ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 186

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

63. Jahrgang
5. Juni 2020


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2020/C 186/01

Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes

1

 

Europäische Kommission

2020/C 186/02

Euro-Wechselkurs — 4. Juni 2020

7


 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2020/C 186/03

Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

8

2020/C 186/04

Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

19

2020/C 186/05

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

23

2020/C 186/06

Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

38


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/1


Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes

(2020/C 186/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

1.

des im Anhang dargelegten politischen Hintergrunds;

UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

2.

das Kulturerbe in all seiner Vielfalt (sei es materiell — wie etwa Stätten und Landschaften, Artefakte und Denkmäler — oder immateriell — wie etwa Wissen, Fertigkeiten und Verfahren, mündliche Überlieferungen und darstellende Künste) eine wichtige Quelle der Identität, Innovation und Kreativität für den Einzelnen und die Gesellschaft ist und neben seinem unschätzbaren immanenten Wert für die Entwicklung und das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft auch einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion und nachhaltiger Entwicklung leistet;

3.

der großen Bedeutung des Kulturerbes, die in der neuen Strategischen Agenda der EU 2019-2024 hervorgehoben und im Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 und in der neuen europäischen Agenda für Kultur als Priorität genannt wurde, sowohl bei der Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung wie auch bei der Konzeption der Entwicklungsagenden auf nationaler Ebene Rechnung getragen werden sollte;

4.

das Kulturerbe in vielerlei Hinsicht gefährdet sein kann, sei es infolge unbeabsichtigten oder vorsätzlichen menschlichen Handelns, von Naturgefahren, eines einmaligen oder wiederkehrenden Ereignisses, oder infolge langsamen Verfalls, einer Entvölkerung oder einer plötzlich eintretenden Katastrophe;

5.

die Ergebnisse des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 als Grundlage für weitergehende Maßnahmen zur Ermittlung von und zum Umgang mit Risiken im Bereich des Kulturerbes genutzt werden sollten;

6.

der Schutz des Kulturerbes vor vielfältigen Bedrohungen Ziel eines speziellen Maßnahmenpakets im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Aktionsrahmens für das Kulturerbe — „Kulturelles Erbe für ein widerstandsfähiges Europa“ — ist;

IN ANBETRACHT

7.

der international anerkannten normativen Instrumente‚ Standards und Grundsätze für die Erhaltung und Restaurierung sowie der Beiträge internationaler Organisationen (z. B. Unesco und Europarat) sowie staatlicher, zwischenstaatlicher (z. B. ICCROM), nichtstaatlicher und berufsständischer Organisationen (z. B. ICOMOS und ICOM) zur Erhaltung des Kulturerbes;

8.

der Tatsache, dass die Zusammenarbeit auf allen relevanten Ebenen und mit relevanten Partnern dringend gefördert werden muss, damit Risikofaktoren ermittelt werden können, und deshalb Risikomanagementpläne im Bereich des Kulturerbes erstellt und umgesetzt werden müssen;

9.

des Umstands, dass die Festlegung langfristiger Maßnahmen durch Umsetzung von Risikomanagementplänen — neben geplanten politischen Strategien, Schutzmaßnahmen und bewährten Verfahren — Grundvoraussetzung für eine wirksame Prävention und Schadensbegrenzung im Rahmen eines an den Menschen orientierten Ansatzes für den Schutz des Kulturerbes ist;

IN DER ERKENNTNIS, DASS

10.

der Klimawandel ein globales Phänomen und eine immense Herausforderung ist, die großen Einfluss auf unser Kultur- und Naturerbe hat, und dass — soweit möglich — Maßnahmen ergriffen werden müssen, um negative Auswirkungen zu verhindern, abzuschwächen, sich daran anzupassen und sie nach Möglichkeit rückgängig zu machen;

11.

in diesen Zeiten wachsender Unsicherheit auf internationaler Ebene, mit einer steigenden Zahl von Notfällen und Katastrophen, der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Kulturerbes eine wichtige Quelle gesellschaftlicher Resilienz sind und Vorteile bei Klimaschutzmaßnahmen bringen und dass in dieser Hinsicht die EU und ihre Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle als globaler Akteur beim Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes spielen können;

12.

Krisen wie die COVID-19-Pandemie enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche haben. Angesichts unter anderem der erheblichen Einnahmenverluste, der Unterbrechung des Wissensaustauschs, der Einstellung von Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten sowie der Beschränkung von Zugang und Teilhabe müssen Nachhaltigkeit und Resilienz als entscheidende Aspekte der Bewirtschaftung des Kulturerbes verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden;

13.

die Raumplanung, der Bau von Gebäuden und die territoriale Entwicklung sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten das vollumfängliche Engagement aller beteiligten Parteien erfordern, damit das Kulturerbe als wertvolles Kapital erkannt und nicht gefährdet oder vernachlässigt wird;

14.

das Risikomanagement unbedingt in die Bildung, und zwar sowohl in die Berufsausbildung als auch in das lebenslange Lernen, einbezogen werden muss, damit die Gemeinschaften über Risiken informiert sind und sich stärker mit Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen befassen;

15.

der Forschung eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Art und die Auswirkungen der Bedrohungen, etwa des Klimawandels, zu verstehen und innovative und effiziente Verfahren für das Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes zu entwickeln —

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

16.

festzustellen, welche innovativen Instrumente und Ansätze für die Risikoermittlung, -prävention, -vorsorge und -minderung auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, und diese aktiv zu nutzen, um zu einer nachhaltigen Erhaltung, zur Überwachung und zu einer einfacheren Risikobewertung beizutragen;

17.

Informationen über auf nationaler und anderer Ebene bestehende Netze von Experten für Kulturerbe auszutauschen und dadurch die Ermittlung, den Schutz, die Erhaltung und/oder die Restaurierung des europäischen Kulturerbes zu fördern;

18.

gegebenenfalls gemeinsame Mechanismen für das Risikomanagement zu entwickeln, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern und auf den verschiedenen Ebenen der Entscheidungsfindung und des Kulturerbemanagements vermehrt kooperative Ansätze, die auf den Grundsätzen der partizipativen Steuerung und der gemeinsamen Verantwortung beruhen, zu wählen;

19.

Kulturerbe anzuerkennen und in die Katastrophenschutzmaßnahmen und entsprechende Managementpläne auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene einzubeziehen und, sofern zweckmäßig, eine geeignete sektorübergreifende Zusammenarbeit einzurichten, um ein angemessenes Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes zu gewährleisten, wobei den einschlägigen Bestimmungen im Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union Rechnung zu tragen ist;

20.

insbesondere auf den Schutz des Kulturerbes in weniger besiedelten Gebieten zu achten, damit auf lokaler und regionaler Ebene einschlägige Risikominderungsmaßnahmen zur Verfügung stehen;

21.

der Erfassung wie auch der Dokumentation im Hinblick auf die Erhaltung nicht-digitaler, digitalisierter und digital entstandener Inhalte einen höheren Stellenwert einzuräumen, wobei die Grundsätze der Interoperabilität, Kompatibilität, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit zu wahren sind;

22.

Tätigkeiten zugunsten der regelmäßigen Instandhaltung baulicher und beweglicher Kulturgüter und der Landschaftspflege sowie die Nutzung geeigneter hochwertiger Methoden, Verfahren und Materialien bei der Erhaltung im Interesse der Nachhaltigkeit zu fördern;

23.

den Schutz und die Weitergabe traditioneller Fertigkeiten und Handwerke zu fördern und gegebenenfalls spezielle Schulungsmaßnahmen zu entwickeln, damit das Risikomanagement in allen Stadien der beruflichen Weiterbildung von Experten für Kulturerbe und anderen relevanten Berufen behandelt wird;

24.

das Bewusstsein für die neuen digitalen Technologien — insbesondere die Fortschritte bei den 3D-Technologien — zu schärfen und diese zu nutzen, denn sie bieten eine Grundlage für die innovative Erforschung, Dokumentation und Auslegung von Kulturerbe sowie für die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen;

25.

gegebenenfalls verfügbare Daten aus Satellitenprogrammen wie Copernicus und anderen Quellen zu nutzen, um das Kulturerbe zu überwachen; dabei können aus Erdbeobachtungstechnologien gewonnene Produkte wie Risikobewertungskarten und Indikatoren für den Klimawandel herangezogen werden;

26.

dafür zu sorgen, dass Behörden, kulturelle Einrichtungen — wie Museen, Archive, Bibliotheken und Galerien —, Verwahrer und Eigentümer von Kulturgut sowie Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft beim Risikomanagement eine noch wichtigere Rolle übernehmen, und zu betonen, dass sie eng zusammenarbeiten müssen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

27.

über die vorhandenen finanziellen und logistischen Ressourcen, die für den Schutz gefährdeter Kulturgüter betreffende Angelegenheiten bereitstehen, aufzuklären und diese Ressourcen zu mobilisieren;

28.

mehr Möglichkeiten für die Aufklärung, die Mobilität und den Erfahrungsaustausch unter den einschlägigen Interessenträgern zu schaffen, damit bewährte Verfahren, insbesondere zur Wiederherstellung nach Katastrophen, und die jüngsten Fortschritte im Bereich Risikomanagement besser weitergegeben werden, und den Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer zu fördern;

29.

die jungen Menschen in Europa zu ermutigen, an verschiedenen Aktivitäten im Bereich des Kulturerbes teilzunehmen, unter anderem an Aktivitäten, mit denen auf die Bedeutung des Schutzes von Kulturerbe hingewiesen wird;

30.

gegebenenfalls im Rahmen der Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe bei den Themen, die das Risikomanagement betreffen, Beiträge zu leisten, wobei es insbesondere um Verfahren zur Ermittlung, Prävention und Reduzierung von Verlusten sowie um die Analyse und Priorisierung von Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Risiken geht;

31.

der Öffentlichkeit den Wert des Kulturerbes in positiver Weise zu vermitteln und dabei für einen verantwortlichen Umgang mit dem Kulturerbe und die Teilnahme an Tätigkeiten zu seinem Schutz zu werben;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

32.

die Ausarbeitung eines Handbuchs für Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes in Erwägung zu ziehen, das auf Folgendem basieren könnte: a) den Ergebnissen der Projekte, die im Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe unter dem neunten Maßnahmenbündel mit dem Titel „Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und Klimawandel“ aufgeführt sind, b) der Auswertung der Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten zum Katastrophenrisikomanagement, die der Kommission im Einklang mit den Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union bis 31. Dezember 2020 vorzulegen sind, und c) relevanten Komponenten der nationalen Pläne oder Strategien für die Anpassung an den Klimawandel. Die Anstrengungen, die — wie in der neuen europäischen Agenda für Kultur angekündigt — unternommen werden, um ein EU-weites Netz von Kompetenzzentren einzurichten, mit dem Wissen über gefährdetes Kulturerbe durch eine breit angelegte Digitalisierung gesichert werden soll, könnten in diesem Zusammenhang ebenfalls genutzt werden;

33.

den laufenden Dialog und die laufende Zusammenarbeit mit Netzen, die wertvolle Erfahrungen mit dem Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes gesammelt haben, fortzuführen;

34.

Synergien mit einschlägigen internationalen (staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen) Organisationen anzustreben, um das Kulturerbe für heutige und künftige Generationen nachhaltig zu erhalten und zu schützen.

ANHANG

Referenzdokumente

Europäischer Rat

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (Dok. EUCO 19/1/17 REV 1)

Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (vom Europäischen Rat am 20. Juni 2019 angenommen)

Ministererklärungen

Erklärung von Davos — Auf dem Weg zu einer hochwertigen Baukultur für Europa, 20./22. Januar 2018

Erklärung über die Zusammenarbeit zur Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes‚ Brüssel, Digitaler Tag 2019, 8. April 2019

The Bucharest Declaration of the Ministers of Culture and their representatives on the role of culture in building Europe’s future (Bukarester Erklärung der Ministerinnen und Minister für Kultur und ihrer Vertreter zur Rolle der Kultur bei der Gestaltung der Zukunft Europas), 16. April 2019

Auf der informellen Tagung der für Kultur und europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommene Erklärung, Paris, 3. Mai 2019

Rat

Schlussfolgerungen

Schlussfolgerungen des Rates zur Architektur: Beitrag der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 13).

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zum Thema „Kultur als Katalysator für Kreativität und Innovation“ (Dok. 8749/1/09 REV 1)

Schlussfolgerungen des Rates über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung (ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 15).

Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 36).

Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 1).

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Mittel unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsentwicklung (ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 4).

Schlussfolgerungen des Rates zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken (ABl. C 196 vom 8.6.2018, S. 20).

Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12).

Schlussfolgerungen des Rates zu jungen kreativen Generationen (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 34).

Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 6).

Entschließungen

Entschließung der im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. November 1986 über die Erhaltung des Europäischen architektonischen Erbes (ABl. C 320 vom 13.12.1986, S. 1).

Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 410 vom 6.12.2019, S. 1).

Kommission

Mitteilungen

Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas (COM(2014) 477 final)

Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur. Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 (COM(2017) 673 final)

Eine neue europäische Agenda für Kultur (COM(2018) 267 final)

Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final)

Gemeinsame Mitteilungen der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN(2016) 29 final)

Mitteilungen

Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (ABl. C 428 vom 20.12.2019, S. 8).

Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen

Europäischer Aktionsrahmen für das Kulturerbe (SWD(2018) 491 final)

Berichte

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 (COM(2019) 548 final)

Studien

Safeguarding cultural heritage from natural and man-made disasters. A comparative analysis of risk management in the EU — Study (Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen: eine vergleichende Analyse des Risikomanagements in der EU — Studie, April 2018)

Vereinte Nationen

Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005-2015: Stärkung der Widerstandskraft von Nationen und Gemeinwesen gegen Katastrophen

Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030

Unesco

Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention von 1954)

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972)

Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001)

Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes (2003)

Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003)

Strategy for Risk Reduction at World Heritage Properties (Strategie zur Risikoreduzierung an Welterbestätten — überarbeitete Fassung, 2007)

Katastrophenschutz an Welterbestätten (Handbuch, Juni 2010)

Budapest Declaration On World Heritage (Budapester Erklärung zu Welterbestätten — vom Weltkulturerbe-Ausschuss im Juni 2002 angenommen)

Europarat

Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention, 2005)

Empfehlung CM/Rec (2017)1 an die Mitgliedstaaten zur „Kulturerbestrategie für das 21. Jahrhundert“ (2017)

Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (2017)

Abkommen zwischen Europa und den Mittelmeerländern betreffend größere Natur- und Technologierisiken (EUR-OPA)

Sonstige Studien

First Aid to Cultural Heritage in Times of Crisis (Erste Hilfe für das Kulturerbe in Krisenzeiten — ICCROM und Prince Claus Fund für Kultur und Entwicklung, 2018)

European Quality Principles for EU-funded Interventions with Potential Impact upon Cultural Heritage (Europäische Qualitätsgrundsätze für EU-finanzierte Interventionen mit potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe — ICOMOS, 2019)

Global Risks Report 2020 (Weltwirtschaftsforum)


Europäische Kommission

5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/7


Euro-Wechselkurs (1)

4. Juni 2020

(2020/C 186/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1250

JPY

Japanischer Yen

122,48

DKK

Dänische Krone

7,4557

GBP

Pfund Sterling

0,89685

SEK

Schwedische Krone

10,4172

CHF

Schweizer Franken

1,0786

ISK

Isländische Krone

148,50

NOK

Norwegische Krone

10,6048

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

26,623

HUF

Ungarischer Forint

344,90

PLN

Polnischer Zloty

4,4372

RON

Rumänischer Leu

4,8373

TRY

Türkische Lira

7,5868

AUD

Australischer Dollar

1,6276

CAD

Kanadischer Dollar

1,5203

HKD

Hongkong-Dollar

8,7189

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7510

SGD

Singapur-Dollar

1,5758

KRW

Südkoreanischer Won

1 368,73

ZAR

Südafrikanischer Rand

19,0059

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,0066

HRK

Kroatische Kuna

7,5725

IDR

Indonesische Rupiah

15 856,88

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8077

PHP

Philippinischer Peso

56,109

RUB

Russischer Rubel

77,8132

THB

Thailändischer Baht

35,539

BRL

Brasilianischer Real

5,6989

MXN

Mexikanischer Peso

24,4761

INR

Indische Rupie

84,9320


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/8


Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2020/C 186/03)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„QUEIJO TERRINCHO“

EU-Nr.: PDO-PT-0218-AM01 — 19.9.2016

g.U. (X) g.g.A. ()

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Antragstellende Vereinigung

QUEITEQ — Cooperativa dos Produtores de Leite de Ovinos da Terra Quente, C.R.L. [Genossenschaft der Schafmilcherzeuger aus der Region Terra Quente]

Berechtigtes Interesse

Die Erzeugervereinigung „Queijo Terrincho“ (Erzeuger und Verarbeiter) hat ein berechtigtes Interesse an der Einreichung dieses Änderungsantrags. Bei der QUEITEQ — Cooperativa dos Produtores de Leite de Ovinos da Terra Quente, C.R.L. handelt es sich um die Erzeugervereinigung, die sich für den ursprünglichen Antrag auf Eintragung verantwortlich zeigte.

