeit in der Sozialpolitik, in denen hervorgehoben wird, dass Freiwilligentätigkeit den Freiwilligen, den lokalen Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzem zugutekommt, die Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps im Jahr 2018, die Bedeutung der Zivilgesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger für die Verbesserung von Sicherheit und Resilienz und die Zusagen der Union für das Europäische Jahr der Jugend 2022;

6.

UNTER HINWEIS AUF die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Juni 2021 zum Thema „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ und vom 23. November 2021 zur Verbesserung der Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen;

7.

IN ANBETRACHT dessen, dass die Auswirkungen des Klimawandels offensichtlich sind und extreme, mit dem Klimawandel im Zusammenhang stehende Ereignisse immer häufiger, intensiver und anhaltender werden, wodurch die Gefahr des Verlusts von Menschenleben sowie von materiellen und natürlichen Verlusten steigt, und unter Betonung dessen, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich tätig werden müssen;

8.

IN KENNTNIS der wissenschaftlichen Bewertungen zum Klimawandel, zu seinen Auswirkungen und zu potenziellen künftigen Gefahren sowie der vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen der Vereinten Nationen vorgelegten Anpassungs- und Eindämmungsoptionen;

9.

IM BEWUSSTSEIN der Anfälligkeit der europäischen Bevölkerungen und Gebiete in ihrer Vielfalt, insbesondere in Bezug auf das Mittelmeerbecken, Berg- und Waldgebiete, Überschwemmungsgebiete, Meere, Küsten und Inselgebiete, die arktischen Gebiete und die Gebiete in äußerster Randlage sowie städtische Gebiete;

10.

UNTER VERWEIS auf die bedeutende Rolle der makroregionalen Strategien der Union als eines der außenpolitischen Instrumente zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit —

II.   DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

BEKRÄFTIGT den Grundsatz der Solidarität bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel in der Union und weltweit ergeben;

2.

WEIST auf die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz ihrer Bevölkerung, der Umwelt und des Eigentums, einschließlich des kulturellen Erbes, hin;

3.

BETONT die Rolle der Beteiligung der Öffentlichkeit und von Freiwilligen, die – wie bereits in den oben genannten Schlussfolgerungen vom 3. Oktober 2011 unterstrichen – zur Entwicklung des Bürgerengagements, der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts und dabei zur Umsetzung der Grundwerte und Grundprinzipien der Union sowie der Resilienz im Bereich des Katastrophenschutzes beiträgt;

4.

IST DER AUFFASSUNG, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der Union infolge des Klimawandels darauf vorbereitet sein müssen, umfassende, mehrere Sektoren betreffende, grenzüberschreitende Katastrophen mit kaskadenartigen Auswirkungen zu bewältigen, die gleichzeitig und immer öfter auftreten können, und zwar innerhalb und außerhalb der Union, und deren Folgen das Leben und die Tätigkeiten der Menschen sowie die biologische Vielfalt stark beeinträchtigen könnten;

5.

HÄLT FEST, dass die Union einen kohärenteren und proaktiveren systemischen Ansatz entwickeln muss, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels in allen Phasen des Katastrophenmanagement-Zyklus, der unter anderem Verhütung, Vorsorge, Abwehr und Folgenbewältigung umfasst, zu verbessern;

6.

BETONT, wie wichtig es ist, Wissen, Know-how und Innovation sowie durch die Mitgliedstaaten und die Kommission gewonnene Erkenntnisse auszutauschen und zu bündeln;

7.

STELLT FEST, dass die im Zusammenhang mit der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels von den Mitgliedstaaten und den europäischen Organen ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf die EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel darauf abzielen sollten, die Bemühungen der Union im Bereich des Katastrophenrisikomanagements zu ergänzen;

8.

BETONT, wie wichtig es ist, über ausreichende international einsatzbereite Kapazitäten innerhalb der Mitgliedstaaten, einen Europäischen Katastrophenschutz-Pool (EU Civil Protection Pool, ECPP) und eine strategische europäische Kapazitätsreserve (rescEU) zu verfügen, die in der Lage sind, rasch und effizient auf durch den Klimawandel verursachte Katastrophen zu reagieren, wenn das Ausmaß eines Notfalls die Reaktionsmöglichkeiten eines Landes allein übersteigt;

9.

