ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 126

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
12. April 2021


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2021/C 126/01

Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

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DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

12.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/1


Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (1)

(2021/C 126/01)

Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (2) erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 39 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.

Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt steht eine regelmäßig aktualisierte Fassung auf der Website der Generaldirektion „Migration und Inneres“ zur Verfügung.

LISTE DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTEN AUFENTHALTSTITEL

BELGIEN

Ersetzung der im ABl. C 298 vom 4.10.2012 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Carte A: Certificat d’inscription au registre des étrangers – séjour temporaire

A kaart: Bewijs van inschrijving in het vreemdelingenregister – tijdelijk verblijf

A Karte: Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister – Vorübergehender Aufenthalt

(Es handelt sich um eine elektronische Karte. Die Gültigkeitsdauer der Karte und die gestattete Aufenthaltsdauer sind identisch.)

Carte B: Certificat d’inscription au registre des étrangers

B kaart: Bewijs van inschrijving in het vreemdelingenregister

B Karte: Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister

(Es handelt sich um eine elektronische Karte, die den Daueraufenthalt bescheinigt und fünf Jahre gültig ist.)

Carte C: Carte d’identité d’étranger

C kaart: Identiteitskaart voor vreemdelingen

C Karte: Personalausweis für Ausländer

(Es handelt sich um eine elektronische Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren)

Carte D: Permis de séjour de résident longue durée – CE

D kaart: EG-verblijfsvergunning voor langdurig ingezetenen

D Karte: Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG

(Es handelt sich um eine elektronische Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren – ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (3).)

Carte H: Carte bleue européenne

H kaart: Europese blauwe kaart

H Karte: Blaue Karte EU

(Es handelt sich um eine elektronische Karte, die auf der Grundlage von Artikel 7 der Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung ausgestellt wird (4). Die Karte ist während der ersten beiden Jahre 13 Monate gültig, danach hat sie eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Carte E: Attestation d’enregistrement

E kaart: Verklaring van inschrijving

E Karte: Anmeldebescheinigung

(Anmeldebescheinigung für britische Staatsbürger, die ihren Aufenthalt vor dem 1.11.2019 in Belgien hatten – ausgestellt auf der Grundlage von Artikel 8 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats frei zu bewegen und aufzuhalten (5). Es handelt sich um eine elektronische Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.)

Carte E+ Document attestant de la permanence du séjour

E+ kaart Document ter staving van duurzaam verblijf

E+ Karte Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts

(Bescheinigung des Daueraufenthalts für britsche Staatsbürger, die ihren Aufenthalt vor dem 1.11.2019 in Belgien hatten – ausgestellt auf der Grundlage von Artikel 19 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats frei zu bewegen und aufzuhalten. Es handelt sich um eine elektronische Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.)

Carte F: Carte de séjour de membre de la famille d’un citoyen de l’Union

F kaart: Verblijfskaart van een familielid van een burger van de Unie

F Karte: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers

(Es handelt sich um eine elektronische Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren – ausgestellt auf der Grundlage von Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.)

Carte F+: Carte de séjour permanent de membre de la famille d’un citoyen de l’Union

F+ kaart: Duurzame verblijfskaart van een familielid van een burger van de Unie

F+ Karte: Daueraufenthaltskarte für Familieangehörige eines Unionsbürgers

(Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren – ausgestellt auf der Grundlage von Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten)

Besondere Aufenthaltstitel, die vom Außenministerium ausgestellt werden:

Carte d'identité diplomatique

Diplomatieke identiteitskaart

Diplomatischer Personalausweis

 

Carte d'identité consulaire

Consulaat identiteitskaart

Konsularer Personalausweis

 

Carte d'identité spéciale – couleur bleue

Bijzondere identiteitskaart – blauw

Besonderer Personalausweis – blau

 

Carte d'identité spéciale – couleur rouge

Bijzondere identiteitskaart – rood

Besonderer Personalausweis – rot

 

Certificat d'identité pour les enfants âgés de moins de cinq ans des étrangers privilégiés titulaires d'une carte d'identité diplomatique, d'une carte d'identité consulaire, d'une carte d'identité spéciale – couleur bleue ou d'une carte d'identité – couleur rouge

Identiteitsbewijs voor kinderen, die de leeftijd van vijf jaar nog niet hebben bereikt, van een bevoorrecht vreemdeling dewelke houder is van een diplomatieke identiteitskaart, consulaire identiteitskaart, bijzondere identiteitskaart – blauw of bijzondere identiteitskaart – rood

Identitätsnachweis für Kinder unter fünf Jahren, für privilegierte Ausländer, die Inhaber eines diplomatischen Personalausweises sind, konsularer Personalausweis, besonderer Personalausweis – rot oder besonderer Personalausweis – blau

 

Certificat d'identité avec photographie délivré par une administration communale belge à un enfant de moins de douze ans

Door een Belgisch gemeentebestuur aan een kind beneden de 12 jaar afgegeven identiteitsbewijs met foto

Von einer belgischen Gemeindeverwaltung einem Kind unter dem 12. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis mit Lichtbild

Liste der Teilnehmer einer Schülerreise innerhalb der Europäischen Union

 

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Ersetzung der im ABl. C 330 vom 6.10.2020 veröffentlichten Liste

I.   Einheitliches Muster

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster (Personalausweis)

In Form eines Personalausweises nach dem einheitlichen Muster ausgestellter Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Povolení k pobytu“ Der Aufenthaltstitel wird Drittstaatsangehörigen mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens zehn Jahren ausgestellt.

i)

Er wurde vom 4. Juli 2011 bis 26. Juni 2020 in Form eines Personalausweises nach der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige ausgestellt (6). Bis Juni 2030 im Umlauf.

ii)

Seit 27. Juni 2020 wird der Aufenthaltstitel in Form eines Personalausweises nach der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige ausgestellt (7).

2.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster (Aufkleber)

Aufenthaltstitel in Form eines auf dem Reisedokument angebrachten einheitlichen Aufklebers Dieser Aufkleber wurde bis 4. Juli 2011 mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens zehn Jahren ausgegeben – im Umlauf bis zum 4. Juli 2021.

In Ausnahmesituationen – etwa bei einem länger als sieben Kalendertage dauernden technischen Ausfall der Geräte für die biometrische Verarbeitung von Daten, einem Katastrophenfall oder einer anderen Notlage – kann der Aufkleber mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens sechs Monaten weiterhin ausgestellt werden.

Art des Aufenthaltstitels – Liste der Zwecke

In Feld 6.4 eingegebene Nummer – Art des Titels

Erläuterung der Nummern

In Feld 6.4 eingegebene Nummer – Art des Titels

Erläuterung der Nummern

0

Medizinische Zwecke

49

Gewährung internationalen Schutzes (Asyl)

2

Kulturelle Zwecke

54

Gewährung internationalen Schutzes (komplementärer Schutz)

4

Einladung

56

Langfristig Aufenthaltsberechtigter aus einem anderen Mitgliedstaat

5

Politische Gründe/Einladung

57

Familienangehöriger eines langfristig Aufenthaltsberechtigten aus einem anderen Mitgliedstaat

6

Geschäftszwecke (Selbstständiger)

58

Familienangehöriger eines Forschers

7

Sportliche Aktivitäten

59

Familienangehöriger des Inhabers einer von einem anderen MS ausgestellten Blauen Karte

17-20

Familiäre/private Gründe

60

Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen

23

Studienzwecke, Schüleraustausch, unbezahlte Ausbildungsmaßnahme oder Freiwilligendienst (Richtlinie 2004/114/EG (8))

67

Bisheriger Aufenthaltstitel wurde für nichtig erklärt

24

Sonstige nicht in der Richtlinie 2004/114/EG enthaltene Studienzwecke

68

Langfristig Aufenthaltsberechtigter (CZ)

25

Zwecke wissenschaftlicher Forschung (Richtlinie 2005/71/EG (9))

69

Langfristig Aufenthaltsberechtigter (EU)

27

Geschäftszwecke (Beschäftigung)

78

Geschäftszwecke (Investitionen)

28

Inhaber einer Blauen Karte EU

79

ICT

36

Geschäftszwecke (selbstständige Erwerbstätigkeit)

80

Mobiler ICT

41

Aufenthalt aus humanitären Gründen

88

Sonstige Zwecke

42

Aufenthaltsrecht aufgrund spezieller Gründe

91

Duldung (Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Staatsgebiet der Tschechischen Republik)

43

Nationale Interessen oder internationale Verpflichtungen

95-98

Familienzusammenführung

47

Daueraufenthalt – Person, die internationalen Schutz beantragt hat

99

Sonstige Zwecke

48

Aufenthaltstitel für Minderjährige unter 18 Jahren (familiäre Gründe)

 

 

Es erscheinen nur die oben genannten Zahlen auf dem einheitlichen Aufenthaltstitel; sie sind für nationale (vor allem statistische) Zwecke bestimmt. Die Zahl erscheint auf dem Aufenthaltstitel zusammen mit den Anmerkungen, die in den einschlägigen Richtlinien festgelegt sind (die Zahl steht vor den Anmerkungen). Die Zahl ändert jedoch nicht die Bedeutung der obligatorischen Anmerkungen.

Richtlinie

Obligatorische Anmerkungen in der Landessprache

Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung

Im Feld „Art des Titels“: „modrá karta EU“

Im Feld „Anmerkungen“: „bývalý držitel modré karty EU“

Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (10)

Im Feld „Art des Titels“: „ICT“ oder „mobiler ICT“

Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

Im Feld „Art des Titels“: „povolení k pobytu pro dlouhodobě pobývajícího rezidenta – ES“

Im Feld „Anmerkungen“: „Mezinárodní dne ochrana poskytnuta [MS] dne [Datum]“.

II.   Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

1.    Pobytová karta rodinného příslušníka občana Evropské unie / Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers

Dunkelblaue einfache Heftlage mit silberner Aufschrift „Pobytová karta rodinného příslušníka občana Evropské unie“ (Titel des Dokuments auf Tschechisch).

Dieses Dokument wird Familienangehörigen von EU-Bürgern seit 1. Januar 2013 als befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt.

2.    Průkaz o povolení k trvalému pobytu / Unbefristete Aufenthaltskarte

Dunkelgrüne einfache Heftlage mit silberner Aufschrift „Průkaz o povolení k trvalému pobytu“ (Titel des Dokuments auf Tschechisch).

Dieses Dokument wurde Familienangehörigen von EU-Bürgern bis 14. August 2017 als Daueraufenthaltstitel ausgestellt. Seit 15. August 2017 wird dieses Dokument den Bürgern der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und ihren Familienangehörigen als Daueraufenthaltstitel ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2018 wird dieses Dokument auch EU-Bürgern ausgestellt.

3.    Průkaz o povolení k pobytu pro cizince / Aufenthaltstitel für Ausländer

Hellgrüne einfache Heftlage mit roter Aufschrift „Průkaz o povolení k pobytu pro cizince“ (Titel des Dokuments auf Tschechisch).

Dieses Dokument wurde bis 14. August 2017 den Bürgern der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins als Daueraufenthaltstitel und ihren Familienangehörigen als befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt. Seit 15. August 2017 wird dieses Dokument nur den Familienangehörigen von Bürgern der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins als befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt.

4.    Průkaz povolení k pobytu azylanta / Aufenthaltstitel für Asylberechtigte

Graue einfache Heftlage mit schwarzer Aufschrift „Průkaz povolení k pobytu azylanta“ (Titel des Dokuments auf Tschechisch) Dieses Dokument wird Personen ausgestellt, denen Asyl gewährt wurde. Seit 4. Juli 2011 wird das Dokument jedoch nur in besonderen Fällen ausgestellt. In den meisten Fällen wird ein Personalausweis nach dem einheitlichen Muster ausgestellt.

5.    Průkaz oprávnění k pobytu osoby požívající doplňkové ochrany / Aufenthaltstitel für subsidiär Schutzberechtigte

Gelbe einfache Heftlage mit schwarzer Aufschrift „Průkaz oprávnění k pobytu osoby požívající doplňkové ochrany“ (Titel des Dokuments auf Tschechisch) Dieses Dokument wird Personen ausgestellt, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Seit 4. Juli 2011 wird das Dokument jedoch nur in besonderen Fällen ausgestellt. In den meisten Fällen wird ein Personalausweis nach dem einheitlichen Muster ausgestellt.

6.    Diplomatický identifikační průkaz/Diplomatenausweis

Der Diplomatenausweis wird vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten mit den folgenden Anmerkungen ausgestellt:

Anmerkungen

Erläuterungen

D

Mitglieder diplomatischer Missionen – Diplomatisches Personal

K

Mitglieder eines Konsulats – Konsularbeamte

MO/D

Mitglieder internationaler Organisationen, die diplomatische Vorrechte und Immunitäten genießen

ATP

Verwaltungspersonal und technisches Personal diplomatischer Missionen

KZ

Mitglieder eines Konsulats – Konsularbedienstete

MO/ATP

Mitglieder internationaler Organisationen, die die gleichen Vorrechte und Immunitäten genießen wie das Verwaltungs- und technische Personal diplomatischer Missionen

MO

Mitglieder internationaler Organisationen, die nach einer entsprechenden Vereinbarung Anspruch auf Vorrechte und Immunitäten haben

SP bzw. SP/K

Dienstpersonal diplomatischer Missionen oder von Konsulaten

SSO bzw. SSO/K

Private Hausangestellte von Angehörigen diplomatischer Missionen oder von Konsulaten

i)

Der Diplomatenausweis mit schwarzer Aufschrift „Diplomatický identifikační průkaz/Diplomatic Identity Card“ wurde bis 14. August 2017 mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens vier Jahren ausgestellt – im Umlauf bis August 2021.

ii)

Seit 15. August 2017 wird ein neuer Diplomatenausweis mit schwarzer Aufschrift „Identifikační průkaz a povolení k pobytu/Identity Card and long-term residence permit“ ausgestellt.

Der Ausweis besteht aus plastikbeschichtetem Papier (105 × 74 mm). Auf der Vorderseite ist ein Lichtbild des Inhabers angebracht mit Angabe von Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Funktion, Anschrift und Gültigkeitsdauer des Ausweises. Auf der Rückseite ist angemerkt, dass der Ausweis ein amtliches Dokument ist und als Identitätsnachweis sowie als Nachweis des langfristigen Aufenthalts in der Tschechischen Republik dient.

DÄNEMARK

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Aufenthaltstitel:

Kort C. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbejdstilladelse

(Karte C. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, von denen keine Arbeitserlaubnis verlangt wird)

Kort D. Tidsubegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbejdstilladelse

(Karte D. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, von denen keine Arbeitserlaubnis verlangt wird)

Kort E. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der ikke har ret til arbejde

(Karte E. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, denen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist)

Kort F. Tidsbegrænset opholdstilladelse til flygtninge – er fritaget for arbejdstilladelse

(Karte F. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge — Arbeitserlaubnis nicht erforderlich)

Kort J. Tidsbegrænset opholds- og arbejdstilladelse til udlændinge (Karte J. Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Ausländer)

Kort R. Tidsbegrænset opholdstilladelse og tidsbegrænset arbejdstilladelse med kortere gyldighed end opholdstilladelsen

(Karte R. Befristete Aufenthaltserlaubnis und befristete Arbeitserlaubnis, deren Gültigkeitsdauer kürzer ist als die der Aufenthaltserlaubnis)

Kort Z. Tidsbegrænset opholdstilladelse og begrænset arbejdstilladelse til studerende

(Karte Z. Befristete Aufenthaltserlaubnis und begrenzte Arbeitserlaubnis für Studierende)

Vor dem 20. Mai 2011 erteilte der dänische Einwanderungsdienst im Reisepass anzubringende Aufenthaltsaufkleber mit folgendem Vermerk:

Sticker B. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der ikke har ret til arbejde

(Aufkleber B. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, denen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist)

Sticker C. Tidsbegrænset opholds- og arbejdstilladelse

(Aufkleber C. Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)

Sticker H. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbjdstilladelse

(Aufkleber H. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, von denen keine Arbeitserlaubnis verlangt wird)

Sticker Z. Tidsbegrænset opholds- og arbejdstilladelse til studerende

(Aufkleber Z. Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Studenten)

Diese Aufkleber sind noch im Umlauf und gelten für den auf dem Aufkleber genannten Zeitraum.

Aufenthaltstitel in Form von Aufklebern, die vom Außenministerium erteilt werden:

Seit dem 1. April 2008 erteilt das Ministerium folgende Aufenthaltstitel in Form von Aufklebern:

Sticker B. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der ikke har ret til at arbejde

(Aufkleber B. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, denen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist. Wird Diplomaten, entsandtem Verwaltungs- und technischem Personal, entsandtem Hauspersonal von Diplomaten sowie in vergleichbarem Rang stehenden Bediensteten internationaler Organisationen mit Niederlassung in Kopenhagen ausgestellt. Berechtigt zum Aufenthalt und zur mehrfachen Einreise für die Dauer der Mission.)

Aufkleber B, der als befristeter Aufenthaltstitel für die Färöer oder Grönland ausgestellt wird, enthält im Feld „Anmerkungen“ den Vermerk „Tilladelsen gælder kun på Færøerne“ (nur auf den Färöern gültiger Aufenthaltstitel) oder „Tilladelsen gælder kun i Grønland“ (nur in Grönland gültiger Aufenthaltstitel). Wird Diplomaten oder in vergleichbarem Rang stehenden Bediensteten internationaler Organisationen mit Niederlassung in Kopenhagen ausgestellt, die in offizieller Mission von Kopenhagen auf die Färöer oder Grönland und zurück reisen.)

Sticker H. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbejdstilladelse

(Aufkleber H. Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, von denen keine Arbeitserlaubnis verlangt wird. Wird begleitenden Familienangehörigen von Diplomaten und entsandtem Verwaltungs- und technischem Personal sowie in vergleichbarem Rang stehenden Bediensteten internationaler Organisationen mit Niederlassung in Kopenhagen ausgestellt. Berechtigt zum Aufenthalt und zur mehrfachen Einreise für die Dauer der Mission.)

Zu beachten: Vor dem 1. April 2008 erteilte das Außenministerium nicht nummerierte und teilweise handgeschriebene Aufenthaltstitel in Form von Aufklebern (rosa):

Sticker E – Diplomatisk visering

(Diplomatenvisum)

Sticker F – Opholdstilladelse

(Aufenthaltstitel)

Aufkleber S — begleitende, im Pass eingetragene Familienangehörige

Aufkleber G — spezielles Diplomatenvisum für die Färöer und Grönland

Diese Aufkleber sind noch im Umlauf und gelten für den auf dem Aufkleber genannten Zeitraum.

Vom Außenministerium ausgestellte Personalausweise für Diplomaten, Verwaltungs- und technisches Personal, Hauspersonal usw. stellen keinen Nachweis für eine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark dar und berechtigen den Inhaber nicht dazu, visumfrei (falls ein Visum verlangt wird) einzureisen.

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltskarten:

Kort K. Tidsbegrænset opholdskort til tredjelandsstatsborgere efter EU - reglerne)

(Karte K. Befristete Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige nach EU-Recht)

Kort L. Tidsubegrænset opholdskort til tredjelandsstatsborgere efter EUreglerne)

(Karte L. Unbefristete Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige nach EU-Recht)

Hinweis: Es sind noch gültige alte Aufenthaltskarten B, D und H in einem anderen Format im Umlauf. Es handelt sich um plastifizierte Papierkarten im Format 9 cm × 13 cm, auf denen sich das dänische Staatswappen weiß hervorhebt. Die Grundfarbe der Karte B ist beige, die der Karte D hellbeige/rosa und die der Karte H hellmauve.

