ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 26

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

63. Jahrgang
27. Januar 2020


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2020/C 26/01

Euro-Wechselkurs — 24. Januar 2020

1


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2020/C 26/02

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9704 — Gilde/Proman/Agilitas) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

2

2020/C 26/03

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache M.9638 — Hyundai Motor Group/Aptiv/JV Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

4

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2020/C 26/04

Veröffentlichung der geänderten Produktspezifikation nach Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

5

2020/C 26/05

Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

8


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

27.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/1


Euro-Wechselkurs (1)

24. Januar 2020

(2020/C 26/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1035

JPY

Japanischer Yen

120,96

DKK

Dänische Krone

7,4730

GBP

Pfund Sterling

0,84313

SEK

Schwedische Krone

10,5363

CHF

Schweizer Franken

1,0712

ISK

Isländische Krone

137,40

NOK

Norwegische Krone

9,9375

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,160

HUF

Ungarischer Forint

336,01

PLN

Polnischer Zloty

4,2565

RON

Rumänischer Leu

4,7799

TRY

Türkische Lira

6,5539

AUD

Australischer Dollar

1,6127

CAD

Kanadischer Dollar

1,4491

HKD

Hongkong-Dollar

8,5770

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6684

SGD

Singapur-Dollar

1,4910

KRW

Südkoreanischer Won

1 289,12

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,8585

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,6509

HRK

Kroatische Kuna

7,4415

IDR

Indonesische Rupiah

15 002,91

MYR

Malaysischer Ringgit

4,4857

PHP

Philippinischer Peso

56,092

RUB

Russischer Rubel

68,1692

THB

Thailändischer Baht

33,723

BRL

Brasilianischer Real

4,6084

MXN

Mexikanischer Peso

20,7170

INR

Indische Rupie

78,6700


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

27.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9704 — Gilde/Proman/Agilitas)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 26/02)

1.   

Am 20. Januar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Gilde V Management B.V. („Gilde“, Niederlande), das letztlich von der Gilde Management Holding B.V. kontrolliert wird;

Proman Expansion („Proman“, Frankreich).

Gilde und Proman übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Agilitas-Gruppe („Agilitas Group“, Belgien) mittels ihrer Holdinggesellschaft Flemish Holdco I N.V. Die Agilitas-Gruppe wird derzeit ausschließlich von Gilde kontrolliert.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Gilde: Private-Equity-Fonds, der in mittelgroße Unternehmen investiert, die in verschiedenen Branchen in Europa und insbesondere in den Benelux-Ländern, Deutschland, der Schweiz und Österreich tätig sind;

Proman: im Personalsektor im Bereich der Interims-, unbefristeten und befristeten Verträge tätiges Unternehmen. Proman ist in Belgien, Kanada, Frankreich (einschließlich der überseeischen Départements La Réunion und Mayotte), Luxemburg, Monaco, Portugal, Spanien, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten tätig;

Agilitas Group: Bereitstellung von Personallösungen mit Schwerpunkt auf vorübergehender Personalausstattung in Belgien und den Niederlanden.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9704 — Gilde/Proman/Agilitas

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


27.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.9638 — Hyundai Motor Group/Aptiv/JV

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 26/03)

1.   

Am 17. Januar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Aptiv PLC („Aptiv“, Irland),

Hyundai Motor Company, Kia Motors Corporation und Hyundai Mobis, alle Teil der Hyundai Motor Group („HMG“, Südkorea).

Aptiv und HMG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aptiv ist ein weltweit aufgestelltes Technologie- und Mobilitätsunternehmen, das in erster Linie für die Automobilindustrie tätig ist. Aptiv entwirft und produziert Fahrzeugteile und technische Lösungen für die Fahrzeugsicherheit.

HMG ist eine internationale Unternehmensgruppe mit einem diversifizierten Geschäftsportfolio, das auch die Herstellung und den Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art umfasst. Zu ihren wichtigsten Tochtergesellschaften zählen die Automobilhersteller HMC und Kia sowie der Automobilteilehersteller Mobis.

