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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
65. Jahrgang |
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Inhalt |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2022/C 272/01 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10391 — RTL GROUP / TALPA NETWORK) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2022/C 272/02 |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2022/C 272/03 |
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2022/C 272/04 |
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V Bekanntmachungen |
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SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN |
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Europäische Kommission |
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2022/C 272/05 |
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Berichtigungen |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
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DE |
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II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/1 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.10391 — RTL GROUP / TALPA NETWORK)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 272/01)
Am 11. Juli 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
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der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10391 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/2 |
Euro-Wechselkurs (1)
14. Juli 2022
(2022/C 272/02)
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
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USD |
US-Dollar |
1,0005 |
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JPY |
Japanischer Yen |
139,04 |
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DKK |
Dänische Krone |
7,4425 |
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GBP |
Pfund Sterling |
0,84560 |
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SEK |
Schwedische Krone |
10,6019 |
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CHF |
Schweizer Franken |
0,9841 |
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ISK |
Isländische Krone |
138,89 |
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NOK |
Norwegische Krone |
10,2536 |
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BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
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CZK |
Tschechische Krone |
24,417 |
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HUF |
Ungarischer Forint |
408,78 |
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PLN |
Polnischer Zloty |
4,8146 |
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RON |
Rumänischer Leu |
4,9420 |
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TRY |
Türkische Lira |
17,4940 |
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AUD |
Australischer Dollar |
1,4893 |
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CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3162 |
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HKD |
Hongkong-Dollar |
7,8539 |
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NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6437 |
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SGD |
Singapur-Dollar |
1,4065 |
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KRW |
Südkoreanischer Won |
1 322,29 |
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ZAR |
Südafrikanischer Rand |
17,2020 |
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CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
6,7618 |
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HRK |
Kroatische Kuna |
7,5122 |
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IDR |
Indonesische Rupiah |
15 119,56 |
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MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,4462 |
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PHP |
Philippinischer Peso |
56,565 |
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RUB |
Russischer Rubel |
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THB |
Thailändischer Baht |
36,632 |
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BRL |
Brasilianischer Real |
5,4586 |
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MXN |
Mexikanischer Peso |
20,9585 |
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INR |
Indische Rupie |
80,0752 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/3 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
(2022/C 272/03)
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
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Datum und Uhrzeit der Schließung |
20.6.2022 |
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Dauer |
20.6.2022 bis 31.12.2022 |
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Mitgliedstaat |
Europäische Union (alle Mitgliedstaaten) |
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Bestand oder Bestandsgruppe |
GHL/1N2AB. |
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Art |
Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) |
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Gebiet |
Norwegische Gewässer von 1 und 2 |
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Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
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Referenznummer |
03/TQ109 |
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/4 |
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (1)
(2022/C 272/04)
Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (2) erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 39 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.
Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt steht eine regelmäßig aktualisierte Fassung auf der Website der Generaldirektion „Migration und Inneres“ zur Verfügung.
LISTE DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTEN AUFENTHALTSTITEL
SCHWEIZ
Ersetzung der im ABl. C 365 vom 10.9.2021, S. 3 veröffentlichten Liste.
Aufenthaltstitel gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) [einheitliches Format nach der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002]
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Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) |
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Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) mit dem Vermerk „Familienangehöriger“ für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines Schweizer Staatsangehörigen sind |
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Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) mit dem Vermerk „Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder der EFTA“ bei aus einem Drittland stammenden Familienangehörigen eines Bürgers der EU oder der EFTA, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt |
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Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) mit dem Vermerk „Selon l’accord CH-UK du 25 février 2019“ / „Gemäss Abkommen CH-UK vom 25. Februar 2019“ / „Secondo l’accordo CH-UK del 25 febbraio 2019“: wird für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen ausgestellt, für die das Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ende der Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommens gilt. |
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Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (G) mit dem Vermerk „accord CH-UK 25. Februar 2019“ / „Abkommen CH-UK 25. Februar 2019“ / „accordo CH-UK 25. Februar 2019“: wird für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs ausgestellt, die keinen Wohnsitz in einem Schengen-Staat haben, sondern in einem Staat wohnhaft sind, für den kein Schengen-Assoziierungsübereinkommen besteht oder der den Schengen-Besitzstand nicht vollständig anwendet, und für die das Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ende der Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommens gilt. |
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Titre de séjour Ci / Aufenthaltstitel Ci / Permesso di soggiorno Ci (Aufenthaltstitel für Ehegatten und Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) von Beamten internationaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen in der Schweiz, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit ausüben), gültig seit 1. November 2019 (ersetzt den Ausweis für Ausländer Ci) |
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Titre de séjour S / Aufenthaltstitel S / Permesso di soggiorno S im Kreditkartenformat mit dem Vermerk „Carte pour personnes à protéger“ / „Ausweis für Schutzbedürftige“ / „Carta per persone bisognose di protezione“, wird seit dem 18. März 2022 für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine ausgestellt. |
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Titre de séjour S / Aufenthaltstitel S / Permesso di soggiorno S in Heftform mit dem Vermerk „Livret pour personnes à protéger“ / „Ausweis für Schutzbedürftige“ / „Permesso per persone bisognose di protezione“ / „Attest per persunas cun basegn da protecziun“, wird seit dem 18. März 2022 für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine ausgestellt. |
Nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige ausgestellte Aufenthaltstitel
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Livret pour étrangers L / Ausländerausweis L / Libretto per stranieri L (Erlaubnis zum Kurzaufenthalt L – violett); |
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Livret pour étrangers B / Ausländerausweis B / Libretto per stranieri B/Legitimaziun d’esters B (befristeter Aufenthaltstitel des Typs B; ausgestellt in drei oder vier Sprachen, hellgrau); |
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Livret pour étrangers C / Ausländerausweis C / Libretto per stranieri C (unbefristeter Aufenthaltstitel des Typs C, grün); |
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Livret pour étrangers Ci / Ausländerausweis Ci / Libretto per stranieri Ci (Aufenthaltsbewilligung des Typs Ci für Ehegatten und Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) von Beamten internationaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen in der Schweiz, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit ausüben, rot), gültig bis zum Ablaufdatum; |
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Cartes de légitimation (titres de séjour) délivrées par le Département fédéral des Affaires étrangères / Legitimationskarten (Aufenthaltsbewilligung) vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten / Carte di legittimazione (titoli di soggiorno) del Dipartimento federale degli affari esteri (siehe Anhang 20). |
Liste früherer Veröffentlichungen
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(1) Siehe die Liste früherer Veröffentlichungen am Ende dieser Aktualisierung.