Name der Vereinigung

QUEITEQ — Cooperativa dos Produtores de Leite de Ovinos da Terra Quente, C.R.L.

Art der Vereinigung

Mehr als eine Person

Mitglieder

Erzeuger, Verarbeiter

Anschrift

Quinta Branca — Larinho

5160 — Torre de Moncorvo

Land

Portugal

Telefon

+351 279258090

E-Mail:

queitec@sapo.pt

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Portugal

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

☐ Name des Erzeugnisses

☒ Beschreibung des Erzeugnisses

☒ Geografisches Gebiet

☐ Ursprungsnachweis

☒ Erzeugungsverfahren

☒ Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

☒ Etikettierung

☒ Sonstiges: Hinzufügung eines Logos des Erzeugnisses

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

Alle Änderungen betreffen die Produktspezifikation, da bisher kein Einziges Dokument veröffentlicht wurde.

Beschreibung des Erzeugnisses

Änderung 1

Die zuvor in der ursprünglichen Spezifikation für den Durchmesser (13-20 cm) und das Gewicht (0,8-1,2 kg) des Käses angegebenen Spanne wurde mit 12-20 cm bzw. 0,7-1,1 kg neu festgelegt.

Es wurde eine neue, in der ursprünglichen Spezifikation nicht aufgeführte „merendeira“ (Lunchbox)-Größe eingeführt, die einen Durchmesser zwischen 8 und 12 cm, eine Höhe zwischen 3 und 6 cm und ein Gewicht zwischen 0,35 und 0,55 kg aufweist.

Die zulässigen Prozentsätze für den Fettgehalt in der Trockenmasse und die Feuchtigkeit in fettfreien Feststoffen des Teigs, die in der ursprünglichen Spezifikation mit 45-60 % bzw. 55-65 % angegeben waren, wurden wie folgt neu festgelegt: 25-50 % Fett in der Trockenmasse und 35-60 % Feuchtigkeit in fettfreien Feststoffen.

Obwohl dies in der ursprünglichen Spezifikation nicht bestimmt wurde, wurde für die langfristige Lagerung von „Queijo Terrincho“ und „Queijo Terrincho“Velho [gereift] eine zulässige Mindesttemperatur von -11 °C festgelegt. Diese liegt über der Gefriertemperatur des Käses (-12 °C), wodurch das charakteristische Aroma, der Geschmack und die Textur des Teigs erhalten bleiben.

Diese Änderungen wurden aufgrund veränderter Verbrauchergewohnheiten vorgenommen. Der Konsum hat sich zu Käsesorten mit niedrigerem Fettgehalt und längerer Haltbarkeit hin verlagert. Die Änderungen zielen daher darauf ab, das Angebot an die gegenwärtige Nachfrage nach kleineren Portionen anzupassen, die gebrauchsfertig für bestimmte kulinarische Anwendungen (geschnitten und vorverpackt) sind. Darüber hinaus wurden sie vorgenommen, da die Ergebnisse von Untersuchungen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, zeigen, dass die ursprünglichen Werte (für die zulässige Feuchtigkeit und den Fettgehalt) korrigiert werden müssen, um die tatsächliche Situation widerzuspiegeln.

Änderung 2

Für „Queijo Terrincho“Velho‚ der mindestens 90 Tage gereift ist, sind zwei neue Formen der Lagerung und Aufmachung festgelegt worden, die in der ursprünglichen Spezifikation nicht erwähnt wurden. Er kann mit einer Paprikapaste beschichtet oder in Stücke geschnitten und in Behältnissen mit nativem Olivenöl eingelegt und so zum Verkauf angeboten werden.

Die Anwendung dieser Techniken ist gerechtfertigt, da sie die Haltbarkeit des Käses steigert und da von Seiten der Verbraucher eine Nachfrage nach Käse, der mit Paprikapaste beschichtet oder in Stücke geschnitten und in Behältnissen mit nativem Olivenöl eingelegt wird, besteht. Diese Techniken wurden von den Verbrauchern schon bald mit länger gereiften Käsesorten wie „Queijo Terrincho“Velho assoziiert. Darüber hinaus handelt es sich bei diesen Aufmachungsformen, d. h. dem Beschichten des Käses mit Paprikapaste oder dem Einlegen von in Stücke geschnittenem Käse in Behältnissen, die mit nativem Olivenöl gefüllt sind, um Techniken, die schon seit langem lokal eingesetzt werden.

Diese Änderungen zielen darauf ab, neuen Markterfordernissen gerecht zu werden, ohne jedoch die inhärenten Merkmale, die dem Erzeugnis seinen spezifischen Charakter verleihen, zu verändern.

Diese Änderungen betreffen auch den Abschnitt „Erzeugungsverfahren“, der nun die Herstellungsbedingungen von „Queijo Terrincho“Velho beschreibt, und die Rubrik „Etikettierung“ im Hinblick auf die Bezeichnung „Queijo Terrincho“Velho.

Geografisches Gebiet

Änderung 3

Das geografische Gebiet bleibt unverändert.

Die ursprüngliche Fassung: „Artikel 1

Das Gebiet, in dem „Queijo Terrincho“ hergestellt und gereift wird, ist beschränkt auf die folgenden Kreise: Mogadouro, Alfândega da Fé, Moncorvo, Freixo de Espada à Cinta, Mirandela, Vila Flor, Carrazeda de Ansiães und Macedo de Cavaleiros (mit Ausnahme der Gemeinden Edroso, Espadanedo, Ferreira, Murçós und Soutelo de Mourisco) im Distrikt von Bragança; die Gemeinden Rio Torto, São Pedro de Veiga de Lila, Veiga de Lila, Valpaços, Vales und Possacos im Kreis Valpaços im Distrikt Vila Real; Den Kreis São João da Pesqueira (mit Ausnahme der Gemeinden Riodades und Paredes da Beira) im Distrikt Viseu, den Kreis Vila Nova de Foz Côa, die Gemeinden Longroiva, Fonte Longa, Poço do Canto und Meda im Kreis Meda sowie die Gemeinden Escalhão, Vilar de Amargo, Algodres und Mata de Lobos im Kreis Figueira de Castelo Rodrigo im Distrikt Guarda, die sich in Terra Quente und dem oberen Douro-Tal befinden.“

wurde durch folgende Fassung ersetzt:

„Das Gebiet, in dem das Erzeugnis hergestellt und gereift wird, ist beschränkt auf die folgende Kreise: Mogadouro, Alfândega da Fé, Torre de Moncorvo, Freixo de Espada à Cinta, Mirandela, Vila Flor, Carrazeda de Ansiães und Macedo de Cavaleiros (mit Ausnahme der Gemeinden Edroso, Espadanedo, Ferreira, Murçós und Soutelo de Mourisco), São João da Pesqueira (mit Ausnahme der Gemeinden Riodades und Paredes da Beira) und Vila Nova de Foz Côa und die Gemeinden Rio Torto, São Pedro de Veiga de Lila, Veiga de Lila, Valpaços, Vales und Possacos im Kreis Valpaços, den Gemeinden Longroiva, Fonte Longa, Poço do Canto und Meda im Kreis Meda und der Gemeinde Escalhão, Vilar de Amargo, Algodres und Mata de Lobos im Kreis Castelo Rodrigo.“

Die Bezugnahmen auf die Distrikte, die Teil der Unterregionen von Terra Quente und dem oberen Douro-Tal sind, wurden aus der Produktspezifikation gestrichen, um den Text klarer zu gestalten, da die aufgeführten Kreise die zur Einhaltung von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 erforderlichen Verwaltungsgrenzen eindeutig festlegen.

Erzeugungsverfahren

Änderung 4

Einzelheiten zu Herstellungsvorgängen, die in der ursprünglichen Spezifikation nicht aufgeführt wurden, d. h. zur Verarbeitung der Milch (Erhitzen und Dicklegung), Abtrennung der Molke (Pressen), Behandlung und Reifung (Drehen und Waschen), wurden mitgeteilt.

Diese Änderungen wurden vorgenommen, da Einzelheiten zu den Vorgängen, die bei der Herstellung stattfinden, angegeben werden müssen, insbesondere bei denjenigen Vorgängen, die ausschlaggebend dafür sind, dass das endgültige Produkt der Beschreibung des Erzeugnisses entspricht. Dies trifft vor allem auf die Phase der Dicklegung und die Verarbeitung des Bruchs zu.

Obwohl dies in der ursprünglichen Spezifikation nicht erwähnt wurde, wurde nun festgelegt, dass die Milch direkt nach dem Melken weiterzuverarbeiten ist. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, wurde die Temperatur, bei der sie gelagert wird, auf höchstens 6 °C festgelegt.

Obwohl in der ursprünglichen Spezifikation festgelegt wurde, dass die Milch auf eine feste Temperatur von 35 °C erhitzt werden muss, wurde nun ein Bereich für die optimale Temperatur festgelegt, den die Milch vor Zugabe des Labs erreichen muss (Ausfällungstemperatur: 30-35 °C), um diesen Prozess besser an die tatsächlichen Bedingungen anzupassen.

Neben der Verwendung von Gewichten und Handpressen, wie in der ursprünglichen Spezifikation angegeben, wurde auch die Verwendung pneumatischer Pressen mit einer Druckzeit zwischen drei und fünf Stunden in Übereinstimmung mit der bereits angewandten Methode genehmigt. Diese Änderung ist lediglich das Ergebnis einer technologischen Entwicklung, die während des Herstellungsprozesses genutzt werden kann und keine Auswirkungen auf die endgültigen Eigenschaften des Produkts hat.

Wie in der ursprünglichen Spezifikation erfolgt der Reifungsprozess in natürlichen Reifungsanlagen oder in einer kontrollierten Umgebung. Der Bereich, innerhalb dessen die gemessene relative Luftfeuchtigkeit während dieses Prozesses schwanken kann, wurde auf 80-90 % anstatt der in der ursprünglichen Spezifikation vorgesehenen 80-85 % festgelegt.

Ebenso wurden zur Vervollständigung der Beschreibung des Herstellungsverfahrens auch Ober- und Untergrenzen für die Temperatur (8-14 °C) und die Feuchtigkeit (75-85 %) während des Reifungsprozesses für „Queijo Terrincho“Velho festgelegt, obwohl diese in der ursprünglichen Spezifikation nicht angegeben wurden.

Änderung 5

In der ursprünglichen Spezifikation wurde Folgendes aufgeführt: „Die Schafbestände der Rasse Churra da Terra Quente, die in diesem Gebiet gezüchtet werden und deren besondere Eigenschaften für die Haltung in dieser Region gut geeignet sind, stellen die primäre Tätigkeit im Bereich der Tierhaltung dar. Die Schafe ernähren sich im Wesentlichen auf den Weiden und Auen. Die Weiden bestehen aus Berggebieten, Brachland und weiten, unbewirtschafteten Flächen, auf denen die Grasdecke grob und spärlich ist. Allerdings ist nicht genügend Gras vorhanden, weshalb Auen und Sekundärfuttermittel eingesetzt werden müssen — Roggen, Gerste, Rüben, Linsen und Blätter von Bäumen wie Esche, Ulme, Eiche, Mandel- und Olivenbäumen und sogar Reben.“

Da nicht genügend Gras vorhanden ist, wie in der ursprünglichen Spezifikation angegeben, wurde auch die Möglichkeit eingeführt, aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet Futtermittel, wie Stroh und Heu, die im landwirtschaftlichen Betrieb oder von anderen Schafhaltern erzeugt werden, Herbst-/Winterfutterpflanzen (Hafer, Wicken, Roggen und gelbe Lupine) und Frühjahrsfutterpflanzen (Mais und Sorghum) zu verwenden.

Der Text wurde ersetzt und wie folgt umformuliert: „Es ist jedoch nicht genügend Gras vorhanden, weswegen Auen und Sekundärfutterpflanzen verwendet werden müssen — Roggen, Gerste, Rüben, Linsen und Blätter von Bäumen wie Esche, Ulme, Eiche, Mandel- und Olivenbäumen und sogar Reben aus dem geografischen Gebiet.“

Alle Futtermittel, die für die Schafe verwendet werden, stammen aus dem geografischen Gebiet, obwohl die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei Knappheit Futtermittel aus anderen Regionen zu beziehen. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 50 % der Trockenmasse pro Jahr ausmachen. Dieses Futter ist gleichwertig und hat die gleiche Zusammensetzung wie Futter aus dem geografischen Gebiet.

Änderung 6

Artikel 4 der ursprünglichen Fassung der Spezifikation wurde gestrichen:

„Artikel 4

Verpackung und Lagerung

Der Käse muss stets mit einem unschädlichen Material verpackt werden, das nicht mit dem Inhalt reagiert.

Der Käse muss stets vorverpackt sein und das Verpacken muss unter Einhaltung guter Hygienepraxis und unter Bedingungen erfolgen, die die Reinheit und die Merkmale des Käses während der üblichen Lagerung und des Verkaufs wahren.