Das JV wird für das autonome Fahren Softwaretechnologien, Dienste, Systeme, Fahrzeugarchitektur und andere Angebote für die Autonomiestufe 4 und/oder 5 des Verbands der Automobilingenieure (SAE) entwerfen, entwickeln und vermarkten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9638 — Hyundai Motor Group/Aptiv/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 229-64301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

27.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/5


Veröffentlichung der geänderten Produktspezifikation nach Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

(2020/C 26/04)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der eAmbrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT

„РОЛЕ ТРАПЕЗИЦА“ (ROLE TRAPEZITSA)

EU-Nr.: TSG-BG-01020-AM01 — 23.7.2019

„Bulgarien“

1.   Einzutragende(r) Name(n)

„Роле Трапезица“ (Role Trapezitsa)

2.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)

3.   Gründe für die Eintragung

3.1.   Es handelt sich um ein Erzeugnis, das

eine Herstellungsart, Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aufweist, die der traditionellen Praxis für jenes Erzeugnis oder Lebensmittel entspricht;

aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten hergestellt ist.

Das Erzeugnis wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 941/2014 der Kommission (2) eingetragen.

3.2.   Es handelt sich um einen Namen, der

traditionell für das betreffende Erzeugnis verwendet worden ist;

die traditionellen oder besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringt.

Die Bezeichnung „Role Trapezitsa“ (Роле Трапезица) geht auf den Namen eines historisch bedeutenden Hügels in der ehemaligen Hauptstadt des Bulgarischen Reiches, Weliko Tarnowo, zurück. Die Bezeichnung ist in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen, wobei die geografische Region keinen Einfluss auf das Herstellungsverfahren hat. Die Bezeichnung ist für sich genommen spezifisch, weil sie in ganz Bulgarien schon seit langer Zeit verbreitet und bekannt ist. Das Erzeugnis wird nach wie vor im ganzen Land unter dieser Bezeichnung hergestellt und erfreut sich großer Beliebtheit.

4.   BESCHREIBUNG

4.1.   Beschreibung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, unter anderem mit den wichtigsten physikalischen, chemischen, mikrobiologischen oder organoleptischen Eigenschaften, die die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringen (Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung)

Bei „Role Trapezitsa“ handelt es sich um ein trockengepökeltes Rohfleischerzeugnis aus gekühltem oder tiefgefrorenem Schweinenacken, der mit einer Mischung aus Salz und natürlichen Gewürzen (schwarzem oder weißem Pfeffer und Knoblauch) bestrichen und anschließend in eine Hülle aus Rinderdarm oder Kollagenfolie und Netz gefüllt und mit Garn verschlossen wird. Nach Entnahme aus der Hülle ist „Role Trapezitsa“ zum direkten Verzehr geeignet.

Physikalische Eigenschaften — Form und Abmessungen

Länglich-zylindrische, flache Form.

Chemische Eigenschaften

Wassergehalt in % des Gesamtgewichts: höchstens 48;

Speisesalzgehalt (Natriumchlorid) in % des Gesamtgewichts: höchstens 6,7;

рН-Wert: mindestens 5,4.

Organoleptische Eigenschaften

Äußeres Erscheinungsbild und Farbe: saubere Oberfläche mit einer dünnen Schicht aus weißem Edelschimmel.

Schnittfläche: zartes und sauberes, rosarotes Fleisch mit weißen bis hellcremigen Fettstückchen.

Konsistenz: dicht und elastisch.

Geschmack und Geruch: unverwechselbarer, angenehmer, leicht salziger Geschmack mit einer unverkennbaren Note von Knoblauch und schwarzem Pfeffer.

„Роле Трапезица“ (Role Trapezitsa) kann als Ganzes, in Stücken, in Scheiben, vakuumiert, zellophaniert oder unter Schutzgas verpackt vermarktet werden.

4.2.   Beschreibung der von den Erzeugern anzuwendenden Methode zur Herstellung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, einschließlich gegebenenfalls der Art und der Merkmale der verwendeten Rohstoffe oder Zutaten und der Zubereitungsmethode des Erzeugnisses (Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung)

Zusammensetzung je 100 kg Zutaten:

Schweinenacken, gekühlt oder tiefgefroren.

Gewürze:

schwarzer oder weißer Pfeffer — 400 g,

Knoblauch — 100 g.

Salzmischung: Salz - 4,5 kg, Antioxidant — Ascorbinsäure (E 300) — 40 g, Konservierungsmittel — Kaliumnitrat (E 252) — 100 g oder Natriumnitrat (E 251) — 85 g, raffinierter Kristallzucker — 500 g.

Rinderdarm, Kollagenfolie, Netz, Garn, zur Verarbeitung von Lebensmitteln zugelassen.