STELLT FEST, dass das UCPM eine wichtige Rolle beim Katastrophenmanagement spielt, die Partnerschaften der Union stärkt und zu einer europäischen Kultur des Katastrophenschutzes beiträgt;

10.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten,

a)

im Katastrophenmanagement-Zyklus den Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel Rechnung zu tragen, beispielsweise indem sie die von der Kommission und der Europäischen Umweltagentur gemeinsam eingerichteten Instrumente wie die Plattform Climate-ADAPT nutzen;

b)

die Arbeiten und die Forschung darüber zu fördern, wie die Auswirkungen des Klimawandels überprüft und in ihre Systeme für das Katastrophenrisikomanagement integriert werden können; diese Arbeiten und Forschung in die nationale Risikobewertung der Mitgliedstaaten, die Entwicklung der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und die Verbesserung der Katastrophenrisikomanagementplanung gemäß Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union zu integrieren;

c)

Forschung und Innovation zu unterstützen und zu bündeln, um die nationalen Katastrophenschutzkapazitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu verbessern, insbesondere durch das EU-Wissensnetz für Katastrophenschutz (im Folgenden „Wissensnetz“) und in diesem Zusammenhang durch Exzellenzzentren, Universitäten, Forscher und thematische Gemeinschaften oder Fachzentren;

d)

vor dem Hintergrund des Klimawandels zu Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich des Katastrophenschutzes zu ermutigen und einschlägige europäische Finanzmittel zu mobilisieren;

e)

angemessene Präventions- und Vorsorgemaßnahmen, einschließlich der Gewährleistung der Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten, zu entwickeln, die auf sich aus dem Klimawandel ergebende Gefahren ausgerichtet sind, etwa Waldbrände und Überschwemmungen, die beide eine zunehmende Gefahr für die Unionsbürgerinnen und -bürger darstellen;

f)

in dieser Hinsicht die Entwicklung von ECPP- und rescEU-Kapazitäten unter anderem auf der Grundlage aktueller und zukunftsorientierter Szenarien gemäß Artikel 10 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU fortzusetzen und dabei sowohl ermittelte und neu entstehende Risiken als auch die Gesamtkapazitäten und Lücken auf Unionsebene, insbesondere in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle, der medizinischen Notfallbewältigung sowie in den Bereichen Transport, Logistik und Schutzräume, zu berücksichtigen;

g)

Katastrophenschutzmaßnahmen in allen Phasen des Katastrophenmanagement-Zyklus umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten und Forschung, Innovation und Wissensaustausch zu fördern;

h)

bei der im Rahmen des UCPM geleisteten Hilfe den Auswirkungen in Bezug auf Umwelt und Klimawandel Rechnung zu tragen, insbesondere, indem gegebenenfalls Ressourcen gebündelt werden;

i)

durch spezifische Informationen, allgemeine und berufliche Bildung sowie Übungen, die die nationale und subnationale Ebene und sogar eine grenzüberschreitende Dimension betreffen können, wobei besonderes Augenmerk auf Personen mit einem bestimmten Schutzbedarf zu richten ist, die Bevölkerung, die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel ausgesetzt ist, vorzubereiten[*] und ihre Resilienz zu unterstützen;

j)

Freiwilligenorganisationen als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes zu stärken;

k)

zu erwägen, in diesem Zusammenhang gegebenenfalls und in Abstimmung mit den lokalen Behörden spontane Initiativen in Bewältigungsmaßnahmen einzubeziehen;

l)

deutlich zu machen, wie wichtig der Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer eigenen Sicherheit und Resilienz ist, und alle Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, ihre aktive Beteiligung an freiwilligen Maßnahmen und Vorkehrungen für die Katastrophenbewältigung wertzuschätzen, anzuerkennen und – gegebenenfalls mittels eines Rechtsrahmens – zu fördern;

m)

der besonderen Rolle der Jugend in dieser Hinsicht Rechnung zu tragen;

n)

die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als Akteure ihrer eigenen Sicherheit und Resilienz oder als Mitglied nationaler oder lokaler ziviler Strukturen, die zum Katastrophenschutz beitragen, durch die folgenden drei Dimensionen zu fördern:

i)

Alarmierung: Klärung der Rolle und der Zuständigkeiten der verschiedenen Institutionen bei der Abgabe gezielter Warnmeldungen an betroffene Personen, auch unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien;

ii)

