ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 2

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
4. Januar 2019


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 2/01

Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte am 1. Januar 2019: 0,00 % — Euro-Wechselkurs

1

2019/C 2/02

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

2


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2019/C 2/03

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9180 — Volkswagen/Daimler/HeyCar) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

3

2019/C 2/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9135 — The Blackstone Group/Luminor Bank) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

5


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

4.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 2/1


Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (1)

am 1. Januar 2019: 0,00 %

Euro-Wechselkurs (2)

3. Januar 2019

(2019/C 2/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1348

JPY

Japanischer Yen

122,21

DKK

Dänische Krone

7,4675

GBP

Pfund Sterling

0,90312

SEK

Schwedische Krone

10,2808

CHF

Schweizer Franken

1,1219

ISK

Isländische Krone

133,60

NOK

Norwegische Krone

9,9113

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,683

HUF

Ungarischer Forint

322,41

PLN

Polnischer Zloty

4,2975

RON

Rumänischer Leu

4,6660

TRY

Türkische Lira

6,2248

AUD

Australischer Dollar

1,6287

CAD

Kanadischer Dollar

1,5392

HKD

Hongkong-Dollar

8,8884

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7085

SGD

Singapur-Dollar

1,5501

KRW

Südkoreanischer Won

1 279,17

ZAR

Südafrikanischer Rand

16,4149

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8019

HRK

Kroatische Kuna

7,4325

IDR

Indonesische Rupiah

16 352,47

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7020

PHP

Philippinischer Peso

59,679

RUB

Russischer Rubel

78,2615

THB

Thailändischer Baht

36,518

BRL

Brasilianischer Real

4,2814

MXN

Mexikanischer Peso

22,2384

INR

Indische Rupie

79,6080


(1)  Auf das letzte Geschäft vor dem angegebenen Tag angewandter Satz. Bei Zinstendern marginaler Zuteilungssatz.

(2)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


4.1.2019   

DE

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C 2/2


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2019/C 2/02)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 296 wird in der Erläuterung zu Unterposition 7307 19 10 (aus verformbarem Gusseisen) der dritte Absatz unter der Überschrift gestrichen.

Auf Seite 296 wird folgende Erläuterung eingefügt:

7307 19 90

andere

Hierher gehören Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgraphit.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

4.1.2019   

DE

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C 2/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9180 — Volkswagen/Daimler/HeyCar)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 2/03)

1.   

Am 19. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Volkswagen Financial Services AG („VWFS“ Deutschland), kontrolliert von der Volkswagen AG („Volkswagen“),

Leonie FS DVB GmbH („DFS“ Deutschland), kontrolliert von der Daimler AG („Daimler“) und

Mobility Trader Holding GmbH („MTH“, Deutschland), kontrolliert von der Volkswagen-Gruppe und tätig unter dem Markennamen „HeyCar“.

DFS übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung zusammen mit VWFS die gemeinsame Kontrolle über MTH.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Volkswagen ist weltweit in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen, entsprechenden Ersatz- und Zubehörteilen sowie von Dieselmotoren und Motorrädern tätig. Ferner bietet Volkswagen Finanzdienstleistungen wie Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsdienstleistungen, Flottenmanagement und Mobilitätslösungen an.

Daimler ist weltweit in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen, vor allem Pkw, Lkw, Vans und Bussen, tätig. Seine Produktpalette umfasst zudem Finanzierungs- und Leasingpakete für Händler und Kunden sowie Finanzdienstleistungen wie Versicherungsvermittlung, Anlageprodukte, Kreditkarten und umfassende Flottenmanagement- und Leasingdienste.

MTH betreibt die Online-Plattform „HeyCar“, die Händlern und Verbrauchern in Deutschland den An- und Verkauf hochwertiger Gebrauchtwagen ermöglicht.

HeyCar ist darüber hinaus in der Vermittlung von Kfz-Finanzierungslösungen tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9180 — Volkswagen/Daimler/HeyCar

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


4.1.2019   

DE

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C 2/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9135 — The Blackstone Group/Luminor Bank)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 2/04)

1.   

Am 18. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

The Blackstone Group L.P. („Blackstone“, Vereinigte Staaten),

Luminor Bank AS („Luminor Bank“, Estland), die zur Luminor Group AB gehört (Schweden).

Blackstone übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Luminor Bank.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Blackstone: Vermögensverwaltung und Finanzberatung,

—   Luminor Bank: Finanzdienstleistungen, einschließlich Privat- und Firmenkundengeschäft, in Estland, Lettland und Litauen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9135 — The Blackstone Group/Luminor Bank

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.