Herstellungsverfahren

„Role Trapezitsa“ wird aus gekühltem oder tiefgefrorenem Schweinenacken mit einem pH-Wert von 5,6 bis 6,2 hergestellt. Der Schweinenacken wird aufgerollt und zum Einsalzen in einen sauberen Behälter gegeben. Um eine bessere Verteilung der Bestandteile der Salzmischung zu gewährleisten, werden die Nitrate und das Kochsalz vor Zugabe der übrigen Zutaten zunächst gründlich vermischt. Das Fleisch wird von Hand oder maschinell gesalzen. Die eingesalzenen Nackenfleischstücke werden zum Reifen ganz in Kunststoff- oder Edelstahlbehälter geschichtet und im Kühlhaus bei Temperaturen von 0 bis 4 °C gelagert. Nach 4 bis 5 Tagen werden die Stücke ausgetauscht (die oberen Stücke kommen nach unten und umgekehrt) und anschließend mindestens 10 bis 12 Tage unter denselben Bedingungen gelagert, bis sie vollständig und gleichmäßig eingesalzen sind. Nach Abschluss des Salzens wird das Fleisch in Hüllen aus Rinderdarm oder Kollagenfolie gefüllt. Jedes Stück wird spiralförmig mit Garn umwickelt oder mit einem dicht anliegenden Netz umhüllt und an Holz- und/oder Metallrahmen oder -stangen auf Edelstahlwagen aufgehängt. Die Fleischstücke dürfen nicht miteinander in Berührung kommen. Auf diesen Wagen werden sie bis zu 24 Stunden bei einer Lufttemperatur von höchstens 12 °С zum Abtropfen belassen. Nach der Abtropfphase verbleiben sie auf den Wagen, die in natürliche oder belüftete Trockenkammern geschoben werden, in denen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit reguliert werden können. Während dieser Trockenphase werden eine Lufttemperatur von maximal 17 °С und eine relative Luftfeuchtigkeit von 70-85 % aufrechterhalten. Nach 3 bis 5 Tagen werden die „Role Trapezitsa“ 12-24 Stunden lang gepresst. Eine erste Pressung erfolgt bereits, nachdem die „Role Trapezitsa“ leicht angetrocknet sind und sich auf der Oberfläche eine feine Kruste gebildet hat. Vor dem Pressen müssen sie nach Dicke sortiert werden. Die Pressung erfolgt in der Regel zwei- oder dreimal. Daran schließt sich eine weitere Trockenphase an, bis das Fleisch eine dichte und elastische Konsistenz aufweist.

4.3.   Beschreibung der wichtigsten Faktoren, die den traditionellen Charakter des Erzeugnisses ausmachen (Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung)

Besonderer Charakter des Erzeugnisses

Der besondere Charakter der „Role Trapezitsa“ beruht auf den folgenden typischen Eigenschaften des Erzeugnisses:

Zartheit und Saftigkeit: Der Schweinenacken für „Role Trapezitsa“ besteht aus marmoriertem Qualitätsfleisch. Durch die Verwendung dieser Zutat und das traditionelle Herstellungsverfahren (insbesondere beim Trocknen und Pressen) erhält das Enderzeugnis seine typische Saftigkeit und Zartheit.

Geschmack und Geruch: Der unverwechselbare Geschmack und Geruch der „Role Trapezitsa“ sind ebenfalls auf die Gewürze, insbesondere den Knoblauch, die sorgfältig ausgewählt und in der richtigen Menge beigegeben werden, und auf das Fleisch des Schweinenackens zurückzuführen. Das besondere Aroma und der spezifische Geschmack des Erzeugnisses werden auch durch den langen Trocknungsprozess in der Hülle erzielt.

Form: Das Erzeugnis wird durch Pressen in seine typische flache Form gebracht. Ein weiteres besonderes Merkmal der „Role Trapezitsa“ besteht darin, dass das Fleisch in eine Hülle aus Rinderdarm oder in mit einem Netz gebundene Kollagenfolie gefüllt wird und seine spezifische flache Form durch mehrfaches Pressen erhält, sodass sie leicht von anderen unzerkleinerten, trockengepökelten Rohfleischspezialitäten derselben Gruppe zu unterscheiden ist.

