ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 446

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
29. Dezember 2017


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN

2017/C 446/01

Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019

1

2017/C 446/02

Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Reform des Eigenmittelsystems der Union

4

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2017/C 446/03

Veröffentlichung der Zuteilungskoeffizienten und anderer Ergebnisse des Zuteilungsprozesses für Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente, die nach dem Verfahren der gleichzeitigen Prüfung oder anderen Verfahren, die die Erteilung von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen erfordern, verwaltet werden, auf der EUROPA-Website

5


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2017/C 446/04

Euro-Wechselkurs

6


DE

 


II Mitteilungen

GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN

29.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 446/1


Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019

(2017/C 446/01)

Die Zukunft Europas liegt in unseren eigenen Händen In der Überzeugung, dass die Europäische Union das beste Mittel ist, um unsere Ziele zu erreichen, werden wir weiterhin zusammenarbeiten, um unsere Union in den kommenden Jahren zu stärken, enger zu vereinen und demokratischer zu gestalten.

Europa gewinnt seine Stärke zurück, und wir müssen diesen neuen Schwung nutzen. Da in etwa 18 Monaten die nächste Europawahl stattfindet, ein für die Demokratie zentraler Termin, an dem die Wähler über die Wirkungskraft der Union urteilen, ist nun die Zeit gekommen, um zu zeigen, dass Europa für seine Bürger und Bürgerinnen Leistungen erbringen kann, wann und wo es darauf ankommt.

Die gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2017, die erste derartige Erklärung seit der Schaffung dieses Instruments durch die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016, hat ihren Wert unter Beweis gestellt, wenn es darum geht, die politische Aufmerksamkeit dauerhaft auf die wichtigsten Vorschläge zu richten, bei denen die Erzielung von Ergebnissen am nötigsten ist, und sollte deshalb für den bis zur Europawahl verbleibenden Zeitraum verlängert werden.

Die drei Organe kommen überein, eine positive Agenda für eine integrativere und enger vereinte EU und einen zukunftsgerichteten neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 aufzustellen, zur Unterstützung der Ziele der Union und zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Politiken der EU im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Im Einklang mit diesem ausgeprägten Leistungsbewusstsein werden wir den folgenden Initiativen im Gesetzgebungsverfahren Vorrang einräumen, damit deutliche Fortschritte erzielt und die Initiativen nach Möglichkeit vor der Europawahl im Jahr 2019 umgesetzt werden:

1.

Besserer Schutz der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger mittels folgender Maßnahmen: Gewährleistung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten wissen, wer unsere gemeinsamen Außengrenzen überschreitet, sowie Gewährleistung interoperabler EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Strafregister, Grenzmanagement und Migrationssteuerung; Stärkung unserer Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche sowie Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Verteidigungsindustrie der Union über einen Europäischen Verteidigungsfonds;

2.

Reform und Entwicklung unserer Migrationspolitik im Geiste der Verantwortung und der Solidarität, einschließlich der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, unter Einbeziehung des Dublin-Verfahrens, und des Pakets zur regulären Migration;

3.

neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen durch die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und die Erzielung von Fortschritten bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU, durch die Verbesserung der Abfallwirtschaft im Rahmen der Kreislaufwirtschaft, durch weitere Bemühungen um die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und durch die Vollendung unserer Bankenunion in einer Weise, bei der sich Risikoteilung und Risikominderung die Waage halten;

4.

Einbeziehung der sozialen Dimension der Europäischen Union durch Arbeiten zur Verbesserung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, durch den Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, durch die Sicherstellung einer fairen Behandlung für alle auf unseren Arbeitsmärkten, indem die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern modernisiert werden, und durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung;

5.

Erfüllung unserer Verpflichtung, einen vernetzten digitalen Binnenmarkt umzusetzen, durch den Abschluss der Modernisierung der Vorschriften für den Sektor der elektronischen Kommunikation, durch die Festlegung höherer Verbraucherschutzstandards für online und im Fernabsatz gehandelte digitale und materielle Waren sowie durch die Stärkung der Cybersicherheit;

6.

Verwirklichung unseres Ziels einer ehrgeizigen Energieunion und einer zukunftsgerichteten Klimaschutzpolitik, insbesondere durch die Umsetzung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, durch die Fortsetzung der Folgemaßnahmen zum Übereinkommen von Paris, was auch den Erlass von Rechtsvorschriften über saubere Energie für alle Europäer und über saubere Mobilität einschließt;

7.

Weiterentwicklung der demokratischen Legitimität auf EU-Ebene durch die Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative und durch die Erhöhung der Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien;

Zudem sind wir übereinstimmend der Ansicht, dass auch in den folgenden wichtigen Bereichen Fortschritte erzielt werden müssen:

Fortsetzung unseres Engagements für gemeinsame europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Stärkung der demokratischen Legitimität der EU einschließlich unserer gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit;

Verfolgung einer robusten, offenen und regelbasierten Handelspolitik in der festen Überzeugung, dass Handel zur Schaffung von Wohlstand und von Arbeitsplätzen beiträgt;

Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Gewährleistung eines soliden und gerechten Steuersystems;

Gewährleistung von Gerechtigkeit und eines angemessenen Maßes an Sozialschutz sowie von sozialen Rechten, entsprechend den 20 zentralen Grundsätzen der Säule sozialer Rechte;

Stärkung der Rolle der EU beim Schutz und bei der Verteidigung unserer Interessen über die EU-Grenzen hinaus und Erhöhung des Beitrags der EU zu Stabilität, Sicherheit und Frieden;

Gewährleistung eines hohen Niveaus in Bezug auf Datenschutz, digitale Rechte und ethische Standards bei gleichzeitiger Nutzung der Vorteile bzw. Vermeidung der Risiken im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Robotertechnik;

Die drei Organe kommen ferner überein, die Arbeit an allen anhängigen Vorschlägen fortzusetzen.

