ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 214I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
63. Jahrgang |
Inhalt |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2020/C 214 I/01 |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
29.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CI 214/1 |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie
(2020/C 214 I/01)
DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
UNTER HINWEIS DARAUF, DASS
1. |
der Ausbruch der COVID-19-Pandemie weltweit enorme Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Wirtschaftstätigkeit, die Beschäftigung und das soziale Leben hat; |
2. |
es bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nach wie vor höchste Priorität ist, Leben zu retten und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen; |
3. |
zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 in den Mitgliedstaaten je nach Stadium der Epidemie und anderen spezifischen Umständen verschiedene Maßnahmen eingeführt wurden. In Zusammenarbeit mit den Behörden gab es sichtbare direkte Reaktionen aus dem Sportsektor. Der Sportsektor hat einen Beitrag zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus in den frühen Phasen des Ausbruchs durch verschiedene Maßnahmen und Empfehlungen geleistet, die an alle einschlägigen Akteure, einschließlich Sportorganisationen und -vereine, Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Personal und Freiwillige im Sportbereich sowie Zuschauerinnen und Zuschauer und Bürgerinnen und Bürger, gerichtet waren; |
4. |
der Sportsektor gleichzeitig von der Pandemie, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, schwer getroffen wurde (1). Die COVID-19-Pandemie hat verheerende Auswirkungen auf den gesamten Sektor auf allen Ebenen, insbesondere auf Sportorganisationen und -vereine, -ligen, Fitnessstudios, Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Personal und Freiwillige im Sportbereich und die sportbezogene Wirtschaft (2), einschließlich Sportveranstalter und Sportmedien; |
5. |
die Hygienemaßnahmen und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zu sozialer Distanzierung Auswirkungen auf Anti-Doping-Organisationen haben, indem diese daran gehindert werden, Dopingkontrollen durchzuführen. Dies kann sich auf die Möglichkeiten, die Integrität des Sports zu schützen, auswirken; |
6. |
zunehmende Bedenken im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Virus dazu geführt haben, dass Sportveranstaltungen und -wettkämpfe weltweit offiziell abgesagt oder verschoben wurden (3). Sportaktivitäten auf allen Ebenen und der reguläre Betrieb von Sportorganisationen und -vereinen wurden eingeschränkt, unterbrochen oder eingestellt; |
7. |
die Bürgerinnen und Bürger auch ihren Alltag anpassen mussten. Zu Hause zu bleiben und von dort zu arbeiten, die soziale Distanzierung und die begrenzten Möglichkeiten, sich regelmäßig körperlich zu betätigen, können dem allgemeinen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger sehr abträglich sein. Die vollständigen und teilweisen Ausgangsbeschränkungen haben gezeigt, dass es wichtig für die körperliche und psychische Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist, Möglichkeiten anzubieten, damit sie unter diesen beispiellosen Umständen Sport treiben und sich weiterhin körperlich betätigen können, während sie zu Hause bleiben oder von zu Hause aus arbeiten (4); |
8. |
weitere Bemühungen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene sowie auf EU-Ebene erforderlich sein können, um den Sportsektor zu schützen und zu unterstützen und den Beitrag des Sports zur körperlichen und psychischen Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger (5) sowie die Entwicklung unserer Gesellschaft während der derzeitigen Pandemie und im Zusammenhang mit Exit-Strategien und Strategien für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten nach der Pandemie aufrechtzuerhalten — |
BETONEN, DASS
9. |
in Zeiten einer Gesundheitskrise Solidarität und gegenseitiges Verständnis auf allen Ebenen — zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, der Sportbewegung, dem Privatsektor, den Mitgliedstaaten, der EU und internationalen Institutionen in allen Sektoren — erforderlich sind, um aktive und gesunde Gemeinschaften zu erhalten; |
10. |