Traditioneller Charakter des Erzeugnisses

Trockengepökelte Rohfleischspezialitäten aus unzerkleinertem Schweinefleisch sind eine traditionelle und spezifische Form bulgarischer Fleischerzeugnisse. Sie werden aus Schweinelende oder Schweinenacken hergestellt. Eines dieser Erzeugnisse ist „Role Trapezitsa“, das in Bulgarien seit über 30 Jahren in traditionellen Verfahren hergestellt wird.

Das Rezept wurde zunächst von der staatlichen Normungsbehörde durch die bulgarische Staatsnorm BDS 2984-75, Sofia, 1975 — „Schweineroulade“ standardisiert, auf die BDS 2984-84 — „Role Trapezitsa“ — folgte. Das Herstellungsverfahren für „Role Trapezitsa“ ist in den Sbornik tehnologichni instruktsii za proizvodstvo ma mesni proizvedeniya (Herstellungsanweisungen für Fleischerzeugnisse) beschrieben, die im Jahr 1981 von DSO Rodopa und dem Institut für die Fleischwarenindustrie veröffentlicht wurden. Dieses Verfahren und das Rezept gelangen bis zum heutigen Tag zur Anwendung.

Hauptgrund für die Einführung dieser Normen war der Wunsch, das traditionelle Rezept zu bewahren und das Herstellungsverfahren durch ein gemeinsames Regelwerk zu vereinheitlichen, um während der Trocknung den richtigen Reifegrad zu erzielen, der ein grundlegendes und traditionelles Merkmal für die Herstellung dieser Erzeugnisart darstellt. Während des Verfahrens wird das rohe Fleisch mikrobiologischen, biochemischen und physikalisch-chemischen Veränderungen ausgesetzt, die es für den direkten Verzehr geeignet machen und ihm seine spezifischen organoleptischen, ernährungsphysiologischen und biologischen Eigenschaften verleihen. Dabei spielt die vorhandene Mikroflora eine entscheidende Rolle. Eine grundlegende Voraussetzung für die natürliche Auswahl der spezifischen Mikroflora bildet die Verwendung traditioneller Pressen aus Holzplatten, die während des Trocknungsprozesses eingesetzt werden. Das Erzeugnis wird nicht nur gepresst, um es in seine flache Form zu bringen, sondern auch, weil das Pressen einen Einfluss auf den Reife- und Trocknungsprozess sowie auf bestimmte Eigenschaften hat, die sich auf die Qualität des Enderzeugnisses auswirken, und weil es ein ungleichmäßiges Trocknen aufgrund des intensiven Stoffaustausches in den Oberflächenschichten sowie eine entsprechend verzögerte Trocknung im Inneren verhindert, die Qualitätsmängel zur Folge haben könnten.


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.

(2)  ABl. L 264 vom 4.9.2014, S. 1.


27.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/8


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2020/C 26/05)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„BROUSSE DU ROVE“

EU-Nr.: PDO-FR-02424 — 28.6.2018

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name(n)

„Brousse du Rove“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses [gemäß Anhang XI]

Klasse 1.3.: Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der „Brousse du Rove“ ist ein Ziegenkäse, der in seiner ursprünglichen Form (Zylinder) verkauft wird. Der Zylinder ist eine stumpf-kegelförmige Form mit den folgenden Maßen: 32 mm (oberer Durchmesser) × 22 mm (unterer Durchmesser) × 85 mm (Höhe), mit drei Löchern im Boden.

Er wird aus nach dem Erhitzen flockig geronnener Milch und dem Zusatz von weißem Branntweinessig als Säuerungsmittel gewonnen. Er enthält nach vollständiger Trocknung maximal 30 g Trockenmasse je 100 g Käse und mindestens 45 g Fett je 100 g Käse.

Er wiegt nach dem Formen zwischen 45 und 55 g.

Dieser Käse muss sehr frisch verzehrt werden und darf bis maximal 8 Tage nach der Säuerung verkauft werden. Sein Teig ist weiß, glatt, leicht glänzend, und seine Konsistenz ist weich, cremig und nicht körnig. Die vorherrschenden Aromen dieses Käses sind frische Milch mit einem wenig ausgeprägten „tierischen“ Charakter und Süßmandel. Je nach Tagesfutter (etwa Kermeseiche, Rosmarin oder Ginster) und Laktationsperiode weist er auch unterschiedliche zusätzliche Aromen auf. Der „Brousse du Rove“ weist keine cremige gebrochen-weiße Kruste (Entwicklung von Geotrichum) auf, die ein Zeichen für einen einsetzenden Reifeprozess des Erzeugnisses ist.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Der „Brousse du Rove“ wird ausschließlich mit Vollmilch von Roveziegen hergestellt, die in dem geografischen Gebiet gehalten werden.