Bereitstellung von Informationen: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die drohenden Gefahren, vor allem in den Gebieten, die den Auswirkungen des Klimawandels am meisten ausgesetzt sind, durch die Verbreitung öffentlicher Informationen und die Organisation von Schulungsmaßnahmen, auch auf freiwilliger Basis;

iii)

Mobilisierung: Förderung von Bürgernetzen, Vereinigungen und Freiwilligen, die an Initiativen zur Risikoprävention, Katastrophenabwehr und Ersthilfe-Schulungen beteiligt sind;

o)

der Bedeutung langfristiger Notlagen und den zunehmenden Gefahren, die sie für die Katastrophenschutzsysteme sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene darstellen können, Rechnung zu tragen;

p)

die Auswirkungen des Klimawandels bei internationalen Katastrophenschutzmaßnahmen einzubeziehen, indem die Zusammenarbeit gestärkt und das Katastrophen- und Krisenmanagement unterstützt wird;

11.

ERSUCHT die Kommission,

a)

die regelmäßige Aktualisierung der „sektorübergreifenden Übersicht über die Risiken von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen in der Union“ durch die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf der Grundlage der nationalen Risikobewertungsberichte der Mitgliedstaaten fortzusetzen;

b)

sicherzustellen, dass die Auswirkungen des Klimawandels während des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus systematisch berücksichtigt werden;

c)

sicherzustellen, dass das UCPM der Vielfalt der Katastrophen in einer Weise Rechnung trägt, die sowohl reaktiv als auch anpassungsfähig und, wenn möglich, proaktiv ist;

d)

die Verfügbarkeit von Sachverständigen im Bereich Umwelt und Klimawandel für den Einsatz im Rahmen des UCPM zu stärken;

e)

die Komplementarität des UCPM mit anderen Krisenbewältigungsmechanismen der Union zu fördern;

f)

Forschung und Innovation im Bereich des Katastrophenschutzes zu unterstützen, insbesondere durch die Erstellung eines Verzeichnisses der verfügbaren Kenntnisse, und das Wissensnetz, das Wissenszentrum für Katastrophenvorsorge und die Exzellenzzentren, die in diesem Rahmen geschaffen werden könnten, sowie die von internationalen Organisationen unterhaltenen Zentren anzureichern;

g)

die Instrumente, Werkzeuge und Plattformen der Union zur Unterstützung von Katastrophen- und Krisenmanagement und Entscheidungsfindung im Rahmen des Gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystems für Notfälle, der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle, des Europäischen Hochwasserwarnsystems, des Europäischen Waldbrandinformationssystems sowie der Programme Galileo, Copernicus und staatliche Satellitenkommunikation der EU zu stärken und anzupassen;

h)

die Antizipations- und Reaktionsfähigkeiten des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen zu verbessern, insbesondere durch Prüfung der Frage, wie technologische Innovationen, einschließlich künstlicher Intelligenz, und verfügbare Datenquellen besser genutzt werden können, um extreme Klimagefahren zu erkennen und vorherzusehen;

i)

umweltfreundlichere und nachhaltigere europäische Katastrophenschutzeinsätze durch Unterstützung von Forschung und Innovation, Erstellung eines Überblicks über den aktuellen Stand und Ausarbeitung von Leitfäden für bewährte Verfahren in diesem Bereich zu fördern;

j)

die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Prävention des Klimawandels und an der operativen Reaktion auf den Klimawandel weiter zu fördern, indem sie die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer eigenen Sicherheit und Resilienz unterstützt und in Abstimmung mit den nationalen oder subnationalen Behörden von Freiwilligen getragene Katastrophenabwehrinitiativen fördert, auch durch europäische Auszeichnungen;

k)

Schulungsprogramme und Übungen für das Management von Umwelt- und Klimakatastrophen zu entwickeln, auch im Rahmen des EU-Schulungsprogramms, und die Verfügbarkeit von Fachwissen im Hinblick auf den Einsatz im Rahmen des UCPM zu fördern;

l)

das Thema Klimawandel bei internationalen Katastrophenschutzmaßnahmen auszuloten, unter anderem durch die Förderung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit Partnern, beispielsweise im westlichen Balkan und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

12.