die Rolle des Sports in der Gesellschaft und seine Fähigkeit, zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in der COVID-19-Krise beizutragen, insbesondere durch Sportorganisationen und das vielfältige Engagement von Sportlerinnen und Sportlern als positive Vorbilder (6) sowie durch die gezielte Arbeit von Trainerinnen und Trainern mit innovativen Instrumenten, Plattformen und neuen und flexiblen Trainingsmethoden, anerkannt und gefördert werden sollten; |
11. |
angesichts des Abstandsgebots ein besonderer Schwerpunkt auf die Möglichkeiten der körperlichen Betätigung von Bürgerinnen und Bürgern gelegt werden sollte, die gewöhnlich an Hallen-, Kontakt- oder Mannschaftssport teilnehmen. Da während der COVID-19-Pandemie vor allem zu Hause oder einzeln Sport getrieben wird, wäre es wichtig, in Zusammenarbeit mit der Sportbewegung die möglichen Auswirkungen der Krise auf die körperliche Betätigung der Bürgerinnen und Bürger und die Sportausübung in Sportvereinen sowie auf das Engagement von Freiwilligen zu bewerten; |
12. |
im Bereich des Sports die EU-Mitgliedstaaten angesichts ihrer nationalen Gegebenheiten und aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um den Sportsektor zu unterstützen und die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich weiterhin körperlich zu betätigen; |
13. |
die EU-Mitgliedstaaten angesichts der unsicheren und sich wandelnden Umstände und ähnlicher Herausforderungen anerkannt haben, wie wichtig die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen über ihre nationale Lage sind, einschließlich über Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Folgen der COVID-19-Pandemie, Möglichkeiten für das Training von Sportlerinnen und Sportlern und die körperliche Betätigung der Bürgerinnen und Bürger. Der Austausch von Ideen über potenzielle Exit-Strategien und Strategien zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten und die zu ergreifenden Schritte für eine erfolgreiche Reaktivierung des Sportsektors sind Beispiele dafür, wie das gemeinsame Vorgehen einen Mehrwert erbringen kann; |
14. |
es zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich im Sportsektor aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben haben, einer breit angelegten sektorübergreifenden Zusammenarbeit (7) bedarf. In diesem Zusammenhang sollte die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, einschließlich der Sportbewegung‚ auf allen Ebenen gefördert werden; |
15. |
die Tätigkeiten im Sportsektor unter sicheren Bedingungen für alle Beteiligten wieder aufgenommen werden müssen. Die Lockerung der spezifischen Maßnahmen, die im Sportsektor ergriffen wurden, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, sollte vorsichtig und schrittweise erfolgen, wobei die potenziellen Risiken zu bewerten sind, um eine verfrühte Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen zu verhindern; |
16. |
Sport und körperliche Betätigung während der COVID-19-Krise eine wichtige Rolle spielen und gesellschaftlich nach der Pandemie sicherlich eine noch wichtigere Rolle spielen werden und daher die nationalen und europäischen Aufbauprogramme für die Zukunft des Sportsektors von Bedeutung sind; |
17. |
die Freizügigkeit und die Mobilität unserer Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer und Fans angesichts der Fähigkeit des Sports, zum gegenseitigen Verständnis zwischen den Europäerinnen und Europäern beizutragen, vorbehaltlich der epidemiologischen Lage in den Mitgliedstaaten, auf sichere und — sofern möglich — koordinierte Weise wiederhergestellt werden sollten, wobei den Besonderheiten des Sports Rechnung zu tragen ist; |
18. |
die einschlägigen Organe der Union im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die nationalen Bemühungen ergänzen könnten, wenn es darum geht, die erforderliche Unterstützung zu leisten, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor abzumildern; |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN,
19. |
angemessene Orientierungshilfe zu gewährleisten, die Erholung nach der Pandemie zu unterstützen und die weitere nachhaltige Entwicklung des Sportsektors anzuregen; |
20. |
Möglichkeiten zu fördern, um den Sportsektor über verfügbare und geeignete EU-Programme und -Fonds zu unterstützen, einschließlich des Erasmus+-Programms, des Europäischen Solidaritätskorps, der Kohäsionsfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums; |
21. |
