ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 149A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
27. April 2021


Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2021/C 149 A/01

Generaldirektion Haushalt — Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts) — COM/2021/10403

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

27.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 149/1


Generaldirektion Haushalt

Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

COM/2021/10403

(2021/C 149 A/01)

 

Wer wir sind

Die Generaldirektion Haushalt (DG BUDG) setzt sich aus etwa 530 Bediensteten zusammen und besteht aus sechs Direktionen, von denen fünf ihren Sitz in Brüssel haben und eine mit Personal sowohl in Brüssel als auch in Luxemburg ausgestattet ist.

Die GD BUDG ist die zentrale Dienststelle der Kommission, die für die Aufstellung und Ausführung des EU-Haushalts während des gesamten Jahres- und Mehrjahreszyklus zuständig ist und dafür sorgt, dass der Haushaltsplan in voller Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung ausgeführt wird. Des Weiteren ist die GD BUDG ist für den Rechtsrahmen zuständig, der für die Ausführung des EU-Haushalts durch die verschiedenen Organe, Agenturen und Mitgliedstaaten gilt, und sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer soliden Haushaltsführung und einer starken Leistungskultur. In diesem Zusammenhang möchte die GD BUDG sicherstellen, dass der EU-Haushalt konkrete Ergebnisse und einen Mehrwert in allen Politikbereichen der EU bewirkt. Ganz allgemein orientieren sich die Zuständigkeiten und politischen Prioritäten der GD BUDG an dem Vertrag und werden auf der Grundlage der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für die Kommission 2019-2024 festgelegt.

In Bezug auf die zu besetzende Stelle spielt die GD BUDG bei der Finanzierung der EU-Haushaltsunterstützung für den Aufbauplan der Europäischen Union im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eine Schlüsselrolle. Den Schwerpunkt bilden dabei Anleihe- und Darlehenstransaktionen, insbesondere im Rahmen des Instruments „NextGenerationEU“, bei dem die EU bis zu 800 Mrd. EUR auf den Kapitalmärkten aufbringen wird, um verschiedene EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Erholungs- und Wiederaufbauphase zu finanzieren. Der zunehmende Umfang, die erhöhte Komplexität und die vermehrte politische Bedeutung der Anleihetätigkeiten der GD BUDG (die Finanzoperationen sind umfassender und erstrecken sich auf Vermögensverwaltungstätigkeiten) haben die Kommission dazu veranlasst, eine neue diversifizierte und gebündelte Finanzierungsstrategie zu entwickeln, die es der EU ermöglichen wird, die erforderlichen Mittel zeitnah und zu minimalen Kosten aufzubringen. Der zunehmende Umfang, die erhöhte Komplexität und die vermehrte politische Bedeutung des Finanzierungsportfolios der GD BUDG erfordern eine entsprechende Verbesserung der strategischen Vision sowie der Umsetzung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie.

Stellenprofil

Der Hauptberater/Die Hauptberaterin ist zentrale/-r Ansprechpartner/-in für strategische Beratung bei der Umsetzung und möglichen Weiterentwicklung der zur Finanzierung der Ausgaben im Rahmen von „NextGenerationEU“ vorgesehenen diversifizierten EU-Finanzierungsstrategie. Er/Sie wird sich auf Anfrage auch an an Investoren gerichteter Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung von „Roadshows“ beteiligen.

Darüber hinaus wird der Hauptberater/die Hauptberaterin die Kommission in den einschlägigen Foren auf der höheren Führungsebene vertreten.

Diese Zuständigkeiten sollten auf höherer Führungsebene in einer Person gebündelt werden, die über ein klares Mandat verfügt und in der Lage ist, internen und externen Interessenträgern mittels ihrer soliden Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten eine strategische Vision der diversifizierten Finanzierungsstrategie zu vermitteln.

Dieser Vertreter/Diese Vertreterin der höheren Führungsebene sollte mit der Exekutivebene der Generaldirektion eng zusammenarbeiten. Der Hauptberater/Die Hauptberaterin berichtet direkt an den Generaldirektor der GD BUDG.