Wiedereinreiseerlaubnis in Form einer Visummarke mit dem nationalen Vermerk D

Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte oder Aufkleber) für die Färöer oder Grönland enthalten im Feld „Anmerkungen“ den Vermerk „Tilladelsen gælder kun i Grønland“ (nur in Grönland gültiger Aufenthaltstitel) oder „Tilladelsen gælder kun på Færøerne“ (nur auf den Färöern gültiger Aufenthaltstitel).

Seit 19. Mai 2011 werden Aufenthaltstitel nicht mehr in Form von Aufklebern ausgestellt.

Hinweis: Diese Aufenthaltstitel berechtigen den Inhaber nicht dazu, visumfrei (falls ein Visum verlangt wird) nach Dänemark oder in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat einzureisen, es sei denn, der Aufenthaltstitel ist ausnahmsweise auch für Dänemark gültig.

Liste der Teilnehmer einer Schülerreise innerhalb der Europäischen Union

3.    Befristete Dokumente gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b des Austrittsabkommens

„Certificate of Application“ / „Kvittering for ansøgning“

(Ausgestellt in englischer oder dänischer Sprache – es bestätigt die Rechte nach dem Austrittsabkommen während der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines neuen Aufenthaltsdokuments nach Artikel 18 Absatz 1).

DEUTSCHLAND

Ersetzung der im ABl. C 222 vom 26.6.2018 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Aufenthaltserlaubnis

 

Blaue Karte EU

(seit 1. August 2012)

ICT-Karte

 

Mobiler-ICT-Karte

 

Niederlassungserlaubnis

 

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (auch „Daueraufenthalt-EU“)

 

Aufenthaltsberechtigung

(Recht auf unbegrenzten Aufenthalt)

Hinweis: Die „Aufenthaltsberechtigung“ wurde vor dem 1. Januar 2005 nach dem einheitlichen Muster ausgestellt und ist unbegrenzt gültig.

Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates

 

Hinweis: seit 28. August 2007 – ersetzt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates

 

Aufenthaltserlaubnis-CH

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind

 

 

Aufenthaltsdokument-GB für Inhaber des Aufenthaltsrechts im Sinne des Artikels 18 Absatz 4 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

 

Aufenthaltsdokument für Grenzgänger-GB nach Artikel 26 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft für Inhaber eines Rechts als Grenzgänger nach Artikel 24 Absatz 2, auch in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2, des Abkommens

 

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltserlaubnis-EU

(Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats sind)

Hinweis: ausgestellt bis 28. August 2007 und bis zu fünf Jahre gültig (oder unbefristet), deshalb noch im Umlauf

Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates

(Papierdokument)

Hinweis: Papierdokument, das ab dem 28. August 2007 ausgestellt wurde und die Aufenthaltserlaubnis-EU ersetzt; es wird nach Ende 2020 nicht mehr ausgestellt. Vor Ende 2020 ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des auf dem Dokument vermerkten Gültigkeitsdatums.

Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates (Papierdokument)

 

Hinweis: Papierdokument, das nach Ende 2020 nicht mehr ausgestellt wird. Vor Ende 2020 ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des auf dem Dokument vermerkten Gültigkeitsdatums.

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind

 

Hinweis: Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz sowie deren Familienangehörige, die nicht schweizerische Staatsangehörige sind. Vor Ende 2020 ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des auf dem Dokument vermerkten Gültigkeitsdatums.

Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG (Papierdokument)

 

Hinweis: Gemäß § 15 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern eine „Aufenthaltserlaubnis-EU für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind“.

Hinweis: Eine vor dem 28. August 2007 ausgestellte Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats sind, behält ihre Gültigkeit.

Hinweis: Die vorgenannte Aufenthaltserlaubnis berechtigt den Inhaber nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie in einem Reisepass oder separat in Verbindung mit einem Reisepass ausgestellt wurde, nicht jedoch, wenn es sich um einen Aufkleber handelt, der in einem Ausweisersatz mit ausschließlicher Gültigkeit in Deutschland angebracht wurde.

Hinweis: Diese Dokumente gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise nur dann, wenn sie in einem Reisepass oder separat in Verbindung mit einem Reisepass ausgestellt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.

Eine „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ oder eine „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ berechtigt nicht zur visumfreien Einreise.

Fiktionsbescheinigung

 

Nur wenn das dritte Kästchen auf Seite 3 angekreuzt ist, bleibt der Aufenthaltstitel gültig. Die Einreise ist nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel, einem Visum, einem deutschen Personalausweis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG oder einer deutschen Daueraufenthaltskarte gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2004/38/EG gestattet.

Ist das erste oder das zweite Kästchen angekreuzt, berechtigt die Fiktionsbescheinigung nicht zur visumfreien Einreise.

Bestimmungen über die Umsetzung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Gemäß den Bestimmungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union gilt mit Wirkung ab dem Ende des Übergangszeitraums gemäß dem Austrittsabkommen Folgendes: Britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, die in Deutschland Rechte nach dem Zweiten Teil Titel II Kapitel 1 oder nach Artikel 24 Absatz 2, auch in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 des Abkommens, genießen, ist die Einreise gestattet, auch wenn sie zusätzlich zu ihrem Reisepass nicht im Besitz eines Visums oder eines abgelaufenen Aufenthaltstitels sind, sofern sie eine „Fiktionsbescheinigung“ (vorläufiger Aufenthaltstitel) besitzen, in der das vierte Kästchen auf Seite 3 angekreuzt ist, das folgenden Hinweis enthält: „Der Inhaber / die Inhaberin hat die Dokumentation eines Aufenthaltsrechts nach dem FreizügG/EU oder dem Abkommen EU-Schweiz beantragt, das hiermit vorläufig bescheinigt wird.“

Dasselbe Kästchen wird angekreuzt, wenn der Inhaber bereits die Dokumentation eines Aufenthaltsrechts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU oder dem Abkommen EU-Schweiz beantragt hat, aber noch kein Dokument nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates ausgestellt wurde. In diesem Fall wird das Aufenthaltsrecht durch den vorläufigen Aufenthaltstitel bescheinigt. Dem Inhaber einer Fiktionsbescheinigung ist dann die Einreise gestattet, auch wenn er zusätzlich zu seinem Reisepass nicht im Besitz eines Visums oder eines abgelaufenen Aufenthaltstitels ist, sofern das vierte Kästchen auf Seite 3 des Dokuments angekreuzt ist, das folgenden Hinweis enthält: „Der Inhaber / die Inhaberin hat die Dokumentation eines Aufenthaltsrechts nach dem FreizügG/EU oder dem Abkommen EU-Schweiz beantragt, das hiermit vorläufig bescheinigt wird.“

Ausweise für die Mitarbeiter diplomatischer Missionen:

Hinweis: Seit 1. August 2003 wird für Mitarbeiter diplomatischer Missionen und berufskonsularischer Vertretungen ein neuer Ausweistyp ausgestellt. Die vor dem 1. August 2003 ausgestellten Ausweistypen sind nicht mehr gültig.

Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text auf der Rückseite des Ausweises.

Ausweise für Diplomaten und deren Familienangehörige:

Rückseitig durch ein „D“ gekennzeichnet:

Diplomatenausweis für ausländische Diplomaten:

Protokollausweis für Diplomaten

(seit 1. August 2003)

Diplomatenausweise für Familienangehörige, die eine private Erwerbstätigkeit ausüben:

Protokollausweis für Diplomaten „A“

(seit 1. August 2003)

Diplomatenausweise für Diplomaten mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland:

Protokollausweis für Diplomaten Art. 38 I WÜD

(seit 1. August 2003)

Für das Verwaltungs- und technische Personal und dessen Familienangehörige ausgestellte Ausweise:

Rückseitig durch ein „VB“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für Verwaltungs- und technisches Personal:

Protokollausweis für Verwaltungspersonal

(seit 1. August 2003)

Protokollausweise für eine private Erwerbstätigkeit ausübende Familienangehörige von Verwaltungs- und technischem Personal:

Protokollausweis für Verwaltungspersonal „A“

(seit 1. August 2003)

Protokollausweis für Verwaltungs- und technisches Personal mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland:

Protokollausweis für Mitglieder VB Art. 38 2 WÜD

(seit 1. August 2003)

Ausweise für dienstliches Hauspersonal und dessen Familienangehörige:

Rückseitig durch ein „DP“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für dienstliches Hauspersonal

(seit 1. August 2003)

Ausweise für Ortskräfte und deren Familienangehörige:

Rückseitig durch ein „OK“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für Ortskräfte

(seit 1. August 2003)

Ausweise für privates Hauspersonal:

Rückseitig durch ein „PP“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für privates Hauspersonal

(seit 1. August 2003)

Ausweise für Bedienstete konsularischer Vertretungen:

Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text auf der Rückseite des Ausweises.

Ausweise für Konsularbeamte:

Rückseitig durch ein „K“ gekennzeichnet:

Ausweise für ausländische Konsularbeamte:

Protokollausweis für Konsularbeamte

(seit 1. August 2003)

Ausweise für Konsularbeamte mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland:

Protokollausweis für Konsularbeamte „Art. 71 I WÜK“

(seit 1. August 2003)

Ausweise für das berufskonsularische Verwaltungs- und technische Personal:

Rückseitig durch ein „VK“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für ausländisches Verwaltungs- und technisches Personal:

Protokollausweis für Verwaltungspersonal

(seit 1. August 2003)

Protokollausweise für Verwaltungs- und technisches Personal mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland:

Protokollausweis für Mitglieder VK Art. 71 II WÜK

(seit 1. August 2003)

Ausweise für das berufskonsularische dienstliche Hauspersonal:

Rückseitig durch ein „DH“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für dienstliches Hauspersonal

(seit 1. August 2003)

Ausweise für Familienangehörige von Konsularbeamten, Verwaltungs- und technischem Personal oder Hauspersonal:

Rückseitig durch ein „KF“ gekennzeichnet:

Protokollausweis f. Familienangehörige (Konsulat)

(seit 1. August 2003)

Ausweise für berufskonsularische Ortskräfte:

Rückseitig durch ein „OK“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für Ortskräfte

(seit 1. August 2003)

Ausweise für berufskonsularisches privates Hauspersonal:

Rückseitig durch ein „PP“ gekennzeichnet:

Protokollausweis für privates Hauspersonal

(seit 1. August 2003)

Sonderausweise:

Ausweise für Mitarbeiter internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen:

Rückseitig durch ein „IO“ gekennzeichnet:

Sonderausweis „IO“

(seit 1999)

Sonderausweis für Mitglieder internationaler Organisationen

 

Sonderausweis für Familienangehörige von Mitgliedern internationaler Organisationen

 

Hinweis: Leiter von internationalen Organisationen und deren Familienangehörige erhalten einen durch ein „D“ gekennzeichneten Ausweis; private Hausangestellte von Mitarbeitern internationaler Organisationen erhalten einen durch ein „PP“ gekennzeichneten Ausweis.

Ausweise für Haushaltsangehörige im Sinne von § 27 Absatz 1 Nummer 5 der Aufenthaltsverordnung:

Rückseitig durch ein „S“ gekennzeichnet:

Sonderausweis „S“

(seit 1. Januar 2005)

Liste der Teilnehmer von Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union

Liste der Teilnehmer einer Schülerreise gemäß den Anforderungen von Artikel 1 Buchstabe b in Verbindung mit dem Anhang des Beschlusses 94/795/JI des Rates vom 30. November 1994 über die vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrages über die Europäische Union beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (11)

ESTLAND

Ersetzung der im ABl. C 173 vom 22.5.2018 veröffentlichten Liste

1.    Dokumente, die Drittstaatsangehörigen nach dem einheitlichen Muster ausgestellt werden und als Nachweis dafür dienen, dass sie einen Aufenthaltstitel besitzen oder zum Aufenthalt berechtigt sind – seit 1. Januar 2011

Die Dokumentennummer besteht aus zwei Buchstaben und sieben Zahlen. Der erste Buchstabe des Aufenthaltstitels bezieht sich auf die Art des Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts:

B

Drittstaatsangehöriger

P

langfristig Aufenthaltsberechtigter

F

Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers

Der Titel des Dokuments „ELAMISLUBA“ befindet sich in der Mitte des oberen Randes der Vorderseite der Aufenthaltskarte; der englische Titel „Residence permit“ ist am unteren Rand zu finden.

Der Bereich „loa liik“ [„Art des Titels“] auf der Vorderseite des Dokuments enthält folgende Angaben:

Befristeter Aufenthaltstitel

Tähtajaline elamisluba — befristeter Aufenthaltstitel

Tähtajaline elamisluba töötamiseks — befristeter Aufenthaltstitel für Beschäftigung

Tähtajaline elamisluba EL sinine kaart — befristeter Aufenthaltstitel für Beschäftigung/Blaue Karte EU

Tähtajaline elamisluba töötamiseks-ICT — befristeter Aufenthaltstitel für Beschäftigung

Tähtajaline elamisluba ettevõtluseks — Aufenthaltstitel für Geschäftszwecke

Tähtajaline elamisluba õppimiseks — Aufenthaltstitel für Studienzwecke

Langfristig Aufenthaltsberechtigter:

Pikaajaline elanik — langfristig Aufenthaltsberechtigter

Ist der Inhaber des Aufenthaltstitels Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der keinen Gebrauch vom Recht auf Freizügigkeit gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie macht, und wird ihm eine Aufenthaltskarte ausgestellt, so enthält die zweite Zeile dieses Aufenthaltstitels den Zusatz „pereliige/Familienangehöriger“.

Der Titel des Dokuments „LIIDU KODANIKU PERELIIKME ELAMISLUBA“ befindet sich auf der Vorderseite der Aufenthaltskarte in der Mitte des oberen Randes; der englische Titel „Residence card of a family member of a Union citizen“ ist am unteren Rand zu finden.

Der Bereich „loa liik“ [„Art des Titels“] auf der Vorderseite des Dokuments enthält folgende Angaben:

Befristetes Aufenthaltsrecht:

Tähtajaline elamisõigus (befristetes Aufenthaltsrecht)

Recht auf Daueraufenthalt:

Alaline elamisõigus (Daueraufenthaltsrecht)

Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die nach dem Austrittsabkommen zum Aufenthalt in Estland berechtigt sind, erhalten eine Aufenthaltskarte mit dem Titel „ELAMISÕIGUS“ (Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige) oder „PERELIIKME ELAMISÕIGUS“ (Aufenthaltsrecht für Familienangehörige) auf der Vorderseite der Aufenthaltskarte in der Mitte des oberen Randes; der englische Titel „Right of residence“ ist am unteren Rand im Feld 3.2 zu finden.

Das Eingabefeld auf der Vorderseite des Dokuments „loa liik“ [„Art des Aufenthaltstitels“] enthält folgende Angaben: „ELi LEPINGU ART 50“ – Artikel 50 AEUV.

Das Eingabefeld „Remarks“(Anmerkungen) enthält folgende Angaben: „ARTIKKEL 18(4)“ – Artikel 18 Absatz 4.

Der Bereich „loa liik“ [„Art des Titels“] auf der Vorderseite des Dokuments enthält folgende Angaben:

Tähtajaline elamisõigus — befristetes Aufenthaltsrecht

Alaline elamisõigus — Recht auf Daueraufenthalt

Für Auslandsreisen sind die Drittstaatsangehörigen ausgestellten Aufenthaltskarten in Verbindung mit einem gültigen Pass vorzulegen.

2.    Aufenthaltstitel, die als Nachweis des Aufenthaltsrechts in der Republik Estland gemäß Artikel 5a der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (seit 1. Januar 2012) ausgestellt werden

Kaitseministri luba kuni pp.kk.aaaa (ülalpeetav/dependant (12))

(Aufenthaltstitel des Verteidigungsministers bis TT.MM.JJJJ)

Seit 3. Dezember 2018 erscheinen Datum und Bezeichnung des Aufenthaltstitels auf der Aufenthaltskarte nicht länger in englischer Sprache.

Hinweis: Dokumente mit diesen Vermerken werden Drittstaatsangehörigen ausgestellt sowie Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind.

3.    Alle anderen Dokumente, die Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern ausgestellt werden

Diplomaten- und Dienstausweise, die vom Außenministerium ausgestellt werden:

Diplomatenausweis

Kategorie A – Missionsleiter und Familienangehörige (blau)

Kategorie B — Diplomaten und Familienangehörige (blau)

Dienstausweis

Kategorie C — Verwaltungsbedienstete und Familienangehörige (rot)

Kategorie D — Hilfsbedienstete (grün)

Kategorie E — Privates Hauspersonal (grün)

Kategorie F — Estnische Bürger und Daueraufenthaltsberechtigte, die in einer ausländischen Mission beschäftigt sind (grün)

Kategorie HC — Honorarkonsul (grau)

Kategorie G — Angehörige einer internationalen Organisation oder anderen Einrichtung und Familienangehörige (orange)

GRIECHENLAND

Ersetzung der im ABl. C 286 vom 29.8.2015 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach dem einheitlichen Muster (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002)

Άδεια διαμονής (ομογενών εξ Αλβανίας και των μελών των οικογενειών τους)

(Aufenthaltstitel für albanische Staatsangehörige griechischer Herkunft und ihre Familienangehörigen (minderjährige Kinder, Ehegatten und minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe ungeachtet der Staatsangehörigkeit, sofern dem Ehegatten die elterliche Verantwortung zusteht) Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.)

Άδεια διαμονής (ομογενών εκ Τουρκίας και των μελών των οικογενειών τους)

(Aufenthaltstitel für türkische Staatsangehörige griechischer Herkunft und ihre Familienangehörigen (minderjährige Kinder, Ehegatten und minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe ungeachtet der Staatsangehörigkeit, sofern dem Ehegatten die elterliche Verantwortung zusteht) Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.)

Hinweis: Seit 6. Νovember 2020 werden alle Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1954 ausgestellt. Die im alten Format ausgestellten Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Umlauf.

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Δελτίο Διαμονής Μέλους Οικογένειας Πολίτη της Ένωσης

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers — für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines griechischen Staatsangehörigen oder eines EU-Bürgers sind, sowie für Eltern minderjähriger Kinder)

Διαμονής Μόνιμης Διαμονής Μέλους Οικογένειας Πολίτη της Ένωσης

(Unbefristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige eines EU-Bürgers — für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines griechischen Staatsangehörigen oder eines Unionsbürgers sind, sowie für Eltern minderjähriger Kinder)

Άδεια παραμονής αλλοδαπού (βιβλιάριο χρώματος λευκού)

(Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (weißes Heft) – für Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und Flüchtlinge mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren)

Ειδικό Δελτίο Ταυτότητας Ομογενούς (εξ Αλβανίας) (χρώμα ροζ)

(Besonderer Personalausweis für Drittstaatsangehörige griechischer Herkunft (rosa) – für albanische Staatsangehörige griechischer Herkunft und ihre Familienangehörigen (minderjährige Kinder, Ehegatten und minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe ungeachtet der Staatsangehörigkeit, sofern dem Ehegatten die elterliche Verantwortung zusteht) Die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.)

Ειδικό Δελτίο Ταυτότητας Ομογενούς (εκ Τουρκίας)(χρώμα ροζ)

(Besonderer Personalausweis für Drittstaatsangehörige griechischer Herkunft (rosa) – für türkische Staatsangehörige griechischer Herkunft und ihre Familienangehörigen (minderjährige Kinder, Ehegatten und minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe ungeachtet der Staatsangehörigkeit, sofern dem Ehegatten die elterliche Verantwortung zusteht – die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.)

