ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 5

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
8. Januar 2019


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 5/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.9177 — Sumitomo/Metal One/JV) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 5/02

Euro-Wechselkurs

2


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2019/C 5/03

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und verbundene Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019-2020 des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

3


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

8.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.9177 — Sumitomo/Metal One/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 5/01)

Am 17. Dezember 2018 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden;

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32018M9177 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

8.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/2


Euro-Wechselkurs (1)

7. Januar 2019

(2019/C 5/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1445

JPY

Japanischer Yen

123,90

DKK

Dänische Krone

7,4675

GBP

Pfund Sterling

0,89720

SEK

Schwedische Krone

10,2235

CHF

Schweizer Franken

1,1227

ISK

Isländische Krone

135,20

NOK

Norwegische Krone

9,8018

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,572

HUF

Ungarischer Forint

321,11

PLN

Polnischer Zloty

4,2908

RON

Rumänischer Leu

4,6625

TRY

Türkische Lira

6,1325

AUD

Australischer Dollar

1,6040

CAD

Kanadischer Dollar

1,5281

HKD

Hongkong-Dollar

8,9677

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6925

SGD

Singapur-Dollar

1,5531

KRW

Südkoreanischer Won

1 281,15

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,8644

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8421

HRK

Kroatische Kuna

7,4290

IDR

Indonesische Rupiah

16 122,63

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7125

PHP

Philippinischer Peso

59,980

RUB

Russischer Rubel

76,5664

THB

Thailändischer Baht

36,607

BRL

Brasilianischer Real

4,2289

MXN

Mexikanischer Peso

22,1202

INR

Indische Rupie

79,6895


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

8.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/3


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und verbundene Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019-2020 des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“

(2019/C 5/03)

Hiermit wird die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und von verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019-2020 des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ bekannt gegeben. Die Kommission hat dieses Arbeitsprogramm mit dem Beschluss C(2018) 8412 vom 14. Dezember 2018 angenommen.

Die Aufforderung und das Arbeitsprogramm setzen die Verfügbarkeit der im Entwurf des Haushaltsplans für die entsprechenden Jahre durch die Haushaltsbehörde zugewiesenen Mittel bzw. — wenn der Haushaltsplan für ein bestimmtes Jahr nicht festgestellt wird — die Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel voraus.

Dieses Arbeitsprogramm mit Fristen und Budgets für die Tätigkeiten, die praktischen Einzelheiten zu den Aufforderungen und den damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Leitfaden für Antragsteller sind über das Portal für Finanzierung und Ausschreibungen (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/h2020) abrufbar. Diese Informationen werden bei Bedarf auf dem Portal aktualisiert.