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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
64. Jahrgang |
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Inhalt |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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ENTSCHLIEßUNGEN |
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Ausschuss der Regionen |
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144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021 |
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2021/C 300/01 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zu der Konferenz zur Zukunft Europas |
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2021/C 300/02 |
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STELLUNGNAHMEN |
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Ausschuss der Regionen |
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144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021 |
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2021/C 300/03 |
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2021/C 300/04 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Erweiterungspaket 2020 |
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2021/C 300/05 |
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2021/C 300/06 |
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2021/C 300/07 |
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2021/C 300/08 |
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2021/C 300/09 |
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2021/C 300/10 |
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2021/C 300/11 |
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2021/C 300/12 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 |
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2021/C 300/13 |
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III Vorbereitende Rechtsakte |
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Ausschuss der Regionen |
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144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021 |
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2021/C 300/14 |
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2021/C 300/15 |
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DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
ENTSCHLIEßUNGEN
Ausschuss der Regionen
144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/1 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zu der Konferenz zur Zukunft Europas
(2021/C 300/01)
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
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1. |
befürwortet nachdrücklich eine umfassende, wirklich inklusive, transparente, geografisch und politisch ausgewogene und dezentrale Debatte über die Zukunft der Europäischen Union; |
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2. |
begrüßt die dringend erwartete Aufnahme der Arbeiten im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas — trotz der andauernden Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie — und freut sich darauf, zu ehrgeizigen, weitreichenden und dauerhaften Ergebnissen mit spürbarem Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU beizutragen; |
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3. |
bedauert den verzögerten Beginn der Konferenz, wodurch sich der auf zwei Jahre angelegte Prozess auf ein Jahr verkürzen wird; dringt nichtsdestotrotz auf eine Verdoppelung des Arbeitseinsatzes, damit die Konferenz im Hinblick auf demokratische Teilhabe und Bürgerbeteiligung ein Erfolg wird; |
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4. |
betont, dass die Konferenz ein Prozess sein sollte, in dem alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Hintergrund, ihrem Alter, ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort eine Stimme haben; ermuntert alle Beteiligten, Veranstaltungen zu organisieren und die digitale Plattform in der ganzen Gesellschaft bekannt zu machen, um auch andere als die Gruppen anzusprechen, die sich normalerweise an Debatten über die EU beteiligen, so dass eine wirklich inklusive Debatte zustandekommt; |
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5. |
nimmt die vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zur Kenntnis und begrüßt insbesondere den klaren Verweis auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die regionalen Parlamente und die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit; bekräftigt seine Forderung, Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung zu werden; |
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6. |
weist darauf hin, dass es in der EU etwa eine Million gewählter Mandatsträger auf lokaler und regionaler Ebene gibt, die im Namen ihrer Bürger in fast 90 000 subnationalen Gebietskörperschaften arbeiten. Sie bilden die größte und bürgernächste demokratische Vertretung in der EU und sind gemeinsam für die Hälfte der öffentlichen Investitionen in der EU und für die Umsetzung von weit über der Hälfte des EU-Rechts verantwortlich. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU; |
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7. |
unterstreicht die in seiner Entschließung vom 12. Februar 2020 dargelegten Standpunkte und bekräftigt, dass die meisten Themen, die für eine Debatte auf der Konferenz ausgewählt wurden, darunter Klima, Umwelt, Bevölkerungsrückgang und demografischer Wandel, Gesundheit, Bildung, Kultur, Migration, Rechtsstaatlichkeit, digitaler Wandel, eine stärkere Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit, in die Zuständigkeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften fallen; betont daher, dass es der Konferenz nicht möglich sein wird, konkrete Vorschläge vorzulegen, wenn nicht ein wesentlicher Teil dieser Vorschläge aus einem aktiven Dialog und Konsultationen mit der subnationalen Ebene hervorgegangen ist; |
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8. |
vertritt die Auffassung, dass die Konferenz einen ergebnisoffenen Ansatz im Hinblick auf die Reform der Politikbereiche und der Organe und Einrichtungen verfolgen und den Weg für dauerhafte Reformen der Europäischen Union ebnen sollte, die über die Laufzeit der Konferenz hinausreichen; |
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9. |
ist der Auffassung, dass die Konferenz die Gelegenheit bietet, Europa seinen Bürgern näher zu bringen und ihr Verantwortungsbewusstsein für das europäische Projekt im Rahmen des „europäischen Hauses der Demokratie“ zu stärken: die Regionen, Städte und Dörfer sind sein Fundament, auf das sich die Mitgliedstaaten als tragende Wände stützen, und über alles spannt sich als Dach die EU; bekundet seine Entschlossenheit, eine aktive Rolle bei der Prüfung verschiedener politischer Wege zur Verbesserung der Multi-Level-Governance und zur Förderung der weiteren Integration Europas in Bereichen zu spielen, in denen es gerechtfertigt ist und einen Mehrwert erbringt; |
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10. |
ist der Ansicht, dass angesichts der derzeitigen Pandemie unbedingt die demokratischen Grundsätze und die zentrale Rolle der Städte und Regionen gestärkt werden müssen, um den Menschen glaubwürdige Antworten zu geben. Es muss betont werden, wie wichtig es ist, auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen und über die Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen. Dies muss sich in der Zusammensetzung und in der Geschäftsordnung der Konferenz widerspiegeln; |
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11. |
gedenkt, durch die Beteiligung seiner Mitglieder am Exekutivausschuss und als Delegierte in der Plenarversammlung der Konferenz eine aktive Rolle zu spielen; will einen thematischen Beitrag zu der Konferenz zu Themen leisten, die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von zentraler Bedeutung sind, unter anderem mittels einer Reihe lokaler Bürgerdialoge, die der AdR in der gesamten EU organisieren wird; fordert die Beteiligung junger Menschen und der Menschen, die die Vielfalt unserer Gesellschaften vertreten, als Voraussetzung für umfassende Diskussionen; |
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12. |
ist der Ansicht, dass die Plenarversammlung der Konferenz ein solides demokratisches Fundament braucht. Daher sollte ihr neben Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente eine angemessene Anzahl von Vertretern regionaler und kommunaler Parlamente und Räte angehören; unterstreicht die Notwendigkeit einer geografisch, politisch und unter den Geschlechtern ausgewogenen Vertretung auf der Konferenz; |
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13. |
betont, dass verstärkte Anstrengungen auf Verwaltungsebene notwendig sind, um die Belange der Gebiete in äußerster Randlage der EU in den Debatten der Konferenz zur Zukunft Europas geltend zu machen, handelt es sich doch um Unionsgebiete mit spezifischen und singulären Gegebenheiten, die die EU in anderen Teilen der Welt maßgeblich repräsentieren; |
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14. |
begrüßt die Einrichtung der mehrsprachigen digitalen Plattform für die Konferenz zur Zukunft Europas und verpflichtet sich, sie zu fördern und durch die Veranstaltung partizipatorischer Dialoge und durch einschlägige Rückmeldungen dazu beizutragen; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, die Plattform unter ihren Bürgern bekannt zu machen und die Beteiligung der gesamten Gesellschaft — unbeschadet des Hintergrunds, der Herkunft oder des Wohnorts — zu fördern; |
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15. |
ist der Auffassung, dass alle Ansichten über die EU und ihre Zukunft sowohl bei den Veranstaltungen als auch auf der digitalen Plattform vertreten sein müssen, damit eine Konferenz im Rahmen eines wirklich demokratischen Prozesses stattfinden kann; weist jedoch darauf hin, dass Mindestwerte geachtet werden müssen und dass dementsprechend Ansichten, die gegen die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gerichtet sind und sich in missbräuchlichen, diffamierenden, hetzerischen, rassistischen oder gegen die öffentlichen Ordnung gerichteten Äußerungen zeigen, nicht zugelassen werden dürfen; die Organisatoren und Teilnehmer sollten sich verpflichten, diese Werte jederzeit zu achten; |
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16. |
merkt an, dass der AdR bereits damit begonnen hat, auf seinen Plenartagungen und Fachkommissionssitzungen Debatten zu veranstalten und Stellungnahmen zu Themen zu verabschieden, die für die Arbeit der Konferenz von Belang sind. Darüber hinaus werden wichtige AdR-Veranstaltungen — wie die Europäische Woche der Regionen und Städte, die jährliche EuroPCom-Konferenz, lokale und regionale Bürgerdialoge und -konsultationen sowie Veranstaltungen, die von den Fraktionen des Ausschusses organisiert werden — auf die Konferenz ausgerichtet sein; |
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17. |
unterstreicht, dass die Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen intensiviert werden müssen, um auch Gebiete in die Debatte über die Konferenz zur Zukunft Europas einzubeziehen, die unter schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen leiden, wie dünn besiedelte Gebiete, Inselgebiete, Grenzregionen oder Bergregionen; |
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18. |
hebt seine laufende Initiative hervor, die Bürger im Rahmen lokaler und regionaler Dialoge, die von AdR-Mitgliedern ausgerichtet werden, zu konsultieren. Bereits vor Beginn der Konferenz hat eine Reihe erfolgreicher Veranstaltungen stattgefunden. Diese Veranstaltungen erleichtern die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit Politikern auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen. Sie zeigen, dass die Debatte über die Richtung, in die sich die Europäische Union bewegt, für die Regionen und Städte Europas von großer Bedeutung ist; |
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19. |
macht deutlich, dass die Konferenz alle Gebiete Europas erreichen muss, städtische ebenso wie ländliche; unterstreicht die grundlegende Rolle der nachgeordneten Ebenen in dem Bemühen, die Debatten der Konferenz in die ländlichen Gebiete hineinzutragen und deren besondere Erfordernisse mitzuberücksichtigen; |
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20. |
würdigt die interinstitutionelle Zusammenarbeit und die verstärkten Synergien bei der Durchführung solcher Aktivitäten. Er wird andere Sensibilisierungsmaßnahmen erleichtern, indem er mit seinen Partnern zusammenarbeitet, wie z. B.: die Regionalparlamente im Rahmen der Konferenz der regionalen gesetzgebenden Parlamente Europas (CALRE), die von einer Gruppe von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen angestoßene RLEG-Initiative, das RegHub-Netz und das Netzwerk der Allianz für Kohäsionspolitik, junge Mandatsträger im Rahmen ihres eigenen Programms (YEP); Kommunal- und Regionalpolitiker, die für Europe-Direct-Zentren zuständig sind, und das Pilotprojekt „Aufbau Europas mit lokalen Gebietskörperschaften“ (BELE); |
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21. |
wird seine Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Verbänden lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, mit Interessengruppen aus Regionen und Städten, den zweiten Kammern der nationalen Parlamente und mit anderen Akteuren weiter ausbauen; |
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22. |
wird sich dafür starkmachen, die Wirkung und die Reichweite der Konferenz zu erhöhen und innovative Formen der partizipativen Demokratie zu fördern und zu nutzen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben Anliegen der Bürgerinnen und Bürger immer wieder erfolgreich in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht; ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Konferenz auf nationaler Ebene aktiv mitzugestalten und die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass sie sich an der Debatte und den Überlegungen beteiligen und ihre Bürgerinnen und Bürger mobilisieren, damit diese Gehör finden und ihren Erwartungen im politischen Entscheidungsprozess Rechnung getragen wird; |
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23. |
fordert die Einrichtung eines ständigen europäischen Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Stärkung der Demokratie auf allen Regierungsebenen und zur Förderung der Teilhabe der Bürger und der Verantwortung jedes Einzelnen für das Projekt Europa, wie er in seiner im Oktober 2020 verabschiedeten Stellungnahme Lokale und regionale Gebietskörperschaften im ständigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern (1) vorgeschlagen hat; ist der Auffassung, dass Bürgerdialoge keine einseitigen Kommunikationsveranstaltungen sein dürfen, sondern in die EU-Entscheidungsfindung einfließen sollten; |
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24. |
betont, dass die im Anschluss an die Bürgerbeiträge ergriffenen Maßnahmen und insbesondere die abschließenden Empfehlungen der Konferenz ebenso wichtig sind wie die Methode zur Einholung der Beiträge; betont, dass diese Folgemaßnahmen koordiniert und inklusiv durchgeführt werden und auch den AdR umfassend einbeziehen sollten; ist ferner der Auffassung, dass der Konferenz ausreichend Zeit gelassen werden sollte, konkrete Vorschläge zur Verbesserung des institutionellen Rahmens und der Zukunftsfähigkeit der EU vorzulegen; erkennt an, dass die Konferenz das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen, dieses Vertrauen jedoch auch verspielen kann, wenn das Versprechen der Umsetzung und der Einbeziehung der vertretenen Standpunkte nicht gehalten wird; unterstreicht, dass der Erfolg der Konferenz letztlich davon abhängt, dass die Bürgerinnen und Bürger feststellen, dass ihre Stimme auch gehört wurde und sie zur Gestaltung der Zukunft der EU beigetragen haben; |
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25. |
betont, dass der AdR zur Unterstützung seines politischen und institutionellen Auftrags für die Dauer der Konferenz eine Hochrangige Gruppe „Europäische Demokratie“ (2) unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, eingesetzt hat. Sie wird Diskussionen über die Ideen des AdR für die europäische Demokratie aus der Perspektive der subnationalen Gebietskörperschaften sowie darüber anregen, wie die Wirkung und der Einfluss der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und des AdR auf die europäische Beschlussfassung gestärkt werden können; |
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26. |
sieht der Zusammenarbeit mit dem slowenischen EU-Ratsvorsitz und der Präsentation der Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Zukunft der EU auf dem 9. europäischen Gipfeltreffen der Regionen und Städte, das während des französischen EU-Ratsvorsitzes stattfindet, erwartungsvoll entgegen; |
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27. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, der Präsidentin der Europäischen Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Ratsvorsitz zu übermitteln. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) CDR 4989/2019.
(2) Die Hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, besteht aus sechs weiteren Mitgliedern: den ehemaligen Kommissionsmitgliedern Joaquín Almunia und Androulla Vassiliou, den ehemaligen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Rebecca Harms und Maria João Rodrigues, der Präsidentin des Europäischen Jugendforums, Silja Markkula, und Tomasz Grosse, Professor an der Universität Warschau.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/4 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitales grünes Zertifikat) und zur Ausweitung der Impfstoffherstellung
(2021/C 300/02)
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
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1. |
stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie sich erheblich auf den freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit Drittländern ausgewirkt und insbesondere den grenzüberschreitenden Reise- und Pendlerverkehr beeinträchtigt hat; |
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2. |
ist überzeugt, dass Impfungen zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor COVID-19 und den neuen Virusvarianten das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Pandemie und zur Wiederherstellung der Freizügigkeit sind; |
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3. |
bedauert, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit den Impfungen im Rückstand sind, da sich zunächst der Abschluss der Verträge mit den Impfstoffherstellern hinzog, letztere in Verbindung mit den Verträgen Transparenz vermissen ließen und es dann auch noch zu Verzögerungen bei den Impfstofflieferungen und zu Schwierigkeiten bei der Organisation der Impfkampagnen kam; |
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4. |
betont, dass ein gemeinsamer Ansatz für die Überprüfung und Zertifizierung des Corona-Status einzelner Personen unabdinglich ist, um die Effizienz, Wirksamkeit und Interoperabilität von Maßnahmen und technischen Lösungen zur Überwachung der Pandemie zu gewährleisten und die Ausübung des Rechts, sich in allen EU-Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu erleichtern; |
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5. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitaler grüner Pass) sowie den Vorschlag für eine Verordnung über ein digitales grünes Zertifikat für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in der EU; |
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6. |
begrüßt die Position des EP, das Zertifikat in „COVID-19-Zertifikat der EU“ umzubenennen, um das Verständnis von Sinn und Zweck des Zertifikats und damit seine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern; hebt die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hervor, wenn es darum geht, bei ihren Bürgerinnen und Bürgern für das Zertifikat zu werben und in diesem Zusammenhang den Mehrwert der EU zu verdeutlichen, und fordert deshalb die Europäische Kommission auf, im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen zusammenzuarbeiten; |
Das digitale grüne Zertifikat
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7. |
bekräftigt angesichts der medizinischen Notwendigkeit einer Impfbescheinigung seine bereits in der Entschließung zur COVID-19-Impfkampagne (RESOL-VII/010) zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Ausarbeitung eines standardisierten und interoperablen Formulars zum Impfnachweis für medizinische Zwecke; präzisiert, dass dieses Zertifikat innerhalb der Europäische Union automatisch für Personen ausgestellt werden sollte, die geimpft, von einer Sars-CoV-2-Infektion genesen oder entsprechend getestet worden sind, um Diskriminierung zu vermeiden; |
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8. |
betont nachdrücklich, dass das grüne Zertifikat kein neues Reisedokument ist, das dem Inhaber neue Rechte oder Privilegien gewährt, sondern lediglich ein rein zweckgebundenes Instrument zur Erleichterung des freien Personenverkehrs während der COVID-19-Pandemie; |
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9. |
begrüßt die Tatsache, dass über den vorgeschlagenen Rahmen interoperable Zertifikate bereitgestellt werden sollen, die nicht nur als Impfnachweis dienen, sondern auch über Tests und eine überstandene COVID-19-Infektion Auskunft geben, um den Inhabern der Zertifikate die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern und die Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen zu verbessern; hält weitere Überlegungen zur Gültigkeitsdauer des Zertifikats sowie zu einer eventuell notwendigen künftigen Aktualisierung für erforderlich; |
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10. |
hegt jedoch Bedenken, ob diese Technologie tatsächlich interoperabel funktionieren kann, da einige Mitgliedstaaten bereits planen, Impfnachweise in ihre Corona-Tracking-Apps zu integrieren und viele dieser Corona-Tracking-Apps innerhalb der EU nicht untereinander kompatibel sind; |
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11. |
ist der Meinung, dass das digitale grüne Zertifikat die Gefahr gefälschter Corona-Impfnachweise, die Meldungen zufolge im Umlauf sind, eindämmen und ausräumen kann; weist darauf hin, dass insbesondere für Impfnachweise auf Papier hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein müssen; |
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12. |
fordert nachdrücklich, dass das digitale grüne Zertifikat weder eine Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rechts auf freien Personenverkehr noch ein Reisedokument sein sollte, und betont den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, insbesondere in Bezug auf nicht geimpfte Personen; |
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13. |
schlägt vor, durch eine Änderung von Artikel 1der vorgeschlagenen Verordnung klarzustellen, dass das digitale grüne Zertifikat nicht das Recht von Grenzgängern beeinträchtigt, sich während der Pandemie frei zwischen ihrem Wohnort und Arbeitsplatz zu bewegen; betont, dass dadurch auch nicht der freie Verkehr von Waren und wesentlichen Dienstleistungen im Binnenmarkt gefährdet werden darf, wie bspw. der freie Verkehr von medizinischen Versorgungsgütern und medizinischem Personal über grüne Vorfahrtsspuren („Green Lanes“) an den Grenzübergangsstellen, die Gegenstand der Mitteilung der Kommission zur Umsetzung so genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen sind; |
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14. |
weist nachdrücklich darauf hin, dass Nichtdiskriminierung bedeuten muss, dass nicht geimpfte Personen, die durch einen gültigen Test nachweisen können, dass sie gesund sind, ihr Recht auf Reisen wahrnehmen können; ist der Auffassung, dass die entsprechenden Tests flächendeckend und zu möglichst niedrigen Kosten verfügbar sein sollten; |
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15. |
befürwortet die Anerkennung von Zertifikaten, die Drittländer für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen ausstellen, wenn diese Zertifikate den in der Verordnung festgelegten gleichwertige Standards erfüllen; geht davon aus, dass auch in Drittländern geimpften Drittstaatsangehörigen mit Aufenthalts- oder Wohnrecht in der EU eine entsprechende Behandlung zuteilwird; |
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16. |
ist der Auffassung, dass das digitale grüne Zertifikat nur für Impfungen mit den in der EU aufgrund einer befürwortenden Stellungnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen ausgestellt werden sollte; plädiert für eine entsprechende Änderung von Artikel 2 Absatz 3 der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung; |
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17. |
stimmt zu, dass die Zertifikate unentgeltlich und im Einklang mit den Digitalisierungsbemühungen der EU in rein digitalem oder in digitalem und papiergestütztem Format ausgestellt werden sollten; spricht sich für eine entsprechende Änderung von Artikel 3 Absatz 2 aus; |
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18. |
weist darauf hin, dass in der Verordnung die innerstaatliche Organisation der Mitgliedstaaten berücksichtigt und das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden sollte, denn in einigen Mitgliedstaaten werden Gesundheitszertifikate nicht nur von nationalen Behörden ausgestellt; empfiehlt, beginnend mit Artikel 3 Absatz 2, sich in der gesamten Verordnung auf die „zuständigen Behörden“ zu beziehen; |
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19. |
ersucht die Europäische Kommission, nach Einführung des digitalen grünen Zertifikats Beschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der EU wie Regelungen über Quarantäne, Selbstisolierung und Testung auf eine SARS-CoV-2-Infektion oder eventuelle Einreiseverweigerungen zu koordinieren; vertritt insbesondere nachdrücklich die Meinung, dass die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission unverzüglich und im Voraus über die Einführung solcher Beschränkungen unterrichten, diese begründen und den Umfang der geplanten Maßnahmen erläutern sollten (Änderung von Artikel 10 Absatz 1); |
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20. |
fordert die Wahrung des Datenschutzes in dem hochsensiblen und personenbezogenen Gesundheitskontext und fordert die EU-Gesetzgeber auf, die datenschutzrechtlichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Zertifikats und insbesondere seine Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Speicherung der Daten und die Möglichkeit der Weitergabe von EU-Daten an Drittländer, umfassend zu bewerten; verlangt, dass die Daten nach Ende der Pandemie nicht mehr ausgewertet werden sollten; |
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21. |
bekräftigt die Notwendigkeit, bei der Umsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten und ihre Regionen die Grundrechte und Grundsätze zu achten, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte anerkannt wurden, insbesondere die Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Nichtdiskriminierung, das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf; weist darauf hin, dass sämtliche Beschränkungen der Grundrechte hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit bewertet und überprüft werden sollten; |
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22. |
drängt das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, die Verordnung über das digitale grüne Zertifikat so bald wie möglich zu verabschieden, damit es diesen Sommer einsatzfähig ist und das System reibungslos funktioniert, wodurch ein wesentlicher Fortschritt bei der Erholung der EU-Wirtschaft erzielt werden kann; |
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23. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das digitale grüne Zertifikat mit Bedacht zu nutzen; gibt zu bedenken, dass alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin Zugang zu Grundversorgungsleistungen haben müssen; |
Die Ausweitung der Impfstoffherstellung
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24. |
bekräftigt, dass die Europäische Union nach dem Grundsatz der Solidarität handeln sollte; ist der Auffassung, dass der Zugang zu Impfungen nicht vom Wohnort oder von wirtschaftlichen Strategien privater Unternehmen abhängen sollte; |
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25. |
plädiert für eine rasche Steigerung der Impfstoffproduktion in Europa und unterstützt die einschlägigen Bemühungen der Europäischen Kommission, dazu insbesondere die Zahl der Produktionsstätten in der Europäischen Union zu erhöhen; fordert die Europäische Kommission auf, hierfür Ad-hoc-Bestimmungen für staatliche Beihilfen zu erwägen; |
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26. |
ist der Ansicht, dass die Europäische Union zur Ausweitung der Impfstoffproduktion neue Lösungswege ausloten könnte, bspw. eine vorübergehende Aussetzung des Patentschutzes für Arzneimittel und Medizintechnik zur Behandlung oder Verhütung von Sars-CoV-2-Infektionen; |
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27. |
wiederholt seine Forderung an die EU-Gesetzgeber, tragfähige und couragierte Vorschläge für die Entwicklung und Herstellung wichtiger Arzneimittel in Europa zu unterbreiten, um die strategische Autonomie der EU durch Verringerung ihrer Außenabhängigkeit zu erreichen; |
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28. |
betont erneut, dass die Impfung der europäischen Bevölkerung für die Europäische Union nach wie vor oberste Priorität haben muss, und begrüßt den Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen in Drittländer als notwendigen Schritt, um sicherzustellen, dass die Impfstoffhersteller ihren Verpflichtungen gegenüber den EU-Bürgern nachkommen; hebt indes nachdrücklich hervor, dass die Effizienz dieses Impfprozesses nur dann gewährleistet ist, wenn die Europäische Union weiterhin zur Bereitstellung von Impfstoffen für den Rest der Welt und vor allem die weniger entwickelten Länder beiträgt, insbesondere im Rahmen der COVAX-Initiative, in der sich 142 Länder zusammengeschlossen haben. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
STELLUNGNAHMEN
Ausschuss der Regionen
144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/7 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte aus lokaler und regionaler Perspektive
(2021/C 300/03)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt, dass der portugiesische EU-Ratsvorsitz die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu einer Priorität seines Programms gemacht hat. Die vorliegende Stellungnahme zur lokalen und regionalen Perspektive dieses Themas wird auf Ersuchen des Ratsvorsitzes für den Sozialgipfel von Porto erarbeitet. Der AdR hält ein klares Bekenntnis auf höchster politischer Ebene, in diesem Jahrzehnt ein starkes soziales Europa und das Wohlergehen der Menschen zu fördern, für wichtig; |
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2. |
begrüßt nachdrücklich den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte, in dem die notwendigen langfristigen politischen Maßnahmen und konkreten Instrumente für den Aufbau nachhaltigerer Wirtschafts- und Sozialsysteme für die Zukunft in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dargelegt werden; |
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3. |
hält es für positiv, dass im Aktionsplan die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf die Entwicklung, die Umsetzung und den Mehrwert der Initiativen anerkannt wird. An den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führt kein Weg vorbei, wenn es darum geht, die Lebensgrundlagen der Regionen zu stärken und die quantitativen Kernziele für Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz bis 2030 zu erreichen — vorausgesetzt freilich, dass ausreichende Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans bereitgestellt werden; |
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4. |
betont, dass der Aktionsplan die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihren Anstrengungen zur Umsetzung beschäftigungs- und sozialpolitischer Maßnahmen stärken und diese Bemühungen fördern wird. Dabei gilt es, über die derzeitige Krise hinauszublicken und soziale Investitionen zu tätigen, um die soziale Dimension auch im Hinblick auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu stärken; |
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5. |
betont, dass eine klare, abgestimmte und ehrgeizige Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte dazu beitragen wird, dass die Europäische Union ihre Verpflichtungen im Rahmen der UN-Agenda 2030 und deren 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) sowie des europäischen Grünen Deals in sozial gerechter Weise erfüllen kann; |
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6. |
betont, dass bei der Umsetzung der Säule das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Ebene vorgeben, auf der die EU und die Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Politikinstrumente und Rechtsvorschriften einsetzen; |
Schulterschluss in Porto
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7. |
appelliert an die am Sozialgipfel in Porto teilnehmenden Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Zivilgesellschaft, sich gemeinsam zur schnelleren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verpflichten und dabei den Menschen zur Richtschnur ihres Handelns zu machen. Die Instrumente zur Umsetzung der Grundsätze der Säule liegen zum größten Teil in den Händen der Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert das Engagement und die gemeinsame Verantwortung der verschiedenen Regierungsebenen und Interessenträger und die Unterstützung durch die europäischen Institutionen. Die Regionen und Städte sind bereit, ihren Beitrag zum Aufbau eines starken und resilienten sozialen Europas zu leisten, das für eine gerechte Gestaltung des ökologischen und digitalen Wandels sorgt und die wirtschaftliche und soziale Erholung von der COVID-19-Krise ermöglicht. Für dieses Ziel gibt es auch eine klare Unterstützung der Öffentlichkeit: neun von zehn Europäern halten ein soziales Europa für wichtig; (1) |
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8. |
betont, dass sich Europa in der größten gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Krise der heutigen Generation befindet, in der die europäische Solidarität auf die Probe gestellt wird. Die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Beschäftigung, die Armut und das psychische Wohlbefinden der Menschen werden uns noch lange beschäftigen. Sie erfordern Sozial- und Gesundheitsinvestitionen aller Regierungs- und Verwaltungsebenen, einen geeigneten Policy-Mix und angemessene finanzielle Ressourcen. Die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Investitionen und Maßnahmen müssen eine starke soziale Dimension aufweisen, d. h. die Sozialschutzsysteme stärken, hochwertige Arbeitsplätze finanzieren, öffentliche Dienstleistungen sichern und verbessern, Armut verringern und die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Der Schwerpunkt muss dabei vor allem auf dem Schutz der am stärksten gefährdeten Menschen — Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, Alleinerziehende mit Schwierigkeiten, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt usw. — und auf einer inklusiven und sozial gerechten Gestaltung der Erholung liegen; betont das in diesem Zusammenhang besonders wichtige grundsätzliche Bekenntnis zur wirtschaftlichen Wahlfreiheit öffentlicher Gebietskörperschaften, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren; |
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9. |
sieht die Europäische Union an einem Wendepunkt, an dem ein Neudenken nicht nur möglich, sondern geradezu unumgänglich ist. Die Sozialsysteme müssen in einer von globalen Megatrends geprägten Welt reformiert werden. Mehr als je zuvor kommt es darauf an, in das Wohlergehen der Menschen zu investieren und die Vorteile der Ökonomie des Wohlergehens zu berücksichtigen. Der Sozialgipfel von Porto ist eine wichtige Gelegenheit, um gemeinsame Ziele zu vereinbaren, die Wohlergehen und Gleichheit in den Mittelpunkt der Politik stellen und die sozialen Fragen in der Europäischen Union zu einer ständigen Priorität machen. |
Gemeinsame Ziele, die es in Porto zu bekräftigen gilt
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10. |
unterstützt die drei im Aktionsplan festgelegten Kernziele für Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz, die in Übereinstimmung mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis zum Ende dieses Jahrzehnts erreicht werden sollen. Die vorgeschlagenen neuen Kernziele sehen vor, dass bis 2030 mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen, mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen verringert wird. |
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11. |
betont, dass es zur Erreichung des Beschäftigungsziels notwendig ist, neue hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, die Beschäftigungsquote von Frauen zu verbessern, allen jungen Menschen zu einer Arbeit zu verhelfen und dabei gerade jene aus benachteiligten Gruppen nicht zu vergessen und die volle Eingliederung unterrepräsentierter Gruppen in den Arbeitsmarkt sicherzustellen; verweist darauf, dass sich die COVID-19-Krise auf die Beschäftigung von Frauen, jungen Menschen, Migranten und Menschen mit Behinderungen ausgewirkt hat; ist der Ansicht, dass überdies auf die Schwierigkeiten von Menschen geachtet werden sollte, die in der Arbeitswelt aus anderen Gründen wie Alter, ethnische Herkunft, Rasse, Religion oder Weltanschauung oder sexuelle Orientierung diskriminiert werden; |
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12. |
teilt die Auffassung, dass die vorgeschlagenen beschäftigungspolitischen Initiativen und umfassende Tarifverhandlungen wichtig sind, um einen besseren Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Neue Formen der Beschäftigung, Arbeitskräftemobilität, Plattformwirtschaft, flexible Arbeitszeitmodelle und Telearbeit erfordern einen gemeinsamen Dialog der Sozialpartner und deren enge Einbindung in die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte; bedauert, dass im Zuge der Bewertung der Erfahrungen mit dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) keine Debatte über ein permanentes europäisches Arbeitslosenversicherungssystem vorgesehen ist; |
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13. |
weist darauf hin, dass neue Strategien für Industrie, Kreislaufwirtschaft und KMU sowie die Sozialwirtschaft das Entstehen hochwertiger Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Diese Strategien müssen auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung in den Bereichen erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft verringern; |
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14. |
verweist im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge auf die bereits vorhandenen Kriterien für die soziale Verantwortung der Unternehmen und den Schutz, den diese Kriterien vor Sozialdumping bieten. Öffentliche Aufträge sollten demnach stärker von der Einhaltung fairer Lohnbedingungen und sonstiger gesetzlich und/oder tarifvertraglich festgelegter Beschäftigungsbedingungen abhängig gemacht werden, was auch die Unterauftragsnehmer einschließen sollte; |
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15. |
fordert die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und des besseren Arbeitsmarktzugangs von Frauen, die den überwältigenden Teil der familiären Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei Alleinerziehenden und kinderreichen Familien gelten. Die Anhebung der Beschäftigungsquote von Frauen und die Verringerung der Einkommensunterschiede werden zugleich für Frauen das Rentenniveau verbessern und das Armutsrisiko im Rentenalter verringern; |
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16. |
fordert, die Jugendgarantie rasch umzusetzen. Im Rahmen ihrer Maßnahmen ist besonderes Augenmerk auf die Situation junger Menschen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren zu legen, die weder eine Arbeit haben noch eine Ausbildung absolvieren. Die Modernisierung der Berufsausbildung und verbesserte Praktika würden junge Menschen die Chance geben, rasch eine Beschäftigung in Wachstumsbranchen zu finden, zumal in einer Zeit, in der die Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa aufgrund der COVID-19-Krise stark angestiegen ist; fordert außerdem Maßnahmen, die sicherstellen, dass Regelungen zur Beschäftigungsförderung junger Menschen nicht zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen; |
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17. |
betont, dass sich die Erholung von der COVID-19-Krise, der ökologische und digitale Wandel und der demografische Wandel in den einzelnen Regionen und Branchen in Europa unterschiedlich stark bemerkbar machen, was eine Neuausrichtung und umfassende Umschulung der Arbeitskräfte erfordert; fordert die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Sozialpartner auf, Lösungen für den Zugang Erwachsener —insbesondere älterer Erwerbsloser — zu Weiterbildung und Umschulung zu finden und sich dabei auf bewährte Verfahren und das EASE-System (2) zu stützen; |
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18. |
schlägt vor, die Bildungs- und Kompetenzziele nicht nur mit der Vollendung des europäischen Bildungsraums, sondern auch mit der Umsetzung des Europäischen Forschungsraums und der europäischen Kompetenzagenda zu verknüpfen. Im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels darf niemand zurückgelassen werden; |
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19. |
weist darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle bei der Entwicklung kompetenzbildender Maßnahmen und bei der Aus- und Weiterbildung zukommt; fordert die Nutzung der Möglichkeiten für Ausbildungsverträge im Rahmen von EASE (3) und im Europäischen Rahmen für die Lehrlingsausbildung (4), damit insbesondere KMU jungen Menschen Ausbildungsplätze anbieten können und die Arbeitsmarktlage unterrepräsentierter Gruppen verbessert werden kann; |
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20. |
betont, wie wichtig die wirksame Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter ist. Dabei sollte das Augenmerk insbesondere auf die Inklusion von Frauen in prekären Situationen (Opfer geschlechtsbezogener Gewalt, alleinerziehende Mütter usw.) gelegt werden. Geschlechtergleichstellung und die Anerkennung der Vielfalt müssen bei der Umsetzung der Säule durchgängig berücksichtigt werden; |
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21. |
stellt fest, dass es trotz aller Anstrengungen nicht gelungen ist, Armut und soziale Ausgrenzung in Europa zu beseitigten, und dass die COVID-19-Pandemie die Lage voraussichtlich weiter verschlechtern wird. Bei der Armutsbekämpfung sollte man sich mehr vornehmen, insbesondere angesichts der durch die Pandemie verursachten sozialen Schäden. Dass mindestens 15 Millionen Menschen, davon mindestens ein Drittel Kinder, aus der Armut geholt werden, muss das wichtigste Ziel für dieses Jahrzehnt sein. Dazu ist es erforderlich, die Ursachen der Armut gezielt zu beheben und dazu wirksame Maßnahmen mit einem Gesamtkonzept in den am stärksten benachteiligten Gebieten auf den Weg zu bringen. Nationale Systeme zur Einkommenssicherung und die damit verbundenen Unterstützungsleistungen sind das letzte Mittel, um ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten; |
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22. |
weist auf die wesentliche Rolle der öffentlichen lokalen und regionalen Sozialdienste bei der Umsetzung der wichtigsten Grundsätze der sozialen Rechte hin, um die negativen sozialen Folgen der Pandemie abzumildern. Sie sind entscheidend für eine gerechte und sozial inklusive wirtschaftliche Erholung, indem sie die Beschäftigung, die Gesundheit und die soziale Inklusion der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützen; |
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23. |
hält es für wichtig, die Europäische Kindergarantie und -strategie wirksam umzusetzen, um Chancengleichheit für alle Kinder durch nationale Kinderbetreuungspläne zu fördern und so den Kreislauf zu durchbrechen, in dem Benachteiligung von Generation zu Generation weitergegeben werden. Dazu muss für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen sichergestellt werden. Alle Kinder müssen eine hochwertige Betreuung, frühkindliche Erziehung und Vorschulbildung, gesunde Ernährung und nachschulische Aktivitäten bekommen können. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kinder in prekären Verhältnissen (u. a. obdachlose Kinder und Kinder ohne elterliche Fürsorge), die eine Betreuung durch die Gemeinschaft bzw. in der Familie bekommen sollten. Es ist sicherzustellen, dass kein Kind zurückgelassen wird. Die Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung, eine am Kindeswohl orientierte Justiz und die Stärkung der Teilhabe von Kindern an der Gesellschaft sind ebenfalls wichtige Prioritäten, die auch in der neuen, umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie klar zum Ausdruck kommen. Die Rechte des Kindes müssen auch in der digitalen Welt geschützt werden; |
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24. |
betont, dass den Bedürfnissen einer zunehmend älteren Bevölkerung wirksam entsprochen werden muss. Es muss für die Lebensqualität älterer Mitmenschen gesorgt werden, indem ihr Recht auf hochwertige Sozialfürsorge, Tagesbetreuung und Langzeitpflege verwirklicht wird. Dabei handelt es sich um Bereiche, die von der Pandemie stark betroffen sind und unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leiden; |
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25. |
weist darauf hin, dass die Kommunen und Regionen maßgebliche Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind, und ihnen für diese wichtige Aufgabe ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen müssen. Investitionen in grüne, digitale und soziale Infrastruktur verringern das regionale Gefälle und verbessern den Zugang zu erschwinglichen öffentlichen Dienstleistungen auf dem Lande, in benachteiligten Stadtteilen sowie in Gebieten, die vom Strukturwandel betroffen sind oder aufgrund natürlicher oder demografischer Gegebenheiten mit schweren dauerhaften Nachteilen konfrontiert sind, wie entlegene Regionen oder Gebiete in Randlage, in denen der Zugang zu digitalen Ressourcen häufig eingeschränkt ist; |
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26. |
weist darauf hin, dass die Gemeinden und Städte eine wichtige Rolle bei der Stadtplanung und der Bereitstellung öffentlichen bzw. genossenschaftlichen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraums spielen. Es muss verstärkt geeigneter Wohnraum bedarfsgerecht für alle Bürger bereitgestellt werden, wie etwa für Senioren und Menschen mit Behinderungen, um ihnen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen und zu verhindern, dass sie in Einrichtungen untergebracht werden müssen. Gedacht werden muss auch an Großfamilien, Ein-Eltern-Familien, Opfer von geschlechterspezifischer Gewalt und Minderjährige in Obhut. Wohnraumlösungen müssen in lokale Entwicklungspläne eingebettet werden, die auf die Schaffung lebenswerter Stadtviertel abzielen. Integrative, schützende und partizipative Ansätze sollten nicht nur mittels der EU-Initiative „Renovierungswelle“ verwirklicht werden, sondern auch über ein starkes Engagement der EU und der Mitgliedstaaten, auch zur Förderung langfristiger Mietverträge. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen in die Lage versetzt werden, verschiedene Finanzierungsquellen besser zu kombinieren und nachhaltigen Wohnraum zu bauen. Für das Problem der Obdachlosigkeit müssen integrierte und umfassende Lösungen gefunden werden, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Netze für Gesundheitsfürsorge und soziale Unterstützung für Obdachlose liegen muss. Mit dem Konzept „Housing First“ konnte beispielsweise die Langzeitobdachlosigkeit erfolgreich verringert werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten daher an der „Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit“ teilnehmen; bedauert, dass im Aktionsplan kein quantitatives Ziel für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit festgelegt ist; |
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27. |
betont, dass die lokalen und regionalen Akteure erheblichen Einfluss auf die Emissionen nehmen können, die in den kommenden Jahrzehnten freigesetzt werden, und zwar dadurch, dass sie bei Energieerzeugung, Bau und Verkehr nachhaltig planen und investieren. Maßnahmen im Rahmen der Renovierungswelle für den Gebäudebestand in der EU können zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Bekämpfung der Energiearmut durch Förderung von Investitionen in Energieeffizienz zugunsten einkommensschwacher Haushalte beitragen. Um die Rechte der Mieter zu schützen und die Gentrifizierung zu vermeiden, sollte bei öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der Renovierungswelle die Wohnkostenneutralität (einschließlich u. a. Miet-, Energie- und Betriebskosten) gelten; |
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28. |
weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie die digitale Kluft weiter vertieft hat; schlägt vor, den „digitalen Zusammenhalt“ als Ziel der Europäischen Union zu fördern, um eine geeignete digitale Infrastruktur zu schaffen und elektronische Dienste und digitale Bildung für alle zugänglich zu machen. Vor allem muss für den Zugang benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen zu digitalen Werkzeugen Sorge getragen werden; |
Sozialpolitisches Scoreboard
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29. |
weist darauf hin, dass nationale Durchschnitte der sozialen Indikatoren keine umfassenden Aussagen über die sozialen Probleme in der Europäischen Union zulassen. Sie können zu irreführenden Ergebnissen führen, wobei die häufig innerhalb der Mitgliedstaaten bestehenden sozialen und regionalen Unterschiede verschleiert werden. Ein regionales sozialpolitisches Scoreboard kann dazu beitragen, eine stringente regionale Überwachung zu entwickeln, die sicherstellt, dass die soziale Säule auf allen Ebenen umgesetzt wird und die regionalen Investitionen auf die Verwirklichung der Grundsätze der Säule ausgerichtet sind. Bei der regionalen Überwachung sollten bereits erhobene Daten genutzt werden. Für die Regionen darf daraus kein Verwaltungsaufwand entstehen; |
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30. |
hält eine entschiedene, wirksame und klare gemeinsame europäische Politik zur angemessenen Steuerung der Migrationsströme für notwendig, die von den Mitgliedstaaten und Regionen uneingeschränkt geteilt wird; wiederholt seine feste Auffassung, dass die Ziele des Migrations- und Asylpakets — insbesondere die Verwirklichung mitgliedstaatlicher Solidarität und eines umfassenden Ansatzes, der die Maßnahmen in den Bereichen Migration, Asyl, Integration und Grenzmanagement zusammenführt — durch die Mitgliedstaaten nur zu erreichen sind, wenn sie im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zusammenarbeiten und der Solidaritätsmechanismus die Interessen und Kapazitäten aller Mitgliedstaaten besser berücksichtigt (5); |
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31. |
erachtet es für wichtig, Indikatoren hinzuzufügen und die von der Europäischen Union entwickelten Instrumente wie den Index für sozialen Fortschritt in den Regionen zu nutzen, um die 20 Grundsätze der sozialen Säule umfassend abzudecken. Die Daten aller Indikatoren sollten nach relevanten Aspekten aufgeschlüsselt werden, so etwa nach Geschlechteraspekten, da die Gleichstellung der Geschlechter ein übergeordneter Grundsatz der europäischen Säule ist. betont, dass die Wissensbasis und die Indikatoren für die länderspezifischen Empfehlungen weiterentwickelt werden müssen, um die Ziele der Säule besser zu erreichen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten aktiv zur Debatte über die Verbesserung des sozialpolitischen Scoreboards beitragen; |
Sozial- und wirtschaftspolitische Steuerung
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32. |
stellt fest, dass das Europäische Semester und die Aufbau- und Resilienzfazilität derzeit die wichtigsten vorhandenen Rechtsinstrumente sind, um die nationalen Regierungen bei der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in der Europäischen Union zu ermutigen, zu unterstützen und anzuleiten; fordert, die europäische Säule sozialer Rechte im Rahmen des Europäischen Semesters vorrangig zu behandeln, um sicherzustellen, dass die Erholung von der derzeitigen Krise wirklich inklusiv ist und dabei soziale Ausgrenzung, Armut und Ungleichheit bekämpft werden; |
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33. |
bekräftigt seine Forderung nach einer besseren Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen den europäischen und nationalen Regierungsebenen im Rahmen des Europäischen Semesters und fordert eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese Koordinierung über eine geteilte Verwaltung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip. Diesem Prinzip zufolge sind strategische Programmierungs- und Durchführungsaufgaben nicht nur auf die Mitgliedstaaten, sondern auch auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu übertragen, die am besten in der Lage sind, wirksam auf die Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort einzugehen (6); |
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34. |
fordert die Einführung einer „Sozialtaxonomie“ im Rahmen eines nachhaltigen Finanzwesens, um Investitionen in soziale Infrastrukturen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Bildung oder Wohnraum interessanter zu machen. Ein solches Instrument könnte helfen, die Herausforderungen beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu bewältigen, indem der Einsatz neuer Technologien belohnt und Anstrengungen unternommen werden, um Fachkräfte zu fördern bzw. den Arbeitskräftemangel zu beheben. Gleichzeitig würde so auch ein Beitrag dazu geleistet, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur eher als wertvolle Investitionsvorhaben anerkannt werden; |
Finanzierung
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35. |
ruft dazu auf, durch den mehrjährigen Finanzrahmen und das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf nationaler Ebene zu nutzen und dadurch zum ökologischen und digitalen Wandel, zu sozialer Gerechtigkeit und Resilienz beizutragen; |
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36. |
fordert die Planungsbehörden auf, die Ausgaben in den Struktur- und Investitionsfonds im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu kennzeichnen; |
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37. |
fordert, dass auf lokaler und regionaler Ebene mehr Mittel aus den nationalen Haushalten und aus den EU-Fonds für lokale Maßnahmen, Dienstleistungen und soziale Investitionen bereitzustellen, um insbesondere die am stärksten gefährdeten Gruppen zu unterstützen, wobei die Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung beachtet werden müssen; |
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38. |
betont, dass die Mittelzuweisung stärker als bisher mit Blick auf die Verteilungswirkung geplant werden muss, um den Auswirkungen von Reformen und sozialen Investitionen auf die verschiedenen Gruppen besser Rechnung zu tragen; |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Eurobarometer 3/2021 zu sozialen Angelegenheiten.
