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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 435A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
64. Jahrgang |
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Inhalt |
Seite |
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Berichtigungen |
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2021/C 435 A/01 |
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DE |
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Berichtigungen
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28.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 435/1 |
BERICHTIGUNG DER AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG — FINANZPRÜFER (M/W/D) — BERUFSEINSTIEGSPROGRAMM (JUNIOR PROFESSIONALS PROGRAMME)
Bedienstete auf Zeit (Besoldungsgruppe AD 6)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 400 A vom 4. Oktober 2021 )
(2021/C 435 A/01)
Auf Seite 2 unter „2. Befähigungsnachweise“:
Anstatt:
„Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der BBSB:
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i. |
ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium von mindestens dreijähriger Dauer entspricht, bescheinigt durch ein Diplom, das nicht länger als sechs Jahre vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen für diese Aufforderung erworben wurde; |
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ii. |
wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung, die nicht länger als sechs Jahre vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen für diese Aufforderung erworben wurde; |
Darüber hinaus müssen die Bewerber über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
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— |
Master-Abschluss in den Bereichen Prüfungswesen, Rechnungswesen, Statistik, Mathematik, Betriebswirtschaft, Finanzen oder Wirtschaft; |
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— |
oder berufliche Qualifikation im Bereich Prüfungswesen oder Rechnungswesen (ACCA-, CIA-Qualifikation u. Ä.).“ |
muss es heißen:
„Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der BBSB müssen die Bewerber zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung Folgendes nachweisen:
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i. |
ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium von mindestens dreijähriger Dauer entspricht, bescheinigt durch ein Diplom, das nicht länger als acht (8) Jahre vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen für diese Aufforderung erworben wurde; oder |
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ii. |
wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung, die nicht länger als acht (8) Jahre vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen für diese Aufforderung erworben wurde. |
Ein Master-Abschluss in den Bereichen Prüfungswesen, Rechnungswesen, Statistik, Mathematik, Betriebswirtschaft, Finanzen oder Wirtschaft oder eine berufliche Qualifikation im Bereich Prüfungswesen oder Rechnungswesen (ACCA-, CIA-Qualifikation u. Ä.) wären von Vorteil.“
Auf Seite 3 unter „BEWERBUNGEN“:
Anstatt:„ Bewerbungsschluss ist der 29. Oktober 2021 um 12 Uhr mittags (Luxemburger Ortszeit) .“
muss es heißen:„ Bewerbungsschluss ist der 30. November 2021 um 12 Uhr mittags (Luxemburger Ortszeit) .“