V Bekanntmachungen
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN
Europäische Kommission
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/7 |
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
(2022/C 272/05)
Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.
MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS
„Pfalz“
PDO-DE-A1272-AM01
Datum der Mitteilung: 20.4.2022
BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
1. Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/oder organoleptische
Beschreibung:
Änderung des natürlichen Mindestalkoholgehaltes beziehungsweise des Mindestmostgewichtes (bislang in Nummer 5.1, künftig in Nummer 3.2 der Produktspezifikation) für Qualitätswein der Rebsorte Dornfelder in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen.
Standardwerte für Qualitätswein der Rebsorte Dornfelder: 8,8 Vol.-% potentieller Alkohol/68° Öchsle.
ERGÄNZUNG
„Der natürliche Mindestalkoholgehalt/das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Pfalz in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 Vol.-% Alkohol/65° Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft Pfalz wird durch eine geeignete Veröffentlichung bekanntgegeben.“
Die verschiedenen Erzeugnisse werden namentlich benannt mit Ausführungen zu ihrem natürlichen Mindestalkoholgehalt/Mindestmostgewicht, sowie organoleptischer Beschreibung.
ERGÄNZUNG
„Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten“.
Begründung:
Die geringfügige Reduzierung des Mindestalkoholgehaltes/Mindestmostgewichtes der Rebsorte Dornfelder soll eine zeitlich frühere Ernte ermöglichen, um negative Einflüsse durch neue Schadorganismen zu minimieren. Im Jahrgang 2014 zum Beispiel wurde die Kirschessigfliege zur Bedrohung für frühreife rote Rebsorten. Ein Zuwarten mit der Ernte wegen des bisher geltenden Mindestmostgewichtes birgt in derartigen Jahren die Gefahr erheblicher qualitativer und quantitativer Verluste bei der Ernte.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
Durch die Ergänzung des Gesamtalkoholgehaltes bei Weinen ohne Anreicherung wird von der Öffnungsklausel der EU-Verordnung Gebrauch gemacht.
2. Keltertraubensorte
Beschreibung:
Bislang sind folgende Rebsorten angegeben:
Weißwein
„Albalonga, Auxerrois, Bacchus, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Früher Malingre, Gelber Muskateller, Grüner Veltliner, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Mariensteiner, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muskat-Ottonel, Nobling, Optima, Orion, Ortega, Perle, Phoenx, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Riesling, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Traminer, Ruländer (Grauer Burgunder), Saphira, Sauvignon Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Silvaner, Sirius, Solaris, Staufer, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Würzer“
Rotwein
„Accent, Acolon, Allegro, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Früher Roter Malvasier, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Müllerrebe, Muskat Hamburg, Palas, Portugieser, Prior, Regent, Rondo, Saint-Laurent, Syrah“
ÄNDERUNG
Hinzugefügt werden folgende Rebsorten:
Weißwein
„Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay rosé, Felicia, Früher Roter Malvasier, Goldmuskateller, Goldriesling, Hibernal, Muscaris, Osteiner, Roter Müller-Thurgau, Roter Riesling, Ruländer, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, Villaris“
Rotwein
„Baron, Blauburger, Cabernet Cantor, Cabertin, Calandro, Muskattrollinger, Pinotin, Piroso, Reberger, Rosenmuskateller, Tauberschwarz, Wildmuskat.“
Die Rebsorten werden durch ihre jeweiligen Synonyme ergänzt.
Gestrichen werden folgende Rebsorten:
Weißwein
„Mariensteiner“
Rotwein
„Muskat Hamburg“
„Früher Roter Malvasier“ (falsche Nennung)
Begründung:
Die Aufzählung der Rebsorten ist unvollständig und wird ergänzt, da hier alle bislang klassifizierten Rebsorten, die sich im Anbaugebiet befinden, genannt werden sollen. Die Rebsorte Mariensteiner wird gestrichen; sie ist weder in der Liste des Bundessortenamtes noch in der Landesverordnung zugelassen. Muskat Hamburg ist eine Tafeltraube und daher nicht zugelassen. Der Frühe Rote Malvasier wurde bei Rotwein gestrichen, da es sich um einen Weißwein handelt.
3. Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung:
In Nummer Nr. 9 (künftig Nummer 10) der Produktspezifikation werden die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Etikettierung aufgeführt.
Kleinere geografische Einheiten:
ERGÄNZUNG
„Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
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§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes |
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§ 29 der Weinverordnung |
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Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz) |
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§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts. |
Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.“
Begründung:
Die Bestimmungen zur Etikettierung sollen um engere geografische Bezeichnungen ergänzt werden, um das geltende Recht abzubilden.
4. Abgrenzung des Gebietes
Beschreibung
Das Gebiet der g.U. Pfalz wird neu abgegrenzt.
