ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 332A

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Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
3. Oktober 2019


Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

EBA

2019/C 332 A/01

Stellenausschreibung — Exekutivdirektor (m/w) (EBA TA 05/2019)

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

EBA

3.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 332/1


Stellenausschreibung (1)

Exekutivdirektor (m/w)

(EBA TA 05/2019)

(2019/C 332 A/01)

Vertragsart:

Bediensteter auf Zeit (2)

Funktions- und Besoldungsgruppe:

AD 14

Vertragsdauer:

5 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung

Abteilung/Referat:

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Ort der dienstlichen Verwendung:

Paris, Frankreich

Bewerbungsfrist:

2. November 2019, 12.00 Uhr mittags, Ortszeit Paris

Die Reserveliste ist gültig bis:

31. Dezember 2020

Die Behörde

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Union, die am 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde (3).

Auftrag

Zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes der Europäischen Union trägt die EBA zu einem hohen, wirksamen und kohärenten Maß an Regulierung und Beaufsichtigung in ihren Zuständigkeitsbereichen bei. Die EBA tritt darüber hinaus für den Schutz öffentlicher Werte wie die Stabilität des Finanzsystems und die Transparenz der Märkte und Finanzprodukte sowie den Schutz von Einlegern und Anlegern ein.

Sie versucht, Aufsichtsarbitrage zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, stärkt die internationale Koordinierung der Aufsicht, fördert die Angleichung der Aufsicht und berät die Organe und Einrichtungen der Union auf dem Gebiet der Regulierung und Aufsicht im Banken-, Zahlungs- und E-Geld-Sektor sowie in damit zusammenhängenden Fragen der Unternehmensführung, der Rechnungsprüfung und der Rechnungslegung.

Als fester Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) arbeitet die EBA eng mit ihren Schwesterbehörden zusammen — der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB).

Weitere Informationen zur EBA sind auf der EBA-Website abrufbar unter: www.eba.europa.eu.

Stellenprofil

Ausgeschrieben wird die Stelle des Exekutivdirektors (4) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Der Exekutivdirektor nimmt sein Amt unabhängig und als Vollzeitbeschäftigter wahr und ist Mitglied des Personals der EBA. Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Paris, Frankreich. Er leitet die täglichen Arbeitsabläufe der EBA und gewährleistet die Verwirklichung der Ziele der EBA.

Er ist für die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms verantwortlich und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um das Funktionieren der EBA zu gewährleisten.

Er ist gegenüber dem Rat der Aufseher der EBA und insbesondere gegenüber dessen Vorsitzenden rechenschaftspflichtig und erstattet dem Rat der Aufseher laufend Bericht über die Entwicklung der Tätigkeiten der EBA.

Der Exekutivdirektor kann seines Amtes nur durch einen Beschluss des Rates der Aufseher enthoben werden.

Die Amtszeit des Exekutivdirektors beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.

STELLENBESCHREIBUNG

Wesentliche Aufgaben

Der Exekutivdirektor ist für die Leitung des Tagesgeschäfts der EBA verantwortlich. Er ist für die Aufgaben zuständig, die in Abschnitt 4 der Verordnung zur Errichtung der EBA festgelegt sind, insbesondere:

die Leitung der Behörde und die Vorbereitung der Arbeiten des Verwaltungsrats;

die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms der Behörde, wobei der Rat der Aufseher eine Lenkungsfunktion übernimmt und der Verwaltungsrat die Kontrolle ausübt;

Treffen aller erforderlichen Maßnahmen und insbesondere das Erlassen interner Verwaltungsanweisungen und die Veröffentlichung von Mitteilungen, um das Funktionieren der Behörde gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten;

Erstellung eines mehrjährigen Arbeitsprogramms;

jährliche Erstellung eines Arbeitsprogramms für das folgende Jahr;

Erstellung eines Vorentwurfs des Haushaltsplans der Behörde und Ausführung des Haushaltsplans der Behörde in vollem Einklang mit der Haushaltsordnung der EU;

Erstellung eines jährlichen Berichtsentwurfs, der einen Abschnitt über die Regulierungs- und Aufsichtstätigkeiten der Behörde und einen Abschnitt über finanzielle und administrative Angelegenheiten enthält;

Ausübung der in der Verordnung niedergelegten Befugnisse gegenüber dem Personal der Behörde und Regelung von Personalangelegenheiten.

ANFORDERUNGEN

1.   Zulassungskriterien

Es werden nur Bewerber für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen, die bis zum Bewerbungsschluss alle folgenden Zulassungskriterien erfüllen.

