ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 154

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
8. April 2022


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 154/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10602 — SWISS LIFE INTERNATIONAL HOLDING / ELIPS LIFE) ( 1 )

1

2022/C 154/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10582 — GAMALIFE / GOING CONCERN OF ZURICH INVESTMENTS LIFE SPA) ( 1 )

2


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 154/03

Euro-Wechselkurs — 7. April 2022

3

2022/C 154/04

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

4

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

2022/C 154/05

Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten (Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter www.edps.europa.eu erhältlich)

7

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2022/C 154/06

Liste der Mitgliedstaaten und ihrer zuständigen Behörden betreffend Artikel 15 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 8 und Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates; Liste der zuständigen Behörden in Nordirland betreffend Artikel 17 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates gemäß dem Protokoll über Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

10


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2022/C 154/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10691 – CDP GROUP / FOMAS GROUP / PUNCH GROUP / JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

17

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2022/C 154/08

Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

19


 

Berichtigungen

 

Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( ABl. C 216 vom 7.6.2021 )

23


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10602 — SWISS LIFE INTERNATIONAL HOLDING / ELIPS LIFE)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 154/01)

Am 1. April 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10602 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10582 — GAMALIFE / GOING CONCERN OF ZURICH INVESTMENTS LIFE SPA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 154/02)

Am 24. Februar 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10582 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/3


Euro-Wechselkurs (1)

7. April 2022

(2022/C 154/03)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0916

JPY

Japanischer Yen

135,32

DKK

Dänische Krone

7,4378

GBP

Pfund Sterling

0,83450

SEK

Schwedische Krone

10,3130

CHF

Schweizer Franken

1,0185

ISK

Isländische Krone

141,00

NOK

Norwegische Krone

9,5595

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,512

HUF

Ungarischer Forint

379,26

PLN

Polnischer Zloty

4,6370

RON

Rumänischer Leu

4,9419

TRY

Türkische Lira

16,0929

AUD

Australischer Dollar

1,4578

CAD

Kanadischer Dollar

1,3704

HKD

Hongkong-Dollar

8,5554

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5816

SGD

Singapur-Dollar

1,4848

KRW

Südkoreanischer Won

1 330,92

ZAR

Südafrikanischer Rand

16,0520

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,9448

HRK

Kroatische Kuna

7,5562

IDR

Indonesische Rupiah

15 692,35

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6046

PHP

Philippinischer Peso

56,114

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

36,541

BRL

Brasilianischer Real

5,1460

MXN

Mexikanischer Peso

21,9806

INR

Indische Rupie

82,9510


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/4


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2022/C 154/04)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 402:

In den Erläuterungen zu Position 9403 wird nach dem Satz „Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘.“ folgender Text eingefügt:

„Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken.

Daher haben sie nicht den Charakter von Möbeln gemäß den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Abschnitt 2, Absatz A, die zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Theatern, Kinos, Büros, Schulen oder Wasserfahrzeugen, Campinganhängern usw. dienen.“

Seite 404:

Die in den Erläuterungen zu Position 9403 nach dem Satz „Beispiele für ‚Informationsanzeigetafeln‘, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in eine Position einzureihen sind, in der verschiedene Waren dieses Stoffes erfasst sind“ aufgeführte Tabelle wird gestrichen und durch die folgende Tabelle ersetzt:

Image 1

Image 2

Ein Fuß aus harten Kunststoffen und ein Aufsatz aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffplatte in der Mitte, die auf beiden Seiten mit transparenten PVC-Folien überzogen ist.

Ein Fuß und ein Rahmen aus Aluminium mit Befestigungen aus Kautschuk und einem mit transparenten PVC-Folien überzogenem Papierbogen.

Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).

Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).


Image 3

Image 4

Eine zentrale Platte aus Kunststoff, befestigt an fünf annähernd gleich langen Stangen (Stäben) aus Kunststoff, die alle in verschiedene Richtungen geneigt werden können. Vier von ihnen haben am Ende einen Kunststoffhaken, die fünfte Stange ist mit einer Abdeckung aus Kunststoff versehen.

Ein Rahmen in Form eines konkav gebogenen Bildschirms, bestehend aus Aluminiumrohren und Stahlfüßen, der auf den Boden zu stellen ist (mit einer Höhe von etwa 2 m und einer Länge von etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses bestimmt. Das Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt.

Position 3926 (die Ware besteht ausschließlich aus Kunststoffen).

Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).


Image 5

Image 6

Faltrahmen aus unedlen Metallen (Aluminium mit Kunststoffbeschlägen), der auf den Boden gestellt wird (Höhe etwa 2 m). Für die Befestigung eines (bei der Einfuhr nicht enthaltenen) bedruckten Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Rollkoffer bestimmt.

Rahmen aus Aluminium, zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt (Höhe etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Das auf der Abbildung der montierten Ware gezeigte Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt.

Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).

Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 119 vom 29.3.2019, S. 1.


Europäischer Datenschutzbeauftragter

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/7


Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten

(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter www.edps.europa.eu erhältlich)

(2022/C 154/05)

Die Europäische Kommission nahm am 8. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten an. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Legislativpakets, das als „EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit“ bezeichnet wird und des Weiteren einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (im Folgenden „Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates (im Folgenden „Prüm-Beschlüsse“) sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (vorbehaltlich einer gesonderten Stellungnahme des EDSB) sowie den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit umfasst.