Ειδικό Δελτίο Ταυτότητας Ομογενούς (από χώρες της τ. ΕΣΣΔ και τα τέκνα τους) (χρώμα ροζ)

(Besonderer Personalausweis für Drittstaatsangehörige griechischer Herkunft (rosa) — für Drittstaatsangehörige griechischer Herkunft aus der ehemaligen UdSSR und ihre minderjährigen Kinder – die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.)

Ειδικές Ταυτότητες της Διεύθυνσης Εθιμοτυπίας του Υπουργείου Εξωτερικών

(Vom Protokolldienst des Außenministeriums ausgestellte besondere Personalausweise)

Kat. D (Diplomatisches Personal) (rot)

Für Leiter und Mitarbeiter diplomatischer Missionen und ihre Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres), die im Besitz eines Diplomatenpasses sind

Kat. A (Verwaltungs- und technisches Personal) (orange)

Für Mitarbeiter diplomatischer Missionen und ihre Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres), die im Besitz eines Dienstausweises sind

Kat. S (Dienstpersonal) (grün)

Für das Dienstpersonal diplomatischer Missionen und dessen Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres)

Kat. CC (Konsularbeamte) (blau)

Für Konsularbeamte und ihre Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres)

Kat. CE (Konsularangestellte) (hellblau/azurblau)

Für das Verwaltungspersonal konsularischer Vertretungen und dessen Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres)

Kat. CH (Honorarkonsularbeamte) (grau)

Für Honorarkonsuln

Kat. IO (internationale Organisation) (dunkellila)

Für Mitarbeiter internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres) mit Diplomatenstatus

Kat. IO (internationale Organisation) (helllila)

Für das Verwaltungspersonal internationaler Organisationen und dessen Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres)

3.    Vorläufige/Befristete Dokumente für Berechtigte nach dem Austrittsabkommen

Βεβαίωση (κατάθεσης δικαιολογητικών).

(Diese Bescheinigung über die Vorlage von Belegen wird britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen mit ebenfalls britischer Staatsangehörigkeit ausgestellt, für die das Austrittsabkommen gilt (Artikel 4 des Gemeinsamen Ministerialerlasses Nr. 4000/1/113-α’/ 14-10-2020). Die Bescheinigung wird nach Genehmigung des Antrags ausgestellt und belegt, dass die für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach Artikel 18 Absatz 4 des Austrittsabkommens erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. Sie gilt bis zur Ausfertigung des Aufenthaltstitels und wird von der zuständigen Behörde nach Aushändigung des Aufenthaltstitels einbehalten.)

Ειδική Βεβαίωση Νόμιμης Διαμονής της υπ’αριθ. 4000/1/113-α’ Κ.Υ.Α. (ΥΠΟΔΕΙΓΜΑ ΚΑ-158)

(Besondere Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt – Gemeinsamer Ministerialerlass Nr. 4000/1/113-α’. Diese Bescheinigung wird britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen mit ebenfalls britischer Staatsangehörigkeit ausgestellt, deren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Artikel 18 Absatz 4 des Austrittsabkommens abgelehnt wurde und die gegen die Ablehnung einen Rechtsbehelf eingelegt haben. Den Inhabern wird bescheinigt, dass sie bis zur abschließenden Entscheidung über den Rechtsbehelf die Freizügigkeitsrechte im Sinne des Teils Zwei des Austrittsabkommens genießen. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Behörden nach Prüfung und abschließender Entscheidung über den Rechtsbehelf eingezogen.)

FRANKREICH

Ersetzung der im ABl. C 27 vom 22.1.2019 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Französische Aufenthaltstitel:

Carte de séjour temporaire comportant une mention particulière qui varie selon le motif du séjour autorisé

(Befristete Aufenthaltskarte mit einem besonderen Vermerk je nach Grund des erlaubten Aufenthalts)

Befristete Aufenthaltstitel, deren Feld „Vermerke“ das Zeichen „#“ vor der Angabe des Aufenthaltsgrunds oder den Vermerk „Aufenthalt nur auf Mayotte erlaubt“ enthält und die Einreise in den Schengen-Raum nur erlauben für Familienangehörige (einen Ehepartner, einen Partner, der durch eingetragene Lebenspartnerschaft gebunden ist, ein Kind, ein Kind des Ehepartners, einen Verwandten in gerader aufsteigender Linie oder einen Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Ehepartners)

eines französischen Staatsangehörigen, die diesen begleiten und mit ihm in einen anderen Mitgliedstaat als Frankreich reisen;

eines französischen Staatsangehörigen, dessen Recht auf Aufenthalt mit den betreffenden Familienangehörigen zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde.

Carte de séjour pluriannuelle, d'une durée de validité maximale de 4 ans

(Mehrjährige Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Jahren)

Carte de séjour portant la mention 'retraité’ et ‘conjoint de retraité’

(Aufenthaltskarte mit dem Vermerk „Rentner“ oder „Ehepartner eines Rentners“)

Carte de résident

(Aufenthaltskarte)

Carte de résident permanent

(Daueraufenthaltskarte)

Carte de résident portant la mention ‘résident de longue durée-CE’

(Aufenthaltskarte mit dem Vermerk „langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG“) (Hinweis: Diese Karte wurde bis 16. Juni 2011 auch als „Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG“ und anschließend als „Langfristige Aufenthaltsberechtigung – Europäische Gemeinschaft“ bezeichnet).

Carte de résident délivrée aux ressortissants andorrans

(Aufenthaltskarte für andorranische Staatsangehörige)

Certificat de résidence d’Algérien

(Aufenthaltsbescheinigung für algerische Staatsangehörige)

Carte de séjour de membre de famille d'un citoyen de l'Union/EEE/Suisse

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern und Bürgern aus der Schweiz)

Carte de séjour portant la mention Article 50 TUE délivrée aux Britanniques et membres de leurs familles bénéficiaires de l’accord de retrait du Royaume-Uni de l’Union européenne

(Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Artikel 50 EUV“, ausgestellt für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, für die das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt)

Monegassische Aufenthaltstitel (aufgenommen gemäß Beschluss des Exekutivausschusses vom 23. Juni 1998 bezüglich der monegassischen Aufenthaltstitel [SCH/Com-ex (98) 19]):

Carte de séjour de résident temporaire de Monaco

(Befristete Aufenthaltskarte – Monaco)

Carte de séjour de résident ordinaire de Monaco

(Gewöhnliche Aufenthaltskarte – Monaco)

Carte de séjour de résident privilégié de Monaco

(Aufenthaltskarte für bevorrechtigte Personen – Monaco)

Carte de séjour de conjoint de ressortissant monégasque

(Aufenthaltskarte für den Ehepartner eines monegassischen Staatsangehörigen)

2.    Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet oder zur Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet berechtigen

Autorisation provisoire de séjour

(Vorläufige Aufenthaltsgenehmigung)

Récépissés de renouvellement de demande de titre de séjour, accompagnés du titre de séjour périmé ou d’un visa D de long séjour d’une durée de validité comprise entre 4 et 12 mois, périmé (à l’exclusion du visa D comportant la mention ‘Dispense temporaire de carte de séjour’)

(Bescheinigungen über den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder mit einem abgelaufenen Visum der Kategorie D für den längerfristigen Aufenthalt mit einer Gültigkeitsdauer zwischen 4 und 12 Monaten (mit Ausnahme des Visums der Kategorie D mit dem Vermerk „vorübergehende Befreiung von der Aufenthaltskarte“))

Attestation de prolongation de l’instruction d’une demande de titre de séjour, accompagnée du titre de séjour périmé ou d'un visa D de long séjour périmé d'une durée de validité comprise entre 4 et 12 mois, (à l'exclusion du visa D comportant la mention ‘Dispense temporaire de carte de séjour’)

(Bescheinigung über den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder mit einem abgelaufenen Visum der Kategorie D für den längerfristigen Aufenthalt mit einer Gültigkeitsdauer zwischen 4 und 12 Monaten (mit Ausnahme des Visums der Kategorie D mit dem Vermerk „vorübergehende Befreiung von der Aufenthaltskarte“))

Attestation de décision favorable sur une demande de titre de séjour

(Bescheinigung über den positiven Bescheid eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels)

Attestation d’enregistrement de demande de titre de séjour en ligne délivrée aux ressortissants britanniques dans le cadre de l’application de l’accord de retrait du Royaume-Uni de l’Union européenne

(Bescheinigung für britische Staatsangehörige über den Online-Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union)

Dokumente für minderjährige Drittstaatsangehörige

Document de circulation pour étrangers mineurs (DCEM)

(Reisedokument für minderjährige Drittstaatsangehörige)

Titre d'identité républicain pour étrangers mineurs (TIREM)

(Personalausweis der Französischen Republik für minderjährige Drittstaatsangehörige)

Hinweis: Dieser Personalausweis wird seit 1. März 2019 nicht mehr ausgestellt. Im Umlauf sind noch ältere Personalausweise, die bis 1. März 2024 gültig sind.

Titres de voyage délivrés aux bénéficiaires de la protection internationale

(Reisedokumente für Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde)

Titre de voyage pour réfugié

(Reisedokument für Flüchtlinge)

Titre d’identité et de voyage

(Personalausweis und Reisedokument)

Carte de frontalier délivrée aux Britanniques et membres de leurs familles bénéficiaires de l’accord de retrait du Royaume-Uni de l’Union européenne

(Grenzübertrittsgenehmigung für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, für die das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt)

Titres de séjour spéciaux

Sonderaufenthaltstitel (jeder Sonderaufenthaltstitel trägt einen Vermerk über die Stellung des Inhabers)

Liste der Teilnehmer einer Schülerreise innerhalb der Europäischen Union

KROATIEN

1.    Aufenthaltstitel („dozvola boravka“) nach dem einheitlichen Muster

Vrsta boravka se unosi u obrazac dozvole boravka (mit Angabe der Art des Titels):

—    stalni boravak

Englische Übersetzung (PERMANENT RESIDENCE)

Hinweis: Bezieht sich auf das Recht auf Daueraufenthalt

—    dugotrajno boravište

Englische Übersetzung (LONG TERM RESIDENCE)

Vorgeschriebene Angaben in der Landessprache im Feld Art des Titels:

osoba s dugotrajnim boravištem-EU/long term resident- EU

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen)

„međunarodnu zaštitu odobrila Republika Hrvatska (datum)

(Internationaler Schutz durch die Republik Kroatien (Datum))

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in der durch die Richtlinie 2011/51/EU geänderten Fassung)

„OSOBA S DUGOTRAJNIM BORAVIŠTEM-EU/LONG TERM RESIDENT-EU“ mit dem Vermerk: „bivši nositelj EU plave karte/rad bez dozvole za boravak i rad“

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung)

—    privremeni boravak (TEMPORARY RESIDENCE)

Vorgeschriebene Angaben in der Landessprache im Feld „Art des Titels“:

„EU plava karta“mit dem Vermerk „rad izvan godišnje kvote”

(„Blaue Karte EU“ mit dem Vermerk: „Tätigkeit außerhalb der jährlichen Quote“)

(Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung)

„ICT-privremeni boravak“, mobile ICT - privremeni boravak

(„ICT – befristeter Aufenthalt“); („Mobiler ICT – befristeter Aufenthalt“)

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers)

„privremeni boravak“ mit dem Vermerk „sezonski rad“

(„Befristeter Aufenthalt“ mit dem Vermerk „ Saisonarbeit“)

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (13))

„privremeni boravak“ mit dem Vermerk „učenik“, „student“, „istraživač“, „istraživač-mobilnost“, „član obitelji istraživača – mobilnost“, „volonter“, „pripravnik“

(„befristeter Aufenthalt“ mit dem Vermerk „Schüler“, „Student“, „Forscher“, „Forscher-Mobilität“, „Forscher-Mobilität – Familienangehöriger“, „Freiwilliger“ oder „Praktikant“)

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (14))

„azil“ i „supsidijarna zaštita“ mit dem Vermerk „rad bez dozvole za boravak I rad“

(„Asyl“ oder „subsidiärer Schutz“ mit dem Vermerk „Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis“)

(Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (15))

„privremeni boravak“ mit dem Vermerk „član obitelji azilanta“ oder „član obitelji stranca pod suprsidijarnom zaštitom“

(„Befristeter Aufenthalt“ mit dem Vermerk „Familienangehöriger eines Asylanten“ oder „Familienangehöriger einer Person mit subsidiärem Schutzstatus“)

(ausgestellt auf der Grundlage der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (16))

„privremeni boravak-član obitelji državljanina Republike Hrvatske“

(„Befristeter Aufenthalt – Familienangehöriger eines kroatischen Staatsangehörigen“)

(ausgestellt auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige)

„privremeni boravak“ mit dem Vermerk „rad bez dozvole za boravak I rad“

(„Befristeter Aufenthalt“ mit dem Vermerk „Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis“)

Hinweis: Dieser Vermerk ist auf allen Aufenthaltstiteln anzugeben, die eine Beschäftigung ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (kombinierte Erlaubnis) ermöglichen.

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

BORAVIŠNA ISKAZNICA KOJA SE IZDAJE ČLANU OBITELJI DRŽAVLJANINA DRŽAVE ČLANICE EGP-A (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers)

Die Art des Aufenthaltstitels ist auf der Karte angegeben – zu unterscheiden sind:

stalni boravak (Daueraufenthalt)

privremeni boravak (befristeter Aufenthalt)

3.    Dokumente, die Begünstigten des Austrittsabkommens ausgestellt werden (ab 1. Januar 2021)

—    Aufenthaltstitel (dozvola boravka) nach dem einheitlichen Muster

Vorgeschriebene Angaben in der Landessprache im Feld Art des Titels:

„Čl. 50 UEU-a/Article 50 TEU“ und im Feld „REMARKS“: „Čl. 18. st. 4. Sporazuma/Article 18(4) of the Agreement“

für Grenzgänger: „Čl. 50. UEA-a-pogranični radnik/Art. 50 TEU-Frontier worker“.

ITALIEN

Ersetzung der im ABl. C 34 vom 28.1.2019 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der geänderten Fassung

Permessi di soggiorno con validità da tre mesi a un massimo di cinque anni, recanti l’indicazione dello specifico motivo del soggiorno

(Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten bis zu höchstens fünf Jahren mit Angabe des Aufenthaltsgrunds)

Permessi di soggiorno con validità permanente:

(Aufenthaltstitel mit unbefristeter Gültigkeitsdauer)

Permesso di soggiorno Ue per soggiornanti di lungo periodo

(Langfristige Aufenthaltsberechtigung EU –

gemäß der Richtlinie 2003/109/EG)

Permesso di soggiorno Ue per lungo soggiornanti “ex titolare Carta blu

Langfristige Aufenthaltsberechtigung EU „ehemaliger Inhaber der Blauen Karte EU“ (gemäß der Richtlinie 2009/50/EG)

2.    Aufenthaltstitel in Papierform

Carta di soggiorno con validità permanente

(Aufenthaltskarte mit unbefristeter Gültigkeitsdauer –

ausgestellt für langfristig Aufenthaltsberechtigte gemäß der Richtlinie 2003/109/EG und einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung EG gleichgestellt)

Carta di soggiorno per familiari di cittadini dell'UE, con validità fino a cinque anni oppure permanente

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern mit bis zu fünfjähriger oder unbefristeter Gültigkeitsdauer gemäß der Richtlinie 2004/38/EG)

Am 15. Oktober 2013 führte Italien einen neuen Aufenthaltstitel in Papierform als Ersatz für den bisher verwendeten ein.

Carta di soggiorno di familiare di un cittadino dell’Unione, adottato a partire dal 23 marzo 2015, rilasciato in attuazione della Direttiva 2004/38/CE

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, die am oder nach dem 23. März 2015 gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellt wurde)

Vor dem Inkrafttreten der neuen Aufenthaltstitel ausgestellte Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer oder bis zu ihrer Ersetzung gültig.

3.    Nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der geänderten Fassung ausgestellte Aufenthaltstitel für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die seit dem 1. Februar 2020 Rechte aus dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich genießen

Carta di soggiorno con validità 5 anni

(Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren)

Carta di soggiorno permanente con validità 10 anni

(Unbefristete Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren)

ZYPERN

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der geänderten Fasssung

ΑΔΕΙΑ ΔΙΑΜΟΝΗΣ

(RESIDENCE PERMIT)

Diese Aufenthaltstitel werden im ID-1-Format ausgestellt. Im Feld „Art des Titels“ (Type of Permit) können folgende Kategorien eingetragen werden:

1)

Temporary Permit, BCS (Befristeter Aufenthaltstitel – Beschäftigung bei ausländischen Unternehmen)

2)

Temporary Permit, GEN (Befristeter Aufenthaltstitel – allgemeine Beschäftigung)

3)

Temporary Permit, CY (Befristeter Aufenthaltstitel – Familienangehörige von Zyprern)

4)

Temporary Permit, DW (Befristeter Aufenthaltstitel – Beschäftigung im Haushalt)

5)

Temporary Permit, VIS (Befristeter Aufenthaltstitel – Besuch)

6)

Temporary Permit, NSP (Befristeter Aufenthaltstitel – Beschäftigung außerhalb der kombinierten Erlaubnis)

7)

Temporary Permit, EDU (Befristeter Aufenthaltstitel – Bildung und Forschung)

8)

Temporary Permit, ESW (Befristeter Aufenthaltstitel – Saisonarbeit)

9)

Temporary Permit, ICT (Befristeter Aufenthaltstitel – unternehmensinterner Transfer)

10)

Temporary Permit, SUP (Befristeter Aufenthaltstitel – Existenzgründungsprogramm)

11)

Long-Term Resident-EC, LT (Langfristige Aufenthaltsberechtigung EG – für langfristig Aufenthaltsberechtigte)

12)

Familienzusammenführung Permit, FR (Aufenthaltserlaubnis – Familienzusammenführung)

13)

Immigration Permit, IP (Einwanderungserlaubnis – Daueraufenthalt)

14)

Special Permit, SPE (Sonderaufenthaltstitel – besondere Gründe)

15)

Special Permit, IPA (Sonderaufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus)

16)

Mobile ICT, ICTM (konzernintern entsandte Arbeitnehmer – langfristige Mobilität)

17)

Mobile EDU, EDUM (Forschungsmobilität)

Die Buchstabenfolge, die auf die Angabe der Art des Aufenthaltstitels folgt, entspricht der jeweiligen nationalen Kategorie von Aufenthaltsberechtigten.

Im September 2020 wurden die nach dem einheitlichen Muster ausgestellten biometrischen Aufenthaltstitel durch das neue einheitliche Format ersetzt, das mit der letzten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 EU-weit eingeführt worden ist. Die alten Karten bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer oder bis zu ihrer Ersetzung im Umlauf.

ΕΓΓΡΑΦΟ ΔΙΑΜΟΝΗΣ

(RESIDENCE DOCUMENT)

ΕΓΓΡΑΦΟ MONIMHS ΔΙΑΜΟΝΗΣ

(PERMANENT RESIDENCE DOCUMENT)

Diese Dokumente werden auf der Grundlage des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ausgestellt.