Dieser Prozess muss vom Erzeuger durchgeführt werden.“

Diese Beschreibungen wurden durch die Gründe für die Festlegung spezifischer Bestimmungen zum Verpacken ersetzt. Der folgende Abschnitt wurde hinzugefügt, um die Notwendigkeit des Vorverpackens des Erzeugnisses durch den Erzeuger eingehender zu begründen:

„Das Schneiden und Verpacken muss innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets erfolgen, um die Unversehrtheit des Erzeugnisses zu wahren und die Merkmale sicherzustellen, die ihm seinen besonderen Charakter verleihen. Wenn wiederholt oder über einen längeren Zeitraum mit dem Käse hantiert wird, kann dieser Charakter verfälscht werden.“

Änderung 7

Der folgende Text, der in der ursprünglichen Spezifikation nicht enthalten war, wurde hinzugefügt, um die Herstellung der verschiedenen Formen von „Queijo Terrincho“Velho zu erläutern:

Beim „Queijo Terrincho“Velho handelt es sich um einen Käse, der mindestens 90 Tage gereift und durch Beschichten des Käses mit einer Paste aus Paprikaextrakt und Tresterbrand oder nativem Olivenöl hergestellt wird. Er kann auch in natives Olivenöl eingelegt werden.

„Queijo Terrincho“Velho wird hergestellt, indem Käse, der 90 Tage gereift ist, mit einer Mischung aus Paprika und Tresterbrand oder einer Mischung aus Paprika und nativem Olivenöl beschichtet wird. Die Paprika wird zu einer Paste verarbeitet, indem sie beim Beschichten des Käses mit Tresterbrand oder nativem Olivenöl vermischt wird. Das Gemisch sollte für eine einzige Anwendung verwendet werden, um sicherzustellen, dass es die richtige Textur und den richtigen Geschmack aufweist. Für 1 kg Paprika werden ungefähr 250 ml Tresterbrand oder 250 ml natives Olivenöl verwendet.

Die genannten Techniken werden in dem Gebiet seit langem eingesetzt, um die Haltbarkeit des Käses zu verlängern.

Änderung 8

Kennzeichnung

Artikel 5 der ursprünglichen Fassung der Spezifikation wurde gestrichen:

„Artikel 5

Etikettierung und Vermarktung

Die Etiketten der Käsesorten müssen folgende Angaben enthalten:

1.

Verkehrsbezeichnung — „Queijo Terrincho“

2.

Fettgehalt zwischen 45 % und 60 %

3.

Nettomenge (in g oder kg)

4.

Mindesthaltbarkeitsdatum [Monat und Jahr]

5.

Käse aus reiner Schafsrohmilch

6.

Name und Anschrift des Herstellers

Das Etikett ist auf einer der Seiten des Käses anzubringen.

Der Käse kann portionsweise an den Verbraucher verkauft werden, sofern er vorverpackt wurde.“

Die vorstehenden allgemeinen Verweise aus Artikel 5 der ursprünglichen Fassung der Spezifikation wurden gestrichen und durch die Anforderung ersetzt, dass die Etikettierung je nach Art des Erzeugnisses das Produktlogo sowie die Angabe ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — Denominação de Origem Protegida‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — geschützte Ursprungsbezeichnung] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — DOP‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — g.U.] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘VELHO — Denominação de Origem Protegida‘ ‚QUEIJO TERRINCHO‘VELHO — geschützte Ursprungsbezeichnung] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘VELHO — DOP‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘VELHO — g.U.] in Übereinstimmung mit der Beschreibung des Erzeugnisses enthalten muss.

Die Änderungen wurden aufgrund der Notwendigkeit vorgenommen, die Etikettierungsvorschriften mit der Produktbeschreibung in Einklang zu bringen und allgemeine Hinweise zu streichen.

Änderung 9

Artikel 6 der ursprünglichen Fassung der Spezifikation wurde gestrichen:

„Artikel 6

1.

Nur Schafe der Rasse Churra da Terra Quente eignen sich für die Erzeugung der Milch, die zur Herstellung von „Queijo Terrincho“ verwendet wird, falls sie in dem in Artikel 1 dieser Regelung definierten Erzeugungsgebiet gehalten werden.

2.

Alle Herden müssen amtlich anerkannt frei von Brucellose sein und dürfen keine Anzeichen von Krankheiten aufweisen, die durch die Milch übertragen werden können.

3.

Die Herden müssen überwacht werden, um sicherzustellen, dass jede Behandlung der Tiere den empfohlenen Wartezeiten entspricht.

4.

Die Hygienevorschriften sind bei Melkständen und beim Transport der Milch zur Produktionsstätte einzuhalten.

5.

Die Käsereien müssen die gesetzlich vorgeschriebenen technischen und funktionellen sowie die gesundheitlichen und hygienischen Bedingungen erfüllen.

6.

In allen Einrichtungen, in denen der Käse hergestellt wird, sind Aufzeichnungen über die erhaltene Milch, die Erzeugung, die Reifung und die Vermarktung zu führen.“

Die Angaben in Absatz 1 in Bezug auf die Schafrasse werden unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments aufgeführt, in dem das Erzeugnis und der entsprechende Punkt 2 der Produktspezifikation beschrieben werden.

Die Absätze 2 bis 6 wurden gestrichen, da sie Vorschriften betreffen, die für diesen Tätigkeitsbereich allgemein gelten und bereits in allgemeinen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Änderung 10

Verweise auf die Verpflichtungen der Erzeugervereinigungen und Wirtschaftsbeteiligten sowie auf Verstöße und Sanktionen, die im ursprünglichen Dokument unter den Artikeln 7, 8, 9 und 10 aufgeführt waren, wurden ebenfalls gestrichen, da sie kein wesentlicher Bestandteil der Produktspezifikation sind und Vorschriften betreffen, die generell für die Käseherstellung gelten und bereits in allgemeinen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Änderung 11

Zusammenhang

Zum Zusammenhang zwischen dem abgegrenzten geografischen Gebiet und den Merkmalen des Erzeugnisses wird Artikel 1 der ursprünglichen Fassung der Spezifikation aufgeführt:

„Artikel 1

Es handelt sich um ein weites Gebiet mit einer Fläche von 400 000 ha, das aus tektonischen Gräben (Mirandela-Vilariça), tiefen Erosionstälern (Baixo-Coa, Sabor und Oberdouro) und Hochebenen mit Höhen zwischen 600 und 800 m besteht. Das Gelände verleiht dem Gebiet einzigartige klimatische Bedingungen. Das Klima reicht von subatlantisch-mediterran bis hin zu semiarid-mediterran, wenn man sich in östlicher Richtung entlang des Douro bewegt, wobei der kontinentale Einfluss zu nimmt, je mehr man sich den Hochebenen nähert.

Es handelt sich um ein Gebiet, das aufgrund klimatischer und topografischer Bedingungen eine große Kulturpflanzenvielfalt aufweist. Sie zeichnet sich durch Reblandschaften, ausgedehnte Olivenanbauflächen, Flächen mit Oliven- sowie Mandelbäumen, regenabhängigen Anbau von Getreide (Schwarzbrache und Getreide) und verschiedene Nutzpflanzen aus. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen kein Wasser für die Bewässerung zur Verfügung steht, oder um die fruchtbarsten Täler (Mirandela und Vale da Vilariça). Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Oliven- und Weinanbaus konzentriert sich die Landwirtschaft vor allem auf diesen Bereich.

Demgegenüber stellt die Haltung der Schafherden der Rasse Churra da Terra Quente, die in diesem Gebiet gezüchtet werden und deren besondere Eigenschaften für das Gebiet gut geeignet sind, die primäre Tätigkeit im Bereich der Tierhaltung dar. Die Schafe ernähren sich im Wesentlichen auf Weiden und Auen. Die Weiden bestehen aus Berggebieten, Brachland und weiten, unbewirtschafteten Flächen, auf denen die Grasdecke grob und spärlich ist.

„Es ist jedoch nicht genügend Gras vorhanden, weswegen Auen und Sekundärfutterpflanzen verwendet werden müssen — Roggen, Gerste, Rüben, Linsen und Blätter von Bäumen wie Esche, Ulme, Eiche, Mandel- und Olivenbäumen und sogar Reben aus dem geografischen Gebiet.“ Hier befindet sich das Dauergrünland der Schafe. Fast das ganze Jahr über verbringen die Schafe die Nacht in Gehegen oder Ställen auf dem Agrarland.

Diese Mischung aus Bergland, Trockenplateaus und strahlendem Himmel im Zusammenspielt mit den besonderen Umweltbedingungen der Region trägt mit den traditionellen Anbaumethoden zu den besonderen Merkmalen der Milch bei, die von den Schafen der Churra da Terra Quente (Terrincha) erzeugt wird.

Wenn die Milch von der örtlichen Bevölkerung, die ihr Know-how von Generation zu Generation weitergegeben hat, mit Sachkenntnis und Expertise verarbeitet wird, entsteht aus ihr ein Käse mit unvergleichlicher Einzigartigkeit.“

wurde durch folgende Fassung ersetzt:

„Die Qualität von ‚Queijo Terrincho‘ ist ausschließlich auf die natürlichen und menschlichen Faktoren zurückzuführen, die mit dem abgegrenzten geografischen Gebiet zusammenhängen.

Es gibt Berichte, die die Verbreitung der Schafkäseproduktion mit mittelalterlichen christlichen Klöstern in dieser Region und anderswo in Verbindung bringen. Der beste Beweis für die Herkunft dieses Käses ist vielleicht die Tatsache, dass das Gebiet aus der die Schafsrasse stammt, nämlich dem Vilariça-Tal in der Region Terra Quente Transmontana, und genauer gesagt die Quinta da Terrincha, der Rasse ihren alternativen Namen, „Terrincha“, gab und auch dem Käse seinen Namen, nämlich „Terrincho“, verlieh. Dies zeigt, dass es in diesem Untergebiet eine Konvergenz natürlicher und menschlicher Faktoren gibt, die das gesamte Erzeugungsgebiet kennzeichnen.

Die Terra Quente Transmontana und das obere Douro-Tal, die Gebiete, in denen sich das abgegrenzte geografische Gebiet befindet, beherbergten zunächst die Badana-Rasse, eine sehr widerstandsfähige und gut angepasste Schafrasse. Durch Kreuzung mit Mondegueiro-Rassen ging aus dieser Rasse gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Rasse Churra da Terra Quente hervor. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts gilt sie als vollständig verbreitet. Die Rasse ist daher widerstandsfähig, gut an die Region angepasst und relativ fruchtbar, was sich auch darin widerspiegelt, dass oft Zwillinge geboren werden. Da es sich um eine Rasse handelt, die in erster Linie zur Milcherzeugung genutzt wird, liefert sie nur wenig Fleisch und wird mit der Käseherstellung in der Region assoziiert.

Die Region ist durch hügelige Hochebenen, mit einigen Steilhängen und sauren, wenig fruchtbaren Böden und einigen wenigen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden können, gekennzeichnet. Die Niederschläge, die sich auf die Wintermonate konzentrieren, werden während des langen, trockenen Sommers vollständig genutzt. Dies bedeutet, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln nicht konstant ist, da die Ressourcen im Frühjahr in Fülle vorhanden sind, wohingegen der Sommer von Knappheit geprägt ist.

Diese Bedingungen wirken sich stark auf die Verteilung der Kulturpflanzen in der Region aus, begünstigen traditionelle, extensive Produktionssysteme und führen dazu, dass die Milch der auf diese Weise gezüchteten Schafe der Churra da Terra Quente so beschaffen ist, dass daraus bei Verarbeitung durch die einheimische Bevölkerung unter Nutzung ihrer überlieferten Fähigkeiten und ihres Know-hows ein sehr charakteristischer Käse erzeugt wird, der sich bewährt hat.

Das milde Aroma und der milde Geschmack, die stärker und intensiver werden, je länger der „Queijo Terrincho“ reift, ergeben sich somit aus den Eigenschaften der verwendeten reinen Rohmilch. Diese hängen eng mit der Schafrasse und der typischen Vegetation des Berggebiets und der Auen zusammen, die einen wesentlichen Teil des Futtermittels der in dem abgegrenzten geografischen Gebiet gezüchteten Schafe ausmachen.

Die feste und einheitliche Textur, die Farbe und das leicht ölige Aussehen des Teigs sind das Ergebnis eines handwerklichen Herstellungsprozesses, der auf dem Wissen der örtlichen Bevölkerung beruht. Dies bezieht sich insbesondere auf die Art und Weise, wie der Bruch zu bearbeiten ist, sodass die Molke abtropft und eine kompakte Masse entsteht.

Der Reifungsprozess findet in natürlichen Reifungsanlagen in kontrollierter Umgebung unter folgenden Bedingungen statt:

Reifung

„Queijo Terrincho“

„Queijo Terrincho“Velho

Temperatur (°C)

5-12

8-14

Feuchtigkeit (%)

80-90

75-85

Mindestdauer (Tage)

30

90

Die Aufrechterhaltung dieser Bedingungen und die gebührende Vorsicht während des gesamten Prozesses — insbesondere beim Waschen des Käses, dessen Häufigkeit vom Aussehen der Rinde abhängt, die stets glatt und sauber sein muss, — beruhen auf lokalem Know-how und sind ausschlaggebend dafür, dass der Teig des hergestellten Käses die gewünschten Textur, Farbe und Aussehen aufweist.

Das lokale Wissen zeigt sich auch bei der Anwendung traditioneller Lagerungstechniken im Zusammenhang mit länger gereiftem Käse, durch die das Erzeugnis länger aufbewahrt werden kann, ohne dass seine charakteristischen Merkmale beeinträchtigt werden. Dies trifft auch auf die Praxis zu, bei der die Rinde mit Paprikapaste — einer halbfesten Mischung aus Paprika und Tresterbrand oder Paprika und nativem Olivenöl, welche beide lokal in traditionellen Brennereien oder in Olivenölmühlen hergestellt werden, — bestrichen wird, sowie auf die Lagerung, bei der der Käse in Olivenöl eingelegt wird, nachdem die Rinde entfernt und der Käse in Stücke geschnitten wurde.

Was den Zusammenhang zwischen menschlichen Faktoren und dem Endprodukt betrifft, so wird der „Queijo Terrincho“ als traditionelles Erzeugnis der Region Trás-os-Montes betrachtet, wobei die Produktionsmethoden und Lagerungstechniken von einer Generation zur nächsten weitergegeben wurden und noch heute angewendet werden.“

Der Wortlaut von Artikel 1 der ursprünglichen Spezifikation wurde umformuliert, um die natürlichen Faktoren, wie die Boden- und Klimaverhältnisse, die menschlichen Faktoren und das lokale Know-how, genauer zu beschreiben. Dies sind die Merkmale des geografischen Gebiets, die dem Erzeugnis seine Besonderheit verleihen. Im Text wird erläutert, wie sich die Merkmale des geografischen Gebiets auf die hervorgehobenen besonderen Merkmale des Erzeugnisses auswirken, und ausgeführt, dass die Qualität von „Queijo Terrincho“ ausschließlich auf die natürlichen und menschlichen Faktoren zurückzuführen sei, die mit dem abgegrenzten geografischen Gebiet verbunden sind.

Der Text wurde umformuliert, um den Bestimmungen für die Abfassung des Einzigen Dokuments gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, insbesondere in Bezug auf Punkt 5 (Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet), Rechnung zu tragen, da es von wesentlicher Bedeutung ist, dass das Einzige Dokument eine gründliche und kohärente Erläuterung der Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs enthält, was beim ursprünglichen Text nicht der Fall war.

Sonstiges

Die Verwendung des Logos des Erzeugnisses wurde verbindlich vorgeschrieben.

