ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
65. Jahrgang |
Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2022/C 9/01 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10527 — INSIGHT / VECTOR CAPITAL / IRIS HOLDINGS JV) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2022/C 9/02 |
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2022/C 9/03 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Europäische Kommission |
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2022/C 9/04 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10472 — Deutsche Post DHL Group/JF Hillebrand Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 ) |
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2022/C 9/05 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10548 — TELEKOM DEUTSCHLAND / IFM INVESTORS / JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 ) |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
DE |
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II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/1 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.10527 — INSIGHT / VECTOR CAPITAL / IRIS HOLDINGS JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 9/01)
Am 9. Dezember 2021 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32021M10527 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/2 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
(2022/C 9/02)
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
Datum und Uhrzeit der Schließung |
8.12.2021 |
Geltungsdauer |
8.12.2021 bis 31.12.2021 |
Mitgliedstaat |
Frankreich |
Bestand oder Bestandsgruppe |
ALB/AN05N |
Art |
Nördlicher Weißer Thun (Thunnus alalunga) |
Gebiet |
Atlantik, nördlich von 5° N |
Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
— |
Laufende Nummer |
21/TQ92 |
10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/3 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
(2022/C 9/03)
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
Datum und Uhrzeit der Schließung |
8.12.2021 |
Geltungsdauer |
8.12.2021 bis 31.12.2021 |
Mitgliedstaat |
Frankreich |
Bestand oder Bestandsgruppe |
HER/4AB. (einschl. HER/*4N-S62) |
Art |
Hering (Clupea harengus) |
Gebiet |
Unionsgewässer und norwegische Gewässer von 4 nördlich von 53° 30‘ N |
Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
— |
Laufende Nummer |
22/TQ92 |
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Europäische Kommission
10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10472 — Deutsche Post DHL Group/JF Hillebrand Group)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 9/04)
1.
Am 22. Dezember 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Deutsche Post AG, firmierend als Deutsche Post DHL Group („DPDHL“, Deutschland), |
— |
JF Hillebrand Group AG und ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften („Hillebrand“, Deutschland). |
Deutsche Post AG übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Hillebrand.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Deutsche Post AG: Die Deutsche Post AG ist die deutsche Muttergesellschaft von DPDHL. Die Deutsche Post AG ist im Logistikgeschäft tätig (u. a. nationale und internationale Paketzustellung, internationale Express-, Speditions- und Transportdienste, elektronischer Handel und Lieferkettenmanagement). Ferner ist sie im Postbereich in Deutschland tätig. Die Deutsche Post AG ist an der Frankfurter Börse (Deutschland) notiert. |
— |
Hillebrand: Hillebrand ist im Frachtverkehr tätig (Luft-, See- und Landverkehr, einschließlich Nebendienstleistungen und Vertragslogistikdienstleistungen für ungefährliche Flüssigkeiten). Ferner stellt Hillebrand Flexitanks für den Transport von Flüssigkeiten als Massengut in Containern her. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10472 — Deutsche Post DHL Group/JF Hillebrand Group
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10548 — TELEKOM DEUTSCHLAND / IFM INVESTORS / JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 9/05)
1.
Am 22. Dezember 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Telekom Deutschland GmbH („TDG“, Deutschland), kontrolliert von der Deutschen Telekom AG („DT“, Deutschland), |
— |
IFM Investors Pty Ltd. („IFM“, Australien), |
— |
GlasfaserPlus GmbH („JV“, Deutschland). |
TDG und IFM übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
TDG: Anbieter von Breitbandnetzen, Mobilfunkdiensten und anderen Telekommunikationsdiensten für Privat- und Geschäftskunden, |
— |
IFM: weltweit tätige Anlageverwaltungsgesellschaft in Investorenbesitz, die in Infrastrukturvermögenswerte, börsennotierte Aktien sowie private Eigen- und Fremdkapitalinstrumente investiert. |
— |
JV: Planung, Bau und anschließender Betrieb eines Glasfaser-Telekommunikationsnetzes in bestimmten ländlichen und weniger dicht besiedelten Gebieten Deutschlands. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10548 — TELEKOM DEUTSCHLAND / IFM INVESTORS / JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).