ERSUCHT die Kommission, dem Rat im Rahmen ihrer dreijährlichen Berichte über das UCPM über die erzielten Fortschritte zu berichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

26.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/6


Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

(2022/C 322/03)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der eAmbrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

EINZIGES DOKUMENT

„KORČULANSKO MASLINOVO ULJE“

EU-Nr.: PDO-HR-01351-AM01 – 5.5.2022

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name(n)

„Korčulansko maslinovo ulje“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Kroatien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.5. Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

„Korčulansko maslinovo ulje“ ist ein natives Olivenöl extra, das auf rein mechanischem Wege direkt aus der Frucht des Olivenbaums gewonnen wird.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss „Korčulansko maslinovo ulje“ folgende physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften aufweisen:

Gehalt an freien Fettsäuren ≤ 0,6 %

Peroxidzahl ≤ 12 mEq/kg

K232 ≤ 2,50

K270 ≤ 0,22

Farbe: von Goldgelb bis Grün

ausgeprägtes Aroma nach grünen Früchten und Olivenblättern (Median für das Attribut „fruchtig“ ≥ 2,5)

ausgeprägte und homogene mittlere bis intensive bittere und scharfe Note mit einem langen Nachgeschmack (Median für Bitterkeit und Schärfe ≥ 3)

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Die wesentlichen Rohstoffe für die Herstellung von „Korčulansko maslinovo ulje“ sind Oliven der heimischen Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“, die einzeln oder in Kombination verwendet werden und mindestens 80 % des Erzeugnisses ausmachen. Andere in dem in Punkt 4 definierten geografischen Gebiet angebaute Sorten machen nicht mehr als 20 % der gesamten für die Herstellung von „Korčulansko maslinovo ulje“ verwendeten Oliven aus und haben keinen signifikanten Einfluss auf die Qualität des Enderzeugnisses.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Stufen der Erzeugung von „Korčulansko maslinovo ulje“ (Anbau, Ernte und Verarbeitung der Oliven) müssen in dem in Punkt 4 genannten geografischen Gebiet stattfinden.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Lagerung und Abfüllung des Öls müssen ebenfalls in dem in Punkt 4 genannten geografischen Gebiet erfolgen, um die spezifischen organoleptischen Eigenschaften und die Qualität des Erzeugnisses zu erhalten, die durch das Umfüllen beeinträchtigt werden könnten. Jede spätere Umfüllung des Öls außerhalb des genannten geografischen Gebiets bzw. der Transport auf dem Seeweg über längere Strecken könnte angesichts der möglichen beschränkten Transportverbindungen zwischen der Insel Korčula und dem Festland letztlich die Qualität des Öls beeinträchtigen. Deshalb ist eine Abfüllung des Erzeugnisses außerhalb des genannten geografischen Gebiets nicht möglich. „Korčulansko maslinovo ulje“ wird in (dunklen) Glasbehältern mit einem Volumen von maximal 1 Liter in Verkehr gebracht. Es können auch Weißblechdosen, die für diese Art von Erzeugnis vorgesehen sind, mit einem Fassungsvermögen von bis zu 5 Litern verwendet werden, wenn sie über ein Verschlusssystem verfügen, das nach der Öffnung nicht wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Das Erntejahr muss auf dem Etikett des Erzeugnisses angegeben werden. Beim Inverkehrbringen muss jede Packung mit dem gemeinsamen Symbol versehen sein. Nachstehend ist das gemeinsame Symbol abgebildet:

Image 1

Sämtliche Verwender dieser Ursprungsbezeichnung, die das Erzeugnis entsprechend seiner Spezifikation in Verkehr bringen, sind berechtigt, das gemeinsame Symbol unter den gleichen Bedingungen zu verwenden.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet des „Korčulansko maslinovo ulje“ umfasst die gesamte Insel Korčula, d. h. die Katastralgemeinden Vela Luka, Blato, Smokvica, Čara, Račišće, Pupnat, Žrnovo, Korčula und Lumbarda.

Im Westen wird die Insel durch den 15 km breiten Korčula-Kanal von der Insel Hvar getrennt, im Norden durch den 2,5 km breiten Pelješac-Kanal von der Halbinsel Pelješac und im Süden durch den 13 km breiten Lastovo-Kanal von der Insel Lastovo.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Insel Korčula wird von felsigem, gebirgigem Gelände dominiert, das hauptsächlich aus Gestein mit wenigen Ackerflächen besteht. Die Ackerflächen werden von den Steinen befreit und terrassenförmig angelegt. Mit den abgetragenen Steinen werden Trockenmauern zur Einfriedung der Terrassen errichtet. Diese sorgen dafür, dass die fruchtbare Erde auf den Terrassen liegen bleibt, bzw. sie verhindern, dass sie vom Regen fortgespült wird. Auf diesen fruchtbaren mit Trockenmauern eingefriedeten Terrassen werden Olivenhaine angelegt, für die vorwiegend die heimischen Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“ verwendet werden.