EINZIGES DOKUMENT

„QUEIJO TERRINCHO“

EU-Nr.: PDO-PT-0218-AM01 — 19.9.2016

g.g.A. () g.U. (X)

1.   Name(n)

„Queijo Terrincho“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Portugal

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.3. Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

„Queijo Terrincho“ bezeichnet den gereiften Käse, der durch langsames Abtropfen des Bruchs gewonnen wird. Der Bruch entsteht, indem die Rohmilch der Churra da Terra Quente-Mutterschafe durch Hinzufügung von Lab tierischen Ursprungs dickgelegt wird. „Queijo Terrincho“ hat eine Mindestreifezeit von 30 Tagen. Wenn der Käse mindestens 90 Tage gereift ist, wird die Ursprungsbezeichnung „Queijo Terrincho“ als Velho (gereift) bezeichnet.

Die wichtigsten Merkmale werden nachstehend aufgeführt:

Merkmale des „Queijo Terrincho“ und des „Queijo Terrincho“Velho

Käse

„Queijo Terrincho“

„Queijo Terrincho“Velho

Form

Flacher, regelmäßiger Zylinder (Scheibe), in der Mitte leicht konkav, ohne klare Kanten

Flacher, regelmäßiger Zylinder (Scheibe), leicht konvex in der Mitte, mit unebenen Kanten

Höhe

3,0-6,0 cm

2,0-6,0 cm

Gewicht

0,7-1,1 kg

0,5-1,0 kg

Durchmesser

12-20 cm

10,0-18,0 cm

Gewicht (Lunchbox-Größe)

0,35-0,55 kg

0,25-0,45 kg

Durchmesser (Lunchbox-Größe)

8,0-12,0 cm

5,0-10,0 cm

Rinde

Weich, ganze Rinde, wohl geformt, glatt, überall hellstrohgelb

Hart, ganze Rinde, gut geformt, rot, manchmal grobe Textur

Teig

Textur

Dicht und gleichmäßig, leicht buttrig und verliert manchmal seine Form, wenn er geschnitten wird (halbweich)

Dicht und gleichmäßig, wohl geformt, nicht buttrig und behält seine Form, wenn er geschnitten wird (hart)

Aussehen

Leicht cremig, mit wenigen Löchern

Nicht sehr cremig, mit wenigen Löchern

Farbe

Gleichmäßig weiß

Gelblich

Aroma und Geschmack

Intensiver Geruch, mild und sauber, nicht sehr scharf

Kräftig, mit ausgewogenem Mix verschiedener Gerüche

Fett (in Trockenmasse) %

25-50

35-60

Feuchtigkeit (in fettfreien Feststoffen) %

35-60

20-55

„Queijo Terrincho“ und „Queijo Terrincho“Velho werden als ganzer Rindenkäse, geschnitten oder in vorverpackten Portionen angeboten.

„Queijo Terrincho“Velho kann darüber hinaus mit einer Beschichtung aus Paprikapaste oder in Stücke geschnitten und in nativem Olivenöl eingelegt zum Verkauf angeboten werden.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Die Schafe ernähren sich in erster Linie auf Weideflächen auf Berggebieten, Brachflächen und weiten, unbewirtschafteten Flächen, auf denen die Grasdecke grob und spärlich ist, sowie auf Auen oder Naturweiden innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets.

Da es nicht genügend Gras gibt, müssen Sekundärfutterpflanzen wie Roggen, Gerste, Hafer, Rüben, Linsen und Blattwerk von Bäumen, wie Esche, Ulme, Eiche, Mandel- und Olivenbäumen und sogar Reben aus dem geografischen Gebiet bereitgestellt werden.

Es werden auch andere Futtermittel verwendet, wie Stroh und Heu, Herbst-/Winterfutterpflanzen (Hafer, Wicke, Roggen und gelbe Lupine) und Frühjahrsfutterpflanzen (Mais und Sorghum), die im landwirtschaftlichen Betrieb oder von anderen Schafhaltern aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt werden.

Das gesamte Futter der Schafe stammt aus dem geografischen Gebiet. Nur bei Knappheit ist die Verwendung von Futtermitteln aus anderen Regionen zulässig, darf aber nicht mehr als 50 % der Trockenmasse pro Jahr betragen. Dieses Futtermittel ist gleichwertig und hat die gleiche Zusammensetzung wie das Futtermittel aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet, sodass die Eigenschaften des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt werden.

Es werden Speisesalz mit einem Gewichtsanteil zwischen 15 und 20 % des Käses und Lab tierischen Ursprungs verwendet.

Die reine Rohmilch der Churra-da-Terra-Quente-Mutterschafe muss folgende physikalisch-chemischen Eigenschaften aufweisen:

Säuregehalt (ml Na OH N\1)

25-30

pH-Wert

6,5-6,6

Dichte (bei 20 °C)

1036-1038

Fettgehalt (g/100 g)

8,5

Proteingehalt (g/100 g)

6,4-6,6

Gesamtstickstoffgehalt (%)

1,0-1,1

Stickstoff ohne Kasein (%)

0,2-0,3

Die Paprika, das Olivenöl und der Tresterbrand, die zur Herstellung der Paprikapaste verwendet werden, stammen aus der abgegrenzten geografischen Region.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Milcherzeugung und die Käseherstellung, einschließlich der Reifung, müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die langfristige Lagerung des Erzeugnisses ist bei einer Temperatur von mindestens –11 °C zulässig.

Das Schneiden und Verpacken muss innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets erfolgen, um die Unversehrtheit des Erzeugnisses zu wahren und die Merkmale sicherzustellen, die ihm seinen besonderen Charakter verleihen. Wenn wiederholt oder über einen längeren Zeitraum mit dem Käse hantiert wird, kann dieser Charakter verfälscht werden.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Neben dem nachstehenden Logo des Erzeugnisses muss das Produktetikett folgende Aufschrift tragen: ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — Denominação de Origem Protegida‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — geschützte Ursprungsbezeichnung] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — DOP‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — g.U.] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — Denominação de Origem Protegida VELHO‘ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — geschützte Ursprungsbezeichnung VELHO] oder ‚QUEIJO TERRINCHO‘ — DOP VELHO“ [‚QUEIJO TERRINCHO‘ — g.U. VELHO].

Image 1

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Gebiet, in dem das Erzeugnis hergestellt und gereift wird, ist beschränkt auf die Kreise Mogadouro, Alfândega da Fé, Torre de Moncorvo, Freixo de Espada à Cinta, Mirandela, Vila Flor, Carrazeda de Ansiães und Macedo de Cavaleiros (mit Ausnahme der Gemeinden Edroso, Espadanedo, Ferreira, Murçós und Soutelo de Mourisco), São João da Pesqueira (mit Ausnahme der Gemeinden Riodades und Paredes da Beira) und Vila Nova de Foz Côa und auf die Gemeinden Rio Torto, São Pedro de Veiga de Lila, Veiga de Lila, Valpaços, Vales und Possacos im Kreis Valpaços, den Gemeinden Longroiva, Fonte Longa, Poço do Canto und Meda im Kreis Meda und die Gemeinden Escalhão, Vilar de Amargo, Algodres und Mata de Lobos im Kreis Figueira de Castelo Rodrigo.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Die Qualität von „Queijo Terrincho“ ist ausschließlich auf die natürlichen und menschlichen Faktoren im Zusammenhang mit dem abgegrenzten geografischen Gebiet zurückzuführen.

Es gibt Berichte, die die Verbreitung der Schafkäseproduktion mit mittelalterlichen christlichen Klöstern in dieser Region und anderswo in Verbindung bringen. Der beste Beweis für die Herkunft dieses Käses ist vielleicht die Tatsache, dass das Gebiet aus der die Schafsrasse stammt, nämlich das Vilariça-Tal in der Region Terra Quente Transmontana, und genauer gesagt die Quinta da Terrincha, der Rasse ihren alternativen Namen, „Terrincha“, gab und auch dem Käse seinen Namen, nämlich „Terrincho“, verlieh. Dies zeigt, dass es in diesem Untergebiet eine Konvergenz natürlicher und menschlicher Faktoren gibt, die das gesamte Erzeugungsgebiet kennzeichnen.

Die Terra Quente Transmontana und das obere Douro-Tal, die Gebiete, in denen sich das abgegrenzte geografische Gebiet befindet, beherbergten zunächst die Badana-Rasse, eine sehr widerstandsfähige und gut angepasste Schafrasse. Durch Kreuzung mit Mondegueiro-Rassen ging aus dieser Rasse gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Rasse Churra da Terra Quente hervor. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts gilt sie als vollständig verbreitet. Die Rasse ist daher widerstandsfähig, gut an die Region angepasst und relativ fruchtbar, was sich auch darin widerspiegelt, dass oft Zwillinge geboren werden. Da es sich um eine Rasse handelt, die in erster Linie zur Milcherzeugung genutzt wird, liefert sie nur wenig Fleisch und wird mit der Käseherstellung in der Region assoziiert.

Die Region ist durch hügelige Hochebenen, mit einigen Steilhängen und sauren, wenig fruchtbaren Böden und einigen wenigen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden können, gekennzeichnet. Die Niederschläge, die sich auf die Wintermonate konzentrieren, werden während des langen, trockenen Sommers voll genutzt. Dies bedeutet, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln nicht konstant ist, da die Ressourcen im Frühjahr in Fülle vorhanden sind, wohingegen der Sommer von Knappheit geprägt ist.

Diese Bedingungen wirken sich stark auf die Verteilung der Kulturpflanzen in der Region aus, begünstigen traditionelle, extensive Produktionssysteme und führen dazu, dass die auf diese Weise gezüchteten Schafe der Churra da Terra Quente Milch erzeugen, deren Merkmale so beschaffen sind, dass daraus bei Verarbeitung durch die einheimische Bevölkerung unter Nutzung ihrer überlieferten Fähigkeiten und ihres Know-hows ein sehr charakteristischer Käse erzeugt wird, der sich bewährt hat.

Das milde Aroma und der milde Geschmack, die stärker und intensiver werden, wenn der „Queijo Terrincho“ reift, ergeben sich somit aus den Eigenschaften der verwendeten reinen Rohmilch und hängen eng mit der Schafsrasse und der typischen Vegetation der Berge und Auen zusammen, die einen wesentlichen Teil des Futtermittels der in dem abgegrenzten geografischen Gebiet gezüchteten Schafe ausmachen.

Die feste und einheitliche Textur, die Farbe und das leicht ölige Aussehen des Teigs sind das Ergebnis eines handwerklichen Herstellungsprozesses, der auf dem Wissen der örtlichen Bevölkerung beruht. Dies bezieht sich insbesondere auf die Art und Weise, wie der Bruch zu bearbeiten ist, sodass die Molke abtropft und eine kompakte Masse entsteht.

Der Reifungsprozess findet in natürlichen Reifungsanlagen in kontrollierter Umgebung unter folgenden Bedingungen statt:

Reifung

„Queijo Terrincho“

„Queijo Terrincho“ Velho

Temperatur (°C)

5-12

8-14

Feuchtigkeit (%)

80-90

75-85

Mindestdauer (Tage)

30

90

Die Aufrechterhaltung dieser Bedingungen und die gebührende Vorsicht während des gesamten Prozesses — insbesondere beim Waschen des Käses, dessen Häufigkeit vom Aussehen der Rinde abhängt, die stets glatt und sauber sein muss, — beruhen auf lokalem Know-how und sind ausschlaggebend dafür, dass der Teig des hergestellten Käses die gewünschte Textur, Farbe und das gewünschte Aussehen aufweist.

Das lokale Wissen zeigt sich auch bei der Nutzung traditioneller Lagerungstechniken im Zusammenhang mit länger gereiftem Käse, durch die das Erzeugnis länger aufbewahrt werden kann, ohne dass seine charakteristischen Merkmale beeinträchtigt werden. Dies trifft auch auf die Praxis zu, bei der die Rinde mit Paprikapaste — einer halbfesten Mischung aus Paprika und Tresterbrand oder Paprika und nativem Olivenöl, welche beide lokal in traditionellen Brennereien oder in Olivenölmühlen hergestellt werden, — bestrichen wird, sowie auf die Lagerung, bei der der Käse in Olivenöl eingelegt wird, nachdem die Rinde entfernt und der Käse in Stücke geschnitten wurde.

Was den Zusammenhang zwischen menschlichen Faktoren und dem Erzeugnis betrifft, so gilt „Queijo Terrincho“ als traditionelles Produkt der Region Trás-os-Montes, und die Herstellungs- und Lagerungstechniken wurden von Generation zu Generation weitergegeben und werden auch heute noch angewandt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

https://tradicional.dgadr.gov.pt/images/prod_imagens/queijos/docs/CE_Qj_Terrincho.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/19


Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

(2020/C 186/04)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der eAmbrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

EINZIGES DOKUMENT

TOMME DE SAVOIE

EU-Nr.: PGI-FR-0177-AM03 — 10.1.2020

g. U. () g. g. A. (X)

1.   Name(n)

„Tomme de Savoie“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.3. Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Das Erzeugnis „Tomme de Savoie“ ist ein Käse aus gepresstem, nicht gebranntem Bruch, erzeugt aus Kuhmilch, die in rohem oder thermisiertem Zustand verarbeitet wird. Die Mindestreifezeit beträgt ab dem Zeitpunkt des Einlabens bis zum Verlassen der Reifungskeller 30 Tage.

Er hat die Form eines flachen Zylinders und misst 18 bis 21 cm im Durchmesser, bei einer Höhe zwischen 5 und 8 cm. Sein Gewicht liegt zwischen 1,2 und 2 kg. Er kann auch eine kleinere Größe haben, verfügt aber über die gleichen organoleptischen Eigenschaften. In diesem Fall beträgt seine Höhe maximal 8 cm, und sein Gewicht kann zwischen 400 und 900 g variieren.

Die Rinde ist glatt bis leicht uneben, von grauer bis weißlich grauer Farbe, und auf ihr können sich sekundäre Schimmelpilze entwickeln.

Der Käse ist halbfest, von weißer bis gelber Farbe. Er hat kleine Löcher. Sein Geschmack ist kräftig und leicht salzig, manchmal mit einem Unterton von Säure und einem pikanten Unterton.

Der Käse hat einen Mindestfettgehalt von 9 % des Gesamtgewichts und einen Trockensubstanzgehalt von mindestens 45 %.

Der Salzgehalt beträgt 1,2 bis 2 %.

Der Käse „Tomme de Savoie“ wird in den folgenden Formen vermarktet: als Ganzes, am Stück: in Portionen oder in Scheiben, in abgepackten Verkaufseinheiten: in Portionen oder in Scheiben.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Die verschiedenen Arten von zugelassenen Futtermitteln sind:

Raufutter (Gras, Heu, Grummet, Grünmais, Sorghum, Stroh, Zwischenkulturen),

Maiskolben, Maisfeuchtgetreide, zugelassen ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. Mai, und

Trockenfutter, getrocknete Luzerne, getrocknete Rübenschnitzel und Futterrüben, die sauber und unverdorben ausgeteilt werden müssen.