(2) Wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE), C(2021) 1372.
(3) Ebenda.
(4) Empfehlung des Rates von 2018 zu einem Europäischen Rahmen für die Lehrlingsausbildung.
(5) COR 4843/2020.
(6) COR 2167/2020.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/13 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Erweiterungspaket 2020
(2021/C 300/04)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
nimmt die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Erweiterungspolitik der EU im Jahr 2020, die Berichte zu den Kandidatenändern Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei, die Berichte zu den potenziellen Kandidaten Bosnien und Herzegowina und Kosovo (1) sowie die Mitteilung der Kommission über den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit großem Interesse zur Kenntnis; |
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2. |
begrüßt ausdrücklich, dass die geostrategische Bedeutung des Erweiterungsprozesses als Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa erneut hervorgehoben und auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan im Mai 2020 in Zagreb eindeutig Unterstützung für die europäische Perspektive für den Westbalkans betont wurde; bekräftigt, dass er den EU-Beitritt aller westlichen Balkanländer befürwortet, sofern diese alle Beitrittskriterien erfüllen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig ein positives Signal an die Westbalkanländer ist, um sie in ihren Bemühungen auf dem langen Weg bis zur EU-Mitgliedschaft zu bestärken; |
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3. |
fordert die Europäische Kommission auf, bei der Ausarbeitung des Erweiterungspakets an hohen Standards in Bezug auf Offenheit, Inklusivität und Reaktionsfähigkeit festzuhalten und in ihrem Bericht anzugeben, wie Interessenträger aus den Erweiterungsländern, insbesondere Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, in die Ausarbeitung dieses Dokuments bzw. des Fortschrittsberichts einbezogen wurden und inwieweit die konsultierten Interessenträger eine Rückmeldung über die Ergebnisse der Konsultation erhalten haben; |
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4. |
bekräftigt, dass sich die von der Europäischen Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung systematisch überwachten Reformen der öffentlichen Verwaltung in den Westbalkanländern nicht ohne gute Regierungsführung auf lokaler Ebene umsetzen lassen; fordert die Europäische Kommission auf, die Maßnahmen und Instrumente zur Unterstützung der Reformen der öffentlichen Verwaltung mit genaueren Leistungsindikatoren in Bezug auf die fiskalische Dezentralisierung, die Stärkung der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen sowie die Förderung einer inklusiven und faktenbasierten Politikgestaltung auf lokaler und regionaler Ebene zu versehen; |
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5. |
nimmt mit Bedauern die unzureichenden Fortschritte der Westbalkanländer in den grundlegenden Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Funktionsweise der demokratischen Institutionen und Korruptionsbekämpfung sowie das für die Tätigkeit unabhängiger Medien und die Entwicklung der Zivilgesellschaft nach wie vor hinderliche Umfeld zur Kenntnis; |
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6. |
betont, dass die fehlende politische Pluralität sowie die Amtsenthebung und Einschüchterung gewählter Amtsträger der kommunalen Ebene, die Oppositionsparteien angehören, in einigen Ländern des westlichen Balkans große Herausforderungen für die dortige lokale Demokratie darstellen; |
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7. |
weist mit Sorge auf die Gefahr hin, dass aufgrund der mangelnden Fortschritte im Erweiterungsprozess sämtliche Länder des westlichen Balkans außerdem stärker unter den Einfluss Dritter — u. a. Russland und China — geraten könnten, die ihre Stellung in der Region kontinuierlich ausbauen wollen; |
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8. |
unterstützt die Bemühungen der EU, nicht nur die Resilienz der Westbalkanländer zu stärken, sondern auch für eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit und der strategischen Kommunikation zu sorgen, um sicherzustellen, dass alle extern finanzierten Wirtschaftstätigkeiten den Werten, Normen und Standards der EU entsprechen, insbesondere in Schlüsselbereichen wie öffentliches Auftragswesen, Umwelt, Energie, Infrastruktur und Wettbewerb; |
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9. |
begrüßt die umfassende Unterstützung, die die EU den Regierungen der Westbalkanländer bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie bei der wirksamen Reaktion auf dringende gesundheitliche und sozioökonomische Bedürfnisse gewährt, und fordert die Europäische Kommission auf, die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie anzuerkennen und zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um die dezentrale Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften zu unterstützen und ihre Krisenmanagementkapazitäten zu stärken; |
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10. |
fordert die Europäische Kommission auf, im Hinblick auf die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Vorschläge für eine Einbindung der Vertreter der nationalen, regionalen und lokalen Ebene der Westbalkanländer in die Arbeit der Konferenz zur Zukunft Europas zu unterbreiten; schlägt vor, in den Westbalkanländern eine Reihe von Bürgerdialogen abzuhalten, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken und Erwartungen in Bezug auf die EU-Mitgliedschaft zu äußern; |
Länderspezifische Bemerkungen
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11. |
spricht sich vorbehaltslos für die schnellstmögliche Annahme des Verhandlungsrahmens und die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aus, um zu zeigen, dass die politische Unterstützung für den Erweiterungsprozess ernst gemeint ist und dass das Versprechen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den Ländern, die die dafür erforderlichen Kriterien erfüllen, gehalten wird; |
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12. |
weist mit Besorgnis darauf hin, dass Serbien und Montenegro — zwei Länder, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen geführt werden —, entschlossener vorgehen müssen, um bessere Rahmenbedingungen für die Meinungsfreiheit und die Arbeit unabhängiger Medien zu schaffen sowie Fortschritte bei der Unabhängigkeit der Justiz und der Korruptionsbekämpfung zu erzielen; |
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13. |
begrüßt die bisher insgesamt erreichten Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen mit Serbien, fordert jedoch beschleunigte Reformanstrengungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen Serbiens zum Kosovo gemäß dem Verhandlungsrahmen; ruft die serbischen Behörden auf allen Ebenen nachdrücklich auf, unmissverständlich über die Bestrebungen des Landes zur Integration in die EU und über die Beziehungen zur EU als wichtigstem politischen und wirtschaftlichen Partner Serbiens zu kommunizieren; |
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14. |
nimmt mit Bedauern den dramatischen Rückgang des politischen Pluralismus in Serbien, das Fehlen einer wirksamen Opposition im serbischen Parlament und die für die Entwicklung der lokalen Demokratie negativen Rahmenbedingungen zur Kenntnis und weist erneut darauf hin, dass die seit langem bestehenden Mängel des Wahlverfahrens durch einen transparenten und inklusiven Dialog mit den politischen Parteien und anderen relevanten Interessenträgern rechtzeitig vor den nächsten Wahlen behoben werden müssen, wobei die Empfehlungen des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte zu beachten sind; |
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15. |
ruft die Kommission dazu auf, Montenegro zu stärkeren Bemühungen um eine transparente und inklusive Politikgestaltung einschließlich einer stärkeren zentralen Kontrolle der Qualität der öffentlichen Konsultationen von Interessenträgern anzuhalten; |
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16. |
zeigt sich besorgt über die begrenzten Fortschritte Bosnien und Herzegowinas in Bezug auf die von der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme zum Antrag des Landes auf EU-Beitritt (2) hervorgehobenen vorrangigen Reformen bei der Funktionsweise der demokratischen Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz der Grundrechte und der Reform der öffentlichen Verwaltung sowie insbesondere über die Missachtung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Urteils des Verfassungsgerichts zu den Wahlgesetzen, die mangelnde Gleichberechtigung der konstituierenden Völker und Achtung der Rechte der anderen Bevölkerungsteile sowie die unzureichenden Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und der Professionalisierung und Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung; |
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17. |
begrüßt, dass am 20. Dezember 2020 nach mehr als zwölf Jahren endlich Kommunalwahlen in Mostar (Bosnien und Herzegowina) abgehalten wurden, was einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Prozesse unter Wahrung der Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie einen Anreiz darstellt, Bosnien und Herzegowina auf seinem europäischen Weg weiter zu bestärken; |
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18. |
ist jedoch besorgt über die bestätigten Fälle von Wahlbetrug in Mostar und die Hassrede, in deren Folge es zu Angriffen auf einige der Kandidaten für die Kommunalwahlen kam; fordert daher das Parlament von Bosnien und Herzegowina nachdrücklich auf, vor den nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2022 die notwendigen Änderungen am Wahlgesetz vorzunehmen und dadurch Wahlbetrug künftig zu vermeiden; ersucht die Delegation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, gemeinsam mit anderen Vertretern der internationalen Gemeinschaft Hassrede und Angriffe auf Kandidaten — insbesondere auf weibliche Kandidaten wie im Vorfeld der Wahlen in Mostar — aufs Schärfste zu verurteilen; |
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19. |
fordert die Kommission dazu auf, nachdrücklich auf Lösungen für die Schaffung eines Verbands der Kommunen mit serbischer Mehrheit im Kosovo — wobei der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) aufgrund seiner Rolle und seines Fachwissens konkrete Unterstützung und Zusammenarbeit anbietet — sowie auf eine weitere Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo hinzuwirken; |
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20. |
ruft die Kommission auf, im Einklang mit ihren eigenen Empfehlungen und den positiven Empfehlungen des Europäischen Parlaments, die der AdR nachdrücklich unterstützt, den Rat erneut aufzufordern, die Frage der Visaliberalisierung für das Kosovo anzugehen; |
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21. |
weist erneut darauf hin, wie wichtig Gesetzesreformen sind, um eine klare Kompetenzverteilung und Aufteilung der Finanzmittel zwischen der Zentralregierung und den Kommunalverwaltungen im Kosovo sicherzustellen; |
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22. |
ruft Albanien dazu auf, bei den Prioritäten, die der Rat unter Nummer 10 seiner Schlussfolgerungen vom 25. März 2020 festgelegt hat, weitere Fortschritte zu erzielen; |
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23. |
ruft Albanien dazu auf, seine territoriale Verwaltungsreform im Rahmen eines umfassenderen Programms fortzuführen und zu konsolidieren, das auf Dezentralisierung, Stärkung der fiskalischen Autonomie der lokalen Ebene und der Kapazitäten der Gemeinden zur Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen sowie auf eine stärkere politische Unterstützung für die Umsetzung der Ziele des Aktionsplans für Dezentralisierung und lokale Governance bis 2022 abzielt; ruft die albanischen Behörden auf, eine umfassende Landreform durchzuführen, die Eigentumsrechte zu konsolidieren und das Verfahren zur Landregistrierung und -entschädigung rasch voranzubringen; ermutigt Albanien, die noch ausstehenden Vorschriften zum Rahmengesetz über den Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr 2017 rasch anzunehmen und umzusetzen, und begrüßt die Annahme des Gesetzes über die Volkszählung; |
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24. |
fordert eine weitere Stärkung der Rolle des albanischen Ausschusses für die Konsultation der lokalen und nationalen Behörden als gutes Beispiel für die Institutionalisierung der Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Politikgestaltung; |
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25. |
weist darauf hin, dass es in Nordmazedonien, aber auch in den meisten anderen Ländern des westlichen Balkans kein integriertes System für die Planung, Verwaltung und Überwachung der regionalen Entwicklung gibt, und fordert eine Stärkung der administrativen und technischen Kapazitäten der für die Verwaltung der EU-Mittel zuständigen operativen Strukturen, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umweltschutz; |
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26. |
verurteilt aufs Schärfste, dass es nach dem Inkrafttreten der Verfassungsänderungen in der Türkei zu anhaltenden gravierenden Rückschritten in grundlegenden Bereichen des europäischen Besitzstands, zum Beispiel zu einer erheblichen dauerhaften Dysfunktion der lokalen Demokratie, gekommen ist, dass sich die Lage in Bezug auf die wichtigsten Menschenrechte, die EU-Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit stark verschlechtert hat und dass wirksame Kontrollen und die Gewaltentrennung im politischen System insgesamt geschwächt wurden; |
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27. |
ist nicht nur über die weiterhin praktizierte Vorgehensweise besorgt, gewählte Bürgermeister im Südosten des Landes mit Gewalt aus dem Amt zu entfernen und an ihrer Stelle von der Regierung ernannte Verwalter einzusetzen, sondern auch über die Verhaftung weiterer Kommunalvertreter; fordert die Türkei auf, im Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und den Empfehlungen der Venedig-Kommission Maßnahmen zu unterlassen, die das Funktionieren der lokalen Demokratie behindern und dem allgemeinen demokratischen Klima sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene abträglich sind; |
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28. |
verweist auf die gegen die EU gerichtete Rhetorik der Türkei und verurteilt aufs Schärfste das rechtswidrige und provokative Verhalten der Türkei gegenüber zwei EU-Mitgliedstaaten, nämlich Griechenland und Zypern, in Form schwerer und anhaltender Verletzungen ihrer Souveränität und Hoheitsrechte sowie einer beispiellos aggressiven Rhetorik gegenüber ihren Nachbarn, die mit ihrem Status als Bewerberland vollkommen unvereinbar ist; |
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29. |
verurteilt das einseitige Vorgehen der Türkei in Varosha und ruft zur uneingeschränkten Achtung der Resolutionen 550 und 789 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf; befürwortet die rasche Wiederaufnahme von Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und tritt weiterhin uneingeschränkt für eine umfassende Lösung der Zypernfrage im Rahmen der Vereinten Nationen und im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Grundsätzen, auf die sich die EU gründet, ein. Er erwartet das Gleiche von der Türkei; |
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30. |
bekräftigt, dass es im strategischen Interesse der EU liegt, Differenzen mit der Türkei durch Dialog und im Einklang mit dem Völkerrecht beizulegen sowie eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit aufzubauen; empfiehlt eine Zweckbindung der von der EU im Rahmen der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Flüchtlinge bereitgestellten Mittel für direkte Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die an der Bewältigung der Ströme von Migranten, Vertriebenen und Flüchtlingen in der Türkei beteiligt sind. Das Rückübernahmeabkommen EU-Türkei sollte in vollem Umfang und wirksam gegenüber allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wobei die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres mit allen EU-Mitgliedstaaten weiterhin entscheidend ist; |
Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess sowie Stärkung der regionalen Zusammenarbeit
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31. |
betont die Bedeutung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und der Umsetzung des EU-Besitzstands, insbesondere in den Bereichen wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, öffentliches Beschaffungswesen und Sozialpolitik; hebt zudem den wichtigen Beitrag hervor, den die lokalen und regionalen Behörden bei der öffentlichen Kommunikation über die Auswirkungen des EU-Beitritts sowie dabei leisten, die Bürgerinnen und Bürger für den Beitrittsprozess zu gewinnen; |
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32. |
weist mit Bedauern auf das Fehlen konkreter politischer Vorschläge der EU zur systematischen und strategischen Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Ländern des Westbalkans hin, was der AdR bereits in seinen Stellungnahmen zum Erweiterungspaket 2018 und 2019 angemahnt hatte; |
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33. |
begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die finanzielle Unterstützung zu bewerten, die die EU für die lokalen Gebietskörperschaften in den Regionen der Erweiterungsländer und der Länder der Nachbarschaftspolitik zwischen 2010 und 2018 bereitgestellt hat, und fordert eine breite Bekanntmachung der aufschlussreichen Bewertungsergebnisse; |
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34. |
fordert die Europäische Kommission auf, praxistaugliche Instrumente zur Unterstützung eines wirksamen Aufbaus der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Ländern des Westbalkans zu entwickeln, u. a. spezifische thematische Unterstützungsprogramme oder regionale Projekte für technische Hilfe sowie durch kontinuierlichen Austausch, Mentoring und Vernetzung; |
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35. |
fordert die Kommission zudem erneut auf, das Programm zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (SIGMA) auf die subnationalen Verwaltungsebenen in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern auszuweiten, um dezentrale Modelle für Verwaltungsreformen festzulegen und die Verbesserung der lokalen Regierungsführung und der lokalen öffentlichen Verwaltung bei der Anwendung des gemeinsamen Besitzstands zu unterstützen; |
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36. |
fordert die Europäische Kommission überdies dazu auf, ad hoc entsprechende praktische Modalitäten einzuführen, damit die Instrumente TAIEX und Twinning für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer genutzt werden können; |
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37. |
weist einerseits darauf hin, wie wichtig es ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Westbalkanländern über den Europäischen Ausschuss der Regionen und seine einschlägigen Kooperationsgremien wie die Arbeitsgruppe Westbalkan und die Gemischten Beratenden Ausschüsse mit Montenegro, Nordmazedonien und Serbien weiter zu unterstützen, andererseits aber auch darauf, dass die Tätigkeiten dieser Gremien auf nationaler und regionaler Ebene stärker ins Blickfeld gerückt werden müssen; hebt in diesem Zusammenhang auch hervor, dass dringend ein Gemischter Beratender Ausschuss mit Albanien eingesetzt werden muss; |
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38. |
fordert die Kommission auf, die Indikatoren zur Messung der Fortschritte, die bei den Reformen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Planung, Entwicklung, Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen erzielt werden, zu verfeinern und zusätzliche Schritte zur stärkeren und wirksamen Konsultation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung jener politischer Maßnahmen zu ergreifen, die sich auf ihre Arbeit und die Qualität der kommunalen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger auswirken; |
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39. |
begrüßt die bisherige Unterstützung der Kommission für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in den Westbalkanländern, die von großer Bedeutung für den Erhalt und die Weiterentwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen ist, einschließlich der Unterstützung von Initiativen wie dem regionalen Büro für Jugendzusammenarbeit; fordert die Kommission auf, bei künftigen Initiativen zur Förderung der Jugendzusammenarbeit dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als wichtige Partner für lokale Jugendverbände und Bildungseinrichtungen stärker in die Umsetzung von Jugendprojekten einbezogen werden, die zur Stärkung gutnachbarschaftlicher Beziehungen beitragen; |
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40. |
schlägt vor, künftig auch Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angemessen in die Arbeit der Regierungskonferenzen zu den Beitrittsverhandlungen einzuziehen; |
Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Rahmenbedingungen für die Tätigkeit unabhängiger Medien
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41. |
bekräftigt, dass Rechtsstaatlichkeit und das Funktionieren demokratischer Institutionen zentrale Indikatoren sind, anhand deren die EU die Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zur Mitgliedschaft bewertet, und äußert sich besorgt über die begrenzten Fortschritte und die zahlreichen Probleme aufgrund des fehlenden politischen Willens, des Fortbestands bestimmter Elemente der Vereinnahmung des Staates, der begrenzten Fortschritte im Bereich der Unabhängigkeit der Justiz, der Widerstände auf Behördenebene und der negativen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit unabhängiger Medien in den meisten Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern; |
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42. |
betont, dass günstige Rahmenbedingungen für die Gründung und das Gedeihen unabhängiger Medien sowie der Zivilgesellschaft eine Voraussetzung für die Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der im Zuge des Beitrittsprozesses umgesetzten komplexen Reformen sowie die Grundlage für die Entwicklung der lokalen Demokratie sind; |
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43. |
empfiehlt der Kommission, die Einhaltung der EU-Vorschriften für die Verwendung von Mitteln aus den EU-Fonds und dem Wirtschafts- und Investitionsplan insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in Bezug auf die Transparenz konsequent als Konditionalität anzuwenden und diesbezüglich klare Indikatoren festzulegen; |
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44. |
betont, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Bürgernähe eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Wahrung der europäischen Werte und beim Schutz der Grundrechte zukommt und sie bei der Bekämpfung von Rassismus, Hetze und Diskriminierung, bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung, beim Schutz von vulnerablen Gruppen und Minderheiten sowie bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts eine wichtige Rolle spielen können; |
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45. |
ist fest davon überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer besonderen Rolle als kommunale Entscheidungsträger und Erbringer von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse eine größere Rolle dabei spielen können, einige der im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte bestehenden Mängel zu beheben, eine transparentere und verantwortungsvollere Umsetzung kommunalpolitischer Maßnahmen zu fördern und einen besseren Schutz der Rechte vulnerabler Gruppen zu gewährleisten; |
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46. |
fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern weiter zu unterstützen, um die Standards für die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die Gestaltung und Umsetzung der Kommunalpolitik, einschließlich partizipativer Investitionsplanung bzw. Erstellung der kommunalen Haushalte, zu verbessern; |
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47. |
warnt vor dem hohen Korruptionsrisiko, das bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern besteht, und fordert die Europäische Kommission auf, mit Hilfe konkreter Instrumente auf mehr proaktive Transparenz und eine bessere Qualitätskontrolle im öffentlichen Auftragswesen sowie auf die Etablierung einer Politik der offenen Daten in allen Phasen der Vergabeverfahren hinzuwirken; |
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48. |
fordert die Europäische Kommission auf, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Lösung grundlegender Fragen auf lokaler Ebene stärker anzuerkennen, den Aufbau ihrer Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu erleichtern, sie durch die Bereitstellung konkreter Mittel und Instrumente bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen und dabei auch die jeweilige Rolle und die Beiträge der nationalen und internationalen Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zu würdigen; |
Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans
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49. |
begrüßt die Annahme des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan, der ein Schlüsselinstrument zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung und Entwicklung der Länder der Region in der nächsten Zeit sein wird, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften rechtzeitig und angemessen in die Planung und Überwachung der Umsetzung der Fördermaßnahmen und Projekte einzubeziehen, wobei hohe Standards in Bezug auf Transparenz, Zugang zu Informationen und Datenoffenlegung anzuwenden sind; |
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50. |
spricht sich für konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der EU-Initiativen für einen ökologischen und digitalen Wandel auf die Länder des westlichen Balkans aus, wodurch die Rolle der Region als wichtigem Teil Europas sowie die strategische Bedeutung von Investitionen in die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und den Umweltschutz in den Ländern dieser Region schon vor dem eigentlichen EU-Beitritt deutlich herausgestellt würden; |
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51. |
betont, dass bei den großen Infrastrukturinvestitionen, die im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans in den Bereichen Verkehr, Energie sowie grüne und digitale Infrastruktur geplant sind, Mittel nicht nur für die Kernnetze, sondern stets auch für die regionale und lokale Konnektivität vorgesehen werden sollten, um sicherzustellen, dass die Investitionen — insbesondere durch den Bau neuer Zufahrtsstraßen zu den Städten und Dörfern — auch der Bevölkerung vor Ort zugutekommen; |
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52. |
befürwortet den Grundsatz, Investitionen im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans an Reformen zu knüpfen, und fordert die Europäische Kommission auf, im Zusammenhang mit jeder Investition mitzuteilen, welche Reformen auf lokaler und regionaler Ebene erwartet werden; |
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53. |
weist darauf hin, dass eine stärkere Sichtbarkeit der EU-Investitionen auf regionaler und lokaler Ebene sowie eine klarere Vermittlung der grundlegenden Prinzipien und Werte — wie z. B. der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, der Umweltnormen und der Standards für die finanzielle Tragfähigkeit — dazu beitragen dürften, das Engagement für die Reformen im EU-Beitrittsprozess zu stärken und das Risiko einer negativen Beeinflussung durch externe Akteure in der Region (etwa durch Darlehen aus China) zu verringern; |
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54. |
unterstützt die Bemühungen zur Vorbereitung des neuen Programmplanungszyklus für die Heranführungshilfe (IPA III) und bekräftigt im Einklang mit seiner früheren Stellungnahme (3), wie wichtig es ist, im Rahmen von IPA III thematische Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bereitzustellen; |
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55. |
fordert die Europäische Kommission auf, in Anlehnung an die Leitlinien, die sie zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien in den Ländern der Region ausgearbeitet hat, Leitlinien zu der Unterstützung auszuarbeiten, die die EU für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsländern im neuen Finanzierungszeitraum 2021–2027 bereitstellt, und darin klare Angaben zu den Zielvorgaben, erwarteten Ergebnissen und Indikatoren zur Messung der Fortschritte zu machen; |
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56. |
fordert die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen unabhängigen regionalen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans und des Programms IPA III einzusetzen und auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs und nach vorab festgelegten transparenten Kriterien auszuwählende Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und der Medien der Erweiterungsländer in dieses Gremium einzubinden; |
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57. |
betont, dass proaktive Transparenz und die Offenlegung von Daten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die angemessene Verwendung öffentlicher Mittel stärken, und fordert die Kommission auf, ein offenes Datenportal mit detaillierten, öffentlich zugänglichen und über eine Suchfunktion abrufbaren Informationen über alle Begünstigten des Wirtschafts- und Investitionsplans und des Programms IPA III einzurichten. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(2) SWD(2019) 222 final — COM(2019) 261 final.
(3) AdR-Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III), COR 2018/04008; ABl. C 86 vom 7.3.2019.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/19 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025
(2021/C 300/05)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt die Mitteilung „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025“; betont, dass Gleichheit zu den Grundwerten der Europäischen Union zählt, was in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte zum Ausdruck kommt, mit denen der EU der Auftrag und die Verantwortung für die Bekämpfung von Diskriminierung übertragen wird; |
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2. |
ist besorgt angesichts der Ergebnisse des von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) vorgelegten Grundrechte-Berichts 2019. Darin wird bestätigt, dass ethnische Minderheiten und Migranten trotz der seit Langem bestehenden Antirassismusgesetze der EU weiterhin in der gesamten EU Schikanen und Diskriminierung ausgesetzt sind. Demselben Bericht zufolge verfügen nur 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten über spezifische Aktionspläne und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft. Die nationalen Rechtsvorschriften für die strafrechtliche Verfolgung von Rassismus sind nach wie vor lückenhaft; |
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3. |
hält die Ergebnisse der Eurobarometer-Sonderumfrage „Diskriminierung in der EU“ (1) für ebenso besorgniserregend. Bei dieser Umfrage äußerten fast 59 % der Befragten die Ansicht, dass Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in ihrem Land weit verbreitet ist, insbesondere Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe. Allerdings unterscheiden sich die Wahrnehmungen, Meinungen und Einstellungen nach wie vor stark je nach der diskriminierten Gruppe und auch von Land zu Land; |
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4. |
begrüßt die Zusage der Kommission, eine umfassende Bewertung des bestehenden EU Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durchzuführen, die Anwendung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse (2) zu überwachen und die ordnungsgemäße Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (3) sicherzustellen; |
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5. |
unterstreicht, dass die Bekämpfung von Diskriminierung in allen Bereichen eine Priorität der EU sein muss; stellt jedoch fest, dass die geltenden Antidiskriminierungsvorschriften der EU lückenhaft sind, da bestimmte Diskriminierungsgründe nur in den Bereichen Beschäftigung und Beruf berücksichtigt werden; fordert die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat auf, die Verhandlungen über die horizontale Richtlinie über Nichtdiskriminierung (4) abzuschließen, die seit dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2008 blockiert ist; |
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6. |
begrüßt, dass die Kommission erstmals anerkennt, dass es strukturellen Rassismus gibt und dieser in unserem sozialen, wirtschaftlichen und politischen System verwurzelt ist; begrüßt ferner, dass die Kommission es für notwendig hält, diesem Rassismus durch umfassende politische Maßnahmen zu begegnen. Deshalb muss die EU ihren Ansatz zur Rassismusbekämpfung ändern; |
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7. |
begrüßt, dass im Aktionsplan verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen werden, die alle Entscheidungsebenen in der Gesellschaft sowie die Zivilgesellschaft und Gleichstellungsstellen zusammenbringen sollen, um Rassismus in Europa wirksamer zu bekämpfen, beispielsweise durch nationale Aktionspläne gegen Rassismus; |
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8. |
sieht in dem Aktionsplan einen Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Agenda 2030, insbesondere von SDG 10 zur Verringerung von Ungleichheit; |
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9. |
geht davon aus, dass der für 2021 geplante Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte die Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt, auch für Menschen, die aus Gründen der Rasse (5) oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, weiter fördern wird; |
Struktureller Rassismus — Bekämpfung des zugrunde liegenden Problems
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10. |
hebt hervor, wie wichtig es ist, die historischen Wurzeln des Rassismus zu erkennen. Die Erinnerung an Kolonialismus, Sklaverei und den Holocaust ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Inklusion und Verständnis; fordert einen Gegendiskurs, um Rassismus zu verurteilen, die soziale Inklusion zu fördern und Menschen unabhängig von ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft zu stärken; |
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11. |
weist darauf hin, dass ein wichtiger Schritt zur wirksamen Bekämpfung von strukturellem Rassismus die Ermittlung der Bereiche ist, in denen Rassismus weiterhin vorkommt, wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Justiz, Verbrechensbekämpfung oder Migrationskontrolle sowie politische Teilhabe und Vertretung; |
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12. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, den EU-Aktionsplan gegen Rassismus übergreifend und im Zusammenhang mit der gemeinsamen europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik zu betrachten; |
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13. |
macht darauf aufmerksam, dass umfassende Daten über die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in Europa benötigt werden. Ohne das Ausmaß von Diskriminierung und Ungleichheit zu messen und zu quantifizieren, wird ihre wirksame Bekämpfung sehr schwierig. Gleichstellungsdaten bieten sich als wirksame Instrumente gegen Diskriminierung und Ausgrenzung an und können auf die Situation von diskriminierungsgefährdeten Gruppen aufmerksam machen, da das Ziel darin besteht, integrative Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen; |
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14. |
ist der Ansicht, dass Gleichstellungsdaten einen Einblick in das Ausmaß strukturellen Rassismus und die Möglichkeiten für dessen Bekämpfung geben. Allerdings sind neue Verfahren zur Erhebung von Daten über Diskriminierung und Gleichstellung erforderlich. Eine Voraussetzung ist die uneingeschränkte Einhaltung verfassungsrechtlicher Standards, der EU-Datenschutzvorschriften und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, um etwaigen Fehlverwendungs- und Missbrauchsrisiken entgegenzuwirken; |
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15. |
begrüßt die Absicht der Kommission, Daten zur Vielfalt der Kommissionsbediensteten in Hinblick auf Rasse und ethnische Herkunft zu erheben. Diese Daten sollten auf freiwilliger Basis im Rahmen einer anonymen Umfrage erhoben werden, um die umfassende Einhaltung der Regeln für die Datenerhebung zu gewährleisten; betont, dass alle Einrichtungen der EU ähnliche Erhebungen durchführen sollten, da die Vertretung in Hinblick auf Rasse und ethnische Herkunft auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung der EU von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung ist; |
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16. |
betont erneut, dass eine intersektionale Perspektive erforderlich ist, um schutzbedürftige Personen, insbesondere benachteiligte Gruppen wie unter anderem Migrantinnen, unbegleitete minderjährige und jugendliche Migranten oder LGBTI-Personen, die möglicherweise Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sind, in die Umsetzung der Strategie einzubeziehen (6); fordert die Kommission daher auf, diesen intersektionalen Ansatz in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und einen Leitfaden auszuarbeiten, um seine Umsetzung bei der Planung, Verwaltung und Bewertung staatlicher Maßnahmen zu erleichtern; |
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17. |
weist darauf hin, dass unbegleitete minderjährige Ausländer eine durch Rassismus besonders gefährdete Gruppe sind und im Einklang mit der EU-Kinderrechtsstrategie (2021-2024) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen; |
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18. |
fordert, Maßnahmen gegen Rassismus in allen Politikbereichen der EU durchgehend zu berücksichtigen; hebt hervor, dass bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ein intersektionaler Ansatz verfolgt werden muss, um effektiv gegen Mehrfachdiskriminierung vorzugehen; |
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19. |
weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Dimension von strukturellem Rassismus oft übersehen wird, was erhebliche wirtschaftliche Kosten verursacht, da die Menschen daran gehindert werden, ihr Potenzial auszuschöpfen. Weniger Rassismus in der Gesellschaft wird der Wirtschaft zugutekommen; |
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20. |
weist darauf hin, dass COVID-19 die bereits bestehende Ungleichheit, Marginalisierung und Diskriminierung in Europa aufgezeigt und verschärft hat und strukturellen Rassismus verstärkt. Gefährdete Menschen sind jetzt noch stärker betroffen. Neben den Millionen Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen verloren haben, sind die Migranten an den Grenzen, Menschen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen, Menschen ohne gültige Ausweispapiere, einkommensschwache Familien, Obdachlose, ältere Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, einschließlich vieler ethnischer und ethnischer Minderheiten, die häufigsten Opfer. Daher sollte bei allen Reaktionen auf die Pandemie auf Nichtdiskriminierung sowie auf einen unmittelbaren und mittelbaren Effekt auf Rassismus in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft geachtet werden; |
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21. |
bekräftigt seine Forderung nach „robusten Maßnahmen zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten und der Demokratie in einem zunehmend digitalisierten Zeitalter, u. a. die Verringerung der Gefahr digitaler Rundumüberwachung und die Bekämpfung von Falschmeldungen, Desinformationskampagnen, Hassrede und Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, im digitalen Bereich — unabhängig davon, ob diese Fehlentwicklungen ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb der EU haben“ (7); |
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22. |
erinnert zudem an folgende Aussage: „Ein zentrales Element eines möglichen künftigen Rechtsrahmens für KI besteht in der Einführung von Garantien, die gewährleisten, dass KI frei ist von Vorurteilen und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung“ (8); |
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23. |
betont, dass gegen diskriminierende Einstellungen bei Strafverfolgungsbehörden, Polizeigewalt, „Racial Profiling“ und die Kriminalisierung bestimmter Rassen oder ethnischer Gruppen vorgegangen werden muss; ist der Ansicht, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und Nichtdiskriminierung mit gutem Beispiel vorangehen sollten; |
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24. |
hält es in den Mitgliedstaaten, in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Polizei zuständig sind, für unerlässlich, Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Rassismus bei der Strafverfolgung zu ergreifen, die Polizeipraktiken zu überprüfen, in die Schulung und den Ausbau dieser Behörden zu investieren und Daten im Zusammenhang mit „Racial Profiling“ transparent zu verwalten. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten auch umfassende Programme zur Gewaltprävention entwickeln, die auf Sicherheit und der uneingeschränkten Einhaltung der EU-Normen für das Diskriminierungsverbot in der Polizeiarbeit beruhen; |
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25. |
weist erneut darauf hin, dass „einer Gesellschaft, in der die Menschenrechte aller Bevölkerungsgruppen uneingeschränkt geachtet werden und die im Einklang mit den internationalen und regionalen Normen steht und damit im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der gewalttätigen Radikalisierung auch gegen Diskriminierung, Rassismus und andere Formen der Intoleranz vorgeht, eine wesentliche Rolle zukommt“ (9); |
Lokale und regionale Gebietskörperschaften an vorderster Front
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26. |
begrüßt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 im Mittelpunkt der Lösungen zur Bekämpfung von Rassismus stehen; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Bürgernähe eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Achtung der europäischen Werte spielen. Sie stehen bei der Bekämpfung von Rassismus und Hassverbrechen, dem Schutz gefährdeter Gruppen und Minderheiten sowie der Förderung des sozialen Zusammenhalts an vorderster Front; |
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27. |
fordert die Anerkennung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als strategische Partner bei der Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung der nationalen Aktionspläne, aufgrund ihrer Zuständigkeiten und der wichtigen Arbeit, die sie bereits in ihren Zuständigkeitsbereichen gegen Rassismus leisten; |
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28. |
unterstreicht die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung von Sensibilisierung, Bildung und Ausbildung gegen Rassismus, insbesondere unter Jugendlichen; |
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29. |
hält es für äußerst wichtig, im mehrjährigen Finanzrahmen 2027-2021 Finanzmittel aus EU-Fonds sowie aus dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitzustellen, um die soziale Inklusion zu fördern und Rassismus und Diskriminierung in Bereichen wie Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung, Sozialfürsorge, Gesundheitsversorgung und Wohnen zu bekämpfen. Dazu gehört die besondere Berücksichtigung schutzbedürftigerer Gruppen und die Bereitstellung von Mitteln für den Schutz unbegleiteter minderjähriger Ausländer, da dies in vielen Fällen in die Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt; |
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30. |
hält neben Aktionsplänen gegen Rassismus auf nationaler Ebene auch regionale und lokale Aktionspläne für sinnvoll, da sie mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von strukturellem Rassismus beitragen können. Dies entspricht auch dem Standpunkt der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem Bericht von 2019, in dem sie darauf hinweist, dass für die Bekämpfung des Rassismus auf allen Ebenen Aktionspläne erforderlich sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten bei der Ausarbeitung von subnationalen Aktionsplänen auch durch Ad-hoc-Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau angemessen unterstützt werden; |
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31. |
wünscht, hieran beteiligt zu werden und als Plattform für die Weiterentwicklung von Maßnahmen gegen Rassismus auf lokaler und regionaler Ebene zu dienen, wie z. B. Unterstützung von Maßnahmen für die soziale Inklusion, die Bekämpfung der Energiearmut oder den Zugang zu angemessenem Wohnraum; |
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32. |
betont, wie wichtig es ist, nationale, regionale und lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft einzubeziehen, um den nationalen Aktionsplänen gegen Rassismus Legitimität zu verleihen und Rassismus in Europa wirksamer zu bekämpfen. Zudem ist ein Austausch bewährter Verfahren zwischen verschiedenen Ländern sowie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtig. Auch sollten bewährte Verfahren zu den Zielen und Maßnahmen ausgetauscht werden, die in den von verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen ausgearbeiteten Plänen zur Bekämpfung von Rassismus festgelegt sind; |
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33. |
hält zur Ausschöpfung des Potenzials der anstehenden Vorschläge der Kommission für nationale Aktionspläne gegen Rassismus solide Verfahren für erforderlich, um ihre Umsetzung innerhalb der vorgegebenen Fristen mit klaren und messbaren Zielen sicherzustellen; die Fortschritte müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene überwacht werden, wobei die Kommission Verantwortung für ihren Teil der Folgemaßnahmen übernehmen muss; |
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34. |
weist darauf hin, dass zwei Jahre nach Aufstellung der nationalen Aktionspläne gegen Rassismus eine Bewertung ihrer Wirksamkeit vorgesehen werden sollte, bei der die Informationen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend zu berücksichtigen sind; |
Der Europäische Ausschuss der Regionen, die EU-Organe und Initiativen gegen Rassismus
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35. |
unterstützt die Unesco-Initiative „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ (ECCAR) und begrüßt insbesondere europäische Projekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus, einschließlich der Initiative „SUPport Everyday fight Against Racism“ (SUPER) gegen Rassismus im Alltag im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ der Europäischen Kommission; |
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36. |
fordert die Kommission auf, den AdR offiziell an der jährlichen Auswahl einer oder mehrerer Städte für die Auszeichnung „europäische Hauptstadt/städte für Inklusion und Vielfalt“ zu beteiligen, um die Inklusionspolitik der Städte mit der Einführung solider Integrationsstrategien auf lokaler Ebene anzuerkennen und zu verdeutlichen; |
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37. |
bekundet seinen starken Wunsch, sich als offizieller Partner an der Organisation des Gipfels gegen Rassismus am 21. März 2021 im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zu beteiligen; |
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38. |
ist der Ansicht, dass dem Ausschuss und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine formelle Rolle beim Austausch, bei regelmäßigen Konsultationen und beim Dialog mit den EU-Organen zukommen sollte, da sie bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung an vorderster Front stehen; |
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39. |
begrüßt die umfassenden Bemühungen der Kommission, politische Maßnahmen auf der Grundlage von Grundwerten zu stärken und die Union der Gleichheit in der EU durch verschiedene Aktionspläne und Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung aus bestimmten Gründen (Rasse, Gleichstellung der Geschlechter, LGBTQI, Roma, Menschen mit Behinderungen, Antisemitismus) aufzubauen; hält es angesichts des Querschnittscharakters der genannten Strategien jedoch für angebracht, nicht nur individuelle, sondern auch intersektionale Fortschrittsberichte zu erstellen, in denen die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Strategien und ihre kumulative Wirkung bei Mehrfachdiskriminierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewertet werden; |
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40. |
begrüßt die Bemühungen der Kommission um die Schaffung einer Union der Gleichheit, die mithilfe der neuen internen Taskforce „Gleichstellung“ die Interessen aller Menschen unabhängig von Rasse oder ethnischer Herkunft wahren wird, indem Gleichstellung und Intersektionalität in alle Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme der EU integriert werden; |
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41. |
freut sich auf seine Einbeziehung und die Zusammenarbeit mit dem künftigen Anti-Rassismus-Koordinator, der von der Kommission ernannt wird; |
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42. |
wird der Aufforderung der Europäischen Kommission folgen, mit gutem Beispiel voranzugehen, und die Repräsentativität der AdR-Bediensteten über die Einstellungs- und Auswahlverfahren verbessern. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) https://data.europa.eu/euodp/en/data/dataset/S2251_91_4_493_ENG/resource/afca8c2e-a0a8-4a22-84ef-29a3a1fb9a1b
(2) Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
(3) Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates.
(4) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, COM(2008) 426 final.
(5) Weder in dem Aktionsplan noch in diesem Dokument bedeutet die Verwendung des Begriffs „Rasse“, dass Theorien akzeptiert werden, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen.
(6) Stellungnahme AdR 2016/2020: Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025.