2.    Aufenthaltstitel, die Unionsbürgern, ihren Familienangehörigen, die auch EU-Bürger sind, sowie Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellt werden (in Papierform)

ПΙΣΤΟΠΟΙΗΤΙΚΟ / ΔΕΛΤΙΟ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟΝΗΣ Πολίτη της Ένωσης και Μέλους της Οικογένειας του που είναι επίσης Πολίτης της Ένωσης και μέλους της Οικογένειας του που δεν είναι υπήκοος Κράτους Μέλους της Ένωσης

CERTIFICATE/CARD OF PERMANENT RESIDENCE of Union Citizen, of EU family member and Non-EU Citizen Family Member (Daueraufenthaltsbescheinigung/-karte für Unionsbürger, Familienangehörige, die ebenfalls Unionsbürger sind, und Familienangehörige, die keine Unionsbürger sind)

ΔΕΛΤΙΟ ΔΙΑΜΟΝΗΣ Μέλους Οικογένειας Πολίτη της Ένωσης που δεν είναι υπήκοος Κράτους Μέλους της Ένωσης

RESIDENCE CARD of Non-EU Citizen Family Member of Union Citizen (Aufenthaltskarte für einem Drittstaat angehörende Familienangehörige eines Unionsbürgers)

BΕΒΑΙΩΣΗ ΕΓΓΡΑΦΗΣ Πολίτη της Ένωσης και Μέλους της Οικογένειας του που είναι επίσης πολίτης της Ένωσης

CERTIFICATE OF REGISTRATION of Union Citizen and EU Citizen Family Member (Anmeldebescheinigung für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ebenfalls Unionsbürger sind)

Diese Dokumente sollen im Sommer 2021 durch Dokumente im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt (17) werden. Dokumente für Unionsbürger sollen weiterhin in Papierform ausgestellt werden, während Dokumente für Drittstaatsangehörige im ID-1-Format nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der geänderten Fassung ausgestellt werden sollen.

LETTLAND

Ersetzung der im ABl. C 330 vom 6.10.2020 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2016/399

Uzturēšanās atļauja

Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers – wurde bis zum 31. März 2012 ausgestellt.

Uzturēšanās atļauja

Aufenthaltstitel in Form eines elektronischen Personalausweises nach einheitlichem Muster (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002) – wird seit dem 1. April 2012 ausgestellt. Diese Art von Aufenthaltstitel wird für die folgenden Personengruppen ausgestellt:

nach der Richtlinie 2004/38/EG berechtigte Drittstaatsangehörige mit dem Vermerk „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ oder „Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“

nicht nach der Richtlinie 2004/38/EG berechtigte Drittstaatsangehörige

Savienības pilsoņa ģimenes locekļa uzturēšanās atļauja

Aufenthaltstitel für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers Es handelt sich um einen befristeten Aufenthaltstitel für einen Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen ist. Format A5 mit Sicherheitsmerkmalen – wurde bis zum 31. März 2012 ausgestellt.

Savienības pilsoņa ģimenes locekļa pastāvīgās uzturēšanās atļauja

Unbefristeter Aufenthaltstitel für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers Es handelt sich um einen Daueraufenthaltstitel für einen Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen ist; A5-Format mit Sicherheitsmerkmalen – wurde bis zum 31. März 2012 ausgestellt.

2.    Aufenthaltstitel nach Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 2016/399

Latvijas Republikas nepilsoņa pase

Lettischer Fremdenpass, violett Dieser Pass wird Nichtbürgern ausgestellt, d. h. Personen, die nicht die lettische Staatsbürgerschaft besitzen. Nach lettischem Recht berechtigt er zum Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land. Nichtbürger haben denselben Status wie Inhaber eines lettischen Daueraufenthaltstitels. Der Inhaber eines Fremdenpasses benötigt keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land.

Lettischer Ausländerausweis in Form eines elektronischen Personalausweises Dieser Personalausweis wird Nichtbürgern ausgestellt, d. h. Personen, die nicht die lettische Staatsbürgerschaft besitzen. Nach lettischem Recht berechtigt er zum Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land. Nichtbürger haben denselben Status wie Inhaber eines lettischen Daueraufenthaltstitels. Der Inhaber eines Ausländerausweises benötigt keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land.

Bezvalstnieka ceļošanas dokuments

Reisedokument für Staatenlose, braun Dieses Dokument wird Personen ausgestellt, die Lettland als Staatenlose anerkannt hat. Nach lettischem Recht berechtigt es zum Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land. Der Inhaber eines Reisedokuments für Staatenlose benötigt keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land.

Bēgļa ceļošanas dokuments

Reisedokument für Flüchtlinge, blau Dieses Dokument wird Personen ausgestellt, die Lettland als Flüchtlinge anerkannt hat. Nach lettischem Recht berechtigt es zum Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land. Der Inhaber eines Reisedokuments für Flüchtlinge benötigt keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land.

Ceļošanas dokuments (alternatīvais statuss)

Reisedokument für Personen, denen subsidiärer Schutzstatus zuerkannt wurde, blau Dieses Dokument wird Personen ausgestellt, denen Lettland subsidiären Schutzstatus zuerkannt hat und die kein von ihrem vorherigen Aufenthaltsland ausgestelltes Reisedokument erlangen können. Nach lettischem Recht berechtigt dieses Dokument zum Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land. Der Inhaber eines Reisedokuments für Personen, denen subsidiärer Schutzstatus zuerkannt wurde, benötigt keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Lettland und zur Wiedereinreise in das Land.

Ceļotāju saraksts izglītības iestādes ekskursijām Eiropas Savienībā

Liste der Teilnehmer von Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union

Nacionālo bruņoto spēku izsniegtā identifikācijas karte

Von den nationalen Streitkräften ausgestellter Personalausweis für das militärische Personal der Streitkräfte der NATO und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, für ziviles Personal der Streitkräfte, Angehörige des militärischen oder zivilen Personals und andere mit den Streitkräften verbundene Personen

Vom Außenministerium ausgestellte Personalausweise (siehe Anhang 20)

LITAUEN

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Leidimas laikinai gyventi Lietuvos Respublikoje

(Befristeter Aufenthaltstitel für die Republik Litauen):

Dokumento pavadinimas „LEIDIMAS GYVENTI“

Kortelėje po užrašu „LEIDIMO RŪŠIS“ išgraviruojamas įrašas „LEIDIMAS LAIKINAI GYVENTI“

(Vermerk im Feld „ART DES TITELS“: Befristeter Aufenthaltstitel)

Įrašas „LEIDIMAS LAIKINAI GYVENTI“ išgraviruojamas lietuvių kalba.

(Vermerk „Befristeter Aufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Dokumento išdavimo laikotarpis: nuo 2020-09-17

(Zeitraum, in dem das Dokument ausgestellt wurde: ab dem 17.9.2020)

Lietuvos Respublikos ilgalaikio gyventojo leidimas gyventi Europos Sąjungoje

(Aufenthaltstitel eines in der Republik Litauen langfristig Aufenthaltsberechtigten für den Aufenthalt in der Europäischen Union)

Dokumento pavadinimas „LEIDIMAS GYVENTI“

Kortelėje po užrašu „LEIDIMO RŪŠIS“ išgraviruojamas įrašas „LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“

(Vermerk im Feld „ART DES TITELS“: Daueraufenthaltstitel)

Įrašas „LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“ išgraviruojamas lietuvių kalba.

(Vermerk „Daueraufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Dokumento išdavimo laikotarpis: nuo 2020-09-17

(Zeitraum, in dem das Dokument ausgestellt wurde: ab dem 17.9.2020)

Sąjungos piliečio šeimos nario leidimo gyventi šalyje kortelė , išduodama nuo 2020-09-17.

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, ausgestellt ab dem 17. September 2020)

Kortelėje po užrašu „PASTABOS“ išgraviruojamas įrašas

„TEISĖ GYVENTI LAIKINAI“ arba „TEISĖ GYVENTI NUOLAT“.

(Vermerk im Feld „ANMERKUNGEN“: „Recht auf befristeten Aufenthalt“ oder „Recht auf Daueraufenthalt“)

Įrašai „Teisė gyventi laikinai“ ir „Teisė gyventi nuolat“ išgraviruojami lietuvių kalba.

(Vermerke „Recht auf befristeten Aufenthalt“ und „Recht auf Daueraufenthalt“ in litauischer Sprache)

Leidimas laikinai gyventi Lietuvos Respublikoje

Leidimo tipas „LEIDIMAS GYVENTI“

(Befristeter Aufenthaltstitel für die Republik Litauen)

Kortelėje po užrašu „Leidimo rūšis“ išgraviruojamas įrašas

„LEIDIMAS LAIKINAI GYVENTI“

(Vermerk im Feld „Art des Titels“: Befristeter Aufenthaltstitel)

Įrašas „LEIDIMAS LAIKINAI GYVENTI “ išgraviruojamas lietuvių kalba.

(Vermerk „Befristeter Aufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Lietuvos Respublikos ilgalaikio gyventojo leidimas gyventi Europos Bendrijoje

(Aufenthaltstitel eines in der Republik Litauen langfristig Aufenthaltsberechtigten für den Aufenthalt in der Europäischen Gemeinschaft)

Kortelėje po užrašu „Leidimo rūšis“ išgraviruojamas įrašas

„LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“

(Vermerk im Feld „Art des Titels“: Daueraufenthaltstitel)

Įrašas „LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“ išgraviruojamas lietuvių kalba.

(Vermerk „Daueraufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Dokumento išdavimo laikotarpis: 2006-12-16–2012-05-19.

(Zeitraum, in dem das Dokument ausgestellt wurde: vom 16.12.2006 bis zum 19.5.2012)

Lietuvos Respublikos ilgalaikio gyventojo leidimas gyventi Europos Sąjungoje (išduodamas nuo 2012-05-20)

(Aufenthaltstitel eines in der Republik Litauen langfristig Aufenthaltsberechtigten für den Aufenthalt in der Europäischen Union, ausgestellt ab dem 20. Mai 2012)

Kortelėje po užrašu „Leidimo rūšis“ išgraviruojamas įrašas

„LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“

(Vermerk im Feld „Art des Titels“: Daueraufenthaltskarte)

Įrašas „LEIDIMAS NUOLAT GYVENTI“ išgraviruojamas lietuvių kalba.

(Vermerk „Daueraufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Sąjungos piliečio šeimos nario leidimo gyventi šalyje kortelė , išduodama nuo 05.01.12.

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, ausgestellt ab dem 5. Januar 2012)

Kortelėje po užrašu „Pastabos“ išgraviruojamas įrašas

TEISĖ GYVENTI LAIKINAI“ arba „TEISĖ GYVENTI NUOLAT“.

(Vermerk im Feld „ANMERKUNGEN“: „Recht auf befristeten Aufenthalt“ oder „Recht auf Daueraufenthalt“)

Įrašai „TEISĖ GYVENTI LAIKINAI“ ir „TEISĖ GYVENTI NUOLAT “ išgraviruojami lietuvių kalba.

(Vermerke „Recht auf befristeten Aufenthalt“ und „Recht auf Daueraufenthalt“ in litauischer Sprache)

Europos Sąjungos valstybės narės piliečio šeimos nario leidimas gyventi Lietuvos Respublikoje , buvo išduodamas iki 2012-01-04.

(Aufenthaltstitel der Republik Litauen für Familienangehörige eines Unionsbürgers, ausgestellt bis 4. Januar 2012)

Kortelėje prie užrašo „Leidimo rūšis“ įrašoma

(Vermerk im Feld „Art des Titels“):

„Leidimas gyventi“ (galioja 5 m.) arba

(„Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren“ oder)

„Leidimas gyventi nuolat“ (galioja 10 m.)

(„Daueraufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren“).

Įrašai „Leidimas gyventi“ ir „Leidimas gyventi nuolat“ išgraviruojami lietuvių kalba.

(Vermerke „Aufenthaltstitel“ und „Daueraufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

Europos Bendrijų valstybės narės piliečio leidimas gyventi

(Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder eines Unionsbürgers sind)

Buvo išduodamas nuo 2004-11-15 iki 2007-10-31 (su įrašu „Leidimas gyventi nuolat“).

(wurde vom 15. November 2004 bis zum 31. Oktober 2007 ausgestellt).

Buvo išduodamas nuo 2004-11-15 iki 2006-12-16 (su įrašu „Leidimas gyventi“).

(wurde vom 15. November 2004 bis zum 16. Dezember 2006 ausgestellt).

Kortelėje prie užrašo „leidimo rūšis“ įrašoma

(Vermerk im Feld „Art des Titels“):

„Leidimas gyventi“ (galioja 5 m.) arba

(„Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren“ oder)

„Leidimas gyventi nuolat“ (galioja 10 m.)

(„Daueraufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren“).

Įrašai „Leidimas gyventi“ ir „Leidimas gyventi nuolat“ išgraviruojami lietuvių kalba.

(Vermerke „Aufenthaltstitel“ und „Daueraufenthaltstitel“ in litauischer Sprache)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Asmens grįžimo pažymėjimas: asmenims be pilietybės, turintiems leidimą gyventi Lietuvos Respublikoje, ar trečiųjų šalių piliečiams, jeigu tai numatyta pagal Lietuvos Respublikos tarptautines sutartis ar Europos Sąjungos teisės aktus, išduodamas dokumentas, leidžiantis sugrįžti į Lietuvos Respubliką.

(Repatriierungsnachweis: Dokument, das Staatenlose mit einem Aufenthaltstitel für die Republik Litauen oder Drittstaatsangehörige — sofern dies in internationalen Übereinkommen der Republik Litauen oder in Rechtsakten der Europäischen Union vorgesehen ist — zur Rückkehr in die Republik Litauen berechtigt)

„A“ kategorijos akreditacijos pažymėjimas

(Akkreditierungsnachweis Kategorie A):

Išduodamas diplomatiniams agentams, konsuliniams pareigūnams ir tarptautinių organizacijų atstovybių nariams, kurie pagal tarptautinę teisę naudojasi diplomatinėmis privilegijomis ir imunitetais

(für Diplomaten, Konsularbeamte und Angehörige von Vertretungen internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht diplomatische Vorrechte und Immunitäten genießen)

„B“ kategorijos akreditacijos pažymėjimas

(Akkreditierungsnachweis Kategorie B):

Išduodamas administracinio techninio personalo nariams ir konsuliniams darbuotojams.

(für Verwaltungs- und technisches Personal sowie für Konsularangestellte)

Tokios pačios formos kaip „A“ kategorijos pažymėjimas, tik šoninė juosta yra ne raudonos, o žalios spalvos

(Der Nachweis hat dasselbe Format wie der Nachweis Kategorie A, wobei der Streifen an der Seite nicht rot, sondern grün ist.)

„C“ kategorijos akreditacijos pažymėjimas

(Akkreditierungsnachweis Kategorie C):

Išduodamas diplomatinių atstovybių aptarnaujančiojo personalo nariams ir privatiems diplomatų namų darbininkams.

(für das Dienstpersonal diplomatischer Missionen und Privatbedienstete von Diplomaten)

Tokios pačios formos kaip „A“ kategorijos pažymėjimas, tik šoninė juosta yra ne raudonos, o geltonos spalvos.

(Der Nachweis hat dasselbe Format wie der Nachweis Kategorie A, wobei der Streifen an der Seite nicht rot, sondern gelb ist.)

„D” kategorijos akreditacijos pažymėjimas

(Akkreditierungsnachweis Kategorie D):

Išduodamas užsienio valstybių garbės konsulams.

(für ausländische Honorarkonsuln)

„E“ kategorijos akreditacijos pažymėjimas

(Akkreditierungsnachweis Kategorie E):

Išduodamas tarptautinių organizacijų atstovybių nariams, kurie pagal tarptautinę teisę naudojasi ribotais imunitetais ir privilegijomis.

(für Mitarbeiter von Vertretungen internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht eingeschränkte Vorrechte und Immunitäten genießen)

Tokios pačios formos kaip „A“ kategorijos pažymėjimas, tik šoninė juosta yra ne raudonos, o pilkos spalvos.

(Der Nachweis hat dasselbe Format wie der Nachweis Kategorie A, wobei der Streifen an der Seite nicht rot, sondern grau ist.)

LUXEMBURG

Ersetzung der im ABl. C 151 vom 28.4.2016 veröffentlichten Liste

(Hinweis: Die Liste wurde nicht vollständig überarbeitet)

Carte de séjour de membre de famille d'un citoyen de l’Union ou d’un ressortissant d'un des autres Etats ayant adhéré à l’Espace économique européen ou de la Confédération suisse – série M

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsbürgers eines anderen, dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Serie M)

Carte de séjour permanent de membre de famille d'un citoyen de l’Union ou d’un ressortissant d'un des autres Etats ayant adhéré à l’Espace économique européen ou de la Confédération suisse – série M

(Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsbürgers eines anderen, dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft — Serie M)

Liste des élèves participant à un voyage scolaire dans l'Union européenne.

(Liste der Teilnehmer von Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union)

Cartes diplomatiques, consulaires et de légitimation délivrées par le Ministère des Affaires étrangères (voir annexe 20)

(Diplomatenausweise, Konsularausweise, Legitimationskarten und Dienstausweise, die vom Außenministerium ausgestellt wurden (siehe Anhang 20)

Visa long séjour (visa sous forme de vignette avec un code national D).

(Visum für den längerfristigen Aufenthalt (in Form einer Visummarke mit dem nationalen Vermerk D)

Titres de séjour délivrés aux ressortissants de pays tiers selon le format uniforme dans les catégories suivantes :

travailleur salarié

travailleur indépendant

chercheur

travailleur salarié détaché,

travailleur salarié transféré,

travailleur salarié (article 44bis),

travailleur saisonnier,

prestataire de services communautaire,

travailleur d’un prestataire de service UE,

résident de longue durée-UE,

membre de famille,

carte bleue européenne ,

élève,

étudiant,

ICT – employé stagiaire,

ICT - expert/cadre,

Mobile ICT - employé/stagiaire,

Mobile ICT - expert/cadre,

protection internationale-protection subsidiaire,

protection internationale-statut de réfugié,

volontaire,

jeune au pair,

stagiaire,

vie privée,

sportif,

investisseur.

(Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach dem einheitlichen Muster für: Angestellte, Selbstständige, Forscher, entsandte Arbeitnehmer, übernommene Arbeitnehmer, Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 44a, Saisonarbeitnehmer, europäische Dienstleister, langfristig Aufenthaltsberechtigte-EU, Familienangehörige, Blaue Karte, Schüler, Studierende, ICT-Praktikanten oder -Beschäftigte, ICT-Experten, mobile ICT (Praktikanten oder Beschäftigte), mobile ICT (Experten), internationaler Schutz-subsidiärer Schutz, internationaler Schutz-Flüchtlingsstatus, Freiwillige, Au-pair, private Gründe, Sportler, Investoren)

Titres de séjour délivrés aux ressortissants britanniques et aux membres de leur famille, bénéficiaires de l’Accord de retrait, en application de l’Article 18(1) de l’Accord de retrait conclu entre l’Union européenne et le Royaume-Uni (Article 50 TUE)

(Aufenthaltstitel für durch das Austrittsabkommen begünstigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich („Artikel 50 EUV“))

UNGARN

Ersetzung der im ABl. C 210 vom 26.6.2015 veröffentlichten Liste

1.    Liste der Aufenthaltstitel gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/399 vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

a)    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

TARTÓZKODÁSI ENGEDÉLY

TARTÓZKODÁSI ENGEDÉLY

AUFENTHALTSTITEL

iFADO Code: HUN-HO-06001

Format: Chipkarte im ID-1-Format

Erstausstellung: 20. Mai 2011

Letztausstellung: 1. Juni 2020

Maximale Gültigkeitsdauer: 5 Jahre

Unter „OKMÁNY TÍPUSA“ (Art des Dokuments) ist die Art des Aufenthaltsstatus angegeben:

a kishatárforgalmi engedély/Grenzübertrittsgenehmigung im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs

a tartózkodási engedély/Aufenthaltstitel

humanitárius célú tartózkodási engedély/Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

a bevándorlási engedély/Einwanderungserlaubnis

a letelepedési engedély/Erlaubnis zum Daueraufenthalt

az ideiglenes letelepedési engedély/Vorläufige Erlaubnis zum Daueraufenthalt

a nemzeti letelepedési engedély/Nationale Erlaubnis zum Daueraufenthalt

az EK letelepedési engedély/Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG

Unter MEGJEGYZÉSEK (Anmerkungen) ist der Zweck des Aufenthalts angegeben:

hivatalos/offiziell

kutatás/wissenschaftliche Forschung

családi együttélés/Familienzusammenführung

gyógykezelés/ärztliche Behandlung

látogatás/Besuch

nemzeti tartózkodási engedély/nationaler Aufenthaltstitel

tanulmányi/Studium

keresőtevékenység folytatása/Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

önkéntes tevékenység/Freiwilligentätigkeit

az EU Kék Kártya/Blaue Karte EU – Munkaerőpiaci hozzáférés a kiadástól számított két évig korlátozott/Zugang zum Arbeitsmarkt auf zwei Jahre befristet

huzamos tartózkodási engedéllyel rendelkező – EK/Langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG)

Befogadotti/aufenthaltsberechtigte Person

felügyelet nélkül maradt kiskorú/unbegleiteter Minderjähriger

hontalan/Staatenloser

egyéb/Sonstiges

egyéb, Harmtv. 29. § (1) f) pontja alapján/Sonstiges gemäß § 29 Absatz 1 Buchstabe f des Gesetzes Nr. II von 2007

egyéb, Harmtv. 29. § (1a) pontja alapján/Sonstiges gemäß § 29 Absatz 1a des Gesetzes Nr. II von 2007

az ideiglenesen munkát vállaló turisták programjáról szóló nemzetközi szerződés szerint kiadva/ausgestellt gemäß dem internationalen Abkommen über ein „Working Holiday Programme“

Unter MEGJEGYZÉSEK a hátoldalon (Anmerkungen auf der Rückseite) ist Folgendes angegeben:

Munkavégzésre jogosult [munkáltató neve]-ná/nél/Berechtigt zur Beschäftigung bei [Name des Unternehmens]

TARTÓZKODÁSI ENGEDÉLY

AUFENTHALTSTITEL

iFADO Code: – HUN-HO-12001

Format: Chipkarte im ID-1-Format

Erstausstellung: 10. Juni 2020

Letztausstellung: –

Maximale Gültigkeitsdauer: 5 Jahre

Az (EU) 2017/1954 európai parlamenti és tanácsi rendeletben meghatározott formátumú és adattartalmú okmányként kerül kiállításra:

Unter „OKMÁNY TÍPUSA“ (Art des Dokuments) ist die Art des Aufenthaltsstatus angegeben:

kishatárforgalmi engedély/Grenzübertrittsgenehmigung im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs

tartózkodási engedély/Aufenthaltstitel

humanitárius tartózkodási engedély/Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

bevándorlási engedély/Einwanderungserlaubnis

letelepedési engedély/Erlaubnis zum Daueraufenthalt

ideiglenes letelepedési engedély/Vorläufige Erlaubnis zum Daueraufenthalt

nemzeti letelepedési engedély/Nationale Erlaubnis zum Daueraufenthalt

EK letelepedési engedély/Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG

Unter MEGJEGYZÉSEK (Anmerkungen) ist der Zweck des Aufenthalts angegeben:

a)

a kishatárforgalmi engedély esetén/im Falle einer Grenzübertrittsgenehmigung im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs:

aa)

„Útlevél száma: 00000000“/„Nummer des Reisepasses: 00000000“

b)

a tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels:

ba)

„EU Kék Kártya“/„Blaue Karte EU“

bb)

„Munkavállalás“/„Beschäftigung“

bc)

„Jövedelemszerzés“/„Erwerbstätigkeit“

bd)

„Vállalaton belül áthelyezett személy/ICT“/„Unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer – ICT“

be)

„Látogatás“/„Besuch“

bf)

„Családi együttélés“/„Familienzusammenführung“

bg)

„Szezonális munkavállalás“/„Saisonarbeit“

bh)

„Gyógykezelés“/„Ärztliche Behandlung“

bi)

„Hivatalos“/„Offiziell“

bj)

„Nemzeti tartózkodási engedély“/„Nationaler Aufenthaltstitel“

bk)

„Álláskeresés vagy vállalkozás indítás“/„Arbeitssuche oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit“

bl)

„Ideiglenes tartózkodási engedély“/„Befristeteter Aufenthaltstitel“

bm)

„Hosszú távú mobilitási engedély“/„Mobiler ICT“

bn)

„Kutatói hosszú távú mobilitási tartózkodási engedély“/„Forscher-Mobilität – Langfristiger Aufenthalt“

bo)

„Családtag kutatói mobilitási tartózkodási engedélye“/„Forscher-Mobilität – Familienangehörige“

bp)

„Hallgatói mobilitási tartózkodási engedély“/„Studenten-Mobilität“

bq)

„Gyakornok“/„Praktikant“

br)

„Kutatás“/„Wissenschaftliche Forschung“

bs)

„Önkéntes tevékenység“/„Freiwilligentätigkeit“

bt)

„Tanulmányi“/„Studium“

bu)

„Egyéb“/„Sonstiges“

bv)

„Munkavállalás EUSZ 50. cikke – Határ menti ingázó“/Beschäftigung, Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union – Grenzgänger“

bw)

„Jövedelemszerzés EUSZ 50. cikke – határ menti ingázó“/„Erwerbstätigkeit, Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union – Grenzgänger“

c)

a humanitárius tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen:

ca)

„Hontalan“/„Staatenloser“

cb)

„Felügyelet nélkül maradt kiskorú“/„Unbegleiteter Minderjähriger“

cc)

„Befogadott“/„Aufenthaltsberechtigte Person“

cd)

„Egyéb“/„Sonstiges“

d)

az EK letelepedési engedély esetén/im Falle einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG:

da)

„Huzamos tartózkodási engedéllyel rendelkező – EK“/„Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt-EG“

e)

Szmtv. 95. § (4), (7), (9) és (11) bekezdés alapján kiadott nemzeti letelepedési engedély esetén: „az EUSZ 50. cikke alapján“ (im Falle einer nationalen Erlaubnis zum Daueraufenthalt, die auf der Grundlage von § 95 Absätze 4, 7, 9 und 11 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von freizügigkeits- und aufenthaltsberechtigten Personen ausgestellt wurde: „Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union“)

Unter MEGJEGYZÉSEK a hátoldalon (Anmerkungen auf der Rückseite) ist Folgendes angegeben:

a)

a kishatárforgalmi engedély esetén/im Falle einer Grenzübertrittsgenehmigung im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs:

aa)

„2007. évi CLIII. törvény alapján visszaélés szankcionálandó“„Missbrauch wird bestraft (Gesetz CLIII von 2007)“

b)

a tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels:

ba)

EU Kék Kártya/im Fall einer Blauen Karte EU: „Munkaerőpiaci hozzáférés a kiadástól számított két évig korlátozott“/„Zugang zum Arbeitsmarkt auf zwei Jahre befristet“/„Munkavégzésre jogosult ...-nál/-nél“/„Berechtigt zur Beschäftigung bei ...“

bb)

Munkavállalás célú tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für Beschäftigung: „Munkavégzésre jogosult ...-nál/-nél”/ „Berechtigt zur Beschäftigung bei ...“

bc)

Vállalaton belüli áthelyezés célú tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für ICT: „Munkavégzésre jogosult ...-nál/-nél”/ „Berechtigt zur Beschäftigung bei ....“

bd)

Hosszú távú mobilitási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für mobile ICT: „Munkavégzésre jogosult ...-nál/-nél”/ „Berechtigt zur Beschäftigung bei ....“

be)

Szezonális munkavállalás célú tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für Saisonarbeit: „Munkavégzésre jogosult ...-nál/-nél”/ „Berechtigt zur Beschäftigung bei ....“

bf)

Hallgatói mobilitási tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels „Studenten-Mobilität“: „Tanulmányokat folytat ...-nál/-nél“/„Berechtigt zum Studium an …“

bg)

Kutatói hosszú távú mobilitási tartózkodási engedély esetén/im Falle eines langfristigen Aufenthaltstitels „Forscher-Mobilität“: „Kutat ...-nál/-nél“/„Berechtigt zur Forschung bei …“

bh)

Családtag kutatói mobilitási tartózkodási engedélye esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels „Forscher-Mobilität – Familienangehörige“: „Kutató családtag neve: ...“ /„Name des Forschers“

bi)

Gyakornoki tevékenység célú tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für Praktikanten: „Kutat ...-nál/-nél“/„Berechtigt zum Praktikum bei …“

bj)

Tanulmányi célú tartózkodási engedély esetén/im Falle eines Aufenthaltstitels für Studien: „Tanulmányokat folytat ...-nál/-nél“/„Berechtigt zum Studium an …“, illetve „Ösztöndíj keretében ...-nál/-nél“/„Erasmus“

bk)

Ideiglenes tartózkodási engedély esetén/im Falle eines befristeten Aufenthaltstitels: „Az ideiglenesen munkát vállaló turisták programjáról szóló nemzetközi szerződés szerint kiadva“/„Ausgestellt gemäß dem internationalen Abkommen über ein „Working Holiday Programme“

c)

az EK letelepedési engedély esetén/im Falle einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG:

ca)

„Korábban EU Kék Kártya birtokosa/Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“ (ha az EK letelepedési engedélyt az engedélyes EU Kék kártya birtokosaként kapta/wenn der Inhaber des Aufenthaltstitels Inhaber einer Blauen Karte EU war)

cb)

„Nemzetközi védelmet nyújtó ország/Land, das internationalen Schutz gewährt hat: ...

Nemzetközi védelem keletkezésének időpontja/Datum der Gewährung internationalen Schutzes: ...“ (ha az engedélyest korábban a menekültügyi hatóság vagy bíróság vagy az Európai Unió tagállama menekültként elismerte vagy kiegészítő védelemben részesítette, és az EK letelepedési engedély kiállításakor ez a jogállás fennáll/wenn die berechtigte Person zuvor von der Asylbehörde oder dem Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union anerkannt wurde oder subsidiären Schutz erhalten hat und dieser Status bei Ausstellung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG noch besteht)

d)

az EK letelepedési engedély esetén/im Falle eines befristeten Aufenthaltstitels:

„Nemzetközi védelmet nyújtó ország/Land, das internationalen Schutz gewährt hat: ...

Nemzetközi védelem keletkezésének időpontja: ...“ (ha az engedélyest korábban a menekültügyi hatóság vagy bíróság vagy az Európai Unió tagállama menekültként elismerte vagy kiegészítő védelemben részesítette, és az EK letelepedési engedély kiállításakor ez a jogállás fennáll/wenn die berechtigte Person zuvor von der Asylbehörde oder dem Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union anerkannt wurde oder subsidiären Schutz erhalten hat und dieser Status bei Ausstellung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG noch besteht)

e)

az 5. pont e) alpont szerint kiadott nemzeti letelepedési engedély esetén: „Kilépési megállapodás 18. cikk (1) bekezdése alapján“/im Falle einer nationalen Erlaubnis zum Daueraufenthalt gemäß Nr. 5 Buchstabe e: „Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens“

MOBILITÁSI IGAZOLÁS

MOBILITÄTSBESCHEINIGUNG

iFADO Code: –

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier im ID-2-Format, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Januar 2018

Letztausstellung:

Gültigkeitsdauer: höchstens 360 Tage

Megjegyzések/Anmerkungen:

a)

kutatói rövid távú mobilitási igazolás/Kurzzeit-Mobilitätsbescheinigung für Forscher

Kutatásra Jogosult/Forschungsberechtigte: (-nál/nél)

b)

Kutató családtagja/Familienangehöriger des Forschers

c)

Hallgatói mobilitási igazolás/Mobilitätsbescheinigung für Studierende

Tanulmányokat folytat (-nál/nél)/Berechtigt zum Studium an:

b)    Aufenthaltskarten nach der Richtlinie 2004/38/EG

REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-ÁLLAMPOLGÁR RÉSZÉRE

Für britische Staatsangehörige ausgestellt vor dem 31.12.2020

(Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger)

iFADO Code: HUN-HO-04001

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier, 86 mm × 54 mm, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Juli 2007

Letztausstellung: 31. Dezember 2012

Gültigkeitsdauer: Unbefristet

REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-ÁLLAMPOLGÁR RÉSZÉRE

Für britische Staatsangehörige ausgestellt vor dem 31.12.2020.

(Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger)

iFADO Code: HUN-HO-07004

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier, 86 mm × 54 mm, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Januar 2013

Letztausstellung:

Gültigkeitsdauer: Unbefristet

– TARTÓZKODÁSI KÁRTYA EGT ÁLLAMPOLGÁR CSALÁDTAGJA RÉSZÉRE

(AUFENTHALTSKARTE für Familienangehörige von EWR-Bürgern)

iFADO Code: HUN-HO-07002

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier im ID-2-Format, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Januar 2013

Letztausstellung:

Gültigkeitsdauer: höchstens 5 Jahre

Unter EGYÉB MEGJEGYZÉSEK (Sonstige Anmerkungen) ist Folgendes angegeben: „Tartózkodási kártya EGT állampolgár családtagja részére“ (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EWR-Bürgers)

TARTÓZKODÁSI ENGEDÉLY

AUFENTHALTSTITEL für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige ungarischer Staatsbürger sind

iFADO Code: HUN-HO-06001

Format: Chipkarte im ID-1-Format (ausgestellt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

Erstausstellung: 20. Mai 2011

Letztausstellung:

Gültigkeitsdauer: höchstens 5 Jahre

Unter MEGJEGYZÉSEK (Anmerkungen) ist Folgendes angegeben: „Tartózkodási kártya magyar állampolgár családtagja részére“ (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines ungarischen Staatsbürgers)

c)    Daueraufenthaltskarten nach der Richtlinie 2004/38/EG

ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA

Daueraufenthaltskarte

iFADO Code: HUN-HO-03002

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier im ID-2-Format, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Juli 2007

Letztausstellung: 31. Dezember 2012

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (2010.12.24. napjától az EGT-állampolgár részére kiadott állandó tartózkodási kártya határozatlan ideig érvényes./ Ab 24.12.2010 ist die Daueraufenthaltskarte eines EWR-Bürgers unbegrenzt gültig.)

17/06/2014 45

Hinweis: Für daueraufenthaltsberechtigte EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen ist die Karte in Verbindung mit ihrem nationalen Personalausweis oder Reisepass gültig. Für Drittstaatsangehörige ist die Karte nur in Verbindung mit ihrem nationalen Reisepass gültig.

ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA

Daueraufenthaltskarte

iFADO Code: HUN-HO-07001

Format: zweiseitig bedruckte Karte aus Papier im ID-2-Format, thermisch laminiert

Erstausstellung: 1. Januar 2013

Letztausstellung:

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (Az EGT-állampolgár részére kiadott állandó tartózkodási kártya határozatlan ideig érvényes./Die Daueraufenthaltskarte eines EWR-Bürgers ist unbegrenzt gültig.)

Hinweis: Für daueraufenthaltsberechtigte EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen ist die Karte in Verbindung mit ihrem nationalen Personalausweis oder Reisepass gültig. Für Drittstaatsangehörige ist die Karte nur in Verbindung mit ihrem nationalen Reisepass gültig.

d)    Bescheinigungen über den Antrag nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b des Austrittsabkommens – für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen

Ausgestellt ab 1. Januar 2021.

Átvételi elismervény és hiánypótlási felhívás – letelepedési engedély iránti kérelem: (Empfangsbestätigung und Aufforderung zur Behebung von Mängeln bei Anträgen auf Erteilung eines nationalen Daueraufenthaltstitels nach Maßgabe des Austrittsabkommens)

Átvételi elismervény és hiánypótlási felhívás – tartózkodási engedély iránti kérelem: (Empfangsbestätigung und Aufforderung zur Behebung von Mängeln bei Anträgen auf Erteilung eines Daueraufenthaltstitels nach Maßgabe des Austrittsabkommens)

Tájékoztatás kérelem befogadásáról – letelepedési engedély/tartózkodási engedély iránti kérelem: Annahme des Antrags

Értesítés idegenrendészeti hatósághoz történő érkeztetéséről – letelepedési engedély/tartózkodási engedély iránti kérelem: Eintragung des Antrags

MALTA

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

—    Aufenthaltskarten nach der Richtlinie 2004/38/EG

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und Familienangehörige von EWR-Staatsangehörigen sind, die gemäß der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in Malta ein im Vertrag verankertes Recht ausüben, erhalten Aufenthaltskarten in Form einer Plastikkarte, die dieselben Angaben enthält wie das in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 vorgeschriebene Muster. Dieses Dokument trägt die englische Bezeichnung „Residence Documentation“; das Feld für die Angabe Type of Permit (Art des Aufenthaltstitels) bleibt leer. Im Feld Remarks (Anmerkungen) wird Folgendes vermerkt: „Residence Card of a Family Member of a Union Citizen - (Art 10 - Directive 2004/38/EC)“ (Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern – (Artikel 10 – Richtlinie 2004/38/EG). Ist die Person zum Daueraufenthalt berechtigt, lautet der Eintrag: „Residence Card of a Family Member of a Union Citizen - (Art 20 - Directive 2004/38/EC)“ (Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern – (Artikel 20 – Richtlinie 2004/38/EG).

—    Vor dem 1. Februar 2020 gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellte Anmeldebescheinigungen für britische Staatsangehörige bzw. Aufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von britischen Staatsangehörigen sind

Die Anmeldebescheinigung wird in Form einer Plastikkarte in englischer Sprache ausgestellt. Die Karte trägt die englische Bezeichnung „Residence Documentation. Das Feld für die Angabe der Art des Titels bleibt leer. Im Feld „Anmerkungen“ wird Folgendes vermerkt: „Registration Certificate (Article 8 – Directive 2004/38/EC)“ (Anmeldebescheinigung (Artikel 8 – Richtlinie 2004/38/EG). Ist die Person zum Daueraufenthalt berechtigt, wird in den Anmerkungen auf Artikel 19 und nicht auf Artikel 8 der Richtlinie 2004/38/EG verwiesen.

Die Aufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von britischen Staatsbürgern sind, haben das Format der oben genannten Aufenthaltsdokumente und werden gemäß den Artikeln 10 und 20 der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellt.

—    Aufenthaltstitel für Begünstigte gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Diesen Begünstigten wird ein Aufenthaltstitel nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 und ihren diesbezüglichen Änderungen erteilt. Im Feld „Art des Titels“ lautet der Text in maltesischer Sprache wie folgt: Artikolu 50 – TUE. Im Feld „Anmerkungen“ ist vermerkt: Artikolu 18(1) tal-Ftehim. Ist die Person zum Daueraufenthalt berechtigt, erscheint im Feld „Anmerkungen“ auch das Wort „Permanenti“.

—    Bescheinigung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens

Antragsberechtigte Personen erhalten auf Antrag ein Papierdokument mit der Bezeichnung „Application for Residence in Malta Receipt“ (Empfangsbestätigung des Antrags auf Aufenthalt in Malta), auf dem ihr Lichtbild angebracht ist und aus dem der Zweck des Antrags hervorgeht. Es gestattet dem Inhaber, sich bis zur Ausstellung des Aufenthaltsdokuments nach Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens in Malta aufzuhalten.

—    Aufenthaltstitel für andere Drittstaatsangehörige

Andere Drittstaatsangehörige erhalten einen (nicht nach der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellten) Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige.