Ziel des Vorschlags ist es, Strafvollzugsbehörden den gleichwertigen Zugang zu Informationen zu erleichtern, die in einem anderen Mitgliedstaat verfügbar sind, unter Wahrung der Grundrechte und der Datenschutzanforderungen; ferner soll mit dem Vorschlag gewährleistet werden, dass es in allen Mitgliedstaaten eine effiziente und wirksame Arbeitsweise der zentralen Kontaktstellen gibt, und soll der großen Zahl an Kommunikationskanälen für den Austausch strafverfolgungsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten entgegengewirkt und gleichzeitig die Rolle von Europol als Informationsdrehscheibe für kriminalpolizeiliche Informationen gestärkt werden.

Der EDSB ist sich dessen bewusst, dass Strafverfolgungsbehörden die bestmöglichen rechtlichen und technischen Instrumente für den Informationsaustausch zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten nutzen müssen, ist jedoch auch der Ansicht, dass bestimmte Elemente des Vorschlags geändert werden müssen, damit die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleistet ist.

Erstens sollte der persönliche Anwendungsbereich des Informationsaustauschs in dem Vorschlag eindeutig festgelegt und sollten in jedem Fall die Kategorien personenbezogener Daten, die über Zeugen und Opfer ausgetauscht werden dürfen, im Einklang mit Artikel 6 der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie 680/2016) und in Anlehnung an den Ansatz in Anhang II der Europol-Verordnung beschränkt werden.

Der EDSB ist ferner der Auffassung, dass in der künftigen Richtlinie im Einklang mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung ausdrücklich festgelegt werden sollte, dass personenbezogene Daten in den Fallbearbeitungssystemen der zentralen Kontaktstellen nur für sehr kurze Zeiträume gespeichert werden sollten, die generell den in Artikel 5 des Vorschlags festgelegten Fristen für die Bereitstellung von Informationen entsprechen sollten.

Schließlich vertritt der EDSB die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein sollten, von Fall zu Fall zu prüfen, ob und zu welchem Zweck Europol eine Kopie der ausgetauschten Informationen erhalten sollte. Der Vorschlag sollte auch ausdrücklich vorschreiben, dass dieser Zweck zusammen mit etwaigen Beschränkungen nach Artikel 19 der Europol-Verordnung Europol mitgeteilt wird.

Zudem werden in der Stellungnahme zu einigen anderen spezifischen Fragen Analysen vorgetragen und Empfehlungen ausgesprochen, wie z. B. zum Verhältnis der vorgeschlagenen Richtlinie zum bestehenden Rechtsrahmen für den Datenschutz sowie zur Nutzung von SIENA als Hauptkanal für die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten.

1.   EINLEITUNG

1.

Am 8. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (im Folgenden der „Vorschlag“) (1) an.

2.

Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Legislativpakets, das als „EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit“ bezeichnet wird und ferner Folgendes umfasst:

den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und

den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit (3).

3.

Ziel des EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit ist es, die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen nationalen Behörden im Bereich der Strafverfolgung zu straffen, zu verbessern, weiterzuentwickeln, zu modernisieren und zu erleichtern (4). Vor diesem Hintergrund zielt der Richtlinienvorschlag darauf ab, den gleichwertigen Zugang der Strafverfolgungsbehörden jedes Mitgliedstaats zu den in anderen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen zum Zwecke der Verhütung und Aufdeckung von Straftaten, der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen oder kriminalpolizeilicher Maßnahmen zu gewährleisten und so die derzeit auf nationaler Ebene bestehenden Vorschriften zu überwinden, die den wirksamen und effizienten Informationsfluss behindern (5). Der Vorschlag strebt daher an, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Konvergenz der nationalen Verfahren gewährleistet und eine bessere Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene ermöglicht. Darüber hinaus soll mit dem Vorschlag eine Angleichung der Mindeststandards erreicht werden, die eine effiziente und wirksame Arbeitsweise der zentralen Kontaktstellen gewährleisten. Diese gemeinsamen Mindestanforderungen betreffen die Zusammensetzung, die Strukturen, die Zuständigkeiten, die Personalausstattung und die technischen Fähigkeiten.

4.

Der Vorschlag und der EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit ganz allgemein sind vor dem Hintergrund der politischen Ziele mehrerer strategischer Dokumente der EU im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (6), der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 (7) und der Strategie für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum (8) aus dem Jahr 2021 zu sehen. Darüber hinaus sollten die Vorschläge zur Festlegung des Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der laufenden Reform von Europol und der wachsenden Rolle der Agentur als Drehscheibe für kriminalpolizeiliche Informationen der Union betrachtet werden, die immer größere Datenmengen (9) erhebt und verarbeitet.

5.

Die Kommission hat den EDSB am 7. Januar 2022 gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden konsultiert. Die Anmerkungen und Empfehlungen in dieser Stellungnahme beschränken sich auf diejenigen Bestimmungen des Vorschlags, die für den Datenschutz größte Relevanz haben.

4.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

33.

Vor diesem Hintergrund spricht der EDSB folgende Hauptempfehlungen aus:

Das Verhältnis zum bestehenden Rechtsrahmen für den Datenschutz sollte in den Erwägungsgründen klarer erläutert werden. Darüber hinaus sollte in dem Vorschlag von Bezugnahmen auf die DSGVO abgesehen werden, da sie im Zusammenhang mit der im Vorschlag vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht relevant sein dürfte.