(7) Stellungnahme AdR 2354/2020: Eine Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und eine europäische Datenstrategie.
(8) Stellungnahme AdR 2014/2020: Künstliche Intelligenz — ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen.
(9) Stellungnahme AdR 6329/2015 Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: lokale und regionale Präventionsmechanismen.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/24 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(2021/C 300/06)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
betont, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in den Artikeln 2, 9, 10, 19, 168 und 216 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Artikeln 2 und 21 des Vertrages über die Europäische Union (EUV), den Artikeln 3, 15, 21, 23 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Artikeln 3 und 17 der europäischen Säule sozialer Rechte sowie dem am 26. November 2009 ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert sind, in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gewährleistet und gefördert werden müssen; |
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2. |
begrüßt die Mitteilung „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ als strategische Initiative zur Förderung von Autonomie und Inklusion, zur Gewährleistung der gleichberechtigten Ausübung der Rechte und zum Schutz der von Diskriminierung und sozialer Marginalisierung am stärksten bedrohten Bürgerinnen und Bürger; |
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3. |
ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Zuständigkeiten und der entsprechend von ihnen geleisteten Arbeit bei der Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Strategie als strategische Partner anerkannt werden müssen; |
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4. |
fordert eine stärkere Anerkennung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, da viele Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen durchgeführt und umgesetzt werden müssen. Im Hinblick auf eine volle Eigenverantwortung für die Strategie sind neben den entsprechenden nationalen, regionalen und kommunalen Strategien und Mitteln auch ausreichende zusätzliche Mittel aus europäischen Fonds erforderlich, um den gerechten Übergang zu einem eigenständigen Leben für Menschen mit Behinderungen zu bewerkstelligen und ihre Teilhabe an der Gemeinschaft zu gewährleisten; |
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5. |
hebt die Bedeutung des politischen Rahmens der Strategie und ihrer Maßnahmen hervor: Sie bietet eine neue Gelegenheit, vor Ort konkrete Ziele auf dem Gebiet der Inklusion und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union, ausgehend von den Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Strategie kommt zu einem schwierigen Zeitpunkt, da die COVID-19-Pandemie das Überleben, die Gesundheit und die Würde der Menschen mit Behinderungen ernsthaft gefährdet und die Schwächen der Sozialschutz- und Inklusionssysteme offenbart hat; |
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6. |
begrüßt die Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung von Rechten und Möglichkeiten für die Gruppe der Menschen mit motorischen und/oder organischen, sensorischen oder geistigen Behinderungen, psychischen Problemen oder Mehrfachbehinderungen, die ein Fünftel der europäischen Bevölkerung ausmacht. Behinderung ist ein erhöhter Risikofaktor für Armut, Ausgrenzung und Depression, insbesondere dann, wenn das Umfeld nicht für die Menschen in all ihrer Vielfalt konzipiert ist; |
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7. |
begrüßt die Strategie zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen — den ersten universellen Aktionsplan für die Gewährleistung von Rechten und Chancen für Menschen mit Behinderungen; |
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8. |
unterstützt die von der Kommission für 2021 geplante Einrichtung einer Plattform für das Thema Behinderungen und fordert, daran als Beobachter beteiligt zu werden, um die wirksame Inklusion der Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen und Programmen sicherzustellen; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend einbezogen werden müssen, denn sie sind die Schlüsselakteure bei den Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf die Menschen mit Behinderungen vor Ort; |
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9. |
fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den repräsentativen europäischen Institutionen und betont in diesem Zusammenhang, dass er durch Mobilisierung und Sensibilisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Herausforderungen der neuen Strategie in Bezug auf die Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen und durch Förderung einer angemessenen und gleichberechtigten Behandlung im Alltag zu den Arbeiten der Plattform beitragen kann; |
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10. |
betont, wie wichtig es ist, mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und den Verbänden Betroffener und ihrer Familienangehörigen zusammenzuarbeiten, um dem Grundsatz „ohne uns nichts über uns“ gerecht zu werden. Dazu sollten die in diesem Bereich tätigen Einrichtungen Mechanismen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien gewährleisten, und zudem spezielle Räume für Frauen und Mädchen mit Behinderungen geschaffen werden; |
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11. |
weist erneut darauf hin, dass eine ganzheitliche bereichsübergreifende Perspektive notwendig ist; fordert die Aufnahme spezifischer Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen von Menschen mit Behinderungen, die auf Barrieren aufgrund einer Kombination aus vielfältigen Faktoren stoßen, beispielsweise biologisches oder soziales Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Rasse oder ethnische Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung bzw. schwierige sozioökonomische oder sonstige Situation; fordert die Kommission daher auf, diesen bereichsübergreifenden Ansatz stärker auszubauen und Initiativen auszuarbeiten, deren Umsetzung sich auf die Planung, Durchführung und Bewertung der öffentlichen Maßnahmen auswirkt; |
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12. |
weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die soziale Inklusion und die Gewährleistung der Rechte und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich mit gutem Beispiel vorangehen müssen — sowohl im Hinblick auf die Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt als auch die Erbringung barrierefreier Dienstleistungen. In dieser Hinsicht sollte auch der AdR als Arbeitgeber und institutioneller Akteur Vorbild sein und einen Zeitplan hierfür festlegen; |
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13. |
betont, dass insbesondere in den Bereichen der Integration in den Arbeitsmarkt und der Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen deutlich gemacht werden muss, wie der Privatsektor im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften beteiligt werden kann; |
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14. |
stellt fest, dass die Pandemie in der Strategie nur unter dem Gesichtspunkt der unabhängigen Lebensführung und marginal im Zusammenhang mit der Inklusion im Bildungsbereich berücksichtigt wird; verweist auf die mangelnde Anerkennung der informellen Pflege, die in der Regel durch Frauen erbracht wird. Insbesondere ist dies während der Pandemie sichtbar geworden, als die Betreuung und Pflege durch Familienangehörige eingeschränkt war, was die Bedeutung der maßgeblichen Betreuungs- und Pflegearbeit sowie das Erfordernis deutlich gemacht hat, die Verfügbarkeit und den Einsatz von Technologien im privaten Bereich zu verbessern; |
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15. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in die nationalen Reformpläne und die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne spezifische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen aufzunehmen; |
Barrierefreiheit, Autonomie und Gleichheit
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16. |
befürwortet, dass die Europäische Kommission 2022 das Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ einrichten will, in dem alle Interessenträger zusammenkommen sollen; fordert darüber hinaus eine Bewertung der Funktionsweise des Binnenmarkts für assistive Technologien bis 2023, die Unterstützung der Umsetzung der in den Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen, eine Bewertung der Anwendung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet und die Erstellung eines Verzeichnisses der Maßnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur unter Angabe der Barrierefreiheit; |
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17. |
begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) durch die EU und ihre Mitgliedstaaten; ruft den Rat und alle Mitgliedstaaten auf, das Fakultativprotokoll zum VN-BRK zu unterzeichnen; |
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18. |
stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass es notwendig ist, die Umsetzung der verschiedenen Richtlinien zur Barrierefreiheit genau zu überwachen, damit die EU und alle Institutionen angemessene Umsetzungsmaßnahmen ergreifen können; die Vorschriften zur Barrierefreiheit müssen strikt eingehalten und verbessert werden, um ein barrierefreies Umfeld sowohl in Wohngebäuden als auch bezüglich aller Elemente der Zugänglichkeitskette bereitzustellen; |
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19. |
weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen jegliche Möglichkeit erhalten müssen, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass das Recht auf Autonomie während ihres gesamten Lebens gewährleistet sein muss. Die persönliche Betreuung von körperbehinderten Menschen mit einem höheren Maß an Abhängigkeit muss unbedingt geregelt werden; |
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20. |
unterstreicht dabei die maßgebliche Rolle der Menschen mit Behinderungen, die ihre Bedürfnisse selbst am besten kennen. In dieser Hinsicht kommt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle zu, wenn es darum geht, die aktive Beteiligung der Menschen mit Behinderungen an den Entscheidungsprozessen, einschließlich im Bereich der Barrierefreiheit, anzuerkennen; weist in diesem Zusammenhang auf die Auszeichnung Access City Award hin, die die Europäische Kommission jährlich an drei europäische Städte vergibt, die sich um ein städtisches Umfeld mit mehr Barrierefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht und dabei insbesondere Problemen im Zusammenhang mit dem Alter und der allgemeinen Mobilität besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben; fordert, mit vergleichbaren Initiativen auch die Zugänglichkeit im ländlichen Raum und Naturgebieten zu würdigen; |
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21. |
ruft die Europäische Kommission auf, bei der für 2021 geplanten Überprüfung des Rechtsrahmens für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Barrierefreiheit als ein verbindliches Kriterium aufzunehmen, um die Gebäude für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen; |
Wahrnehmung von EU-Rechten
Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
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22. |
stimmt zu, dass es erforderlich ist, bis Ende 2023 einen europäischen Behindertenausweis einzuführen, damit die Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in der Europäischen Union in vollem Umfang wahrnehmen können und der Behindertenstatus in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird; sieht dem Vorschlag der Kommission zum europäischen Ausweis erwartungsvoll entgegen und hofft, dass damit die während der Testphase aufgetretenen Schwierigkeiten überwunden werden; |
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23. |
unterstützt die Absicht der Kommission, im Interesse einer möglichst raschen Einführung des Behindertenausweises mit den Mitgliedstaaten wirksamer zusammenzuarbeiten und gleichzeitig die Harmonisierung der Anerkennung des Behindertenstatus voranzutreiben. Dies ist Voraussetzung, um das Recht auf Mobilität innerhalb der Europäischen Union, angefangen beim Recht auf gleichwertige Leistungen und Unterstützung, zu gewährleisten und Barrieren zu beseitigen; |
Förderung der Teilhabe am demokratischen Prozess
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24. |
teilt die in der Strategie herausgestellte Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am staatsbürgerlichen und politischen Leben zu fördern, da diese immer noch diskriminiert werden, nicht zuletzt bei der Ausübung ihres Wahlrechts; |
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25. |
fordert die Europäische Kommission auf, eine europäische Vereinbarung zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen in Erwägung zu ziehen, damit die diesbezüglichen Hindernisse aller Art beseitigt werden und Menschen mit Behinderungen ihre politischen Präferenzen uneingeschränkt und gleichberechtigt mit anderen Unionsbürgerinnen und -bürgern zum Ausdruck bringen können; weist darauf hin, dass die Kommission ein Programm für Konsultationen zu inklusiven Europawahlen angenommen hat, das das Thema Behinderungen unberücksichtigt lässt; empfiehlt, dieses Programm unverzüglich auch auf Menschen mit Behinderungen sowie auf alle Gebiete auszuweiten, in denen Wahlen stattfinden; |
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26. |
teilt die Auffassung, dass der Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung verbessert werden muss; teilt auch die Einschätzung der Europäischen Kommission in Bezug auf die Unzulänglichkeit der Sozial- und Gesundheitsdienste, deren Grenzen während der Pandemie offenbart wurden; hebt die besonders schwierige Lage in abgelegenen und ländlichen Gebieten hervor; stellt fest und begrüßt, dass die Frage der Segregation erstmals in einem europäischen Dokument von solcher Tragweite aufgegriffen wird; hält es für absolut richtig, sich der Frage der Segregation von Menschen mit Behinderungen und der Deinstitutionalisierung im Hinblick auf die uneingeschränkte und wirksame Wahrnehmung des Rechts auf unabhängige Lebensführung in der Gemeinschaft zu widmen, indem lokale Dienstleistungen entwickelt werden, die Gesundheitsüberwachung, Digitalisierung der Unterstützung für die persönliche Autonomie und persönliche Betreuung umfassen und bei denen die Menschen wählen können, wo, mit wem und wie sie leben möchten; |
Entwicklung neuer Kompetenzen für neue Beschäftigungsperspektiven
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27. |
weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise in der gesamten Europäischen Union zu Arbeitsplatzverlusten insbesondere unter Menschen mit Behinderungen geführt hat; macht überdies darauf aufmerksam, dass davon auch die pflegenden Familienangehörigen von Menschen mit Behinderungen betroffen sind — insbesondere Mütter, Partnerinnen und Töchter; |
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28. |
teilt die Auffassung, dass die Beschleunigung des digitalen und des ökologischen Wandels dank der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, künstlicher Intelligenz und Robotik, die an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst sind, Chancen bietet und dass es erforderlich ist, in ihre digitalen Kompetenzen zu investieren; |
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29. |
betont die Notwendigkeit, vergleichbare Daten über Menschen mit Behinderungen zu erheben, um ihre Situation in unterschiedlichen Kontexten besser bewerten, Strategien und Aktionen messen, die Fortschritte überwachen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können; |
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30. |
fordert die Kommission auf, das Problem der Informationslücke in Bezug auf Menschen mit Behinderungen insbesondere im ländlichen Raum systematisch anzugehen. Wie im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) gefordert und vom Ausschuss der Vereinten Nationen für Menschenrechte bekräftigt, müssen zur Schließung der Informationslücke nicht nur aufgeschlüsselte Daten erhoben, sondern auch Inklusionsindikatoren aufgenommen werden, mit denen die politischen Maßnahmen erfasst werden und ermittelt wird, inwieweit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte befriedigen können; |
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31. |
stimmt zu, dass es notwendig ist, die beruflichen Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen durch die allgemeine und berufliche Bildung und den nächsten Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 anzupassen; unterstützt die Strategie zur Umsetzung dieser Maßnahmen durch ein starkes Engagement gegenüber den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass diese über inklusive und barrierefreie Programme und die erforderlichen Ressourcen verfügen, wobei eine bessere Nutzung und Komplementarität der vorhandenen Ressourcen angestrebt wird; unterstreicht darüber hinaus, dass der Hochschulzugang von Menschen mit Behinderungen stärker gefördert werden muss; |
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32. |
betont, dass es spezifischer Bestimmungen bedarf, die die Weiterqualifizierung und Umschulung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, um insbesondere das Potenzial des digitalen Wandels zu nutzen; begrüßt auf dieser Grundlage den Einsatz von Ausbildung als Instrument der sozialen Inklusion im Rahmen der Jugendgarantie; |
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33. |
unterstützt, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordert, klare Ziele für die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen insbesondere auf dem offenen Arbeitsmarkt festzulegen und die Kapazitäten der Arbeitsvermittlungsstellen zu stärken; bekräftigt, dass selbstständige Erwerbstätigkeit und Unternehmertum von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Steuererleichterungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, oder Steuervergünstigungen für Selbstständige und insbesondere Unternehmer mit Behinderungen in Erwägung zu ziehen; |
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34. |
begrüßt die Vorlage des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft, der die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft vorsieht, wozu auch Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gehören; fordert mehr Investitionen in Sozialunternehmen mit dem Schwerpunkt auf Integration; betont, dass Sozialunternehmen ein marktorientiertes Modell für Tätigkeiten fördern können, die, wenn sie erfolgreich umgesetzt werden, ausgeweitet und auf dem offenen Arbeitsmarkt finanziell tragfähig sein können (1); |
Gleichberechtigter Zugang und Nichtdiskriminierung
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35. |
erkennt an, dass die Frage des Zugangs zur Justiz nicht zweitrangig ist und insbesondere die institutionelle Diskriminierung von Menschen mit kognitiven, psychosozialen oder geistigen Behinderungen betrifft; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die bewährten Verfahren, die für die Weitergabe von Wissen und zur Schaffung eines Multiplikatoreffekts entwickelt wurden, sichtbar zu machen; |
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36. |
verweist auf die große Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an einer Entwicklungsstörung und/oder an einer psychischen Erkrankung leiden und deshalb unter Vormundschaft oder rechtliche Betreuung gestellt werden könnten; äußert jedoch seine Besorgnis, dass eine rechtliche Betreuung den nahezu vollständigen Verlust der gesetzlichen Rechte des Betroffenen nach sich ziehen kann und Entscheidungen über fast alle Aspekte seines Lebens dann von seinem gesetzlichen Vertreter getroffen werden. Viele Erwachsene sind gegen ihren Willen von ihrem gerichtlich bestellten Vertreter in einem Heim untergebracht worden. Der AdR fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2) zu erlassen und Betroffene, Angehörige, die einschlägigen Interessenverbände und Fachleute in die Entscheidungen einzubeziehen; |
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37. |
hält es für unbedingt notwendig, gegen die Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegen Frauen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, vorzugehen und sich auch Menschen mit geistigen Behinderungen und Kontakt- oder Kommunikationsstörungen zu widmen; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen in diesen Bereichen im Rahmen der neuen Strategie intensiviert werden müssen. So sollten beispielsweise geschützte Wohneinrichtungen besser überwacht werden und Beratungszentren und geschützte Unterkünfte für Frauen grundsätzlich vollständig barrierefrei sein; |
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38. |
teilt die Auffassung, dass es zu den wichtigsten Herausforderungen der Europäischen Union in diesem Bereich gehört, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen; |
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39. |
weiß um die Tatsache, dass Bildung das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Ungleichheiten ist — auch in Bezug auf Menschen mit Behinderungen; stimmt zu, dass die Gewährleistung einer inklusiven Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen von großer Bedeutung ist; ist der Auffassung, dass die diesbezüglichen europäischen Programme solche Maßnahmen unterstützen und fördern; fordert mit Blick auf die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren eine Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Verbände von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familienangehörigen an den Bildungsprogrammen für Menschen mit Behinderungen und ihre aktive Beteiligung bei der Integration von Maßnahmen zur sozialen Eingliederung im Bildungsbereich; |
Verbesserter Zugang zu Kunst und Kultur, Erholung, Freizeit, Sport und Tourismus
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40. |
unterstützt die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Menschen und besonders von Kindern und Jugendlichen mit (und ohne) Behinderung durch den Zugang zu Kunst und Kultur, Erholung, Freizeit, Sport und Tourismus; |
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41. |
stellt insbesondere die Rolle des Sports bei der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen heraus und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme zu fördern, mit denen die Teilnahme von durch eine Behinderung besonders eingeschränkten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erleichtert wird; |
Mit gutem Beispiel voran
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42. |
ist sich bewusst, wie wichtig es ist, ein vielschichtiges System für eine wirksame Umsetzung der Strategie zu schaffen. Der erste Schritt ist die systematische Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Entscheidungsfindung; |
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43. |
betont die Notwendigkeit, wirksam gegen Stereotype im Zusammenhang mit körperlichen und geistigen Behinderungen im öffentlichen Diskurs, in der Darstellung in den Medien und im Bildungsbereich vorzugehen und dabei eine Nulltoleranz-Politik gegenüber Vorurteilen und Stigmatisierung aufgrund körperlicher und/oder geistiger Behinderung, auch gegenüber diskriminierendem Sprachgebrauch, zu etablieren. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind sowohl als Arbeitgeber als auch als Dienstleister und aufgrund ihrer Bürgernähe sehr gut aufgestellt, um mit gutem Beispiel voranzugehen; |
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44. |
unterstützt die Zusage der Kommission, ihre Personalstrategie zu stärken, damit Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung gebracht und durch angemessene Vorkehrungen unterstützt werden, um Gleiches leisten zu können wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Dies umfasst die Barrierefreiheit von Gebäuden und allen Arbeitsmitteln, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Konzipierung, Entwicklung und Einsatz von im Dienste der Menschen stehenden Technologien liegt; |
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45. |
unterstützt die Notwendigkeit, den Überwachungsrahmen für die Umsetzung der Strategie durch die Einführung wirksamer Indikatoren, die sich auf bereits vorhandene Daten stützen, zur Messung und Bewertung der Auswirkungen der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu stärken sowie im Anschluss an die Bewertung Maßnahmen vorzuschlagen und zu integrieren; erinnert daran, wie wichtig es ist, jährliche Berichte über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch unter Verweis auf bewährte Verfahren der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Verbände Betroffener und ihrer Familien zu erstellen; |
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46. |
fordert die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, in den nationalen und regionalen Statistiksystemen Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen, um über zuverlässige und regelmäßige Daten in Abstimmung mit EUROSTAT zu verfügen. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Eurofound (2021), Disability and labour market integration: Policy trends and support in EU Member States, https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef20013en.pdf
(2) https://www.un.org/disabilities/documents/convention/convention_accessible_pdf.pdf
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/29 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Sichere und nachhaltige Chemikalien für eine schadstofffreie Umwelt in den europäischen Städten und Regionen
(2021/C 300/07)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bedeutung der Chemikalienstrategie
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1. |
begrüßt und unterstützt die Maßnahmen zur Umsetzung der Chemikalienstrategie, da Chemikalien nunmehr nahezu den gesamten Markt für die Herstellung von Produkten dominieren und eine grundlegende Bedeutung für das tägliche Leben haben; betont, dass diese Maßnahmen besonders wichtig für die menschliche Gesundheit sowie den Schutz der Umwelt und der Wirtschaft sind, wozu auch die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Chemikalien gehört; |
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2. |
sieht den Mehrwert der Strategie in Bezug auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemiebranche, die Nutzung der Schlüsselrolle von Chemikalien für die Verwirklichung der Klimaneutralität, die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris, die Realisierung der ehrgeizigen Vorgaben in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung des Aufbauplans und der Energiewende sowie die Einbeziehung verschiedener Aspekte des Chemikalienmanagements, etwa Sicherheit, Energieeffizienz, Umweltauswirkungen, Wissenschaft und Innovation; |
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3. |
weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise die Anfälligkeit unserer Gesellschaften gegenüber Bedrohungen verdeutlicht und uns vor Augen geführt hat, dass ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks gestärkt werden muss; bekräftigt die zentrale Rolle des neuen europäischen Aufbauinstruments zur Unterstützung der EU, das zugleich den Weg für einen grüneren und gerechten Wandel und eine nachhaltige Zukunft bereiten soll; |
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4. |
stuft Technologiesouveränität und ein resilientes und nachhaltiges europäisches Wertschöpfungsnetz sowie geschlossene europäische Wertschöpfungsketten als essentiell ein, insbesondere für die Umsetzung des Grünen Deals und der Energiewende; gibt zu bedenken, dass im Interesse nachhaltiger Lösungen eine Verlagerung der Herstellung oder Verwendung von in der EU regulierten Stoffen in Drittstaaten vermieden werden sollte, in denen keine vergleichbar hohen Arbeitsschutz- und Umweltschutzstandards gewährleistet sind — nur attraktive und stabile Rahmenbedingungen können Wertschöpfungsstufen und Produktionen in den europäischen Regionen halten oder zurückholen und Wertschöpfungsketten schließen; |
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5. |
fordert, die Bedeutung des Regierens auf mehreren Ebenen als Instrument für eine wirksame Verknüpfung der Ziele und Vorgaben der Chemikalienstrategie mit einem grünen Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft anzuerkennen; betont, dass das breite Spektrum an Themen, auf die sich die Bestimmungen der Chemikalienstrategie beziehen, die Integration neuer und bestehender Pläne in der Chemiebranche sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen ermöglicht, die den Bedürfnissen des lokalen Marktes angemessen Rechnung tragen und die nationalen Bemühungen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip ergänzen können; |
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6. |
betont, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne eine Chance zur Ausschöpfung des Potenzials des Regierens auf mehreren Ebenen bieten — auch bei der Umsetzung der Chemikalienstrategie. Die einschlägigen Maßnahmen müssen durch einen geeigneten Regelungsrahmen und entsprechende Ressourcen flankiert werden, während die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang in die Ausarbeitung und Umsetzung der Pläne einbezogen werden und unmittelbaren Zugang zu EU-Mitteln erhalten sollten; |
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7. |
weist auf eine Reihe von rechtlichen, finanziellen und technischen Hindernissen hin, denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Umgang mit Chemikalien gegenübersehen. Ein kohärenter, berechenbarer und vereinfachter Rechtsrahmen wird einen einheitlichen Ansatz bei der Bewertung der Chemikalien und beim Chemikalienmanagement in allen EU-Staaten begünstigen. Diese Maßnahmen werden das Entstehen neuer rechtlicher Unterschiede zwischen der EU und anderen Regionen einschränken. Beihilfen sowie technische Unterstützung ermöglichen es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darüber hinaus, Investitionen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Vermarktung, Verbreitung und Verwendung von sicheren und nachhaltigen Stoffen, Werkstoffen und Produkten zu fördern; |
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8. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission die Möglichkeit erhält, wissenschaftliche Forschung und Innovation zu unterstützen, unter anderem etwa die Entwicklung auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Werkstoffe für Anwendungen in den Sektoren Energie, Bauwesen, Mobilität, Gesundheit, Landwirtschaft und Elektronik zur Verwirklichung der grünen Wende, Forschung, Entwicklung und Einsatz von CO2-armen und umweltschonenden Herstellungsverfahren für Chemikalien und Werkstoffe, innovativer Geschäftsmodelle, etwa auf der Grundlage einer effizienteren Verwendung von Chemikalien und anderen Ressourcen sowie der Minimierung von Abfällen und Emissionen (1); |
Kohärenz der Chemikalienstrategie mit den in anderen EU-Dokumenten angesprochenen Themen
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9. |
begrüßt, dass die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aufgrund zahlreicher Lösungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eng mit den Zielen des Grünen Deals verknüpft ist. Die Einführung umfassender Vorschriften für die chemische Industrie kann zu ihrer transparenten Anwendung und effizienten Umsetzung beitragen. Die Einführung neuer Auflagen und Beschränkungen für die Verwendung von Chemikalien in Verbraucherprodukten, etwa Detergenzien, Kosmetika und Lebensmittelkontaktmaterial, wird sich positiv auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher auswirken. Ob die geplanten Änderungen für die Chemiebranche nachhaltig und wirksam sein werden, wird in hohem Maße davon abhängen, ob sie mit den bereits jetzt geltenden Regelungen sowie dem für ihre Umsetzung vorgesehenen zeitlichen und finanziellen Rahmen vereinbar sind; |
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10. |
fordert die Konzipierung einer klaren und schlüssigen Strategie, die auf lokaler und regionaler wie auch globaler Ebene Instrumente und Mittel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bereitstellt, von der Entwicklung von Lösungen über die Nachhaltigkeit in Sachen Herstellung, Vertrieb und Verwendung bis hin zum Recycling sowie zur Rückgewinnung und Entsorgung von Chemikalien bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürger; fordert zu diesem Zweck größere rechtliche Klarheit bezüglich der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht („CPW Interface“), damit das Kreislaufprinzip in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden kann; |
Besondere Rolle der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften
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11. |
erklärt, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften sehr daran interessiert und bereit sind, Maßnahmen zu ergreifen, die einer sichereren Produktion und nachhaltigen Verwendung von Chemikalien dienen. Diese Maßnahmen müssen durch einen geeigneten Regelungsrahmen und entsprechende Ressourcen flankiert werden, und zugleich müssen die Gebietskörperschaften uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Garantie auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erhalten. Darüber hinaus könnten die Gebietskörperschaften nützliche Rückmeldungen über Schwierigkeiten und Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften erhalten; |
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12. |
betont in Anbetracht der engen Beziehungen zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Bewohnern sowie der unmittelbaren Kenntnis der Besonderheiten der einzelnen Regionen, dass zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit Kampagnen über die Bestimmungen und Ziele der Chemikalienstrategie entwickelt und durchgeführt werden könnten. Dank der direkten Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden und den in ihrer Region tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern lassen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung neuer Bestimmungen aus praktischer Sicht ermitteln. Es ist wichtig, dass sowohl lokale Behörden, die für die direkte Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständig sind, als auch Durchsetzungsbehörden über die geeigneten Rechtsinstrumente verfügen, um die Einhaltung der Vorschriften überwachen und kontrollieren zu können; |
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13. |
ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Chemikalienstrategie leisten können; betont, dass es wichtig ist, die regionalen Behörden an der Durchführung einer Informationskampagne zur Sensibilisierung (z. B. von KMU und Einwohnern/Bürgern) zu beteiligen, da sie die vor Ort herrschenden Besonderheiten kennen, und einzelne Branchen durch Anreize zu motivieren, schädliche Chemikalien durch Alternativen zu ersetzen und durch eine entsprechende Gestaltung sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien herzustellen; |
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14. |
hält es für wichtig, dass die lokale und regionale Ebene bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sichere Chemikalien in Produkten und Waren fordert, und dadurch dazu beiträgt, dass unerwünschte Produkte und Waren schrittweise verschwinden; |
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15. |
betont die besondere Bedeutung von Innovationen und Investitionsfähigkeit von KMU für sichere und nachhaltige Stoffherstellung und -verwendungen, deren Potentiale sich gut durch Unterstützung und Dialog auf lokaler und regionaler Ebene erschließen lassen. Gerade KMU bieten für innovative Spezial- und Nischenprodukte spezifische Chemikalien und deren bedarfsgerechte Anpassung an. Da sie eher geringe Mengen und hohe Varietät von Chemikalien benötigen, sind sie eher vom Problem betroffen, dass die etablierten Verfahren pro Stoff sehr kosten- und zeitaufwändig sind und sie auf Informationen oder die Kooperation von Vorregistranten, Zulassungsinhabern, Lieferanten und Kunden angewiesen sind. Hier kann eine interregionale Unterstützung sehr hilfreich sein; |
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16. |
fordert, dass Vorgaben für lokale Behörden und KMU verständlich, transparent und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar und vollziehbar sein müssen; erinnert in diesem Kontext daran, dass nach wie vor viele wichtige Informationen nur auf Englisch verfügbar sind und diese Sprachbarriere ein Problem darstellt; |
Umsetzung der Strategie
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17. |
ist der Ansicht, dass die Bemühungen nach einem Bottom-up-Ansatz festgelegt und im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gerecht auf alle EU-Gebiete verteilt werden müssen, damit die Chemikalienstrategie erfolgreich umgesetzt werden kann, und dass zugleich unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens die erforderliche Flexibilität gesichert werden sollte; |
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18. |
betont, dass ein Plan für die Umsetzung der Chemikalienstrategie erstellt werden muss, mit dem das Sicherheitsgefühl der verpflichteten Parteien erhöht und die mit ihrer Einführung einhergehenden Risiken minimiert werden und der eine ständige Überwachung der Fortschritte sowie eine wirksame Reaktion auf Bedrohungen ermöglicht; |
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19. |
gibt gleichzeitig zu bedenken, dass die für bestimmte Verwendungen benötigte Funktionalität und Reaktivität bestimmter chemischer Stoffe oft untrennbar mit ihren gefährlichen Eigenschaften verbunden ist. Es sind daher auch Verfahren und Technologien einzubeziehen und zu fördern, die eine gefahrlose Verwendung des gefährlichen Stoffes während seines gesamten Lebenszyklus ermöglichen, wobei seine ordnungsgemäße Entsorgung als Abfall nach Ablauf seiner Lebensdauer zu gewährleisten ist. Spezifische inakzeptable Risiken sind zu identifizieren und auszuschließen. |
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20. |
weist darauf hin, dass die Umsetzung der Strategie flexible und innovative Lösungen sowie neue Geschäftsmodelle erfordern wird, die es gestatten, innovative Technologien einzuführen und bekannt zu machen. Diese Maßnahmen werden zur Erholung der Wirtschaft, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sowie zur Anwendung von Lösungen führen, die der Verbesserung der menschlichen Gesundheit und des Zustands der Umwelt dienen. Erreicht werden soll dies durch
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21. |
empfiehlt, bei der Erstellung nationaler Pläne für die Strategie und zur Stärkung der Resilienz die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konsultieren; ruft die Europäische Kommission auf, die mithilfe des AdR-Netzwerks regionaler Hubs gewonnenen Erfahrungen zu nutzen; |
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22. |
ermuntert die Kommission und die in die Chemikalienregulierung eingebundenen Behörden (ECHA, Behörden der Mitgliedstaaten) sowie Expertengremien (z. B. RAC), im Interesse praxisgerechter und nachhaltiger Lösungen mehr Verfahrenstransparenz und fachlich-wissenschaftlichen Austausch mit den betroffenen Unternehmen und Regionen zu ermöglichen; fordert zudem die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Änderungen an den europäischen Rechtsvorschriften, die sich aus dieser Strategie ergeben, stets im Einklang mit der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung stehen, weshalb sie immer Gegenstand einer entsprechenden Folgenabschätzung sein müssen. Das ist insbesondere bei Folgenabschätzungen sowie bei der Ermittlung und Festlegung der „wesentlichen gesellschaftlichen Verwendungszwecke“ erforderlich, welche nicht dazu führen dürfen, sichere Verwendungen von Stoffen ohne angemessene Rechtfertigung auszuschließen; bittet zu prüfen, ob jeder Entscheidung, ob ein Stoff auf die Kandidatenliste (für eine Zulassungspflicht) gesetzt werden soll, eine Risiko-Management-Options-Analyse vorgeschaltet werden sollte; |
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23. |
sieht in Bezug auf die Umsetzung der Chemikalienstrategie großes Potenzial in der Landwirtschaft, der Textilindustrie sowie der Elektronikindustrie und der Baubranche. Diese Branchen sind wichtige Akteure des gesamten Verfahrens, da sie sich durch eine breite Anwendung von Chemikalien auszeichnen und die Entwicklung nachhaltiger und sicherer Chemikalien deshalb beeinflussen; |
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24. |
betont, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Abnehmer von Chemikalien (darunter auch Pflanzenschutz- und Düngemittel) ist, die direkte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und den Zustand der Umwelt haben. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals besteht die Verpflichtung zum Ausbau der Erzeugung biologischer Lebensmittel, was infolge die Anwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft verringern wird; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, nach innovativen Lösungen zu suchen, was Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit bietet, Chemikalien aus biobasierten Rohstoffen zu entwickeln; |
Unterstützung durch ordnungspolitische Instrumente
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25. |
verweist erneut auf die Untersuchung der Europäischen Umweltagentur, der zufolge die unzureichende Umsetzung der EU-Umweltvorschriften in den meisten Fällen auf eine mangelhafte Koordinierung zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden zurückzuführen ist. Dies hängt mit dem Fehlen von Verwaltungskapazitäten und einer unzureichenden Finanzausstattung, Mangel an Wissen, Daten und Mechanismen zur Compliance-Sicherung sowie mangelnder Integration der Politikbereiche zusammen; betont deshalb, dass die Defizite bei der bestehenden Strategie und den geltenden Rechtsvorschriften beseitigt werden müssen, dass die Kohärenz der Maßnahmen und die Nachhaltigkeit der rechtlichen Regelungen sichergestellt sein müssen und dass Mittel für die Anpassung der Unternehmer an die neuen Vorschriften und die Schulung von Verwaltungsmitarbeitern bereitgestellt werden müssen; |
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26. |
weist darauf hin, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die vorgenommenen Änderungen wirksame rechtliche Mittel erhalten sollten, die ihnen die Möglichkeit geben, ihre Gebiete und deren Bewohner sowohl vor Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Chemikalien als auch vor Gefahren im Zusammenhang mit der Behandlung gefährlicher Chemikalien während der Umstellung der Chemieindustrie zu schützen; |
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27. |
ist der Auffassung, dass eine Überarbeitung und Stärkung der REACH- und der CLP-Verordnung wie auch ihrer Schnittstelle mit den Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz) sowie eine Vereinfachung der Verfahren erforderlich sind; hält es für sinnvoll, dass die Europäische Kommission vor der Einführung neuer Rechtsvorschriften die Meinung der für die Umsetzung der REACH-Verordnung und der Arbeitsschutzvorschriften zuständigen nationalen Organe einholt. Die neuen Vorschriften sollten das geltende Recht ergänzen und seine Effizienz bei der Anwendung und Durchsetzung mithilfe festgelegter und gut funktionierender Verfahren stärken; |
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28. |
stellt fest, dass die Vorschriften betreffend die Anforderungen der REACH-Verordnung für in Verkehr gebrachte recycelte Stoffe in Bezug auf die sichere Anwendung gestärkt werden müssen; |
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29. |
betont, dass es notwendig ist, die öffentlichen Maßnahmen mithilfe eines einzigen Instruments zu koordinieren. Dies wird den Zugang zu stets aktuellen Informationen über die geplanten und laufenden chemikalienbezogenen Initiativen der Behörden in allen Rechtsbereichen gewährleisten; |
Stärkung der Kontrolle und der Durchsetzung der Vorschriften
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30. |
ist der Auffassung, dass Europa eine starke und koordinierte Strategie für die Durchsetzung der Vorschriften insbesondere beim Import benötigt, darunter auch im Rahmen des Online-Handels, wo die meisten Verstöße gegen die Vorschriften für Stoffe in Erzeugnissen auftreten; |
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31. |
weist darauf hin, dass Änderungen von Rechtsvorschriften Gegenstand von Überwachung und Berichterstattung sein müssen. So sollte reagiert, kontrolliert und ihre Einhaltung durchgesetzt werden, und es sollten Abhilfemaßnahmen ergriffen werden; |
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32. |
unterstreicht, dass Kontrollen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften gestärkt werden müssen. Kohärente und vereinfachte rechtliche Regelungen für den gesamten EU-Markt dienen einer einheitlichen und abgestimmten Strategie für ihre Kontrolle und Durchsetzung; |
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33. |
weist darauf hin, dass die im Rahmen des Systems vorgesehenen Genehmigungsverfahren für Erzeuger aus Drittländern in gleichem Maße gelten sollten wie für europäische Erzeuger. Deshalb sollte der Schwerpunkt der Strategie auf der Schaffung gleicher Bedingungen für alle Beteiligten liegen. Dadurch lässt sich ein System schaffen, in dem alle Unternehmerinnen und Unternehmer sowohl aus den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern vor dem Gesetz gleich sind, wodurch wiederum die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der europäischen Unternehmen sichergestellt wird; |
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
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34. |
unterstreicht, dass die chemische Industrie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 ihre Herstellungsverfahren umstellen muss. Die Energiewende in der Industrie wird in vielen Fällen mit einer radikalen Modernisierung der vorhandenen Anlagen oder ihrem gänzlichen Austausch verbunden sein, was zu Problemen führen kann, wenn zugleich Innovationen für sichere und nachhaltige Chemikalien vorgenommen werden. Die Herausforderungen in Bezug auf die Klimaneutralität und innovative Lösungen können jedoch zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen; |
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35. |
stellt fest, dass die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums geschützt werden muss. Bei den geplanten Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die zuständigen Organe einheitliche Regeln und Rahmen schaffen, etwa durch verlässliche rechtliche Bedingungen und den Schutz vertraulicher geschäftlicher Informationen, die sich in ihrem Besitz befinden; |
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36. |
empfiehlt, bei Änderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Chemikalienstrategie auch die Zeit zu berücksichtigen, die für die Anpassung/Umrüstung von Anlagen und die Behandlung gefährlicher chemischer Stoffe, die vom EU-Markt genommen werden, nötig ist. Die ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf die nachgeschalteten Anwender der Chemikalien und ihre Geschäftsmodelle haben. In diesem Zusammenhang ist bei der Einführung europäischer Rechtsvorschriften der Standpunkt der gesamten Industrie zur Möglichkeit von Alternativen bei der Ersetzung der vom Markt genommenen Rohstoffe bzw. Produkte zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der Auswirkungen sind zudem die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie die Gesellschaft einzubeziehen; |
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37. |
hält eine bessere zeitliche Abstimmung von chemikalienrechtlichen Stoffzulassungen auf die Investitions- und Innovationszyklen insbesondere für komplexe Produkte sowie auf die Verfahrensdauer erforderlicher Produkt- und Materialzulassungen und Anlagengenehmigungen für erforderlich; |
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38. |
unterstreicht die Bedeutung der Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Vorhandensein gefährlicher Chemikalien in der Umwelt zu erweitern, einschließlich zu Lande und in der Luft, im Trinkwasser, in der Flora und Fauna und in Lebensmitteln, sowie über ihre Quellen und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit; begrüßt daher, dass die Strategie das Verursacherprinzip stärken will; |
Stofffluss
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39. |
betont, dass die Bemühungen der verschiedenen Branchen und Unternehmen zur Ersetzung potenziell gefährlicher Stoffe durch Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, Investitionen in nachhaltige Chemikalien und technische Innovation unterstützt werden müssen; |
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40. |
betont, dass neue Normen und Zertifizierungen für nachhaltige Chemikalien verbreitet und eingeführt werden müssen. Die Anwendung von Umweltkriterien durch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften würde die Motivation zur Anwendung und die Bekanntheit nachhaltiger Erzeugnisse fördern; |
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41. |
unterstützt die Umsetzung des Konzepts der Nachhaltigkeit bereits in der Phase der Entwicklung von Chemikalien. Nachhaltige Stoffe müssen sich dadurch auszeichnen, dass die aus ihnen hergestellten Erzeugnisse vollständig recycelt und damit zu einem sicheren Rohstoff für die weitere Produktion werden können. Der Prozess der Herstellung ist direkt und untrennbar mit dem Prozess der Produktgestaltung und -entwicklung verbunden. Wenn der Lebenszyklus eines Produkts bereits bei seiner Konzipierung berücksichtigt wird, wird die nachhaltige Produktion zur Schaffung nachhaltiger Produkte beitragen und dadurch die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verringern oder gar beseitigen. Ziel ist die Schaffung einer CO2-armen, energieeffizienten, in Bezug auf die Produktion und Anwendung sicheren und wettbewerbsfähigen chemischen Industrie mit zu bewältigenden Herausforderungen; |
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42. |
betont, dass die Umsetzung der Chemikalienstrategie in hohem Maße von der Verwirklichung der Ziele in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft abhängt. Das chemische Recycling ist eine Chance für die chemische Industrie, da es die Umweltauswirkungen verringert und zur Entdeckung innovativer Lösungen beiträgt, die die Verwendung von Rezyklaten in Erzeugnissen sowie die Erzeugung qualitativ hochwertiger recycelbarer Materialien ermöglichen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass für diesen Bereich ein besonderes Fördersystem geschaffen werden muss, das die Verwendung von Rezyklaten vorantreibt; |
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43. |
betont die Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit der erforderlichen Behandlung von Abfällen, die entstehen, wenn ein Teil der Stoffe/Erzeugnisse in der EU vom Markt genommen wird. Dabei spielen nicht nur finanzielle Fragen, sondern auch die Umweltkosten eine Rolle. Die EU sollte diesbezüglich sowohl die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als auch die Unternehmen bei der Umrüstung/Modernisierung der Anlagen sowie bei Investitionen in nachhaltige Innovationen zur Reinigung von Abfallströmen, zum Ausbau des Recyclings und zur Reduzierung der Entsorgung von Abfällen unterstützen, darunter vor allem von Kunststoff- und Textilabfällen; |
Bewertung von Chemikalien und Zugang zu entsprechenden Informationen
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44. |
unterstreicht die Bedeutung der interregionalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer kohärenten Politik zur Förderung sicherer Chemikalien, der Maßnahmen zu ihrer sichereren Verwendung sowie der Förderung der Kreislaufwirtschaft; |
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45. |
betont die Bedeutung der Produktsicherheit, insbesondere im Hinblick darauf, dass möglichst keine potenziell gefährlichen Stoffe in Produkten verwendet werden und dass der Zugang zu Informationen über die chemischen Inhaltsstoffe während des gesamten Produktlebenszyklus erleichtert wird; |
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46. |
weist in diesem Zusammenhang auf das Recht auf Information hin, das wichtig ist, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können; verweist darauf, dass diese Maßnahmen durch die Einführung effizienter Informationspflichten umgesetzt werden können bzw. durch die Möglichkeit, die Präsenz gefährlicher Stoffe ab dem Moment der Herstellung eines Erzeugnisses zu verfolgen, etwa auf der Grundlage der SCIP-Datenbank der ECHA und der Einführung von Produktpässen; |
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47. |
unterstreicht, dass eine vollständig vernetzte und interdisziplinäre EU-Datenbank für Chemikaliensicherheit eingerichtet werden muss, die von der Europäischen Chemikalienagentur erstellt wird. Diese Maßnahmen werden die Festlegung eines einheitlichen und transparenten Konzepts für Chemikalien sowie für die entsprechende Risikobewertung gewährleisten. Darüber hinaus wird damit sichergestellt, dass genaue und eindeutige Definitionen und Kriterien vorliegen, die einem guten Verständnis der Verwendung von Chemikalien und der potenziellen Exposition förderlich sind und auf fundierten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. |
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48. |
Bei der Bewertung der Nachhaltigkeit eines Erzeugnisses müssen der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt und das höchstmögliche Kreislaufniveau zugrunde gelegt werden, wozu etwa die Effizienz des Rohstoffs, der Verbrauch an Energie, Wasser und Fläche sowie die Senkung der Treibhausgas- und anderer Schadstoffemissionen gehören. Zusätzlich müssen die Methoden für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Erzeugnissen angewandt werden, mit deren Erarbeitung die europäischen Chemieunternehmen bereits begonnen haben; hebt hervor, dass diese Bewertung auch eine wesentliche Informationsquelle für Entscheidungen über die Substitution von Stoffen sein kann; |
Bioökonomie
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49. |
weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit von Industrie und Landwirtschaft hin. Die Landwirtschaft ist eine wichtige Informationsquelle bei der Herstellung und Verwendung biologischer Stoffe, wobei das Potenzial von Biomasse als Rohstoff für die Chemikalienherstellung besondere Aufmerksamkeit verdient. Zugleich ist eine erhebliche Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden, Insektiziden und weiteren in der Landwirtschaft genutzten Chemikalien im Einklang mit den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ entscheidend für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Eindämmung der Umweltschäden; |
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50. |
unterstreicht die Bedeutung des Wasserstoffs für die Steigerung der Energieeffizienz und die Entwicklung von Innovationen. Wasserstofftechnologien sind ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals sowie ein wesentliches Element für die Umstellung der chemischen Industrie, und ihre Einführung erfordert die Erarbeitung kohärenter und vereinfachter Rechtsvorschriften sowie finanzielle Unterstützung; |
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51. |
weiß um das Potenzial von Wasserstoff, der zu einem Schlüsselelement der Umstellung der Chemiebranche werden kann, die zu den energieintensiveren Industrien gehört; betont jedoch, dass die Ausschöpfung seines Potenzials finanzielle Unterstützung erfordert; |
Vermittlung von Kompetenzen
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52. |
betont, dass ein wichtiger Bereich bei der Umsetzung der Chemikalienstrategie das Humankapital ist; weist darauf hin, dass personelle Kontinuität bei der Digitalisierung und der Ökowende sowie der Umgestaltung und Umstellung in diesem Bereich gewährleistet sein muss. Wichtig ist auch, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Arbeitnehmer für den Umgang mit Chemikalien angemessen zu schulen. Die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitnehmer ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit; |
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53. |
begrüßt, dass die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern, die mit der Herstellung und Verwendung von Chemikalien befasst sind, mit EU-Mitteln unterstützt werden kann (2). Diese Maßnahmen ermöglichen neue wirtschaftliche Chancen, fördern zugleich die soziale Gerechtigkeit und Resilienz, vor allem in Regionen, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, und treiben die Ökowende voran; |
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54. |
weist darauf hin, dass eine sachgerechte Bewertung von Risiken, die Priorisierung von Maßnahmen, die Suche nach sicheren und nachhaltigen Stoffen und Materialien und die Diskussion jeweiliger Vor- und Nachteile sehr komplexes Wissen, spezialisierte Expertise und hohen Zeitaufwand bei Unternehmen und Behörden erfordert und hier ein kontinuierlicher Bedarf nach Information, Beratung und Weiterbildung besteht. |
Finanzielle Unterstützung
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55. |
fordert die Schaffung eines finanziellen Rahmens, der gleiche Bedingungen für die Umstellung der Branche auf sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien sicherstellt und zu Verhaltensänderungen anregt, zugleich jedoch die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen und internationalen Markt gewährleistet. Mit diesen Maßnahmen soll eine nachhaltige Umstellung ermöglicht werden, die dem sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt förderlich ist; |
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56. |
fordert angesichts der Krise nach der COVID-19-Pandemie, die spürbare Auswirkungen auf die Finanzen und das Funktionieren der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hat, dass die Europäische Union direkten Zugang zur Finanzierung von Projekten für nachhaltige Chemikalien gewährt. Darüber hinaus muss die EU den Regionen im Wandel zusätzliche Unterstützung gewähren; |
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57. |
unterstreicht, dass rechtliche und finanzielle Instrumente bereitgestellt werden müssen, die die Bekanntmachung und Unterstützung innovativer Lösungen für die Entwicklung einer neuen Generation von Chemikalien auf lokaler und regionaler Ebene sowie die ökologische Umstellung der chemischen Industrie ermöglichen; |
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58. |
unterstützt die Einrichtung eines Fonds für das EU-weite Human- und Umwelt-(Bio-)Monitoring im Rahmen von Horizont Europa. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt.