Die Futterration der Ziegen setzt sich ausschließlich aus Folgendem zusammen:

Weidung im geografischen Gebiet;

Trockenfutter: Die Zufuhr ist über das Jahr verteilt durchschnittlich auf 0,5 kg Rohmaterial pro Tag und pro Ziege in der Produktion begrenzt. Das Trockenfutter besteht aus Heu (Mischung von Wiesenheu, Süßgräsern, Leguminosen oder Stroh);

Kraftfutter: Die Zufuhr ist auf 0,5 kg Rohmaterial pro Tag und pro Ziege in der Produktion begrenzt. Das Kraftfutter wird in Form von Rohstoffen in unverändertem Zustand, bestehend aus einfachen Getreideprodukten und/oder einfachen Eiweißergänzungsmitteln dargereicht, und kann folgende Erzeugnisse umfassen: Gerste, Mais, Triticale, Weizen, Hafer, Spelz, Sonnenblumen, Roggen, ölige oder entölte Presskuchen (Raps, Sonnenblume, Soja), getrocknete Leguminosen oder Körnerhülsenfrüchte. Gemischtes Kraftfutter ist verboten.

Spurenelemente, Mineralien, Vitamine und Phytopharmaka sind ebenfalls zugelassen.

Als Ziegenfutter zugelassen sind ausschließlich Pflanzen und Ergänzungsfuttermittel aus nicht genveränderten Produkten. Der Anbau von transgenen Sorten ist auf allen Flächen eines Betriebs, der Milch zur Verarbeitung zu „Brousse du Rove“ mit geschützter Ursprungsbezeichnung erzeugt, verboten. Das Verbot erstreckt sich auf alle Pflanzenarten, die an die Tiere des Betriebs verfüttert werden könnten, und alle Sorten, mit denen das Futter verunreinigt werden könnte. Der Schwellenwert entspricht den geltenden Vorschriften und erstreckt sich auf alle Bestandteile des Futtermittels.

Wenn es die Umstände erlauben, weiden die Ziegen im geografischen Gebiet auf:

natürlichen bewaldeten Auslaufflächen;

nicht bewässerten und von einem Bewässerungssystem ausgenommenen Parzellen, die folgende Flächen umfassen:

Dauergrünland mit einheimischen Blumen;

Wechselgrünland mit Süßgräsern, Leguminosen oder beiden Pflanzenarten.

Die Ziegen weiden mindestens 5 Stunden pro Tag (auf den Jahresdurchschnitt berechnet) und 261 Tage pro Jahr. Der maximal zugelassene Viehbesatz beträgt 0,3 GV (Großvieheinheit) pro Hektar, d. h. 2 Ziegen pro Hektar. Die zur Berechnung des Viehbesatzes zu berücksichtigenden Flächen in Hektar entsprechen den zur Weidung bestimmten Flächen.

Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der überwiegend kalkhaltigen Böden, die dieses Gebiet auszeichnen, wird in dem geografischen Gebiet des „Brousse du Rove“ sehr wenig Getreide und Trockenfutter angebaut. Heu und Getreide werden hauptsächlich auf bewässerbaren Böden angebaut, die von dem geografischen Anbaugebiet des „Brousse du Rove“ ausgenommen sind. Zudem verfügt der Großteil der Züchter der Roveziegen weder über Ackerflächen noch über die notwendige Ausrüstung. Das Kraft- und Trockenfutter stammen daher nicht zwangsweise aus dem geografischen Gebiet. Dennoch ist es unter Berücksichtigung der Begrenzung der an die Ziegen verfütterten Menge an Kraftfutter und Heu und dem durchschnittlichen jährlichen Futteraufnahmevermögen der Ziege (1 100 kg) möglich, abzuleiten, dass der Anteil an Futtermitteln, die aus dem geografischen Gebiet stammen, überwiegt und mindestens 70 % der Ration in Trockenmasse ausmacht (Kraftfutter und Trockenfutter machen höchstens 182,5 kg Rohmaterial an Kraftfutter aus, d. h. ungefähr 168,8 kg Trockenmasse und 182,5 kg Rohmaterial an Trockenfutter, d. h. ungefähr 153 kg Trockenfutter pro Ziege und pro Jahr).