In dem Vorschlag sollten der persönliche Anwendungsbereich des geplanten Informationsaustauschs klar festgelegt und die Kategorien personenbezogener Daten, die über Zeugen und Opfer ausgetauscht werden könnten, im Einklang mit Artikel 6 der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und in Anlehnung an den in Anhang II der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 dargelegten Ansatz begrenzt werden.

Nach Auffassung des EDSB sollte der Vorschlag im Einklang mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung ausdrücklich vorsehen, dass personenbezogene Daten nur für einen sehr kurzen Zeitraum im Fallbearbeitungssystem der zentralen Kontaktstellen gespeichert werden dürfen, der generell den in Artikel 5 des Vorschlags festgelegten Fristen für die Bereitstellung von Informationen entsprechen sollte.

Der EDSB ist der Auffassung, dass der Vorschlag die Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichten sollte, von Fall zu Fall zu prüfen, ob und zu welchem Zweck eine Kopie der ausgetauschten Informationen an Europol übermittelt wird. Der Vorschlag sollte auch ausdrücklich vorsehen, dass dieser Zweck zusammen mit den möglichen Einschränkungen gemäß Artikel 19 der Europol-Verordnung Europol mitgeteilt wird. Der EDSB empfiehlt ferner, den letzten Satz von Erwägungsgrund 18 zu streichen.

Brüssel, den 7. März 2022

Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI


(1)  COM(2021) 782 final.

(2)  COM(2021) 784 final.

(3)  COM(2021) 780 final.

(4)  Begründung, S. 3.

(5)  Begründung, S. 4.

(6)  Mitteilung der Kommission: EU-Strategie für eine Sicherheitsunion, COM(2020) 605 final.

(7)  Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025, COM(2021) 170 final.

(8)  Mitteilung der Kommission „Strategie für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum“, COM(2021) 277 final.

(9)  Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme 4/2021 des EDSB,https://edps.europa.eu/system/files/2021-04/21-03-08_opinion_europol_reform_de.pdf


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/10


Liste der Mitgliedstaaten und ihrer zuständigen Behörden betreffend Artikel 15 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 8 und Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates; Liste der zuständigen Behörden in Nordirland betreffend Artikel 17 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates gemäß dem Protokoll über Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

(2022/C 154/06)

Die Veröffentlichung dieser Liste erfolgt gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 (1). Die zuständigen Behörden wurden gemäß folgenden Artikeln dieser Verordnung informiert:

a)

Artikel 15 Absatz 1: Fänge von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, dürfen nur ausgeführt werden, wenn die zuständigen Behörden des Flaggenmitgliedstaats gemäß Artikel 12 Absatz 4 eine Fangbescheinigung validiert haben, sofern dies im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß Artikel 20 Absatz 4 erforderlich ist.

Artikel 15 Absatz 2: Die Flaggenmitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Behörden für die Validierung von Fangbescheinigungen gemäß Absatz 1 zuständig sind.

b)

Artikel 17 Absatz 8: Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Behörden für die Kontrolle und Überprüfungen der Fangbescheinigungen gemäß Artikel 16 und den Absätzen 1 bis 6 des vorliegenden Artikels zuständig sind.

c)

Artikel 21 Absatz 3: Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Behörden für die Validierung und Überprüfung des Teils der Fangbescheinigungen über die Wiederausfuhr nach dem Verfahren gemäß Artikel 15 zuständig sind.

Mitgliedstaat

Zuständige Behörden

Belgien

a), b), c):

Vlaamse Overheid; Dienst Zeevisserij (Flämische Regierung; Agentur für Landwirtschaft und Fischerei, Seefischereibehörde)

Bulgarien

a), b), c):

Изпълнителна Aгенция по Pибарство и Aквакултури (Nationale Agentur für Fischerei und Landwirtschaft)

Tschechien

a):

Entfällt.

b), c):

Celní úřad pro Středočeský kraj (Zollamt der Region Zentralböhmen)

Celní úřad pro hlavní město Prahu (Zollamt Prag Hauptstadt)

Celní úřad Praha Ruzyně (Zollamt Prag Ruzyně)

Celní úřad pro Jihočeský kraj (Zollamt der Region Südböhmen)

Celní úřad pro Plzeňský kraj (Zollamt der Region Pilsen)

Celní úřad pro Karlovarský kraj (Zollamt der Region Karlovy Vary)

Celní úřad pro Ústecký kraj (Zollamt der Region Ústí nad Labem)

Celní úřad pro Liberecký kraj (Zollamt der Region Liberec)

Celní úřad pro Královéhradecký kraj (Zollamt der Region Hradec Králové)

Celní úřad pro Pardubický kraj (Zollamt der Region Pardubice)

Celní úřad pro Kraj Vysočina (Zollamt der Region Vysočina)

Celní úřad pro Jihomoravský kraj (Zollamt der Region Südmähren)

Celní úřad pro Olomoucký kraj (Zollamt der Region Olomouc)

Celní úřad pro Moravskoslezský kraj (Zollamt der Region Mährisch-Schlesien)

Celní úřad pro Zlínský kraj (Zollamt der Region Zlín)

Dänemark

a):

Fiskeristyrelsen (Dänische Fischereibehörde)

b):

Fiskeristyrelsen – kun direkte landinger (Dänische Fischereibehörde – nur Direktanlandungen)

Fødevarestyrelsen – anden import (Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde – sonstige Einfuhren)

c):

Fødevarestyrelsen (Veterinär- und Lebensmittelbehörde)

Deutschland

a), b), c):

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Estland

a):