Die folgenden Ergänzungsfutter und Zusatzstoffe:

Getreidekörner und deren Produkte (Kleie, Grießkleie, Mehl, getrocknete Treber); die Getreidekörner können durch Inertisierung konserviert sein,

Körner und Futterkuchen von Ölsaat und Eiweißpflanzen,

die Nebenprodukte: Eiweißkonzentrat aus der Luzerne, Nicht-Protein-Stickstoff (Nebenprodukte der Stärkegewinnung oder der Hefeverarbeitung), Harnstoff < 3 % im Ergänzungsfutter und

Melasse und Pflanzenöl, Mineralstoffe, Vitamine, Spurenelemente und natürliche Pflanzenextrakte.

Die Verwendung von im Betrieb produzierter Molke ist innerhalb von maximal 24 Stunden zugelassen.

Für das Futter für milchgebende Kühe gilt:

100 % des Raufutters stammen aus dem geografischen Gebiet und

Trockenfutter, Maiskolben, Maisfeuchtgetreide und Futterrüben, die nicht aus dem geografischen Gebiet stammen, sind auf eine Menge von 4 kg Trockenmasse pro milchgebender Kuh im Tagesdurchschnitt pro Jahr beschränkt.

Diese Grenzwerte ermöglichen es sicherzustellen, dass der Großteil der von den Milchkühen aufgenommenen Trockenmasse aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet stammt. Somit verbessern sie den Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen Ursprung.

Bei hofeigener Erzeugung stammt die für den Käse „Tomme de Savoie“ verwendete Milch von einer Milchviehherde, die zu mindestens 75 % aus Kühen der Rassen Abondance, Montbéliard und Tarenteser besteht.

Beim Verarbeiter stammt die für dessen Erzeugung gesammelte Milch aus einer Milchviehherde, die insgesamt zu mindestens 75 % aus Kühen der Rassen Abondance, Montbéliard und Tarenteser besteht.

Die Wahrung der Tradition der Aufzucht der traditionellen Rassen Abondance, Montbéliard und Tarenteser ist gerechtfertigt, da diese ihre Fähigkeit zur Anpassung an die physischen und klimatischen Umgebungsbedingungen unter Beweis gestellt haben: eine an das Weiden auf abschüssigen Wiesen angepasste Morphologie, Temperaturtoleranz, eine Fähigkeit zur Verwertung von Weidegras im Sommer und von Trockenfutter im Winter.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die im abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden müssen

Die Arbeitsgänge der Milchproduktion, Verarbeitung und Reifung erfolgen im geografischen Gebiet.

Dass die für die Erzeugung des Käses „Tomme de Savoie“ bestimmte Milch im geografischen Gebiet erzeugt wird, ist durch die Reichhaltigkeit der Futterressourcen der Region, die bei der Erzeugung des Käses verwertet werden, gerechtfertigt.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Kennzeichnung der Käse, die von der geschützten geografischen Angabe „Tomme de Savoie“ profitieren, muss die folgenden Regeln befolgen:

Die Bezeichnung „Tomme de Savoie“ wird auf allen Verpackungen im gleichen Sichtfeld angebracht wie das g. g. A.-Zeichen der Europäischen Union.

Der Erzeuger, der Affineur oder der Vorverpacker ist verpflichtet, seinen Namen und seine Adresse anzubringen.

Der Name der Zertifizierungsstelle muss angegeben werden.

Jeder Käse, der unter dem Namen der geografischen Angabe vermarktet wird, muss auf der Vorder- oder Rückseite den Hinweis auf die geografische Herkunft tragen, gemäß dem von der Vereinigung definierten Format. Diese Kennzeichnung gilt nicht für den Käse, der vom landwirtschaftlichen Erzeuger oder Käseerzeuger direkt an den Verbraucher vertrieben wird.

Darüber hinaus kann bei der Kennzeichnung, auf den Rechnungen und den Geschäftsunterlagen der Begriff „klein“ angegeben werden, wenn es sich um kleinformatigen Käse handelt, doch er darf nicht an den Namen „Tomme de Savoie“ angehängt werden, noch darf er direkt über diesem Namen stehen.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst die Departements Savoie und Haute-Savoie vollständig sowie die folgenden Gemeinden der Departements Ain und Isère.

Departement Ain: Anglefort, Béon, Billiat, Ceyzérieu, Chanay, Corbonod, Cressin-Rochefort, Culoz, Flaxieu, Injoux-Génissiat, Lavours, Léaz, Massignieu-de-Rives, Parves et Nattages, Pollieu, Saint-Martin-de-Bavel, Seyssel, Surjoux-Lhôpital, Talissieu, Valserhône, Villes, Virignin, Vongnes.

Departement Isère: Entre-deux-Guiers, Miribel-les-Échelles, Saint-Christophe-sur-Guiers, Saint-Pierre-de-Chartreuse, Saint-Pierre d’Entremont.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Die Verbindung zwischen dem Erzeugnis „Tomme de Savoie“ und seinem geografischen Ursprung beruht auf seiner spezifischen Qualität.

Die natürliche Umgebung des Käses „Tomme de Savoie“ bietet eine breite Vielfalt an Bodensubstraten, die einem homogenen Gebirgsklima ausgesetzt sind.

Im Hinblick auf sein Terrain und seine geologischen Merkmale ist das geografische Gebiet des Erzeugnisses „Tomme de Savoie“ sehr vielfältig. Das Terrain hat zum größten Teil eine Höhe zwischen 200 und 2 500 m mit typischen Böden, die sowohl aus vormaligen kristallinen Massiven als auch aus Kalkmassiven entstanden sind.

Das Klima ist ein typisches Gebirgsklima: Die Winter sind lang und manchmal streng, die Sommer sind heiß. Außer in den tiefen Tälern der Maurienne und der Tarentaise, die insgesamt weniger regenreich sind, wird in dem geografischen Gebiet eine hohe jährliche Niederschlagsmenge von durchschnittlich 1 000 mm und am Fuße der Voralpenmassive von bis zu 1 500 mm gemessen. Die Niederschläge verteilen sich über das gesamte Jahr.

Das geografische Gebiet bildet aufgrund der Kombination von tiefen Böden und hohen, über das Jahr verteilten Niederschlagsmengen ein charakteristisches Grasland, das von hoher Qualität (Weiden und Mähwiesen mit einer reichen und vielfältigen Flora) geprägt ist.

Im Gebirgsvorland ist die Erzeugung von Getreide und Mais ebenfalls gut entwickelt.

Was die menschlichen Faktoren betrifft, ist der Käse „Tomme de Savoie“ der älteste der aus Savoyen stammenden Sorten. Er war lange Zeit ein Käse, der für den häuslichen Verzehr bestimmt war. Er stellte in der Ernährung der Landbevölkerung eine wichtige Proteinquelle dar.

Die verfügbare Menge an Milch hing stark von anderen Verwendungen der Milch vor allem als begehrter Fettlieferant ab. Die Bauern der Provinz Savoie erzeugten diesen Käse mit den Milchmengen, die übrig blieben.

Wie man den Käse „Tomme de Savoie“ entsprechend der Intensität der Entrahmung mit unterschiedlichem Fettgehalt antraf, konnte man ihn auch, abhängig von den Bauernhöfen, auf denen er erzeugt wurde, in verschiedenen Größen antreffen.

Der ursprünglich hausgemachte Käse wurde in der Folge auch in bestimmten Käsereien erzeugt.

Die Produktion von Milch für die Erzeugung des Käses „Tomme de Savoie“ beruht noch immer auf der Verwertung des umfangreich verfügbaren Grases im geografischen Gebiet, aber auch auf der Wahrung der Tradition der Aufzucht traditioneller Rassen: Abondance, Montbéliard und Tarenteser. Diese konnten ihre Fähigkeit zur Anpassung an die physischen und klimatischen Umweltbedingungen unter Beweis stellen: eine an das Weiden auf abschüssigen Wiesen angepasste Morphologie, Temperaturtoleranz, eine Fähigkeit zur Verwertung von Weidegras im Sommer und von Trockenfutter im Winter. Gefüttert werden die Milchkühe hauptsächlich mit Viehfutter und Getreide, die im geografischen Gebiet erzeugt werden.

In diesen Berggebieten hat sich ein speziell an die Umgebung angepasstes Fachwissen der Käseerzeugung entwickelt. Die in der Region eingesetzte Technik ist an die Eigenschaften der Milch angepasst, und die Käseerzeuger legen ein besonderes Augenmerk auf eine gewisse Reihe von Aspekten wie die Beimpfung der Milch, die Steuerung der mesophilen und thermophilen Floren und die Reifung.

Diese Technik ist das Ergebnis eines geteilten Fachwissens innerhalb einer Region, in der seit langer Zeit Presskäse erzeugt wird.

Die Reifung im Keller auf Holzplanken ermöglicht eine gute Entwicklung der Substanz und der Oberflächenflora, einschließlich des Mucor. Die Laibe werden dann mindestens einmal pro Woche gewendet, sodass durch die Berührung die „Härchen“ geglättet werden können.

Der Käse „Tomme de Savoie“ besteht aus roher oder thermisierter Kuhmilch und gepresstem, nicht gebranntem Bruch.

Er zeichnet sich aus durch seine relativ kleine, flache Zylinderform, seine glatte bis leicht unebene Rinde, seine graue bis weißlich graue Farbe und seinen herzhaften und leicht salzigen Geschmack, manchmal mit einem Unterton von Säure und einem pikanten Unterton.

Dadurch, dass in dem geografischen Gebiet ausreichend Raufutter und Getreide für die Milchproduktion erzeugt und gleichzeitig extensive Erzeugungsverfahren beibehalten werden, ist eine abwechslungsreiche Ernährung der Tiere sichergestellt.

Bei den Aufzuchtverfahren für Milchviehherden wird auf die Verwendung der äußerst vielfältigen lokalen Futterressourcen gesetzt, die die Umgebung des geografischen Gebiets bietet. Die Milchproduktion im geografischen Gebiet ermöglicht neben der optimalen Nutzung der Grasressourcen unter Wahrung der traditionellen Verfahren die Verwertung der Milch traditioneller Rassen. Lokale Rassen werden bevorzugt, da sie über 90 % des gesamten Viehbestandes ausmachen. Diese an das Klima und das Gebirgsrelief angepassten Rassen verfügen über die Fähigkeit, trotz der manchmal widrigen Bedingungen ihr gesamtes Erzeugungspotenzial auszuschöpfen, und führen die Vielfalt der konsumierten Flora durch die Milch in den Käse über.

Diese Milch, die dank einer speziellen Ernährung in großen Mengen produziert wird, eignet sich besser für die Käseerzeugung als die Milch anderer Rassen, die unter den gleichen Bedingungen gehalten werden. Sie verfügt über besondere Eigenschaften: Die nach der Zugabe von Lab erhaltene Masse ist fester und der Ertrag an Käse ist größer.

Eine Reihe von Studien haben den Einfluss der Ernährung und der Zusammensetzung der Futtermittel auf die Qualität der Milch hervorgehoben (zum Beispiel: Bugaud, C., Buchin, S., Hauwuy, A., Coulon, J. B., 2002. Texture et flaveur du fromage selon la nature du pâturage: cas du fromage d’Abondance (Geschmack und Textur des Käses je nach Weidetyp: der von der Rasse Abondance stammende Käse), INRA Prod. Anim., GIS AlpesJura. Dorioz, J. M., Fleury, Ph., Coulon, J. B., Martin, B., 2000. La composante milieu physique dans l’effet terroir pour la production fromagère: quelques réflexions à partir du cas des fromages des Alpes du Nord (Die Komponente physische Umgebung beim Einfluss des Gebiets auf die Käseerzeugung: einige Überlegungen im Fall der Käse aus den nördlichen Alpen). Courrier de l’environnement, GIS AlpesJura. Lucas, A, Hulin, S., Michel, V., Agabriel, C., Chamba, J. F., Rock, E., Coulon, J. B., 2006. Relations entre les conditions de production du lait et les teneurs en composés d’intérêt nutritionnel dans le fromage: étude en conditions réelles de production (Beziehungen zwischen den Bedingungen der Milchproduktion und dem Nährstoffgehalt des Käses: eine Studie unter realen Erzeugungsbedingungen). INRA Prod Anim, GIS AlpesJura). Letztere Studie, die sich auf den Käse „Tomme de Savoie“ konzentriert, betont die Bedeutung der Ernährung für den Gehalt an fettlöslichen Mikronährstoffen der Käse. Sie zeigt auch, dass das Fettsäureprofil der Milch und anschließend des Käses zunächst an die Beschaffenheit der Grundfutterration der Kühe gebunden ist.

Die für die Erzeugung verwendete Milch ist roh oder thermisiert, was die Existenz von natürlichen Floren, geschützt durch die schnellen Bearbeitungszeiten, garantiert. Diese vielfältige Flora trägt mit dazu bei, dass die typischen Merkmale des Erzeugnisses „Tomme de Savoie“ zum Ausdruck kommen.

Die Verwendung von roher oder thermisierter Milch ermöglicht die Wahrung der ursprünglichen Eigenschaften der Milch, insbesondere derjenigen, die auf der Ernährung beruhen, deren Vielfalt eines der Merkmale des geografischen Gebiets bildet.

Wie man den Käse „Tomme de Savoie“ entsprechend der Intensität der Entrahmung mit unterschiedlichem Fettgehalt antraf, konnte man ihn auch, abhängig von den Bauernhöfen, auf denen er erzeugt wurde, in verschiedenen Größen antreffen. Die verfügbare Menge an Milch hing stark von anderen Verwendungen der Milch vor allem als begehrter Fettlieferant ab. Die Bauern erzeugten diesen Käse mit den Milchmengen, die übrig blieben.

Um die historischen Eigenschaften des Erzeugnisses zu wahren, stellen die Käseerzeuger nach einer Technik mit gepresstem Bruch Käselaibe in unterschiedlichen Formaten her, die im Vergleich zu anderen Käsesorten der Region relativ klein sind und unterschiedliche Fettgehalte aufweisen.

Die Erzeugungsverfahren haben die Auswahl einer für die Erzeugung geeigneten Flora ermöglicht. Ihre Verwendung erlaubt den heutigen Erzeugern die Entwicklung des für den Käse charakteristischen Geschmacks. Die Reifung ermöglicht eine Weiterentwicklung dieser Geschmackseigenschaften.

Die Oberflächenflora, die hauptsächlich aus Mucor besteht, verleiht dem Käse „Tomme de Savoie“ sein charakteristisches graues Äußeres, das durch die Reifung auf Holz gefördert wird. Die Sorgfalt, mit der er bei der Reifung gewendet wird, trägt ebenfalls zur Bildung der für den Käse „Tomme de Savoie“ so charakteristischen Rinde bei, insbesondere durch das Glätten der „Härchen“ des Mucor.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-f5bec304-85e4-4ca2-b956-c784993548e1


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.