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Erzeugung der Milch, die Verarbeitung der Milch zu Käse und die Formung des Käses in den Zylindern erfolgen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Neben den gesetzlichen Pflichtangaben in Bezug auf die Aufmachung von Lebensmitteln ist auf jedem Zylinder von „Brousse du Rove“ die von der Vereinigung ausgestellte Kennzeichnungsmarke angebracht, die den eingetragenen Namen des Erzeugnisses in Buchstaben, deren Größe mindestens zwei Dritteln der größten Buchstaben auf dem Etikett entspricht, und das EU-Logo „AOP“ (g. U.) im selben Sichtfeld aufweist. Die Marke wird in nicht diskriminierender Weise ausgestellt. Es werden so viele Kennzeichnungsmarken ausgestellt, wie vom Betreiber gefordert.

Wenn der Zylinder nicht die Verkaufseinheit ist, wird jede Verkaufseinheit zusätzlich mit einem Etikett vertrieben, das den eingetragenen Namen des Erzeugnisses in Buchstaben, deren Größe mindestens zwei Dritteln der größten Buchstaben auf dem Etikett entspricht, und das EU-Logo „AOP“ (g. U.) im selben Sichtfeld aufweist.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen:

Departement Bouches-du-Rhône (13):

Vollständig in dem geografischen Gebiet gelegene Gemeinden:

Aix-en-Provence, Allauch, Alleins, Aubagne, Auriol, Aurons, La Barben, Les Baux-de-Provence, Beaurecueil, Belcodène, Berre-l’Etang, Bouc-Bel-Air, La Bouilladisse, Cabriès, Cadolive, Carnoux-en-Provence, Carry-le-Rouet, Cassis, Ceyreste, Charleval, Châteauneuf-le-Rouge, Châteauneuf-les-Martigues, La Ciotat, Cornillon-Confoux, Coudoux, Cuges-les-Pins, La Destrousse, Eguilles, Ensuès-la-Redonne, La Fare-les-Oliviers, Fuveau, Gardanne, Gémenos, Gignac-la-Nerthe, Gréasque, Lamanon, Lambesc, Lançon-Provence, Mallemort, Marignane, Marseille, Martigues, Maussane-les-Alpilles, Meyrargues, Meyreuil, Mimet, Orgon, Paradou, Pélissanne, La Penne-sur-Huveaune, Les Pennes-Mirabeau, Peynier, Peypin, Peyrolles-en-Provence, Plan-de-Cuques, Port-de-Bouc, Puyloubier, Le Puy-Sainte-Réparade, Rognac, Rognes, La Roque-d’Anthéron, Roquefort-la-Bédoule, Roquevaire, Rousset, Le Rove, Saint-Antonin-sur-Bayon, Saint-Cannat, Saint-Chamas, Saint-Estève-Janson, Saint-Marc-Jaumegarde, Saint-Mitre-les-Remparts, Saint-Savournin, Saint-Victoret, Sausset-les-Pins, Sénas, Septèmes-les-Vallons, Simiane-Collongue, Le Tholonet, Trets, Velaux, Venelles, Ventabren, Vernègues, Vitrolles.

Teilweise in dem geografischen Gebiet gelegene Gemeinden:

Aureille, Eygalières, Eyguières, Fontvieille, Grans, Istres, Miramas, Mouriès, Saint-Etienne-du-Grès, Saint-Martin-de-Crau, Saint-Rémy-de-Provence, Salon-de-Provence, Tarascon.

Departement Var (83):

Vollständig in dem geografischen Gebiet gelegene Gemeinden:

Le Beausset, La Cadière-d’Azur, Le Castellet, Evenos, Pourcieux, Pourrières, Riboux, Saint-Zacharie, Signes.

Teilweise in dem geografischen Gebiet gelegene Gemeinde:

Plan-d’Aups-Sainte-Baume.

Departement Vaucluse (84):

Vollständig in dem geografischen Gebiet gelegene Gemeinden:

Ansouis, La Bastide-des-Jourdans, La Bastidonne, Beaumont-de-Pertuis, Cabrières-d’Aigues, Cadenet, Cheval-Blanc, Cucuron, Grambois, Lauris, Lourmarin, La Motte-d’Aigues, Mérindol, Mirabeau, Peypin-d’Aigues, Pertuis, Puget, Puyvert, Saint-Martin-de-la-Brasque, Sannes, La Tour-d’Aigues, Vaugines, Villelaure, Vitrolles-en-Luberon.