(2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/36 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz der Meeresumwelt
(2021/C 300/08)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt die Befassung durch den portugiesischen Ratsvorsitz zum Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz der Meeresumwelt; |
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2. |
ist zutiefst besorgt darüber, dass entgegen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der von der EU auf der Meereskonferenz der Vereinten Nationen von 2017 eingegangenen Verpflichtung bis 2020 kein guter Umweltzustand der Meeresumwelt in der EU erreicht wurde; |
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3. |
weist auf die lebenswichtigen Funktionen gesunder Meere für unseren Planeten hin, zum Beispiel im Hinblick auf Sauerstofferzeugung, Klimaregulierung, Nahrungsmittelerzeugung und viele andere Ökosystemleistungen; |
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4. |
stellt fest, dass die Küsten die am dichtesten besiedelten Gebiete der EU sind. Dort ist eine große Vielfalt von Organismen heimisch. Fische benötigen in diesen empfindlichen marinen Ökosystemen Brut- und Futtergebiete, um zu wachsen und zu gedeihen; sorgt sich um die Fischbestände, auch die kommerziell genutzten Bestände, weil die Belastung der Küstenräume durch die Stadtentwicklung und den Tourismus immer mehr zunimmt; |
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5. |
warnt vor einer weiteren Verschlechterung des Zustands der Küsten und Meere der Union aufgrund der Belastung durch den Klimawandel und der Versauerung der Meere. Hierdurch werden die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Meere bis an die Belastungsgrenzen unseres Planeten verändert, was zu irreversiblen Veränderungen der ökologischen Bedingungen für das Leben auf der Erde führt; |
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6. |
unterstützt die Ziele des europäischen Grünen Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zum Schutz der biologischen Vielfalt; betont, dass besser veranschaulicht und stärker hervorgehoben werden muss, wie wichtig die Meere für die EU sind; fordert die Kommission auf, in ihren 2021 vorzulegenden Aktionsplan zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme klare, messbare Ziele mit entsprechenden Fristen im Einklang mit dem auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt zu vereinbarenden globalen Rahmen für die Biodiversitätspolitik nach 2020 aufzunehmen (1); weist darauf hin, dass die zentrale Rolle unserer Meere und Küsten für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in den vorgeschlagenen Lösungen angemessen berücksichtigt werden muss (2); |
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7. |
betont, dass 94 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger Umweltschutz für wichtig halten (3), was deutlich macht, dass er in einem systematischen, bereichsübergreifenden Ansatz auf allen Ebenen voll in die öffentliche Entscheidungsfindung einbezogen werden muss; |
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8. |
ist der Ansicht, dass die Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen ferner die Bedeutung der Natur für Erholung, Gesundheit und psychisches Wohlbefinden vor Augen führen; unterstreicht, dass beim Wiederaufbau der Wirtschaft dem wahren Wert der Natur und der biologischen Vielfalt mithilfe grüner Aufbau- und Resilienzpläne voll und ganz Rechnung getragen werden muss; unterstreicht, dass Investitionen in die Meeresumwelt kurzfristig einen sozioökonomischen Nutzen und mittel- bis langfristig einen Nutzen für die Umwelt erbringen können, unter anderem durch die aktive Wiederherstellung von Meeresökosystemen, die Ausweitung der elektronischen Fernüberwachung (REM) und die Beendigung der Verschmutzung durch Plastikmüll an der Quelle (4); |
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9. |
hält zur erfolgreichen Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zur Beendigung der Umweltzerstörung eine echte Kreislaufwirtschaft für erforderlich, die sich auf eine verantwortungsvolle Produktion stützt und mit der klare Ziele für die Wiederverwendung von Gütern, eine Konsumreduzierung und das Materialrecycling verbunden sind, wodurch sich der Primärrohstoffeinsatz deutlich senken ließe; ist der festen Überzeugung, dass für die miteinander verflochtene Klima-, Biodiverstitäts- und Ressourcenkrise ein gemeinsamer Lösungsansatz nötig ist; |
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10. |
unterstreicht, dass der ökosystembasierte Ansatz sowie das Vorsorge- und das Verursacherprinzip die wichtigsten politischen Grundsätze für die EU-Gesetzgebung über die Meeresumwelt sind; |
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11. |
ist der Ansicht, dass es an der Zeit ist zu handeln, indem sowohl strukturelle Probleme bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie behoben als auch Maßnahmen eingeleitet werden, mit denen die ungenutzten Möglichkeiten der lokalen und subnationalen Behörden zum Schutz der Meeresumwelt in der EU erschlossen werden; |
Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer besseren Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
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12. |
weist darauf hin, dass sich viele der von den Behörden auf lokaler oder subnationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen und getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die Planung und Genehmigung menschlicher Aktivitäten wie Städtebau, Verkehrsvorhaben, Abwasserbehandlung, Abfallbewirtschaftung, industrielle Produktion, Landwirtschaft, Energieerzeugung usw. unmittelbar oder mittelbar auf die Qualität des Wassers, der Meere und der marinen Biodiversität auswirken, sowohl in Küstenräumen als auch auf See. Daher muss der Umweltschutz in alle Arten öffentlicher Beschlussfassung einfließen; betont, dass eine umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge maßgeblich zur Umstellung der Menschen und der Regionen auf Ressourceneffizienz und ökologische Nachhaltigkeit beitragen kann; |
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13. |
zollt den vielen Gemeinden und Regionen Anerkennung, die bereits bei einigen erfolgreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Meeresumwelt zusammenarbeiten, und erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie diesen Bemühungen in vollem Umfang Rechnung tragen und sie in die Planung und Bewertung ihrer nationalen Strategien für die Meeresumwelt einbeziehen; bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Strategien für die Meeresumwelt für Kontinuität, Koordinierung und Zusammenarbeit sorgen müssen, um die vertikale Abstimmung zwischen nationalen, subnationalen und lokalen Behörden zu stärken und zu verbessern; |
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14. |
stellt fest, dass sich viele Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weder ihrer Handlungskompetenzen noch Pflichten bewusst sind; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die zur Verwirklichung der Ziele der Meeresstrategie eingeführten Verfahren zu prüfen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Entscheidungsorgane zu klären und sie darüber zu informieren, um die Wirksamkeit und Effizienz der Strategie zu gewährleisten; |
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15. |
betont, dass die Rolle anerkannt werden sollte, die den lokalen und subnationalen Behörden bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zukommt; fordert die Kommission auf, Vorschriften für die Mitgliedstaaten vorzuschlagen, mit denen geregelt wird, wie diese Behörden in das Konsultationsverfahren und die Ermittlung, Konzipierung und Planung von Maßnahmen einzubeziehen sind. Zugleich müssen die Zuständigkeiten geklärt und mehr Engagement und Eigenverantwortung seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gefördert werden; |
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16. |
sieht bei Unternehmen die Bereitschaft zur Unterstützung greifbarer Wiederherstellungsprojekte; betont, wie wichtig bei der Meeresstrategie Kontinuität und eine langfristige Vision sind, auch auf lokaler Ebene; ist überzeugt, dass eine klare und transparente Ausrichtung der Meeresstrategie Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen schafft; |
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17. |
nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, die Standards, Verfahren, Schwellenwerte und Berichterstattungregeln in puncto Wasser und Biodiversität, die sich aus verschiedenen Rechtsakten der EU ergeben, zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit benachbarten Drittstaaten zu harmonisieren; |
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18. |
plädiert für eine weitere Zusammenarbeit mit den regionalen Meeresübereinkommen; hält es für wichtig, eine regional einheitliche Auffassung davon, was ein „guter Umweltzustand“ ist, zu entwickeln; ist der festen Überzeugung, dass ein harmonisierter Ansatz und eine aufeinander abgestimmte Berichterstattung letztlich zu Synergien und Ressourceneinsparungen führt; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Verwirklichung eines harmonisierten und zuverlässigen Datenerhebungssystems zu unterstützen und sich dafür einzusetzen; |
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19. |
betont, dass zur Erkennung allmählicher Umweltveränderungen, zur Verfolgung der maßgeblichen Faktoren der Ökosystemschädigung und zur Evaluierung von Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen Langzeitdatenreihen notwendig sind; |
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20. |
empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten Küstengemeinden und -regionen angesichts ihrer Ortskenntnis in die Datenerhebung und -auswertung einbinden; plädiert für Aufgeschlossenheit gegenüber der Bürgerwissenschaft; |
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21. |
gratuliert der Kommission zu ihrem öffentlich zugänglichen Internetportal für Meeresinformationen WISE (5) (Water Information System for Europe), das u. a. von den Mitgliedstaaten gemeldete Daten zum Status der einzelnen Deskriptoren liefert; die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich die elektronische Berichterstattung verbessern; |
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22. |
räumt ein, dass der erste Umsetzungszyklus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie komplex und schwierig war, betont jedoch, dass ohne vorgegebene Schwellenwerte und klare, ehrgeizige und messbare Ziele niemals Fortschritte erzielt werden; drängt daher darauf, derartige Ziele nun umgehend festzulegen; |
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23. |
unterstreicht, dass die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gänzlich von der erfolgreichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser abhängt; fordert daher die Kommission auf, zu prüfen, wie sich die Abstimmung und die Kohärenz zwischen den beiden Richtlinien verbessern lässt, und Leitlinien für die Koordinierung ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten vorzuschlagen; |
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24. |
hält eine kohärente Bewirtschaftung von Meeresräumen durch die verschiedenen Interessenträger für nötig; betont, dass ein ökosystembasierter Ansatz die Grundlage für die Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung ist. Anzustreben sind Bewirtschaftungsentscheidungen, die einem guten Umweltzustand förderlich sind; |
Das ungenutzte Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
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25. |
regt an, dass die Menschen und die Regionen an der Küste dies als Chance begreifen, die lokale Wirtschaft anzukurbeln, neue Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Zustand der Küstengewässer zu verbessern, indem sie den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, LIFE und andere EU-Instrumente für Maßnahmen und Projekte nutzen, die zu den Zielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beitragen; |
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26. |
weist darauf hin, dass die Ergebnisse lokal durchgeführter Maßnahmen in die Beurteilung der nationalen Meeresstrategie einfließen müssen; betont, dass die Maßnahmen bevorzugt langfristig angelegt sein sollten, weil Ergebnisse aufgrund der Langsamkeit, mit der sich die Meeresumwelt erholt, Zeit brauchen; macht darauf aufmerksam, dass Finanzmittel für eine geeignete langfristige Bewertung bereitzustellen sind; |
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27. |
stellt fest, dass der Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen der Küstenregionen gehört; betont, dass ein nachhaltiger Tourismus ganzheitlich ausgerichtet werden muss, indem auch dem Wohlergehen der Küstenbevölkerung und dem, was unter der Meeresoberfläche vor sich geht, Rechnung getragen wird; |
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28. |
weist darauf hin, dass sich Kunststoffabfälle und durch den Tourismus verursachter Unterwasserlärm am stärksten auf die Meeresfauna auswirken können; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, die Natur und die marine Tier- und Pflanzenwelt — die Hauptattraktionen der Küsten — zu schützen; fordert die Küstenorte auf, Ideen wie „stille Buchten“ zum Kayakfahren oder motorbootfreie Zonen zu fördern, was nicht nur den örtlichen Anwohnern, sondern auch den „Bewohnern der Welt unter Wasser“ zugutekäme; |
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29. |
merkt an, dass nach Umweltgesichtspunkten differenzierte Hafengebühren den Küstenregionen eine effiziente Möglichkeit zur Verbesserung des Umweltzustands und zur Reduzierung der Emissionen in die Luft und das Wasser sowie des Abfalls und der Lärmemissionen bieten können; |
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30. |
fordert, Küstengemeinden und -regionen bei Entscheidungen über die Schiffswegeführung zu Rate zu ziehen; |
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31. |
ist der Ansicht, dass sich mit gut bewirtschafteten, kombinierten Land-/Meeresschutzgebieten die empfindlichen Übergangszonen zwischen der terrestrischen und der marinen Umwelt besser schützen lassen und zugleich die Attraktivität der Küstenregionen als Zentren für Erholung und nachhaltigen Tourismus steigern lässt; |
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32. |
weist darauf hin, dass auch die Menschen und Regionen im Binnenland auf die Meere mit ihren lebenswichtigen Funktionen sowie im Hinblick auf Nahrungsmittelversorgung, Erholung, Verkehr, Energie usw. angewiesen und gleichermaßen für die auf den vorgelagerten Stufen entstehende Verschmutzung verantwortlich sind; |
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33. |
regt die Gemeinden und Regionen an, eigene Initiativen zu ersinnen und untereinander — auch grenzübergreifend — sowie mit den Hinterlandgebieten zusammenzuarbeiten, um Maßnahmen zur Bewältigung bestimmter Probleme wie Verschmutzung durch Plastikmüll, Eutrophierung, schadstoffbelastetem Oberflächenabfluss, übermäßigem Boots- und Schiffsverkehr oder jeglicher sonstiger Probleme zu ermitteln und zu konzipieren; bekräftigt, dass zur Förderung derartiger Initiativen EU-Mittel bereitstehen; |
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34. |
ist bereit, etwaige Initiativen zur Einrichtung der Plattform „EU-Städte für gesunde Meere“ zu unterstützen, die den Städten in der EU ein gemeinsames Vorgehen gegen die Ursachen des Verlusts der marinen Biodiversität und der Verschlechterung der Meeresumwelt ermöglicht; |
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35. |
weist darauf hin, dass die Wechselwirkungen zwischen Land und Meer und die Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche komplexe Fragen im Hinblick auf die Erhaltung der Meeresumwelt darstellen, was die meisten lokalen und subnationalen Behörden, die über begrenzte Kapazitäten, personelle Ressourcen, Zeit und finanzielle Mittel verfügen, vor Herausforderungen stellt; |
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36. |
ist der festen Überzeugung, dass sich das bislang ungenutzte Potenzial für ehrgeizigere Maßnahmen auf subnationaler Ebene zur wirksameren Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie freisetzen lässt, wenn die lokalen und subnationalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wissensaustauschs unterstützt und ihnen technische Hilfe und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden; |
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37. |
schlägt vor, einschlägige EU-Mittel einzusetzen und eine offene „EU-Meeresakademie“ mit jungen Wissenschaftlern aus allen Mitgliedstaaten zu schaffen, die über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügen und in Zusammenarbeit mit Universitäten neue Erkenntnissen und Informationen über die Bedeutung gesunder Meere, die Verbindungen zwischen der Meeresschutzpolitik und anderen Politikbereichen, mögliche Maßnahmen und bewährte Verfahren zusammentragen und kontinuierlich verbreiten; |
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38. |
ruft die Kommission auf, das Subsidiaritätsprinzip in die Tat umzusetzen und eine Taskforce für den Schutz der biologischen Vielfalt der Meere Europas bis 2030 einzusetzen, der eine Reihe von Projektleitern operationeller Umweltvorhaben angehören, auf die subnationale Behörden zurückgreifen können, um freiwillige Projekte und Maßnahmen zur Lösung spezieller Probleme in bestimmten Meeresabschnitten oder landseitigen Räumen durchzuführen; schlägt vor, dass diese Taskforce die teilnehmenden Regionen beim Erwerb der richtigen Fertigkeiten unterstützen könnte, indem sie Fachleute anwirbt sowie operative Hilfe bei der Planung und Organisation leistet und sie bei Projekten und der Beantragung von EU-Mitteln berät; |
Bereiche, in denen die EU für gleiche Rahmenbedingungen sorgen muss
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39. |
begrüßt die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Reduzierung des Pestizideinsatzes und des Nährstoffeintrags und stellt fest, dass in der EU eine der Hauptquellen der Meereseutrophierung landwirtschaftliche Düngemittel sind; vertritt die Auffassung, dass die neuen Ziele die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit gewährleisten müssen; |
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40. |
betont, wie wichtig eine wirksame Umsetzung des voraussichtlich im Mai 2021 veröffentlichten ehrgeizigen Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU für Luft, Wasser und Boden für die Meeresumwelt ist; |
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41. |
ist sich bewusst, dass es sich bei den Nährstoffen Stickstoff und Phosphor um wesentliche Rohstoffe handelt und Phosphor auf der EU-Liste kritischer Rohstoffe steht; weiß, dass Nährstoffe wirksam aus Abwasser rückgewonnen werden und abgebaute neue Rohstoffe ersetzen können; ruft die Kommission auf, EU-Vorschriften vorzuschlagen, mit denen ein verbindlicher Anteil rückgewonnener Nährstoffe aus in der EU in Verkehr gebrachten Düngemitteln vorgegeben wird; |
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42. |
unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, 30 % der Meere in der EU durch ein zusammenhängendes Netz wirksam bewirtschafteter Meeresschutzgebiete zu schützen, u. a. indem Bestandsauffüllungsgebiete nach Maßgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ausgewiesen werden sowie Gebiete, in denen die schädlichsten Fischereitechniken und Wirtschaftsaktivitäten eingeschränkt sind; |
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43. |
stimmt dem Ziel zu, 10 % der Meeresgebiete der EU streng zu schützen, wobei hierzu Gebiete zählen, in denen sämtliche Fänge und Wirtschaftsaktivitäten untersagt sind, d. h. Nullnutzungszonen; betont, dass das Netz der Meeresschutzgebiete repräsentativ für die Vielfalt der Meeresökosysteme der EU sein muss; unterstreicht, dass jedes Meeresschutzgebiet über ein Verwaltungsorgan und einen Bewirtschaftungsplan mit klaren Erhaltungszielen und -maßnahmen sowie einer angemessenen Überwachung verfügen muss; |
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44. |
ist beunruhigt darüber, dass bei den in der EU existierenden Meeresschutzgebieten nicht ausreichend für Schutz sowie Überwachung und Kontrolle gesorgt wird; merkt an, dass der EUA (6) zufolge weniger als 1 % der europäischen Meeresschutzgebiete als vollständig geschützte Meeresschutzgebiete angesehen werden können; stellt fest, dass in den Meeresschutzgebieten zahlreiche menschliche Aktivitäten wie u. a. Offshore-Ölförderung, Mineralienabbau, Ausbaggerungen, Schifffahrt, Fischerei und Aquakultur häufig nicht reguliert sind; fordert, auf der Ebene eines zusammenhängenden Netzes die schädlichsten Aktivitäten in Meeresschutzgebieten einzuschränken; |
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45. |
weist darauf hin, dass EU-Umweltvorschriften wie die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Naturschutzrichtlinien gemäß einem Bericht des Rechnungshofs (7) zum Großteil nicht ausreichend umgesetzt wurden und angesichts des Zustands der Meeresumwelt strengere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zur Umsetzung der betreffenden Maßnahmen zu unternehmen, um für einen besseren Schutz der Meeresumwelt zu sorgen; |
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46. |
betont, dass seit 2013 und der Reform der GFP das Bewusstsein dafür, wie sich der Klimawandel und die Versauerung auf die Meere auswirkt und wie rasch diese Veränderungen eintreten können, deutlich geschärft wurde; ist überzeugt, dass das zentrale Bewirtschaftungsziel der EU-Fischerei nicht mehr einzig die Maximierung des Fischereiertrags sein darf; ist der festen Überzeugung, dass vielmehr auf die Wiederauffüllung der Fischbestände über das für ihre wichtigen Meeresökosystemfunktionen erforderliche Niveau hinaus abgezielt werden muss, damit ein Puffer gegen Stressfaktoren wie Klimawandel und Biodiversitätsverlust entsteht. Auf diese Weise wären auch künftig wesentliche Ökosystemleistungen wie Sauerstoffproduktion, Klimaregulierung, CO2-Speicherung und Nahrungsmittelversorgung sichergestellt; |
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47. |
hält es für unbedingt erforderlich, alle schädlichen Fischereisubventionen, die zu übermäßigen Fangkapazitäten, Überfischung, Klimawandel und Meeresversauerung beitragen, abzuschaffen; dringt auf eine stärkere Förderung von Forschung und Innovation als Beitrag zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der europäischen Schiffsflotte, insbesondere durch die Entwicklung alternativer Kraftstoffe, die in bestehenden Wasserfahrzeugen eingesetzt werden könnten, sowie durch die Aufhebung der in der Energiebesteuerungsrichtlinie festgelegten Steuerbefreiung von in der Fischerei eingesetzten Kraftstoffen; |
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48. |
weist auf die langsame Erholung empfindlicher Tiefseeökosysteme und die daraus folgende Notwendigkeit einer wirksamen Umsetzung der Tiefsee-Verordnung der EU hin; weist auf die Forderung hin, in Gebieten, in denen es gefährdete marine Ökosysteme gibt oder solche vermutet werden, die Fischerei mit grundberührendem Fanggerät unterhalb von 400 Metern Tiefe einzustellen; fordert nachdrücklich, die Auswirkungen der Grundfischerei in Gebieten zwischen 400 und 800 Metern Tiefe zu begrenzen und Gebiete, in denen es gefährdete marine Ökosysteme gibt oder solche vermutet werden, zu sperren; |
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49. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, den ökosystembasierten Ansatz im Fischereimanagement stärker umzusetzen, auch durch die zunehmende Anwendung von Mehrartenansätzen, um die negativen Auswirkungen von Fischereitätigkeiten und anderen Faktoren wie dem Klimawandel auf Meeresökosysteme, Fischpopulationen und die Gesellschaft zu mindern und die Widerstandsfähigkeit der Meere gegenüber dem Klimawandel zu gewährleisten; bekräftigt, dass vollständig dokumentierte Fischerei- und Qualitätsdaten der Schlüssel zu einem besseren Fischereimanagement sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Erhebung von Daten über die Freizeitfischerei unter Berücksichtigung ihrer Umweltauswirkungen und ihres sozioökonomischen Wertes zu verbessern; |
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50. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein EU-Klimagesetz; hebt die entscheidende Rolle hervor, die die Meere bei der Regulierung des Klimas und dem Erhalt des Lebens auf der Erde spielen; betont, dass die Meere sehr stark belastet sind und sich ihr Zustand rasch verschlechtert; fordert daher die Kommission auf, analog zum Klimagesetz ein Meeresgesetz vorzuschlagen; |
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51. |
ist der festen Überzeugung, dass durch die Umsetzung der in dieser Stellungnahme unterbreiteten Vorschläge der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verstärkt werden könnte. Die EU muss bei der Ausarbeitung des Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 und seiner Umsetzung, aber auch hinsichtlich des Nachhaltigkeitsziels der Vereinten Nationen Nr. 14 „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“ vorangehen; |
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52. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um ein Gleichgewicht zwischen der Fangflottenkapazität und den Fischbeständen zu intensivieren und dabei die Instrumente der GFP- und der EMFAF-Verordnungen besser zu koordinieren und aktiver zu nutzen; |
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53. |
ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Einsatz von Wäschern auf Schiffen als ein Weg zur Einhaltung niedrigerer Schwefelgrenzwerte; weist darauf hin, dass das Wäscher-Abwasser hochtoxische Substanzen mit langfristigen Auswirkungen auf die Meeresumwelt enthält, die zu Bioakkumulation, Versauerung und Eutrophierung führen; fordert die Kommission auf, ein Verbot des Ablassens von Wäscher-Abwasser in der EU sowie Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Anreiz für die Verwendung alternativer Kraftstoffe statt Schwerölen in der Schifffahrt bieten; |
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54. |
fordert die Kommission auf, einen Ozeanfonds einzurichten, wie vom Europäischen Parlament in seinem Bericht zu einem globalen Datenerhebungssystem für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) vorgeschlagen, um die Energieeffizienz von Schiffen zu verbessern und Investitionen in innovative Technologien und Infrastrukturen zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs sowie den Einsatz von aus erneuerbaren Energien gewonnenen nachhaltigen alternativen Kraftstoffen und emissionsfreien Antriebstechniken zu fördern; befürwortet den Vorschlag, 20 % der Einnahmen des Fonds für den Schutz, die Wiederherstellung und die bessere Bewirtschaftung von durch die Erderwärmung beeinträchtigten marinen Ökosystemen wie etwa Meeresschutzgebieten zu verwenden; |
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55. |
fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung der Richtlinie über Sportboote und Wassermotorräder ehrgeizige Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen festzulegen, einschließlich der Emissionen über und unter Wasser; fordert die Kommission nachdrücklich auf, elektrische Antriebe in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen; |
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56. |
ist zutiefst besorgt über die irreversible Umweltverschmutzung, die durch die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt verursacht wird; weist darauf hin, dass die Kosten für die Entfernung von Mikroplastik aus dem Wasser von lokalen Gebietskörperschaften, Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserversorgungsunternehmen getragen werden; fordert die Kommission daher auf, strenge verbindliche Regulierungsmaßnahmen zu erlassen, um die unbeabsichtigte Freisetzung sämtlicher Mikroplastikteilchen an der Quelle zu verringern, und die allgemeine allmähliche Abschaffung der absichtlichen Zusetzung von Mikroplastik einschließlich Nanoplastik und biologisch abbaubarer und löslicher Polymere zu beschließen; |
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57. |
betont, dass Sportplätze einen der größten Anteile an absichtlich zugesetztem Mikroplastik haben, das in die Umwelt gelangt, und dass vor allem lokale Gruppen und Gemeinden die Kosten für Maßnahmen zur Eindämmung dieser Umwelteinträge tragen; betont, dass es mehrere natürliche Alternativen zu Gummigranulat gibt, und fordert die Kommission daher auf, ein Verbot der Neueinstreu von Sportplätzen mit Granulat mit einem Übergangszeitraum von sechs Jahren zu beschließen; |
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58. |
sieht in Pfandsystemen ein wirksames Mittel, um das in der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe festgelegte verbindliche Ziel einer Sammelquote von 90 % für Getränkebehälter aus Kunststoff bis 2029 zu erreichen; ruft Mitgliedstaaten, die noch nicht über ein Pfandsystem für Getränkebehälter aus Kunststoff verfügen, auf, ein solches System einzurichten, und regt an, dass sie sich dabei auf gute Erfahrungen von Nachbarstaaten stützen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zur Nutzung kompatibler nationaler Pfandsysteme als Schritt hin zu einem Binnenmarkt für Verpackungen anzuleiten. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) COM(2020) 380 final.
(2) Siehe den IPCC-Sonderbericht über die Ozeane und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima.
(3) (EC, 2017b) EUA-Bericht 17/2019: Marine messages II.
(4) Siehe https://www.birdlife.org/sites/default/files/turning_the_tide_june2020_1.pdf.
(5) https://water.europa.eu/marine.
(6) Siehe Kasten 3.2 des EUA-Berichts 17/2019: Marine messages II.
(7) Sonderbericht 26/2020 des Europäischen Rechnungshofs: Meeresumwelt: EU-Schutz ist weit gefasst, aber nicht tiefgreifend.