5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/23


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2020/C 186/05)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Hajós-Baja“

Referenznummer PDO-HU-A1388-AM02

Datum der Mitteilung: 15.2.2020

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Aufnahme neuer Weinarten in die Erzeugniskategorie „Wein“

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

II. Beschreibung der Weine

III. Spezifische önologische Verfahren

V. Höchstertrag

VI. Zugelassene Rebsorten

VII. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

b)

einschlägige Kapitel des Einzigen Dokuments:

Beschreibung des Weins/der Weine

Weinbereitungsverfahren — Spezifische önologische Verfahren

Weinbereitungsverfahren — Höchsterträge

c)

Mit der Erweiterung des Spektrums der Weinarten werden die Einzigartigkeit und Vielfalt der Weine aus Hajós-Baja besser zum Ausdruck gebracht und valorisiert. Weine aus der Spätlese sind kräftig und weisen einen der Herstellungs- und Reifungsmethode entsprechenden Charakter auf. Sie können auch Restzucker enthalten. Premiumweine sind Weine von höchster Qualität, mit komplexen Aromen, einem runden und reichen Geschmack, von einer charakteristischen intensiven Fruchtigkeit. In vielen Fällen können die für getrocknete Früchte und Konfitüren typischen Geschmacksnoten und Aromen auftreten, oft mit intensiv würzigem Charakter, dominiert von den für die Reifung in Holzfässern und Flaschen typischen Aromen. Die Eisweine sind voll und haben aufgrund ihres Restzucker-, Säure- und Alkoholgehalts einen süßen Geschmack.

2.   Änderung der organoleptischen Beschreibung der bestehenden Weine und Anpassung an die neu einzuführenden Weinarten

a)

einschlägiges Kapitel der Produktspezifikation:

II. Beschreibung der Weine

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Beschreibung des Weins/der Weine

c)

Mit den neuen Weinarten wird das Sortiment von Hajós-Baja erheblich erweitert, die organoleptische Beschreibung der bestehenden Weinarten sollte daher ebenfalls geändert werden.

3.   Änderung der Analyseparameter von Schaumwein

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

II. Beschreibung der Weine

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Beschreibung des Weins/der Weine

c)

Die derzeit gültige Regelung wird den geltenden Rechtsnormen angepasst.

4.   Streichung der Spalte für den maximalen Gesamtalkoholgehalt aus den Analyse-Anforderungen

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

II. Beschreibung der Weine

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Beschreibung des Weins/der Weine

c)

Die frühere Regelung ist gegenstandslos, da der natürliche Gesamtalkoholgehalt der Weine aufgrund des Klimawandels seit einigen Jahren höher ist. Die Streichung hat keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Weine.

5.   Erweiterung der abgegrenzten Gebiete um Flächen I. Und II. Klasse gemäß dem Weinbaukataster von Bácsszentgyörgy

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

IV. Abgegrenztes Gebiet

VIII. Weitere Voraussetzungen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Abgegrenztes geografisches Gebiet

Weitere Voraussetzungen

c)

Teile der Gemarkung der Gemeinde Bácsszentgyörgy fügen sich an die Weinbaugemeinden Csátalja und Dávod. Die Gemeinde verfügt über eine — dem Weinbaukataster zugeordnete — Fläche von 6,8109 ha, und es sind zwei vereinfachte Steuerlager in Betrieb. Die Gegebenheiten des Gebiets entsprechen der Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugungsgebiet und dem Erzeugnis mit der g. U. Hajós-Bajai. Der Weinbau ist Teil der traditionellen Wirtschaftstätigkeit der Gebietsansässigen.

6.   Erweiterung des Verzeichnisses der zugelassenen Rebsorten für Wein um die Sorte Generosa

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VI. Zugelassene Rebsorten

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

wichtigste Rebsorten

c)

Die Sorte Generosa ist eine winterharte, gegenüber Krankheiten resistente, leicht anbaubare Rebsorte, aus der ein frischer, modischer Wein hergestellt werden kann. Diese Sorte wird in jüngster Zeit zunehmend in unserer Weinregion angebaut, derzeit auf einer Fläche von 12,4 Hektar.

7.   Erweiterung des Verzeichnisses der für Schaumwein zugelassenen Rebsorten

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VI. Zugelassene Rebsorten

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

wichtigste Rebsorten

c)

Diese Rebsorten werden in dem Weinbaugebiet traditionell für die Schaumweinherstellung verwendet. Der Grundwein für Schaumwein mit harmonischen Bestandteilen weist einen der Farbe (weiß, z. B. Chardonnay, rosé, z. B. Kékfrankos, rot, z. B. Kékfrankos) entsprechenden eleganten und angenehmen Geschmack und Bouquet sowie einen relativ hohen Säuregehalt auf. Nach der Flaschengärung zeigt stark moussierender Schaumwein seinen Reichtum an Duftstoffen und Sekundäraromen. Bei der Herstellung von Schaumwein mit Muskatelleraroma (Cserszegi fűszeres) wird der von neutraler Fülle geprägte Geschmack durch die für die Rebsorte und das Erzeugungsgebiet typischen Duftstoffe und Aromen ergänzt.

8.   Streichung von Buchstabe c der Kennzeichnungsvorschriften (formale Anforderung für die Verwendung von Angaben)

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VIII. Weitere Voraussetzungen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Weitere Voraussetzungen

c)

Beim Weinkauf ist es vor allem der Name der Rebsorte, der für die Verbraucher zählt. Daher glauben wir, dass der Verkauf durch die Streichung von Buchstabe c der Kennzeichnungsvorschriften gefördert würde.

9.   Streichung von Buchstabe b der Aufmachungsregeln (nur für den Verkauf von Glasflaschen)

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VIII. Weitere Voraussetzungen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Weitere Voraussetzungen

c)

Die Entwicklung der modernen Verpackungstechnologien ermöglicht den Weinbaubetrieben die Verwendung von Bag-in-Boxen von 3, 5 oder 10 Liter, in denen der Wein unter Wahrung der Qualität vertrieben werden kann.

10.   Streichung des Punktes betreffend die Benennung der zuständigen örtlichen Weinbewertungskommission und des Teils betreffend ihre Arbeitsweise sowie des Teils betreffend den Umfang der Kontrollen durch die Kontrollbehörde

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VIII. Weitere Voraussetzungen

IX. Kontrollen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Das Einzige Dokument wird von der Änderung nicht berührt.

c)

Die Tätigkeit der örtlichen Bewertungskommission für Wein erschwert die Vermarktung der Weine durch die Erzeuger, da sie sie verzögert. Es ist auch schwierig, die technischen und finanziellen Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Kommission zu schaffen, und der Kommission fehlt daher die Flexibilität, um den Klassifizierungserfordernissen der Weinbaubetriebe gerecht zu werden.

11.   Streichung der Verpflichtung, auf der Grundlage des Protokolls des zuständigen örtlichen Bewertungsausschusses für Wein einen Beschluss des Sekretärs zu fassen

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

VIII. Weitere Voraussetzungen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Das Einzige Dokument wird von der Änderung nicht berührt.

c)

Die örtliche Weinbewertungskommission ist nicht in der Weinbauregion tätig, weshalb wir die Streichung fordern.

12.   Ernennung des Vorsitzenden der Weinbaugemeinschaft, der für die Durchführung der Kontrollen im Hinblick auf die Aufteilung der Aufgaben der Weinbaugemeinschaft zuständig ist

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

X. Aufteilung der Aufgaben der Weinbaugemeinschaft

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Das Einzige Dokument wird von der Änderung nicht berührt.

c)

Im Fall des Vorsitzenden der Weinbaugemeinschaft sind die Kontrollvoraussetzungen erfüllt.

13.   Änderung des Teils der Tabelle betreffend das Verfahren für das Inverkehrbringen im Hinblick auf die Aufteilung der Aufgaben der Weinbaugemeinschaft

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

X. Aufteilung der Aufgaben der Weinbaugemeinschaft

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Das Einzige Dokument wird von der Änderung nicht berührt.

c)

Nach den geltenden Rechtsvorschriften ist die Probenahme durch den Präsidenten der Weinbaugemeinschaft nicht gerechtfertigt, und wir möchten sie daher streichen. Die organoleptische Einstufung obliegt nicht dem Präsidenten der Weinbaugemeinschaft und sollte daher gestrichen werden. Für die Zwecke des Vermarktungsverfahrens stellt der Präsident der Weingemeinschaft ein Dokument aus, das den Ursprung des Weins bescheinigt (Ursprungszeugnis des Weins).

14.   Technische Änderung (Änderung des Namens der Weinbaubehörde)

a)

einschlägige Kapitel der Produktspezifikation:

IX. Kontrollen

b)

einschlägiges Kapitel des Einzigen Dokuments:

Das Einzige Dokument wird von der Änderung nicht berührt.

c)

In Anbetracht der Änderung des Namens der Weinbaubehörde sollte der neue Name in die Spezifikation aufgenommen werden.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Hajós-Baja

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. — geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.

Schaumwein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées

Die Farbe reicht von grünlich-weiß bis blass-strohgelb. Leichte Weine mit intensivem Aroma und häufig mildem Säuregehalt mit blumigen, fruchtigen Noten oder Noten von Zitrusfrüchten.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées

Ihre Farbe variiert von lachsfarben bis blassrot. Frischer, langlebiger, fruchtiger Wein, nach der Methode des reduktiven Ausbaus hergestellt.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées

Frischer und fruchtiger Rotwein: stärkerer Rotwein, von blasser bis kräftiger Rubinfarbe, trocken, fruchtig, jung, mit einem Mindestgehalt an Eichen- und Tanninaromen, in der Regel mit hohem Säure- und niedrigem Alkoholgehalt.

Mittelstarke und vollmundige Rotweine: kräftig rubinfarben bis blass granatrot, würzige Nase, voll im Geschmack, deutlicher Tanningehalt, teilweise Alterung oder Reifung in Holzfässern, in denen der Eichengeschmack nicht vorherrscht.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

20

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Spätlese

Weine von goldener Farbe, mit komplexer Nase, voller und geschmeidiger Textur, reichem Aroma und durch die Reifung im Fass und in Flaschen geprägtem Geschmack, zudem angenehmer Säure- und Alkoholgehalt, oft mit Restzuckergehalt.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

23,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées, Spätlese

Weine von kräftiger bis blasser Rubinfarbe, mit komplexer Nase, voller und geschmeidiger Textur, reichem Aroma und einem von der Reifung in Holzfässern und Flaschen geprägtem Geschmack, zudem angenehmer Säure- und Alkoholgehalt, häufig mit Restzuckergehalt.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

23,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Weiße Premiumweine als Rebsortenweine und Cuvées

Die Farbe kann von grünlich-weiß bis golden variieren. Aus der Fülle von intensiven komplexen Aromen stechen vor allem blumige und fruchtige Noten sowie Noten von Zitrusfrüchten hervor. Es können auch im reduktiven Ausbau angereicherte und gereifte Weine vorkommen.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Premium-Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées

Ihre Farbe reicht von lachsfarben bis blassrot. Elegant frischer, langlebiger Wein mit fruchtiger Note, im reduktiven Verfahren hergestellt.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

18

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Premium-Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées

Weine von kräftig rubinfarben bis blass granatrot, würzige Nase, voller Geschmack, deutlicher Tanningehalt, teilweise Alterung oder Reifung in Holzfässern, in denen der Eichengeschmack nicht vorherrscht. Die längere Reifung führt zur Entwicklung von Aromen von getrockneten Früchten und Konfitüren.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

20

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Weißer Eiswein

Dunkelgoldene Farbe. Reicher, komplexer Duft. Wein mit sehr hohem Zuckergehalt, „honigsüßer“, konzentrierter Geschmack, lebhafter Säuregehalt.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

23,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Roter Eiswein

Bronzerote Farbe. Reicher, komplexer Duft. Wein mit einem besonders hohen Zuckergehalt, „honigsüßer“, konzentrierter Geschmack, mit Aromastoffen, die an getrocknete Früchte erinnern.

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

23,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Weißer Schaumwein

Farbe: grünlich-weiß, pfirsichfarben, blasses Strohgelb

Nase: intensiv fruchtig, blumig

Gaumen: frische, lebhafte, harmonische Säure

Moussieren: gleichmäßig, anhaltend

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Roséschaumwein

Farbe: blassrosa, zwiebelschalen- oder lachsfarben

Nase: Erinnert eindeutig an Früchte

Gaumen: harmonisch, feine Säure

Moussieren: fein, anhaltend

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Roter Schaumwein

Farbe: Rubinrot (kräftig bis blass)

Nase: intensive, jugendliche Fruchtnoten

Gaumen: würzig, fruchtig, charaktervoll

Moussieren: anhaltend, gleichmäßig

* Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt und den maximalen Schwefeldioxidgehalt gelten die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in vol %)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in vol %)

9

Mindestgesamtsäuregehalt

5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,33

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

a.   Allgemeine Analysemerkmale

Nicht zugelassene önologische Verfahren

Für die Weinbereitung geltende Einschränkung

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées aus der Spätlese, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées aus der Spätlese, Weißer Eiswein, Roter Eiswein: Anreicherung, Süßung

Premium-Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Premium-Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées, Premium-Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées: Süßung

Vorgeschriebene önologische Verfahren:

Für die Weinbereitung geltende Einschränkung

Weißer Eiswein, Roter Eiswein: Weinlese bei Temperaturen unter – 7 °C, das Pressen der Trauben erfolgt in gefrorenem Zustand.

Weinbauvorschriften

Anbauverfahren

1.

Vorschriften für die Reberziehung:

a.

Für vor dem 31. Dezember 2011 gepflanzte Weinreben: alle Verfahren

b.

Für nach dem 31. Dezember 2011 gepflanzte Weinreben: Gobelet-Erziehung (lang oder kurz), Kordon-Erziehung (kurz), Kordon-Erziehung (mittelhoch), Moser-Erziehung, Sylvoz-Erziehung, verbesserte Moser-Erziehung, Einzelpfahlerziehung

2.

Vorschriften für die Pflanzdichte:

a.

Für vor dem 31. Dezember 2011 gepflanzte Weinreben: beliebig

b.

Für nach dem 31. Dezember 2011 gepflanzte Weinreben:

Pflanzdichte: mindestens 3 300 Stöcke/ha,

Zeilenabstand: 1,00-3,60 m

Abstand zwischen den Rebstöcken: mindestens 0,60 m bis 1,20 m (bei Doppelstockbepflanzung ist der durchschnittliche Abstand zwischen den Rebstöcken zu berücksichtigen).

3.

Augenanzahl: höchstens 12 Augen/m2

4.

Festsetzung des Zeitpunkts der Weinlese: Durch einen Beschluss des Verwaltungsrats der zuständigen Weinbaugemeinschaft auf der Grundlage wöchentlich ab dem 1. August durchgeführter Test-Lesen.

Potenzieller Mindestalkoholgehalt der Trauben, ausgedrückt in Grad ungarischer Most (MM) und in % vol.

Anbauverfahren

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie heller Rotwein (Clairet) als Rebsortenweine und Cuvées:14,9 MM, 9,0 Vol. %

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese: 19,0 MM, 12,08 vol%

Premium-Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées 17,5 MM, 10,97 vol%

Premium-Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie Premium-Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées: 17,4 MM, 10,89 vol%

Weißer Eiswein und Roter Eiswein: 25,0 MM, 16,66 vol%

Schaumweine:14,9 MM, 9,0 Vol. %

b.   Höchsterträge

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie heller Rotwein (Clairet) als Rebsortenweine und Cuvées:

100 Hektoliter je Hektar

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie heller Rotwein (Clairet) als Rebsortenweine und Cuvées:

14 300 Kilogramm Trauben je Hektar

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese:

70 Hektoliter je Hektar

Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese, Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées aus später Lese:

10 000 Kilogramm Trauben je Hektar

Premium-Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Premium-Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie Premium-Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées:

60 Hektoliter je Hektar

Premium-Weißweine als Rebsortenweine und Cuvées, Premium-Roséweine als Rebsortenweine und Cuvées sowie Premium-Rotweine als Rebsortenweine und Cuvées:

8 500 Kilogramm je Hektar

Weißer Eiswein und Roter Eiswein:

42 Hektoliter je Hektar

Weißer Eiswein und Roter Eiswein:

6 000 Kilogramm je Hektar

Schaumwein

100 Hektoliter je Hektar

Schaumwein

14 300 Kilogramm je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Erzeugungsgebiete der Klassen I und II des Weinbaukatasters der folgenden Gemeinden: Baja, Bácsszentgyörgy, Bátmonostor, Borota, Császártöltés, Csátalja, Csávoly, Dávod, Dusnok, Érsekcsanád, Érsekhalma, Hajós, Nagybaracska, Nemesnádudvar, Rém, Sükösd, Vaskút.