1.1.   Allgemeines

Die Bewerber müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein; (5)

im Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte sein; (6)

ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben;

gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union besitzen;

die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen. (8)

1.2.   Spezifisches

1.2.1.   Qualifikationen

Um für die Vorauswahlphase infrage zu kommen, müssen die Bewerber vor Bewerbungsschluss die nachstehenden formalen Zulassungskriterien erfüllen und Folgendes vorweisen können:

a)

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium (9) mit einer Regelstudiendauer von vier Jahren oder mehr entspricht, oder

b)

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium8 mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (wobei diese einjährige Berufserfahrung nicht in der im Folgenden geforderten, nach dem Hochschulabschluss erworbenen Berufserfahrung enthalten sein darf).

1.2.2.   Berufserfahrung

Um den Anforderungen für die Stelle zu genügen, muss ein Bewerber eine nachweisliche Berufserfahrung in Vollzeit von mindestens 15 Jahren besitzen, die er nach Abschluss der unter 1.2.1 genannten Ausbildung erworben hat, davon

mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in einer leitenden Position im Bankensektor oder in der Bankenaufsicht;

mindestens fünf Jahre Managementerfahrung, die in der Führung von Mitarbeitern und der Haushaltsführung auf hochrangiger Ebene oder im Rahmen einer Tätigkeit in einer Führungsposition mit hohem Maß an Verantwortung erworben wurde (10).

1.2.3.   Sprachkenntnisse

Da Englisch die Arbeitssprache der EBA ist (11), sind für Arbeitszwecke ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. (12)

Bei englischen Muttersprachlern werden die Kenntnisse in der Zweitsprache gemäß Abschnitt 1.1 überprüft.

1.2.4.   Altersgrenze

Um sich für die Stelle zu qualifizieren, muss der Bewerber in der Lage sein, die vollständige fünfjährige Amtszeit vor Erreichen des Rentenalters abzuleisten. Dieses tritt für Zeitbedienstete der Europäischen Union am Ende des Monats ein, in dem die Person das 66. Lebensjahr vollendet hat (13).

2.   Auswahlkriterien

Neben den vorstehenden Qualifikationen werden die folgenden Auswahlkriterien herangezogen:

Fundierte Kenntnis der Bereiche, die einen Bezug zur Tätigkeit der EBA aufweisen, sowie nachgewiesene Fachkenntnisse in diesen Bereichen;

nachgewiesene Erfahrung hinsichtlich der Regulierung und/oder Aufsicht des Finanzsektors auf nationaler, europäischer bzw. internationaler Ebene mit Bezug zur Tätigkeit der EBA;

gründliche Kenntnis der EU-Organe und des Beschlussfassungsverfahrens der EU sowie der Tätigkeiten auf europäischer und internationaler Ebene, die einen Bezug zur Tätigkeit der EBA aufweisen;

umfassende Erfahrung in der Verwaltung von Haushaltsmitteln, Finanz- und/oder Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld;

Fähigkeit, ein Team zu leiten und zu motivieren, einschließlich technischer, administrativer und unterstützender Mitarbeiter.

Von Vorteil ist es, wenn die Bewerber über Erfahrung in der direkten Aufsicht verfügen.

Die Bewerbungen werden anhand der Zulassungs- und Auswahlkriterien entsprechend den Ausführungen in den Teilen 1 und 2 bewertet.

Für diese Stelle werden von den Bewerbern folgende Kompetenzen erwartet, die bei den Vorstellungsgesprächen bewertet werden:

Nachgewiesene Fähigkeit, strategische und politische Entscheidungen zu treffen;

ausgezeichnete Networking-, Kommunikations- und zwischenmenschliche Fähigkeiten, einschließlich der Fähigkeit, mit hochrangigen Gesetzgebungs- und Regierungsvertretern sowie Interessenträgern und Vertretern der Finanzbrache innerhalb und außerhalb der EU umzugehen und zu verhandeln;

hohes Verantwortungsbewusstsein, starkes Engagement, Initiative und Selbstmotivation.

3.   Chancengleichheit

Als Behörde der Europäischen Union betreibt die EBA eine Politik der Chancengleichheit und achtet darauf, bei ihren Einstellungsverfahren jegliche Form von Diskriminierung zu vermeiden.

4.   Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren umfasst folgende Schritte:

4.1.