ERGÄNZUNG:
„Das Gebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d. h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Natürliche Grenzen der Region sind im Westen der Haardtrand, im Osten der Rhein, im Süden das französische Elsass, bzw. die Grenze zum Bienwald, im Nordosten die Grenze zur Gemarkung Worms, Kirchheimbolanden, Stetten, Gauersheim sowie das Zellertal mit den Gemeinden Albisheim, Einselthum und Zell im Nordwesten.“
Die einzelnen Gemeinden einschließlich der Gemarkungen werden aufgeführt.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Begründung:
Die beabsichtigte Gebietsabgrenzung erfolgt nicht leichtfertig, sondern zur Vermeidung von erheblichen Nachteilen für den Weinbau und die Landwirtschaft, sowie die Region Pfalz im Hinblick auf die historisch gewachsene Kulturlandschaft, da sich der Weinbau in der Pfalz über Jahrhunderte hinweg, ebenso wie alle traditionellen europäischen Weinbaugebiete, innerhalb bestimmter geographischer Grenzen der jeweiligen Gemarkungen entwickelt hat.
Im Folgenden werden die Gründe für die Gebietsabgrenzung näher erläutert:
Geschlossenes Rebgelände wird zur Qualitätssicherung benötigt, insbesondere im Hinblick auf Pflanzenschutzmaßnahmen.
Pflanzenschutzmaßnahmen im Weinbau sind nicht immer kompatibel mit anderen Kulturen, ebenso liegt der umgekehrte Fall. Ein abwechselndes Nebeneinander von Rebflächen und anderen Nutzungen verursacht daher Probleme, die so weit wie möglich vermieden werden sollen:
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Je weniger Berührungspunkte der Weinbau mit anderen Nutzungen (Ackerbau. Obstbau, Grünland etc.) hat, desto weniger negative Auswirkungen auf den Anbau und die Qualität der Weine sind damit verbunden. |
Dies liegt an den besonderen Bewirtschaftungserfordernissen des Weinbaus, insbesondere beim Pflanzenschutz. Die eingesetzten Pflanzenschutzmittel unterscheiden sich zum Teil erheblich insbesondere in ihrer Zielsetzung, kulturartspezifische Zulassung, Wartezeiten.
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Wenn es trotz fachgerechter Anwendung zu einer Abdrift der Mittel auf benachbarte Flurstücke mit anderer Nutzung kommt, kann dies zu unerwünschten vegetativen Schäden auf der Nicht-Zielfläche, zu Qualitätseinbußen oder zum Verlust der Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses aufgrund bestimmter Pflanzenschutzmittelrückstände führen. Kommt es zum Beispiel bei einem Einsatz von systemischen Herbiziden auf Nachbarflächen zu einer unerwünschten Abdrift, kann dies Einfluss auf den Fruchtansatz haben, wenn die Kontamination im Zeitraum bis zur Rebblüte erfolgt. Bei Einsatz von Kontaktherbiziden würden infolge unerwünschter Abdrift benetzte Teile der Laubwand oder Stocktriebe verätzt werden. Umgekehrt kann es durch Abdrift von im Weinbau eingesetzten Fungiziden zu Problemen auf benachbarten Ackerflächen kommen. Dieses Problem würde sich in besonderer Weise in der Pfalz stellen, da an die g.U.- Pfalz das größte zusammenhängende Gemüseanbaugebiet Deutschlands angrenzt. Dieser hohe Anteil an Sonderkulturen macht es noch notwendiger, dass die Weinbergslagen wie bisher von den landwirtschaftlich genutzten Flächen gut abgegrenzt sind. Denn die verwendeten Pflanzenschutzmittel sind teilweise für die dort angebauten Kulturen nicht zugelassen, so dass es bei Rückstandsuntersuchungen infolge der präzisen Analytik und niedrigen Rückstandshöchstmengen dazu kommen kann, dass die erzeugten Produkte, gerade Frischgemüse, nicht verkehrsfähig sind. Das Gleiche gilt für die im ökologischen Weinbau eingesetzten Kupferpräparate. Derartige Fälle sind in der Praxis immer wieder festzustellen und daher zu vermeiden. |
Durch die jeweilige kulturgerechte Pflanzenschutzarbeit können sowohl auf Ackerflächen als auch auf Weinbergsflächen Schäden entstehen.
Geschlossenes Rebgelände ermöglicht effektive Bewirtschaftungs- und Schutzmethoden im Weinbau.