(8) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2015/757/oj?locale=de.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/43 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erfahrungen und Erkenntnisse der Regionen und Städte während der COVID-19-Krise
(2021/C 300/09)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Einleitende Bemerkungen
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1. |
weist darauf hin, dass die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Gesundheitskrise eine umfassende und breit gefächerte Reaktion erfordert, die nicht nur dem nationalen, sondern auch dem internationalen und grenzüberschreitenden Kontext sowie den lokalen und regionalen Bedürfnissen Rechnung trägt; |
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2. |
bekräftigt seine Absicht, eng mit den europäischen Städten und Regionen und ihren Netzen, den Mitgliedstaaten, den EU-Organen und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um eine Bilanz der Lehren aus dem Management der COVID-19-Krise und des Aufbaus auf allen Regierungsebenen zu ziehen, um so die Reaktionsfähigkeit der EU im Falle künftiger Pandemien und anders gearteten Krisen zu verbessern; |
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3. |
hält fest, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Fall nicht unterschätzt werden darf. Sie haben den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer Bürgernähe die vor Ort bestehenden Bedürfnisse kennen; außerdem sind sie für Sofortmaßnahmen zuständig. Daneben spielen auch verschiedene Formen der Beteiligung der Zivilgesellschaft eine sehr wichtige Rolle, wenn es darum geht, engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu halten und Dienstleistungen für diese zu erbringen; |
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4. |
macht darauf aufmerksam, dass 19 von 27 Mitgliedstaaten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine primäre und/oder alleinige Zuständigkeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit übertragen haben; |
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5. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der COVID-19-Krise jetzt und in Zukunft an vorderster Front stehen, da sie als die Ebene mit der größten Bürgernähe auf gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Notlagen, von denen ihre Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, reagieren und federführend für eine nachhaltige und resiliente Erholung unserer Gesellschaft sorgen; |
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6. |
hält eine bessere Koordinierung zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen für erforderlich, um eine kohärente und wirksame Reaktion auf künftige Krisen zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Bereiche wie die Beschaffung medizinischer Ausrüstung, sondern auch für grenzüberschreitende Vereinbarungen, die Schließung von Grenzen und den Personenverkehr, für wirtschaftliche Unterstützung sowie für den Informationsaustausch und vorausschauende Tätigkeiten für eine bessere Vorsorge; |
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7. |
ist ferner davon überzeugt, dass die Frage einer Vertiefung der EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich (Artikel 168 AEUV) zur Gewährleistung einer besseren Koordinierung und Zusammenarbeit sowie einer wirksamen Reaktion auf künftige Gesundheitsbedrohungen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas erörtert werden sollte; hält die Entwicklung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips für erforderlich; |
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8. |
weist erneut darauf hin, dass die Grenzregionen aufgrund ihrer Lage besonders stark von der Pandemie betroffen sind. Da die Maßnahmen in den Nachbarländern nicht eindeutig sind, führt dies zu großer Unsicherheit und Unannehmlichkeiten für die Bewohner und Unternehmer in den Grenzgebieten. Daher müssen mehr Konsultationen zu u. a. Grenzschließungen, Beschränkungen des freien Personenverkehrs, wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen und anderen Vorschriften durchgeführt werden, denn Grenzregionen können als „Versuchslabore“ im Hinblick auf einen besseren europäischen Ansatz dienen; |
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9. |
begrüßt die von der EU ergriffenen Maßnahmen und neuen Vorschläge zur Bekämpfung von COVID-19 und zur Unterstützung der EU-weiten Erholung von der Krise und schlägt vor, deren Wirksamkeit vor Ort auf Grundlage der Erfahrungen aus ländlichen Gebieten, Städten und Regionen zu bewerten; |
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10. |
weist auf das AdR-Barometer 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen (1) hin, das detaillierte Fakten zu den Auswirkungen von COVID-19 auf lokaler und regionaler Ebene liefert und konkrete Beispiele sowohl für bewährte Verfahren als auch für die Probleme umfasst, denen sich die Städte und Regionen einschließlich der ländlichen Gebiete und der strukturschwachen Regionen gegenübersehen; |
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11. |
fordert die EU-Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne auf nationaler und europäischer Ebene im Zusammenhang mit COVID-19 und möglichen künftigen Pandemien einzubeziehen, und ist davon überzeugt, dass bei diesen Maßnahmen eine lokale und regionale Dimension erforderlich ist, damit sie Wirkung entfalten können; |
Eine Krise mit Auswirkungen auf die regionalen Gesundheitssysteme
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12. |
hebt die Verantwortlichkeiten im Gesundheitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vielen Mitgliedstaaten hervor; würdigt die Maßnahmen, die die Gemeinden, Städte und Regionen unternommen haben, um die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, systemrelevante Gesundheitsdienste zu managen, die Angehörigen der Gesundheitsberufe zu unterstützen und in die Gesundheitssysteme vor Ort zu investieren, wobei sie unter dem in dieser ernsten Gesundheitsnotlage herrschenden immensen Druck eng mit der Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren zusammengearbeitet haben; |
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13. |
ist mit Blick auf die Schaffung einer künftigen europäischen Gesundheitsunion und die angekündigte Debatte über die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich im Rahmen der Konferenz zur Zukunft der EU überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in diese Diskussionen über die Erweiterung der Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich einbezogen werden müssen; |
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14. |
weist auf die bestehenden regionalen Ungleichheiten in den Gesundheitssystemen sowie auf die Engpässe bei der Notfallvorsorge hin, die im AdR-Barometer 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen aufgezeigt werden; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und die EU-Organe nachdrücklich dazu auf, ausgehend von den in der letzten Zeit von den Städten und Regionen vor Ort gesammelten Erfahrungen Maßnahmen zur Verringerung dieser Ungleichheiten zu ergreifen; ist der Ansicht, dass die übergeordnete Bedeutung öffentlicher Investitionen in die Gesundheitssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters stärker berücksichtigt werden sollte; |
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15. |
betont, dass die Berichterstattung auf EU-Ebene über die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und die Daten für eine bessere Vorsorge eine lokale und regionale Dimension umfassen und nicht nur auf nationalen Daten beruhen sollte; weist darauf hin, dass dies besonders wichtig ist, um die Bewegungsfreiheit des Einzelnen, insbesondere von Grenzgängern in jenen Gebieten zu wahren, in denen die Verbreitung des Virus unter Kontrolle ist; |
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16. |
fordert eine leistungsstarke und verstärkte, auf Solidarität gründende EU-Impfstrategie; hält es aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen für wichtig, am gemeinsamen Lieferprozess der EU für COVID-19-Impfstoffe festzuhalten; ist der Ansicht, dass die EU den gemeinsamen Markt für Impfstoffe und Schutzausrüstungen beibehalten und verteidigen sollte. Kein Land sollte Lieferungen stoppen oder eigene Verträge mit Impfstoffherstellern abschließen können. Es ist wichtig, dass die auf EU-Ebene unterzeichneten Abkommen transparent sind und klare Anforderungen an die Lieferung von Impfstoffen aufgestellt werden, da die EU viel Geld in die Entwicklung und die Produktionsanlagen steckt; |
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17. |
ist davon überzeugt, dass die EU Engpässe angehen und ihre Abhängigkeit von Drittländern verringern muss, indem sie die Mitgliedstaaten und Unternehmen dazu anhält, die Produktion von bestimmten Arzneimitteln und kritischen Stoffen einschließlich Impfstoffen sowie von Schutzausrüstungen wieder nach Europa zurückzuholen, um die strategische Autonomie der EU zu gewährleisten und die Vorsorge und Resilienz sowohl im Normal- als auch im Krisenfall zu verbessern; |
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18. |
hält es für unerlässlich, dass die europäischen Regionen mit Blick auf die Bevölkerung belastbare und gesicherte Daten zu gesundheitlichen, demografischen und sozioökonomischen Faktoren erheben, um schwächere Gruppen zu ermitteln und wirksame gesundheitspolitische Maßnahmen zu konzipieren. Dies muss auf einer tragfähigen Grundlage angemessen finanziert werden; |
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19. |
weist darauf hin, dass künftig alle Ebenen in die Ausbildung und Resilienz ihres lokalen Gesundheitspersonals investieren müssen. Dabei müssen die Gebiete mit den größten Defiziten in diesem Bereich gestärkt und die Maßnahmen haushaltspolitisch begründet werden; |
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20. |
betont, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Teil aller Notfallpläne sein sollte. Europa muss die Solidarität zwischen seinen Mitgliedstaaten und Regionen stärken und auch Bottom-up-Ansätze anwenden. Auf internationaler Ebene ist auch eine Zusammenarbeit mit den am stärksten Benachteiligten geboten, denn eine der Lehren ist: Entweder bewältigen wir die Gesundheitskrise gemeinsam oder gar nicht. Gemeinsame Investitionen können viel mehr bewirken, was sich im Gesundheitsbereich, wo Regionen und Länder Patienten aus dem Ausland aufgenommen haben, deutlich gezeigt hat. Darüber hinaus hätten alle erheblich davon profitiert, wenn die Beschaffung von Schutzausrüstung gebündelt erfolgt wäre und ein gemeinsamer Ansatz für die Bündelung von Wissen und Forschungsergebnissen zu allen mit der Pandemie zusammenhängenden Themen verfolgt worden wäre. Europa muss seine Forschungskraft und seine heimische Produktion ausbauen und schützen, sowohl in Bezug auf Impfstoffe als auch in Bezug auf Medizinprodukte und Ausrüstungen für diese und mögliche künftige Pandemien, und es muss seine Selbstversorgung und seine Unabhängigkeit von ausländischen Märkten sichern; |
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21. |
ruft dazu auf, die Glaubwürdigkeit, die Rechenschaftspflicht und den gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu stärken, indem die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Ebenen richtig aufgeteilt werden und eine gute Kommunikation sichergestellt wird; eine bessere Koordinierung zwischen den politischen Ebenen — sowohl im formalen als auch im informellen Rahmen — könnte durch die Einrichtung effizienter Arbeitsgruppen zwischen der nationalen, regionalen und lokalen Ebene sowie durch eine angemessene Unterstützung der lokalen Akteure, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Form von Rahmen und Leitlinien, erreicht werden; |
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22. |
hält es für unbedingt notwendig, dass die europäischen Regionen eine spezifische Bewertung der Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen und insbesondere der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen durchführen, mehr in die Erhaltung der psychischen Gesundheit investieren und Strategien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kontext der Gesundheitskrise entwickeln; |
Auswirkungen der Pandemie auf ländliche Gebiete
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23. |
macht darauf aufmerksam, dass die Pandemie viele der bekannten Probleme ländlicher Gebiete verschärft hat, und weist erneut auf die Vulnerabilität dieser Gebiete hin; betont jedoch, dass ländliche Gebiete und insbesondere die Landwirte eine entscheidende Rolle dabei gespielt haben, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Lebensmittelsysteme in der Pandemie zu stärken. Um sicherzustellen, dass europäische Lebensmittel weiterhin reichlich vorhanden, erschwinglich und zugänglich sind, brauchen die Landwirte Unterstützung bei der Eindämmung der derzeitigen sowie künftiger Gefahren. Dabei könnten die neuesten innovativen Bewirtschaftungsmethoden und -technologien eine Schlüsselrolle spielen; |
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24. |
betont, dass Politik in der Regel aus der Sicht der Städte und städtischen Gebiete gemacht wird, wobei die politischen Maßnahmen nicht immer den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der ländlichen Gebiete Rechnung tragen; fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, den ländlichen Gebieten mehr Augenmerk zu schenken; sieht im derzeitigen Kontext die Gefahr, dass der Aufbauplan und andere EU-Maßnahmen aufgrund der Dringlichkeit der Krise so umgesetzt werden könnten, dass sie stärker den Städten und städtischen Gebieten zugutekommen. Sollten die Regionen nicht in die Erarbeitung und Umsetzung des Aufbauplans einbezogen werden, blieben manche Bedürfnisse und Möglichkeiten der ländlichen Gebiete unberücksichtigt. Darüber hinaus ist zu betonen, dass die Politik für den ländlichen Raum weit mehr ist als nur Agrarpolitik und auch die Sozial- und Dienstleistungspolitik in ländlichen Gebieten umfasst, die zwar unter dem Aspekt der Produktion häufig randständig, aber für die Umwelt und Landschaft sowie den Schutz der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung sind. Daneben sollten auch die Wirtschaftsentwicklung, Dienstleistungen, Innovationen, der Schutz der ursprünglichen Fauna und Flora, der Landschaftsschutz sowie die Erreichbarkeit ländlicher Gebiete stärker berücksichtigt werden; |
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25. |
begrüßt die Konsultation der Europäischen Kommission zu einer neuen langfristigen Vision für ländliche Gebiete; weist darauf hin, dass die Kommission unbedingt spezifische Ziele und Indikatoren für die verschiedenen Herausforderungen festlegen sollte, damit diese bewältigt werden können. Um Parallelsysteme zu vermeiden, sollten solche Ziele und Indikatoren in die Überwachung und Entwicklung im Rahmen der regionalen Entwicklung integriert werden. Damit würde das Dokument verbindlicher und die Mitgliedstaaten und die politischen Entscheidungsträger würden angehalten, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können. Auf der Grundlage der Berichte der einzelnen Mitgliedstaaten über die spezifischen Ziele und Indikatoren könnten die Fortschritte überwacht und erforderlichenfalls zusätzliche Haushaltsmittel oder Unterstützung bereitgestellt werden. Konkrete Beispiele dafür sind:
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26. |
weist darauf hin, dass die Pandemie für ländliche Gebiete nicht nur negative Folgen haben muss. Die Telearbeit dürfte langfristige Folgen für den Arbeitsmarkt haben, da sich sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten neue Möglichkeiten bieten, außerhalb der Städte zu arbeiten. Wenn ländliche Gebiete durch einen schnellen Breitbandzugang vernetzt sind und gleichzeitig wichtige öffentliche Dienstleistungen anbieten können, kann den Menschen die Entscheidung für ein Leben auf dem Land noch leichter gemacht werden; |
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27. |
sieht in der Digitalisierung und der Ökowende eindeutig auch Chancen zur Unterstützung der Erholung des ländlichen Raums; |
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28. |
hebt hervor, dass Frauen im ländlichen Raum eine entscheidende Rolle während der Pandemie gespielt haben, denn sie haben es übernommen, sich um die Umwelt und die Menschen zu kümmern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei jeder Politik für den ländlichen Raum die Gender-Perspektive mitzubeachten; |
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29. |
betont, dass der Mangel an Informationen, die fundierte Entscheidungen ermöglichen, vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Gegebenheiten noch deutlicher zutage tritt. Der Datenaustausch zwischen Regionen und Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, dieses Problem zu beheben. Dafür müssen bestimmte Technologien und die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Plattformen für den Datenaustausch können zu einer raschen Verfügbarkeit von Daten beitragen. Bestehende Systeme können auf der Grundlage neuer Informationen angepasst werden. Dies gilt für den Gesundheitssektor, ist aber auch für andere Systeme sehr nützlich, bei denen logistische Herausforderungen, Veränderungen in der Belegschaft usw. eine wichtige Rolle spielen. Es ist unerlässlich, neue Formen der Koordinierung in den Lieferketten (Werkstoffe, natürliche Ressourcen, Abfallbewirtschaftung usw.) zu etablieren, die Agrar- und Lebensmittelversorgungskette neu zu strukturieren und auf stärker kreislauforientierte und vernetzte Weise zu denken; |
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30. |
weist darauf hin, dass die Flexibilität, nicht gebundene Mittel des ELER zur Bewältigung von Liquiditätsproblemen im Zusammenhang mit COVID-19 für Landwirte und KMU in ländlichen Gebieten zu nutzen, nur jenen Mitgliedstaaten mit einer geringen Absorptionsrate dieser Mittel zugutekam, während diejenigen, die die ihnen zugewiesenen Mittel bereits verwendet hatten, nicht von dieser Maßnahme profitieren konnten; (2) |
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31. |
empfiehlt Investitionen in die Stärkung der Resilienz lokaler und globaler Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltiger Produktion, kreislauforientierten Versorgungsketten und möglichst dem Erhalt der lokalen Wertschöpfung liegen sollte. Unter dem Blickwinkel der Resilienz erscheinen die Hervorhebung der Diversität bei Anbietern und Kunden und die Schaffung von Puffern und Reserven sowie Redundanzen in Lieferketten vielversprechend, für einzelne Unternehmen kann sich dies aber auch als kostspielig erweisen; |
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32. |
ist der Ansicht, dass die Pandemie als Chance gesehen werden könnte, den ökologischen Wandel in unseren ländlichen Gebieten zu beschleunigen, beispielsweise durch die Schaffung lokaler bzw. regionaler Lebensmittelsysteme, die raschere Umsetzung der quantitativen Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie allgemeiner der Ziele des europäischen Grünen Deals, sofern dies nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit der europäischen Landwirte und Unternehmen gefährdet; |
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33. |
nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Resilienz des Lebensmittelsystems zu bewerten und einen Notfallplan zu entwickeln, um die Nahrungsmittelversorgung und die Lebensmittelsicherheit in Krisenzeiten zu gewährleisten. Mit dem Plan wird ein von der Kommission koordinierter Krisenreaktionsmechanismus eingerichtet, in den die Mitgliedstaaten eingebunden sind. Je nach Art der Krise werden verschiedene Sektoren einbezogen (Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Arbeitskräfte, Gesundheit, Verkehr, alternative Energieträger und Agrarenergie). Es muss sichergestellt werden, dass auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ländlichen Gebieten einen Beitrag zu diesem Mechanismus leisten können; |
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34. |
befürwortet die Schaffung neuer Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zusammen mit Organisationen des öffentlichen und des privaten Sektors sowie die Stärkung der Rolle der Gemeinschaften bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen für aktuelle Probleme in städtischen und ländlichen Gebieten, etwa durch die Schaffung von Gemeingütern; |
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35. |
betont, dass Solidaritätsnetzwerke und die kollaborative Wirtschaft, die sich in der Landbevölkerung sowie zwischen ländlichen und städtischen Gebieten herausgebildet haben, während der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt haben; |
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36. |
ist davon überzeugt, dass es zur Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19-Krise in ländlichen Gebieten nützlich ist, die LEADER-Initiative zu unterstützen und zu stärken und in allen Mitgliedstaaten die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung entsprechender Aktivitäten in der Gemeinschaft und Wirtschaft zu richten, von der engen Ausrichtung auf die Landwirtschaft Abstand zu nehmen und das Konzept der intelligenten Dörfer zu erkunden, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die administrativen Anforderungen müssen so angepasst werden, dass auch Freiwillige und Gruppen von Bewohnern am Programm teilnehmen können. Außerdem wird ein flexiblerer Bottom-up-Ansatz erforderlich sein, damit sowohl der Deckung des kurzfristigen Bedarfs der lokalen Bevölkerung als auch der Einführung von Innovationen auf lokaler Ebene angemessen Rechnung getragen werden kann. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die lokalen Aktionsgruppen mit Netzen von Innovatoren zusammengebracht werden; |
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37. |
betont, dass eine wirksame Reserve für Krisen im Agrarsektor zweifellos ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums zur Bewältigung künftiger Pandemie-Notfälle ist und diese auf einer tragfähigen Grundlage angemessen finanziert werden muss; |
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38. |
fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, einschließlich jener der Gebiete in äußerster Randlage, an der Konzipierung der neuen EU-Instrumente — wie etwa an den Aufbauprogrammen im Rahmen von NextGenerationEU und dem von der Kommission in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgeschlagenen Mechanismus zur Reaktion auf Lebensmittelkrisen — beteiligt werden; |
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39. |
betont, dass die operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) ein gutes Instrument zur Unterstützung von Innovationen in der Landwirtschaft sind. Ein ähnlicher Mechanismus sollte angedacht werden, um über den Agrarsektor hinausgehende Innovationen im ländlichen Raum zu fördern. Bei diesem Ansatz sollten alle relevanten Akteure, die über Wissen und Sachverstand in Bezug auf eine spezifische Herausforderung im ländlichen Raum verfügen, einbezogen werden. Zudem sollte die Schaffung von Netzwerken von Wissensvermittlern für Innovation in ländlichen Gebieten unterstützt werden, beispielsweise zu Themen wie Gesundheit oder Bildung; |
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40. |
hebt die wichtige Rolle hervor, die der regionalen Ebene bei der Ermittlung der Schwachstellen von Lebensmittelsystemen zukommt, um lokale Lebensmittelsysteme besser zu verstehen und so die Kapazitäten der lokalen Akteure besser nutzen zu können; betont, dass lokale Lebensmittelsysteme ganzheitlich betrachtet werden müssen, wobei der Fokus nicht nur auf kurze Versorgungsketten gelegt werden darf. Vielmehr muss auch der Großhandel einbezogen werden, etwa indem Supermärkte angehalten werden, Informationen und Daten über die Herkunft sowohl der Lebensmittel aus der eigenen Region als auch aus anderen Regionen mitzuteilen; unterstreicht, dass lokale Lebensmittelstrategien erarbeitet werden müssen und die Krise als Chance für eine nachhaltigere Gestaltung der Herstellungsverfahren genutzt werden sollte; unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebensmittelerzeugung in die nähere Umgebung zu verlagern und die Städte und die ländlichen Gebiete in die Steuerung der Lebensmittelpolitik einzubeziehen; |
Empfehlungen zu den Beihilferegelungen der Europäischen Kommission für den ländlichen Raum während der Krise
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41. |
nimmt zur Kenntnis, dass die EU die Unterstützung durch die nationalen Regierungen auf zweierlei Weise ermöglicht hat. Erstens wurde ein neues Instrument (SURE) geschaffen, um Ländern Darlehen in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zu gewähren, die durch Garantien der Mitgliedstaaten abgesichert sind. Von diesen Regelungen, die den Beschäftigten ein Einkommen sichern und es den Unternehmen ermöglichen, ihr Personal zu halten, haben Landwirte, Lebensmittelhersteller und andere Unternehmen im ländlichen Raum etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe profitiert. Zweitens wurden die Bedingungen und Schwellenwerte für die Gewährung staatlicher Beihilfen an betroffene Unternehmen durch die Mitgliedstaaten gelockert. Letzteres hatte die größte Bedeutung, da dadurch Landwirten und Fischern während der Pandemie Unterstützung in Milliardenhöhe gewährt werden konnte; |
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42. |
hebt hervor, dass direkt auf EU-Ebene Maßnahmen ergriffen wurden, damit sowohl Saisonarbeitskräfte als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse die Grenzen passieren konnten, wodurch Unterbrechungen der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten vermieden werden konnten. Für die langfristige Sicherung der Lebensmittelsicherheit in der EU müsste allerdings ein territoriales Lebensmittelsystem entwickelt werden; betont, dass eine Überarbeitung der Wettbewerbsvorschriften erforderlich sein könnte, um kurze, lokale Lebensmittelversorgungsketten zu entwickeln; |
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43. |
hält es für erforderlich, die Politik für den ländlichen Raum neben der Agrarpolitik als eigenständige Politik anzuerkennen und sie ausdrücklich auf die Regionalpolitik abzustimmen und in diese zu integrieren. Die Entwicklung des ländlichen Raums betrifft mehr als landwirtschaftliches Unternehmertum und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. In einer solchen Politik sollten auch Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung, des Tourismus, des Dienstleistungsangebots im ländlichen Raum, des Breitbandausbaus, der Zugänglichkeit und der Kommunikation zentrale Bedeutung haben; |
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44. |
regt an, Maßnahmen zur Flexibilisierung des EU-Haushalts zu prüfen. Beispielsweise könnte das Instrument für einen einzigen Spielraum (Single Margin Instrument) sinnvoller eingesetzt werden, wenn die Anforderung aufgehoben würde, dass über die jeweiligen jährlichen Obergrenzen hinaus mobilisierte Beträge mit dem entsprechenden Spielraum für laufende oder künftige Jahre verrechnet werden müssen. Eine weitere Option wäre die Anhebung der Obergrenze für das Flexibilitätsinstrument; |
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45. |
betont, dass eine wirksame Reserve für Krisen im Agrarsektor zweifellos ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums zur Bewältigung künftiger Pandemie-Notfälle ist und diese auf einer tragfähigen Grundlage angemessen finanziert werden muss; |
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46. |
stellt fest, dass ein Schlüsselelement der Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise darin bestand, nationale Reaktionen zu ermöglichen, und zwar durch eine Flexibilisierung des Wettbewerbs sowie insbesondere der Vorschriften über staatliche Beihilfen. Eine flexiblere Handhabung der Beihilferegeln spielte eine entscheidende Rolle bei der Absteckung des Handlungsspielraums der Behörden zur Unterstützung von Unternehmen und Haushalten und somit ihrer Fähigkeit, die Auswirkungen der derzeitigen Pandemie abzufedern; hält es für erforderlich, die Unterstützung durch die nationalen Regierungen genauestens zu überwachen, um Verzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden; |
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47. |
spricht sich dafür aus, einen Mechanismus einzurichten, um in den Mitgliedstaaten einen politischen Dialog zwischen allen einschlägigen Interessenträgern (darunter u. a. regionale Gebietskörperschaften, Unternehmen und die Zivilgesellschaft) anzuregen. Insbesondere für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass ihr Investitionsbedarf, auch in ländlichen Gebieten, in den Konjunkturprogrammen der Mitgliedstaaten in vollem Umfang berücksichtigt wird; |
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48. |
empfiehlt Investitionen in die Stärkung der Resilienz lokaler und globaler Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten. Unter dem Blickwinkel der Resilienz ist es notwendig, die Märkte zu regulieren, die Position der Landwirte gegenüber anderen Akteuren des Sektors zu stärken und die Regeln für den internationalen Agrarhandel zu ändern, um mehr Fairness und Solidarität in den Handelsbeziehungen zu fördern und territoriale Lebensmittelsysteme zu entwickeln; |
Ungeahnter Druck auf die lokalen und regionalen öffentlichen Finanzen
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49. |
betont, dass die Umsetzung der verschiedenen Sofortmaßnahmen sowohl kurz- als auch langfristig dramatische Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die lokale und regionale Wirtschaft, die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und die Tätigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zeitigt. Gleichzeitig sehen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einer steigenden Nachfrage nach öffentlichen Diensten in Bereichen wie Gesundheit und Soziales, öffentlicher Verkehr und Bildung, nach wirtschaftlichen Anreizen für lokale Unternehmen sowie nach der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gegenüber; |
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50. |
fordert mehr Mittel für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, damit diese ihre Gesundheits- und Pflegesysteme und die Notfallvorsorge sowohl kurz- als auch langfristig stärken können; |
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51. |
weist darauf hin, dass Unternehmen im ländlichen Raum Zugang zu Krediten und Eigenkapital benötigen. Banken schließen Filialen auf dem Land, da immer mehr Konten online geführt werden. Durch die Förderung von Risikokapital kann die EU diesen Zugang ermöglichen, damit Unternehmen im ländlichen Raum die gleichen Entwicklungschancen haben wie Unternehmen in dichter besiedelten Gebieten; |
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52. |
fordert die EU-Organe auf, ausreichend deutlich zu machen, wie sich die verschiedenen neuen Finanzierungs- und Förderinstrumente, darunter die Aufbau- und Resilienzfazilität, und die bestehenden nationalen und EU-Programme zueinander verhalten, um weitere Komplexität und potenziell niedrige Absorptionsraten auf lokaler und regionaler Ebene zu vermeiden (3). Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollten dazu aufgerufen werden, die lokale und regionale Ebene allgemein stärker in die Aufbaubemühungen einzubinden. Ihre Rolle an vorderster Front der Pandemiebekämpfung, bei öffentlichen Investitionen und bei diesem zweifachen Wandel muss im zentralen Aufbauplan berücksichtigt werden; |
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53. |
weist auf die Erkenntnisse aus seinem jüngsten Umsetzungsbericht zu staatlichen Beihilfen hin; stellt fest, dass die derzeitigen Fördergebietskarten und -rahmen für Regionalbeihilfen aufgrund der neuen Herausforderungen infolge der COVID-19-Pandemie und ihrer kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen die tatsächliche Situation in den Regionen der EU nicht angemessen abbilden; betont, dass die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass flexiblere Ansätze und Instrumente erforderlich sind, um die Behörden bei der wirksamen Bewältigung der Auswirkungen auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen; |
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54. |
betont, dass Sozialinvestitionen als wesentliche Priorität für einen gerechten, gleichberechtigten und inklusiven Aufbau mit Schwerpunkt auf barrierefreier sozialer Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen auf lokaler und regionaler Ebene zur Verbesserung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch den richtigen Policy-Mix und finanzielle Mittel für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Nachhaltigkeitsagenda gestärkt werden sollten. Hier gilt es, verstärkt auch Impulse für den digitalen Wandel und soziale Innovationen zu setzen; |
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55. |
weist darauf hin, dass der Aufbauplan der EU auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein sollte, die sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt so wichtig ist und zu einer neuen normalen Erholung führen wird. Die Pandemie hat gezeigt, dass wir mehr grüne Infrastruktur, klimafreundliche Mobilität und nachhaltigen Tourismus brauchen; |
Empfehlungen zum Beihilferecht
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56. |
macht darauf aufmerksam, dass die massive staatliche Unterstützung in Zeiten sinkender Steuereinnahmen und gestiegener Zahlungen für Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Fall einiger Mitgliedstaaten zu einem Anstieg der Staatsdefizite und der Staatsverschuldung führt, was sich insbesondere für jene Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Pandemie betroffen und gleichzeitig die größten Volkswirtschaften im Euro-Währungsgebiet sind, als besonders gefährlich erweisen könnte. Andererseits könnte die Angst vor höheren Staatsschulden einige Mitgliedstaaten dazu veranlassen, Investitionen oder Ausgaben in für den Aufbau entscheidenden Sektoren aufzuschieben, was höchstwahrscheinlich auch die wirtschaftlichen Unterschiede im Binnenmarkt vergrößern wird; |
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57. |
macht darauf aufmerksam, dass ausufernde und sehr strenge Regeln und Bedingungen für die Kontrolle durch die Kommission die Behörden daran hindern können, ihre Rolle bei all diesen Aufgaben wirksam wahrzunehmen, während andererseits eine sehr umfassende Flexibilität bei staatlichen Beihilfen die Gefahr birgt, dass die regionalen Ungleichheiten innerhalb der EU weiter zunehmen. Infolge der neuen Realität nach der COVID-19-Pandemie werden alle Betroffenen wahrscheinlich das richtige Verhältnis zwischen diesen beiden Größen neu austarieren müssen; |
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58. |
begrüßt die Verlängerung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen bis Dezember 2021. Sollte es nach dem Sommer zu einer weiteren Pandemie-Welle kommen oder sollten neuerlich restriktive Ausgangsbeschränkungen verhängt werden, wäre der wirtschaftliche Schaden noch deutlich größer, und die befristete außerordentliche Unterstützung würde noch dringender und länger benötigt, um den Konkurs eigentlich gesunder Unternehmen zu verhindern. Daher wäre eine Verlängerung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen insbesondere für die am stärksten von der Krise betroffenen Regionen bis zum Ende der COVID-19-Pandemie wünschenswert; |
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59. |
weist darauf hin, dass verschiedene Vorschriften angepasst werden müssen. Beispielsweise dürfte neben der kürzlich erfolgten Änderung der AGVO in Bezug auf Unternehmen in Schwierigkeiten ein flexibleres Kriterium für Unternehmen in Schwierigkeiten erforderlich sein, insbesondere für Start-ups und Scale-ups, die häufig regelmäßige Finanzierungsrunden haben und somit technisch zu Unternehmen in Schwierigkeiten werden, selbst wenn es sich bei ihnen eigentlich um gesunde und schnell wachsende Unternehmen handelt. Daher ist eine größere Flexibilität in Bezug auf die De-minimis-Regelung dringend geboten, während der Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission (4) dadurch ergänzt werden sollte, dass zusätzlich zu den Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen (Artikel 50) auch Beihilfen zur Beseitigung von pandemiebedingten Schäden vorgesehen werden. Eine „Anpassung“ der Kumulierungsvorschriften wäre sinnvoll, da u. a. unter den aktuellen Umständen die Kumulierung von Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Verordnung oder der AGVO mit den im Rahmen des befristeten Rahmens gewährten Beihilfen unter Berücksichtigung ihrer Intensität auch bei diesen beihilfefähigen Kosten zulässig sein muss; |
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60. |
spricht sich dafür aus, die Beweislast so zu verlagern, dass der Beschwerdeführer und/oder die Europäische Kommission nachweisen müssen, dass eine lokale Dienstleistung den Handel innerhalb der Union gefährdet. Als ein Argument wird angeführt, dass eine Beweispflicht der Kommission die Rechtssicherheit und die Handlungsbereitschaft bei kommunalen Entscheidungsträgern erhöhen und die Zahl an Beschwerden reduzieren würde. Zudem sei eine Änderung der aktuellen Situation dringend angezeigt, schwebe doch über einer Vielzahl von Maßnahmen das Damoklesschwert der Rückforderung, da die einzelnen Beihilfeempfänger den umfangreichen Beweisantritt nicht leisten können. In diesem Zusammenhang könnte es auch zielführend sein, das Tatbestandsmerkmal der Handelsbeeinträchtigung zu erweitern bzw. den Begriff „lokal“ näher zu konkretisieren; |
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61. |
stellt fest, dass die Regionen und Städte mit einer neuen Realität konfrontiert sind, die von den durch die COVID-19-Pandemie bedingten sozioökonomischen Herausforderungen geprägt ist. Diese neue Realität erfordert flexiblere politische Ansätze und Instrumente, die den Behörden helfen, die auf regionaler und lokaler Ebene spürbaren Auswirkungen wirksam zu bewältigen. Diesbezüglich erfassen die aktuellen Fördergebietskarten (Programmplanungszeitraum 2014–2020) die tatsächliche Lage in den EU-Regionen aufgrund der neuen Herausforderungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie und ihren kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben, nicht angemessen. Daneben sollten der Gesamtbevölkerungsanteil, die zulässigen Beihilfehöchstbeträge und die Art der Investitionen, die im Regionalbeihilferahmen vorgesehen sind, erhöht bzw. ausgeweitet werden, um den neuen sozioökonomischen Herausforderungen in den EU-Regionen infolge der Pandemie zu begegnen; |
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62. |
weist darauf hin, dass die Fördergebietskarten für Regionalbeihilfen, die bis Ende 2021 zu erstellen sind, auf statistischen Daten aus der Zeit vor 2020 beruhen, was — zumindest bis zur Halbzeitüberprüfung 2024 — die wirtschaftliche Erholung der am stärksten benachteiligten Regionen behindern könnte. Durch die Verwendung statistischer Daten aus der Zeit vor 2020 spiegeln diese Karten die wirtschaftliche Lage der unter den Buchstaben a und c genannten Gebiete („A- und C-Fördergebiete“) nicht getreu wider. Dies kann die wirtschaftliche Erholung dieser Gebiete erschweren, weil sich infolge der geänderten Einstufung einiger Gebiete die zulässige Beihilfehöchstintensität verringert oder bestimmte Beschränkungen für die Gewährung von Beihilfen an Großunternehmen gelten; fordert die Europäische Kommission daher auf, diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen und über die für 2024 vorgesehene Halbzeitüberprüfung hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die am stärksten benachteiligten A- und C-Fördergebiete nicht durch eine geänderte Einstufung in ihrer wirtschaftlichen Erholung beeinträchtigt werden; |
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63. |
hält es für erforderlich, die Auswirkungen der Pandemie auf regionaler Ebene zu bewerten, damit diese in den Fördergebietskarten im Rahmen einer Halbzeitüberprüfung im Jahr 2024 berücksichtigt werden können. Daneben müssen die zunehmenden wirtschaftlichen Ungleichheiten und die ungerechte Verteilung der Vorteile des Binnenmarkts, die durch asymmetrische staatliche Eingriffe in der gesamten EU verursacht werden, auch vor dem Hintergrund der Gefahr bewertet werden, dass einige Bürger bzw. Mitgliedstaaten einen Binnenmarkt, dessen Vorteile ungerecht verteilt sind, möglicherweise nicht länger unterstützen. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Kommission, die über diese Maßnahmen und die Beträge wacht, ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die regionalen Ungleichheiten analysiert. Diese Analyse kann dann in die Politikgestaltung einfließen und wird eine bessere Ausrichtung aller einschlägigen EU-Maßnahmen auf die spezifischen Bedürfnisse der Gebiete der EU gewährleisten; |
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64. |
ist der Auffassung, dass die für Vorschriften über staatliche Beihilfen geltenden allgemeinen Grundsätze, wie der Anreizeffekt, kein Hindernis bei der Verwendung von EU-Mitteln für den Aufbau darstellen dürfen; fordert die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Anreizeffekt als gegeben anzusehen, wenn die Beihilfe zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse führt: eine erhebliche Zunahme des Umfangs des Projekts oder der Tätigkeit; eine erhebliche Ausdehnung der geografischen Reichweite des Projekts oder der Tätigkeit; eine erhebliche Erhöhung des durch den Begünstigten des Projekts oder der Tätigkeit investierten Betrags; eine erhebliche Beschleunigung der Durchführung des Projekts oder der Tätigkeit; |
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65. |
weist darauf hin, dass die Anwendung der Beihilfevorschriften untrennbar mit dem Einsatz kohäsionspolitischer Instrumente verbunden ist. Ferner wird empfohlen, die Anwendung der vereinfachten Kostenoption, auf die in der AGVO Bezug genommen wird, ebenfalls in die Regionalbeihilfeleitlinien aufzunehmen und diese nicht auf Vorhaben zu beschränken, die ausschließlich aus den ESI-Fonds kofinanziert werden. Diese Bestimmungen bieten einen interessanten Kompromiss zwischen der erforderlichen Kontrolle öffentlicher Gelder und einem angemessenen und zugänglichen Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bestimmungen zu Standortverlagerungen, insbesondere diejenigen mit Bezug zur Kohäsionspolitik, nicht ausreichend definiert und unklar sind. Der Vorschlag, dass beihilferechtliche Freistellungen schneller und gleich im Zusammenhang mit der Genehmigung der operationellen Programme erfolgen sollten, bestätigt die engen Verbindungen zwischen den Wettbewerbs- und den kohäsionspolitischen Vorschriften; |
Förderung der Digitalisierung in ländlichen Gebieten
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66. |
weist auf die Ergebnisse des AdR-Barometers 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen (5) hin, denen zufolge die neuen, von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Reaktion auf die COVID-19-Krise eingeführten digitalen Lösungen den derzeitigen digitalen Wandel unterstützen könnten, aber auch die Gefahr einer Vertiefung der „digitalen Kluft“ zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bergen; |
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67. |
weist darauf hin, dass die Zukunft der ländlichen Gebiete von der Bereitstellung ausreichender grundlegender Dienstleistungen und Infrastrukturen und natürlich von der Überwindung der „digitalen Kluft“ abhängt; unterstreicht deren maßgebliche Bedeutung für die Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft. Nachhaltige ressourceneffiziente Geschäftsmodelle mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft sowie eine verstärkte Verwendung von biobasierten Materialien eröffnen neue Chancen, die es über die EU-Instrumente wahrzunehmen gilt; |
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68. |
fordert Strategien und Finanzmittel zur Förderung einer hohen digitalen Vernetzung für alle Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in der EU auch in ländlichen Gebieten, um sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen an die Krise und die sich wandelnde Arbeitswelt anpassen können; weist darauf hin, dass eine verstärkte Nutzung von Telearbeit zu demografischen und wirtschaftlichen Verschiebungen von den Städten hin zu Zwischenregionen oder ländlichen Gebieten führen kann; weist jedoch darauf hin, dass eine solche Verschiebung mit der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsverbindungen zwischen ländlichen Gebieten, Zwischenregionen und städtischen Gebieten einhergehen müsste; |
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69. |
fordert Investitionen in die flächendeckende Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen, wobei den ländlichen und den strukturschwachen Gebieten besonderes Augenmerk gewidmet werden muss. Darüber hinaus wird es wichtig sein, Strategien zu entwickeln, um Haushalte auf dem Land mit der erforderlichen erschwinglichen und hochwertigen Hardware auszustatten. Eine ganz spezifische Maßnahme könnte für Europa darin bestehen, Anreize für Unternehmen zu schaffen, Geräte zu spenden. Es ist notwendig, spezifische Ziele für ländliche Gebiete in Bezug auf Breitbandversorgung, Geräte und Kompetenzen im ländlichen Raum festzulegen. Der aktuelle DESI-Bericht (Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft) sollte diese Informationen enthalten; |
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70. |
unterstreicht das Erfordernis der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung für Menschen, die bessere digitale Kompetenzen benötigen, wobei zwischen verschiedenen Altersgruppen, Einkommensniveaus sowie spezifischen Zielgruppen wie Landwirten differenziert werden muss. Schulen sowie andere Einrichtungen des Zusammenlebens und der Begegnung, aber auch Ämter und Unternehmen können bei Digitalisierungsprojekten (für alle Altersgruppen) eine wichtige Rolle spielen; |
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71. |
fordert, den Bedürfnissen ländlicher Gebiete im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ mit seinem Netz europäischer digitaler Innovationszentren besondere Aufmerksamkeit zu schenken und über Plattformen, die diese spezifischen Bedürfnisse gut kennen und in enger Verbindung zu den Menschen vor Ort stehen, entsprechende Dienste anzubieten; |
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72. |
weist in Bezug auf die von der EU eingeführten Flexibilitätsmaßnahmen bei der Umsetzung der ESI-Fonds zur Bewältigung der Krise darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten die Struktur- und Kohäsionsmittel für ländliche Gebiete tatsächlich gekürzt wurden. Die Möglichkeit, den EU-Kofinanzierungssatz zu erhöhen, wirkte sich insofern nachteilig aus, als die Gesamttransfers in die ländlichen Gebiete zurückgingen, da die nationale Kofinanzierung gekürzt werden konnte; |
Wohlergehen, Armut und Lebensqualität
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73. |
betont, dass Armut und Wohlergehen in Städten und ländlichen Gebieten durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Beim Ansatz zur Lösung der Probleme wird häufig von städtischen Gegebenheiten ausgegangen. Zudem gibt es kaum vergleichende Untersuchungen zu den verschiedenen Aspekten des Wohlergehens, was eine Anpassung des Ansatzes an den ländlichen Kontext erschwert; |
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74. |
betont, dass in die (vergleichende) Forschung über Wohlergehen, Armut und Lebensqualität im ländlichen Raum investiert werden muss, um einen besseren Einblick in die spezifischen Herausforderungen zu erhalten, mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind; |
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75. |
betont, dass Freiwillige von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität und das Wohlergehen sind und eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der COVID-19-Krise spielen. Das Tätigkeitsgebiet von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen ist häufig lokal sehr eingegrenzt, z. B. auf ein Stadtviertel oder eine bestimmte Straße. Dank dieser Verankerung vor Ort und Nähe können sie dort Hilfe leisten, wo sie gebraucht wird, etwa indem sie Menschen über Maßnahmen informieren, sie mit Lebensmitteln versorgen und/oder die Fürsorge und Gesundheitsversorgung übernehmen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten diese bestehenden Freiwilligennetzwerke nutzen, um neue Wege auszuloten, jene Menschen zu erreichen, die von Armut betroffen sind oder sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Zur Erschließung des Potenzials dieser Freiwilligenorganisationen könnte in den EU-Fonds eine andere Art der Kofinanzierung für diese Organisationen vorgesehen werden. Wenn die Stunden Freiwilligenarbeit als Kofinanzierung angerechnet würden, könnten diese Organisationen etwa leichter EU-Fördermittel beantragen; |
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76. |
weist darauf hin, dass alle Regierungsebenen gezielt eine Kommunikationsstrategie ausarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass den Menschen die bestehenden Risiken bewusst sind, und um ihnen die korrekten Verhaltensweisen zu vermitteln. Aussagen, die sich nicht widersprechen, das Angebot zuverlässiger und zugänglicher Informationsquellen und die Verwendung des richtigen Bildmaterials sind wichtige Aspekte dieser Strategie. Schulungen sind sowohl für Kommunikationsteams, die die Menschen direkt erreichen, als auch für Beamte und Experten im Bereich Kommunikation erforderlich; betont, dass die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften in dieser Kommunikationsstrategie anerkannt werden muss, können diese doch als Brückenbauer zwischen den politischen Entscheidungsträgern, den Fachleuten und der Öffentlichkeit fungieren; |
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77. |
betont, wie wichtig es ist, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu überwachen. Sofortmaßnahmen dürfen nicht zu einer Zentralisierung der Befugnisse durch die nationalen Regierungen führen, wodurch die Rolle des jeweiligen Parlaments und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingeschränkt würde; |
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78. |
betont, dass einige schutzbedürftige Arbeitnehmer wie Beschäftigte digitaler Plattformen, Zusteller oder Fahrer sowie Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Personen betreuen, für unsere Wirtschaft extrem relevant sind und größerer gesellschaftlicher Anerkennung bedürfen. Darüber hinaus muss Beschäftigten in Telearbeit das Recht auf Nichterreichbarkeit garantiert werden; |
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79. |
weist darauf hin, dass laut Angaben von Eurostat in den ersten drei Monaten der Krise schätzungsweise weitere 900 000 Menschen krisenbedingt ihren Job verloren haben. Die Aufbauanstrengungen der EU müssen daher mit einer starken sozialen Dimension versehen werden, um die Sozialsysteme zu schützen, die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern und ungerechtfertigte Entlassungen zu vermeiden; |
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80. |
betont, dass die Krise das Geschlechtergefälle und das Problem geschlechtsspezifischer Gewalt verschärft hat. Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt ist in einigen EU-Ländern infolge des Lockdowns um ein Drittel gestiegen. Zudem hat die COVID-19-Krise eine klare geschlechtsspezifische Dimension. Gleichzeitig hat die Pandemie die bestehenden Ungleichheiten, die Marginalisierung und die Diskriminierung in Europa verschärft und den strukturellen Rassismus verstärkt. Darüber hinaus zeitigte sie negative Auswirkungen auf die am stärksten gefährdeten Gruppen, darunter auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen; |
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81. |
weist darauf hin, dass die Städte und Regionen und die EU-Führungsspitzen durch Zusammenarbeit im Rahmen einer erneuerten strategischen Partnerschaft ein stärkeres soziales Europa schaffen können; weist zudem darauf hin, dass gerade in der Zusammenarbeit zwischen Stadt und ländlichem Raum großes Potenzial für den Wiederaufbau („Bündelung der Kräfte“) liegt; |
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82. |
unterstreicht, dass Sozialinvestitionen als wesentliche Priorität für eine gerechte und inklusive wirtschaftliche Erholung gestärkt werden sollten. Uns bietet sich jetzt die Chance, mehr zu tun, als einfach die Folgen der pandemiebedingten Krise kurzfristig zu überwinden und das wiederaufzubauen, was wir vorher hatten bzw. den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Vielmehr können wir etwas Besseres aufbauen! Wir sollten dafür sorgen, dass alle Europäerinnen und Europäer Zugang zu einer erschwinglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung haben. Wir sollten mehr hochwertige Arbeitsplätze mit fairen Arbeitsbedingungen, inklusivere Bildungswege und Qualifizierungsmaßnahmen schaffen, für menschenwürdigen und bezahlbaren Wohnraum sorgen, die Schwächsten aktiv unterstützen und allen Menschen gleiche Chancen bieten. Um dies zu erreichen, brauchen wir umfassende Investitionen in die soziale Infrastruktur und die sozialen Dienstleistungen auf lokaler und regionaler Ebene sowie den richtigen Policy-Mix und finanzielle Mitteln für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Nachhaltigkeitsagenda; |
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83. |
unterstreicht ferner das Erfordernis einer grenzüberschreitenden Strategie und grenzübergreifender Koordinierung bei Kommunikation, Maßnahmen und wirtschaftlicher Erholung; stellt fest, dass die Solidarität zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über Staatsgrenzen hinweg erheblich gestärkt wurde (durch die gemeinsame Nutzung medizinischer Ausrüstung, Wohltätigkeitsaktionen usw.). Aufgrund der unterschiedlichen und manchmal entfremdenden Maßnahmen auf nationaler Ebene blicken die Bürgerinnen und Bürger jedoch mit Misstrauen oder auch Ängsten auf das, was auf der anderen Seite der Grenze passiert. Selbst bei einer so starken Integration wie in den Beneluxstaaten und den Staaten des Nordischen Rates sind zahlreiche Konflikte entstanden, und es wird lange dauern, bis das Vertrauen wiederhergestellt ist; |
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84. |
hebt die grundlegende Bedeutung von Transparenz in einer Krisensituation hervor: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wofür zuständig ist. In gewisser Weise hat sich die Pandemie stark auf die Art und Weise der Politikgestaltung ausgewirkt; weist darauf hin, dass eine solche Pandemie ein Gradmesser für die generelle Qualität einer Demokratie ist; |
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85. |
macht darauf aufmerksam, dass eine gute Kommunikation nur in einer für alle verständlichen Sprache möglich ist. Dabei kommt es nicht nur auf das Gesagte an, sondern auch darauf, wie es gesagt wird und ob die Aussagen und Standpunkte von den Menschen nachvollzogen werden können und dabei kulturelle Unterschiede beachtet werden; weist darauf hin, dass die Kommunikation mit Impfgegnern und die Entkräftung von Falschinformationen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung darstellen. |
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86. |
betont, dass wenn durch diese Krise eines deutlich geworden ist, dann die gegenseitige Abhängigkeit aller Menschen auf dieser Erde und wie wichtig es ist, die echten Probleme nicht aus den Augen zu verlieren, und dass sich die lokale und globale Ebene gegenseitig stärken müssen. Wir haben gelernt, dass wir uns in einer globalen Krise befinden, die eine globale und solidarische Reaktion erfordert. Dazu gehört eine stärkere internationale Zusammenarbeit, um auch den Bedarf ärmerer Regionen zu decken und zu verhindern, dass das Virus sich ungehindert verbreitet und noch gefährlichere Mutationen entstehen. Die dezentrale Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Städten hat sich als wichtiges Instrument der europäischen internationalen Zusammenarbeit erwiesen, wenn es darum geht, die am stärksten benachteiligten Gebiete bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen und einen universellen und hochwertigen Zugang zu dringend benötigten öffentlichen Dienstleistungen zu schaffen, damit das übergeordnete Ziel erreicht werden kann, dass wir alle gemeinsam diese globale Krise überwinden. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Europäischer Ausschuss der Regionen: Barometer 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen, abzurufen unter: EU-Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen (europa.eu).
(2) Ebenda.
(3) Europäischer Ausschuss der Regionen: Barometer 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen, abzurufen unter: EU-Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen (europa.eu).
(4) Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1).
(5) Europäischer Ausschuss der Regionen: Barometer 2020 zur Lage der Gemeinden und Regionen, abzurufen unter: EU-Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen (europa.eu).