die Möglichkeiten im Rahmen der einschlägigen horizontalen Maßnahmen und Initiativen, einschließlich der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII), der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise Plus (CRII+), der vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE) und des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen, sowie anderer Aufbauinitiativen der EU im Einklang mit den nationalen Prioritäten und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen auszuloten. Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren bei der Unterstützung des Sportsektors sollte auf unterschiedliche Weise organisiert werden, wie durch Peer-Learning-Aktivitäten oder Treffen interessierter Mitgliedstaaten; |
22. |
die Fortführung der auf nationaler und lokaler Ebene bereits bestehenden regulären Programme und Initiativen zur Finanzierung des Sports zu empfehlen, insbesondere für Organisationen des Breitensports; |
23. |
die Rolle und den Wert von Sport und körperlicher Betätigung als Beitrag zur körperlichen und psychischen Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie und danach, zu fördern; |
24. |
in Zusammenarbeit mit der Sportbewegung Synergien mit dem Wirtschaftssektor, dem Sektor Unternehmertum, dem Innovationssektor, dem Bildungssektor und dem Sektor Jugendarbeit zu stärken, um Sportlerinnen und Sportlern und allen Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten zu bieten, sich körperlich zu betätigen, unter anderem durch die Nutzung digitaler Instrumente; |
25. |
die sektorübergreifende Zusammenarbeit und Konsultationen in Bereichen zu fördern, die für den Sport auf allen Ebenen relevant sind, einschließlich mit der Sportbewegung, der sportbezogenen Wirtschaft und anderen einschlägigen Akteuren, um die Herausforderungen, vor die der Sportsektor aufgrund der COVID-19-Pandemie gestellt ist, wirksam anzugehen und die Stellung des Sports in der Gesellschaft zu stärken; |
26. |
die Solidarität zwischen Sportverbänden, -vereinen, -organisationen und Sportlerinnen und Sportlern zu fördern, um zur nachhaltigen Erholung und Weiterentwicklung des Sportsektors beizutragen und das europäische Sportmodell (8) als beispielhaft für ein auf Solidarität basierendes System anzuerkennen; |
27. |
die Rolle von Sport und körperlicher Betätigung als ein Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung hin zu gesünderen und aktiveren Gemeinschaften zu fördern (9); in diesem Zusammenhang das Bewusstsein für bewährte Verfahren zu schärfen, das volle Potenzial von Sport und körperlicher Betätigung für die territoriale Entwicklung hervorzuheben und Finanzierungsquellen wie etwa die Kohäsionsfonds angemessen zu nutzen, um die Widerstandsfähigkeit des Sportsektors in Zukunft zu stärken; |
28. |
weiterhin regelmäßig Informationen, Gedanken und Erfahrungen auszutauschen, um bewährte Verfahren zu ermitteln und umzusetzen und eine gemeinsame Arbeit an den COVID-19-bezogenen Exit-Strategien und Strategien für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten nach der Pandemie zu ermöglichen, sowie zukünftige Krisen zu verhindern bzw. sich darauf vorzubereiten und damit die nachhaltige Entwicklung und Widerstandsfähigkeit des Sportsektors in der EU zu gewährleisten; |
ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,
29. |
im Kontext der COVID-19-Krise unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten weiterhin regelmäßig Informationen über die Möglichkeiten flexibler Regelungen für die Durchführung von Sportprojekten im Rahmen von Erasmus+ auszutauschen und in den künftigen Jahresprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Möglichkeiten vorzusehen, um die Erholung des Sportsektors nach der Pandemie zu unterstützen; |
30. |
darüber nachzudenken, ob es möglich und sachdienlich ist, mehr Flexibilitätsmechanismen in künftige Finanzierungsprogramme im Bereich Sport aufzunehmen, damit die EU rechtzeitig auf die Folgen der COVID-19-Krise und möglicher künftiger Herausforderungen reagieren kann; |
31. |
den Mitgliedstaaten weitere Informationen und regelmäßige Aktualisierungen über die Möglichkeiten vorzulegen und zu verbreiten, wie der Sportsektor bei der Milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie unterstützt werden kann, einschließlich über horizontale Maßnahmen wie die CRII, die CRII+ sowie andere Aufbauinitiativen der EU und geeignete Finanzierungsmechanismen, und den Austausch von Erfahrungen bei der Durchführung von dem Sportsektor zur Verfügung stehenden Mechanismen zu erleichtern; |
32. |
Informationen über gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zu verbreiten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und Kampagnen wie #BeActive (10) zu fördern, um Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, körperlich aktiv zu bleiben; |
33. |