Schonende Pflanzenschutzstrategien, die qualitative, ökologische und ökonomische Vorteile mit sich bringen, sind wichtig zur Sicherstellung der nachhaltigen Produktion von hochwertigen Weinen:
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Beispielhaft ist die Traubenwicklerbekämpfung durch Pheromone. Diese Schutzmaßnahme funktioniert nur, wenn die zur Beschränkung der Vermehrung und die Verwirrung der Schädlinge nötigen Pheromondispenser möglichst flächendeckend ausgebracht werden. Dabei ist es deutlich kostengünstiger, wenn eine Doppelaushängung an den Rändern (Grenzen zu anderen Kulturen, Nutzungsarten oder sonstigem Bewuchs) vermieden wird. Dies kann aber nur durch eine geschlossene Rebfläche erreicht werden. |
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Auch für die Vogelabwehr zur Sicherung der reifen Trauben vor Schäden sind geschlossene Rebgelände sowohl fachlich als auch ökonomisch nötig, da nur so ein effektiver Schutz ermöglicht wird. |
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Geschlossenes Rebgelände hilft auch Wildschäden zu vermeiden: Die Begrenzung der Population ist aus Sicht des Weinbaus ein sehr wichtiger Faktor. Diese Begrenzung ist u.a. deshalb notwendig, da Wildschäden in Weinbergen in Rheinland-Pfalz in der Regel nicht entschädigungspflichtig sind. Zudem wird dadurch das Risiko des Auftretens der anzeigepflichtigen Afrikanische Schweinepest vermindert, für die Nutztierhaltung in Deutschland ein erhebliches Risiko darstellenden. Die Bekämpfung von Schwarzwild ist im geschlossenen Rebgelände besser durchzuführen und weniger aufwendig als in Gemarkungen mit sich abwechselnden Kulturen, wie Weinbau, Ackerbau und Obstbau, mit den sich dort bietenden Rückzugsräumen und Nahrungsquellen. |
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Die Tröpfchenbewässerung gewinnt insbesondere bei Junganlagen zunehmenden an Bedeutung. Sie wird zum Anwachsen der Reben genutzt. Geschlossene Rebareale sind hier für den Aufbau und den Betrieb der dafür benötigten Infrastruktur (Brunnen, Leitungen etc.) von großem Vorteil. Sowohl die gemeinsame Beschaffung des Wassers als auch die gemeinsame Nutzung von Transport- sowie Verteilungsleitungen werden dadurch effizienter und günstiger. |
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Die Anforderungen an ein Wegenetz im Weinbau sind anders gestaltet als z.B. im Ackerbau, somit könnten vormalig genutzte Weinbauareale mit ihrer hierfür ausgerichteten Wegestruktur eine Ackerbau- und/oder Grünlandnutzung deutlich erschweren bzw. verhindern. Dies liegt daran, dass sie in der Regel nicht auf große und schwere Fahrzeuge und Maschinen ausgerichtet sind, wie sie aber zur Flächenbewirtschaftung im Ackerbau benötigt und genutzt werden. Wenn nun alle Wirtschaftswege auf eine höhere Belastung ausgelegt werden müssten, würde dies zu einer stärkeren finanziellen Belastung aller Grundstückseigentümer in einer Gemarkung führen. Die historisch gewachsene Kulturlandschaft und das Landschaftsbild mit den traditionellen Weinbergslagen ist prägend für den geschützten Ursprung Pfalz und dessen Reputation. |
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Der Weinbau in traditionellen und landschaftsprägenden Weinbergslagen prägt bei den Anwohnern des Gebietes, bei den Mitgliedern der Weinwirtschaft der Region, in der Fachwelt und auch bei den Verbrauchern den Charakter der Weinregion, hinsichtlich der Pfalz in ganz besonderer Weise, da die Pfalz das größte zusammenhängende Weinbaugebiet ist. Dies wird auch daran ersichtlich, dass die Weinwerbung bei der Darstellung der Weinregion regelmäßig Bilder nutzt, die in traditionellen Weinbergslagen aufgenommen wurden. |
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Die Verlagerung des Anbaus in traditionelles Ackergelände hätte eine Veränderung des charakteristischen Landschaftsbildes zur Folge mit entsprechenden Auswirkungen auf die gewachsene Kulturlandschaft. |
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Auch im Bereich des Tourismus spielt das Thema Wein in Verbindung mit der traditionellen Weinbauregion sowie den traditionellen Weinbergslagen eine tragende Rolle. |
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Die in Fachpublikationen dargestellten Weine, die die Wahrnehmung und Reputation der g.U. Pfalz stark prägen, stammen häufig aus traditionellen Weinbergslagen, wie z.B. Schweigener Sonnenberg, Birkweiler Kastanienbusch, Forster Kirchenstück, Kallstadter Saumagen |
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Dadurch ist die g.U. Pfalz bei Handel und Verbraucher positiv besetzt. Beim Kauf und Konsum von Wein aus der Pfalz spielt sich sozusagen ein „Kopfkino“ ab mit Bildern von traditionellen Weinbergslagen, die durch eventuelle Urlaubserfahrungen verstärkt werden. Dies macht die g.U. Pfalz unverwechselbar und einzigartig. |
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Vielen traditionellen Weinbergsflächen würde eine unerwünschte Verbuschung drohen, da sie aufgrund ihrer geringen Größe, Beschaffenheit und oftmals schlechten Erreichbarkeit für größere Maschinen und damit für andere Nutzungen als für den Weinbau nicht geeignet sind. Dies würde bereits rein optisch und damit auch fremdenverkehrswirtschaftlich zu Nachteilen für das Anbaugebiet führen. Zudem könnten sich auf den dann nicht bewirtschafteten Flächen durch Selbstansiedelung Wirtspflanzen, wie Brombeeren, etablieren, die dann wiederrum zu der unerwünschten Ansiedlung von Schädlingen, wie der Kirschessigfliege, führen. die wiederum die Gesundheit und Qualität der Trauben auf benachbarten Weinbauflächen gefährden. |
Aus den zuvor genannten Gründen ergibt sich, dass eine Bewirtschaftung der Weinberge auf abgerundetem und möglichst abgeschlossenem Gelände Vorteile verschiedenster Art für die Eigentümer und Bewirtschafter von Weinbauflächen sowie die Umwelt hat. Deswegen soll der Anteil der jetzt schon vereinzelt bestehenden Streuweinberge mit den hier dargelegten vielfältigen Nachteilen nicht zunehmen.
5. Kontrollbehörde
Beschreibung:
Ergänzung der in Nummer 10 (künftig Nr. 11) der Produktspezifikation benannten Kontrollbehörden und deren Aufgaben.
ERGÄNZUNG
Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch das
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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz |
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Mainzer Straße 112 |
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56068 Koblenz |
Telefon: 02 61/91 49-0
Telefax 02 61/91 49 19-0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de
Begründung:
Das Landesuntersuchungsamt ist als Kontrollbehörde zu ergänzen, da es in diesem Bereich Kontrollaufgaben erfüllt.