Die wichtigsten Arten von Ackerflächen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: terrassierte Regosole und Feldregosole. Regosole setzen sich meistens aus kalkhaltigen Cambisolen und Terra Rossa zusammen.

Auf der Insel Korčula herrscht ein mediterranes Klima mit milden Wintern und trockenen, heißen Sommern. Die hohen Durchschnittstemperaturen sind auf die hohe Sonneneinstrahlung zurückzuführen. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt auf Korčula zwischen 15,6 °C und 16,8 °C. Der heißeste Monat ist der Juli mit durchschnittlich 25,9 °C, während der kälteste Monat der Februar mit durchschnittlich 9,1 °C ist.

Von der Sonneneinstrahlung her eignet sich Korčula sehr gut für den Olivenanbau. Im Juli werden die meisten Sonnenstunden verzeichnet (373,7 oder rund 12 Stunden Sonne pro Tag), im Dezember dagegen die wenigsten (125,3 oder rund 4 Stunden pro Tag).

Was die jährlichen Niederschläge betrifft, ist das Klima auf der Insel Korčula gewöhnlich feucht. Die meisten Niederschläge fallen in der kälteren Jahreszeit von Oktober bis März, in der der monatliche Niederschlag zwischen 80 mm und 150 mm beträgt. Die geringsten Niederschläge fallen von Juni bis August, im Durchschnitt 30 mm bis 45 mm.

Menschliche Faktoren

Das Landschaftsbild der Insel Korčula ist vor allem von den Inselbewohnern geprägt worden. Olivenbauern haben das felsige, gebirgige Gelände bearbeitet, um terrassenförmige und mit Trockenmauern eingefriedete Ackerflächen für den Anbau von Olivenbäumen anzulegen. Der schwierige Zugang zu den Hügelterrassen schließt den Einsatz großer Maschinen aus. Die Ernte erfolgt manuell und mit einfachen Handgeräten.

Seit prähistorischen Zeiten wechselte die Insel regelmäßig ihre Herrscher, sodass das Leben auf der Insel und die Entwicklung von Nutzpflanzen für den Handel durch eine Vielzahl historischer Ereignisse beeinflusst worden ist. Es gibt zahlreiche historische Belege für den Olivenanbau und die Herstellung von Olivenöl auf der Insel Korčula seit der Zeit der Kolonisierung durch die alten Griechen und unter römischer und venezianischer Herrschaft. Aus schriftlichen Quellen aus der Zeit, als Korčula unter venezianische Herrschaft kam, geht hervor, dass „die venezianische Regierung Öl zu einem sehr niedrigen Preis aufkaufte, wodurch die Inselbewohner gezwungen waren, es fortan zu schmuggeln. Die Zahlen zeigen, dass Öl von Korčula trotz der Einführung strenger Strafen sogar bis nach Triest gelangte.“ (S. Dokoza, Iz gospodarske i društvene povijesti Blata do XVIII. st., Zbornik radova Blato, 2003).

Besonderheit des Erzeugnisses

Die Besonderheit des „Korčulansko maslinovo ulje“ ist auf die Auswahl der heimischen Olivensorten „Lastovka“ und „Drobnica“ zurückzuführen, die 80 % der Oliven auf der Insel Korčula ausmachen.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit (Elajografija otoka Korčule, (1995)) legt Pavle Bakarić dar, dass sich die heimischen Olivensorten „Lastovka“ und „Drobnica“ von anderen Sorten auf der Insel Korčula („velika Lastovka“, „Vrtušćica“, „Oblica“‘) in Bezug auf ihre morphologischen, biologischen und kommerziellen Eigenschaften unterscheiden. Er stellt zudem fest, dass frische Oliven von diesen beiden Sorten einen höheren Ölanteil aufweisen (von 16,40 % bis 24 %) als frische Oliven anderer Sorten.

