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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 305I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
64. Jahrgang |
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Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN |
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Rat |
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2021/C 305 I/01 |
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission |
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DE |
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II Mitteilungen
GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN
Rat
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30.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CI 305/1 |
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission
(2021/C 305 I/01)
Sollten die erwarteten kumulierten Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen erheblich von dem in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Betrag abweichen, so ermittelt und unterstützt das Europäische Parlament auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission gemäß Artikel 314 AEUV die Zuweisung zusätzlicher Mittel für die Fazilität, die erforderlich sind, um den Finanzierungsbedarf der Fazilität zu decken und ihre vollständige Umsetzung sicherzustellen. Der Vorschlag der Kommission wird im Einklang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen stehen und die Durchführung der in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang aufgeführten Programme nicht beeinträchtigen.