Eine Abbildung, auf der die Grenzen des geografischen Gebiets eingezeichnet sind, wird von dem staatlichen Institut für Ursprung und Qualität (Institut national de l’origine et de la qualité, INAO) in den Rathäusern der betreffenden Gemeinden hinterlegt.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der „Brousse du Rove“ ist ein Frischkäse, der ausschließlich aus Milch von Roveziegen, die in extensiver Haltung nach der Tradition der Waldweidewirtschaft gehalten werden, und mit weißem Branntweinessig als Säuerungsmittel hergestellt wird, wodurch die Gerinnung der Milch in Form einer „Flockung“ ermöglicht wird.

In Bezug auf die Topografie und die Geografie entspricht das geografische Gebiet dem westlichen Teil der kalkreichen Niederprovence, die im Süden an das Mittelmeer, im Osten an die kalkreichen Hochebenen des Departement Var, im Westen an die Schwemmebenen der Camargue und der Crau (die vom geografischen Gebiet ausgenommen sind) und im Norden an die Gebirgsketten Alpilles und Luberon grenzt; die Schwemmebene des Comtat ist ausgenommen; Sie weist die Besonderheit auf, aus einer Abfolge von kalkhaltigen Gebirgsketten in südöstlicher Ausrichtung zu bestehen, die durch Sedimentbecken getrennt sind. Diese Gebirge sind von geringer Höhe. Nur die Scheitelpunkte von Sainte-Baume und Sainte-Victoire erreichen eine Höhe von 1 000 Metern.

Das Klima des geografischen Gebiets zeichnet sich durch eine geringe durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge (zwischen 550 und 700 mm), wobei der Niederschlag vor allem im Herbst und zu Beginn des Frühjahrs fällt, Jahresdurchschnittstemperaturen zwischen 13 und 15 °C, ausgeprägte Temperaturunterschiede (mit 20 bis 80 Frosttagen pro Jahr), einen oft rauen, trockenen und kalten, sehr spürbaren vorherrschenden Nordwind (den Mistral) und eine hohe jährliche Sonnenscheindauer von ungefähr 2 800 Stunden aus.

In Bezug auf die Geologie und Pedologie bestehen die kalkhaltigen Gebirge, die das geografische Gebiet bilden, in erster Linie aus Kalksteinformationen im weitesten Sinne, die marinen oder kontinentalen Ursprungs (vorwiegend lakustrisch) sind und hauptsächlich aus dem Erdmittelalter (Mesozoikum) stammen. Auf diesen Gebirgen sind die häufigsten Waldbodenarten kohlensaure Böden.

Die charakteristische Vegetation des geografischen Gebiets, die im direkten Zusammenhang mit dem Kalksubstrat und den klimatischen Bedingungen dieses Gebiets steht, besteht hauptsächlich aus Garrigues mit mehr oder weniger dicht stehenden Kermeseichen, in denen oft auch Aleppo-Kiefern und Steineichen, aber auch Zistrosen, Ginster, Steinlinden, Thymian und Rosmarin wachsen.

Die Tradition der Haltung der Roveziegen und der Erzeugung von „Brousse du Rove“ ist seit dem Mittelalter im Departement Bouches-du-Rhône dokumentiert. Der „Brousse du Rove“ war damals die Haupteinnahmequelle der Einwohner des Dorfs Rove und eine in Marseille und Umgebung sehr beliebte Spezialität. Die Herstellungsmethoden verbreiteten sich schrittweise vom Ursprungsort, dem Dorf Rove, aus.

Die Ziegenherden werden nach einer extensiven Haltungsmethode gehalten, die in der Tradition der Waldweidewirtschaft steht (Weidung des Viehs im Wald zur optimalen Nutzung der sich unter den Bäumen befindlichen Futterpflanzen und Beitrag zur Erschließung von Bäumen, um die Produktion von Holz zu ermöglichen und Waldbrände zu vermeiden). Die Ziegen weiden auf den bewaldeten Auslaufflächen und den Trockenwiesen des geografischen Gebiets. Die Roveziegen mögen die Nadeln der Aleppo-Kiefer und sind die einzigen Tiere, die die ledrigen und dornigen Blätter der Kermeseiche fressen. Sie fressen auch je nach Jahreszeit die Blätter und Eicheln der Steineiche und der Flaumeiche, die Gräser von Waldwiesen und Blätter von Garrigues, die unter anderem aus Thymian, Rosmarin und Ginster bestehen. Damit sie die dichte Vegetation dieser Auslaufflächen durchdringen können, werden die Ziegen, die besonders gut angepasste Hörner (bis zu einer Spannweite von 120 cm) besitzen, nicht enthornt.