7.   Hauptrebsorten

kékoportó — portugalske modré

kadarka — kadar

rajnai rizling — rheinriesling

kadarka — jenei fekete

cabernet franc — kaberne fran

rajnai rizling — riesling

zweigelt — zweigeltrebe

cabernet franc — gros vidur

kékoportó — portugizer

sauvignon — sovinjon

merlot

kövidinka — a dinka Crvena

pinot noir — kék rulandi

pinot noir — savagnin noir

pinot noir — pinot cernii

olasz rizling — welschrieslig

ottonel muskotály — muskat ottonel

kadarka — törökszőlő

kadarka — szkadarka

rajnai rizling — weisser riesling

olasz rizling — nemes rizling

rajnai rizling — johannisberger

kövidinka — a dinka rossa

pinot noir — rulandski modre

kövidinka — a ruzsica

pinot blanc — pinot beluj

cabernet franc — carbonet

pinot blanc — weissburgunder

olasz rizling — taljanska grasevina

chardonnay — kereklevelű

olasz rizling — risling vlassky

pinot noir — pignula

cabernet sauvignon

sauvignon — sauvignon bianco

olasz rizling — grasevina

szürkebarát — auvergans gris

chardonnay — ronci bilé

irsai olivér — zolotis

szürkebarát — grauburgunder

kékfrankos — blaufränkisch

szürkebarát — ruländer

cabernet franc — carmenet

szürkebarát — pinot gris

cserszegi fűszeres

ottonel muskotály — muscat ottonel

kékoportó — blauer portugieser

kékfrankos — limberger

sauvignon — sauvignon blanc

sauvignon — sauvignon bijeli

zweigelt — rotburger

kadarka — csetereska

pinot blanc — fehér burgundi

kadarka — negru moale

kövidinka — a dinka mala

pinot noir — pinot tinto

kékoportó — portugais bleu

irsai olivér — muskat olivér

kadarka — kadarka negra

pinot noir — pinot nero

ottonel muskotály — miszket otonel

kadarka — gamza

pinot noir — kisburgundi kék

kadarka — fekete budai

pinot noir — spätburgunder

kövidinka — a kamena dinka

kékfrankos — blauer limberger

olasz rizling — riesling italien

pinot noir — kék burgundi

pinot blanc — pinot bianco

generosa

szürkebarát — pinot grigio

kövidinka — steinschiller

rajnai rizling — riesling blanc

pinot noir — pino csernüj

chardonnay — morillon blanc

kékfrankos — moravka

zweigelt — blauer zweigeltrebe

pinot noir — blauer burgunder

olasz rizling — olaszrizling

szürkebarát — graumönch

kékfrankos — blauer lemberger

cabernet franc — gros cabernet

irsai olivér — irsai

rajnai rizling — rhine riesling

cabernet franc — cabernet

irsai olivér — zolotisztüj rannüj

chardonnay — chardonnay blanc

kékoportó — modry portugal

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Wein und Schaumwein — Beschreibung des abgegrenzten Gebiets

a)   Natürliche und kulturelle Faktoren

Das Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) „Hajós-Baja“ befindet sich im südlichen Teil Ungarns, an den Nordhängen des Telecska-Gebirges. Es grenzt im Westen an die Donau, im Norden und Osten an den sandigen Kamm zwischen Donau und Theiß und im Süden an die Landesgrenze.

Die Donau spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des Erzeugungsgebiets. Das derzeitige Flussbett wurde nach der Flussbegradigung gebildet.

Die landschaftlichen Merkmale des Erzeugungsgebietes sind hauptsächlich durch sein zerklüftetes Relief bestimmt. Der größte Teil des Gebiets liegt in einer Höhe von 150 m über dem Meeresspiegel.

Die Topographie ist im Allgemeinen durch aufeinanderfolgende, nach Nordwesten und Südosten ausgerichtete Hügelketten und Täler gekennzeichnet, die eine günstige Lage für Weinberge bieten. Der Höhenunterschied beträgt nicht mehr als 10 bis 20 m. Die Neigung beträgt 2 bis 10 %.

Die Anbaugebiete der geschützten Ursprungsbezeichnung „Hajós-Baja“ sind hauptsächlich durch sandige Kalkböden gekennzeichnet, die einen Löss-Untergrund (Humus und Wanderdünen) bedecken; es kommen auch, in geringerem Umfang, braune Waldböden, Chernozem, Grasland und Schwemmlandböden vor.

Die klimatischen Bedingungen im Erzeugungsgebiet werden durch das vorherrschende kontinentale Klima in Ungarn bestimmt. Dieses ist hauptsächlich durch heiße Sommer und kalte Winter gekennzeichnet. Aufgrund der Witterungsbedingungen und der relativ niedrigen Höhenlage sind Frühjahrs- und Herbstfröste häufig.

Die Durchschnittstemperatur liegt bei 11-12 °C. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer beträgt mehr als 2 000 Stunden pro Jahr. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge beträgt 450 bis 500 mm, was dem Bedarf der Reben entspricht. Die jährliche Verteilung der Niederschläge ist jedoch nicht ausgewogen.

b)   Menschliche Faktoren

Das Erzeugungsgebiet verfügt über eine lange Tradition im Bereich des Weinbaus. Der Weinanbau in der Region reicht, wie in der Regel auch in anderen Weinbaugebieten Ungarns, zurück in die römische Zeit.

Das Weinanbaugebiet Hajós-Baja lag im Grenzgebiet zum ehemaligen Römischen Reich (die Donau bildete die „Grenze“), doch der Einfluss des Reichs erstreckte sich auch auf das Anbaugebiet.

Der Weinbau, der im Mittelalter blühte, litt stark unter der osmanischen Herrschaft des 16. und 17. Jahrhunderts, wodurch die Bevölkerungszahl und das Erzeugungsvolumen drastisch reduziert wurden.

Nach der Vertreibung der Türken spielte die Ansiedlung deutschsprachiger Familien — vor allem schwäbischer Siedler — eine entscheidende Rolle für die Wiederbelebung des Weinbaus und die Schaffung einer für das Anbaugebiet spezifischen Kellerkultur und Weinbautechnik. Während der Phylloxera-Epidemie konzentrierte sich der Weinbau auf Sandböden, die sich als resistent gegen die Krankheit erwiesen, doch wurden bei der späteren Wiedernutzbarmachung der Weinberge wieder Parzellen mit außerordentlichem Erzeugungspotenzial bewirtschaftet. Eine Berufsausbildung der Sekundarstufe wurde 1904 in Baja eingeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden große Weinkellereien gegründet, und der Weinbau wurde umgestaltet. Neben den früher fast ausschließlich verwendeten traditionellen Rebsorten (Ezerjó, Kadarka, Kövidinka, Mézes) wurde auch mit dem Anbau von Kékfrankos, Leányka, Muscat ottonel, Olasz rizling begonnen.

Pflanzungen mit größeren Zeilenabständen und Hochkordon-Erziehung wurden vorherrschend. Ab Ende der 1970er-Jahre wurden neben der weiteren Ersetzung der Rebsorten (Anpflanzung international bekannter Rebsorten wie Chardonnay, Cabernet sauvignon usw.), der Vergrößerung der Anbauflächen und der Änderung der Anbautechnik auch große, modernisierte Weinbaubetriebe gegründet.

Schaumwein — Beschreibung des abgegrenzten Gebiets

b)   Menschliche Faktoren

Darüber hinaus weisen die Schaumweine aus Hajós-Baja folgende Merkmale auf:

Das Erzeugungsgebiet verfügt über eine lange Tradition im Bereich des Weinbaus und der Erzeugung von Schaumwein.

Im Weinbaugebiet begann der Staatsbetrieb Hossúhegy 1975 mit der Erzeugung von Schaumwein.

In den 1980er-Jahren erreichte die Produktion 25 Mio. Flaschen pro Jahr. Ein großer Teil wurde als Schaumwein vermarktet, der durch Gärung im geschlossenen Tank hergestellt wurde („russische Methode“).

Auch ein durch Gärung im geschlossenen Tank mit längerer Reifezeit gewonnener Schaumwein wurde in dem Betrieb hergestellt.

Zudem wurden Rosé- und Rotweine der Schaumweinfamilie Carmen vermarktet.

Seit Mitte der 2000er-Jahre stellt eine Familienkellerei einen Schaumwein in klassischer Flaschengärung her.

Wein

2.   Beschreibung der Weine

Das biologische Umfeld ermöglicht in dieser Weinbauregion die Erzeugung von vollmundigen, weicheren Weinen mit mäßigem Säure- und reichem Alkoholgehalt. Die Nährstoffversorgung und das Wasserrückhaltevermögen des Löss-Untergrundes verleihen den dort angebauten Trauben eine besondere Zusammensetzung, und die Weine weisen dank des kalkhaltigen Untergrundes eine mineralische Prägung auf.

Die Weiß- und Roséweine haben ein intensives Bouquet und sind reich an Aromen. Die Rotweine sind im Allgemeinen fruchtig, haben eine dunkle Farbe, ihre Tannine sind kräftig und entfalten sich langsam.

Die Premiumweine sind Weine von höchster Qualität, mit komplexen Aromen, rund und reich im Geschmack, von einer charakteristischen intensiven Fruchtigkeit. In vielen Fällen können die für getrocknete Früchte und Konfitüren typischen Geschmacksnoten und Aromen auftreten, oft mit intensiv würzigem Charakter, dominiert von den für die Reifung in Holzfässern und Flaschen typischen Aromen.

Weine aus der Spätlese sind kräftig, vollmundig und weisen einen der Herstellungs- und Reifungsmethode entsprechenden Charakter auf. Sie können auch Restzucker enthalten.

Die Eisweine sind vollmundig und haben aufgrund ihres Restzuckergehalts sowie ihres Säure- und Alkoholgehalts einen süßen Geschmack.

Die Weine aus dem Erzeugungsgebiet werden vorzugsweise nach Reifung in Fässern und Flaschen vermarktet.

3.   Zusammenhang zwischen dem Erzeugungsgebiet, den menschlichen Faktoren und dem Erzeugnis

Die ökologischen Gegebenheiten haben einen großen Einfluss auf die Eigenschaften der Weine. Diese Besonderheit spiegelt sich in erster Linie in kräftigen Weinen mit gemäßigtem Säuregehalt, größerer Geschmeidigkeit und einem hohen Alkoholgehalt wider.

Sandböden erwärmen sich in der Regel schnell, da ihre intensiven Farben das Sonnenlicht besser widerspiegeln und somit die Trauben reifen. Zugleich verleihen die Nährstoffversorgung und das Wasserrückhaltevermögen des Löss-Untergrundes den dort angebauten Trauben eine besondere Zusammensetzung, und die Weine weisen dank des kalkhaltigen Untergrundes eine mineralische Prägung auf.

Dank der geologischen und klimatischen Bedingungen haben die Weiß- und Roséweine ein intensives Bouquet und sind reich an Aromen. Die Rotweine sind in der Regel fruchtig und von dunkler Farbe. Ihre Tannine sind stark und entfalten sich langsam. Die Weine aus dem Erzeugungsgebiet werden vorzugsweise nach Reifung in Fässern und Flaschen vermarktet.

Die Weinregion Hajós-Baja spielt eine wichtige Rolle im Weinsektor der ungarischen Landwirtschaft. Aufgrund seines wirtschaftlichen Gewichts hat der Weinbau auch großen Einfluss auf die Gesellschaft, da er dazu beiträgt, die Bevölkerung an die Region zu binden.

Auch der Weinbau und die Weinbereitung sowie der damit verbundene Önotourismus nehmen allmählich zu, wie steigende Besucherzahlen erkennen lassen. Hier befindet sich das größte ungarische Weinkellerdorf: Pincefalu de Hajós.

Menschliche Faktoren wirken sich auf das Erzeugungsgebiet in den folgenden Bereichen aus:

bewusste Entwicklung einer Sortenstruktur, die an das durch die ökologischen Bedingungen gegebene Potenzial angepasst ist (traditionelle und neue Sorten),

Entwicklung von Weinbau- und Weinbereitungstechniken unter Berücksichtigung spezifischer Umweltkriterien und teilweise unter Berücksichtigung der marktspezifischen Besonderheiten,

Entwicklung einer an die ökologischen und marktspezifischen Bedingungen angepassten Betriebs- und Integrationsstruktur.

Schaumwein

2.   Beschreibung der Weine

Die Grundweine sind hauptsächlich Weine mit gemäßigtem Säuregehalt, großer Geschmeidigkeit und einem hohen Alkoholgehalt.

Sie weisen eine mineralische Stilistik auf. Die Grundweine für die Weiß- und Roséweine haben ein intensives Bouquet und sind reich an Aromen. Die roten Grundweine sind im Allgemeinen fruchtig, von dunkler Farbe, mit kräftigen Tanninen.

3.   Zusammenhang zwischen dem Erzeugungsgebiet, den menschlichen Faktoren und dem Erzeugnis

Die ökologischen Gegebenheiten haben einen großen Einfluss auf die Eigenschaften der Grundweine. Diese Besonderheit spiegelt sich in erster Linie in kräftigen Weinen mit gemäßigtem Säuregehalt, größerer Geschmeidigkeit und einem hohen Alkoholgehalt wider.

Sandböden erwärmen sich in der Regel schnell, da ihre intensiven Farben das Sonnenlicht besser widerspiegeln und somit die Trauben reifen. Zugleich verleihen die Nährstoffversorgung und das Wasserrückhaltevermögen des Löss-Untergrundes den dort angebauten Trauben eine besondere Zusammensetzung, und die Weine weisen dank des kalkhaltigen Untergrundes eine mineralische Prägung auf.

Dank der geologischen und klimatischen Bedingungen haben die Grundweine für die Weiß- und Roséweine ein intensives Bouquet und sind reich an Aromen. Die roten Grundweine sind in der Regel fruchtig und von dunkler Farbe. Ihre Tannine sind stark und entfalten sich langsam.

