ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 180

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
10. Mai 2021


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Gerichtshof der Europäischen Union

2021/C 180/01

Letzte Veröffentlichungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union

1


 

V   Bekanntmachungen

 

GERICHTSVERFAHREN

 

Gerichtshof

2021/C 180/02

C-64/20: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. März 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Ard-Chúirt — Irland) — UH/ An tAire Talmhaíochta, Bia agus Mara, Éire, An tArd-Aighne (Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 288 AEUV – Richtlinie 2001/82/EG – Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel – Art. 58, 59 und 61 – Pflichtangaben auf äußeren Umhüllungen, Primärverpackungen und Packungsbeilagen von Tierarzneimitteln – Pflicht, die Angaben in allen Amtssprachen des Mitgliedstaats des Inverkehrbringens abzufassen – Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die Angaben nur in der einen oder in der anderen Amtssprache des Mitgliedstaats abzufassen sind – Nationales Gericht, das mit einer Klage auf die Feststellung befasst ist, dass der Mitgliedstaat die Richtlinie 2001/82/EG nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und die zuständigen Behörden die nationalen Rechtsvorschriften ändern müssen)

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DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Gerichtshof der Europäischen Union

10.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/1


Letzte Veröffentlichungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union

(2021/C 180/01)

Letzte Veröffentlichung

ABl. C 163 vom 3.5.2021

Bisherige Veröffentlichungen

ABl. C 148 vom 26.4.2021

ABl. C 138 vom 19.4.2021

ABl. C 128 vom 12.4.2021

ABl. C 110 vom 29.3.2021

ABl. C 98 vom 22.3.2021

ABl. C 88 vom 15.3.2021

Diese Texte sind verfügbar auf:

EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu


V Bekanntmachungen

GERICHTSVERFAHREN

Gerichtshof

10.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/2


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. März 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Ard-Chúirt — Irland) — UH/ An tAire Talmhaíochta, Bia agus Mara, Éire, An tArd-Aighne

(C-64/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288 AEUV - Richtlinie 2001/82/EG - Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel - Art. 58, 59 und 61 - Pflichtangaben auf äußeren Umhüllungen, Primärverpackungen und Packungsbeilagen von Tierarzneimitteln - Pflicht, die Angaben in allen Amtssprachen des Mitgliedstaats des Inverkehrbringens abzufassen - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die Angaben nur in der einen oder in der anderen Amtssprache des Mitgliedstaats abzufassen sind - Nationales Gericht, das mit einer Klage auf die Feststellung befasst ist, dass der Mitgliedstaat die Richtlinie 2001/82/EG nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und die zuständigen Behörden die nationalen Rechtsvorschriften ändern müssen)

(2021/C 180/02)

Verfahrenssprache: Irisch

Vorlegendes Gericht

Ard-Chúirt

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: UH

Beklagte: An tAire Talmhaíochta, Bia agus Mara, Éire, An tArd-Aighne

Tenor

Art. 288 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein nationales Gericht, das im Rahmen eines hierfür im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahrens feststellt, dass der Mitgliedstaat, dem es angehört, seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung nicht nachgekommen ist, eine gerichtliche Feststellung, dass der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und zur Abhilfe verpflichtet ist, mit der Begründung verweigert, dass seiner Ansicht nach die nationalen Rechtsvorschriften mit der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, die diese Richtlinie aufhebt und am 28. Januar 2022 in Kraft tritt, vereinbar sind.


(1)  ABl. C 162 vom 11.5.2020.