6. Sonstiges
Beschreibung:
Redaktionelle Änderungen gem. EU-Vorgaben.
Begründung:
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name(n)
Pfalz
2. Art der geografischen Angabe
g.U. – Geschützte Ursprungsbezeichnung
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
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1. |
Wein |
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5. |
Qualitätsschaumwein |
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8. |
Perlwein |
4. Beschreibung des Weins / der Weine
1. Qualitätswein weiß
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Weißwein
In der Regel weisen Weißweine fruchtig frische bis hin zu exotisch fruchtigen Aromen auf. Je nach Rebsorte und Ausbaustil treten grüne Aromen, würzige Aspekte und rauchig, sowie mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet durch Holzkontakt ergänzt werden durch Aromen wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.
Sie zeichnen sich durch eine ausgewogene Säure-Süße Balance aus, bei meist kräftigem Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure.
Die Farbgebung ist meist von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelben und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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2. Qualitätswein rot
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Rotwein
Rotweine zeichnen sich insbesondere durch Aromen nach Beeren und roten Früchten aus. Zudem können grüne Aspekte vorhanden sein. Je nach Ausbaustil und Reifung mit Holzkontakt ergänzen würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung, ebenso wie reduktive Noten wie Feuerstein und Trüffel. Die meist körperbetonten Weine zeichnen sich durch eine milde bis spürbare Säure aus.
Die rote Farbgebung ist meist leicht Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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3. Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir
Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Blanc de Noir Weine weisen das Farbspektrum von Weißweinen aus, während Rosé und Weißherbstweine in der Regel zartrosa bis hellrot sind. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf nach Beeren, roten und hellen/gelben Früchten. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt Vanille, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten. Rosé Weine sind weniger vom Alkohol geprägt und können geschmacklich eine stärkere Säurewahrnehmung aufweisen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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4. Qualitätswein Rotling
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Rotling
Der Verschnitt roter und weißer Trauben oder Maischen erzielt Weine, die sich sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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5. Prädikatswein Kabinett
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Kabinett
Diese Weine zeichnen sich meistens durch frische fruchtige Aromen weißer, gelber und exotischer Früchte aus und können grün-grasige bis würzige Aspekte vermitteln. Sie weisen einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt auf. Sie zeigen eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer meist moderaten bis kräftigen Säurewahrnehmung. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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6. Prädikatswein Spätlese
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Spätlese
Aufgrund höherer Mostgewichte als Kabinettweine weisen Spätleseweine eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit meist mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Dies spiegelt sich insbesondere in fruchtgeprägten Aromen sowie süßlich-würzige Nuancen wieder. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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7. Prädikatswein Auslese
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Auslese
Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führen zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cineria) genutzt werden. Im Geruch dominieren meist intensive Fruchtaromen gepaart mit Nuancen exotischer Früchte, Honig und Dörrobst. Zudem zeichnen sie sich in der Regel durch eine ausgeprägte Restsüße aus. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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8. Prädikatswein Beerenauslese
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Beerenauslese
Gesunde voll- bis überreife Trauben, eingetrocknete und durch Edelfäule konzentrierte Beeren ergeben eine hohe Zuckergradation. Mit zunehmenden Befall an Edelfäule treten in der Regel einige der sortentypischen Rebsortenaromen in den Hintergrund, während meist Honig, Dörrobst, Rosinen, Karamell und die Aromen exotischer Früchte zunehmen. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüss ausgebaut werden, weisen sie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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9. Prädikatswein Eiswein
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Eiswein
Die Konzentrierung der Beereninhaltsstoffe durch das Ausfrieren von Wasser im Weinberg setzt einen geringen Befall der Trauben mit Edelfäule voraus. Dadurch weisen Eisweine in der Regel und abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte und eine stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas auf. So herrschen insbesondere die Aromen gelber und exotischer Früchte vor, ergänzt durch süßlich-würzige Aromen wie Honig und getrocknete Früchte. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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10. Prädikatswein Trockenbeerenauslese
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden.
Prädikatswein Trockenbeerenauslese
Gesunde voll- bis überreife Trauben, eingetrocknete und durch Edelfäule konzentrierte Beeren ergeben eine hohe Zuckergradation. Mit zunehmenden Befall an Edelfäule treten in der Regel einige der sortentypischen Rebsortenaromen in den Hintergrund, während meist Honig, Dörrobst, Rosinen, Karamell und die Aromen exotischer Früchte zunehmen. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüss ausgebaut werden, weisen sie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Die Trockenbeerenauslese unterscheidet sich von der Beerenauslese in der Regel durch höhere Zuckergradationen und eine Intensivierung der Aromen und Farbgebung. Zudem können sie je nach Rebsorte eine konzentriertere Säure aufweisen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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11. Qualitätsschaumwein
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Qualitätsschaumwein
Qualitätsschaumweine werden entweder aus Grundweinen (weiß, Rosé, rot, Rotling) oder Cuvée von Weißweinen und hellgekelterten roten Trauben erzeugt. Eine moderate Zuckergradation der Trauben konserviert den höheren Säuregehalt. Die Qualitätsschaumweine sind durch Rebsortenaromen ebenso wie den sensorischen Einfluss des Hefelagers nach der zweiten Gärung geprägt. Dies kann sich in leicht nussigen und Briôche Noten zeigen. Werden die Grundweine mit Holzkontakt ausgebaut, können sie Röst- und würzige Aromen aufweisen. Qualitätsschaumweine sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Das Farbspektrum ist meist Blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch rosa und rot.