Veterinaar- ja Toiduamet Kalapüügikorralduse büroo (Veterinär- und Lebensmittelbehörde - Fischereiregulierungsstelle)

b):

Masku- ja Tolliamet; Veterinaar-ja Toiduamet; Keskkonnaministeerium (Estnisches Steuer- und Zollamt; Veterinär- und Lebensmittelamt; Ministerium für Umwelt)

c):

Maksu- ja Tolliamet (Steuer- und Zollamt)

Irland

a), b), c):

The Sea Fisheries Protection Authority (Behörde zum Schutz der Meeresfischerei)

Griechenland

a):

Υπουργείο Αγροτικής Ανάπτυξης και Τροφίμων, Γενική Διεύθυνση Αλιείας, Διεύθυνση Ελέγχου Αλιευτικών Δραστηριοτήτων και Προϊόντων, Τμήμα Καταπολέμησης Παράνομης, Λαθραίας και Άναρχης Αλιείας (Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung; Generaldirektion Fischerei, Direktion Fangtätigkeiten und Produktkontrolle, IUU-Abteilung)

b), c):

Υπουργείο Αγροτικής Ανάπτυξης και Τροφίμων, Γενική Διεύθυνση Αλιείας, Διεύθυνση Ελέγχου Αλιευτικών Δραστηριοτήτων και Προϊόντων, Τμήμα Καταπολέμησης Παράνομης, Λαθραίας και Άναρχης Αλιείας (Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung; Generaldirektion Fischerei, Direktion Fangtätigkeiten und Produktkontrolle, IUU-Abteilung)

Υπουργείο Αγροτικής Ανάπτυξης και Τροφίμων, Γενική Διεύθυνση Αλιείας, Διεύθυνση Ελέγχου Αλιευτικών Δραστηριοτήτων και Προϊόντων, Τμήμα Καταπολέμησης Παράνομης, Λαθραίας και Άναρχης Αλιείας, Γραφείο Ελέγχου Αλιευτικών Προϊόντων (Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung; Generaldirektion Fischerei, Direktion Fangtätigkeiten und Produktkontrolle, IUU-Abteilung, Kontrolleinheit für Fischereierzeugnisse – am Internationalen Flughafen von Athen)

Spanien

a), b), c):

MINISTERIO DE AGRICULTURA, PESCA Y ALIMENTACIÓN SECRETARÍA GENERAL DE PESCA

Dirección General de Ordenación Pesquera y Acuicultura Subdirección General de Control e Inspección (Generaldirektion für die Bewirtschaftung von Fischerei und Aquakultur, Untergeneraldirektion Kontrolle und Inspektion)

Frankreich

a):

Les directions départementales des territoires et de la mer — délégations à la mer et au littoral; direction de la mer Guadeloupe; direction de la mer Martinique; direction de la mer Guyane; direction de la mer Sud Océan Indien (Direktionen für die Festlands- und Meeresgebiete der Departements – Delegationen für das Meer und die Küste; Direktion für Meeresfragen Guadeloupe; Direktion für Meeresfragen Martinique; Direktion für Meeresfragen Französisch-Guayana; Direktion für Meeresfragen Südindischer Ozean)

Le Centre national de surveillance des pêches (Nationales Zentrum für Fischereiüberwachung)

b):

Les bureaux de douane des directions régionales (Zollämter der Regionaldirektionen)

La Direction des Pêches Maritimes et de l’Aquaculture (Direktion für Meeresfischerei und Aquakultur)

c):

Les bureaux de douane des directions régionales (Zollämter der Regionaldirektionen)

Kroatien

a):

Ministarstvo poljoprivrede; Uprava ribarstva (Ministerium für Landwirtschaft; Direktion Fischerei)

b), c):

Ministarstvo financija; Carinska uprava (Ministerium der Finanzen; Zolldienst)

Italien

a), c):

Autorità Marittime (Guardia Costiera) (Meeresbehörde (Küstenwache))

b):

Agenzia delle Dogane (Zollagentur)

Ministero della Salute (Gesundheitsministerium)

Zypern

a), b), c):

Υπουργείο Γεωργίας, Αγροτικής Ανάπτυξης και Περιβάλλοντος; Τμήματος Αλιείας και Θαλασσίων Ερευνών (Ministerium für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Umwelt; Abteilung Fischerei und Meeresforschung)

Lettland

a):

Zemkopības ministrijas Zivsaimniecības departaments (Ministerium für Landwirtschaft; Abteilung Fischerei)

b):

Nozvejas sertifikātu pārbaudes un verifikācijas procedūras (Verfahren zur Kontrolle und Überprüfung der Fangbescheinigungen):

Valsts vides dienesta Zvejas kontroles departaments (Staatlicher Umweltdienst; Abteilung Fischereikontrolle);

Muitas kontroles (Zollkontrollen):

Valsts ieņēmumu dienesta Muitas pārvalde (Nationale Zollbehörde; Staatliche Steuerverwaltung).

c):

Valsts vides dienesta Zvejas kontroles departaments (Staatlicher Umweltdienst; Abteilung Fischereikontrolle);

Litauen

a):

Žuvininkystės tarnyba prie Lietuvos Respublikos žemės ūkio ministerijos (Ministerium für Landwirtschaft der Republik Litauen, Dienststelle für Fischerei)

b), c):

Muitinės departamentas prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos (Ministerium für Finanzen der Republik Litauen, Zollabteilung)

Luxemburg

a):

Entfällt.

b), c):

Administration des services vétérinaires (Veterinärdienstverwaltung)

Ungarn

a):