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/53 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine europäische Gesundheitsunion: Die Resilienz der EU stärken
(2021/C 300/10)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen — Die COVID-19-Pandemie
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1. |
stellt fest, dass das Thema öffentliche Gesundheit infolge der Pandemie auf der Agenda der Regionen, Städte, Mitgliedstaaten und der Europäischen Union ganz nach oben gerückt und zu einer der wichtigsten politischen Prioritäten geworden ist; |
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2. |
begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung über eine Gesundheitsunion, in der vorgeschlagen wird, den derzeitigen EU-Rahmen für die Gesundheitssicherheit aus dem Jahr 2013 zu stärken. Der teilweise veraltete Rahmen beinhaltet auch den geltenden Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, der zwar den Informationsaustausch erleichtert und spezifische nationale Maßnahmen unterstützt hat, aber der derzeitigen Pandemie nicht gerecht werden konnte; |
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3. |
teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass es mehr öffentlicher Investitionen in die nationalen Gesundheitssysteme bedarf, um sie mit den Ressourcen und Mitteln auszustatten, die erforderlich sind, um die derzeitige Krise zu bewältigen und um ihre Resilienz langfristig zu stärken. Diese Ziele sollten in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semester zum Tragen kommen. Die Pandemie hat vielerorts offenbart, dass es an Möglichkeiten für eine rechtzeitige Aktivierung von Intensivpflege- und Subintensivpflege-Kapazitäten (Betten, Geräte, ärztliches und pflegerisches Fachpersonal) mangelt und es auch bei der Gesundheitsversorgung auf lokaler Ebene und der Palliativpflege zu Engpässen kommt. Insbesondere in Zeiten extremer Überlastung der Gesundheitssysteme hat dies die verschiedenen Gesundheitsversorgungssysteme der Mitgliedstaaten an ihre Grenzen gebracht. Gleichzeitig haben die Gesundheitssysteme und die Angehörigen der Gesundheitsberufe in vielen Ländern sich in hohem Maße als fähig erwiesen, ihre Tätigkeiten rasch umzustellen und sich an die neuen Bedingungen infolge der COVID-19-Pandemie anzupassen; |
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4. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein gestärktes Mandat zur Durchsetzung einer koordinierten Reaktion auf EU-Ebene im Gesundheitssicherheitsausschuss, die durch gezielte Empfehlungen für Reaktionsmaßnahmen durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ermöglicht würde; |
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5. |
erinnert daran, dass die COVID-19-Pandemie mit erheblichen Einschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union einhergeht, die insbesondere die Grenzregionen betreffen; bekräftigt deshalb seine Forderung nach einem EU-Rechtsrahmen, der eine effiziente Verwaltung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen ermöglicht, die den Bedürfnissen der in diesen Gebieten lebenden Bürgerinnen und Bürger gerecht wird (1). Ein solcher Rahmen sollte an der kürzlich vorgeschlagenen Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (2) ausgerichtet werden; |
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6. |
begrüßt die Tatsache, dass die Mitteilung Vorschläge für medizinische Gegenmaßnahmen enthält, darunter zahlreiche Maßnahmen wie Bevorratung auf europäischer Ebene, verstärkte Produktion, gemeinsame Beschaffung und bessere Bedarfsbewertung für Impfstoffe, persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte, Therapeutika und Labortechnik und Geräte für die Testung, wobei gleichzeitig der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleibt. Zur Stärkung ihrer Resilienz und Bewältigung der Defizite in Krisenzeiten sowie zur Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung, einschließlich Schulungen, muss die EU im Einklang mit der Arzneimittelstrategie für Europa an Souveränität gewinnen und bezüglich medizinischer Güter für den Gesundheitssektor unabhängiger von Drittländern werden; |
Zusammenarbeit zwischen dem ECDC und lokalen Behörden
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7. |
hält es für äußerst wichtig, dass das ECDC direkt mit den einzelnen Regionen in den Mitgliedstaaten oder mit Gruppen von Regionen zusammenarbeiten kann, um die Analyse möglicherweise auftretender spezifischer epidemiologischer Lagen zu erleichtern. Diese Zusammenarbeit könnte darüber hinaus die Unterstützung der Schulung aller Beteiligten umfassen sowie den Informations- und Kommunikationsfluss erleichtern; |
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8. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Europäische Netz für hochinfektiöse Krankheiten (EuroNHID) wieder einzurichten — ein kofinanziertes Netz von Sachverständigen für die Behandlung hochinfektiöser Krankheiten, das aus nationalen oder regionalen Zentren besteht, die zur Versorgung von an solchen Krankheiten leidenden Patienten eingerichtet wurden; |
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9. |
hält umfassendere Investitionen in die wissenschaftliche Forschung in der EU für erforderlich, da der Übergang zu einer widerstandsfähigeren Gesellschaft erhebliche technologische Veränderungen voraussetzt; |
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10. |
ist der Auffassung, dass in Grenzgebieten gemeinsame Datenbanken der benachbarten Länder und Regionen für das jeweilige Gebiet geschaffen werden müssen, die Aufschluss über die verfügbaren Vorräte medizinischer Produkte und persönlicher Schutzausrüstung geben; |
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11. |
begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Regionen eine gemeinsame allgemeine Gesundheitsdatenbank einzurichten, die eine umfassende Verwaltung und Überwachung gemeinsamer Probleme ermöglicht. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Pandemien nicht an den Grenzen haltmachen und die heutige Gesellschaft globalisiert ist: Die einzelnen Gebiete sind nicht voneinander abgeschottet, Kontakte zwischen ihnen und dem Rest der Welt sind unvermeidlich. Übertragungswege von Krankheitserregern lassen sich daher — wenn überhaupt — erst im Nachhinein ermitteln; |
Konferenz zur Zukunft Europas
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12. |
ist der Ansicht, dass die Konferenz zur Zukunft Europas eine geeignete Plattform darstellt, um über die künftige Entwicklung der Rolle der EU im Gesundheitssektor zu beraten und diese zu fördern, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und zur Verbesserung der Effizienz der europäischen Gesundheitssysteme beizutragen; hält die Entwicklung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten sowohl für Gesundheitsversorgung, Sozialdienste und öffentliche Gesundheit als auch für Krisenvorsorge und Krisenmanagement für erforderlich; |
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13. |
stellt fest, dass die Gesundheitspolitik zwar nach wie vor in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, dass es jedoch notwendig ist, während der Debatte über die Zukunft Europas Überlegungen über Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung im Gesundheitsbereich und zur Stärkung der Reaktion der EU auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen anzustellen und dabei auch die unterschiedlichen subnationalen Strukturen im Gesundheitsbereich und die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gesundheitsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Diese Verbesserungen könnten es unter anderem den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf makroregionaler Ebene oder auf Unionsebene gemeinsam als solche einzustufen. Sie könnten auch die rescEU-Kapazitäten erhöhen, einschließlich der Kapazitäten für die Bevorratung und den Einsatz medizinischer Notfallteams; |
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14. |
ist der Auffassung, dass er als EU-Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter in allen Beratungen über Gesundheitszuständigkeiten, einschließlich jener im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, umfassend vertreten sein muss, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vielen Mitgliedstaaten wichtige Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit wahrnehmen; |
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15. |
bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, eng in die Arbeiten des Weltgesundheitsgipfels 2021 in Italien einbezogen zu werden, bei dem die EU die Gelegenheit haben wird, die auf internationaler Ebene geführten Überlegungen zu mehr Gesundheitssicherheit in der Welt in Pandemiezeiten zu lenken; |
Die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
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16. |
bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie an vorderster Front stehen. Sie führen wichtige Maßnahmen durch und tragen in vielen Mitgliedstaaten Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigung eines großen Teils der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, die kurz- und langfristige Finanzierung und Verwaltung der Gesundheitssysteme und Pflegeeinrichtungen, die Gestaltung und Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen sowie Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang sind Formen der regionalen Autonomie unerlässlich, die es ermöglichen, die bestehende Organisationsstruktur schnell zu ändern, um rasch auf Notfälle reagieren zu können; |
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17. |
weist darauf hin, dass Regionen, die direkt mit der EU kommunizieren können, in der Lage sein werden, kurzfristig die besten Lösungen für Notsituationen zu finden und die für ihren Bedarf am besten geeigneten Ressourcen optimal einzusetzen. Die regionalen Gegebenheiten sind in den einzelnen Mitgliedstaaten nämlich häufig uneinheitlich, so dass auch die Erfordernisse in den verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfallen können; |
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18. |
bedauert, dass in der Mitteilung nicht ausdrücklich auf die regionale und lokale Ebene als wesentliche Teile der Gesundheitspolitik verwiesen und stattdessen lediglich die Rolle der Grenzregionen bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erwähnt wird; |
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19. |
hält überdies eine stärkere Koordinierung zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen für notwendig, um zu verhindern, dass die Autonomie der einzelnen Gebiete und Regionen, die von wesentlicher Bedeutung ist, letztendlich zu Ungleichheiten bei der Behandlung von Patienten führt; |
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20. |
betont, dass ein öffentlich-privates Spitzenforschungsnetz von Referenzkrankenhäusern für schwerwiegendere Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen werden muss, die auf die Untersuchung und Behandlung von durch die Luft, Vektoren oder Kontakt übertragbaren Infektionskrankheiten spezialisiert sind; |
Lehren aus der Pandemie
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21. |
stellt fest, dass die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten ein unterschiedliches Maß an Krisenvorsorge aufweisen. In einigen Fällen waren sie aufgrund zu geringer Investitionen und des Mangels an medizinischem Personal auf eine Krise dieses Ausmaßes nicht vorbereitet, während in anderen Fällen eine größere Resilienz zu beobachten war. Dies zeigt, dass die Europäische Kommission die Pandemie-Vorsorgemaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Mitgliedstaaten regelmäßig bewerten können sollte; |
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22. |
begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Durchführung von Stresstests für die Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten zu koordinieren, um das Funktionieren des Bereitschafts- und Reaktionsplans der Union zu gewährleisten; hält es für erforderlich, die Regionen und Städte in den betreffenden Mitgliedstaaten je nach Zuständigkeit in vollem Umfang an diesen Stresstests zu beteiligen; |
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23. |
fordert die kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Plattformen und Anwendungen, einschließlich der Surveillance-Plattform gemäß Artikel 14 der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren; fordert darüber hinaus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung und Überwachung der vorgeschlagenen verbindlichen Pläne zur Krisenvorsorge und -bewältigung, die auf nationaler und EU-Ebene erarbeitet werden sollen, sowie in die Durchführung der entsprechenden Stresstests eingebunden werden; |
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24. |
empfiehlt, dass die vorgeschlagenen Prognosemaßnahmen und die verbesserten Berichtspflichten zu Gesundheitsdaten und -leistungen neben der nationalen auch eine regionale Dimension umfassen; |
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25. |
stellt fest, dass die lokalen Gesundheits- und Sozialdienste und die Einrichtungen auf der Zwischenebene eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Krankenhäuser spielen, so dass einerseits einige Krankenhäuser in erster Linie als „COVID-Krankenhäuser“ fungieren können, es andererseits aber auch möglich ist, Patienten aufzunehmen, die negativ getestet wurden bzw. bereits Antikörper entwickelt haben, aber ihre Behandlung noch fortsetzen müssen; betont, dass die lokale Gesundheitsversorgung vor Ort, in deren Rahmen Patienten vor und nach einem Krankenhausaufenthalt behandelt werden, ausgebaut werden muss. Die Europäische Kommission und der AdR sollten bei der Bekanntmachung bewährter Verfahren in diesem Bereich eine wichtige Rolle spielen; |
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26. |
stellt fest, dass die Pandemie die schwächsten Teile der Gesellschaft (ältere Menschen, Kranke, Kinder und Jugendliche) besonders hart getroffen und dabei bisweilen die Fragilität des sozioökonomischen Gesamtsystems und die Defizite im Technologiebereich (flexibles und autonomes Arbeiten, Distanzunterricht usw.) offengelegt hat; betont, dass diese Sektoren gezielter unterstützt werden müssen — auch durch die EU; |
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27. |
ist der Auffassung, dass die Koordinierungskapazitäten für die Zeit nach der Pandemie gestärkt werden müssen, mit Förderung einer nachhaltigen Lebensweise auf lokaler Ebene, in deren Mittelpunkt die umfassende Betreuung aller Bürger steht, und mit einem Rahmen für intelligente Anreize und Vorschriften, die ein dem Gemeinwohl dienendes bürgerschaftliches Verhalten fördern und belohnen; |
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28. |
fordert den Einsatz gemeinsamer EU-Aufträge für die Beschaffung von Impfstoffen und Medikamenten gegen COVID-19 und deren systematischere Verwendung, um einen Konkurrenzkampf zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden; fordert darüber hinaus, dadurch auch den gerechten und erschwinglichen Zugang zu anderen wichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten, insbesondere in Bezug auf neue innovative Antibiotika, neue Impfstoffe und Heilmittel sowie Arzneimittel für seltene Krankheiten zu gewährleisten; |
Investitionen in Gesundheitssysteme
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29. |
unterstreicht, dass in Bezug auf Investitionen in Gesundheitssysteme in der Mitteilung auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Wirksamkeit ihrer Gesundheitssysteme im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester, dem sozialpolitischen Scoreboard, der Aufbau- und Resilienzfazilität und den nationalen Plänen hingewiesen wird; ist der Auffassung, dass die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in all diese Instrumente und Prozesse gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sichergestellt und/oder gestärkt werden muss; |
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30. |
erachtet die Förderung der medizinischen Grundversorgung durch integrierte Teams von Fachkräften, die chronisch kranke und multimorbide Patienten in häuslicher Pflege durch Telemedizin behandeln und betreuen, als strategische Priorität; betont, dass dank der Telemedizin das eigene Zuhause zunehmend zum Pflegeort werden kann, was mit offensichtlichen sozioökonomischen Einsparungen und hoher Wirksamkeit bei der Behandlung, Prophylaxe und Heilung einhergeht; |
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31. |
ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten können, um sicherzustellen, dass Angehörige der Gesundheitsberufe, die gleichwertige Tätigkeiten ausüben, einen vergleichbaren vertraglichen Rahmen und eine ähnliche Vergütung erhalten, damit — bei gleicher beruflicher Qualifikation — nicht einerseits privilegierte Gebiete geschaffen werden, die für das Gesundheitspersonal attraktiver sind, und andererseits benachteiligte Gebiete nicht in der Lage sind, Personal für die Gesundheitsversorgung zu gewinnen; |
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32. |
hält eine gerechte Bezahlung und Gehaltserhöhungen für medizinisches Personal, das an vorderster Front tätig ist, für ausschlaggebend, um die Resilienz der Gesundheitssysteme zu erhalten. Sie tragen zur Anerkennung des Berufsstandes des medizinischen Personals bei und dienen der Gratifikation der Einsatzbereitschaft, die sich für die Aufrechterhaltung der Resilienz der Gesundheitssysteme während der Pandemie in mehreren Mitgliedstaaten als sehr wertvoll erwiesen hat; |
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33. |
ist der Ansicht, dass Fachkräfte, die in Bezug auf ihre Qualifikationen zwischen den bloßen Pflegehilfskräften und den Krankenpflegerinnen und -pflegern anzusiedeln sind, dazu beitragen können, den Bedarf der Pflegeeinrichtungen zu decken und die notwendige Flexibilität bei den Sozial- und Gesundheitsdiensten zu gewährleisten; |
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34. |
hält es für notwendig, dass die Mitgliedstaaten die Strukturen und die Kompetenzen des Personals kontinuierlich bewerten, um für systemische Notfälle (z. B. Tests und Impfungen) die Versorgung für die gesamte Bevölkerung sicherstellen zu können; |
Impfstrategie
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35. |
ruft die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Impfkampagne gegen SARS-CoV2 einzubinden, damit sie zur rechtzeitigen Bereitstellung und Verteilung von Impfstoffen beitragen und den Bürgerinnen und Bürgern klare Sachinformationen über Impfstoffe zur Verfügung stellen, um Desinformation entgegenzuwirken; |
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36. |
unterstützt den Austausch bewährter Verfahren zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU bei der Bekämpfung der Impfskepsis und zum Verständnis der Gründe für die Impfskepsis sowohl unter dem medizinischen Personal als auch unter dem Personal der Sozialfürsorge; |
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37. |
ist überzeugt, dass es eine richtige Entscheidung war, der Europäischen Union die Beschaffung von Impfstoffen im Namen der Mitgliedstaaten zu gestatten; vertritt die Auffassung, dass die EU bestrebt sein sollte, ihre Abhängigkeit von Drittländern bei der Herstellung zu minimieren, um die Situation bei der Verfügbarkeit von Impfstoffen, Arzneimitteln und anderen medizinischen Hilfsgütern zu verbessern; ist ferner der Ansicht, dass Unternehmen, die Impfstoffe mithilfe öffentlicher Mittel entwickelt haben, ihre Patente mit anderen Unternehmen teilen sollten, um die Produktionskapazitäten in Europa zu erhöhen; |
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38. |
ist der Auffassung, dass die Impfstrategie entsprechend dem Fortschritt bei der Impfung der Bevölkerung angepasst werden muss. So sollte sie sich zunächst an Risikogruppen und Beschäftigte im Bereich der Grundversorgung, wie dem Gesundheitswesen und der Sozialfürsorge, richten, und schrittweise auf breitere Gruppen ausgeweitet werden, auch unter Berücksichtigung der Lockerungen der sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen vor Ort; |
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39. |
unterstützt die Schaffung eines Organisationsmodells, das es ermöglicht, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Menschen zu impfen, unter Verwendung aller in den einzelnen Ampullen enthaltenen Impfstoffdosen; |
Strategie zur Bekämpfung von Desinformation im Gesundheitsbereich
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40. |
fordert zwischen allen Mitgliedstaaten abgestimmte Maßnahmen, um Desinformation im Gesundheitsbereich in koordinierter Weise zu überwachen und zu bekämpfen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in den meisten Mitgliedstaaten am direktesten mit den Herausforderungen im Gesundheitsbereich konfrontiert und damit auch am unmittelbarsten von häufig vorsätzlich verbreiteter Desinformation im Gesundheitsbereich betroffen. Daher müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in besonderer und koordinierter Form Unterstützung erhalten, um dieses Problem wirksam bekämpfen zu können. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) COTER-VII/005.
(2) COM(2020) 727 final.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/58 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems
(2021/C 300/11)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Aufrechterhaltung der Stromversorgung, Stromverbundnetze der Europäischen Union und Energiewende
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1. |
betont, dass in der aktuellen Krise deutlich die Notwendigkeit zutage getreten ist, die Kontinuität der Energie- und Stromversorgung in allen europäischen Regionen sicherzustellen, u. a. in Situationen, in denen es zu einer Unterbrechung der globalen Lieferketten kommen könnte; |
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2. |
ist der Auffassung, dass Europa auch innerhalb der einzelnen Länder eine große Vielfalt an regionalen Energielandschaften aufweist, die sich hinsichtlich Stromnachfrage, Erzeugungspotenzial und verfügbarer Infrastruktur unterscheiden; erachtet es deshalb als notwendig, neben den grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen zwischen Energiesystemen auch interregionale Infrastrukturen innerhalb der einzelnen Länder auszubauen, um insbesondere die Weiterleitung regionalen erneuerbaren Überschussstroms zu gewährleisten; fordert, diesen Ausbau aus einer übergeordneten europäischen Perspektive zu betrachten, zumal er zum Zusammenhalt des europäischen Strommarkts beiträgt; |
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3. |
erachtet es ferner als wichtig, die transnationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die gemeinsame Umsetzung von Energieprojekten und den Ausbau der grenzüberschreitenden Stromverbindungskapazitäten zu stärken, um potenzielle Stromversorgungsengpässe in Lastspitzenzeiten auszugleichen. Dabei dürfen jedoch nationale Mindestumfänge an sicheren Kraftwerkskapazitäten nicht unterschritten werden; |
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4. |
weist darauf hin, dass die Europäische Union derzeit 58 % ihres Energiebedarfs durch Importe, hauptsächlich in Form von Erdöl und Erdgas, deckt. Die Umstellung auf saubere Energie wird die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und deren Einfuhr verringern. Die EU Strategie zur Integration des Energiesystems wird hierzu beitragen und auch die Erreichung der Energie- und Klimaziele fördern. Im Zuge der Umstellung auf saubere Energieträger wird die EU zusammen mit Maßnahmen der Effizienz der Energieverwendung in ihrer Gesamtheit weniger Energie verbrauchen, zunehmend einheimische erneuerbare Ressourcen nutzen, verstärkt auf Eigenerzeugung, Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften setzen und ihre Energieeinfuhren schrittweise diversifizieren. Diese Energieeinsparungen, die Diversifizierung und die lokale Energieerzeugung sollen die europäische Wirtschaft widerstandsfähiger machen und ihre Außenabhängigkeit verringern; |
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5. |
unterstreicht die in der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems hervorgehobene Bedeutung von sauberem Wasserstoff, vorrangig aus erneuerbaren Energien, für die weitere Integration und Dekarbonisierung des Energiesystems; fordert hierbei eine zügige Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie und verweist dazu auf seine Stellungnahme zu sauberem Wasserstoff; erwartet, dass das von der EU-Kommission angekündigte „Fit für 55“-Legislativpaket und die anstehende Revision des EU-Gasmarktes die Forderungen dieser Stellungnahme mit umsetzt und die Sektorenintegration fördert; |
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6. |
betont, wie wichtig es ist, eine Vielzahl unterschiedlicher Lösungen zu ermöglichen und zu fördern, wobei technologischen Entwicklungen und unterschiedlichen Voraussetzungen in den Regionen der EU hinsichtlich Klima, geografischer Lage, Infrastruktur, Energiesysteme usw. Rechnung zu tragen ist. Der EU-Rechtsrahmen sollte möglichst technologieneutral in Bezug auf Emissionsverringerungen und Nachhaltigkeit sein, wobei sämtlichen, insbesondere auf lokaler Ebene verfügbaren Optionen Rechnung zu tragen ist, und Überregulierung und einen erhöhten Verwaltungsaufwand für nachhaltige und sichere Lösungen vermeiden und die Verringerung der Energiearmut der Familien anstreben. Energieerzeugung unter Nutzung der Kernspaltung erfüllt das Nachhaltigkeitskriterium nicht; |
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7. |
ist zutiefst besorgt über den Bau der Pipeline Nord Stream 2, der die europäische Energiesicherheit gefährdet, die Abhängigkeit der EU von der Russischen Föderation erhöht, die Interessen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten außer Betracht lässt und aufgrund der Emissionssenkungsziele der EU als solcher von vorzeitiger Obsoleszenz bedroht ist; schließt sich dem Standpunkt des Europäischen Parlaments an, dass Arbeiten zur Fertigstellung dieses politischen Vorhabens sofort gestoppt werden müssen; |
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8. |
verweist auf die fünf Dimensionen zur Verwirklichung der Energieunion — Erhöhung der Energieversorgungssicherheit, Stärkung des Energiebinnenmarkts, Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung der CO2-Emissionen („Dekarbonisierung der Wirtschaft“), Förderung von Forschung und Innovation im Energiesektor. Die Stromversorgungssicherheit muss dabei Priorität haben, damit insbesondere in potenziellen Krisenzeiten, auch in Energiekrisen, der kontinuierliche Betrieb der kritischen Infrastrukturen in allen Regionen sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang sind neben ausreichenden und flexiblen Erzeugungskapazitäten lokale Energieerzeugungs-, Speicherungs- und Flexibilitätslösungen erforderlich, um für jedes bewohnte Gebiet Lösungen für Not- und Krisenzustände und Nichtverfügbarkeiten zu schaffen, insbesondere in weniger entwickelten Regionen, in dünn besiedelten Regionen und in Regionen mit isolierten Energiesystemen. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass die Stromübertragung modernisiert werden muss. Beim Ausbau eines stabilen Stromverbunds zwischen allen Regionen der EU muss die Beseitigung physischer Hemmnisse im Vordergrund stehen, um eine echte Integration des Stromversorgungssystems zu gewährleisten. Der synchrone Verbund mehrerer nationaler Energiesysteme trägt dazu bei, die Betriebskosten eines Energiesystems erheblich zu senken und die Sicherheit zu verbessern, indem die potenziellen negativen Auswirkungen örtlicher Ausfälle auf die Stabilität des Energiesystems verringert werden und die Aufrechterhaltung wesentlicher Betriebsparameter des Energiesystems, wie z. B. der Netzfrequenz, vereinfacht wird; |
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9. |
betont, dass auch die Effizienz und Kostenwirksamkeit der Verwaltung des Stromversorgungssystems sowie lokale Lösungen bei der Energieerzeugung und -speicherung (kosteneffiziente Batterien, Pumpspeicherkraftwerke und andere Lösungen) und in Form von Eigenverbrauchsgemeinschaften besonders wichtig sind; |
Die besondere Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
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10. |
weist darauf hin, dass die EU-Strategie zur Integration des Energiesystems für die wirtschaftliche Erholung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften maßgebend ist, gerade auch nach der COVID-19-Krise. Beim Übergang zu einem stärker integrierten Energiesystem sollte die Energieeffizienz ein Hauptziel der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sein, wobei dem breiteren Kontext Rechnung zu tragen ist, insbesondere der Verringerung der Treibhausgasemissionen und den weniger entwickelten Regionen. Eine größere Energieeffizienz führt zu einem geringeren Gesamtinvestitionsbedarf und niedrigeren Kosten für die Energieerzeugung und -nutzung und die zugehörige Infrastruktur. Außerdem werden der damit verbundene Flächen- und Materialverbrauch sowie Beeinträchtigungen der Umwelt und der Verlust an biologischer Vielfalt gemindert. Die Systemintegration kann dazu beitragen, die Energieeffizienz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu steigern, da die verfügbaren Ressourcen dazu genutzt werden, auf effizientere Energietechnologien umzustellen; |
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11. |
ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien als auch eine Verbesserung der Strategien und Maßnahmen fördern sollten, und zwar insbesondere für die Wärme-/Kälteversorgung und den Verkehr. Darüber hinaus muss ein klarerer Plan für Energieeinsparungen insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich aufgestellt werden; |
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12. |
macht darauf aufmerksam, dass der Verkehrssektor einen Anteil von ca. 30 % am Endenergieverbrauch der Europäischen Union ausmacht und in erster Linie von Erdölerzeugnissen abhängt; gibt zu bedenken, dass die Dekarbonisierung des Verkehrssektors eine stärkere Diversifizierung des Endverbrauchs erfordert, und zwar sowohl durch die Diversifizierung der Verkehrsmittel selbst als auch durch die Erzeugung neuer Energieträger als Brennstoffe, ohne jedoch Technologien aus nicht zu rechtfertigenden Gründen zu untersagen; hält es ferner für notwendig, die einschlägige Energieinfrastruktur auszubauen und damit die Energieaußenabhängigkeit umfassend zu reduzieren sowie letztlich die Energiesicherheit Europas zu verbessern; |
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13. |
weist darauf hin, dass 40 % des Energieverbrauchs in Europa auf Gebäude entfallen und dass deshalb ein systematischer Plan zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand erheblich dazu beitragen kann, die Energieabhängigkeit von Drittländern zu verringern und somit die Energieversorgungssicherheit Europas zu erhöhen; |
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14. |
weist darauf hin, dass für Investitionen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz angemessene Finanzmittel vorgesehen werden sollten, um die Bürgerinnen und Bürger bei dieser äußerst vorteilhaften Investition zu unterstützen, und dass die lokalen Gebietskörperschaften in die Planung und Verwaltung dieser Mittel einbezogen werden sollten; |
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15. |
fordert die Kommission auf, die Prüfung der Optionen zur Renovierung von Gebäuden, die Einschränkungen in Verbindung mit dem Erhalt von Kulturlandschaften oder historischer Baukultur unterliegen, möglichst zu unterstützen und so sicherzustellen, dass in diesen Gebäuden unter Einhaltung der jeweiligen Auflagen erneuerbare Energien genutzt werden können; fordert ferner, diesen Aspekt zu einem der Eckpfeiler des neuen europäischen Bauhauses zu machen; |
Ausbau der Infrastruktur der Regionen durch stärker regional differenzierte Entwicklungspfade
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16. |
hält es für wesentlich, bei der Integration des Energiesystems die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Wachstum in den einzelnen Regionen und insbesondere auf die Verwirklichung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten kohäsionspolitischen Ziele zu bewerten. Nur so sind eine ausgewogene Entwicklung und ein echter Wettbewerb auf einem offenen Markt zu erreichen. Dies wird bedauerlicherweise u. a. durch die erheblichen Unterschiede bei den Energiepreisen für die Endverbraucher behindert; |
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17. |
ist der Ansicht, dass die zusätzlichen Anstrengungen berücksichtigt werden sollten, die in den Gebieten in äußerster Randlage erforderlich sind, um die technischen Schwierigkeiten nicht an das Verbundnetz angeschlossener Systeme ohne Zugang zum Energiebinnenmarkt und den damit verbundenen Dienstleistungen zu überwinden: Nur durch massive Investitionen in die Energieinfrastruktur (Reservekapazität, Übertragungsnetze einschließlich Unterseekabel zwischen Inseln, Energiespeichersysteme, intelligente Netze und Logistik für den Zugang zu weniger umweltschädlichen Brennstoffen sowie für deren Transport und Vorratshaltung) können die Sicherheit und Qualität der Energieversorgung und die Integration der heimischen Energiequellen, insbesondere der verschiedenen erneuerbaren Energien, gewährleistet werden; |
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18. |
gibt zu bedenken, dass unbeschadet innovativer Lösungen im Zuge der Integration des Energiesystems in erster Linie die bereits vorhandene regionale Basisinfrastruktur ausgebaut werden sollte, deren Stärken und Vorteile sich in der Praxis bewährt haben. Angesichts der sehr unterschiedlichen regionalen klimatischen und infrastrukturellen Gegebenheiten sollte für die Schwachstellen der vorhandenen regionalen Basisinfrastruktur nach kreativen und intelligenten Lösungen gesucht werden. Demzufolge müssen auch nicht unbedingt in allen Regionen die Gebäude verstärkt mit Strom beheizt werden, denn einige Länder verfügen über ein gut ausgebautes Fernwärmenetz. So werden bspw. mehr als 70 % der Einwohner Lettlands mit Fernwärme versorgt. Die Menge der so bereitgestellten Energie entspricht in etwa dem Stromverbrauch in Lettland. Fernwärme kann zur Energiespeicherung, Stromerzeugung und Nutzung von Energieträgern beitragen, die auf Gebäudeebene nicht genutzt werden können; dabei ist bei der Fern- und Nahwärme und Wärmenetzen auch die sukzessive Umstellung der Energieträger auf erneuerbare Energien umzusetzen; |
Kosteneffizienz für die Bürger und Unternehmen
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19. |
betont, dass bei einer Weiterentwicklung des Energiesystems stets bewertet werden sollte, ob Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dadurch Kosten sparen können. Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte mit den Zielen Klimaschutz und Ressourceneffizienz sowohl für integrierte Energieversorgungssysteme als auch für die Erhöhung der Endnutzereffizienz gelten. Gleichzeitig muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Übergang nicht den Verbraucherinteressen schadet. Die Bemühungen um eine bessere Energieeffizienz dürfen ohne einen angemessenen Ausgleich nicht zu höheren Energiepreisen oder anderen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen führen; |
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20. |
ist der Meinung, dass das Ziel der Treibhausgasemissionssenkung in der aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats vorteilhaftesten und wirksamsten Weise, insbesondere für seine sozial schutzbedürftigen Gruppen, umgesetzt werden sollte. Auch muss bei der zukünftigen Umstellung auf erneuerbare Energieträger weiterhin dem Vorrecht jedes Mitgliedstaats sowie jeder regionalen und lokalen Gebietskörperschaft Rechnung getragen werden, ihren Energiemix und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung zu bestimmen; |
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21. |
unterstreicht, dass die Kommission sowohl im Kontext der EU-Rechtsvorschriften als auch im Rahmen ihrer künftigen Arbeiten umfassend dazu beitragen sollte, das Wissen und die Information der Öffentlichkeit in der EU über die Nutzung von Erneuerbare-Energien-Technologien sowie über die Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu verbessern, denn die öffentliche Ablehnung bestimmter Erneuerbare-Energien-Technologien bzw. Erzeugungsverfahren stellt zusammen mit nicht an die technologische Entwicklung angepassten Vorschriften ein wesentliches Hemmnis für den Ausbau der erneuerbaren Energien dar. Es ist auch wichtig, die lokale Gemeinschaft nicht nur zu sensibilisieren, sondern auch zu vermitteln, dass erneuerbare Energien gerade für die lokale Gemeinschaft einen praktischen Nutzen bringen; |
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22. |
merkt an, dass besondere Aufmerksamkeit solchen Lösungen gelten sollte, die die erheblichen Unterschiede bei den Energiepreisen (einschließlich aller damit verbundenen Kosten) für Endverbraucher im EU-Binnenmarkt beseitigen könnten. Auch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Ressourcen im Energiesystem sollte unter dem Aspekt der Kosten für die Endverbraucher bewertet werden. In diesem Bereich sind die Möglichkeiten für die Entwicklung von innovativen und für die Verbraucher kostengünstigen Lösungen noch lange nicht ausgeschöpft; |
Weg zur Klimaneutralität bis 2050
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23. |
verweist darauf, dass die zusätzlichen Anstrengungen berücksichtigt werden sollten, die in Gebieten mit isolierten Elektrizitätssystemen erforderlich sind, in denen es keine innovativen Technologien für den Anschluss an andere, integrierte Netze gibt. Betroffen sind bspw. Regionen in äußerster Randlage, in denen alternative Lösungen geprüft werden müssen, die insgesamt die Sicherheit und Qualität der Energieversorgung gewährleisten können und gleichzeitig dem Anspruch der Klimaneutralität gerecht werden; |
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24. |
vertritt die Auffassung, dass Treibhausgas- bzw. Klimaneutralität bis 2050 nur erreicht werden kann, wenn die Anstrengungen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Abwärmenutzung miteinander verknüpft werden. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren müssen neben der Steigerung der Energieeffizienz und der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieressourcen auch die Verbindungen zur Basisinfrastruktur ausgebaut werden; |
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25. |
gibt zu bedenken, dass es, wenn ganz Europa bis 2050 das Ziel der Klimaneutralität erreichen will, im Energiesystem der einzelnen Regionen weniger darum geht, um wieviel Prozent der bestehende Anteil grüner Energie am Gesamtenergieverbrauch erhöht wird. Gefordert sind vielmehr konkrete Pläne, wie jede einzelne Region das gemeinsam in der EU vereinbarte Ziel erreichen will, d. h. es geht darum, welchen Anteil die grüne Energie insgesamt am Energieverbrauch der jeweiligen Region hat. Angesichts des bislang Erreichten (1) liegt es auf der Hand, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen zur Integration des Energiesystems sehr unterschiedliche Anstrengungen erforderlich sein werden. Einige Regionen werden sich anstrengen müssen, um den Anteil der grünen Energie am Energieverbrauch zu erhöhen. Für andere wird die Herausforderung darin bestehen, die notwendigen Maßnahmen für eine effizientere Energienutzung zu ergreifen, und für wieder andere darin, die Basisinfrastruktur zu verbessern. Daher ist der regionale Ansatz bei der Umsetzung der EU-Strategie für die Integration des Energiesystems vor Ort Voraussetzung für eine dynamische klimaneutrale Wirtschaft; |
Ausblick auf Technologien für erneuerbare Offshore-Energie
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26. |
begrüßt die „EU-Strategie zur Nutzung des Potenzials der erneuerbaren Offshore-Energie für eine klimaneutrale Zukunft“; betont, dass es eine konkrete Planung geben muss, damit die Kapazität erneuerbarer Energiequellen — darunter auch die installierte Offshore-Windenergiekapazität — gesteigert werden kann. Für das Erreichen der Klimaziele 2030 und 2040 ist der zeitnahe Ausbau der etablierten und kostengünstigen erneuerbaren Energien wie Onshore-Windenergie und Solarenergie erforderlich. Die Mitgliedstaaten sind auf den Ausbau der erneuerbaren Energie angewiesen, um bis 2050 das Null-Schadstoff-Ziel und die Klimaneutralität zu erreichen. So ist der Ausbau mit bedeutend für die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien für die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen Emissionen schwer zu verringern sind; |
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27. |
teilt die Sicht, wonach Technologien für erneuerbare Energie (z. B. für Wasserkraft, Erdwärme, Solarenergie, Gezeiten- und Wellenenergie, schwimmende Offshore-Windkraft- und -Solaranlagen sowie Offshore-Erzeugung von Wasserstoff) gezielt zu fördern sind. Dabei sollen die entsprechenden technologischen Lösungen gleichzeitig dazu beitragen, die wirtschaftlichen und ökologischen Ziele der EU miteinander in Einklang zu bringen. Gleichzeitig ist ein klarer Plan erforderlich, um künftig die Netze und Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung — wie Offshore-Netze und die Offshore Windenergieerzeugung — mit direktem Anschluss an grenzüberschreitende Verbindungsleitungen weiter auszubauen. Die Offshore Energieerzeugung in Verbindung mit einer grenzüberschreitenden Energieübertragung würde erhebliche Einsparungen bei den Kosten und der Nutzung des Meeresraums ermöglichen. Die Fischerei und der Schiffsverkehr dürfen dabei jedoch nicht eingeschränkt werden; |
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28. |
fordert mit Blick auf die biologische Vielfalt klare und praktische Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Offshore-Energiequellen. Die Ziele „grüne Energie“ und „biologische Vielfalt“ sollten nicht als Gegensätze gesehen werden. Vielmehr geht es darum, konkrete Wege für ihre Verwirklichung zu finden, um das Offshore-Energiepotenzial schneller ausschöpfen zu können und eine konkrete maritime Raumplanung zu gewährleisten, die nicht nur im Einklang mit den Erfordernissen der natürlichen Vielfalt und geringeren Störungen des Meereslebens steht, sondern auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt der marinen Landschaft, dem stetig wachsenden Potenzial des Ökotourismus und den Anforderungen an die Attraktivität der natürlichen Umwelt Rechnung trägt; |
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29. |
unterstreicht das Potenzial der Inselregionen und der Regionen in äußerster Randlage im Bereich der Entwicklung erneuerbarer Meeresenergien, die ihren Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft maßgeblich voranbringen könnten und auch für die Industrie, die Wirtschaft und die Gesellschaft der gesamten EU von Vorteil wären; |
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30. |
weist darauf hin, dass die Nutzung von Offshore-Energie dazu führen kann, dass neue Arbeitsplätze entstehen oder mehr Arbeitnehmer umgeschult werden. Allerdings dürfen hierdurch nicht die bestehenden Beschäftigungsformen und die damit verbundenen Chancen eingeschränkt werden. Es ist unbedingt für eine Umschulung der Arbeitskräfte zu sorgen, wobei die Weiterbildung im Einklang mit den spezifischen Bedürfnissen der Branche für erneuerbare Offshore-Energie erfolgen muss; |
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31. |
fordert in der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie eine besondere Rolle für die Häfen. Sie sollten modernisiert werden und diese neuen Geschäftsmöglichkeiten — Montage, Fertigung und Instandhaltung der Anlagen für die Offshore-Energieerzeugung — nutzen können; |
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32. |
begrüßt die Auffassung der Kommission, dass zur Verwirklichung des in der „EU-Strategie zur Nutzung des Potenzials der erneuerbaren Offshore-Energie für eine klimaneutrale Zukunft“ vorgeschlagenen Ausbaus alle Beteiligten — Mitgliedstaaten, lokale und regionale Gebietskörperschaften, EU-Bürger, Sozialpartner und NRO — zusammenarbeiten müssen; betont, dass zur Gewährleistung kontinuierlicher und zunehmender Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Offshore-Energie Rechtssicherheit und -klarheit erforderlich sind, da Investitionen im Allgemeinen sehr kapitalintensiv sind, insbesondere in der Anfangsphase der Vorhaben; |
EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen — neue Chancen
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33. |
stellt fest, dass laut der „EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen“ nur 5 % der weltweiten Methanemissionen durch die EU verursacht werden. Demnach würden selbst die ehrgeizigsten Pläne der EU zur Verringerung der Methanemissionen nur geringe Auswirkungen auf die Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen haben. Einfuhren in den Binnenmarkt sollten nur aus Ländern (oder Teilen davon) gestattet sein, die dieselben Standards für die Verringerung der Treibhausgasemissionen wie die EU haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die von der EU festgelegten Klimaziele die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Unternehmen nicht beeinträchtigen; |
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34. |
fordert, dass Methanleckagen schneller erkannt werden, und zwar sowohl mithilfe des Copernicus-Programms als auch durch andere Instrumente, wenn Copernicus nicht in der Lage ist, ausreichende Daten zu liefern. Entscheidend ist, genau zu ermitteln, wo in Drittländern große Mengen Methan freigesetzt werden. Diese Informationen müssen veröffentlicht werden, damit die EU-Bürger fundierte Entscheidungen darüber treffen können, ob sie an solchen Orten hergestellte Waren kaufen möchten. Laut dem „World Energy Outlook“ der Internationalen Energieagentur emittieren die Öl- und Gasanlagen weltweit sehr unterschiedliche Mengen Methan. Demnach gibt es in diesem Bereich ein bedeutendes Potenzial zur Verringerung der Methanemissionen. Daher wird sowohl innerhalb der EU eine Vermeidung des Entweichens von Methan entlang der Erzeugungs-, Transport- und Verwertungsketten gefordert als auch das Verhindern von Importen fossiler Energieträger mit Vorbelastungen durch Entweichen von Methan bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport; |
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35. |
weist darauf hin, dass laut der „EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen“ etwa 41 % der globalen Methanemissionen aus natürlichen (biogenen) Quellen wie Feuchtgebieten oder Waldbränden stammen. Die Verhütung und wirksame Bekämpfung von Waldbränden in der EU sollte zu einem vordringlichen Ziel erhoben werden. Sie wirken sich nämlich nicht nur auf die Erderwärmung aus, sondern können der Natur sowie den Menschen und Unternehmen in Europa erheblich schaden. Der AdR fordert ferner zu prüfen, inwieweit die EU wirkungsvoller dazu beitragen könnte, dass in Drittländern, in denen jedes Jahr bedeutende Waldflächen abbrennen, Waldbrände gelöscht und verhindert werden; |
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36. |
fordert gleichzeitig, dafür zu sorgen, dass die Methanreduktionsziele die Konvergenz der europäischen Regionen nicht beeinträchtigen und die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den europäischen Regionen nicht vergrößern; |
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37. |
fordert bei der Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wirksame Maßnahmen für die Reduktion der Methanemissionen aus der Landwirtschaft. Dazu können im Rahmen der neuen Ökoregelungen sowohl extensive Bewirtschaftungsformen wie Weidehaltung als auch Maßnahmen des Bodenschutzes einen wichtigen Beitrag leisten; |
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38. |
fordert, bei der Entwicklung von Technologien und deren Nutzbarmachung europäische Hersteller stärker zu berücksichtigen, damit die Methanreduktionsziele nicht zu noch mehr Kosten für Bürger und Unternehmen, insbesondere für die Landwirte und Viehzüchter, führen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Reduktion der Methanemissionen aus der Landwirtschaft und Viehzucht nicht zu einem Preisanstieg bei den Lebensmitteln führt; |
Schlussfolgerungen
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39. |
betont, dass es neben der Nutzung der neuen Möglichkeiten der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen weiterhin wichtig ist, dafür zu sorgen, dass vorrangig das europäische Netz ausgeweitet und jede Region an das gemeinsame europäische Energienetz angebunden wird. Dadurch können die an verschiedenen Orten vorhandenen erneuerbaren Ressourcen einander besser ergänzen. Dringend sind zudem auch Mindeststandards für eine sichere Stromversorgung und zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität; |
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40. |
weist darauf hin, wie wichtig es ist, bestehende regionale Unterschiede zu berücksichtigen, wobei insbesondere ländlichen und dünn besiedelten Gebieten Rechnung zu tragen ist, und auch kosteneffiziente Lösungen zu unterstützen, indem sichergestellt wird, dass die europäischen Bürger und Unternehmen, insbesondere die schutzbedürftigen Gruppen, bei den Kosten für die Senkung des Energieverbrauchs entlastet werden, wodurch vermieden wird, dass eventuelle Energiearmut in schwächeren Teilen der Bevölkerung zunimmt; |
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41. |
stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie die Notwendigkeit einer Energiewende noch deutlicher macht, die zu einer nachhaltigeren Gesellschaft und Wirtschaft beiträgt und die Fähigkeit jeder europäischen Region zur Erbringung grundlegender Dienstleistungen in Krisen sicherstellt. Der Übergang muss fair, abgestuft und unumkehrbar sein, da kurzfristige, nicht nachhaltige Lösungen eher Schaden als Vorteile bringen könnten; |
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42. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften systematischer in die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Energiewende einbezogen werden müssen. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — ggf. über einen klima- und energiepolitischen Mehrebenendialog — in die Ausarbeitung nationaler Energie- und Klimapläne einbezogen werden. Der AdR wiederholt seine Forderung an die Mitgliedstaaten und die Kommission, eine ständige Plattform für den Mehrebenendialog zu Energiefragen einzurichten. So könnte die aktive Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und anderer Interessenträger an der Gestaltung der Energiewende gefördert werden. Der AdR weist darauf hin, dass mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (2)) eine sehr gute Grundlage für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften geschaffen wurde. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bei der Umsetzung dieser Richtlinie für mehr Bürgerbeteiligung in Bürgerenergiegemeinschaften zu sorgen. |
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43. |
weist darauf hin, dass es mit Blick auf die Verwirklichung der neuen Ziele unbedingt erforderlich ist, bei der Politikgestaltung und -umsetzung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten und für eine angemessene Information und Sensibilisierung der Bürger und Unternehmen zu sorgen. Dies bildet die Grundlage für die nachhaltige Gestaltung unserer Zukunft; |
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44. |
betont, dass angesichts der so wichtigen Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden muss, dass die erfolgreiche Umsetzung der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems undenkbar ist ohne Initiativen, die einen Bottom-up-Informationsfluss, den Informationsaustausch und die Bildung auf lokaler Ebene fördern. Der AdR stellt fest, dass eine angemessene Einbeziehung der Interessenträger nicht nur die Akzeptanz der Politikmaßnahmen in der Öffentlichkeit, sondern auch die umfassende und transparente Bewertung der erzielten Fortschritte erleichtert. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Eurostat, „Share of renewable energy in the EU up to 19,7 % in 2019“, https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/-/ddn-20201218-1.