Forschungsarbeiten und eine Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Krise in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchzuführen und diese für die Ausarbeitung des nächsten EU-Arbeitsplans für den Sport zur Verfügung zu stellen; |
34. |
die Erhebung und Analyse von Daten und Informationen über die Teilnahme am Sport und die Auswirkungen von COVID-19, gegebenenfalls durch das Eurobarometer und Eurostat, zu unterstützen; |
35. |
die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Sportsektor und anderen relevanten Sektoren (11) zu unterstützen, vor allem indem innovative und digitale Instrumente genutzt werden, um den Sportsektor gegenüber möglichen künftigen Krisen widerstandsfähiger zu machen; |
36. |
einen Dialog mit den Mitgliedstaaten und der Sportbewegung über künftige Aktivitäten zur Verknüpfung von Sport und Gesundheit im Rahmen der Europäischen Woche des Sports, der Folgemaßnahmen zum „Tartu Call for a Healthy Lifestyle“ (Fahrplan für gesunde Lebensführung) und anderer relevanter Sportveranstaltungen und -aktivitäten einzuleiten; |
37. |
einen Dialog mit europäischen und internationalen Sportverbänden und den Mitgliedstaaten einzuleiten, um die Möglichkeiten einer sicheren Fortsetzung großer internationaler Sportveranstaltungen zu erörtern; |
ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG,
38. |
die Leitlinien der WHO, des ECDC (12) und der nationalen Gesundheitsbehörden zur Prävention und Ausbreitung des Coronavirus und zu den Voraussetzungen für die Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten zu befolgen; |
39. |
Sportlerinnen und Sportler sowie Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, auch unter beispiellosen oder außergewöhnlichen Umständen auf sichere Weise Sport zu treiben und körperlich aktiv zu bleiben; |
40. |
die Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, den Sportsektor weiterhin zu unterstützen, indem sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, ihre Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten und Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, die möglicherweise verschoben werden, zu behalten; |
41. |
mögliche Lösungen für die Aktualisierung der nationalen Sportkalender unter Berücksichtigung der europäischen und internationalen Sportkalender zu prüfen. |
(1) Eine Studie aus dem Jahr 2018 über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Sports im Rahmen von Sport-Satellitenkonten zeigt, dass der Sportsektor 2,12 % des BIP der EU erwirtschaftet und dass 5,67 Mio. Menschen (2,72 % der Beschäftigten in der EU) im Sportbereich beschäftigt sind.
(2) Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezieht sich der Begriff „sportbezogene Wirtschaft“ auf gewinnorientierte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sportartikeln, -dienstleistungen, -veranstaltungen, Sportlerinnen und Sportlern, Sporteinrichtungen, -plätzen oder sportbezogenen Ideen.
(3) So werden beispielsweise die Olympischen Spiele 2020 in Tokio und die UEFA EURO 2020 auf 2021 verschoben.
(4) Weltgesundheitsorganisation, https://www.who.int/news-room/campaigns/connecting-the-world-to-combat-coronavirus/healthyathome/healthyathome---physical-activity
(5) Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (ABl. C 354 vom 4.12.2013, S. 1).
(6) Zum Beispiel: „Athletes at the forefront of the COVID-19 response“ https://www.olympic.org/news/athletes-at-the-forefront-of-the-covid-19-response; „Pass the message to kick out Coronavirus“ https://www.who.int/news-room/detail/23-03-2020-pass-the-message-five-steps-to-kicking-out-coronavirus
(7) Auch in den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung, Bildung, Jugend, Digitalisierung, Innovation, Mobilität und Verkehr, Stadtplanung, Tourismus und Umwelt.
(8) Auch wenn es aufgrund der Vielfalt der europäischen Sportstrukturen keine gemeinsame Definition des europäischen Sportmodells gibt, zeichnet es sich doch durch einige Schlüsselmerkmale aus. Zu diesen Merkmalen gehören der pyramidale Aufbau, ein offenes Auf- und Abstiegssystem, der Breitensportansatz und die Solidarität, die Bedeutung für die nationale Identität, auf Freiwilligentätigkeit beruhende Strukturen und die soziale und pädagogische Funktion des Sports.
(9) Beispielsweise im Rahmen der SHARE-Initiative (SportHub: Allianz für regionale Entwicklung in Europa).
(10) Beziehungsweise unter beispiellosen und außergewöhnlichen Umständen mit #BeActiveAtHome.
(11) Einschließlich der Sektoren Bildung, Jugend und Tourismus sowie der Wirtschaft und der Unternehmen.
(12) Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.