Auf jedem Dokument befindet sich ein leeres Feld, in das die „Art des Titels“ eingetragen wird. Folgende Kategorien sind möglich:

Xoghol (Erwerbstätigkeit)

Benestant (wirtschaftlich unabhängig)

Adozzjoni (Adoption)

Raġunijiet ta' Saħħa (gesundheitliche Gründe)

Reliġjuż (religiöse Gründe)

Skema — Residenza Permanenti (Daueraufenthaltsregelung)

Partner

Karta Blu tal-UE (Blaue Karte EU)

Temporanju (befristet)

Persuna Eżenti – Membru tal-Familja (Familienangehörige maltesischer Staatsbürger)

Resident fit-Tul – ВСЕ (langfristig Aufenthaltsberechtigte)

Protezzjoni Intemazzjonali (internationaler Schutz)

Membru tal-Familja (Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen)

Studju (Studium)

Raġunijiet Umanitarji (humanitäre Gründe)

ÖSTERREICH

Ersetzung der im ABl. C 330 vom 6.10.2020 veröffentlichten Liste

Aufenthaltstitel im Sinne des Artikels 2 Nummer 16 Buchstabe a des Schengener Grenzkodex:

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates

Aufenthaltstitel „Niederlassungsnachweis“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2005)

Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005)

Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung“, „Familienangehöriger“, „Daueraufenthalt-EG“, „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ und „Aufenthaltsbewilligung“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben seit 1. Jänner 2006)

Der Bezeichnung des Aufenthaltstitels „Aufenthaltsbewilligung“ ist der jeweilige Aufenthaltszweck beigefügt.

Eine Aufenthaltsbewilligung kann für folgende Zwecke erteilt werden: „ICT“, „Betriebsentsandter“, „Selbständiger“, „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“, „Schüler“, „Sozialdienstleistender“, „Familiengemeinschaft“. Die Aufenthaltsbewilligung für unternehmensinterne Transfers („ICT“ und „mobile ICT“) wird seit 1. Oktober 2017 ausgegeben. Die Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Student“, „Freiwilliger“ und „Forscher-Mobilität“ wird seit 1. September 2018 ausgegeben.

Die Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Studierender“ wurde bis zum 31. August 2018 ausgegeben.

Der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung“ kann ohne sonstige Angaben oder für die Zwecke „ausgenommen Erwerbstätigkeit“ und „Angehöriger“ erteilt werden. Seit 1. Oktober 2017 kann eine Niederlassungsbewilligung auch für den Zweck „Forscher“, „Künstler“ oder „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ erteilt werden.

Niederlassungsbewilligungen für die Zwecke „Schlüsselkraft“, „unbeschränkt“ und „beschränkt“ wurden in Österreich bis 30. Juni 2011 ausgestellt.

Die Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ sowie „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ wurden in Österreich bis 31. Dezember 2013 ausgestellt.

Der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsbewilligung“ für den Zweck „§ 69a NAG“ wurde in Österreich bis 31. Dezember 2013 ausgestellt.

Bis 30. September 2017 wurde die Aufenthaltsbewilligung auch mit dem Zweck „Rotationsarbeitskraft“, „Künstler“ und „Forscher“ ausgestellt.

Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ und „Blaue Karte EU“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben seit 1. Juli 2011)

Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben seit 1. Jänner 2014)

Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, für die das Austrittsabkommen gilt (Beginn der Ausgabe 1. Jänner 2021) In den Aufenthaltstiteln kann auf die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (Daueraufenthaltsrecht) und/oder darauf hingewiesen werden, dass sie für einen Familienangehörigen ausgestellt wurden.

Der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 oder § 56 Abs. 1 AsylG in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 entspricht den bisherigen Bestimmungen der §§ 41a Abs. 9 und 43 Abs. 3 NAG in der Fassung BGBl. I Nr. 38/2011. Wird seit 1. Jänner 2014 in Österreich ausgegeben.

Der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß §§ 55 Abs. 2 oder 56 Abs. 2 AsylG in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 entspricht der bisherigen „Niederlassungsbewilligung“ gemäß § 43 Abs. 3 und 4 NAG in der Fassung BGBl. I Nr. 38/2011. Wird seit 1. Jänner 2014 in Österreich ausgegeben.

Mit dem Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ gemäß § 57 AsylG in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 werden die Bestimmungen der Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, weiter in innerstaatliches Recht umgesetzt (18). Vorgängerbestimmung war § 69a Abs. 1 NAG in der Fassung BGBl. I Nr. 38/2011. Wird seit 1. Jänner 2014 in Österreich ausgegeben.

Die „Aufenthaltskarte“ gewährt Familienangehörigen von EWR-Bürgern gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht in der Union von mehr als drei Monaten (ausgegeben in dieser Form seit 1. Juli 2020).

Die „Daueraufenthaltskarte“ wird Angehörigen von EWR-Bürgern gemäß der Richtlinie 2004/38/EG nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich ausgestellt (ausgegeben in dieser Form seit 1. Juli 2020).

2.    Aufenthaltstitel, die nach der Richtlinie 2004/38/EG nicht nach dem einheitlichen Muster ausgestellt werden müssen (ausgegeben bis 30. Juni 2020)

Die Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern, die gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht für mehr als drei Monate gewährt, entspricht nicht dem einheitlichen Muster der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige.

Die Daueraufenthaltskarte, die Angehörigen von EWR-Bürgern gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ein Daueraufenthaltsrecht für mehr als drei Monate gewährt, entspricht nicht dem einheitlichen Muster der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige.

Sonstige Dokumente, die zum Aufenthalt in Österreich oder zur Wiedereinreise nach Österreich berechtigen (im Sinne des Artikels 2 Nummer 15 Buchstabe b des Schengener Grenzkodex):

Lichtbildausweis im Kartenformat für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb, blau, grün, braun, grau und orange, ausgestellt vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Lichtbildausweis im Kartenformat für Träger von Privilegien und Immunitäten in hellgrau mit dem Verweis auf die Kategorien Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Braun und Grau, ausgestellt vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

„Status des Asylberechtigten“ gemäß § 3 AsylG 2005 oder Vorgängerbestimmungen – in der Regel dokumentiert durch Konventionsreisepass in Buchform im Format ID 3 (in Österreich ausgegeben seit 28. August 2006) oder Karte für Asylberechtigte gemäß § 51a AsylG 2005 (ausgegeben für Fremde, die ab 15. November 2015 internationalen Schutz beantragt hatten und denen der Status ab 1. Juni 2016 zuerkannt wurde)

„Status des subsidiär Schutzberechtigten“ gemäß § 8 AsylG 2005 oder Vorgängerbestimmungen – in der Regel dokumentiert durch eine Karte für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG 2005

Liste der Teilnehmer von Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union im Sinne des Beschlusses des Rates vom 30. November 1994 über die Gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt gemäß § 31 Abs. 1 Z 5 FPG/„Verlängerungsantrag § 2 Abs. 4 Z 17a FPG“ in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument

Beschäftigungsbewilligung nach § 32c Ausländerbeschäftigungsgesetz in Verbindung mit einem gültigen oder bereits abgelaufenen Visum D für Saisoniers oder gemäß § 22a FPG, ausgestellt von Österreich

Unbefristeter Aufenthaltstitel – erteilt in Form eines gewöhnlichen Sichtvermerks gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 FrG 1992 (von Inlandsbehörden sowie Vertretungsbehörden bis 31. Dezember 1992 in Form eines Stempels ausgestellt)

Aufenthaltstitel in Form eines grünen Aufklebers bis Nr. 790.000

Aufenthaltstitel in Form eines grün-weißen Aufklebers ab Nr. 790.001

Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers entsprechend der Gemeinsamen Maßnahme 97/11/JI des Rates vom 16. Dezember 1996 zur einheitlichen Gestaltung der Aufenthaltstitel, ABl. L 7 vom 10.1.1997 (in Österreich ausgegeben zwischen dem 1. Jänner 1998 und 31. Dezember 2004)

Bestätigung über die Berechtigung zur Einreise nach Österreich gemäß § 24 NAG oder § 59 AsylG in Form eines grün-blauen Aufklebers.

Bestätigung über die Antragstellung gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen), ausgestellt in A4-Format auf Sicherheitspapier seit 4. Jänner 2021

POLEN

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

I.   Liste von Dokumenten gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Karta pobytu (Aufenthaltskarte)

Aufenthaltskarten werden Ausländern ausgestellt, die Folgendes erhalten haben:

zezwolenie na pobyt czawy (POBYT CZASOWY) – einen befristeten Aufenthaltstitel

zezwolenie na pobyt stały (POBYT STAŁY) – einen Daueraufenthaltstitel

zezwolenie na osiedlenie się (OSIEDLENIE SIĘ) – eine Niederlassungserlaubnis, ausgestellt vor dem 1. Mai 2014

zezwolenie na pobyt rezydenta długoterminowego WE/UE (POBYT REZYDENTA DŁUGOTERMINEGO WE/UE) – einen langfristigen Aufenthaltstitel EG (nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt) Mit Wirkung vom 12. Juni 2012 wurde die Bezeichnung „EG“ durch „EU“ ersetzt.

Zgoda na pobyt ze względów humanitarnych (POBYT ZE WZGLĘDÓW HUMANITARNYCH) –

die Zustimmung zum Aufenthalt aus humanitären Gründen

Status Uchodźcy (STATUS UCHODŹCY) – den Flüchtlingsstatus

chrona uzupełniająca (OCHRONA UZUPEŁNIAJĄCA) – subsidiären Schutz

Dokumente, die den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs und ihren Familienangehörigen – den Begünstigten des Austrittsabkommens in Polen – nach Ablauf des Übergangszeitraums ausgestellt werden:

Zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu (Anmeldebescheinigung – für aufenthaltsberechtigte britische Staatsangehörige)

Dokument potwierdzający prawo stałego pobytu (Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts – für zum Daueraufenthalt berechtigte britische Staatsangehörige)

Karta pobytowa (Aufenthaltskarte – für aufenthaltsberechtigte Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit)

Karta stałego pobytu (Daueraufenthaltskarte – für zum Daueraufenthalt berechtigte Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit)

Alle oben genannten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: „Artikel 50 EUV“ im Feld „Art des Titels“ und „Art. 18 ust. 4 Umowy Wystąpienia“ im Feld „Anmerkungen“.

2.    Aufenthaltskarten nach der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG

Karta pobytu członka rodziny obywatela Unii Europejskiej (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)

Karta stałego pobytu członka rodziny obywatela Unii Europejskiej (Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)

II.   Liste von Dokumenten gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

1.

Vom Außenministerium ausgestellte Personalausweise:

legitymacja dyplomatyczna (Diplomatenausweis)

legitymacja służbowa (Dienstausweis)

legitymacja konsularna (Konsularausweis)

legitymacja konsularna konsula honorowego (Konsularausweis für Honorarkonsuln)

legitymacja specjalna (Sonderausweis)

2.

Lista podróżujących dla wycieczek w Unii Europejskiej (decyzja Rady 94/795/WSiSW z dnia 30 listopada 1994 r. w sprawie wspólnych działań przyjętych przez Radę na podstawie art. K.3 ust. 2 lit. b Traktatu o Unii Europejskiej w sprawie ułatwień podróży dla uczniów pochodzących z państw trzecich przebywających w Państwach Członkowskich) (Liste der Teilnehmer von Reisen innerhalb der Europäischen Union (Beschluss 94/795/JI des Rates vom 30. November 1994 über die vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrages über die Europäische Union beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat)

3.

Dokumente, die den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs und ihren Familienangehörigen gemäß der Richtlinie 2004/38/EG vor Ablauf des im Austrittsabkommen genannten Übergangszeitraums ausgestellt wurden und die von ihnen nach Ablauf des Übergangszeitraums verwendet werden können (die Dokumente bleiben bis spätestens 31. Dezember 2021 gültig):

Dokument potwierdzający prawo stałego pobytu (Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts)

Karta pobytu członka rodziny obywatela UE (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)

Karta stałego pobytu członka rodziny obywatela UE (Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)

4.

Vorläufige Dokumente, die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs und ihren Familienangehörigen nach Ablauf des im Austrittsabkommen genannten Übergangszeitraums ausgestellt werden:

Zaświadczenie (Bescheinigung) mit einjähriger Gültigkeit zur Bestätigung der Einreichung eines Antrags auf Anmeldung des Aufenthalts und/oder Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments für Begünstigte des Austrittsabkommens – im Falle eines Antrags bis zum 31. Dezember 2021 (in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument berechtigt die Bescheinigung zu mehrfachem Grenzübertritt ohne Visum)

PORTUGAL

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates

TÍTULO DE RESIDÊNCIA

Verleiht Drittstaatsangehörigen die Aufenthaltsberechtigung in Portugal

Befristet — gültig für zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung und verlängerbar um jeweils drei Jahre

Dauerhaft — unbegrenzte Gültigkeitsdauer; muss alle fünf Jahre erneuert werden oder wann immer sich die Angaben zur Person des Inhabers ändern

Flüchtling — gültig für die Dauer von fünf Jahren

Humanitäre Gründe — gültig für die Dauer von drei Jahren

Elektronische Aufenthaltstitel wurden im Rahmen eines Pilotprojekts vom 22. Dezember 2008 bis 3. Februar 2009 ausgestellt; danach sind solche Aufenthaltstitel landesweit eingeführt worden.

2.    Aufenthaltskarten gemäß der Richtlinie 2004/38/EG (nicht nach dem einheitlichen Muster)

CARTÃO DE RESIDÊNCIA PERMANENTE Familiar de Cidadão da União Europeia,

Nacional de Estado Terceiro

Aufenthaltstitel, der Familienangehörigen von Bürgern der Europäischen Union ausgestellt wird, die sich während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren zusammen mit einem EU-Bürger rechtmäßig in Portugal aufgehalten haben

Ausgestellt, nachdem die betreffende Person im Besitz einer Cartão de Residência para Familiar de Cidadão da União Europeia, Nacional de Estado Terceiro (= Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines EU-Bürgers) war (gültig für fünf Jahre)

Maximale Gültigkeitsdauer – 10 Jahre

Ausgestellt seit dem 3.9.2017

CARTÃO DE RESIDÊNCIA Familiar de Cidadão da União Europeia, Nacional de Estado Terceiro

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines EU-Bürgers sind und die sich länger als drei Monate in Portugal aufhalten

Für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines portugiesischen Staatsbürgers sind

Maximale Gültigkeitsdauer — 5 Jahre

Ausgestellt für Familienangehörige eines EU-Bürgers, der nicht die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt, und gültig für den gleichen Zeitraum wie die Anmeldebescheinigung des betreffenden Familienmitglieds

Maximale Gültigkeitsdauer — 5 Jahre

Ausgestellt für Familienangehörige eines EU-Bürgers, der nicht die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt, und die im Besitz einer „Cartão de Residência Permanente de Cidadão da União Europeia“ (Daueraufenthaltskarte für Bürger der Europäischen Union) sind

Maximale Gültigkeitsdauer — 5 Jahre

Ausgestellt seit dem 3.9.2017

CERTIFICADO DE RESIDÊNCIA PERMANENTE CIDADÃO DA UNIÃO EUROPEIA

Aufenthaltstitel für Bürger der Europäischen Union, die sich seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Portugal aufhalten

Maximale Gültigkeitsdauer — 10 Jahre

Ausgestellt seit dem 9.1.2019

TITULOS DE RESIDÊNCIA ESPECIAIS EMITIDOS PELO MINISTÉRIO DOS NEGÓCIOS ESTRANGEIROS

(Besondere Aufenthaltstitel, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden) (siehe Anhang 20)

RUMÄNIEN

Ersetzung der im ABl. C 46 vom 5.2.2019 veröffentlichten Liste

I.   Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates

1.

PERMIS DE ȘEDERE PE TERMEN LUNG (Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt)

Dieses Dokument wird von der rumänischen Staatsdruckerei (Compania Națională Imprimeria Naţională S.A.) hergestellt. Die Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt ist ein Ausweisdokument, das die Generalinspektion für Einwanderung Personen ausstellt, die das Recht auf langfristigen Aufenthalt erworben haben. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre (für ausländische Familienangehörige rumänischer Staatsbürger) bzw. fünf Jahre (für andere Gruppen von Ausländern).

Die Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt, die Personen ausgestellt wird, die zum langfristigen Aufenthalt berechtigt sind, weil sie zuvor Inhaber einer Blauen Karte EU waren, muss den Vermerk „Fost posesor de Carte albastră a UE“ (ehemaliger Inhaber der Blauen Karte EU) tragen.

Die Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt, die Personen ausgestellt wird, denen in Rumänien ein internationaler Schutzstatus zuerkannt wurde, muss den Vermerk „Protecţie internaţională acordată de RO la [data]“ (Internationaler Schutz gewährt von RO am [Datum]) tragen.

2.

PERMIS DE ȘEDERE PERMANENTĂ (Erlaubnis zum Daueraufenthalt)

Dieses Dokument wird von der rumänischen Staatsdruckerei (Compania Națională Imprimeria Naţională S.A.) hergestellt. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ist ein Ausweisdokument, das die Generalinspektion für Einwanderung britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen ausstellt, für die das Austrittsabkommen gilt und die das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.

3.

PERMIS DE ȘEDERE TEMPORARĂ (Erlaubnis zum befristeten Aufenthalt)

Dieses Dokument wird von der rumänischen Staatsdruckerei hergestellt. Je nach Ausstellungszweck gilt es für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Die Generalinspektion für Einwanderung stellt dieses Ausweisdokument Ausländern aus, denen ein Aufenthaltsrecht gewährt bzw. deren Aufenthaltsrecht verlängert wurde, oder Ausländern, denen internationaler Schutzstatus zuerkannt wurde. Es gilt für einen Zeitraum von drei Jahren für Ausländer mit Flüchtlingsstatus und für einen Zeitraum von zwei Jahren für Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus. Es wird auch britischen Bürgern und ihren Familienangehörigen, für die das Austrittsabkommen gilt, ausgestellt.

Unter „tipul permisului“ (Art desTitels) ist bei dieser Aufenthaltserlaubnis „Permis de ședere temporară“ (Erlaubnis zum befristeten Aufenthalt) einzutragen und unter „Observaţii“ (Anmerkungen) der Aufenthaltszweck: „ativități economice“ (geschäftliche Tätigkeit), „activități profesionale“ (berufliche Tätigkeit), „activități comerciale“ (Handelstätigkeit), „studii (doctorand/elev/masterand/resident/specializare/student/student an pregătitor)“ (Studien (Doktorand/Schüler/Student in einem Master-Programm/Residenzstudium (Medizin)/Spezialisierung/Student/Student im Vorbereitungsjahr), „alte calități studii — absolvent“ (anderer studienbezogener Status — Absolvent), „reîntregirea familiei“ (Familienzusammenführung), „activități religioase“ (religiöse Aktivität), „activități de cercetare științifică“ (Forschungstätigkeit), „alte scopuri (tratament medical/administrator/formare profesională/voluntariat//apatrid de origine română)“ (sonstige Zwecke (medizinische Behandlung/Verwaltung/Berufsausbildung/Freiwilligentätigkeit/Staatenloser rumänischer Herkunft)), gefolgt von der persönlichen Kennnummer. Die den britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen erteilten Aufenthaltstitel enthalten im Feld „Tipul permisului“ (Art des Titels) den Vermerk „articol 50 TUE- ședere temporară“ (Artikel 50 EUV – befristeter Aufenthalt) und im Feld „Observaţii“ (Anmerkungen) „art.18 (1) din WA“ (Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens). Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre.

Im Feld „Anmerkungen“ kann auch „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis) angegeben werden, sofern der Inhaber des Aufenthaltstitels über eine Arbeitserlaubnis für das rumänische Hoheitsgebiet verfügt.