Entfällt.

b), c):

Nemzeti Élelmiszerlánc-biztonsági Hivatal (Nationales Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette)

Malta

a), b), c):

Dipartiment tas-Sajd u l-Akwakultura; Ministeru għall-Iżvilupp Sostenibbli, l-Ambjent u l-bidla fil-klima (Abteilung Fischerei und Aquakultur; Ministerium für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel)

Niederlande

a), c):

Nederlandse Voedsel en Waren Autoriteit (Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz)

b):

Douane (Zollbehörde)

Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz)

Österreich

a):

Entfällt.

b), c):

Bundesamt für Ernährungssicherheit

Polen

a):

Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi – Departament Rybołówstwa (Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Abteilung Fischerei)

b):

 

w przypadku importu drogą lądową i lotniczą (bei Einfuhren auf dem Land- oder Luftweg):

Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi – Departament Rybołówstwa (Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Abteilung Fischerei)

 

w przypadku importu drogą morską (bei Einfuhren auf dem Seeweg):

Główny Inspektorat Rybołówstwa Morskiego Ośrodek Zamiejscowy w Gdyni (Hauptaufsichtsbehörde für Meeresfischerei, Regionalzentrum in Gdynia)

Główny Inspektorat Rybołówstwa Morskiego Ośrodek Zamiejscowy w Szczecinie (Hauptaufsichtsbehörde für Meeresfischerei, Regionalzentrum in Stettin)

c):

Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi – Departament Rybołówstwa (Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Abteilung Fischerei) Główny Inspektorat Rybołówstwa Morskiego Ośrodek Zamiejscowy w Gdyni (Hauptaufsichtsbehörde für Meeresfischerei, Regionalzentrum in Gdynia)

Główny Inspektorat Rybołówstwa Morskiego Ośrodek Zamiejscowy w Szczecinie (Hauptaufsichtsbehörde für Meeresfischerei, Regionalzentrum in Stettin)

Portugal

a), c):

Festland: Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos; Autoridade Nacional de Pesca; (Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit auf See und Seeverkehrsdienste; Nationale Fischereibehörde)

Azoren: Secretaria Regional do Ambiente e do Mar; Gabinete do Subsecretário Regional das Pescas (Regionales Sekretariat für Umwelt- und Meeresangelegenheiten; Regionalbüro des Unterstaatssekretärs für Fischerei)

Azoren: Inspeção Regional das Pescas (Regionale Fischereiinspektion)

Madeira: Direção Regional de Pescas (Regionale Fischereibehörde)

b):

Festland: Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos; Autoridade Nacional de Pesca; Direção de Serviços de Inspeção (Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit auf See und Seeverkehrsdienste; Nationale Fischereibehörde; Direktion Inspektionsdienste)

Azoren: Direcção Regional das Pescas (Fischereibehörde)

Madeira: Direção Regional de Pescas (Regionale Fischereibehörde)

Alfândega de Viana do Castelo (Zollamt Viana do Castelo)

Alfândega de Leixões (Zollamt Leixões)

Alfândega do Aeroporto do Porto (Zollamt Porto Flughafen)

Alfândega de Aveiro (Zollamt Aveiro)

Alfândega de Peniche (Zollamt Peniche)

Alfândega Marítima de Lisboa (Seezollamt Lissabon)

Alfândega do Aeroporto de Lisboa (Zollamt Lissabon Flughafen)

Alfândega de Setúbal (Zollamt Setúbal)

Delegação Aduaneira de Sines; — Alfândega de Setúbal (Zollamt Setúbal, Außenstelle Sines)

Delegação Aduaneira do Aeroporto de Faro (Zollaußenstelle Faro Flughafen)

Alfândega de Ponta Delgada (Zollamt Ponta Delgada)

Delegação Aduaneira da Horta (Zollaußenstelle Horta)

Alfândega do Funchal (Zollamt Funchal)

Delegação Aduaneira do Aeroporto da Madeira (Zollaußenstelle Madeira Flughafen)

Rumänien

a), b), c):

Agenția Națională pentru Pescuit și Acvacultură (Nationale Agentur für Fischerei und Aquakultur)

Slowenien

a):

Finančni urad Koper (Finanzamt Koper)

b), c):

Finančni urad Celje (Finanzamt Celje)

Finančni urad Koper (Finanzamt Koper)

Finančni urad Kranj (Finanzamt Kranj)

Finančni urad Ljubljana (Finanzamt Ljubljana)

Finančni urad Maribor (Finanzamt Maribor)

Finančni urad Murska Sobota (Finanzamt Murska Sobota)

Finančni urad Nova Gorica (Finanzamt Nova Gorica)

Finančni urad Novo Mesto (Finanzamt Novo Mesto)

Slowakei

a):

Entfällt.

b), c):

Štátna veterinárna a potravinová správa Slovenskej republiky (Staatliche Veterinär- und Lebensmittelbehörde der Slowakischen Republik)

Finnland

a), b), c):

Varsinais-Suomen elinkeino-, liikenne- ja ympäristökeskus (Zentrum für Wirtschaftsförderung, Verkehr und Umwelt für Südwest-Finnland)

Schweden

a), b), c):

Havs- och vattenmyndigheten (Amt für maritime Angelegenheiten und Wasserwirtschaft)

Liste der zuständigen Behörden in Nordirland betreffend Artikel 17 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates gemäß dem Protokoll über Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Protokoll über Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Zuständige Behörden für die Kontrollen und Überprüfungen der Fangbescheinigungen gemäß Artikel 16 und Artikel 17 Absätze 1 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates

Nordirland

Department for Agriculture, the Environment and Rural Affairs (Abteilung für Landwirtschaft, Umwelt und den ländlichen Raum)

UK Port Health Authorities (Hafengesundheitsbehörden des Vereinigten Königreichs) Belfast, Warrenpoint, Larne und Foyle


(1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10691 – CDP GROUP / FOMAS GROUP / PUNCH GROUP / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 154/07)

1.   