(2) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/65 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027
(2021/C 300/12)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
stellt fest, dass infolge der aus der COVID-19-Pandemie resultierenden sozialen Beschränkungen im Bildungsbereich der Eintritt der heutigen Gesellschaft in das digitale Zeitalter vorangetrieben und beschleunigt wird; |
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2. |
fordert jedoch zu berücksichtigen, dass es bei der allgemeinen und beruflichen Bildung darum geht, kleinen Kindern, leicht beeinflussbaren Teenagern und wissbegierigen Erwachsenen kritisches Denken beizubringen sowie die körperlichen und geistigen Fertigkeiten von Händlern, Fachkräften, Arbeitern, Handwerkern, Angestellten im Dienstleistungssektor, Unternehmern und Landwirten weiterzuentwickeln — kurz gesagt: es geht hier immer um Menschen; |
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3. |
hält es für wichtig, an dieser Stelle zwischen der digitalen Bildung und dem Online- oder Fernunterricht zu unterscheiden, der im ersten Lockdown der Gesellschaft in aller Eile eingeführt und in den nachfolgenden Lockdowns angepasst wurde. Die heutige Realität entspricht nicht der europäischen Vision von digitaler Bildung; |
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4. |
teilt die Auffassung, dass die COVID-19-Krise gleichzeitig die Schlüsselfaktoren für eine wirksame digitale allgemeine und berufliche Bildung aufgezeigt, das Tempo dieses Wandels beschleunigt und die Stärken, Schwächen, Chancen und Grenzen der digitalen Bildung verdeutlicht hat; |
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5. |
weist darauf hin, dass die Organisation der Bildungssysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, unbeschadet der jeweiligen innerstaatlichen Aufteilung der Zuständigkeiten; die neuen Herausforderungen erfordern jedoch eine verstärkte Koordinierung auf europäischer Ebene oder stärkere Unterstützungsmaßnahmen innerhalb des europäischen Bildungsraums durch die Anwendung internationaler Technologiestandards und der Strategien und Empfehlungen der EU; |
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6. |
bekräftigt (1), wie wesentlich eine Unterstützung der Bildung und der digitalen Inklusion der Lernenden/Studierenden sowie der Bürgerinnen und Bürger durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist; |
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7. |
begrüßt die Anstrengungen der EU der letzten zwei Jahrzehnte zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die schließlich im Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 gemündet sind, sowie das Ziel, die Bereitstellung hochwertiger, inklusiver, zugänglicher, effizienter und ansprechender Bildung zu erleichtern und dabei auf Methoden des Fern- und Online-Unterrichts und des integrierten Lernens zurückzugreifen; |
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8. |
betont die Bedeutung des Konzepts des digitalen Zusammenhalts (so wie in der Stellungnahme „Digitales Europa für alle“ (2) dargelegt) als einer wesentlichen zusätzlichen Dimension des im EU-Vertrag verankerten traditionellen Konzepts des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts; fordert, dieses Konzept auf den Bildungsbereich auszuweiten und bei den nächsten Vertragsänderungen zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, um die gesellschaftlichen Herausforderungen angesichts der stetig zunehmenden Digitalisierungserfordernisse anzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass keine Person oder Region zurückgelassen wird; |
Digitale Kompetenz für alle
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9. |
ist sich bewusst, dass digitale Kompetenz nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch zunehmend im privaten und öffentlichen Leben der Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, insbesondere für das Lernen, den Zugang zu Informationen und Produkten sowie öffentliche und private Dienstleistungen, die soziale Inklusion, die Freizeit und viele andere alltägliche Anwendungsbereiche; |
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10. |
ist der Auffassung, dass der Aktionsplan für digitale Bildung auf bewährten Verfahren nach dem Vorbild anderer Bereiche, wie etwa der Unternehmen, aufbauen sollte, wobei an den Sachkenntnissen der pädagogischen Fachkräfte und am wichtigen persönlichen Miteinander im Klassenzimmer festzuhalten ist; |
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11. |
hält es für unbedingt erforderlich, dass digitale Bildung auch die am schutzbedürftigsten Menschen und Gruppen erreicht und den sozialen Zusammenhalt fördert. Die EU muss hart an der Schaffung einer Gesellschaft arbeiten, an der jeder teilhaben kann, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Hintergrund, ethnischer Zugehörigkeit sowie körperlicher und intellektueller Leistungsfähigkeit; |
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12. |
weist nachdrücklich darauf hin, dass die Netzanbindung von Bildungseinrichtungen in ländlichen, entlegenen und Inselgebieten maßgeblich dazu beitragen wird, die Unterschiede abzubauen, die sich daraus ergeben, dass die Bevölkerung zerstreuter und isolierter als in Großstädten lebt, und betont, dass die digitale Kluft zwischen Großstädten, ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten sowie entlegenen und Inselgebieten durch den Aktionsplan für digitale Bildung und seine nationalen Umsetzungsmaßnahmen angemessen angegangen werden muss; |
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13. |
ruft die Europäische Kommission auf, aktiv das Recht von Menschen mit Behinderungen auf inklusive digitale Bildung zu fördern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für Menschen mit Behinderungen konzipierte und angepasste digitale Bildungsangebote zu ermitteln, finanziell zu unterstützen und allgemein zugänglich zu machen; stellt fest, dass der Bildungs- und Qualifikationsbedarf schutzbedürftiger Gruppen ebenfalls berücksichtigt und durch ihren gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Grundbildung angegangen werden muss. |
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14. |
Es ist auch wichtig, die Bedürfnisse nationaler Minderheiten zu berücksichtigen und die Erstellung und Zugänglichkeit von Inhalten zu ermöglichen, die im Einklang mit ihrem Recht auf Bildung in der Muttersprache stehen; |
Schnittstelle zwischen digitaler Bildung und digitalem Wandel
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15. |
weist darauf hin, dass die Gesellschaft sowie die Volkswirtschaften der EU und der Welt nunmehr Bedarf an Menschen haben werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, um die Architekten, Erbauer und natürlichen Mitglieder dieser neuen digitalen Welt zu werden, und hebt die damit verbundene Notwendigkeit hervor, in die Festlegung, die Entwicklung und den Erwerb grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen zu investieren; |
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16. |
bedauert, dass derzeit noch 35 % der aktiven Erwerbsbevölkerung in Europa keine digitalen Grundkompetenzen haben (auch wenn dieser Prozentsatz allmählich sinkt) (3) — und dies obwohl heute 90 % der Arbeitsplätze wenigstens ein Mindestmaß an digitaler Kompetenz erfordern. Der erwartete digitale Wandel macht deutlich umfangreichere und bessere digitale Grundkompetenzen erforderlich; |
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17. |
ist zutiefst besorgt über die eindeutige Kluft zwischen den digitalen Grundkompetenzen Erwerbstätiger und Arbeitsloser, älterer Menschen sowie Erwachsener mit niedrigerem Bildungsniveau (4) sowie die sich deutlich vertiefende Kluft zwischen Frauen und Männern bei der digitalen Bildung. Die Ermutigung von Schülerinnen, sich für MIN(K)T-Studiengänge zu entscheiden (zur Verringerung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern), ist ein Schritt in die richtige Richtung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Programms „Digitales Europa“, der Aufbau- und Resilienzfazilität, von Erasmus+, Horizont Europa und des Europäischen Sozialfonds eine stärkere Frauenbeteiligung in den MIN(K)T-Bereichen zu unterstützen und diese Kluft durch die finanzielle Förderung von Anbietern digitaler Bildung zu verringern; |
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18. |
ist zudem angesichts der deutlichen digitalen Kluft in der gesamten Bildungsgemeinschaft (Lehrkräfte, Lernende und Familien) im ländlichen Raum besorgt; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Sozialfonds dafür zu verwenden, diese Kluft mithilfe gezielter Investitionen in den Regionen mit demografischen Herausforderungen und anhaltenden großen Investitionslücken zu verringern. In diesem Zusammenhang müssen solide und langfristig tragfähige Projekte entwickelt werden, die der gesamten Bildungsgemeinschaft zugutekommen; |
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19. |
unterstützt in dieser Hinsicht auch das Ziel der Kompetenzagenda, wonach 70 % der 16- bis 74-Jährigen bis 2025 über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollten; |
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20. |
rät darüber hinaus, unabhängig von den vermittelten Kompetenzen in allen Berufsausbildungsprogrammen für eine digitale Komponente zu sorgen, die über das Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ hinausgeht, und empfiehlt, dass die vorgeschlagene europäische Austauschplattform — zusätzlich zu dem auf einem Selbstbewertungskonzept gestützten europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen — für diese Kurse Inhalte schaffen sollte, die mit dem internationalen Computerführerschein (ICDL) vergleichbar sind; |
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21. |
unterstreicht, dass die digitale Bildung zu einem festen Bestandteil des lebenslangen Lernens werden muss; fordert die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor auf, die ihnen zukommende Verantwortung dafür zu übernehmen, Menschen so aus- und weiterzubilden, dass sie konkurrenzfähig und für den Arbeitsmarkt gerüstet bleiben und sich zugleich persönlich voll entfalten können; |
Digitale Bildung — Chancen und Herausforderungen
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22. |
glaubt an die großen Vorteile einer Digitalisierung der Bildung, die auf die Lernenden ausgerichtet, altersgerecht und entwicklungsorientiert ist. So würde eine zugängliche, inklusive Bildung sichergestellt, für Fortschritte hin zu einer hochwertigen Bildung für alle oder die dafür erforderlichen Mittel gesorgt und das Recht auf Bildung als grundlegendes Menschenrecht durchgesetzt; |
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23. |
fordert eine öffentliche Direktfinanzierung mit dem Ziel, neue Unterrichtsmodelle zu entwickeln und auf allen Bildungsebenen — von der Schule bis zur Universität — die Kompetenzen des 21. Jahrhunderts zu fördern sowie die Struktur der EU-Finanzierungsprogramme weiter zu vereinfachen, um mehr Akteure einbeziehen und die Partnerschaften zwischen Unternehmen und Hochschulen ausweiten zu können; |
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24. |
fordert, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften verstärkt für eine ethische Nutzung der künstlichen Intelligenz zu sorgen und auf Daten zurückzugreifen, und über das Programm Horizont Europa Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu fördern; |
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25. |
ruft die Europäische Kommission auf, die verschiedenen Programme und Maßnahmen durch leicht nutzbare Informations- und Kommunikationskanäle und durch die Unterstützung des dezentralen Ausführungssystems über die verschiedenen EU-Netze wie die Zentren für digitale Innovation zugänglich und bekannt zu machen; |
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26. |
bietet seine Hilfe bei der Verbreitung der Sensibilisierungskampagne „Connecitivty4schools“ an; |
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27. |
ist besorgt über die Zunahme von digitaler Gewalt und Cybermobbing und betont, dass solchen Verhaltensweisen durch Bildung vorgebeugt werden muss; |
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28. |
fordert, zunächst auf ein Gutscheinsystem zurückzugreifen — unter Einbeziehung der Regionen und Städte –, um die Forschung und Entwicklung hinsichtlich der digitalen Bildungsmöglichkeiten anzukurbeln; |
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29. |
ist über die Frustration beunruhigt, die zahlreiche Lernende und Lehrkräfte in Städten und Regionen in der gesamten EU im vergangenen Jahr angesichts unzureichender Konnektivität und Ausstattung geäußert haben; weist einerseits erneut darauf hin (5), dass die Entwicklung der Bildungsinfrastruktur vor Ort geänderte Prioritäten erfordert und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Übergang zu einer modernen, funktionalen, digitalen und grünen Bildungsinfrastruktur in ihren Gemeinden unterstützen werden; fordert andererseits die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, im Rahmen von EU- bzw. nationalen Finanzierungs- oder Partnerschaftsprogrammen mit lokalen Unternehmen allen Lehrkräften und Lernenden ein geeignetes digitales Lerngerät sowie einen kostenlosen Zugang zu digitalen Kommunikations- und Bildungs-Apps und -Plattformen zur Verfügung zu stellen; |
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30. |
betont, dass die weltweite Pandemie vor Augen geführt hat, dass die Kompetenzen von Lehrkräften unersetzlich sind. Zwischenmenschliche Interaktion, Moderation, Ermutigung, Demonstration, Erläuterung, Korrektur, Bewertung, Beratung, Unterstützung und (fachliches) Wissen — all dies bieten die Lehrkräfte; ist der Ansicht, dass diese Kompetenzen weiterentwickelt werden müssen, damit sie auch für digitale Kontexte geeignet sind, da Lehrkräfte bei der Nutzung und Integration digitaler Technologien für das Lehren und Lernen eine ganz entscheidende Rolle spielen; |
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31. |
macht darauf aufmerksam, dass Bildungstechnologien ein Instrument bleiben müssen und nicht den Präsenzunterricht ersetzen dürfen, da das menschliche Miteinander — einschließlich der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Lernenden und zwischen Lernenden — für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Lernenden wichtig ist; |
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32. |
hält jüngste Umfrageergebnisse (6) für besorgniserregend, denen zufolge sich nur 40 % der Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht bereit fühlen; |
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33. |
schlägt vor, die Lehrerausbildungsmodelle in der gesamten EU durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und zwischen Lehrerfortbildungszentren besser aufeinander abzustimmen; fordert nachdrücklich die Schaffung physischer „Zentren“ in Universitätsstädten, damit die Lehrkräfte aller Bildungsebenen von einer hochwertigen Fort- und Weiterbildung profitieren können; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Inhalte von Lehrerfortbildungskursen frei zugänglich sein sollten, damit sie bei der alltäglichen Lehrtätigkeit wiederverwendet werden können; |
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34. |
begrüßt die Idee eines europäischen Rahmens für digitale Bildungsinhalte; möchte jedoch die Versicherung erhalten, dass entsprechende Mittel auf regionaler Ebene bereitgestellt werden, damit sich alle Lehrkräfte als Teil des jeweiligen Zentrums fühlen, und dass die Regionalsprachen gefördert werden, indem die Mittel an alle Empfänger angepasst werden; |
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35. |
plädiert dafür, dass der europäische Rahmen für digitale Bildungsinhalte über ein eigenes Technologiezentrum verfügen sollte, um gemäß dem SCORM-Modell (Shareable Content Object Reference Model) standardisierte und gemäß dem OER-Modell (Open Education Resources) hochwertige Inhalte zu erstellen sowie Lehr- und andere Fachkräfte bei der Schaffung von Inhalten, Lehrplänen und Ressourcen entsprechend den vorgenannten Kriterien zu unterstützen. hält es für wesentlich, die Zusammenarbeit sowie den Austausch von Lehrmaterialien und bewährten Verfahren zu verstärken; empfiehlt, dass dieses Zentrum den nationalen Bildungsstellen dabei hilft, technische Anwendungsbereiche zu bewerten, damit die Mittel in die beste Technologie investiert, strenge Kontrollen durchgeführt und alle erhobenen Daten angemessen genutzt werden; |
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36. |
fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen u. a. im Rahmen der Programme Erasmus+, Horizont Europa und InvestEU die Einrichtung gesamteuropäischer Plattformen für eine weite Verbreitung von Bildungsinhalten und -instrumenten auf inklusive und mehrsprachige Weise — unter Berücksichtigung der Regionalsprachen — zu unterstützen; |
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37. |
weist auf die Investitionen der EU in die digitale Kultur hin und unterstreicht das Beispiel von Europeana, das digitale Inhalte über die Geschichte und Kultur Europas bietet und damit zur Diversifizierung des Schulunterrichts in der gesamten EU beigetragen hat; |
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38. |
befürwortet und fordert Initiativen wie das Projekt für digitale Schulen der Gemeinsamen Forschungsstelle, das die Einrichtung kostenloser offener Online-Lehrveranstaltungen (MOOCs) ermöglicht; |
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39. |
betont, dass alle Akteure des Bildungswesens über digitale Kompetenzen verfügen müssen. In einer Zeit, in der sämtliches Wissen — so scheint es — über das Internet zugänglich ist, müssen alle Akteure des Bildungswesens unbedingt in der Lage sein, Fakten und Meinungen zu unterscheiden und zu filtern sowie selbstständig Daten zu analysieren und zu sammeln; |
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40. |
Es muss auch geprüft werden, wie Eltern dabei unterstützt werden können, ihren Kindern beim Zugang zur digitalen Bildung zu helfen; |
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41. |
weist darauf hin, dass Familien, Lernende und Lehrkräfte über schwere Fälle von Cybermobbing berichtet haben; merkt darüber hinaus an, dass die seelsorgerische Betreuung für Lernende aller Altersgruppen weiterhin notwendig ist und finanziert werden muss; |
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42. |
fordert die Kommission auf, sich mit dem besonderen Charakter von Bildungsdaten und dem Risiko durch die fehlende Regulierung ihrer Weitergabe und Speicherung auseinanderzusetzen; ruft sie außerdem auf, den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) in die Überlegungen zur Schaffung eines Sonderstatus für Schülerinnen und Schüler und Lernende betreffende Daten einzubeziehen sowie alle Interessenträger der digitalen Bildung (Lehrkräfte, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Lernende und Eltern) für die Bedeutung der Cybersicherheit zu sensibilisieren und außerdem Möglichkeiten zu finden, um die Cybersicherheit in diesem Bereich fortlaufend zu verbessern. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) AdR-Stellungnahme zum Thema „Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025“, März 2021.
(2) AdR-Stellungnahme „Digitales Europa für alle: Intelligente und inklusive Lösungen vor Ort“ (verabschiedet im Oktober 2019).
(3) Europäischer Rechnungshof: „Maßnahmen der EU für mehr digitale Kompetenz“, Analyse Nr. 02, 2021.
(4) Ebda.
(5) AdR-Stellungnahme zum Thema „Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025“, März 2021.
(6) Internationale OECD-Erhebung über Lehren und Lernen (TALIS), 2018.
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/69 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan
(2021/C 300/13)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt den Plan der Europäischen Kommission, die Unterstützung für den audiovisuellen Sektor und die Medienbranche effizienter zu gestalten und die Bedürfnisse der lokalen und regionalen Medien in der gesamten EU vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Erholung, der Ökologisierung und der Digitalisierung hervorzuheben; |
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2. |
sucht den Dialog mit der GD CNECT der Kommission über die als praktische Folgemaßnahmen des Aktionsplans vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen; hebt dabei die notwendigen Synergien zwischen Fonds und Regelungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervor; |
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3. |
wird sich bemühen die Sichtbarkeit des AdR als politischer Akteur auf diesem Gebiet gegenüber anderen EU-Institutionen, branchenspezifischen und lokalen/regionalen Interessenträgern sowie der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen, um die verfügbaren Informationen und Fachkenntnisse zu erweitern und die politischen Empfehlungen des AdR auf die verschiedenen Entscheidungsebenen zu lenken; |
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4. |
betont, dass in vielen Mitgliedstaaten die Regionen für die Regulierung und Unterstützung des Medien- und Kultursektors zuständig sind, die Medienpolitik in anderen Mitgliedstaaten jedoch Sache des Staates ist, während die Zuständigkeit für die Kulturpolitik zwischen lokaler, regionaler und staatlicher Ebene aufgeteilt ist; |
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5. |
hält bei der Koordinierung der Unterstützung für den Mediensektor auf allen Regierungsebenen eine enge Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für unbedingt erforderlich; |
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6. |
begrüßt die Lancierung der zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors angekündigten und durch die InvestEU-Garantie abgesicherten Initiative „NEWS“, in der den lokalen und regionalen Medien besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll; |
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7. |
ist überzeugt, dass sich der Aktionsplan in erheblicher Weise lokal und regional auswirken wird, weil die wirtschaftliche, technische und kreative Tragfähigkeit des Medienpluralismus von der Vielzahl der lokalen und regionalen Medien sowie von den Institutionen abhängt, die an der Wertschöpfungskette, der Regulierungsaufsicht und der sektorübergreifenden Zusammenarbeit in den Bereichen Produktion, Medien und audiovisuelle Medien beteiligt sind; |
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8. |
erkennt den besonderen Wert der regionalen und sogar lokalen Innovationsstrategien und der intelligenten Spezialisierung in den Bereichen Audiovisuelles und Medien an: Sie führen zu innovativen Lösungen und Ausstrahlungseffekten auf weitere Schlüsselbereiche der öffentlichen Politik und der Wirtschaftstätigkeit (Bildung, Kompetenzen und Gesundheit); |
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9. |
fordert die Europäische Kommission auf, bei der Konzipierung konkreter Instrumente und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, in Bezug auf die Finanzhilfen, die in den einschlägigen EU-Programmen und insbesondere den Aufbauinstrumenten speziell für die lokalen und regionalen Medien zur Verfügung gestellt werden, so weit wie möglich für Klärung und Abstimmung zu sorgen; wird sich selbst dafür einsetzen, dass diese Informationen unter den einschlägigen regionalen und lokalen Akteuren verbreitet werden; |
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10. |
fordert die Europäische Kommission auf, im Zusammenhang mit künftigen europäischen Nachrichtenmedienforen und Initiativen zu den Perspektiven in der europäischen Medienbranche besonders darauf zu achten, dass die lokalen und regionalen Medien möglichst umfassend vertreten sind und einbezogen werden; |
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11. |
betont insbesondere, dass kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Audiovisuelles und Medien unbedingt zu fördern sind; spricht sich dafür aus, sie zu konsultieren und in die Weiterentwicklung von Initiativen wie dem MEDIA-Marktportal und kreativen Innovationslaboren zur Unterstützung von Start-ups und Scale-ups einzubeziehen; |
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12. |
weist auf die zumindest noch für einen Übergangszeitraum bestehende besondere Bedeutung nicht elektronischer Zeitungen und Anzeigenblätter hin, die insbesondere ältere Menschen nicht durch elektronische Publikationen ersetzen wollen, und darauf, dass auch weiterhin die Zeitungszustellung insbesondere in den ländlichen Räumen für Verleger zu wirtschaftlichen Konditionen ermöglicht werden muss; |
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13. |
fordert, den Bürgermedien als dem „dritten Sektor“ des Rundfunks (das sind in der Regel selbstorganisierte, partizipative, nicht gewinnorientierte Medien, die sich an lokale geografische Gemeinschaften und/oder Interessengruppen richten) besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Alle Regierungsebenen sind aufgefordert, die Bürgermedien gebührend anzuerkennen; |
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14. |
bedauert, dass die durch die besonderen Gegebenheiten, insbesondere durch Minderheitensprachen der EU oder nichteuropäische Migrantensprachen bedingte Sondersituation kleiner Länder (Märkte) nicht berücksichtigt wird; |
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15. |
fordert die Europäische Kommission auf, besondere Aufmerksamkeit und gezielte Unterstützung sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten Medien und den audiovisuellen Sektor vorzusehen, die in den bestehenden Ko-Amtssprachen und Minderheitensprachen der europäischen Regionen Inhalte und Produktionen bereitstellen, arbeiten und ihre Dienste anbieten und somit zur Standardisierung dieser Sprachen, zur Wahrung der kulturellen Vielfalt der Regionen und zur Achtung der sprachlichen Rechte ihrer Bewohner beitragen. Diese Unterstützung, die in Form gezielter Finanzmittel für diese Medien bereitgestellt werden sollte, ist besonders notwendig, damit sie ihren digitalen Wandel fortsetzen und so ihre dauerhafte Präsenz im digitalen Umfeld sichern können; |
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16. |
begrüßt die Maßnahmen zur Unterstützung und Hervorhebung der wichtigen Rolle, die die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf regionaler und lokaler Ebene spielen; |
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17. |
schlägt der Europäischen Kommission vor, spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der regionalen und lokalen Medien aus EU-Mitteln für den nächsten Zeitraum 2021-2027 zu konzipieren; |
Gesamtbewertung des Aktionsplans
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18. |
fordert, die Bedeutung von Investitionen in die digitale Kompetenz nicht aus dem Blickfeld zu verlieren, denn digitale Fähigkeiten sind die Voraussetzung für die Nutzung digitaler Medien; |
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19. |
bedauert, dass die Maßnahmen der Politik zugunsten der lokalen Nachrichtenmedien es den Unternehmen bislang in der Breite nicht hinreichend ermöglicht haben, einen Wandel zu vollziehen, neue Wege einzuschlagen und tragfähige Geschäfts- und Erlösmodelle für den digitalen Wandel zu entwickeln und zu etablieren; |
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20. |
stellt fest, dass die zehn Maßnahmen des Aktionsplans inhaltlich einer Reihe von Bedürfnissen dieser Branche entsprechen und auch zur Förderung der Entwicklung der lokalen und regionalen Medien genutzt werden können; stellt jedoch fest, dass die Zuständigkeiten der regionalen Gebietskörperschaften mehrerer EU-Mitgliedstaaten im Bereich Medien und audiovisuelle Medien im Aktionsplan nicht ausdrücklich anerkannt werden; |
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21. |
empfiehlt insbesondere, die lokalen und regionalen Zuständigkeiten in vollem Umfang anzuerkennen und die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an einem strukturierten Dialog über die konkreten Maßnahmen des Aktionsplans, insbesondere über die Maßnahmen 1 und 7, zu erleichtern; |
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22. |
ist der Ansicht, dass eine gut konzipierte Regulierung und Strategie zusammen mit maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen ein Umfeld schaffen können, das es den lokalen und regionalen Medien ermöglicht, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung, der Ökologisierung des Unternehmertums und der Digitalisierung erfolgreich anzunehmen; |
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23. |
weist darauf hin, dass der Sektor nicht nur in die Lage versetzt werden sollte, die Produktion und Verbreitung von Inhalten zu finanzieren, sondern seitens der EU-Politik auch anerkannt werden sollte, dass der audiovisuelle Sektor und die Medienbranche nicht so wie andere Sektoren reguliert werden können; betont die Notwendigkeit einer EU-Politik, die es der europäischen Medienbranche ermöglicht, weiterhin wettbewerbsfähige Inhalte in einem fairen digitalen Umfeld zu produzieren; |
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24. |
fordert eine nachhaltige Wirkung des Aktionsplans und eine umfassende EU-Politik für die Medienbranche, in der Regulierungs-, Wettbewerbs- und Steuerpolitik mit EU-Fonds und EU-Programmen kombiniert werden, um Innovationen zu fördern, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Medien zu schaffen und gleichzeitig die europäischen Grundwerte — Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören — zu wahren. Die uneingeschränkte Achtung dieser Werte sollte eine Voraussetzung für den Zugang der europäischen Medien zu EU-Mitteln sein; |
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25. |
hält es für wichtig, eine starke pluralistische, wirtschaftlich tragfähige, innovative, unabhängige und zuverlässige europäische Medienlandschaft zu gewährleisten, mit der die gesamte Gesellschaft erreicht werden kann. Dies ist für die Europäische Union und ihre Demokratien sowie für die Bürger, Verbraucher und Unternehmen sehr wichtig. Dies ist auch eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts; |
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26. |
betont, dass lokale und regionale Medien im Vergleich zu internationalen Online-Plattformen häufig benachteiligt sind. Der AdR ist überzeugt, dass die EU der Lösung einer Reihe von Problemen (einschließlich der Informationsasymmetrie und des Datenzugangs) größere Aufmerksamkeit schenken muss, da die vertikale Integration von Online-Plattformen zusammen mit deren Kontrollfunktion den effektiven Zugang Diensten und Inhalten sowie ihre Auswahl erheblich beeinträchtigt. Der AdR hält es daher für notwendig, im Rahmen der nächsten EU-Richtlinien Mechanismen vorzusehen, um staatlich bzw. regional anerkannte lokale und regionale Medien in die Angebote von Plattformen einzubeziehen. Plattformen, die die eigenen Dienstleistungen begünstigen (Selbstbevorzugung) stellen eine ernsthafte Bedrohung für Pluralismus und fairen Wettbewerb dar; |
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27. |
unterstreicht, dass die Freiheit, der Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien sowie die Sicherheit von Journalisten wesentliche Bestandteile des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Information sowie für die demokratische Funktionsweise der EU und ihrer Mitgliedstaaten unabdingbar sind und würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit unabhängiger „Watchdogs“ wie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig; |
Wirtschaftliche Aspekte
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28. |
erinnert daran, dass unabhängige lokale und regionale Medien ungeachtet ihres Geschäftsmodells mit anhaltenden finanziellen Problemen auf dem Markt zu kämpfen haben und dass sich ihre Lage mit der COVID-19-Pandemie zusehends verschlechtert; |
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29. |
stellt mit Besorgnis fest, dass der fragmentierte EU-Markt für Audiovisuelles auch weiterhin die Nutzung der Marktvorteile, die Technologie und Größe mit sich bringen, erschweren wird; |
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30. |
ist erfreut darüber, dass einige EU-Mitgliedstaaten kürzlich beschlossen haben, erhebliche Beträge in die Unterstützung des lokalen und regionalen Journalismus zu investieren; |
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31. |
bekräftigt die strategische Bedeutung des audiovisuellen Sektors und der Medien für die europäische Wirtschaft und ihre Erholung von der Krise; begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, diesen Bereich unter industriepolitischen Aspekten zu entwickeln und sich dabei auf einen Innovationsdialog mit der Industrie sowie eine spezielle Plattform für Beteiligungsinvestitionen zu stützen; |
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32. |
stellt fest, dass es auch sinnvoll ist, die territorialen Auswirkungen der Förderung der Medien und des audiovisuellen Sektors (einschließlich des Potenzials zur ländlichen Entwicklung) zu messen und zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Medienzentren. Dies könnte auch Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung haben, sofern parallel dazu im Rahmen von Konjunkturprogrammen gezieltere Möglichkeiten geschaffen und angeboten werden; |
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33. |
betont die besondere Bedeutung des Kinos als niedrigschwelligem und — insbesondere im ländlichen Raum — oft einzigem kulturellen Angebot; weist auf die extremen Folgen der monatelangen Schließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für die Kinos hin; sieht die Notwendigkeit, dass es zum Erhalt der europäischen Kinolandschaft eines angemessen langen exklusiven Auswertungszeitraums für Kinofilme vor deren weiteren Auswertung über internationale Videoabrufplattformen in den Kinos bedarf; |
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34. |
fordert die Unterstützung von Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten auf europäischer Ebene zwischen lokalen und regionalen Akteuren des audiovisuellen Sektors und der Medienbranche sowie zwischen öffentlichen Verwaltungen, um gemeinsame Projekte durchzuführen, Synergien zu entwickeln und bewährte Verfahren auszutauschen; |
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35. |
begrüßt die jüngsten politischen Initiativen der EU, die darauf abzielen, die Kluft zwischen den für technologische Innovationen bereitgestellten Mitteln und den kulturellen und kreativen Aspekten des audiovisuellen Sektors und der Medien zu überbrücken; |
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36. |
begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, mehr in die Unterstützung der Medienlandschaft zu investieren: 61 Mio. EUR sollen so aus dem Programm Kreatives Europa 2021-2027 für Qualitätsjournalismus, Medienfreiheit, Medienkompetenz und Medienvielfalt bereitgestellt werden; |
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37. |
begrüßt darüber hinaus das neue interaktive Instrument des Aktionsplans, mit dem Medienunternehmen über verschiedene Förderinstrumente informiert werden; empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, für die Förderinstrumente zu werben, die speziell für die lokalen und regionalen Medien bereitgestellt werden; |
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38. |
weist auf die Bedeutung der Fachkräftegewinnung im Bereich der audiovisuellen Medienproduktion und den insoweit bereits bestehenden Fachkräftemängel insbesondere im Bereich der filmhandwerklichen Berufe hin; spricht sich insoweit auch für Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA des Programms Kreatives Europa aus; |
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39. |
spricht sich im Zusammenhang mit der Neuordnung der Festivalförderung im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA des Programms Kreatives Europa 2021-2027 dafür aus, Festivals auch weiterhin dauerhaft individuell und nicht nur in europäischen Netzwerken zu fördern, um deren Individualität und Qualität zu erhalten; |
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40. |
empfiehlt in Bezug auf Maßnahme 1 des Aktionsplans einen starken ortsbezogenen Ansatz und eine enge Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; schlägt in diesem Zusammenhang vor, der Europäischen Kommission über Beispiele für bewährte Verfahren zu berichten, damit derartige Maßnahmen verknüpft und in die Konjunkturprogramme und Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten aufgenommen werden können; |
Lokale und regionale Medien
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41. |
betont, dass lokale Nachrichtenmedien eine wichtige Rolle im öffentlichen Leben und in der politischen Debatte spielen, da sie politisches Wissen und die Teilhabe fördern. Die unabhängigen lokalen Nachrichtenmedien fungieren in der Gesellschaft als Stütze der Demokratie; |
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42. |
teilt die Auffassung, dass der Schutz der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien ein zentrales politisches Ziel sein muss, das auch im Rahmen dieses Aktionsplans hervorgehoben werden muss; |
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43. |
weist darauf hin, dass die Rolle der lokalen Medien u. a. darin besteht, in einer qualitativ hochwertigen, umfassenden und kritischen Berichterstattung objektiv und korrekt über die Regierenden und öffentliche Angelegenheiten zu informieren. So soll die Bevölkerung mit dem nötigen Wissen versorgt und zur Meinungsbildung befähigt werden. Lokale Medien repräsentieren ihre Region und helfen den Menschen zu begreifen, dass sie Teil einer Gemeinschaft sind, dass sie über ihren gemeinsamen lokalen Nachrichtenkanal verbunden sind und dass es mehr als nur die geografische Nähe ist, die sie miteinander verbindet; |
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44. |
beklagt, dass es in dünn besiedelten Gebieten im Gegensatz zu den dicht besiedelten städtischen Gebieten mit ihren traditionellen lokalen Medien und digitalen Plattformen häufig weder traditionelle noch digitale lokale Medien gibt. Demnach werden manche Gebiete heute nur wenig oder gar nicht journalistisch abgedeckt; |
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45. |
bekräftigt, dass in ganz Europa Nachrichten und Kulturprogramme auf lokaler und regionaler Ebene ein zentraler Schwerpunkt der regionalen öffentlich-rechtlichen Medienorganisationen sind. Die regionalen öffentlich-rechtlichen Medien tragen zur Medienvielfalt in den Regionen bei. Sie beteiligen sich auch an der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Aktivitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der kulturellen und sozialen Organisationen; |
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46. |
ist der festen Überzeugung, dass regionale öffentlich-rechtliche Medien für das Publikum auf allen Übertragungskanälen — Radio, Fernsehen und Internet sowie über Plattformen, die Radio- und Fernsehdienste in dem einschlägigen geografischen Gebiet anbieten — zugänglich sein müssen, damit sie nicht bedeutungslos werden und weiterhin ihre Hauptfunktion erfüllen können. Je nach den spezifischen nationalen Gegebenheiten ist es auch wichtig, die Übertragung regionaler Medien über alle möglichen Verbreitungskanäle einschließlich Kabel, terrestrisches Digitalfernsehen, Satellit und Internet sicherzustellen; |
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47. |
schlägt vor, dass eine Reihe von Maßnahmen des Aktionsplans, insbesondere Maßnahme 1, auf lokaler und regionaler Ebene verstärkt werden könnten, vorausgesetzt, es sind Investitionen in den Kapazitätsaufbau für lokale Akteure vorgesehen; |
Innovation und Technologie
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48. |
bekräftigt, dass die Digitalisierung dazu beitragen kann, neues Publikum zu gewinnen, unkonventionelle Inhalte zu nutzen, neue Dienste für lokale und regionale Medien bereitzustellen und die interregionale kulturelle Zusammenarbeit zu fördern; ist der Ansicht, dass nur die branchenübergreifende Digitalisierung ein völlig neues Potenzial für disruptive Geschäftsmodelle und innovative digitale Dienstleistungen und Produkte eröffnet, ist jedoch besorgt darüber, dass die Kosten dieses Wandels für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu groß sein könnten; |
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49. |
weist erneut darauf hin, dass die digitale Kluft zwischen städtischem und ländlichem Raum verringert werden muss, da dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Verfügbarkeit digitaler Kommunikationsmittel in ländlichen Gebieten und für den Zugang der dortigen Bevölkerung zu allen bereitstehenden Informationen ist; |
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50. |
stellt fest, dass der Mediensektor in der derzeitigen, grenzüberschreitenden Revolution — Daten, künstliche Intelligenz und Blockchain — im Mittelpunkt des Geschehens steht; schlägt vor, dass die Medien eine Schlüsselrolle bei der Erprobung und Umsetzung der von der KI-Expertengruppe der Kommission erarbeiteten ethischen Leitlinien und deren Anpassung an die Medienbranche spielen könnten; |
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51. |
ist sich bewusst, dass die europäische Kultur und das Kino untrennbar mit der europäischen Identität verbunden sind. Eine gut funktionierende und pluralistische Medienlandschaft ist in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung für die Wahrung und Förderung der europäischen Werte und der europäischen Lebensweise. Die Medienlandschaften sind allesamt davon abhängig, dass bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme der EU ausgewogene Prioritäten festgelegt werden. So soll beispielsweise eine engere Verknüpfung zwischen der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik der EU einerseits und der Forschung und Innovation andererseits sichergestellt werden; |
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52. |
betont, dass die audiovisuelle Industrie bei der Förderung des regionalen und lokalen Tourismus, insbesondere in ländlichen Gebieten, eine Rolle spielen kann — durch Kreativität bei der Hervorhebung ihrer Attraktivität und entsprechende Werbemaßnahmen und durch die Förderung eines nachhaltigen Tourismus und der wirtschaftlichen Entwicklung |
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53. |
begrüßt, dass — bezüglich der Dateninfrastruktur — die wichtigste Maßnahme des Aktionsplans Synergien mit den Programmen Horizont Europa und Digitales Europa sicherstellen wird. Dies soll Innovation und Kreativität fördern und alle Arten von Medien ohne Diskriminierung zugänglich machen — sowohl öffentliche als auch kommerzielle, sowohl große als auch kleine Kanäle; betont, dass diese Synergien auch für lokale und regionale Medien unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen und Verwaltungsstrukturen zur Verfügung stehen sollten. In diesem Sinne sollten Investitionen in Technologien wie mehrsprachige Untertitelung, Synchronisierung in Gebärdensprache oder Audiobeschreibung in der europäischen Produktion von Informationen und audiovisuellen Inhalten systematisch gefordert werden; |
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54. |
sieht die Rolle des EU-Programms Horizont unter anderem bei der Förderung der Medienkomponenten der quelloffenen Infrastruktur: Sie ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Innovationen nicht nur im Hinblick auf die Technologie, sondern auch in Bezug auf neue Geschäftsmodelle und deren Einführung in Medien aller Art; |
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55. |
ist der Ansicht, dass in allen einschlägigen EU Förderprogrammen (Kreatives Europa, Erasmus+, Horizont 2020 usw.) dem Entwicklungsbedarf in Bezug auf digitale Kompetenzen im audiovisuellen und Medienbereich auf lokaler und regionaler Ebene ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird. Die digitalen Kompetenzen sollten dabei über grundlegende IKT-Kompetenzen hinausgehen und auch Medien- und Informationskompetenzen umfassen; |
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56. |
fordert, dass auf lokaler und regionaler Ebene gezielte Unterstützung bereitgestellt wird, um neben europäischen Technologiezentren auch europäische Zentren für Medientechnologie einzurichten, deren Schwerpunkt auf der Schulung von Medienakteuren liegt, unter anderem im Hinblick auf den Zugang zu verfügbaren Finanzmitteln, einschließlich der Finanzierung des Wiederaufschwungs und der Unabhängigkeit der Medien. Dadurch können Pilotinitiativen durchgeführt und innovative europäische Lösungen verbreitet werden; |
Unabhängigkeit der Medien, Glaubwürdigkeit und mehr Mitsprache für die Bürger
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57. |
ist der Auffassung, dass in einer Gesundheitskrise wie der COVID-19-Pandemie der Zugang zu verlässlichen Informationen von großer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten Medien mit ihrem qualitativ und quantitativ breit gefächerten Angeboten lokal, regional und landesweit vor dem Hintergrund der Pandemie informieren, dokumentieren, unterhalten und Bildungs- und Kulturangebote offerieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der Krise leisten; weist auf folgende grundsätzliche Problemfelder hin: Zugang zu Informationen von Behörden, Zugang zum Internet, Schutz und Förderung unabhängiger Medien, Desinformation im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Überwachung der öffentlichen Gesundheit; |
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58. |
bekräftigt, dass angesichts der Bedrohung durch Desinformation auf allen territorialen Ebenen Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeit von Nachrichtenprüfern und zur Stärkung der Medienkompetenz der Bevölkerung ergriffen werden müssen; |
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59. |
verweist auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der unter anderem ausdrücklich Medienfreiheit, Medienvielfalt und die Achtung der Grundrechte gefordert werden; betont, dass der finanzielle Druck, der das Existenzrecht des professionellen Journalismus im Internet untergräbt, die Medienfreiheit stark gefährdet; geht davon aus, dass die Europäische Kommission das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte dazu nutzen wird, Marktversagen zu beheben und die unausgewogenen Beziehungen zwischen Technologieriesen und Nachrichtenunternehmen zu verbessern, wobei der Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten zur Sicherung der Medienvielfalt gebührend Rechnung getragen wird; |
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60. |
betont, dass die Glaubwürdigkeit der Medien mit ihrer Unabhängigkeit und der Meinungsfreiheit steht und fällt. Den Gegensatz dazu bilden Situationen, in denen eine staatliche oder nichtstaatliche Stelle allein darüber entscheiden kann, welche Inhalte vertrauenswürdig sind, wie auf den Plattformen die Zugangskontrolle gehandhabt wird und welche Inhalte zurückgestellt werden; |
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61. |
betont in Bezug auf die einschlägigen Maßnahmen des Aktionsplans insbesondere die Einbeziehung der Bürger und den Nutzen für die Bürger, die die Hauptkriterien für die Unterstützung von Projekten bilden, sowie die Verbesserung der Medienkompetenz der Öffentlichkeit, insbesondere der jungen Menschen; |
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62. |
hält es für notwendig, die Medien- und Informationskompetenz zu stärken, um Desinformation entgegenzuwirken und den Bürgern dabei zu helfen, sich im Umfeld der digitalen Medien zurechtzufinden, sowie ein Medienökosystem mit hochwertigen Inhalten und ethischer Selbstregulierung zu fördern, um Desinformation und Falschmeldungen zu bekämpfen; |
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63. |
begrüßt, dass die Bürger im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Zugang zu einem pluralistischen, vielfältigen und unabhängigen Medienumfeld, auch auf regionaler und lokaler Ebene; |
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64. |
betont im Interesse der Unabhängigkeit der Medien, dass jegliche finanzielle Unterstützung der Medien vorzugsweise eine Übergangslösung sein sollte und wirklich universell sein muss. Selektive Subventionen sollten begrenzt werden, um den freien, vom Markt finanzierten Journalismus zu erhalten. Sollten dennoch außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden, müssen Marktverzerrungen sorgsam vermieden und die Unabhängigkeit der Medien unbedingt gewahrt werden; |
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65. |
ist der Ansicht, dass die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) bei der Entwicklung des Medienbewusstseins den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren fördern sollte, insbesondere im Hinblick auf Unterstützungs-, Forschungs-, Sensibilisierungs-, Kooperations- und Evaluierungsmaßnahmen der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden sowie in Bezug auf Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierungsbehörden, Mediendienstleistern und Bildungseinrichtungen; |
Das Regulierungsumfeld
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66. |
fordert, dass das Engagement der Europäischen Kommission für einen gut funktionierenden europäischen Medienmarkt konkretisiert wird; glaubt, dass eine erfolgreiche Lösung dieses Problems über die Datengesetzgebung hinausgehen kann, denn auch die aktive Nutzung nationaler und europäischer wettbewerbspolitischer Instrumente gehört dazu, um zu vermeiden, dass beispielsweise wichtige Infrastrukturen für neue Marktteilnehmer in Europa nur eingeschränkt zur Verfügung stehen; |
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67. |
bekräftigt, dass die Politik der EU im Bereich der audiovisuellen Medien auf einer ganzheitlichen Vision des weiteren Handlungsspielraums in allen medienbezogenen Bereichen wie Wettbewerb, Urheberrecht, Daten usw. beruhen sollte. Die Politikgestaltung der EU braucht einen stärker bereichsübergreifenden Ansatz für den audiovisuellen Sektor und den Mediensektor; fordert eine detailliertere langfristige Vision für den audiovisuellen Sektor und die gesamte Medienindustrie Europas; |
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68. |
hält im Hinblick auf die Datenpolitik für den europäischen digitalen Binnenmarkt einen spezifischen Regulierungsansatz für erforderlich, damit die expandierende Geschäftstätigkeit leistungsfähiger internationaler Online-Plattformen für Video-on-Demand im Interesse aller Menschen in Europa genutzt werden kann; |
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69. |
fordert eine detailliertere EU-Politik, die de facto gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter audiovisueller Mediendienste schafft. Dazu gehören auch Vorschriften über die gemeinsame Nutzung von Daten, die Überwachung des Wettbewerbs und Steuervergünstigungen. Für kleinere Marktteilnehmer in diesem Sektor müssen dabei Ausnahmen möglich sein, und zwar im Sinne der größeren Vielfalt der Inhalte und der lokalen Produktion; |
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70. |
glaubt an die Vorteile einer engeren politischen Koordinierung auf EU-Ebene zwischen dem Gesetz über digitale Dienste, dem Aktionsplan für Demokratie und dem Aktionsplan für die Medien: Sie sollten ein und dieselbe Zielrichtung haben — ein technisch fortschrittliches, ethisches und finanziell solides Ökosystem, das international wettbewerbsfähig ist; |
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71. |
stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass ein verbesserter Zugang zu audiovisuellen Inhalten und deren Verbreitung der steigenden grenzüberschreitenden Nachfrage (auch in Grenzregionen) und sprachlichen Minderheiten zugutekommen werden und daher von der EU-Politik unterstützt werden müssen. Geoblocking sollte weiter eingeschränkt und reduziert werden, damit sich der Sektor in der gesamten EU freier entwickeln kann; |
Governance
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72. |
ist insbesondere in Bezug auf Maßnahme 1 des Aktionsplans der Auffassung, dass ein starker ortsbezogener Ansatz und eine enge Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Ziele sind; |
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73. |
ist bereit, gemeinsam diesen Aktionsplan mit der Europäischen Kommission weiterzuverfolgen, um Durchführungsmaßnahmen zu entwickeln und damit den lokalen und regionalen Medien in der gesamten EU größtmögliche Chancen zu bieten. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
III Vorbereitende Rechtsakte
Ausschuss der Regionen
144. Plenartagung des AdR — Videokonferenz über Interactio, 5.5.2021-7.5.2021
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/76 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und der Auftrag des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
(2021/C 300/14)
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Einleitende Bemerkungen
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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unterstützt die Pläne der Europäischen Kommission, einen stärkeren und umfassenderen Rechtsrahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Europäische Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Gesundheitsversorgung und Krisenvorsorge rasch reagieren und die Umsetzung von Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der gesamten EU anstoßen kann; |
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weist darauf hin, dass die öffentliche Gesundheit in 19 EU-Mitgliedstaaten nicht ausschließlich in der Verantwortung der nationalen Ebene liegt, sondern weitgehend dezentralisiert ist und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über umfangreiche Zuständigkeiten im nationalen Gesundheitssystem verfügen; fordert daher, eine stärkere subnationale Komponente einzuführen; |
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weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie zu einem echten Stresstest geworden ist, der gravierende Lücken bei der Vorsorge, der grenzüberschreitenden Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Grenzregionen bei der Bewältigung von Gesundheitsgefahren aufgezeigt hat. Die einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch die einzelnen Regionen haben sich für jeweils sehr unterschiedliche epidemiologische Vorgehensweisen entschieden, was nicht nur negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, sondern auch negative soziale und wirtschaftliche Folgen hatte; |
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ist der Auffassung, dass Vertreter des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), der die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus sämtlichen EU-Mitgliedstaaten vertritt, als Beobachter in die Arbeit der Teams, Ausschüsse und Taskforces einbezogen werden sollten, die auf EU-Ebene zur Bewältigung von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden, insbesondere in den Beratenden Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit; |
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fordert, wirksame Instrumente für die Koordinierung zwischen den Grenzregionen, auch den an den EU-Außengrenzen gelegenen, zu schaffen, und schlägt die Einrichtung interregionaler, grenzüberschreitender Kontaktgruppen vor; |
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stellt fest, dass die Gesundheitspolitik unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zwar weiterhin in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, es jedoch notwendig ist, im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas Überlegungen über die Erweiterung der Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich (Artikel 168 AEUV) anzustellen, um schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der gesamten Europäischen Union solidarisch angehen zu können, dabei jedoch auch die unterschiedlichen subnationalen Strukturen im Gesundheitsbereich und die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gesundheitsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Diese neuen Zuständigkeiten sollten es der Kommission unter anderem ermöglichen, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene offiziell als solche einzustufen; |
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weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie mit erheblichen Einschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union einhergeht; |
I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
A. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU
Änderung 1
Artikel 5
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(1) Die Kommission erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den zuständigen Agenturen der Union einen Unionsplan für Gesundheitskrisen und Pandemien (im Folgenden „Vorsorge- und Reaktionsplan der Union“) zur Förderung einer wirksamen und koordinierten Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf Unionsebene. |
(1) Die Kommission erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den zuständigen Agenturen der Union einen Unionsplan für Gesundheitskrisen und Pandemien (im Folgenden „Vorsorge- und Reaktionsplan der Union“) zur Förderung einer wirksamen und koordinierten Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf Unionsebene. |
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(2) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union ergänzt die nach Artikel 6 aufgestellten nationalen Bereitschafts- und Reaktionspläne. |
(2) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union ergänzt die nach Artikel 6 aufgestellten nationalen Bereitschafts- und Reaktionspläne. |
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(3) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union umfasst insbesondere Vorkehrungen in Bezug auf die Governance sowie die Kapazitäten und Ressourcen für: |
(3) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union umfasst insbesondere Vorkehrungen in Bezug auf die Governance sowie die Kapazitäten und Ressourcen für: |
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(4) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union enthält interregionale Vorsorgeelemente zur Schaffung kohärenter, sektorübergreifender und grenzüberschreitender Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die insbesondere den Testkapazitäten, den Kapazitäten für Kontaktnachverfolgung, den Laborkapazitäten und den Kapazitäten für spezialisierte Behandlung oder Intensivpflege in benachbarten Regionen Rechnung trägt. Die Pläne umfassen Vorsorge- und Reaktionsmittel zum Schutz von Risikogruppen. |
(4) Der Vorsorge- und Reaktionsplan der Union enthält interregionale Vorsorgeelemente zur Schaffung kohärenter, sektorübergreifender und grenzüberschreitender Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die insbesondere den Testkapazitäten, den Kapazitäten für Kontaktnachverfolgung, den Laborkapazitäten und den Kapazitäten für spezialisierte Behandlung oder Intensivpflege in benachbarten Regionen Rechnung trägt. Die Regionen werden auf politischer Ebene umfassend in die Erstellung und Umsetzung dieser Pläne einbezogen. Die Pläne umfassen Vorsorge- und Reaktionsmittel zum Schutz von Risikogruppen. |
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(5) Um das Funktionieren des Vorsorge- und Reaktionsplans der Union zu gewährleisten, nimmt die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten Stresstests, Übungen sowie Überprüfungen während und nach der Durchführung vor und aktualisiert den Plan nach Bedarf. |
(5) Um das Funktionieren des Vorsorge- und Reaktionsplans der Union zu gewährleisten, nimmt die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten Stresstests, Übungen sowie Überprüfungen während und nach der Durchführung vor und aktualisiert den Plan nach Bedarf. |
Änderung 2
Artikel 6
Nationale Vorsorge- und Reaktionspläne
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(1) Bei der Ausarbeitung der nationalen Vorsorge- und Reaktionspläne stimmt sich jeder Mitgliedstaat zwecks Kohärenz mit dem Vorsorge- und Reaktionsplan der Union mit der Kommission ab und unterrichtet die Kommission und den Gesundheitssicherheitsausschuss unverzüglich über jede wesentliche Änderung des nationalen Plans. |
(1) Bei der Ausarbeitung der nationalen Vorsorge- und Reaktionspläne stimmt sich jeder Mitgliedstaat zwecks Kohärenz mit dem Vorsorge- und Reaktionsplan der Union mit der Kommission ab und unterrichtet die Kommission und den Gesundheitssicherheitsausschuss unverzüglich über jede wesentliche Änderung des nationalen Plans. Gegebenenfalls und insoweit als die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der nationalen Gesundheitssysteme wichtige Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit besitzen, umfassen die nationalen Pläne auch Vorsorge- und Reaktionspläne für die subnationale Ebene. (2) In den nationalen Vorsorge- und Reaktionsplänen ist festzulegen, ob in Grenzgebieten interregionale, grenzüberschreitende Kontaktgruppen eingerichtet werden können oder müssen, die die Maßnahmen in den Regionen beiderseits der Grenze im Falle einer Gesundheitsgefahr vorbereiten und koordinieren. |
Begründung
Wenn es um Zuständigkeiten auf regionaler Ebene geht, müssen die Regionen eingebunden werden.