Der Hauptberater/Die Hauptberaterin hat insbesondere folgende Aufgaben:

Ausarbeitung und Umsetzung einer diversifizierten und gebündelten Finanzierungsstrategie,

Ansprechpartner/-in bezüglich aller Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der Überwachung der Konzeption und Umsetzung der Finanzierungsstrategie,

Förderung von mehr Investitionen sowie Einsatz für innovative Verfahren und einen Austausch über Lösungsansätze,

Beteiligung an an Investoren gerichteter Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung von „Roadshows“,

Vertretung der Kommission auf hoher Ebene und in externen Foren.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird der Hauptberater/die Hauptberaterin durch folgende Abteilungen unterstützt:

Direktion E, die alle Marktgeschäfte im Rahmen des Unionshaushalts, einschließlich des Aufbauplans der EU, durchführt. Dazu gehören die Emission von Schuldtiteln und die Darlehensverwaltung (SURE, NextGenerationEU), Vermögensverwaltung und Risikomanagement für die EU-Haushaltsgarantien (EFSI/InvestEU, Garantie für Außenmaßnahmen).

Auswahlkriterien

Der ideale Bewerber/Die ideale Bewerberin muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Anforderungen erfüllen:

a)

Kenntnisse im Bereich Beratung:

Nachgewiesene Fähigkeit zur Wahrnehmung von Beratungsaufgaben auf hoher Ebene im Zusammenhang mit den Finanzierungstätigkeiten staatlicher und supranationaler Emittenten sowie Agenturen (SSA);

Fähigkeit, Schlüsselthemen zu ermitteln, Initiativen zu ergreifen und im Hinblick auf neue finanzielle und politische Entwicklungen, einschließlich neuer politischer Prioritäten der Kommission, strategisch zu denken;

Fähigkeit zum Aufbau institutioneller Kapazitäten zum Schutz und zur Erweiterung der Finanzmittel;

vorausschauender und dynamischer Ansatz für neue Herausforderungen in Verbindung mit einer hohen Motivation und Belastbarkeit für die gleichzeitige Arbeit an verschiedenen Themen;

Fähigkeit, hoch qualifizierte Teams zu steuern und zu motivieren, um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern.

b)

Fachwissen und Erfahrung:

Solides Hintergrundwissen im öffentlichen Bankwesen, insbesondere im Bereich Finanzmärkte, mit besonderem Schwerpunkt auf internationalen Anleihemärkten, vorzugsweise in internationalen Organisationen;

konkrete Erfahrungen bei der Ermittlung und Förderung von strategischen Investitionen zugunsten öffentlicher Verwaltungen oder anderer Organisationen;

auf hoher Ebene umfassende Erfahrung mit und Verantwortung für internationale Finanzierungsstrategien und -tätigkeiten von SSA, einschließlich Outreach-Maßnahmen auf den Märkten und Investorenbeziehungen;

ausgezeichnete ökonomische Kenntnisse und analytische Fähigkeiten;

fundiertes Verständnis der Anforderungen an die interne Kontrolle in einem solchen Umfeld.

c)

Persönliche Kompetenzen:

Hervorragende Networking-Kompetenz, Präsentationsfähigkeiten sowie rhetorische Kompetenz, soziale Kompetenz, einschließlich der Fähigkeit zum aktiven Zuhören;

ausgezeichnete Kommunikationskompetenzen mit nachgewiesener Fähigkeit, ausgezeichnete Beziehungen zu Interessenträgern innerhalb oder außerhalb der Kommission aufzubauen und zu pflegen und die Kommission auf höherer Führungsebene zu vertreten;

ausgezeichnete Verhandlungskompetenz und insbesondere Fähigkeiten in den Bereichen Entscheidungsfindung, Problemlösung und Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/-innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Vorausgesetzt wird:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Die Bewerber/-innen müssen nach ihrem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (1) auf einer Ebene gesammelt haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind.

Erfahrung in der Beratungstätigkeit: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses müssen die Bewerber/-innen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Beratungsposition (2) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber/-innen müssen über gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union (3) und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersbeschränkung: Bewerber/-innen dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamtinnen/Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (4)).