Wurde dem Ausländer, dem das Dokument ausgestellt wird, in Rumänien ein internationaler Schutzstatus zuerkannt, kann im Feld „Observații“ (Anmerkungen) als Aufenthaltszweck „Refugiat“ (Flüchtling) – gültig drei Jahre – oder „Protecție subsidiară“ (Subsidiärer Schutz) – gültig zwei Jahre – eingetragen werden, gefolgt von der persönlichen Kennnummer.

4.

CARTEA ALBASTRA A UE (Blaue Karte EU) – gemäß der Richtlinie 2009/50/EG

Dieses Dokument wird von der rumänischen Staatsdruckerei hergestellt. Es handelt sich um ein Ausweisdokument mit einer Gültigkeitsdauer bis zu zwei Jahren, das die Generalinspektion für Einwanderung Ausländern ausstellt, deren Recht auf befristeten Aufenthalt als hoch qualifizierte Arbeitnehmer verlängert worden ist oder denen dieses Recht unter Befreiung von der Visumpflicht gewährt wurde. Unter „tipul de permis“ (Art des Titels) ist angegeben „carte albastră a UE“ (Blaue Karte EU) und unter „Observații“ (Anmerkungen) „înalt calificat“ (hoch qualifiziert) sowie „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis). Das Dokument dient als Nachweis dafür, dass der Ausländer berechtigt ist, sich als hoch qualifizierter Arbeitnehmer im rumänischen Hoheitsgebiet aufzuhalten und dort zu arbeiten.

5.

PERMIS UNIC (Kombinierte Erlaubnis)

Dieser von der rumänischen Staatsdruckerei Compania Națională Imprimeria Națională S.A. hergestellte und von der Generalinspektion für Einwanderung ausgestellte Personalausweis berechtigt Ausländer zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit im rumänischen Hoheitsgebiet.

Für Ausländer mit einer Erlaubnis zum befristeten Aufenthalt zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist unter „tipul de permis“ (Art des Titels) angegeben „permis unic“ (kombinierte Erlaubnis) und unter „observații“ (Anmerkungen) „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis) (bei Saisonarbeitern mit dem Zusatz „sezonier“ (saisonal)).

6.

PERMIS DE ȘEDERE ÎN SCOP DE DETAȘARE (Aufenthaltstitel für Transferzwecke)

Diesen von der rumänischen Staatsdruckerei hergestellten Personalausweis stellt die Generalinspektion für Einwanderung Ausländern aus, deren Recht auf befristeten Aufenthalt für Transferzwecke verlängert worden ist oder denen dieses Recht unter Befreiung von der Visumpflicht gewährt wurde. Das Dokument dient als Nachweis des Aufenthaltsrechts und der Arbeitserlaubnis im rumänischen Hoheitsgebiet für Transferzwecke.

Das Aufenthaltsrecht wird innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Datum der Beantragung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts um bis zu einem Jahr verlängert.

Für Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis für Transferzwecke ist unter „tipul de permis“ (Art des Titels) angegeben „permis de ședere în scop de detașare“ (Aufenthaltstitel für Transferzwecke) und „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis).

Dieser Aufenthaltstitel wird Ausländern ausgestellt, denen das Aufenthaltsrecht im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (als ICT-Arbeitnehmer) gewährt wurde; unter „tipul de permis“ (Art des Titels) ist angegeben „permis ICT“ (Aufenthaltstitel ICT) und unter „observații“ (Anmerkungen) „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis) mit dem Zusatz „ICT“.

In Aufenthaltstiteln für Ausländer, denen zwecks Entsendung als ICT im Rahmen einer langfristigen Mobilität das Aufenthaltsrecht zuerkannt wird, ist unter „tipul de permis“ (Art des Titels) angegeben „permis unic“ (kombinierte Erlaubnis) und unter „observații“ (Anmerkungen) „drept de muncă“ (Arbeitserlaubnis) (bei Saisonarbeitern mit dem Zusatz „sezonier“ (saisonal)).

Andere Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

7.

PERMIS PENTRU LUCRĂTORII FRONTALIERI (Aufenthaltstitel für Grenzgänger)

Diesen von der rumänischen Staatsdruckerei hergestellten Personalausweis stellt die Generalinspektion für Einwanderung britischen Staatsangehörigen aus, für die Artikel 26 des Austrittsabkommens gilt und die zwar nicht in Rumänien wohnen, aber in Rumänien beschäftigt sind. Das Dokument dient als Nachweis des Aufenthaltsrechts und der Arbeitserlaubnis im rumänischen Hoheitsgebiet. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für Grenzgänger entspricht der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags, jedoch beschränkt auf fünf Jahre. Der Aufenthaltstitel für Grenzgänger enthält im Feld „Tipul permisului“ (Art des Titels) den Vermerk „Art 50 TUE- lucrător frontalier“ (Artikel 50 EUV – Grenzgänger) und im Feld „Observaţii“ (Anmerkungen) „art.26 din WA“ (Artikel 26 des Austrittsabkommens).

II.   Aufenthaltskarten (Anmeldebescheinigungen/Aufenthaltskarten), gemäß der Richtlinie 2004/38/EG (nicht nach dem einheitlichen Muster)

1.

CERTIFICAT DE ÎNREGISTRARE (Anmeldebescheinigung)

Dieses einseitig auf Sicherheitspapier gedruckte Dokument stellt die Generalinspektion für Einwanderung Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und Bürgern der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus, die in Rumänien zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt sind.

Es ist ab dem Tag der Ausstellung fünf Jahre gültig. Auf Antrag kann eine Anmeldebescheinigung auch für einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren ausgestellt werden, Mindestdauer ist jedoch ein Jahr.

2.

CARTE DE REZIDENȚĂ PENTRU MEMBRUL DE FAMILIE AL UNUI CETĂȚEAN AL UNIUNII (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers)

Diese (einseitig bedruckte) Karte stellt die Generalinspektion für Einwanderung Ausländern aus, bei denen es sich um Familienangehörige von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums handelt und die über ein mehr als dreimonatiges Aufenthaltsrecht in Rumänien verfügen.

Die Aufenthaltskarte ist ab dem Tag der Ausstellung bis zu fünf Jahre gültig, jedoch nicht länger als die Aufenthaltsdauer des Unionsbürgers, mit dem der Karteninhaber verwandt ist.

3.

CARTE DE REZIDENȚĂ PENTRU MEMBRUL DE FAMILIE AL UNUI CETĂȚEAN AL CONFEDERAȚIEI ELVEȚIENE (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Bürgers der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Diese (einseitig bedruckte) Karte stellt die Generalinspektion für Einwanderung Familienangehörigen von Bürgern der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus, die in Rumänien zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt sind.

Die Aufenthaltskarte ist ab dem Tag der Ausstellung bis zu fünf Jahre gültig, jedoch nicht länger als die Aufenthaltsdauer des Bürgers der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit dem der Karteninhaber verwandt ist.

4.

CARTE DE REZIDENȚĂ PERMANENTĂ (Daueraufenthaltskarte)

Diese (einseitig) bedruckte Karte stellt die Generalinspektion für Einwanderung Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und Bürgern der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus, die in Rumänien zum Daueraufenthalt berechtigt sind.

Die Karte gilt ab dem Tag der Ausstellung für einen Zeitraum von zehn Jahren; lediglich bei Personen im Alter bis zu 14 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre ab dem Tag der Ausstellung.

5.

CARTE DE REZIDENȚĂ PERMANENTĂ PENTRU MEMBRUL DE FAMILIE AL UNUI CETĂȚEAN AL UNIUNII (Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers)

Diese (einseitig) bedruckte Karte stellt die Generalinspektion für Einwanderung Ausländern aus, bei denen es sich um Familienangehörige von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums mit Recht auf Daueraufenthalt in Rumänien handelt.

Die Karte gilt ab dem Tag der Ausstellung für einen Zeitraum von zehn Jahren; lediglich bei Personen im Alter bis zu 14 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre ab dem Tag der Ausstellung.

6.

CARTE DE REZIDENȚĂ PERMANENTĂ PENTRU MEMBRUL DE FAMILIE AL UNUI CETĂȚEAN AL CONFEDERAȚIEI ELVEȚIENE (Daueraufenthaltskarte für Familienmitglieder eines Bürgers der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Diese (einseitig) bedruckte Karte stellt die Generalinspektion für Einwanderung Ausländern aus, bei denen es sich um Familienangehörige von Bürgern der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Recht auf Daueraufenthalt in Rumänien handelt.

Die Karte gilt ab dem Tag der Ausstellung für einen Zeitraum von zehn Jahren; lediglich bei Personen im Alter bis zu 14 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre ab dem Tag der Ausstellung.

SLOWAKEI

Ersetzung der im ABl. C 201 vom 8.7.2011 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Aufenthaltstitel in Form eines Personalausweises aus Polycarbonat

 

Názov dokladu/

Titel des Dokuments

Druh pobytu/

Art des Aufenthalts

Poznámka 1/

Anmerkung 1

Poznámka 2/

Anmerkung 2

Poznámka Z/

Rückseite des Dokuments

1.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Podnikanie/Unternehmerische Tätigkeit

 

 

2.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Zamestnanie/

Beschäftigung

 

 

3.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Sezónne zamestnanie/Saisonarbeit

 

 

4.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

ICT

Prechodný pobyt/Befristeter Aufenthalt

 

 

5.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

ICT

Prechodný pobyt/Befristeter Aufenthalt

 

 

6.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Studju/Studium

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

7.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť – Lektor/Besondere Tätigkeit – Dozent

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

8.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/Befristet

Osobitná činnosť – Umelec/Besondere Tätigkeit – Künstler

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

9.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť – Športovec/Besondere Tätigkeit – Sport

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

10.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť – Stáž/

/Besondere Aktivität – Praktikant

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

11.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť/Besondere Tätigkeit –

Programm vlády alebo EÚ/Programm der Regierung oder der EU

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

12.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť/Besondere Tätigkeit –

Medzinárodná zmluva/Internationaler Vertrag

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

13.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť/Besondere Tätigkeit –

Zdravotná starostlivosť/Gesundheitsversorgung

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

14.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť – Dobrovoľník/Besondere Tätigkeit – Freiwilliger

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

15.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osobitná činnosť – Novinár/Besondere Tätigkeit – Journalist

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

16.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Výskum a vývoj/Forschung und Entwicklung

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

17.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Zlúčenie rodiny/Familienzusammenführung

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

18

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Civilné zložky ozbrojených síl/Zivile Einheiten der Streitkräfte

 

 

19.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Slovák žijúci v zahraničí/Im Ausland lebender slowakischer Staatsangehöriger

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

20.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/

Befristet

Osoba s dlhodobým pobytom v inom členskom štáte/Langfristiger Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

21.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Modrá karta EÚ/Blaue Karte EU

Prechodný/Befristet

 

 

22.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Trvalý/Daueraufenthalt

Trvalý pobyt na päť rokov/Daueraufenthalt für fünf Jahre

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

23

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Trvalý/Daueraufenthalt

Trvalý pobyt na neobmedzený čas/Unbegrenzter Daueraufenthalt

 

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

24.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Osoba s dlhodobým pobytom – EÚ/Langfristig Aufenthaltsberechtigter – EU

 

 

 

25.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Osoba s dlhodobým pobytom – EÚ/Langfristig Aufenthaltsberechtigter – EU

Medzinárodná ochrana poskytnutá/Internationaler Schutz gewährt

 

 

26.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Osoba s dlhodobým pobytom – EÚ/Langfristig Aufenthaltsberechtigter – EU

Medzinárodná ochrana poskytnutá/Internationaler Schutz gewährt

 

 

27.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Osoba s dlhodobým pobytom – EÚ/Langfristig Aufenthaltsberechtigter – EU

bývalý držiteľ modrej karty EÚ/früherer Inhaber der Blauen Karte EU

 

 

28.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Trvalý/Daueraufenthalt

AZYLANT/Asylberechtigter

 

 

29.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Prechodný/Befristet

DOPLNKOVÁ OCHRANA/Subsidiärer Schutz

 

 

30.

Povolenie na pobyt/

Aufenthaltstitel

Trvalý/Daueraufenthalt

Článok 50 ZEÚ/ Artikel 50 EUV

Čl. 18 ods. 4 dohody o vystúpení UK z EÚ/Art. 18 Abs. 4 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Oprávnenie pracovať/Arbeiten erlaubt

32.

Pobytový preukaz občana EÚ/

Aufenthaltskarte für EU-Bürger

Trvalý/Daueraufenthalt

Právo na pobyt/Recht auf Aufenthalt

 

 

33.

Pobytový preukaz občana EÚ/Aufenthaltskarte für EU-Bürger

Trvalý/Daueraufenthalt

Právo na trvalý pobyt/Recht auf Daueraufenthalt für Unionsbürger

 

 

34.

Pobytový preukaz rodinného príslušníka občana EÚ/

Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers

Trvalý/Daueraufenthalt

Právo na pobyt/Recht auf Aufenthalt

 

 

35.

Pobytový preukaz rodinného príslušníka občana EÚ/

Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers

Trvalý/Daueraufenthalt

Právo na trvalý pobyt/Recht auf Daueraufenthalt für Unionsbürger

 

 

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Cestovný doklad vydávaný utečencom podľa Dohovoru OSN z 28. júla 1951

(Reisedokument für Flüchtlinge nach der UN-Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951)

Cestovný doklad vydávaný osobám bez štátnej príslušnosti podľa Dohovoru OSN z 28. septembra 1954

(Reisedokument für Staatenlose nach der UN-Flüchtlingskonvention vom 28. September 1954)

Cudzinecký pas s vlepeným povolením na pobyt vo forme nálepky vydaný osobe, ktorej bola poskytnutá doplnková ochrana na území Slovenskej republiky

(Fremdenpass, in dem ein Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers angebracht ist, ausgestellt für in der Slowakischen Republik subsidiär Schutzberechtigte)

Preukaz s označením „D“ sa vydáva vedúcim diplomatických misií a členom diplomatického personálu, t. j. členom misie, ktorí majú diplomatickú hodnosť, a ich rodinným príslušníkom, konzulárnym úradníkom a ich rodinným príslušníkom, členom personálu medzinárodných organizácií, ktorí požívajú v zmysle príslušného ustanovenia medzinárodnej zmluvy rovnaké výsady a imunity ako členovia diplomatického personálu diplomatickej misie, a ich rodinným príslušníkom

(Personalausweis „D“ für Leiter diplomatischer Missionen, Mitglieder des diplomatischen Personals, d. h. für das diplomatische Personal einer Mission und ihre Familienangehörigen, Konsularbeamte, Mitarbeiter internationaler Organisationen mit denselben Vorrechten und Immunitäten wie Mitglieder des diplomatischen Personals)

Preukaz s označením “ATP” sa vydáva členom administratívneho a technického personálu misie služobne pridelených ministerstvom zahraničných vecí vysielajúceho štátu na diplomatickú misiu a ich rodinným príslušníkom, konzulárnym zamestnancom - osobám zamestnaným v administratívnych alebo technických službách konzulárneho úradu a ich rodinným príslušníkom

(Personalausweis „ATP“ für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals von Missionen, das vom Außenministerium des Entsendestaats dienstlich abgeordnet wurde; für Konsularbedienstete – Mitglieder des Verwaltungs- oder technischen Personals von Konsulaten und ihre Familienangehörigen)

Preukaz s označením „SP“ sa vydáva členom služobného personálu diplomatickej misie alebo konzulárneho úradu, ktorí sú v zamestnaneckom pomere s vysielajúcim štátom, a ich rodinným príslušníkom (požadovaný služobný pas)

(Personalausweis „SP“ für vom Entsendestaat beschäftigte Mitglieder des Dienstpersonals diplomatischer Missionen oder von Konsulaten und ihre Familienangehörigen (Dienstausweis erforderlich))

Preukaz s označením „SSP“ sa vydáva súkromným služobným osobám – Zamestnávateľom súkromnej služobnej osoby môže byť člen diplomatického personálu, prípadne člen administratívneho a technického personálu

(Personalausweis „SSP“ für privates Dienstpersonal, das bei Mitgliedern des diplomatischen Personals oder des Verwaltungs- und technischen Personals beschäftigt ist)

Preukaz s označením „MO“ Preukaz pracovníkov medzinárodných organizácií sa vydáva členom personálu medzinárodných organizácií - úradníkom kancelárií, resp. úradovní medzinárodných organizácií a ich rodinným príslušníkom

(Personalausweis „MO“ für Mitarbeiter internationaler Organisationen – Beamte in einem internationalen Büro/einer internationalen Dienststelle und ihre Familienangehörigen)

SLOWENIEN

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Dovoljenje za prebivanje

(Aufenthaltstitel)

Vrsta dovoljenja za prebivanje se označi na izkaznici dovoljenja (die Art des Titels ist auf der Karte angegeben):

Dovoljenje za stalno prebivanje

(Daueraufenthalt)

Dovoljenje za začasno prebivanje

(Befristeter Aufenthalt)

Dovoljenje za prvo začasno prebivanje

(Erstaufenthalt)

Člen 50 PEU

(Artikel 50 EUV)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Dovoljenje za prebivanje za družinskega člana državljana EGP

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EWR-Bürgers (Kartenformat 91 × 60 mm)) Vrsta dovoljenja za prebivanje se označi na izkaznici in se izda kot:

(die Art des Titels ist auf der Karte angegeben):

Dovoljenje za stalno prebivanje (Daueraufenthalt)

Dovoljenje za začasno prebivanje (Befristeter Aufenthalt)

Dovoljenje za prebivanje za družinskega člana slovenskega državljana

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines slowenischen Staatsbürgers)

Vrsta dovoljenja za prebivanje se označi na izkaznici in se izda kot: (die Art des Titels ist auf der Karte angegeben):

Dovoljenje za stalno prebivanje (Daueraufenthalt)

Dovoljenje za začasno prebivanje (Befristeter Aufenthalt)

Seznam potnikov za šolska potovanja znotraj Evropske unije

(Liste der Teilnehmer einer Schülerreise innerhalb der Europäischen Union)

Besondere Aufenthaltstitel, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden:

Diplomatska izkaznica (Diplomatenausweis)

Službena izkaznica (Dienstausweis)

Konzularna izkaznica (Konsularausweis)

Konzularna izkaznica za častne konzularne funkcionarje (Konsularausweis für Honorarkonsuln)

FINNLAND

Ersetzung der im ABl. C 200 vom 28.6.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Ausgestellt vor dem 1.5.2004:

Pysyvä oleskelulupa

(Daueraufenthaltstitel in Form eines Aufklebers)

Ausgestellt vom 1.5.2004 bis 31.12.2011:

Aufenthaltstitel sind entweder unbefristet oder befristet. Befristete Aufenthaltstitel werden für einen vorübergehenden Aufenthalt oder einen ununterbrochenen Aufenthalt erteilt.

Pysyvä oleskelulupa

Unbefristeter Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers mit dem Buchstaben P

Jatkuva oleskelulupa

Aufenthaltstitel für einen ununterbrochenen Aufenthalt in Form eines Aufklebers mit dem Buchstaben A

Tilapäinen oleskelulupa

Aufenthaltstitel für einen vorläufigen Aufenthalt in Form eines Aufklebers mit dem Buchstaben B

Ausgestellt vom 1.5.2007 bis 31.12.2011:

Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltstitel mit den Buchstaben P-EY

Ausgestellt seit dem 1.1.2012:

Aufenthaltstitel sind entweder unbefristet oder befristet. Befristete Aufenthaltstitel werden für einen vorübergehenden Aufenthalt oder einen ununterbrochenen Aufenthalt erteilt.