Erläuterung der empfohlenen Änderungen
Erübrigt sich.
Änderung 3
Artikel 7
Berichterstattung über die Vorsorge- und Reaktionsplanung
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der Bericht enthält, soweit relevant, Elemente interregionaler Vorsorge und Reaktion im Einklang mit dem Unionsplan und den nationalen Plänen, die insbesondere den vorhandenen Kapazitäten, Ressourcen und Koordinierungsmechanismen in benachbarten Regionen Rechnung tragen. |
Der Bericht enthält, soweit relevant, Elemente interregionaler und grenzüberschreitender Vorsorge und Reaktion im Einklang mit dem Unionsplan und den nationalen Plänen, die insbesondere den vorhandenen Kapazitäten, Ressourcen und Koordinierungsmechanismen in benachbarten Regionen Rechnung tragen. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollten in die Ausarbeitung von Berichten über Fragen im Zusammenhang mit ihren Zuständigkeiten, insbesondere den unter Buchstabe c genannten, einbezogen werden. |
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(2) Die Kommission stellt die gemäß Absatz 1 erhaltenen Informationen dem Gesundheitssicherheitsausschuss alle zwei Jahre in Form eines Berichts zur Verfügung, der in Zusammenarbeit mit dem ECDC und anderen einschlägigen Agenturen und Organen der Union erstellt wird. |
(2) Die Kommission stellt die gemäß Absatz 1 erhaltenen Informationen dem Gesundheitssicherheitsausschuss alle zwei Jahre in Form eines Berichts zur Verfügung, der in Zusammenarbeit mit dem ECDC und anderen einschlägigen Agenturen und Organen der Union erstellt wird. |
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Der Bericht enthält Länderprofile zur Beobachtung der Fortschritte und zur Entwicklung von Aktionsplänen zur Behebung festgestellter Defizite auf nationaler Ebene. |
Der Bericht enthält Länderprofile zur Beobachtung der Fortschritte und zur Entwicklung von Aktionsplänen zur Behebung festgestellter Defizite auf nationaler oder subnationaler Ebene. |
Änderung 4
Artikel 9
Bericht der Kommission über die Vorsorgeplanung
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(1) Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 übermittelten Informationen und der Ergebnisse der in Artikel 8 genannten Audits legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Juli 2022 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Vorsorge- und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die diesbezüglichen Fortschritte vor. |
(1) Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 übermittelten Informationen und der Ergebnisse der in Artikel 8 genannten Audits legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie dem Europäischen Ausschuss der Regionen bis Juli 2022 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Vorsorge- und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die diesbezüglichen Fortschritte vor. |
Änderung 5
Artikel 10
Koordinierung der Vorsorge- und Reaktionsplanung im Gesundheitssicherheitsausschuss
Neuer Buchstabe f
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die regionale Komponente der Arbeit des Gesundheitssicherheitsausschusses (HSC) ermöglicht eine reibungslose Einbindung der Grenzregionen in die Krisenreaktion und trägt dazu bei, dem in der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 vielfach beobachteten Mangel an Kommunikation vorzubeugen.
Änderung 6
Artikel 11
Schulung des Personals in Gesundheitsversorgung und Gesundheitswesen
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(2) Die Schulungsmaßnahmen nach Absatz 1 haben zum Ziel, den in Absatz 1 genannten Arbeitskräften Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die insbesondere für die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Vorsorgepläne gemäß Artikel 6 sowie für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Surveillance-Kapazitäten einschließlich des Einsatzes digitaler Instrumente erforderlich sind. |
(2) Die Schulungsmaßnahmen nach Absatz 1 haben zum Ziel, den in Absatz 1 genannten Arbeitskräften Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die insbesondere für die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Vorsorgepläne gemäß Artikel 6 sowie für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Surveillance-Kapazitäten einschließlich des Einsatzes digitaler Instrumente erforderlich sind. Die Schulungsmaßnahmen richten sich auch an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Zuständigkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung, um den Aufbau von Kapazitäten auf subnationaler Ebene zu unterstützen. |
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[…] |
[…] |
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(5) Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Organisation von Programmen für den Austausch von Personal in Gesundheitsversorgung und Gesundheitswesen zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten und für die vorübergehende Abordnung von Arbeitskräften aus einem Mitgliedstaat in einen anderen unterstützen. |
(5) Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Organisation von Programmen für den Austausch von Personal in Gesundheitsversorgung und Gesundheitswesen zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten und für die vorübergehende Abordnung von Arbeitskräften aus einem Mitgliedstaat in einen anderen unterstützen. Derartige Maßnahmen sollten insbesondere in Grenzregionen ergriffen werden, in denen die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften über wichtige Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsversorgung verfügen, u. a. durch Schulungen für die Mitarbeiter interregionaler, grenzübergreifender Kontaktgruppen. |
Begründung
Ungeachtet eventueller Unterschiede bei der Kompetenzverteilung in den einzelnen Mitgliedstaaten sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften häufig sowohl an der Verwaltung kommunaler Krankenhäuser als auch am Katastrophenschutz beteiligt. Es fehlt ihnen jedoch an spezifischen Schulungen und Kapazitäten. Gezielte Schulungen für die häufig unterbesetzten kommunalen Dienste sind dringend erforderlich. Damit würden kürzere Reaktionszeiten und wirksamere Maßnahmen ermöglicht.
Änderung 7
Artikel 13 Absatz 8
Epidemiologische Überwachung
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(8) Jeder Mitgliedstaat benennt die Behörden, die innerhalb des Mitgliedstaats für die epidemiologische Überwachung gemäß Absatz 1 zuständig sind. |
(8) Jeder Mitgliedstaat benennt die Behörden, die innerhalb des Mitgliedstaats für die epidemiologische Überwachung gemäß Absatz 1 zuständig sind. Die Überwachung erfolgt auch auf territorialer Ebene, insbesondere in Form regionaler Statistiken. |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 8
Artikel 19 Absatz 3
Warnmeldungen
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Im Falle einer Warnmeldung übermitteln die zuständigen nationalen Behörden und die Kommission über das EWRS unverzüglich alle relevanten Informationen in ihrem Besitz, die für die Koordinierung der Reaktion nützlich sein können, beispielsweise: |
Im Falle einer Warnmeldung übermitteln die zuständigen nationalen Behörden und die Kommission über das EWRS unverzüglich alle relevanten Informationen in ihrem Besitz, die für die Koordinierung der Reaktion nützlich sein können, beispielsweise: |
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Begründung
Erübrigt sich.
B. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Änderung 9
Artikel 3
Aufträge und Aufgaben des Zentrums
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
In der COVID-19-Pandemie haben Grenzregionen und Verkehrsknotenpunkte bis zum Inkrafttreten der nationalen Maßnahmen zeitweise keine Orientierungshilfe erhalten. Eine frühzeitige Ausgabe von Leitlinien des ECDC, mögen diese auch informeller und unverbindlicher Natur sein, würde eine rasche gemeinsame Reaktion auf lokaler und regionaler Ebene in der gesamten EU erleichtern, noch bevor gezielte nationale Maßnahmen in Kraft sind.
Änderung 10
Artikel 5
Betrieb spezialisierter Überwachungsnetze und Netztätigkeiten
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die Forderung nach einer Erhebung von Daten durch das ECDC auf subnationaler Ebene ergibt sich aus den Erfahrungen, die in der COVID-19-Pandemie gemacht wurden: In manchen Regionen war die epidemiologische Lage auf regionaler Ebene anders als im nationalen Durchschnitt bzw. in den angrenzenden Regionen.
Änderung 11
Artikel 5 Buchstabe b
Bereitschafts- und Reaktionsplanung
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Regionen mit wichtigen Befugnissen im Gesundheitsbereich haben mittels eigener Planung und Mittel auf die COVID-19-Pandemie reagiert. Unabhängige Leitlinien und Audits könnten den Informationsaustausch erleichtern und die Qualität der Sofortmaßnahmen verbessern.
Änderung 12
Artikel 5 Buchstabe b
Bereitschafts- und Reaktionsplanung
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Regionen mit wichtigen Befugnissen im Gesundheitsbereich haben mittels eigener Planung und Mittel auf die COVID-19-Pandemie reagiert. Unabhängige Leitlinien und Audits könnten den Informationsaustausch erleichtern und die Qualität der Sofortmaßnahmen verbessern.
Änderung 13
Artikel 8
Frühwarn- und Reaktionssystem
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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(6) Das Zentrum stimmt sich möglichst eng mit den regionalen grenzüberschreitenden Kontaktgruppen für Gesundheitsfragen ab. |
Begründung
Aufgrund fehlender Möglichkeiten zum Austausch war es für die Grenzregionen in der Krise schwer, angemessen zu reagieren. Gemeinsame grenzüberschreitende Kontaktgruppen, die Informationen mit dem ECDC und den Behörden sämtlicher Ebenen austauschen, würden es den zuständigen Behörden ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
A. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
betont, dass gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) „bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“ wird sowie dass die Union gemäß Artikel 196 AEUV „die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten [fördert], um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten“; |
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2. |
verweist auf die in seiner Stellungnahme zum Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit „EU4Health“ eingegangene Verpflichtung, „der Gesundheit auf europäischer Ebene Priorität einzuräumen und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung von Krebs und Epidemien im Rahmen der grenzübergreifenden Kooperation im Gesundheitsbereich sowie bei der Modernisierung der Gesundheitssysteme zu unterstützen“; |
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3. |
verweist auf das Konzept „Eine Gesundheit“, wonach die Gesundheit ein übergreifendes Thema ist, das in allen Politikbereichen und Maßnahmen der Europäischen Union berücksichtigt werden muss; |
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4. |
trägt dem am 29. Januar 2020 veröffentlichten Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission Rechnung, in dem es heißt, dass die europäische Lebensweise bedeutet, „miteinander Lösungen für gemeinsame Herausforderungen [zu] finden, Menschen mit den erforderlichen Kompetenzen [auszustatten] und in die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger [zu] investieren“; |
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5. |
weist darauf hin, dass gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten für die Organisation und Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu fördern; |
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6. |
weist darauf hin, dass sich laut einer Eurobarometer-Erhebung aus dem Jahr 2017 mehr als 70 % der Europäerinnen und Europäer von der EU ein stärkeres Engagement im Gesundheitsbereich erwarten. Heute ist dies mehr denn je zuvor ein grundlegendes Anliegen der Unionsbürgerinnen und -bürger, die zu Recht erwarten, dass die EU in diesem Bereich eine aktivere Rolle übernimmt; |
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7. |
betont, dass die aus der COVID-19-Krise zu ziehenden Lehren der EU die Chance eröffnen, einen besseren interregionalen Rahmen für die Überwachung und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren für die Unionsbürgerinnen und -bürger zu schaffen; |
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8. |
weist darauf hin, dass die EU abgesehen von der Bekämpfung der Pandemie mit dem gravierenden Problem der Ungleichheiten in den Gesundheitssystemen und des strukturellen Mangels an medizinischem Personal in bestimmten Bereichen konfrontiert ist, das ebenfalls unsere Aufmerksamkeit erfordert; |
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9. |
ist besorgt darüber, dass die regionale und lokale Ebene in dem Vorschlag nicht angemessen berücksichtigt wird und grenzüberschreitende Angelegenheiten aus der Perspektive der Nationalstaaten und nicht unter dem Gesichtspunkt der spezifischen Bedürfnisse der Grenzregionen betrachtet werden; |
Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Planung und Ausarbeitung von Reaktionen
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10. |
weist darauf hin, dass sich 19 von 27 Mitgliedstaaten dafür entschieden haben, die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung, die Pflege und die öffentliche Gesundheit hauptsächlich den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu übertragen, und fordert daher, diese umfassend in die Ausarbeitung und Bewertung der nationalen Vorsorge- und Reaktionspläne sowie in die Konzipierung der Maßnahmen einzubeziehen; |
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11. |
weist darauf hin, dass regionale Umsetzungsmechanismen entwickelt werden müssen. Ob die nationalen Vorsorge- und Reaktionspläne wirksam umgesetzt werden können, hängt nämlich davon ab, wie intensiv die nationalen Regierungen die regionale Ebene einbeziehen; |
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12. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, Stresstests für die Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten durchzuführen, um das Funktionieren des Bereitschafts- und Reaktionsplans der Union zu gewährleisten; weist erneut darauf hin, dass die Regionen und Städte in den betreffenden Mitgliedstaaten je nach Zuständigkeit in vollem Umfang an diesen Stresstests beteiligt werden sollten; |
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13. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission, Schulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe zur Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Vorsorgepläne anzubieten, um die Krisenvorsorge u. a. durch den Einsatz digitaler Instrumente zu verbessern; ist jedoch der Ansicht, dass diese Schulungen auch für die für Gesundheitsfragen zuständigen Mitarbeiter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angeboten werden sollten, da diese große Verantwortung für die öffentliche Gesundheit tragen; |
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14. |
weist darauf hin, dass Top-down-Maßnahmen auf flexible Weise mit lokalem und regionalem Sachverstand und Maßnahmen auf diesen Ebenen verknüpft werden müssen; |
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15. |
betont, dass die Resilienz wirksamer gestärkt werden kann, wenn die Bevölkerung und die lokalen Gebietskörperschaften einbezogen werden. Auch Fachleute, die die Dinge eventuell aus einem anderen Blickwinkel als die Gesetzgeber betrachten, sollten eingebunden werden; |
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16. |
weist auf die Frage der Bildung und Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über Themen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit hin. Hierbei kommt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zu; |
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17. |
bekräftigt nachdrücklich, dass die digitale Konnektivität sowie Schulungsmaßnahmen in regionalen Gesundheitseinrichtungen unterstützt und die Telemedizin gefördert werden müssen, um dank „intelligenter“ Zentren und mobiler multidisziplinärer Teams eine wirksamere Versorgung zu gewährleisten; |
Grenzregionen
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18. |
weist auf die besondere Rolle und die spezifischen Herausforderungen für die Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU hin, die schon vor Jahren Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen im Gesundheitsbereich entwickelt haben und einsetzen; hebt die Vorteile hervor, die derartige Lösungen für die lokalen Gemeinschaften mit sich bringen; |
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19. |
schlägt vor, die Maßnahmen zum Schutz der gesundheitsbezogenen Technologiesysteme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vor möglichen Cyberangriffen zu intensivieren, die das Funktionieren der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten gefährden könnten. Koordinierte Planung und zentrale Beratung sind notwendig, um die Systeme zu stärken, die schon unter normalen Bedingungen, umso mehr aber noch während einer Pandemie von kritischer Bedeutung sind; |
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20. |
weist zudem darauf hin, dass sich in der derzeitigen Krise gezeigt hat, welche Bedrohungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bestehen, und dass die Zusammenarbeit zwischen den Regionen durch neu entstandene Hindernisse erschwert wurde. Die Unterschiede bei den Zuständigkeiten sowie die verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, die sich aus divergierenden Rechtsvorschriften ergeben, stellen erhebliche Herausforderungen für ein wirksameres und verbessertes Gesundheitsmanagement in den Grenzregionen dar; |
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21. |
fordert die rasche Annahme geeigneter rechtlicher Lösungen, ein Anreizsystem sowie die Förderung bewährter Verfahren, um die Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen im Bereich der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. Dazu sollte insbesondere der Möglichkeit bzw. der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, im Rahmen der nationalen Vorsorge- und Reaktionspläne interregionale, grenzübergreifende Kontaktgruppen einzurichten, die im Falle von Gesundheitsgefahren in den Regionen beiderseits der Grenze Maßnahmen vorbereiten und koordinieren; |
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22. |
betont, dass Patienten, die im Ausland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, dies hauptsächlich in der jeweiligen Nachbarregion tun, und daher die Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg ist; |
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23. |
schlägt vor, den Status eines grenzüberschreitend tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe zu schaffen, um die Mobilität von Angehörigen der Gesundheitsberufe zu erleichtern; hält es zur Erleichterung der Mobilität von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Europa für sinnvoll, das System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zu stärken und einheitliche Ausbildungsstrukturen zu fördern; |
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24. |
fordert die Kommission daher auf, einen Vorschlag zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Durchlässigkeit der Grenzen und damit an grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich vorzulegen, um die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zu stärken, wie es während der COVID-19-Pandemie der Fall war und immer noch ist; |
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25. |
regt an, im Gesundheitsbereich dauerhafte Kooperationsvereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der verschiedenen nationalen Ebenen zu fördern, um den Austausch von Patienten in Krisensituationen sicherzustellen. In derartigen Vereinbarungen muss auch berücksichtigt werden, dass die EU Grenzen zu Drittstaaten hat. |
B. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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26. |
begrüßt den Vorschlag zur Stärkung des Auftrags des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), den er schon in seiner Stellungnahme zu einem EU-Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen gefordert hatte; |
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27. |
ist der Auffassung, dass die Ausweitung des Aufgabenbereichs des ECDC von entscheidender Bedeutung ist, um gemeinsame Strategien auf EU-Ebene für den Umgang mit grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu entwickeln; |
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28. |
empfiehlt, dass das ECDC im Rahmen seines neuen Auftrags Daten auf subnationaler Ebene erhebt und die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen und Transitknotenpunkten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verbessert; |
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29. |
betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem ECDC zur Verbesserung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung sowie der Berichterstattung und Prüfung in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere in Grenzregionen, beitragen wird; fordert zudem geeignete Vorschriften, die es den regionalen Gebietskörperschaften ermöglichen, rasch grenzüberschreitende Reaktions- und Koordinierungsmaßnahmen im Falle einer Pandemie zu ergreifen; |
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30. |
hofft, dass das ECDC unverbindliche Empfehlungen und Vorschläge zum Risikomanagement vorlegen wird, insbesondere in Bezug auf Grenzregionen; |
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31. |
betont, wie sehr es auf die Kapazität zur Mobilisierung und Entsendung der EU-Gesundheits-Taskforce zur Unterstützung der Reaktion vor Ort in den Mitgliedstaaten ankommt; |
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32. |
weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der epidemiologischen Überwachung durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den operativen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten und den auf lokaler und regionaler Ebene für die Aufsicht über die Gesundheitseinrichtungen zuständigen Behörden erheblich gesteigert werden kann; |
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33. |
betont, dass die Gesundheitseinrichtungen über das aktuellste Wissen, etwa Datenbanken zur epidemiologischen Situation, verfügen; fordert daher, die lokalen und regionalen Behörden, die diese Einrichtungen beaufsichtigen, in die Konzipierung und Umsetzung harmonisierter Systeme für die Bereitstellung dieser Informationen einzubeziehen; |
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34. |
betont die Notwendigkeit, dass sich die Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames statistisches Protokoll einigen, um die Vergleichbarkeit der Daten über die Auswirkungen der COVID-19-Krise und künftiger Pandemien sicherzustellen. Dieses unter der gemeinsamen Leitung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und Eurostat zu entwickelnde Protokoll könnte auf Daten der NUTS-2-Ebene basieren und so eine politische Reaktion erleichtern, die auch die Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds umfasst; |
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35. |
ist der Ansicht, dass das ECDC die epidemiologische Überwachung mittels integrierter Systeme sicherstellen kann, die durch den Einsatz moderner Technologien und verfügbarer KI-gestützter Modellierungsanwendungen eine Echtzeitüberwachung ermöglichen. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45).
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27.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 300/87 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine Arzneimittelstrategie für Europa und Legislativvorschlag zur Änderung des Mandats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
(2021/C 300/15)
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I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
Empfehlung für Änderung 1
Erwägungsgrund 7
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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[…] Daher ist es wichtig, die Frage der Engpässe anzugehen und die Überwachung von kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verstärken und zu formalisieren. |
[…] Daher ist es wichtig, die Frage der Engpässe anzugehen und die Überwachung von kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten auf der für die Mitgliedstaaten am besten geeigneten Ebene zu verstärken und zu formalisieren. |
Begründung
Eine gemeinsame europäische Reaktion auf Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ist dringend erforderlich. In Krisensituationen müssen die Überwachung und der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Empfehlung für Änderung 2
Artikel 3 Absatz 5
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Die Lenkungsgruppe für Arzneimittel wird bei ihrer Arbeit von einer gemäß Artikel 9 Absatz 1 eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt, die aus zentralen Ansprechpartnern aus den für Arzneimittel zuständigen nationalen Behörden besteht, die mit Fragen im Zusammenhang mit Engpässen vertraut sind. |
Die Lenkungsgruppe für Arzneimittel wird bei ihrer Arbeit von einer gemäß Artikel 9 Absatz 1 eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt, die aus zentralen Ansprechpartnern aus den für Arzneimittel zuständigen nationalen Behörden besteht, die mit Fragen im Zusammenhang mit Engpässen vertraut sind. Die Arbeitsgruppe stellt gegebenenfalls den Kontakt zu den lokalen und regionalen Gesundheitsbehörden her. |
Begründung
In 19 von 27 Mitgliedstaaten ist die lokale und regionale Ebene für die Gesundheitsversorgung zuständig. Damit die Überwachung von Arzneimittelengpässen funktioniert und etwas bringt, müssen die lokale und die regionale Ebene darin einbezogen werden.
Empfehlung für Änderung 3
Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe b
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Den Mitgliedstaaten muss ausreichend Zeit für die Unterrichtung der Lenkungsgruppe gegeben werden, denn die Zusammenstellung solcher Informationen ist für die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die in einer Krisensituation ohnehin schon belastet sind, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Empfehlung für Änderung 4
Artikel 12 Buchstabe f
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die weltweite Zusammenarbeit mit der WHO ist wichtig und sollte daher in diesem Zusammenhang erwähnt werden.
Empfehlung für Änderung 5
Artikel 14 Absatz 5
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Der Vorsitz kann Vertreter der Mitgliedstaaten, Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur und Arbeitsgruppen sowie Dritte, einschließlich Vertreter von Interessengruppen für Arzneimittel, Inhaber einer Genehmigung für das Inverkehrbringen, Entwickler von Arzneimitteln, Sponsoren klinischer Prüfungen, Vertreter von Netzen für klinische Prüfungen und Interessengruppen, die Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe vertreten, zu seinen Sitzungen einladen. |
Der Vorsitz kann Vertreter der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften , Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur und Arbeitsgruppen sowie Dritte, einschließlich Vertreter von Interessengruppen für Arzneimittel, Inhaber einer Genehmigung für das Inverkehrbringen, Entwickler von Arzneimitteln, Sponsoren klinischer Prüfungen, Vertreter von Netzen für klinische Prüfungen und Interessengruppen, die Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe vertreten, zu seinen Sitzungen einladen. |
Begründung
In vielen Mitgliedstaaten sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Gesundheitsversorgung zuständig.
Empfehlung für Änderung 6
Artikel 18 Buchstabe c
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die Bedeutung eines sicheren Datenaustauschs und des Schutzes personenbezogener Daten sollte hervorgehoben werden.
Empfehlung für Änderung 7
Artikel 19 Absatz 5
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Die Lenkungsgruppe für Medizinprodukte wird bei ihrer Arbeit von einer gemäß Artikel 23 Absatz 1 eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt, die aus einheitlichen Ansprechpartnern aus den für Medizinprodukte zuständigen nationalen Behörden besteht. |
Die Lenkungsgruppe für Medizinprodukte wird bei ihrer Arbeit von einer gemäß Artikel 23 Absatz 1 eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt, die aus einheitlichen Ansprechpartnern aus den für Medizinprodukte zuständigen nationalen Behörden besteht. Die Arbeitsgruppe stellt gegebenenfalls den Kontakt zu den lokalen und regionalen Gesundheitsbehörden her. |
Begründung
In 19 von 27 Mitgliedstaaten ist die lokale und regionale Ebene für die Gesundheitsversorgung zuständig. Damit die Überwachung kritischer Medizinprodukte funktioniert und etwas bringt, müssen die lokale und die regionale Ebene darin einbezogen werden.
Empfehlung für Änderung 8
Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe d
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Den Mitgliedstaaten muss ausreichend Zeit für die Unterrichtung der Lenkungsgruppe gegeben werden, denn die Zusammenstellung solcher Informationen ist für die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die in einer Krisensituation ohnehin schon belastet sind, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Empfehlung für Änderung 9
Artikel 26 Buchstabe e
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Die weltweite Zusammenarbeit mit der WHO ist wichtig und sollte daher in diesem Zusammenhang erwähnt werden.
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
Teil 1: DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Zu dem Vorschlag für eine Verordnung zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte
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1. |
begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Stärkung des Mandats der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag steht im Einklang mit der Forderung des AdR in seiner Stellungnahme zu einem EU-Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen; |
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2. |
fordert angesichts der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie ein koordiniertes Vorgehen für Krisensituationen in Bezug auf die Entwicklung, die Herstellung und die Verteilung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Verhütung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; |
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3. |
stellt fest, dass die Gesundheitspolitik zwar in die vorrangige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, der EU jedoch eine wichtige ergänzende und koordinierende Funktion zukommt. Sie muss unter anderem den Fortbestand und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel und Medizinprodukte auch in Krisensituationen gewährleisten; |
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4. |
betont, dass die vorgeschlagene Verordnung erhebliche Auswirkungen auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben wird, die in 19 von 27 Mitgliedstaaten für die Gesundheitsversorgung zuständig sind und eine Schlüsselrolle bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement ihres Landes spielen. Daher muss dringend sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der lokalen und regionalen Ebene zum Ausdruck gebracht und befriedigt werden können und dass es Kanäle zwischen den ausführenden Lenkungsgruppen für Arzneimittel und Medizinprodukte und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gibt; |
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5. |
ist der Ansicht, dass der Vorschlag, die Mitgliedstaaten zur Überwachung und Minderung von Engpässen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, die als kritisch angesehen werden, zu verpflichten, ein starkes Engagement impliziert. Eine Voraussetzung dafür, dass die EMA auf relevante und verlässliche Daten und Informationen über den Bedarf und die Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zugreifen kann, ist, dass diese Daten von der lokalen und regionalen Ebene bereitgestellt werden können; |
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6. |
weist darauf hin, dass die Gesundheitsdienste und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in einer Krisensituation unter großem Druck stehen können. Der Verwaltungsaufwand sollte demnach für sie so gering wie möglich gehalten werden. Daher müssen Berichtspflichten und Fristen angemessen und handhabbar sein und gleichzeitig rasche Maßnahmen ermöglichen, die den Mitgliedstaaten den größtmöglichen Nutzen bringen und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehen; |
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7. |
macht darauf aufmerksam, dass der Zugriff auf Gesundheits- und andere Daten und deren Austausch für die Krisenvorsorge im Gesundheitswesen von größter Bedeutung ist, um Krisen und andere wichtige Ereignisse wirksam bewältigen zu können. Dennoch muss sehr behutsam mit sensiblen Informationen umgegangen werden und der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit müssen gewährleistet sein; |
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8. |
hält den Vorschlag zur Einrichtung einer Notfall-Taskforce für sehr begrüßenswert, um die rasche Entwicklung und den raschen Einsatz von Arzneimitteln zu unterstützen, die dazu beitragen können, Gesundheitsgefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Der AdR begrüßt es, dass die Notfall-Taskforce umfassend mit anderen Einrichtungen der EU, mit der WHO und mit Drittländern zusammenarbeiten soll; |
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9. |
begrüßt es, dass in dem Vorschlag die Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) während einer Notlage in der öffentlichen Gesundheit betont wird, wobei allerdings Doppelarbeit zwischen den Behörden vermieden werden muss; |
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10. |
erwartet nähere Angaben darüber, wie die EMA mit der vorgeschlagenen EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) zusammenwirken soll; |
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11. |
dringt auf eine größtmögliche Transparenz der Tätigkeiten der EMA und ihrer Arbeitsgruppen. |
Teil 2: DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Zu der Mitteilung über eine Arzneimittelstrategie für Europa
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12. |
bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die von der Kommission auf den Weg gebrachte Arzneimittelstrategie für Europa mit dem übergeordneten Ziel des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten und betont, dass allen Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU eine Behandlung mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln ermöglicht werden muss; |
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13. |
weist darauf hin, dass in 19 von 27 Mitgliedstaaten die wesentliche Verantwortung für die medizinische Versorgung, die Pflege und das Gesundheitswesen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften übertragen wurde. Auch in Staaten mit einem nationalen Gesundheitssystem ist häufig die lokale Ebene für Sozialdienste und Sozialfürsorge zuständig. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen daher eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung, Bewertung, Beschaffung und Bereitstellung von Arzneimitteln sowie beim Krisenmanagement und der Krisenvorsorge. Folglich ist es von größter Bedeutung, dass die regionale und die lokale Ebene in die in der Arzneimittelstrategie vorgeschlagenen Formen der Zusammenarbeit einbezogen werden; |
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14. |
befürwortet es, dass die Strategie die Verfügbarkeit von Arzneimitteln im Fall einer Versorgungslücke fördern und Innovation und Forschung im Einklang mit den Erfordernissen der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitssystems anregen soll. Im Dialog muss man sich darüber verständigen, in welchen medizinischen Bereichen eine Versorgungslücke besteht, damit kein Bereich übersehen wird; |
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15. |
begrüßt insbesondere die umfassenden Bemühungen, die zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen vorgeschlagen werden, und sieht es als wichtig an, auf einen klugen, restriktiven Einsatz von Antibiotika hinzuarbeiten, Anreize für die Entwicklung und Herstellung neuer Antibiotika zu schaffen und ältere Antibiotika auf dem Markt zu halten; |
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16. |
sieht die Notwendigkeit, die Versorgung mit Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten bzw. mit Arzneimitteln für Kinder zu verbessern, und spricht sich daher für eine Überprüfung der Rechtsvorschriften betreffend solche Arzneimittel aus. Die derzeitigen Anreize haben nicht in die richtige Richtung geführt. Stattdessen haben wir Arzneimittel mit begrenzter Evidenz ihrer Wirksamkeit und Sicherheit bekommen, die so teuer sind, dass sie für das Gesundheitssystem kaum eine Priorität bilden; |
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17. |
sieht in erschwinglichen Preisen eine Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten erforderliche medikamentöse Behandlungen erhalten können und die Gesundheitssysteme langfristig tragbar bleiben. Es gibt heutzutage Schwerkranke, die nicht die notwendige Behandlung erhalten, weil die Medikamentenpreise so hoch sind. Dies gilt beispielsweise für Arzneimittel gegen schwere seltene Erkrankungen; |
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18. |
stellt fest, dass der Arzneimittelmarkt derzeit dysfunktional ist, da es stille Preisabsprachen gibt und es an Transparenz mangelt. Unternehmen können beschließen, ihre Arzneimittel in bestimmten Ländern nicht zu vermarkten. Es ist daher gut, dass die Strategie darauf abzielt, den Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt auf verschiedene Weise zu fördern, unter anderem durch eine Überprüfung des Wettbewerbsrechts. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Förderung der Erhältlichkeit von Generika und Biosimilar-Arzneimitteln erforderlich; |
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19. |
empfiehlt eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Bewertung, Preisfestsetzung und Beschaffung von Arzneimitteln; sieht es als grundlegend an, dass die lokale und die regionale Ebene, die in vielen Ländern für das Gesundheitssystem und dessen Finanzierung zuständig sind, in solchen Kooperationsformen vertreten sind; |
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20. |
stimmt mit der Kommission darin überein, dass die europäische Arzneimittelindustrie für die Forschung, die Gesundheit der Bevölkerung, die Beschäftigung und den Handel von strategischer Bedeutung ist. Es kommt sehr darauf an, dass die Voraussetzungen für Innovation und die Nutzung neuer Technologien wie Gentherapien, künstliche Intelligenz und personalisierte Medizin geschaffen werden, damit die EU weiterhin über eine wettbewerbsfähige Arzneimittelindustrie verfügt; |
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21. |
unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten mit dem Ziel der Förderung der grenzüberschreitenden Datenanalyse und damit der Verbesserung der Forschung, der Gesundheitsarbeit und der Aufsicht. Die Gesundheitsdienste müssen an einer solchen Infrastruktur teilhaben können. Der Schutz der Privatsphäre und der Datenrechte der Patientinnen und Patienten muss gewährleistet sein; |
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22. |
unterstreicht, dass Patientinnen und Patienten das Vertrauen und die Gewissheit haben müssen, dass neue Arzneimittel sicher und wirksam sind. Daher ist es wichtig, bei der Zulassung von Arzneimitteln für ausreichende klinische Nachweise zu sorgen. Wenn Patientensicherheit und Wirksamkeit nicht hinreichend dokumentiert sind, ist es für Gesundheitsdienste und Kostenträger mitunter schwer, eine Haltung gegenüber neuen Behandlungen einzunehmen. Dies kann Behandlungen verzögern oder behindern. Es besteht also die Gefahr, dass übereilte Zulassungen den gegenteiligen Effekt entfalten. Daher ist es wichtig, dass die EMA mit den für die Bewertung von Gesundheitstechnologien zuständigen Behörden, aber auch mit Vertretern der Gesundheitsfürsorge und Kostenträgern auf regionaler Ebene zusammenarbeitet; |
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23. |
weist darauf hin, dass Engpässe bei Arzneimitteln seit langem ein Problem im Gesundheitssektor sind. Dies hat sich in der COVID-19-Pandemie noch deutlicher gezeigt. Der AdR spricht sich daher für eine gründliche Ursachenforschung bei Arzneimittelengpässen aus und bestärkt die Kommission in ihrer Absicht, das Arzneimittelrecht zu überarbeiten, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Da die Vorschläge in der Arzneimittelstrategie nicht sehr konkret sind, erwartet er tragfähige Maßnahmenvorschläge zur Gewährleistung der strategischen Autonomie der EU, um die Arzneimittelversorgung sowohl in normalen als auch in Krisensituationen zu sichern; |
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24. |
verweist auf die Empfehlung in seiner Stellungnahme zu einem EU-Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen, die Entwicklung und Herstellung wichtiger Arzneimittel in Europa zu fördern und Anreize für die Hersteller zu schaffen, um die Abhängigkeit von Drittländern zu verringern; |
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25. |
mahnt im Hinblick auf die Stärkung der Mechanismen der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen, dass aus der COVID-19-Pandemie die richtigen Lehren gezogen werden müssen: Wir brauchen eine starke multilaterale Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Herstellung sicherer und wirksamer Impfstoffe, Diagnosemittel und Therapien. Außerdem ist für eine effektive und faire Finanzierung und Verteilung künftiger Impfstoffe und Arzneimittel zu sorgen; |
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26. |
begrüßt den Vorschlag für eine EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) und erwartet einem ausgearbeiteten Vorschlag zum Mandat der neuen Behörde; |
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27. |
begrüßt, dass die Kommission eine Überarbeitung des Arzneimittelrechts im Sinne höherer Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung von Arzneimitteln vorschlägt. Dies muss sowohl die Herstellung als auch die Anwendung von Arzneimitteln umfassen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass durch internationale Anstrengungen Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Freisetzung von Arzneimitteln bei der Herstellung in Drittländern entgegengewirkt werden soll; |
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28. |
hält es darüber hinaus für positiv, dass in der Arzneimittelstrategie betont wird, dass die Pharmaindustrie zur Klimaneutralität der EU beitragen soll, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette liegt; |
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29. |
spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die EU eine Intensivierung der weltweiten Zusammenarbeit im Arzneimittelbereich anstrebt. |
Brüssel, den 7. Mai 2021
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS