ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 391

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

61. Jahrgang
29. Oktober 2018


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2018/C 391/01

Euro-Wechselkurs

1

 

Rechnungshof

2018/C 391/02

Sonderbericht Nr. 24/2018 — Großkommerzielle Demonstration von CO2-Abscheidung und -Speicherung und innovativen Technologien für erneuerbare Energien in der EU: Die für die letzten zehn Jahre geplanten Fortschritte wurden nicht erzielt

2


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2018/C 391/03

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8864 — Vodafone/Certain Liberty Global Assets) ( 1 )

3

2018/C 391/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9088 — Fricke Holding/Jungheinrich/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

5


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/1


Euro-Wechselkurs (1)

26. Oktober 2018

(2018/C 391/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1345

JPY

Japanischer Yen

127,13

DKK

Dänische Krone

7,4607

GBP

Pfund Sterling

0,88680

SEK

Schwedische Krone

10,4025

CHF

Schweizer Franken

1,1367

ISK

Isländische Krone

137,10

NOK

Norwegische Krone

9,5160

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,860

HUF

Ungarischer Forint

324,41

PLN

Polnischer Zloty

4,3177

RON

Rumänischer Leu

4,6606

TRY

Türkische Lira

6,3949

AUD

Australischer Dollar

1,6142

CAD

Kanadischer Dollar

1,4916

HKD

Hongkong-Dollar

8,8950

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7535

SGD

Singapur-Dollar

1,5705

KRW

Südkoreanischer Won

1 298,16

ZAR

Südafrikanischer Rand

16,6992

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8801

HRK

Kroatische Kuna

7,4325

IDR

Indonesische Rupiah

17 252,40

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7498

PHP

Philippinischer Peso

60,877

RUB

Russischer Rubel

74,7073

THB

Thailändischer Baht

37,569

BRL

Brasilianischer Real

4,2125

MXN

Mexikanischer Peso

22,1824

INR

Indische Rupie

83,3400


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Rechnungshof

29.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/2


Sonderbericht Nr. 24/2018

„Großkommerzielle Demonstration von CO2-Abscheidung und -Speicherung und innovativen Technologien für erneuerbare Energien in der EU: Die für die letzten zehn Jahre geplanten Fortschritte wurden nicht erzielt“

(2018/C 391/02)

Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 24/2018 „Großkommerzielle Demonstration von CO2-Abscheidung und -Speicherung und innovativen Technologien für erneuerbare Energien in der EU: Die für die letzten zehn Jahre geplanten Fortschritte wurden nicht erzielt“ soeben veröffentlicht wurde.

Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

29.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8864 — Vodafone/Certain Liberty Global Assets)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 391/03)

1.   

Am 19. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Vodafone Group Plc („Vodafone“, Vereinigtes Königreich),

UPC Česká republika, s.r.o. („UPC CZ“, Tschechische Republik), Unitymedia GmbH („Unitymedia“, Deutschland), UPC Magyarország Kft („UPC HU“, Ungarn) und UPC Romania S.R.L. („UPC RO“, Rumänien), Teil der Unternehmensgruppe Liberty Global plc.

Vodafone übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von UPC CZ, Unitymedia, UPC HU und UPC RO.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Vodafone: Anbieter von Mobilfunkdiensten und in bestimmten Ländern Anbieter von Festnetz-Sprachtelefonie-, Festnetz-Breitband- und Endkunden-Fernsehdiensten,

—   UPC CZ, Unitymedia, UPC HU und UPC RO: Anbieter von Festnetz-Sprachtelefonie, Festnetz-Breitband- und Endkunden-Fernsehdiensten in der Tschechischen Republik, Deutschland, Ungarn und Rumänien; in Deutschland und Ungarn ferner Anbieter von Mobilfunkdiensten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8864 — Vodafone/Certain Liberty Global Assets

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


29.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9088 — Fricke Holding/Jungheinrich/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 391/04)

1.   

Am 19. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Fricke Holding GmbH („Fricke Holding“, Deutschland),

Jungheinrich AG („Jungheinrich“, Deutschland),

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen (Deutschland).

Fricke Holding und Jungheinrich übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Fricke Holding: Handel mit Landmaschinen, Gartentechnik, Nutzfahrzeugen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; Sortimentsgroßhandel mit Ersatzteilen für Landmaschinen, Gartengeräte, Baugeräte sowie schwere Nutzfahrzeuge;

—   Jungheinrich: Intralogistik, einschließlich Entwicklung, Produktion und Verkauf von neuen Flurförderzeugen, Aufarbeitung und Verkauf von gebrauchten Flurförderzeugen, Vermietung von neuen und gebrauchten Flurförderzeugen, und Vertrieb weiterer Logistikprodukte und Logistikdienstleistungen sowie das Wartungs-, Reparatur- und Ersatzteilgeschäft;

—   das Gemeinschaftsunternehmen: (Voll-)Sortimentsgroßhandels mit Ersatzteilen für Flurförderzeuge.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9088 — Fricke Holding/Jungheinrich/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.