Am 4. April 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CDP Venture Capital SGR S.p.A. („CDP VC“, Italien), letzlich kontrolliert von Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. (Italien);

MIMETE S.r.l. („MIMETE“, Italien), letztlich kontrolliert von FOMAS HOP S.p.A. (Italien);

PUNCH Torino S.p.A. („PUNCH“, Italien), Teil der PUNCH-Gruppe, letztlich von zwei natürlichen Personen kontrolliert;

neu gegründetes Unternehmen („NewCo“, Italien).

CDP VC, MIMETE und PUNCH übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über NewCo.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen und das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CDP VC fördert und verwaltet Investmentfonds zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen.

MIMETE ist ein Lieferant von Metallpulvern für die additive Herstellung.

PUNCH bietet technische Beratungsdienste für die Entwicklung, Herstellung und Integration von Technologien, Systemen und Verfahren für die Realisierung schlüsselfertiger Lösungen an.

Newco wird im Sektor additive Fertigung/3D-Druck tätig sein.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10691– CDP GROUP / FOMAS GROUP / PUNCH GROUP / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/19


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2022/C 154/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„Hrušovský lepník“

EU-Nr.: PGI-SK-02474 – 8.6.2018

g. U. ( ) g. g. A. (x)

1.   Name(n)

„Hrušovský lepník“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Slowakei

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 2.3. Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Bei Hrušovský lepník handelt es sich um einen in einem Steinofen gebackenen runden oder zur Hälfte gefalteten Fladen mit einem Durchmesser von 25-35 cm aus Kartoffelhefeteig mit einer Füllung oder einem Belag.

Hrušovský lepník gibt es in folgenden Varianten:

Herzhafte Variante, bestrichen mit zerlassener Butter, Pflanzenöl oder tierischem Fett mit einer Knoblauchfüllung.

Süße Variante, bestrichen mit zerlassener Butter, Pflanzenöl oder tierischem Fett mit einer Konfitürefüllung (Pflaume oder Kirsche).

Hrušovský lepník mit einer Füllung aus Sauerkraut und bestrichen mit zerlassener Butter, Pflanzenöl oder tierischem Fett.

Hrušovský lepník, bestrichen mit zerlassener Butter, Pflanzenöl oder tierischem Fett und mit einem Quark-Kartoffel-Belag, bestreut mit gemahlenem Zimt und Zucker, Vanillezucker, Vanillinzucker oder Zimtzucker.

Merkmale:

Optischer Eindruck: ein runder oder zur Hälfte gefalteter Fladen mit einem Durchmesser von 25-35 cm

Farbe:

goldgelb gebacken

Geruch:

mit einem zarten Aroma von Hefeteig, Holz und Asche, leicht rauchig

Geschmack:

eine intensive und zugleich delikate Verschmelzung der einzelnen Zutaten, die auf das Backen im Ofen zurückzuführen ist, und ein spezifischer Geschmack je nach Füllung oder Belag

Konsistenz:

der Teig ist weich, kompakt und geschmeidig mit einer feinen Textur, feucht und nicht trocken

Gewicht des rohen Teigs: 350-450 g

Teigdicke nach dem Backen: mindestens 0,5 cm

Für den Kartoffelhefeteig werden folgende Zutaten verwendet:

Weizen-, Roggen- oder Dinkelmehl, gekochte Kartoffeln, Salz, Hefe. Auf 1 kg Mehl kommen ca. 100 g zerdrückte gekochte Kartoffeln.

Zum Ansetzen der Hefe: Backhefe, lauwarmes Wasser, Milch, Kristallzucker.

Für die Füllungen und Beläge werden folgende Zutaten verwendet:

Butter, Pflanzenöl oder tierisches Fett (Schwein, Ente, Gans), Knoblauch, Konfitüre (Pflaume, Kirsche), Sauerkraut, Zwiebel, gemahlener schwarzer Pfeffer, Salz, Schweinegrieben oder gebratener geräucherter Schweinerückenspeck, zerdrückte gekochte Kartoffeln, Quark, Eier, gemahlener Zimt, Kristallzucker, Vanille- oder Vanillinzucker oder Zimtzucker.

Füllungen und Beläge:

Knoblauchfüllung/-belag: gepresster Knoblauch, Salz, Wasser

Konfitürefüllung/-belag: Konfitüre (Pflaume, Kirsche)

Kartoffel-Quark-Füllung/-Belag: Quark, zerdrückte gekochte Kartoffeln, Eier, Kristallzucker und zum Bestreuen gemahlener Zimt mit Kristallzucker, Zimtzucker, Vanille- oder Vanillinzucker. Das Verhältnis von Quark zu Kartoffeln ist 1:2. Das Rohgewicht der Füllung/des Belags beträgt 30-45 % des Teiggewichts, d. h., das Gewicht des Erzeugnisses erhöht sich um das Gewicht der Füllung/des Belags.