Auswahl und Ernennung

Der Hauptberater/Die Hauptberaterin wird von der Europäischen Kommission nach deren Auswahl- und Einstellungsverfahren ausgewählt und ernannt (siehe: Compilation Document on Senior Officials Policy (5) (nur in englischer Sprache).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, und ermittelt die Bewerber/-innen, deren Anforderungsprofil den vorstehend genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber/-innen werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber/-innen, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen (CCA) der Europäischen Kommission vorschlägt. Der Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/-innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Diese nehmen an einem ganztägigen, von einer externen Personalberatungsfirma durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Hauptberaters geeigneten Bewerber/-innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/-innen werden dann zu einem Gespräch mit dem für die GD Haushalt zuständigen Kommissionsmitglied (6) eingeladen.

Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.

Der ausgewählte Bewerber/Die ausgewählte Bewerberin muss etwaigen Verpflichtungen aus den für ihn/sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, den sittlichen Anforderungen für die Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit genügen und die dafür erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Der ausgewählte Bewerber/Die ausgewählte Bewerberin muss sich im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung seiner/ihrer nationalen Sicherheitsbehörde befinden oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten. Die Bescheinigung wird per Verwaltungsentscheidung nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Bewerbers/der Bewerberin entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und ermöglicht den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. (Das zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht aber durch den Bewerber/die Bewerberin selbst.)

Bis der betreffende Mitgliedstaat die persönliche Sicherheitsermächtigung erteilt hat und das entsprechende Überprüfungsverfahren mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung durch die Direktion Sicherheit der Europäischen Kommission abgeschlossen ist, kann der Bewerber/die Bewerberin weder auf EU-Verschlusssachen (EU-VS), die mit dem Geheimhaltungsgrad CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher eingestuft wurden, zugreifen noch an Sitzungen teilnehmen, bei denen solche EU-VS erörtert werden.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (7).

Chancengleichheit

Gemäß Artikel 1d des Statuts verfolgt die Kommission ein strategisches Ziel, bis zum Ende ihres derzeitigen Mandats die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Managementebenen zu erreichen. Dazu verfolgt sie eine Politik der Chancengleichheit und unterstützt Bewerbungen, die zu mehr Vielfalt, Geschlechtergleichstellung und einer allgemeinen geografischen Ausgewogenheit beitragen könnten.

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut festgelegt.

Die Einstellung erfolgt als Beamter/Beamtin der Besoldungsgruppe AD 14. Er/Sie wird entsprechend seiner/ihrer Berufserfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel, wo die GD BUDG ihren Sitz hat.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Hauptberater/die Hauptberaterin sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und alle Interessen offenlegen, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Für eine Bewerbung müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Hinweisen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihnen Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Zum Ausfüllen Ihrer Bewerbung müssen Sie einen Lebenslauf im PDF-Format hochladen, wobei vorzugsweise das Europass-Format (8) zu verwenden ist. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen und/oder technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 27. Mai 2021, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit, danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Das elektronische Bewerbungsformular ist fristgerecht auszufüllen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden, und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für Bewerber/-innen

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerber/-innen ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie im Rahmen eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses gesammelt wurde, das als reale, echte und bezahlte Arbeit eines Arbeitnehmers (jede Art von Vertrag) oder Dienstleistungserbringers definiert war. Teilzeitarbeit wird anteilig auf der Grundlage des bescheinigten Prozentsatzes der geleisteten Vollzeitstunden angerechnet. Mutterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub wird berücksichtigt, falls dieser im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wurde. Promotionen — auch unbezahlt — werden, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wurden, der Berufserfahrung gleichgestellt (maximal drei Jahre). Ein und derselbe Zeitraum kann nur einmal angerechnet werden.

(2)  Im Lebenslauf sollten Bewerber/-innen für alle Jahre, in denen sie Beratungserfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1. Bezeichnung der Positionen und Zuständigkeitsbereiche, 2. genauer Themenbereich sowie Angabe, auf welcher Organisationsebene sich die Position befand (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen), 3. Berichtslinien für jede gehaltene Position.

(3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=DE

(4)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20210101

(5)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(6)  Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß dem Beschluss der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) einem anderen Mitglied der Kommission übertragen hat.

(7)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(8)  Informationen darüber, wie Sie Ihren Europass-Lebenslauf online erstellen können, finden Sie unter: https://europa.eu/europass/de/create-europass-cv

(9)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).