Die Crémant Sekte sind meist feinfruchtig und von prägnanter Säure. Sie sind in der Regel weiß oder rosafarben. Das längere Mindestlager erzeugt feine, cremige und balancierte Crémant Schaumweine mit feiner Perlage.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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12. Perlwein
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Perlwein
Perlweine weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich durch ein meist fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypzität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten, sowie Noten nach Beeren und roten Früchten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel bei Verwendung weißer Rebsorten blassgelb Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb, sowie rosa und rot bei Verarbeitung von roten Rebsorten.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
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Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
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Mindestgesamtsäure |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
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5. Weinbereitungsverfahren
5.1. Spezifische önologische Verfahren
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1. |
Alle Erzeugnisse Spezifisches önologisches Verfahren Es gilt geltendes Recht. |
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2. |
Alle Erzeugnisse Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung Es gilt geltendes Recht. |
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3. |
Alle Erzeugnisse Anbauverfahren Es gilt geltendes Recht. |
5.2. Höchsterträge
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1. |
105 Hektoliter je Hektar |
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
Das Gebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d. h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Natürliche Grenzen der Region sind im Westen der Haardtrand, im Osten der Rhein, im Süden das französische Elsass, bzw. die Grenze zum Bienwald, im Norden die Grenze zur Gemarkung Worms im Osten, Kirchheimbolanden, Stetten, Gauersheim sowie das Zellertal mit den Gemeinden Albisheim, Einselthum und Zell im Westen.
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden Albersweiler (5426), Albisheim (Pfrimm) (4555), Altdorf (5470), Annweiler am Trifels (Gräfenhausen (5424), Queichhambach (5421)), Bad Bergzabern (5372), Bad Dürkheim (Bad Dürkheim (4351), Grethen (4354), Leistadt (4356), Seebach (4353), Ungstein (4358)), Barbelroth (5360), Battenberg (Pfalz) (4396), Bellheim (5619), Billigheim-Ingenheim (Appenhofen (5383), Billigheim (5386), Ingenheim (5384), Mühlhofen (5385)), Birkweiler Birkweiler (5393), Bischheim (4571), Bissersheim (4404), Bobenheim am Berg (4379), Bobenheim-Roxheim (3951), Bockenheim an der Weinstraße (Großbockenheim (4414), Kleinbockenheim (4415)), Böbingen (5472), Böchingen (5399), Böhl-Iggelheim (Böhl (4006), Iggelheim (4007)), Bolanden (4573), Bornheim (Südliche Weinstraße) (5516), Bubenheim (Donnersbergkreis) (4550), Burrweiler (5491), Dackenheim (4375), Dannstadt-Schauernheim (Dannstadt (3994)), Deidesheim (4310), Dierbach (5358), Dirmstein (4408), Dörrenbach (5366), Ebertsheim (4420), Edenkoben (Edenkoben (5466), 4 Mittelhainger (5467)), Edesheim (Edesheim (5479), 3 Mittelhainger (5480)), Einselthum (4554), Ellerstadt (4339), Erpolzheim (4366), Eschbach (Südliche Weinstraße) (5390), Essingen (5517), Flemlingen (5483), Forst an der Weinstraße (4309), Frankweiler (Südliche Weinstraße) (5397), Freckenfeld (5676), Freimersheim (Pfalz) (5476), Freinsheim (4369), Freisbach (5601), Friedelsheim (4337), Fußgönheim (3978),, Gauersheim (4567), Gerolsheim (4407), Gleisweiler (5493), Gleiszellen-Gleishorbach (5374), Göcklingen (5388), Gönnheim (4338), Gommersheim (5474), Großfischlingen (5478), Großkarlbach (4405), Großniedesheim (3962), Grünstadt (Asselheim (4426), Grünstadt (4427), Sausenheim (4428)), Hainfeld (5485), Haßloch (4301), Hergersweiler (5359), Herxheim am Berg (4373), Herxheim bei Landau/Pfalz (5527), Herxheimweyher (5526), Heßheim (3965), Heuchelheim bei Frankenthal (3963), Heuchelheim-Klingen (Heuchelheim (5381), Klingen (5382)), Hochdorf-Assenheim (Assenheim (3995), Hochdorf (3996)), Hochstadt (Pfalz) (Niederhochstadt (5519), Oberhochstadt (5518)), Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (5389), Immesheim (4548), Impflingen (5387), Insheim (5529), Kallstadt (4371), Kandel (5671), Kapellen-Drusweiler (5363), Kapsweyer (5355), Kindenheim (4416),, Kirchheim an der Weinstraße (4402), Kirchheimbolanden (4577), Kirrweiler (Pfalz) (5455), Kleinfischlingen (5477), Kleinkarlbach (4400), Kleinniedesheim (3961), Klingenmünster (5375), Knittelsheim (5618), Knöringen (5403), Lambsheim (3971), Landau in der Pfalz (Arzheim (5560), Dammheim (5555), Godramstein (5558), Landau (5551), Mörlheim (5553), Mörzheim (5562), Nußdorf (5556), Queichheim (5554), Wollmesheim (5561)), Laumersheim (4406), Leinsweiler (5391), Lingenfeld (5599), Lustadt (Niederlustadt (5597), Oberlustadt (5596)), Maikammer (5453),, Marnheim (4572), Meckenheim (4306), Mertesheim (4418), Minfeld (5675), Morschheim (4570), Neuleiningen (4398), Neustadt an der Weinstraße (Diedesfeld (4254), Duttweiler (4252), Geinsheim (4251), Gimmeldingen (4259), Haardt (4258), Hambach (4256), Königsbach (4260), Lachen-Speyerdorf (4253), Mußbach (4261), Neustadt (4257)), Niederhorbach (5362),, Niederkirchen bei Deidesheim (4308), Niederotterbach (5357), Oberhausen (Südliche Weinstraße) (5361), Oberotterbach (5364), Obersülzen (4409), Obrigheim (Pfalz) (Albsheim an der Eis (4411), Colgenstein- Heidesheim (4410), Mühlheim (4412), Obrigheim (4413)), Offenbach an der Queich (5515), Ottersheim (4549), Ottersheim bei Landau (5617), Pleisweiler-Oberhofen (5373), Ranschbach (5392), Rhodt unter Rietburg (Rhodt unter Rietburg (5487), 3 Mittelhainger (5488)), Rittersheim (4568), Rödersheim-Gronau (Alsheim-Gronau (3992), Rödersheim (3991)), Römerberg (Berghausen (4071), Heiligenstein (4072), Mechtersheim (4073)), Rohrbach (Südliche Weinstraße) (5530), Roschbach (5481), Rüssingen (4547), Ruppertsberg (4307), Sankt Martin (5451), Schwegenheim (5600), Schweigen-Rechtenbach (Rechtenbach (5353), Schweigen (5351)), Schweighofen (5354), Siebeldingen (5395), Speyer (4101), Steinfeld (5356), Steinweiler (5673), Stetten (4566), Venningen (5468), Vollmersweiler (5677), Wachenheim an der Weinstraße (4336), Walsheim (5401), Weingarten (Pfalz) (5602), Weisenheim am Berg (4377), Weisenheim am Sand (4367), Westheim (Pfalz) (5598), Weyher in der Pfalz (Weyher in der Pfalz (5489), 3 Mittelhainger (5490)), Winden (Germersheim) (5674), Zeiskam (5616), Zellertal (Harxheim (4551), Niefernheim (4552), Zell (4553)).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. mit dem geschützten Namen „Pfalz“ darf in einem anderen Gebiet hergestellt werden als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
7. Keltertraubensorte(n)
Accent
Acolon
Albalonga
Allegro
Auxerrois - Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois
Bacchus
Baron
Blauburger
Blauer Frühburgunder - Frühburgunder, Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir
Blauer Limberger - Limberger, Lemberger, Blaufränkisch
Blauer Portugieser - Portugieser
Blauer Silvaner
Blauer Spätburgunder - Spätburgunder, Pinot Nero, Pinot Noir, Samtrot,
Blauer Trollinger - Trollinger, Vernatsch
Blauer Zweigelt - Zweigelt, Zweigeltrebe, Rotburger
Bolero
Bronner
Cabernet Blanc
Cabernet Carbon
Cabernet Carol
Cabernet Cortis
Cabernet Cubin - Cubin
Cabernet Dorio - Dorio
Cabernet Dorsa - Dorsa
Cabernet Franc
Cabernet Mitos - Mitos
Cabernet Sauvignon
Cabertin
Calandro
Chardonnay
Chardonnay Rosé
Dakapo
Deckrot
Domina
Dornfelder
Dunkelfelder
Ehrenbreitsteiner
Ehrenfelser
Faberrebe - Faber
Früher Malingre - Malinger
Früher Roter Malvasier - Malvoisie, Malvasier, Früher Malvasier
Färbertraube
Gelber Muskateller - Muskateller, Muscat Blanc, Muscat, Moscato
Goldriesling
Grüner Silvaner - Silvaner, Sylvaner
Grüner Veltliner - Veltliner
Helfensteiner
Heroldrebe
Hibernal
Huxelrebe - Huxel
Hölder
Johanniter
Juwel
Kanzler
Kerner
Kernling
Merlot
Morio Muskat
Muscaris
Muskat Ottonel
Muskat Trollinger
Müller Thurgau - Rivaner
Müllerrebe - Schwarzriesling, Pinot Meunier
Nobling
Optima 113 - Optima
Orion
Ortega
Osteiner
Palas
Perle
Phoenix - Phönix
Pinotin
Piroso
Prinzipal
Prior
Reberger
Regent
Regner
Reichensteiner
Rieslaner
Rondo
Roter Elbling - Elbling Rouge
Roter Gutedel - Chasselas Rouge
Roter Muskateller
Roter Riesling
Roter Traminer - Traminer, Gewürztraminer, Clevner
Ruländer - Pinot Gris, Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder
Saint Laurent - St. Laurent, Sankt Laurent
Saphira
Sauvignon Blanc
Sauvignon Gryn
Sauvignon Sary
Scheurebe
Schönburger
Siegerrebe - Sieger
Sirius
Solaris
Souvignier Gris
Staufer
Syrah - Shiraz
Tauberschwarz
Villaris
Weißer Burgunder - Pinot Blanc, Pinot Bianco, Weißburgunder
Weißer Elbling - Elbling
Weißer Gutedel - Chasselas, Chasselas Blanc, Fendant Blanc. Gutedel
Weißer Riesling - Riesling, Riesling renano, Rheinriesling, Klingelberger
Wildmuskat
Würzer
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Strukturgeologisch gehören der Haardtrand und das Vorderpfälzer Tiefland zum Oberrhein-graben, einem in NNE-SSW-Richtung angelegten tektonischen Grabenbruch. Der Weinbau im Anbaugebiet Pfalz beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d.h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Die durchschnittliche Höhenlage der Rebfläche beträgt etwa 170 Meter über NN. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Die größten Hangneigungen von bis zu 60 % (Steillage) findet man im Westen, in den Randbereichen des Pfälzerwaldes und am Haardtrand. Auf den Riedeln und Platten dominiert die Flachlage (< 10 % Hangneigung). Die durchschnittliche Hangneigung für die gesamte Rebfläche der Pfalz liegt bei ca. 4,5 %. Berechnet man einen Durchschnittswert für die Exposition so erhält man als Ergebnis 140° (Südost).
Nach Osten geht der Pfälzerwald in den Hügelsaum des Haardtrandes über, der die eigentliche Bruchzone des Oberrheingrabens darstellt. Diese nur wenigen Kilometer breite Zone zeigt einen sehr heterogenen geologischen Aufbau. Neben tertiären Sedimenten findet man hier auch stellenweise mesozoische Gesteine. Diese Gesteine wiederum sind in ihrer Gesamtheit häufig durch mehr oder weniger mächtige quartäre Decksedimente überlagert. Ein großer Teil der Reben im Weinbaugebiet Pfalz stockt auf Löss bzw. Lößlehm. Auch auf den quartären fluviatilen Lehmen, Sanden und Kiesen findet man die Weinrebe. Flächenmäßig an dritter Stelle sind die tertiären Kalke und Mergel zu nennen. Von insgesamt geringer Verbreitung sind Anbauflächen auf Sandsteinen des Rotliegend und Buntsandstein. Fast schon exotische Gesteine stellen die Kalke, Mergel und Dolomite des Muschelkalkes, Keupers und Juras dar. Als absolute Einzelvorkommen tauchen zudem Vulkanite des Rotliegend und Tertiärs sowie Gesteine des Altpaläozoikums auf.
Für die Bodenbildung stellt der Löss bzw. Lösslehm das wichtigste Sediment dar. In ihm haben sich Parabraunerden, Tschernoseme oder Pararendzinen entwickelt. Auf den fluviatilen Sedimenten findet man überwiegend Regosole und Braunerden, in Auenbereichen auch Vegen und Gley-Vegen. Auf anstehenden tertiären Sedimenten entstanden eine Vielzahl von Bodentypen, wobei als Besonderheiten die Ferrallite, Fersiallite und Terrae calcis hervorstechen. Trotz der tiefgründigen weinbaulichen Bodenbearbeitung („rigolen“) sind die natürlichen Bodentypen häufig noch zu erkennen.
Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Anbaugebiet Pfalz wie folgt fassen: die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 10 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,7 °C. Prinzipiell gilt hierbei, dass die Temperaturwerte von West (Haardtrand) nach Ost (Rheinebene) zunehmen. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 655 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 60 % (390 mm) des Jahresniederschlages. Im Südwesten des Anbaugebietes Pfalz findet man die höchsten Niederschlagswerte, die geringsten Jahresdurchschnittsniederschläge erhalten die nordöstlichsten Bereiche. Im Schnitt erhalten die Reben in der Pfalz während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 665 000 WH/m2.
Menschliche Einflüsse: Die Winzer bewirtschaften große zusammenhängende Parzellen, d.h., dass eine gute Mechanisierung und ökonomische Bearbeitung der Flächen möglich ist. Die Winzer lieben die Vielfalt der Rebsorten und deren Entwicklungspotential durch die verschiedenartigen Bodenprofile, wodurch dem Konsumenten eine breite Aromenvielfalt geboten werden kann. Die Weinwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren eine besondere Dynamik entwickelt. Eine zunehmende Zahl junger Top-Erzeuger belegt diese Dynamik. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition.
9. Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)
Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung der Bedingung:
Beschreibung
Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b.A. oder Sekte b.A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sog. AP-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der unter 5 a) der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der unter Punkt 5 b) der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.
Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der
Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
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§ 23 Abs. 3 und 4 des Weingesetzes |
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§ 29 der Weinverordnung |
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Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz) |
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§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts |
Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.
Link zur Produktspezifikation
http://www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Berichtigungen
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15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/25 |
Berichtigung der Mitteilung der Kommission — Veröffentlichung der Gesamtmenge der 2021 im Umlauf befindlichen Zertifikate für die Zwecke der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/87/EG geschaffenen EU-Emissionshandelssystems sowie der Menge der im Zeitraum 2013–2020 nicht zugeteilten Zertifikate
( Amtsblatt der Europäischen Union C 195 vom 13. Mai 2022 )
(2022/C 272/06)
Seite 5, Absatz 4:
Anstatt:
„Nach Maßgabe der Berichte über die Versteigerungen auf der gemeinsamen Auktionsplattform und den einschlägigen Opt-out-Plattformen (14) betrug die Menge der Zertifikate, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2021, auch bei frühzeitigen Versteigerungen, versteigert wurden, 6 598 419 287.“
muss es heißen:
„Nach Maßgabe der Berichte über die Versteigerungen auf der gemeinsamen Auktionsplattform und den einschlägigen Opt-out-Plattformen (14) betrug die Menge der Zertifikate, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2021, auch bei frühzeitigen Versteigerungen, versteigert wurden, 6 591 205 500.“
Seite 5, Fußnote 20:
Anstatt:
„Siehe Fußnote 20.“
muss es heißen:
„Siehe Fußnote 11.“
Seite 5, Fußnote 21:
Anstatt:
„Siehe Fußnote 21.“
muss es heißen:
„Siehe Fußnote 11.“
Seite 6, Absatz 3:
Anstatt:
„Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 waren somit 2 632 682 071 Zertifikate in der Reserve.“
muss es heißen:
„Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 waren somit 2 632 682 062 Zertifikate in der Reserve.“
Seite 6, Tabelle, Zeile f, Spalte 2:
Anstatt:
„6 598 419 287“
muss es heißen:
„6 591 205 500“.
Seite 7, Tabelle, Zeile „Zahl der Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve“, Spalte 2:
Anstatt:
„2 632 682 071“
muss es heißen:
„2 632 682 062“.