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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 120A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
61. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäische Kommission |
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2018/C 120 A/01 |
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
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6.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 120/1 |
Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit
Ausschreibung einer Direktorenstelle (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)
Direktion „Sicherheit“ (GD HR.DS) in Brüssel
(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)
COM/2018/10379
(2018/C 120 A/01)
Die Direktion Sicherheit
Die Direktion Sicherheit der Kommission gehört zur Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit. Sie ist für die interne Sicherheitspolitik des Organs verantwortlich, die gewährleisten soll, dass an allen Dienstorten des Organs Personen, Vermögenswerte und Informationen angemessen vor jeglichen Sicherheitsrisiken geschützt werden. Die Sicherheitspolitik unterstützt die Kommission bei der Ausübung ihres Mandats und der Erfüllung ihrer institutionellen und rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal. Außerdem trägt sie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei. In den kommenden Jahren wird die Tätigkeit der Direktion darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Arbeitsumfelds zu wahren und weiter zu verbessern und gleichzeitig den effektiven Schutz vor neuen Bedrohungen in einer Zeit knapper Ressourcen zu verstärken.
Als Reaktion auf die rasche Globalisierung und die zunehmende Komplexität der Sicherheitsbedrohungen trifft die Kommission eine Vielzahl erhöhter Sicherheitsvorkehrungen, damit in den kommenden Jahren ein wirksamer Schutz von Personen, Informationen und Vermögenswerten gewährleistet ist.
Die ausgeschriebene Führungsposition bietet die Möglichkeit, diese Herausforderungen anzugehen sowie die Sicherheitspolitik der Kommission weiter auszugestalten und in die Tat umzusetzen.
Stellenprofil
Die Kommission stellt einen Direktor/eine Direktorin für die Direktion „Sicherheit“ ein.
Der erfolgreiche Bewerber/Die erfolgreiche Bewerberin wird für die Sicherheit und den Schutz des Personals, der Gebäude und Anlagen sowie der Tätigkeiten und Informationen an allen Dienstorten der Kommission zuständig sein. Er/Sie zeichnet verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Sicherheitspolitik der Kommission, reagiert wirksam auf neue Bedrohungen, schafft Synergien und sorgt für eine wirksame Zusammenarbeit mit Partnern in anderen europäischen Institutionen und nationalen Sicherheitsdiensten.
Der Direktor/Die Direktorin für Sicherheit leitet ca. 200 Bedienstete in vier Referaten in Brüssel und Luxemburg, die für eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Themen zuständig sind: physischer Schutz der Kommissionsdienststellen einschließlich Abwicklung des Vertrags für den Wachdienst der Kommission in Brüssel, Entwicklung von Sicherheitsnormen für die IT- und Informationssicherheit und Kontrolle von deren Einhaltung, Personenschutz, Cyberabwehr, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung. Bei sicherheitsrelevanten Themen wird der Direktor/die Direktorin vom Hauptberater für Sicherheit unterstützt.
Des Weiteren gewährleistet die Direktion den Schutz der Kommissionsmitglieder und hochrangiger Besucher, bietet Beratung in Fragen der IT-Sicherheit und der technischen Sicherheit und führt Sicherheitsschulungen für alle Dienststellen der Kommission durch; sie verfügt auch über eine rund um die Uhr erreichbare Einsatzzentrale und einen Ermittlungsdienst. In Wahrnehmung dieser Zuständigkeiten arbeitet sie eng mit externen Sicherheitsinstanzen in anderen EU-Organen, in den Mitgliedstaaten und in internationalen Organisationen zusammen.
Der Direktor/Die Direktorin trägt die Verantwortung für ein Jahresbudget in Höhe von ca. 11 Mio. Euro für Sicherheitsmaßnahmen und 35 Mio. Euro für den Wachdienst in Brüssel. Die Direktion Sicherheit verwaltet rund 20 Rahmenverträge sowie 300 Einzelverträge mit privaten Unternehmen und leitet pro Jahr durchschnittlich zehn Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem hohen Auftragswert ein.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben muss der Direktor/die Direktorin für Sicherheit funktionierende Beziehungen zu anderen Sicherheitsdiensten auf nationaler und internationaler Ebene sowie zu anderen sicherheitsrelevanten Stellen aufbauen und pflegen und eng mit ihnen zusammenarbeiten und sich unter anderem über Sicherheitsfragen austauschen und höchste Sicherheitsstandards gewährleisten. Dies stellt eine herausfordernde Management- und Führungsaufgabe auf hoher Ebene dar.
Anforderungsprofil
Der ausgewählte Bewerber/Die ausgewählte Bewerberin muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Auswahlkriterien erfüllen:
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langjährige Erfahrung mit den relevanten Sicherheitsaspekten, vorzugsweise auf internationaler Ebene, einschließlich nachgewiesener Erfahrung in einer höheren Management- und Führungsposition in diesem Bereich; |
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Verständnis des allgemeinen Sicherheitskontexts und sicherheitsbezogener Fragen sowie Kenntnis der Anforderungen für eine wirksame Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen; |
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hervorragende Kenntnis der sicherheitsrelevanten regulatorischen und politischen Aspekte und einschlägige Erfahrung in einer Führungsposition; |
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sehr gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens sowie der EU-Politik und der internationalen Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Direktion; |
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Fähigkeit zum Aufbau und zur Pflege funktionierender und verlässlicher Beziehungen und Kooperationen im Bereich der Sicherheit mit den EU-Organen, internationalen, nationalen und lokalen Behörden sowie internationalen Organisationen auf der entsprechenden und auf höchster Ebene; |
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Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld; |
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Fähigkeit, eine klare strategische Vision der Aufgaben und der Zukunft der Direktion zu erarbeiten; |
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Fähigkeit, ein großes Team in einer europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umgebung zu führen und zu motivieren; |
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ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift, Fähigkeit, wirksam und überzeugend mit der Öffentlichkeit sowie mit internen und externen Beteiligten zu interagieren. |
Der ausgewählte Bewerber/Die ausgewählte Bewerberin muss sich im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (TOP SECRET) seiner/ihrer nationalen Sicherheitsbehörde befinden oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten (die Bescheinigung wird per Verwaltungsentscheidung nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Bewerbers/der Bewerberin entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und erlaubt den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. Das zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht durch den Bewerber/die Bewerberin).
Eine Ernennung auf die Stelle kann nur dann erfolgen, wenn der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin eine gültige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erhalten hat.
Zulassungskriterien
Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/-innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:
Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;
Hochschulabschluss: Vorausgesetzt wird
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i) |
entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, |
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ii) |
oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden); |
Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind;
Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre dieser Berufserfahrung müssen in einer höheren Führungsposition (1) möglichst in einem mit dem Dienstposten in direktem Zusammenhang stehenden Bereich erworben worden sein;
Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnis in einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnis in einer weiteren EU-Amtssprache. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs/der Gespräche, ob die Bewerber/-innen über die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden;
Altersgrenze: Die Bewerber/-innen dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts) (3).
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sich die Bewerber/-innen in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und erklären, dass sie keine Interessen haben, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Ernennung und Beschäftigungsbedingungen
Der Direktor/Die Direktorin wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch „Compilation Document on Senior Officials Policy“ (4)). Im Zuge des Auswahlverfahrens absolvieren die Bewerber/-innen, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Kommission zu einem Gespräch eingeladen werden, vorher ein Assessment-Center, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (5).
Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts der Beamten der Europäischen Union. Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut alle neuen Mitarbeiter eine neunmonatige Probezeit absolvieren müssen.
Der Ort der dienstlichen Verwendung des Direktors/der Direktorin ist Brüssel.
Chancengleichheit
Die Europäische Kommission verfolgt (insbesondere in Bezug auf die Geschlechtszugehörigkeit) eine aktive Politik der Chancengleichheit, um den Frauenanteil in Leitungsfunktionen weiter zu erhöhen, und fördert Bewerbungen von Frauen besonders.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die geforderte Berufserfahrung und die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines dieser Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Für die Bewerbung ist eine Online-Anmeldung auf folgender Website erforderlich:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE
Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!
Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich zum Stand Ihrer Bewerbung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 7. Mai 2018, 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Anmeldung mehr möglich.
Das elektronische Bewerbungsformular ist fristgerecht auszufüllen. Wir empfehlen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen, die nach Fristablauf eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis für die Bewerber/-innen
Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern/Den Bewerberinnen ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.
Schutz personenbezogener Daten
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr verarbeitet werden (6).
(1) Die Bewerber/-innen sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3) Höhe des verwalteten Etats und 4) Zahl der über- und untergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.
(2) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=EN
(3) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=EN
(4) https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf
(5) Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.
(6) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.