Krautfüllung/-belag: Pflanzenöl oder tierisches Fett, Zwiebel, Kristallzucker, Sauerkraut, Salz, gemahlener schwarzer Pfeffer, Schweinegrieben oder gebratener geräucherter Schweinerückenspeck. Das Rohgewicht der Füllung/des Belags beträgt 15-25 % des Teiggewichts, d. h., das Gewicht des Erzeugnisses erhöht sich um das Gewicht der Füllung/des Belags.

Zum Bestreichen der einzelnen Gebäckstücke unmittelbar nach dem Backen: zerlassene Butter bzw. Pflanzenöl oder tierisches Fett.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Ursprungs der Rohstoffe.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Der Herstellungsprozess erfolgt in folgenden Schritten:

Zubereitung des Teigs von Hand,

Zubereitung der Füllungen/Beläge von Hand,

Backen in einem Ofen aus Bruchstein,

Bestreichen mit zerlassener Butter oder Pflanzenöl oder mit tierischem Fett,

anschließend Bestreichen des Fladens mit dem Belag.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst die Gemeinde Hrušov. Das Dorf Hrušov liegt in der Region Banská Bystrica am südlichen erhöhten Rand der Hochebene Krupinská Planina in der Nähe der Städte Veãký Krtíš, Krupina und Šahy, in der ehemaligen Gespanschaft Hont.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der ursächliche Zusammenhang beruht auf dem Know-how der Erzeuger aus dem geografischen Gebiet sowie auf dem Ansehen von Hrušovský lepník und den damit verbundenen Traditionen.

Das abgegrenzte geografische Gebiet wird durch Siedlungen mit weit verstreut liegenden Gehöften charakterisiert. Aufgrund der Abgeschiedenheit des Gebiets und der Dörfer und Gehöfte waren die Menschen dort gezwungen, sich selbst zu versorgen. Alles, was sie zum Leben brauchten, stellten sie aus natürlichen Materialien selbst her. Sie bauten Steinöfen aus Bruchstein, die sie mit Holz aus ihrer Umgebung beheizten (Robinie, Buche, Eiche, Hainbuche). Sie fertigten Werkzeuge für ihre Grundbedürfnisse aus den verfügbaren Materialien an, z. B. Brotschieber aus Holz, um den Teig in den Ofen zu schieben, Gänse- oder Entenflügel zum Entfernen der Asche, ein traditionell als „Ohrablo“ (Ofenkrücke) bezeichnetes schaufelartiges Gerät, um die Glut im Ofen zu verteilen und zur Seite zu schieben sowie die Ofentemperatur zu überprüfen (wenn der Ohrablo Funken erzeugt, hat der Ofen die richtige Temperatur), und einen Besen aus mit Draht an einem längeren Stock befestigten Maishülsen zum Auswischen des Ofens.

Der Teig und die Füllungen/Beläge für Hrušovský lepník werden ausschließlich von Hand zubereitet. Durch das Ausrollen zu einer runden Form ist der Teig nach dem Backen dünn, kompakt und glatt und erhält eine zarte Struktur. Die Größe des Fladens hängt von der Größe des Schiebers ab, dessen gesamte Fläche genutzt wird.

Ursprünglich wurden die Rohstoffe für die Herstellung von Hrušovský lepník wegen der Abgeschiedenheit der Dörfer und Gehöfte aus der Umgebung bezogen. Heutzutage liegt der Schwerpunkt auf der ausschließlich händischen Zubereitung des Teigs und der Füllungen/Beläge sowie auf dem Backen des Erzeugnisses in einem Steinofen.

Hrušovský lepník wird in einem Steinofen bei einer Temperatur von mehr als 300 °C gebacken. Der Ofen wird mit Hartholz (Robinie, Buche, Eiche, Hainbuche) beheizt. Bilden sich Funken, wenn die Ofenkrücke über den Stein gezogen wird, hat der Ofen die richtige Temperatur erreicht. Nachdem das Holz abgebrannt ist, wird die Glut in den hinteren Teil des Ofens geschoben und die Asche mit einem nassen Besen von der freien Backfläche gewischt. Die einzelnen Hrušovský lepník werden nebeneinander gebacken, wobei sie mit einer Ofenkrücke verschoben werden, damit sie von allen Seiten gleichmäßig durchgebacken werden. Hrušovský lepník ohne Belag oder Füllung wird etwa fünf Minuten im Ofen gebacken, mit Belag oder Füllung etwa sieben bis zehn Minuten.

Da der Teig und die Füllungen/Beläge von Hand hergestellt werden und das Backen in Steinöfen bei hoher Temperatur erfolgt, trocknet der Teig nicht aus – er bleibt weich, geschmeidig und feucht und entwickelt ein zartes Aroma von Hefeteig, Holz und Asche, die beim Backen miteinander verschmelzen. Der charakteristische Geschmack des Erzeugnisses wird durch die Füllung/den Belag – entweder süß oder herzhaft – abgerundet.

Die Fertigkeiten der Menschen aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet bei der Herstellung von „Hrušovský lepník“ haben sich aus den Kenntnissen und Erfahrungen entwickelt, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden, was sich in der Qualität des Enderzeugnisses widerspiegelt. Das Ansetzen der Hefe, die Zubereitung des Teigs, der Füllungen und Beläge und die Zeit, die benötigt wird, um den Steinofen auf die richtige Temperatur zu bringen, sowie die Verwendung traditioneller Geräte wie Gänse- oder Entenflügel, Ofenkrücke und Besen verleihen Hrušovský lepník sein charakteristisches Aroma und seinen typischen Geschmack.