Der besondere Charakter des „Korčulansko maslinovo ulje“ ist auf sein Aroma (erinnert an grüne Früchte und Olivenblätter) und seinen Geschmack (homogene mittlere bis intensive Bitterkeit und Schärfe) zurückzuführen, die es seinem hohen Anteil an Gesamtphenolen zu verdanken hat. Diese verleihen dem Öl seine sensorischen Eigenschaften, d. h. seine Bitterkeit und Schärfe. In Untersuchungen (M. Žanetić, D. Škevin, E. Vitanović, M. Jukić Špika und S. Perica, Ispitivanje fenolnih spojeva i senzorski profil dalmatinskih djevičanskih maslinovih ulja, Pomologia croatica Bd. 17, 2011) wurde nachgewiesen, dass Olivenöl der Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“ einen höheren Anteil an Gesamtphenolen (über 350 mg/kg) enthielt als jenes von anderen untersuchten Sorten („Oblica“ und „Levantinka“), das einen Gesamtphenolgehalt von 161,15 mg/kg aufwies. Es wurde zudem festgestellt, dass die Sorte „Lastovka“ von allen untersuchten Sorten den höchsten Anteil an Hydroxytyrosolen (214,32 mg/kg) aufweist und die Sorte „Drobnica“ den höchsten Anteil an Tyrosolen (84,37 mg/kg). Die Phenolverbindungen verleihen dem Öl der Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“ seine oxidative Stabilität und eine lange Haltbarkeit. Der hohe Anteil an Phenolverbindungen hat Einfluss auf die Bitterkeit und Schärfe des „Korčulansko maslinovo ulje“ (Median für Bitterkeit und Schärfe ≥ 3), und vor allem die Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“, aus denen das oben genannte Olivenöl hergestellt wird, zeichnen sich durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen beiden Attributen aus.

Rund 1 000 landwirtschaftliche Betriebe und 10 Ölmühlen sind heute am Olivenanbau und der Olivenölerzeugung auf der Insel Korčula beteiligt. Der Olivenanbau ist ein bedeutender Wirtschaftszweig auf der Insel, und die Bezeichnung „Korčulansko maslinovo ulje“ wird auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch und am Markt verwendet (Liefer- und Versandschein, Presa d.o.o., Zlokić d.o.o., 2014).

Ursächlicher Zusammenhang

Der besondere Charakter des „Korčulansko maslinovo ulje“ ergab sich aus den spezifischen Boden- und Klimaverhältnissen der Insel Korčula sowie menschlichen Maßnahmen.

Zur Kultivierung von Oliven hat die ansässige Bevölkerung das felsige und gebirgige Gelände der Insel terrassenförmig angelegt und mit Trockenmauern eingefriedet. Auf den Terrassen wurden Olivenhaine angelegt, vorwiegend aus Olivenbäumen der Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“. Die eingefriedeten und mit Olivenbäumen bepflanzten Terrassen sind ein typisches Merkmal der Insellandschaft.

Die Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“ wurden von den Produzenten als die am besten an die spezifischen Boden- und Klimaverhältnisse angepassten ausgewählt. Sie machen 80 % der auf der Insel Korčula angebauten Oliven aus.

Dank seiner geografischen Lage gibt es auf Korčula meist sehr hohe Tagestemperaturen mit sehr vielen Sonnenstunden. Diese begünstigen den Anbau und das Wachstum von Oliven, insbesondere der Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“, die extrem dürreresistent sind und eine besonders lange Erntezeit haben (von Oktober bis Anfang Februar).

Durch die Handlese der Oliven können die lokalen Produzenten den idealen Zeitpunkt für die Ernte bestimmen. Sie erhalten dadurch Oliven mit einem hohen Phenolgehalt, der dem „Korčulansko maslinovo ulje“ eine mittlere bis intensive Bitterkeit und Schärfe verleiht.

Ein weiterer Grund für den erhöhten Phenolgehalt in Ölen der Sorten „Lastovka“ und „Drobnica“ sind die spezifischen klimatischen Bedingungen der Insel Korčula mit ihren vielen Sonnenstunden und geringen Niederschlägen in den Sommermonaten. Untersuchungen haben gezeigt, dass ihr Gehalt über dem anderer untersuchter Sorten liegt, was dem „Korčulansko maslinovo ulje“ seinen besonderen Charakter verleiht.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://poljoprivreda.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/hrana/proizvodi_u_postupku_zastite-zoi-zozp-zts/Izmijenjena_specifikacija_Korculansko_maslinovo_ulje_012022.pdf


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.