Für das Auswahlverfahren wird der Auswahlausschuss eingerichtet. Alle qualifizierten Bewerber, die zu Vorauswahlgesprächen eingeladen werden, werden in der Einladung zum Vorauswahlgespräch über die Zusammensetzung des Auswahlausschusses informiert.

4.2.

Der Auswahlausschuss wird die Bewerbungsunterlagen (14) (Lebenslauf, Motivationsschreiben und Erklärungsformular) der Bewerber in Bezug auf die Zulassungs- und Auswahlkriterien prüfen und eine Liste von bis zu sechs Bewerbern anhand ihrer Vorzüge und der zuvor genannten Kriterien erstellen. Die Bewerber in dieser Liste werden vom Auswahlausschuss zu den Vorauswahlgesprächen eingeladen.

Nach den Vorauswahlgesprächen erstellt der Auswahlausschuss eine Auswahlliste der drei am besten geeigneten Bewerber, die ganztägig ein Assessment-Center durchlaufen werden.

Dieser Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bildet die Grundlage für die Erstellung der Auswahlliste. Aus der Aufnahme in diese Auswahlliste erwächst kein Anspruch auf eine Einstellung. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Auswahlliste unter Umständen veröffentlicht wird, sobald sie vom Auswahlausschuss verabschiedet wurde.

Nach Erhalt der Ergebnisse des Assessment-Centers und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorauswahlgespräche legt der Auswahlausschuss dem Rat der Aufseher der EBA die endgültige Auswahlliste vor.

Dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments wird die Zusammensetzung des Bewerberpools für die Stelle des Exekutivdirektors (Zahl der Bewerbungen, Mischung aus beruflichen Fähigkeiten, Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen und Staatsangehörigkeit usw.) mitgeteilt und die Auswahlliste der Bewerber vorgelegt.

Die Bewerber in der Auswahlliste werden dann eingeladen, eine Präsentation zu einem im Voraus festgelegten Thema zu halten, und vom Rat der Aufseher der EBA befragt. Die Präsentationen und die Gespräche werden am gleichen Tag stattfinden. Das Thema der Präsentation wird in der Einladung zur Präsentation und zum Gespräch mit dem Rat der Aufseher der EBA mitgeteilt.

Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen und/oder Tests noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Vor der Einstellung muss der vom Rat der Aufseher der EBA ausgewählte Bewerber vom Europäischen Parlament bestätigt werden.

Gemäß den Artikeln 11 und 11a des Statuts sowie gemäß den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) muss der erfolgreiche Bewerber vor der Einstellung eine Erklärung abgeben, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Der ausgewählte Bewerber muss insbesondere eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die als hinderlich für seine Unabhängigkeit erachtet werden könnten. Diese werden gemäß den Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten der EBA geprüft. Die Bewerber müssen in ihrer Erklärung, die mit ihrer Bewerbung abzugeben ist, bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit und die Beratungen des Auswahlausschusses streng vertraulich sind und jegliche Kontaktaufnahme mit seinen Mitgliedern streng verboten ist. Kontakte seitens der Bewerber oder Dritter zum Zweck der Einflussnahme auf die Mitglieder des Auswahlausschusses in Bezug auf die Auswahl sind Gründe für den Ausschluss vom Auswahlverfahren.

5.   Einstellung und Beschäftigungsbedingungen

5.1.   Vertragsart, Laufzeit und Beginn der Aufnahme der Tätigkeit

Der erfolgreiche Bewerber wird als Bediensteter auf Zeit (15) mit einem befristeten Vertrag von fünf Jahren, einer Probezeit von neun Monaten und der Möglichkeit einer Verlängerung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eingestellt.

Voraussichtlicher Beginn der Aufnahme der Tätigkeit ist der 1. Februar 2020.

5.2.   Funktions- und Besoldungsgruppe

Der erfolgreiche Bewerber wird als Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 14 eingestellt. Das monatliche Grundgehalt beträgt voraussichtlich ab 14 546,67 EUR.