Das Produkt ist aufgrund seiner besonderen Merkmale, die sich aus der Zubereitung von Hand und dem Backverfahren ergeben, sehr beliebt und begehrt. Die Erzeuger werden von Organisatoren von Lebensmittelveranstaltungen und -ausstellungen eingeladen, vor Ort die authentische Zubereitung des Teigs, der Füllungen und der Beläge sowie das Backen des Erzeugnisses vorzuführen. Hrušovský lepník wird in dem abgegrenzten geografischen Gebiet, mit dem es historisch verbunden ist, zubereitet und hergestellt.

Ein Beleg für das Ansehen und die 300-jährige Tradition von Hrušovský lepník ist die Verleihung eines Zertifikats im Jahr 2014, das zur Verwendung der Bezeichnung „Regionalprodukt HONT“ berechtigt, da es sich um ein einzigartiges regionales Erzeugnis handelt, das nach traditionellen Verfahren – größtenteils von Hand – hergestellt wird.

Seit 1996 findet in Hrušov regelmäßig das Folklorefestival „Hontianska paráda“ statt. Das Festival widmet sich längst vergessenen bäuerlichen Arbeitsweisen sowie dem Backen von Brot und Hrušovský lepník https://sk.m.wikipedia.org/wiki/Hontianska_par%C3%A1da.

Welches Ansehen das Erzeugnis genießt, zeigt sich auch in Fernsehsendungen wie „Nebíčko v papuľke“ (Himmlische Gerichte) und „Slovensko v obrazoch“ (Die Slowakei in Bildern).

In einer Ausgabe der Zeitung Živnostenské noviny aus dem Jahr 2015 wurde über traditionelles slowakisches Handwerk berichtet und erwähnt, dass die Besucher bei Vorführungen dieser Handwerke auch Hrušovský lepník probieren konnten, etwa bei der Veranstaltung „Dni majstrov ÚĽUV 2015“ (Tage des Handwerks 2015 des ÚĽUV [Zentrum für Volkskunstproduktion]).

Hrušovský lepník wird nach historischen Rezepten aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt. Durch das Leben in dieser abgelegenen Gegend konnten die Menschen ihre besondere Lebensweise bewahren. In der Veröffentlichung HONT Tradície enudovej kultúry [HONT Traditionen der Volkskultur] erklärt Professor J. Botík: „In seiner ursprünglichsten Form wurde es aus ungesäuertem Teig geknetet und bei niedriger Temperatur in einem Ofen für das Essen am Heiligabend gebacken.“ Anfang des 20. Jahrhunderts, vor allem als das Brotbacken noch nicht so weit verbreitet war, war diese Art von Brot in der gesamten Region Hont bekannt und wurde dort regelmäßig gebacken.

Der Name „Hrušovský lepník“ leitet sich vom Namen des Dorfes Hrušov ab, das historisch mit dem Backen dieser Fladen verbunden ist. Der zweite Teil des Namens, „lepník“ (bzw. „ľepňik“ vor der Standardisierung der slowakischen Schriftsprache) bezeichnet im örtlichen Dialekt ein rundes, in einem Steinofen gebackenes Gebäck. Dieser Name ist in dem Gebiet seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in ständigem Gebrauch. Dazu heißt es bei Professor J. Botík: „Die Hausfrauen aus den Handwerkerfamilien im Dorf bestrichen die aus Brotteig gekneteten Fladen, die sie nach wie vor als ‚ľepňik‘ bezeichneten, oft mit gekochten Kartoffeln, Konfitüre, Quark oder Brimsen. Die slowakischen Kolonisten, die sich in der Großen Tiefebene niederließen, nahmen diese traditionelle Form des Brotes mit“.

Hrušovský lepník war in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ein Festessen. Es war das am häufigsten verzehrte Gebäck. Es wurde am Heiligabend im Steinofen gebacken, und jedes Familienmitglied sowie alle Haustiere der Familie aßen ein Stück davon. Außerdem wurde es in der Fastenzeit, bei traditionellen Tätigkeiten wie der Verarbeitung von Gänsefedern („páračky“) und dem Garnspinnen („priadky“) sowie zu Ostern gereicht. Später wurde es einmal pro Woche vor dem Brotbacken gebacken. Das Brot wurde immer an einem Samstag gebacken, damit es für den Sonntag frisch war, und es musste für die ganze Woche reichen. Jede Familie backte mehrere Laibe, vier bis sechs, je nach Größe der Familie. Hrušovský lepník wurde wie heute noch in den abgelegenen Gehöften von Hrušov gebacken.

Das Leben in abgelegenen Gebieten und Gehöften geht mit der Bewahrung von Traditionen einher. Hrušovský lepník war vor vielen Jahren eine Spezialität und ist es auch heute noch.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://www.indprop.gov.sk/swift_data/source/pdf/specifikacie_op_oz/Hrusovsky%20lepnik.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


Berichtigungen

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/23


Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

( Amtsblatt der Europäischen Union C 216 vom 7. Juni 2021 )

(2022/C 154/09)

Seite 12, Abschnitt 4.1.1, letzter Absatz, Satz 3:

Anstatt:

„Aus Erwägungsgrund 12 geht hervor, dass Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird, zu Zwecken dieser Richtlinie als Einwegkunststoffartikel gelten.“

muss es heißen:

„Aus Erwägungsgrund 12 geht hervor, dass Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird, zu Zwecken dieser Richtlinie nicht als Einwegkunststoffartikel gelten.“