Bei der Verwirklichung der Vorschläge, die in der gemeinsamen Erklärung von 2017 als vorrangig bezeichnet wurden, sind zwar wesentliche Fortschritte erzielt worden, doch sind wir entschlossen, die Arbeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung zu vollenden. Wir werden weiterhin an den Vorschlägen arbeiten, die seit Dezember 2016 unterbreitet wurden. Wir werden uns auch mit den Gesetzgebungsvorschlägen befassen, die im Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 dargelegt sind.

Uns liegt weiterhin an der Förderung der ordnungsgemäßen Durchführung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften.

Wir, die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission, werden die zeitnahe und wirksame Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung regelmäßig überwachen.

Antonio TAJANI

Präsident des Europäischen Parlaments

Jüri RATAS

Präsident des Rates

Jean-Claude JUNCKER

Präsident der Europäischen Kommission


Erklärung des Rates

Was die Bezugnahme auf die Vollendung der Bankenunion in der gemeinsamen Erklärung anbelangt, so wird an die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) zu einem Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion vom 17. Juni 2016 erinnert. Der Rat steht weiter zu diesem Fahrplan und betont, dass die Bankenunion, wie in den Schlussfolgerungen ausgeführt, im Sinne einer Risikominderung und Risikoteilung im Finanzsektor — und zwar in der richtigen Reihenfolge — vollendet werden muss.


29.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 446/4


Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Reform des Eigenmittelsystems der Union

(2017/C 446/02)

Unbeschadet des Artikels 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union tritt das Europäische Parlament für die Reform des Eigenmittelsystems der Union auf der Grundlage der Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln ein. Das Europäische Parlament unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass zusammen mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen umfassende Gesetzgebungsvorschläge zu den Eigenmitteln der Union vorgelegt werden müssen. Einnahmen und Ausgaben der Union sollten parallel behandelt werden.


MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 446/5


Veröffentlichung der Zuteilungskoeffizienten und anderer Ergebnisse des Zuteilungsprozesses für Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente, die nach dem Verfahren der gleichzeitigen Prüfung oder anderen Verfahren, die die Erteilung von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen erfordern, verwaltet werden, auf der EUROPA-Website

(2017/C 446/03)

Gemäß Artikel 188 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), geändert durch Artikel 4 Absatz 19 der Verordnung (EU) 2017/2393 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) vom 1. Januar 2018, veröffentlicht die Kommission auf der EUROPA-Website die Ergebnisse der Zuteilung der Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente für die Anträge, die der Kommission von den Mitgliedstaaten notifiziert wurden. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Annahme und Veröffentlichung der Durchführungsrechtsakte in Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union für dieselben Zwecke durch die Veröffentlichung auf der EUROPA-Website ersetzt.

Die betreffenden Ergebnisse werden anhand der verfügbaren Zollkontingentsmenge und der von den Marktteilnehmern beantragten und von den Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission notifizierten Menge berechnet.

Außerdem können auf der EUROPA-Website Ablehnungen von Anträgen, die Aussetzung der Antragstellung und die Aufhebung der Aussetzung der Antragstellung veröffentlicht werden.

Die Mitgliedstaaten erlassen Lizenzen für die im Rahmen der Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente beantragten Mengen vorbehaltlich der betreffenden Zuteilungskoeffizienten nach Bekanntgabe dieser Koeffizienten durch die Kommission.

Zuteilungskoeffizienten für Zollkontingente — Einfuhr/Ausfuhr

https://ec.europa.eu/agriculture/index_en

https://ec.europa.eu/agriculture/tariff-rate-quotas-trqs_en

https://ec.europa.eu/agriculture/markets_en


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).

(2)  Verordnung (EU) 2017/2393 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15).


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 446/6


Euro-Wechselkurs (1)

28. Dezember 2017

(2017/C 446/04)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1934

JPY

Japanischer Yen

134,74

DKK

Dänische Krone

7,4455

GBP

Pfund Sterling

0,88768

SEK

Schwedische Krone

9,8452

CHF

Schweizer Franken

1,1704

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,8670

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,645

HUF

Ungarischer Forint

310,30

PLN

Polnischer Zloty

4,1808

RON

Rumänischer Leu

4,6520

TRY

Türkische Lira

4,5459

AUD

Australischer Dollar

1,5330

CAD

Kanadischer Dollar

1,5049

HKD

Hongkong-Dollar

9,3274

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6856

SGD

Singapur-Dollar

1,5968

KRW

Südkoreanischer Won

1 276,37

ZAR

Südafrikanischer Rand

14,7325

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8001

HRK

Kroatische Kuna

7,5115

IDR

Indonesische Rupiah

16 184,89

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8530

PHP

Philippinischer Peso

59,561

RUB

Russischer Rubel

68,7979

THB

Thailändischer Baht

38,929

BRL

Brasilianischer Real

3,9496

MXN

Mexikanischer Peso

23,4672

INR

Indische Rupie

76,4730


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.