Nähere Angaben zum gesamten Vergütungspaket sind den Artikeln 62-70 sowie Anhang VII des Statuts zu entnehmen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Seite „Careers“ der EBA:

5.3.   Beschäftigungsbedingungen im Überblick

Die Gehälter sind von der nationalen Steuer ausgenommen; stattdessen wird eine Gemeinschaftssteuer erhoben;

es wird der für die Vergütung von Beamten und der sonstigen Bediensteten gemäß Artikel 64 des Statuts anwendbare Berichtigungskoeffizient für Frankreich angewandt;

je nach familiärer Situation und Herkunftsort haben Mitarbeiter gegebenenfalls Anspruch auf folgende Leistungen: Auslandszulage, Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Erziehungszulage, Einrichtungsbeihilfe und Erstattung der Umzugskosten, anfängliches zeitweiliges Tagegeld und sonstige Leistungen;

jährlicher Urlaubsanspruch: zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage aufgrund des Alters und der Besoldungsgruppe plus 2½ Tage für zusätzlichen Heimaturlaub für Mitarbeiter mit einem Anspruch auf Auslandszulage oder Expatriierungszulage;

Versorgungsordnung der EU (nach zehnjähriger Dienstzeit);

Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU, Versicherung gegen Unfall und Berufskrankheiten, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität;

Reiseversicherung bei Dienstreisen.

5.4.   Ort der dienstlichen Verwendung

Die Büros der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde befinden sich im Gebäude Europlaza (Stockwerke 24 bis 27), 20 avenue André Prothin, La Défense 4 — 92400 Courbevoie, Frankreich.

6.   Einreichung der Bewerbungen

Bewerbungen einschließlich eines Lebenslaufs im Europass-Format (16), eines Motivationsschreibens und eines ausgefüllten Erklärungsformulars, mit Datum und Unterschrift versehen, sind auf Englisch bis zum 2. November 2019, 12.00 Uhr mittags, Ortszeit Paris, an EBA-ExecutiveDirector-Applications@eba.europa.eu zu richten.

Nach dem Bewerbungsschluss eingegangene Bewerbungen werden von der EBA nicht berücksichtigt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, mit der Einreichung ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da starker Internetverkehr oder Verbindungsschwierigkeiten zu Problemen bei der Einreichung führen können. Die EBA kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf solche Probleme zurückzuführen sind.

Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert und berücksichtigt. Damit die Bewerbung als vollständig gilt, müssen die Bewerber alle Unterlagen (17) (Lebenslauf, Motivationsschreiben und mit Datum und Unterschrift versehenes Erklärungsformular) vor Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen.

Die Bewerber sollten vor Einreichung ihrer Bewerbung überprüfen, ob sie alle in der Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Qualifikationen und der einschlägigen Berufserfahrung.

Es wird nur die im Lebenslauf genannte Berufserfahrung berücksichtigt, die gegen Entgelt ab dem Zeitpunkt erworben wurde, zu dem der Bewerber das für die Stelle erforderliche Zertifikat bzw. Zeugnis erhalten hat (einschließlich Studien- oder Praktikumsstipendien). Promotionszeiten werden als Berufserfahrung angerechnet, sofern die Bewerber während des Promotionsstudiums ein Stipendium oder ein Gehalt erhalten haben. Die für Promotionszeiten angerechnete Höchstdauer beträgt drei Jahre, vorausgesetzt das Promotionsstudium wurde erfolgreich bis zum Bewerbungsschluss des Auswahlverfahrens abgeschlossen.

Im Lebenslauf sollte die Dauer (Anfangs- und Enddatum) aller bisherigen Stellen enthalten sein und angegeben werden, ob es sich dabei um Vollzeit- oder um Teilzeitstellen handelte. Freiberufliche oder selbstständige Bewerber müssen entweder eine Kopie des Eintrags in das zuständige Handelsregister oder ein anderes amtliches Dokument (etwa eine Steuererklärung) vorlegen, aus dem eindeutig die Dauer der entsprechenden Berufserfahrung hervorgeht. Angaben zu Berufserfahrung, Ausbildung, Forschung oder Studium sind im Bewerbungsformular zu machen. Die Bewerber müssen auf Anfrage Nachweise vorlegen können, aus denen die Dauer und die Art der Berufserfahrung eindeutig hervorgehen.

Bitte übermitteln Sie zu diesem Zeitpunkt keine Nachweise (Kopien von Personalausweisen, Reisepässen, Zeugnissen usw.), sofern dies in dieser Stellenausschreibung nicht ausdrücklich angegeben ist. Nachweise sind zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nach Aufforderung vorzulegen.

Die im Lebenslauf angegebene Adresse gilt als der Standort, von dem aus die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber anreisen.

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt die gesamte Kommunikation mit den Bewerbern in Bezug auf diese Stellenausschreibung auf Englisch.

7.   Datenschutz

Die EBA wird sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.