Menschliche Faktoren wirken sich auf das Erzeugungsgebiet in den folgenden Bereichen aus:

bewusste Entwicklung einer Sortenstruktur, die an das durch die ökologischen Bedingungen gegebene Potenzial angepasst ist (traditionelle und neue Sorten),

Entwicklung von Weinbau- und Weinbereitungstechniken, unter Berücksichtigung spezifischer Umweltkriterien und teilweise unter Berücksichtigung der marktspezifischen Besonderheiten,

Entwicklung einer an die ökologischen und marktspezifischen Bedingungen angepassten Betriebs- und Integrationsstruktur.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Vorschriften für die Verwendung von Angaben

Rechtsrahmen:

nationales Recht

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Namen von kleineren geographischen Einheiten, die angegeben werden können: Baja, Bátmonostor, Bácsszentgyörgy, Borota, Császártöltés, Csátalja, Csávoly, Dávod, Dusnok, Érsekcsanád, Érsekhalma, Hajós, Nagybaracska, Nemesnádudvar, Rém, Sükösd, Vaskút.

Qualifikationsangaben „barrique“ (Eichenfass), „cuvée“ (Cuvée), „muskotály“ (Muskateller), „primőr“ (Primeur), „prémium“ (Premium), „siller“ (Clairet), „késői szüretelésű“ (Spätlese), „jégbor“ (Eiswein).

Aufmachungsregeln (für jede Erzeugniskategorie und jede Weinart):

Rechtsrahmen:

nationales Recht

Art der weiteren Bedingung:

Abfüllung innerhalb des abgegrenzten Gebiets

Beschreibung der Bedingung:

a)

Die in der Weinbauregion Hajós-Baja ansässigen Weinbaubetriebe können ihre eigenen Weine direkt aus dem Lagerbehälter oder aus den Flaschen vermarkten, wenn sie vor Ort konsumiert werden.

b)

Die Abfüllung der Weine erfolgt ausschließlich in den von der Weinbaugemeinschaft Hajós-Baja zugelassenen Abfüllstandorten. Eine Abfüllung außerhalb des Erzeugungsorts ist nur im Fall einer 48 Stunden vor der Abfüllung erfolgten Anmeldung zulässig. Die Anmeldung erfolgt beim Rat der Weingemeinschaft der Weinbauregion Hajós-Baja. Die Abfüllung muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Versand des Weins vom Erzeugungsort erfolgen.

Erzeugung außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Rechtsrahmen:

nationales Recht

Art der weiteren Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

in den Gemeinden Bócsa, Kecel, Kéleshalma, Kiskőrös.

Link zur Produktspezifikation

https://boraszat.kormany.hu/admin/download/3/5d/82000/Hajos%20Baja%20OEM_v3_standard.pdf


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


5.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/38


Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

(2020/C 186/06)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der e-Ambrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

EINZIGES DOKUMENT

„MORTADELLA DI PRATO“

EU-Nr.: PGI-IT-01333-AM01 — 1.10.2019

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Name(n)

„Mortadella di Prato“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.2. Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Mortadella di Prato“ bezeichnet eine Wurstware, bestehend aus einem Brät, das ein Gemisch von Schweinefleisch, Meersalz, Knoblauch, Gewürzen und Alchermes (auch Alkermes, Anteil zwischen 0,3 % und 0,6 %) enthält und nach dem Einfüllen wärmebehandelt wird. Das Erzeugnis muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens die folgenden Merkmale aufweisen: Gewicht: 0,5-10 kg; Form: zylindrisch oder leicht elliptisch; Größe: Länge: 8-70 cm; Durchmesser: 6-35 cm; Organoleptische Eigenschaften: Konsistenz des Wurstbräts: fest und kompakt, fein gemahlen und deshalb weich am Gaumen; Farbe an der Oberfläche: rosig, eher matt; Farbe des Aufschnitts: dunkelrosa durch die Wirkung des Alchermes, mit weißen Flecken aufgrund der Speckwürfel; Duft: vom ersten Bissen an intensives Kräuteraroma mit Alchermes-Note; Geschmack: charakteristischer Kontrast zwischen dem lebhaften, stechenden Geschmack von Gewürzen, Knoblauch und Meersalz und dem feinen, süßen Geschmack des Alchermes; chemisch-physikalische Eigenschaften: Verhältnis von Fetten zu Proteinen: max. 1,5

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das Futter der zur Herstellung von „Mortadella di Prato“ bestimmten Schweine besteht vorzugsweise aus Futtersuppe oder Futterbrei, wobei der Trockensubstanzanteil bis zu einem Lebendgewicht von 80 kg mindestens 45 % und in der Endmastphase mindestens 55 % betragen muss. Die Zugabe von Molke (Nebenprodukt der Käseerzeugung) und Buttermilch (Nebenprodukt der Butterherstellung) ist nur bis zu 15 Liter pro Tier und Tag zulässig.

„Mortadella di Prato“ wird ausschließlich aus den folgenden Fleischteilen im jeweils angegebenen prozentualen Anteil hergestellt: Schulter: 40-50 %; Speck: 9-15 %; Schinkenabschnitte: 10-20 %; Nacken: 5-15 %; Backenspeck: 5-15 %; Bauchspeck: 5-10 %. Obligatorische Zutaten sind: Alchermes: 0,3-0,6 %; gemahlener Pfeffer: 0,1-0,3 %; Pfeffer in Körnern: 0,1-0,2 %; Meersalz: 2,0-3,0 %: gemahlene Kräuter (Koriander, Zimt, Muskatnuss, Muskatblüte und Gewürznelken): 0,1-0,25 %; Knoblauch: 0,08-0,2 %; die Verwendung von zugelassenen Konservierungsmitteln ist gestattet; die Zugabe von Natriumglutamat ist verboten.

Das verwendete Fleisch muss von Schweinen stammen, deren Gewicht mindestens 160 kg (± 10 %) und deren Schlachtalter mehr als neun Monate beträgt. Die Verarbeitung des Fleisches muss innerhalb von 24 bis maximal 96 Stunden nach der Schlachtung erfolgen.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die folgenden Schritte der Erzeugung von „Mortadella di Prato“ müssen fortlaufend, ohne zeitliche Unterbrechung im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen: Zurichten, Zerkleinern des Fleischs und Herstellung des Wurstbräts; Füllen und Abbinden der Würste; Dämpfen und Brühen; Abspülen mit Wasser und Abkühlen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Vom Abkühlen und Trocknen bis zum ersten Verpacken unter Vakuum dürfen nicht mehr als zwanzig Minuten vergehen. Die Überschreitung dieses Grenzwerts birgt nicht nur die Gefahr der Mikrobenbildung, sondern würde auch das empfindliche organoleptische Gleichgewicht des Erzeugnisses unwiederbringlich zerstören, was eine Beeinträchtigung des Aromas und die Veränderung der charakteristischen rosigen Farbe zur Folge hätte.

Das Erzeugnis kann auch außerhalb des geografischen Gebiets in Scheiben oder Teilstücken unter Vakuum oder in Schutzatmosphäre in Schalen umgepackt werden.

„Mortadella di Prato“ kann als ganze Wurst, in Teilstücken oder in Scheiben unter Vakuum oder in Schutzatmosphäre in Schalen verpackt vermarktet werden.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Auf der Verpackung ist ein Etikett anzubringen, auf dem in deutlichen, gut lesbaren Buchstaben das unten wiedergegebene Logo zu sehen ist — ein stehendes Oval, dessen Umriss im unteren Teil durch ein Rechteck aufgebrochen wird und sich mit diesem zu einer einzigen Form verbindet.

Image 2

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Gebiet, in dem „Mortadella di Prato“ hergestellt und abgepackt wird, umfasst das gesamte Verwaltungsgebiet der Gemeinde Prato sowie das der Gemeinden Agliana, Quarrata und Montale in der Provinz Pistoia.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Das Gebiet von Prato ist durch die effiziente Nutzung des Wassers gekennzeichnet, das der Fluss Bisenzio und mehrere Bäche liefern. Die Notwendigkeit, die weite, fruchtbare Schwemmlandebene urbar zu machen, und der Gedanke, das Wasser zur Energiegewinnung zu nutzen, um Mühlen und Textilmaschinen anzutreiben, kamen erstmals im dreizehnten Jahrhundert auf und führten schließlich zum Bau der sogenannten „gore“, eines weitverzweigten Netzes von künstlichen Kanälen, das die Ebene von Prato durchzieht und bis zu den angrenzenden Gemeinden Agliana, Quarrata und Montale in der Provinz Pistoia reichte. Diese Kanäle und die Bäche lieferten nicht nur Energie, sondern ermöglichten seit dem Mittelalter auch die Entwicklung des Handwerks der Beccai, der Metzger, die ebenso wie die Färber für ihre Tätigkeit aus Gründen der Hygiene reichlich fließendes Wasser benötigten. In dieser Zeit gewann die Verarbeitung und Nutzung von Schweinefleisch, das einen besonders guten Ruf hatte, einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert besaß und in den Wintermonaten das wichtigste Lebensmittel darstellte, zunehmend an Bedeutung. Jede Bauernfamilie hielt sich ein Schwein, und die wohlhabenden Bürger überließen den Bauern per Viehpachtvertrag Tiere zum Mästen, mit der Vereinbarung, „das zu teilen, was Gott daraus macht“. Auch in den folgenden Jahrhunderten war der Verbrauch an Schweinefleisch so hoch, dass die „salsicciari“, die Wurstmacher der Stadt, großes Ansehen genossen und ihre Erzeugnisse aufgrund des hohen Umsatzes, der schon damals mit Wurstwaren erzielt wurde, mit einem besonderen Zollsatz belegt wurden. Die Besonderheit des Gewässernetzes im Erzeugungsgebiet begünstigte das jahrhundertelange Nebeneinander der Färber, denen die Verwendung des aus Schildläusen gewonnenen Farbstoffs Kermes zu verdanken ist, und der Metzger, die diesen in Italien als „Grana del tintore“ berühmten Farbstoff auch zum Färben und Aromatisieren von Wurstwaren nutzten.

Das Ansehen von „Mortadella di Prato“ gründet vor allem auf der Verwendung von Alchermes, der mit seiner feinen Likörsüße einen ausgeprägten Kontrast zur intensiven Schärfe von Gewürzen, Knoblauch und Meersalz bildet und der Wurst ihre ganz eigenen organoleptischen Eigenschaften verleiht. Das vor Ort vorhandene traditionelle Know-how verstärkt diese Besonderheit noch weiter — durch die Auswahl der Fleischteile, die sich am besten zum Brühen eignen, durch die charakteristische Konsistenz des Wurstbräts aufgrund der Verbindung der Bindegewebsproteine mit den im Alchermes enthaltenen Zuckern, durch das Gemisch aus gemahlenen Gewürzen, schwarzem Pfeffer, Knoblauch und Meersalz, das mit seiner bakteriostatischen und oxidationshemmenden Wirkung den Schutz der Fette vor dem Ranzigwerden verstärkt, und das längere, allmähliche Trocknen, weil das Erzeugnis vor dem Brühen gedämpft wird. Das Zusammenspiel dieser Faktoren verleiht „Mortadella di Prato“ eine ganz besondere Stellung in der gastronomischen Landschaft Italiens.

Alchermes als typische Zutat von „Mortadella di Prato“ ist ein sicheres Indiz dafür, dass das Erzeugnis nur in Prato hergestellt worden sein kann. Die charakteristische, intensiv rote Farbe dieses Likörs wurde früher ausschließlich aus getrockneten und zerriebenen Schildläusen gewonnen; der Farbstoff kam über Jahrhunderte hinweg auch beim Färben von Stoffen zum Einsatz, einem Gewerbe, das seit jeher die wichtigste Wirtschaftstätigkeit im Gebiet um die „gore“ von Prato darstellt. Das große Geschick der Prateser im Umgang mit diesem Farbstoff führte dazu, dass er vielseitig eingesetzt wurde und sowohl im Textilgewerbe als auch bei der Herstellung von Lebensmitteln und in der Heilkunst breite Anwendung fand. Noch heute kommt Alchermes vor allem in der Gastronomie zum Einsatz, von den Wurstwaren bis zum typischen Gebäck „Pesche di Prato“. Diese Besonderheit und die Tatsache, dass die örtlichen Betriebe ihre traditionellen Herstellungsmethoden bewahren konnten, haben den unbestreitbaren und vielfach belegten Ruf von „Mortadella di Prato“ begründet. Die ersten verlässlichen Dokumente, die „Mortadella di Prato“ als Erzeugnis aus der Stadt Prato belegen, stammen aus dem Jahr 1733 und standen im Zusammenhang mit der Seligsprechung der Ordensschwester Caterina de Ricci; aus diesem Anlass bereiteten die Nonnen des Dominikanerklosters für ihre Gäste ein Mahl, bei dem „Mortadella di Prato“ als lokale Spezialität gereicht wurde. Weitere Erwähnung findet das Erzeugnis unter diesem Namen 1854 im Schriftwechsel zwischen Cesare Guasti und Giovanni Pierallini und 1862 in Artikeln in der Tageszeitung „Lo Zenzero“ sowie im ganzen neunzehnten Jahrhundert in wirtschaftlichen Fachbüchern („L’Italia economica“ von 1868, „L’Italia all’opera“ von 1869), in Berichten über die Weltausstellungen in London und Paris (in italienischer, englischer und französischer Sprache) und in einer Mitteilung eines französischen Polizeikommissars mit Angaben zum Export des Erzeugnisses nach Frankreich (1867), was den Ruf bestätigt, den „Mortadella di Prato“ erlangt hat. Im Bericht eines Kommissars für die Weltausstellung in London heißt es: „Mortadella di Prato und Mortadella di Bologna haben draußen (d. h. im Ausland) der gesamten Sorte ihren Namen gegeben.“ Auch im zwanzigsten Jahrhundert finden sich zahlreiche Verweise auf „Mortadella di Prato“, die über den Bereich lokaler Rezeptsammlungen hinaus Eingang ins Verlagswesen und in landesweite Tageszeitungen sowie in die nationale und internationale Gastronomie fanden und die erhebliche Steigerung des Renommees von „Mortadella di Prato“ belegen. Die Einzigartigkeit des Erzeugnisses hat ihm Eingang in viele Kochbücher und lokale, nationale und internationale Gastronomieführer verschafft, angefangen bei der ersten Ausgabe (1931) des vom Touring Club Italiano herausgegebenen „Guida gastronomica d’Italia“. Auch das Faible vieler Persönlichkeiten des Kulturlebens und der Gastronomie aus Italien und dem Ausland (wie dem Schriftsteller M. V. Montalbán) für diese Wurst hat zu ihrem Ansehen beigetragen. Des Weiteren wurde „Mortadella di Prato“ von Verbänden wie der Accademia italiana della cucina (1987) und der Organisation Slow Food, die das Erzeugnis im Jahr 2000 mit ihrem Label auszeichnete, als Inbegriff der gastronomischen Tradition von Prato bewertet. Seit dem 18. Jahrhundert wird „Mortadella di Prato“ von der lokalen Bevölkerung auch zusammen mit Feigen verzehrt oder in der traditionellen Küche als Zutat zu vielen typischen Gerichten wie „Sedani alla pratese“ verwendet. Das Erzeugnis wird nicht nur bei der lokalen Veranstaltung „Divini profumi. Tra bere e sapere, cultura e sapori della provincia di Prato“ vorgestellt, sondern immer wieder auch auf nationalen und internationalen Messen.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335“

oder

durch direkten Zugriff auf die Homepage des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it). Klicken Sie dort zunächst auf „Qualità“ (oben rechts auf dem Bildschirm), dann auf „Prodotti DOP IGP e STG“ (auf der linken Bildschirmseite) und schließlich auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“.


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.