Der „Brousse du Rove“ ist ein Frischkäse, der sich durch die folgenden Merkmale von ähnlichen Erzeugnissen unterscheidet:

die spezifische Form und die spezifischen Maße seiner zylindrischen Aufmachung;

ein weißer, glatter, leicht glänzender Teig, mit weicher, cremiger und nicht körniger Konsistenz;

vorherrschende Aromen von frischer Milch mit einem schwach ausgeprägten „tierischen“ Charakter und von Süßmandeln;

verschiedene ergänzende Aromen je nach dem Tagesfutter (etwa Kermeseiche, Rosmarin oder Ginster) und der Laktationsperiode;

die ausschließliche Verwendung von Milch der Roveziegen zu seiner Herstellung;

die ausschließlich Verwendung von weißem Branntweinessig als Säuerungsmittel, wodurch die Gerinnung von Milch in Form einer „Flockung“ ermöglicht wird.

All diese Merkmale sind der Grund für die jahrhundertealte Bekanntheit des „Brousse du Rove“ (z. B. wurde er vielfach im 19. Jahrhundert beschrieben). Die geografischen, klimatischen, geologischen und pedologischen Eigenschaften des geografischen Gebiets (trockene mediterrane Gebirgszonen) führen zu einer spezifischen Flora, die aus Garrigues mit mehr oder weniger dicht stehenden Kermeseichen besteht, in denen auch oft auch Aleppo-Kiefern und Steineichen, aber auch Zistrosen, Ginster, Steinlinden, Thymian und Rosmarin wachsen. Ausgehend von dem Dorf Rove bevorzugen Landwirte seit mehreren Jahrhunderten eine spezifische rustikale Ziegenrasse, die Roveziege, die sehr widerstandfähig gegenüber unebenen Auslaufflächen ist, und der es gelingt, zur Deckung ihres Energiebedarfs bei extensiver Haltung auch auf kahlen Böden Nahrung zu finden. Die Roveziege gibt wenig Milch, die jedoch aufgrund ihres besonders hohen Gehalts an Fett und Eiweiß eine sehr gute Käseausbeute aufweist. Diese Milch verleiht dem „Brousse du Rove“ seine Eigenschaften in Bezug auf Textur und Geschmack. Der hohe Milchfettgehalt trägt zur geschmacklichen Qualität der Milch und der Käseerzeugnisse bei, da die flüchtigen molekularen Bestandteile der von den Tieren aufgenommenen Pflanzen durch das Milchfett gebunden werden. Somit sind die vom „Brousse du Rove“ entwickelten Aromen auf die Nahrung der Ziegen zurückzuführen. Zudem werden die Eigenschaften des Teigs vom „Brousse du Rove“ (glatter, weicher, cremiger und nicht körniger Teig) auch dank des spezifischen lokalen Wissens zur Verarbeitung und Gerinnung, der sogenannten „Ausflockung“, erzielt. Nach dem Melken wird die Milch in einem Behälter bei direkter Hitzeeinwirkung bis auf eine Temperatur zwischen 85 °C und 95 °C erhitzt; danach wird die Milch von der Wärmequelle genommen. Wenn die Temperatur der Milch zwischen 65 °C und 75 °C beträgt, wird eine geringe Menge an weißem Branntweinessig hinzugefügt; währenddessen wird manuell regelmäßig umgerührt, bis charakteristische „Flocken“ aufgrund der Trennung der Trockenmasse der Milch und der Molke entstehen. Nachdem sich diese Flocken des Brousse gebildet haben, werden sie sofort abgeschöpft und manuell in die zylindrischen Formen gegeben, die auch für den Verkauf verwendet werden.

Durch die spezifische Form und die spezifischen Maße der Form des „Brousse du Rove“ kann dieser sofort identifiziert werden; zudem werden so die organoleptischen Besonderheiten des Käses bewahrt, indem ein nicht zu starkes Abtropfen des Erzeugnisses ermöglicht wird.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

https://extranet.inao.gouv.fr/fichier/CDC-BrousseRove-190320.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.