8.   Beschwerdeverfahren

Bewerber können bei einer sie beschwerenden Entscheidung in Bezug auf das Auswahlverfahren Folgendes unternehmen:

8.1.   Antrag auf Überprüfung der Entscheidungen des Auswahlausschusses

Der Bewerber kann binnen fünf Kalendertagen ab dem Datum des Schreibens, in dem der Bewerber über die Entscheidung des Auswahlausschusses benachrichtigt wird, einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung zusammen mit einer Begründung seines Antrags an folgende E-Mail-Adresse richten: EBA-ExecutiveDirector-Applications@eba.europa.eu

8.2.   Beschwerden

a)

Der Bewerber kann gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts innerhalb der vorgesehenen Frist eine Beschwerde unter folgender Adresse einreichen:

Head of Human Resources Unit

European Banking Authority

CONFIDENTIAL

Selection procedure: Ref. EBA TA 05/2019

DEFENSE 4 — EUROPLAZA

20 Avenue André Prothin

CS 30154

92927 Paris La Défense CEDEX

Frankreich

b)

Der Bewerber kann gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Statuts Rechtsmittel beim Gericht einlegen.

Informationen über das Einlegen von Rechtsmitteln finden sich auf der Website des Gerichts: http://curia.europa.eu/

8.3.   Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Es ist zudem möglich, gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie entsprechend den Bedingungen des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (19) Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzulegen.

Nähere Informationen über das Einlegen einer Beschwerde finden sich auf der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/

Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für das Einreichen einer Beschwerde bzw. für das Einlegen eines Rechtsmittels beim Gericht gilt, wird durch die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten jeder Beschwerde, die beim Bürgerbeauftragten eingereicht wird, die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein müssen.

DECLARATION

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(1)  Diese Stellenausschreibung ist in den Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Im Fall von Abweichungen ist die englische Fassung als Originalsprache maßgeblich, die anderen Sprachfassungen sind Übersetzungen und dienen ausschließlich Informationszwecken.

(2)  Nach Artikel 2a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).

(4)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen eines bestimmten Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.

(5)  Die Bewerber müssen die Anforderungen von Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) erfüllen, d. h. unter anderem Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.

(6)  Vor der Einstellung wird der erfolgreiche Bewerber aufgefordert, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass er keinen Eintrag im Strafregister hat.

(7)  Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(8)  Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer Untersuchung in einer der medizinischen Einrichtungen der Europäischen Union unterziehen, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen von Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) erfüllt.

(9)  Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die von Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder von Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vergeben oder von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannt wurden. Falls das Hauptstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, muss die Qualifikation des Bewerbers von einer amtlich zugelassenen Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (z. B. Kultusministerkonferenz oder Bildungsministerium) anerkannt werden, und zusammen mit der Bewerbung ist zum Bewerbungsschluss eine entsprechende Urkunde vorzulegen, die dies bescheinigt.

(10)  Die Bewerber müssen ihre gesamte auf hochrangiger Ebene erworbene Managementerfahrung in ihrem Lebenslauf angeben und beschreiben: 1) Bezeichnung der Führungspositionen, die die Bewerber innehatten, und Aufgaben in diesen Positionen; 2) Anzahl der in diesen Positionen unterstellten Mitarbeiter; 3) Umfang der verwalteten Budgets und 4) Anzahl der Hierarchiestufen über und unter ihnen sowie 5) Anzahl der Kollegen derselben Führungsebene.

(11)  Beschluss EBA/DC/003 des Verwaltungsrats über die interne Sprachenregelung.

(12)  Diese Kenntnisse müssen mindestens Niveau B2 entsprechen. Die Bewertung auf Niveau B2 erfolgt gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) (http://europass.cedefop.europa.eu/sites/default/files/cefr-de.pdf)

(13)  Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB)

(14)  Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die von Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder von Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vergeben oder von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannt wurden. Falls das Hauptstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, muss die Qualifikation des Bewerbers von einer amtlich zugelassenen Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (z. B. Kultusministerkonferenz oder Bildungsministerium) anerkannt werden, und zusammen mit der Bewerbung ist zum Bewerbungsschluss eine entsprechende Urkunde vorzulegen, die dies bescheinigt.

(15)  Siehe Fußnote 2

(16)  http://www.eba.europa.eu/about-us/careers/practical-information

(17)  Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die von Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder von Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vergeben oder von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannt wurden. Falls das Hauptstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, muss die Qualifikation des Bewerbers von einer amtlich zugelassenen Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (z. B. Kultusministerkonferenz oder Bildungsministerium) anerkannt werden, und zusammen mit der Bewerbung ist zum Bewerbungsschluss eine entsprechende Urkunde vorzulegen, die dies bescheinigt.

(18)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39)

(19)  ABl. L 113 vom 4.5.1994.