Pysyvä oleskelulupa

Daueraufenthaltstitel in Form einer Karte mit dem Buchstaben P

Jatkuva oleskelulupa

Aufenthaltstitel für einen ununterbrochenen Aufenthalt in Form einer Karte mit dem Buchstaben A

Tilapäinen oleskelulupa

Aufenthaltstitel für einen vorläufigen Aufenthalt in Form einer Karte mit dem Buchstaben B

Blaue Karte EU

Aufenthaltstitel in Form einer Karte mit den Worten „EU:n Sininen kortti“

Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltstitel in Form einer Karte mit den Buchstaben P-EY (ausgestellt bis 30.9.2013)

Ausgestellt seit dem 1.10.2013:

Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EU für Drittstaatsangehörige – Aufenthaltstitel in Form einer Karte mit den Buchstaben P-EY

Ausgestellt seit dem 1.1.2021:

Aufenthaltstitel auf der Grundlage des Austrittsabkommens werden nach dem einheitlichen Muster (OLESKELULUPA) ausgestellt als:

Erosopimuksen mukainen oleskeluoikeus Ison-Britannian kansalaiselle ja hänen perheenjäsenilleen

Oleskeluluvan tyypiksi merkitään SEU-SOPIMUKSEN 50 ARTIKLA Ison-Britannian kansalaiselle rajatyöntekijälle merkitään kortin kääntöpuolen huomautuksiin RAJATYÖNTEKIJÄ tai GRÄNSARBETARE Hakemuksen jättämisestä annetaan osoitukseksi todistus vireilläolosta, joka on voimassa hakemuksen käsittelyn ajan

(Recht auf Aufenthalt nach dem Austrittsabkommen für britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen mit dem Vermerk SEU-SOPIMUKSEN 50 ARTIKLA; Bei britischen Staatsbürgern mit einem Aufenthaltsrecht als Grenzgänger steht auf der Rückseite der Karte RAJATYÖNTEKIJÄ oder GRÄNSARBETARE. Bei Antragstellung wird eine Antragsbescheinigung – TODISTUS VIREILLÄOLOSTA – ausgestellt, die bis zum Abschluss der Antragsbearbeitung gültig ist.)

Erosopimuksen mukainen pysyvä oleskeluoikeus Ison-Britannian kansalaiselle ja hänen perheenjäsenilleen

Oleskeluluvan tyypiksi merkitään P SEU-SOPIMUKSEN 50 ARTIKLA Hakemuksen jättämisestä annetaan osoitukseksi todistus vireilläolosta, joka on voimassa hakemuksen käsittelyn ajan

(Recht auf Daueraufenthalt nach dem Austrittsabkommen für britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen mit dem Vermerk P SEU-SOPIMUKSEN 50 ARTIKLA) Bei Antragstellung wird eine Antragsbescheinigung – TODISTUS VIREILLÄOLOSTA – ausgestellt, die bis zum Abschluss der Antragsbearbeitung gültig ist.)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Erityinen henkilökortti A, B, C ja D diplomaatti- ja konsuliedustuston sekä kansainvälisen järjestön Suomessa olevan toimielimen henkilökuntaan kuuluvalle ja hänen perheenjäsenelleen

(Besonderer Personalausweis, ausgestellt vom Außenministerium für Personal der diplomatischen Vertretungen, Verwaltungspersonal, technisches und Hilfspersonal, einschließlich ihrer Familienangehörigen, sowie für privat beschäftigte Personen des Personals und für Personen, die Bau-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten in den Vertretungen durchführen. Der Personalausweis enthält den Hinweis „Diese Karte gestattet den Aufenthalt in Finnland“)

Oleskelulupa diplomaattileimaus, oleskelulupa virkaleimaus tai oleskelulupa ilman erityismerkintää

(Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers, den das Außenministerium den oben genannten Personen ausstellt, mit dem Aufdruck „diplomaattileimaus“ (Diplomatisches Personal) oder „virkaleimaus“ (Dienstpersonal) oder ohne Angabe des Status)

Ausgestellt vom 1.5.2004 bis 29.4.2007:

Pysyvä oleskelulupa

(Daueraufenthaltstitel in Form einer Ausweiskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern sind)

Ausgestellt seit dem 30.4.2007:

Oleskelukortti

Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern sind Recht auf Daueraufenthalt („PYSYVÄ/UNBEFRISTET“) oder Recht auf befristeten Aufenthalt (mit Angabe der Gültigkeitsdauer)

SCHWEDEN

Ersetzung der im ABl. C 16 vom 18.1.2017 veröffentlichten Liste

Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Permanent uppehållstillstånd

(Daueraufenthaltstitel in Form einer Karte im ID1-Format seit dem 20. Mai 2011 ohne Angabe eines Gültigkeitsdatums)

Uppehållstillstånd

(Befristeter Aufenthaltstitel in Form einer Karte im ID1-Format seit dem 20. Mai 2011 ohne Angabe eines Gültigkeitsdatums)

Die Art des Aufenthaltstitels ist in einem Feld auf der Karte vermerkt (PUT für unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, befristeten Aufenthalt, AT für Arbeitserlaubnis, Blaue Karte EU usw.). Die Blaue Karte EU ist eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige, denen eine qualifizierte Beschäftigung in einem EU-Mitgliedstaat angeboten wird oder wurde. Der Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis werden somit zusammen in Form der Blauen Karte EU erteilt.

Permanent Uppehållskort

(Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers)

Uppehållskort

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers)

Bevis om mottagen ansökan om uppehållsstatus

(Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Austrittsabkommens)

Regeringskansliet/Utrikesdepartementet

(Aufenthaltstitel in Form einer Karte im ID1-Format, ausgestellt von Dienststellen der Regierung/Außenministerium für ausländische Diplomaten, technisches/administratives Personal, Dienstpersonal und deren Familienangehörige, für privates Dienstpersonal bei Botschaften und konsularischen Vertretungen in Schweden sowie für Mitarbeiter internationaler Organisationen in Schweden und ihre Familienangehörigen)

LISTE DER VON DEN ASSOZIIERTEN SCHENGEN-LÄNDERN AUSGESTELLTEN AUFENTHALTSTITEL

ISLAND

Ersetzung der im ABl. C 201 vom 8.7.2011 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

AN

Dvalarleyfi vegna náms

(Befristeter Aufenthaltstitel für Studierende)

AUS

Dvalarleyfi vegna ungmennaskipta

(Befristeter Aufenthaltstitel für interkulturellen Jugendaustausch)

BL

Búsetuleyfi

(Daueraufenthaltstitel)

BLf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

DN

Dvalarleyfi vegna doktorsnáms

(Befristeter Aufenthaltstitel für Doktoranden)

DNf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

DNR

Dvalarleyfi vegna rannsóknarnáms

(Befristeter Aufenthaltstitel für Forschungsstudien)

DNRf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

FF

Dvalarleyfi fyrir flóttafólk

(Befristeter Aufenthaltstitel für Flüchtlinge)

FFf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

IT

Dvalarleyfi fyrir íþróttafólk

(Befristeter Aufenthaltstitel für Sportler)

ITf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

ITB

Dvalarleyfi fyrir íþróttafólk B

(Befristeter Aufenthaltstitel für Sportler B)

ITBf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

HO

Dvalarleyfi

(Befristeter Aufenthaltstitel)

HOf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

LT

Dvalarleyfi vegna lögmæts og sérstaks tilgangs

(Befristeter Aufenthaltstitel für rechtmäßige, besondere Zwecke)

ML

Dvalarleyfi af mannúðarástæðum

(Befristeter Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen)

MLf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

MSE

Dvalarleyfi

(Befristeter Aufenthaltstitel für 12 Monate)

MSU

Dvalarleyfi

(Befristeter Aufenthaltstitel für 6 Monate)

ISf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur Íslendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige isländischer Staatsangehöriger)

SF

Dvalarleyfi vegna starfs sem krefst sérfræðiþekkingar

(Befristeter Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte)

SFf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

SV

Dvalarleyfi vegna skorts á vinnuafli

(Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund von Arbeitskräftemangel)

RDf

Réttur til dvalar fyrir aðstandendur EES ríkisborgara

(Aufenthaltsrecht für Familienangehörige von EWR-Bürgern/Aufenthaltskarte)

SR

Dvalarleyfi vegna samnings við önnur ríki

(Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund von Abkommen mit anderen Ländern)

SS

Dvalarleyfi fyrir starfsmann sendiráðs

(Befristeter Aufenthaltstitel für Konsularbedienstete)

SSf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

SVB

Dvalarleyfi vegna skorts á vinnuafli B

(Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund von Arbeitskräftemangel B)

SVBf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

SVÞ

Dvalarleyfi vegna skorts á vinnuafli – þjónustusamningur

(Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund von Arbeitskräftemangel – Dienstleistungsvertrag)

TL

Dvalarleyfi vegna sérstakra tengsla við landið

(Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund besonderer Verbindungen zu Island)

TLf

Dvalarleyfi fyrir aðstandendur útlendings

(Befristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige)

TS

Dvalarleyfi vegna trúarstarfa

(Befristeter Aufenthaltstitel für Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften)

VR

Dvalarleyfi vegna vistráðningar

(Befristeter Aufenthaltstitel für Au-pair-Beschäftigte)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Genehmigung zur Wiedereinreise (wegen eines Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels)

NORWEGEN

Ersetzung der im ABl. C 201 vom 8.7.2011 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster

Oppholdstillatelse

(Aufenthaltstitel)

Arbeidstillatelse

(Arbeitserlaubnis)

Permanent oppholdstillatelse

(Niederlassungserlaubnis/Unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)

2.    Alle anderen, einem Aufenthaltstitel gleichgestellte Dokumente für Drittstaatsangehörige

Benötigt der Drittstaatsangehörige ein Reisedokument, kann eines der nachstehenden Dokumente zusätzlich zur Aufenthalts-, Arbeits- oder Niederlassungserlaubnis verwendet werden:

ein Reisedokument für Flüchtlinge („Reisebevis“) – grün

ein Einwandererpass („Utlendingspass“) – blau

Dem Inhaber eines dieser Reisedokumente ist die Wiedereinreise in das norwegische Hoheitsgebiet gestattet, so lange das Dokument gültig ist.

Aufenthaltskarten für Staatsangehörige der EU/EWR/EFTA-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen, bei denen es sich um Drittstaatsangehörige handelt:

Oppholdskort for familiemedlem til EØS-borger

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EWR-Bürgern)

Oppholdskort for familiemedlem til EU/EØS/EFTA-borger

(Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU/EWR/EFTA-Staats)

Oppholdskort for tjenesteytere eller etablerere tilknyttet et EØS-foretak

(Aufenthaltskarte für Dienstleister oder Gründer eines Unternehmens mit Sitz in einem anderen EWR-Staat)

Varig Oppholdsbevis for EØS-borgere

(Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für EWR-Bürger)

Varig Oppholdskort for familiemedlem til EØS-borger

(Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EWR-Bürgern)

Registreringsbevis for EØS- borgere

(Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger)

Die vorstehenden Karten werden entweder von der norwegischen Polizei („Politiet“) oder der norwegischen Einwanderungsbehörde („UDI“) ausgestellt.

Diplomatenausweise

Identitetskort for diplomater

(Diplomatenausweis – rot)

Identitetskort for hjelpepersonale ved diplomatisk stasjon

(Personalausweis für Dienst- und Hilfspersonal diplomatischer Vertretungen – braun)

Identitetskort for administrativt og teknisk personale ved diplomatisk stasjon

(Personalausweis für Verwaltungs- und technisches Personal diplomatischer Vertretungen – blau)

Identitetskort for utsendte konsuler ved fagkonsulater

(Personalausweis für Berufskonsuln – grün)

Zusätzlich stellt das Außenministerium visumpflichtigen Inhabern von Diplomaten-, Dienst- oder sonstigen amtlichen Pässen sowie den Bediensteten ausländischer Vertretungen, die Inhaber eines nationalen Reisepasses sind, Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers aus.

SCHWEIZ

Ersetzung der im ABl. C 77 vom 15.3.2014 veröffentlichten Liste

1.    Aufenthaltstitel gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (einheitliches Muster nach der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002)

Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C)

Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) mit dem Vermerk „Familienangehöriger“ für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines Schweizer Staatsangehörigen sind

Titre de séjour / Aufenthaltstitel / Permesso di soggiorno (L, B, C) mit dem Vermerk „Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder der EFTA“ bei aus einem Drittland stammenden Familienangehörigen eines Bürgers der EU oder der EFTA, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt.

2.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Livret pour étrangers L / Ausländerausweis L / Libretto per stranieri L (Erlaubnis zum Kurzaufenthalt L – violett);

Livret pour étrangers B / Ausländerausweis B / Libretto per stranieri B/Legitimaziun d'esters B [befristeter Aufenthaltstitel des Typs B]; (ausgestellt in drei oder vier Sprachen, hellgrau);

Livret pour étrangers C / Ausländerausweis C / Libretto per stranieri C (unbefristeter Aufenthaltstitel des Typs C, grün);

Livret pour étrangers Ci / Ausländerausweis Ci / Libretto per stranieri Ci (Aufenthaltsbewilligung des Typs Ci für Ehegatten und Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) von Beamten internationaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen in der Schweiz, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit ausüben, rot);

Cartes de légitimation (titres de séjour) du Département fédéral des Affaires étrangères / Legitimationskarten (Aufenthaltsbewilligung) vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten / Carte di legittimazione (titoli di soggiorno) del Dipartimento federale degli affari esteri (siehe Anhang 20)

LIECHTENSTEIN

Ersetzung der im ABl. C 199 vom 7.7.2012 veröffentlichten Liste

I.   Liechtensteiner Aufenthaltstitel für EU/EWR-Bürger und Bürger aus der Schweiz

Bewilligung in Briefform (BiB)

(Arbeitserlaubnis auf Tages- oder Wochenbasis. Gültigkeitsdauer: max. 180 Tage innerhalb eines 12-Monatszeitraums)

Aufenthaltstitel L (Kurzaufenthaltsbewilligung)

(Gültigkeitsdauer: max. 12 Monate)

Aufenthaltstitel B (Aufenthaltsbewilligung)

(Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt, Gültigkeitsdauer: max. 5 Jahre)

Aufenthaltstitel C (Niederlassungsbewilligung)

(Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt, Kontrollfrist zur Überprüfung: max. 5 Jahre)

Aufenthaltstitel D (Daueraufenthaltsbewilligung)

(Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt, Kontrollfrist zur Überprüfung: max. 10 Jahre)

II.   Liechtensteiner Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige

1.    Aufenthaltstitel nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002

Aufenthaltstitel L für Drittstaatsangehörige

(Kurzaufenthaltsbewilligung, Gültigkeitsdauer: mind. 3 Monate, max. 12 Monate)

Aufenthaltstitel B für Drittstaatsangehörige

(Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt, Gültigkeitsdauer: max. 12 Monate)

Aufenthaltstitel C für Drittstaatsangehörige

(Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt, Kontrollfrist zur Überprüfung: max. 3 Jahre)

2.    Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern oder Bürgern aus der Schweiz sind (Freizügigkeitsrecht)

Aufenthaltstitel L für Drittstaatsangehörige

(Kurzaufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern oder Bürgern aus der Schweiz sind (Freizügigkeitsrecht), Gültigkeitsdauer: max. 12 Monate)

Aufenthaltstitel B für Drittstaatsangehörige

(Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern oder Bürgern aus der Schweiz sind (Freizügigkeitsrecht), Gültigkeitsdauer: max. 5 Jahre)

Aufenthaltstitel C für Drittstaatsangehörige

(Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige schweizerischer Staatsangehöriger sind (Freizügigkeitsrecht), Kontrollfrist zur Überprüfung: max. 5 Jahre)

Aufenthaltstitel D für Drittstaatsangehörige

(Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern (Freizügigkeitsrecht), Kontrollfrist zur Überprüfung: max. 10 Jahre)

3.    Liste der Teilnehmer von Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union

LISTE FRÜHERER VERÖFFENTLICHUNGEN

ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 1.

ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 5.

ABl. C 192 vom 18.8.2007, S. 11.

ABl. C 271 vom 14.11.2007, S. 14.

ABl. C 57 vom 1.3.2008, S. 31.

ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 14.

ABl. C 207 vom 14.8.2008, S. 12.

ABl. C 331 vom 21.12.2008, S. 13.

ABl. C 3 vom 8.1.2009, S. 5.

ABl. C 64 vom 19.3.2009, S. 15.

ABl. C 198 vom 22.8.2009, S. 9.

ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 2.

ABl. C 298 vom 8.12.2009, S. 15.

ABl. C 308 vom 18.12.2009, S. 20.

ABl. C 35 vom 12.2.2010, S. 5.

ABl. C 82 vom 30.3.2010, S. 26.

ABl. C 103 vom 22.4.2010, S. 8.

ABl. C 108 vom 7.4.2011, S. 6.

ABl. C 157 vom 27.5.2011, S. 5.

ABl. C 201 vom 8.7.2011, S. 1.

ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 26.

ABl. C 283 vom 27.9.2011, S. 7.

ABl. C 199 vom 7.7.2012, S. 5.

ABl. C 214 vom 20.7.2012, S. 7.

ABl. C 298 vom 4.10.2012, S. 4.

ABl. C 51 vom 22.2.2013, S. 6.

ABl. C 75 vom 14.3.2013, S. 8.

ABl. C 77 vom 15.3.2014, S. 4.

ABl. C 118 vom 17.4.2014, S. 9.

ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 59.

ABl. C 304 vom 9.9.2014, S. 3.

ABl. C 390 vom 5.11.2014, S. 12.

ABl. C 210 vom 26.6.2015, S. 5.

ABl. C 286 vom 29.8.2015, S. 3.

ABl. C 151 vom 28.4.2016, S. 4.

ABl. C 16 vom 18.1.2017, S. 5.

ABl. C 69 vom 4.3.2017, S. 6.

ABl. C 94 vom 25.3.2017, S. 3.

ABl. C 297 vom 8.9.2017, S. 3.

ABl. C 343 vom 13.10.2017, S. 12.

ABl. C 100 vom 16.3.2018, S. 25.

ABl. C 144 vom 25.4.2018, S. 8.

ABl. C 173 vom 22.5.2018, S. 6.

ABl. C 222 vom 26.6.2018, S. 12.

ABl. C 248 vom 16.7.2018, S. 4.

ABl. C 269 vom 31.7.2018, S. 27.

ABl. C 345 vom 27.9.2018, S. 5.

ABl. C 27 vom 22.1.2019, S. 8.

ABl. C 34 vom 28.1.2019, S. 4.

ABl. C 46 vom 5.2.2019, S. 5.

ABl. C 330 vom 6.10.2020, S. 5.


(1)  Siehe die Liste früherer Veröffentlichungen am Ende dieser Aktualisierung.

(2)  ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1.

(3)  ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 44.

(4)  ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17.

(5)  ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.

(6)  ABl. L 115 vom 29.4.2008, S. 1.

(7)  ABl. L 286 vom 1.11.2017, S. 9.

(8)  ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12.

(9)  ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.

(10)  ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1.

(11)  ABl. L 327 vom 19.12.1994, S. 1.

(12)  Der Vermerk „ülalpeetav“ (unterhaltsberechtigte Person) wird hinzugefügt, wenn es sich um einen Familienangehörigen einer Person handelt, die sich auf der Grundlage des Gesetzes über die internationale militärische Zusammenarbeit in Estland aufhält.

(13)  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 375.

(14)  ABl. L132 vom 21.5.2016, S. 21.

(15)  ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9.

(16)  ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.

(17)  ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 67.

(18)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.