ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 431A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
15. Dezember 2017


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V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2017/C 431 A/01

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) — Lissabon (Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14) — COM/2017/20025

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Gerichtshof der Europäischen Union

2017/C 431 A/02

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

15.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 431/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) — Lissabon

(Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

COM/2017/20025

(2017/C 431 A/01)

 

Die Agentur

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wurde 2002 nach der Havarie des Tankers „Erika“ und der daraus resultierenden Ölpest errichtet. Ihr Mandat (Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)) wurde über die Jahre verlängert, wobei der Geltungsbereich 2013 erheblich erweitert wurde (Verordnung (EU) Nr. 100/2013 (2)). Die EMSA unterstützt die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten technisch, operativ und wissenschaftlich in den Bereichen Seeverkehrssicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Verhütung von Verschmutzung und Eingreifen bei Verschmutzung durch Schiffe sowie Eingreifen bei Verschmutzung durch Öl- und Gasanlagen.

Die Unterstützung seitens der Agentur ist bei der fortlaufenden Aktualisierung und Entwicklung neuer Rechtsvorschriften, der Überwachung ihrer Anwendung und der Bewertung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen besonders wichtig. Die EMSA führt regelmäßige Besuche bei den Seebehörden durch und kontrolliert die Klassifikationsgesellschaften sowie die Systeme von Drittländern für die Ausbildung von Seeleuten und für die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute. Die Agentur unterstützt auch die Nachbarländer der EU, um Know-how und Fähigkeiten zu verbreiten. Darüber hinaus hilft die EMSA Mitgliedstaaten, die von Meeresverschmutzung durch Schiffe und durch Öl- und Gasanlagen betroffen sind, mit Spezialschiffen und Spezialausrüstung und mit Satellitenbildern zur Ortung von Verschmutzungen; hierfür steht der Agentur ein spezielles mehrjähriges Budget zur Verfügung (Verordnung (EU) Nr. 911/2014 (3)).

Ein zentraler Bereich, der laufend weiterentwickelt wird und für einen immer größeren Mehrwert sorgt, sind die Meeresüberwachungs- und Informationsmaßnahmen der EMSA. Die Europäische Kommission fördert eine stärkere Inanspruchnahme der Unterstützung durch die EMSA bei der Entwicklung technischer Lösungen für einfachere Meldeformalitäten für die Schifffahrt und interoperabler IT-Lösungen wie des „einzigen Fensters“ (Single Window) und des „e-Manifests“. Die integrierten Seeverkehrsdienstleistungen, die auf Schiffsmeldesystemen und anderen Überwachungsinstrumenten aufbauen, machen digitale Lösungen für alle Endverbraucher mit einem berechtigten Interesse sowie für EU-Einrichtungen zugänglich und dienen vorrangigen Politikbereichen wie der Sicherheit und der Migrationssituation. Eine künftige Herausforderung besteht darin, eine größere Anzahl nationaler Behörden zu unterstützen, die Küstenwacheaufgaben für verstärkte sektorübergreifende und grenzüberschreitende konzertierte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Agenturen wahrnehmen. Diesem Umstand wurde bei der letzten Überarbeitung des Mandats im Jahr 2016 (Verordnung (EU) 2016/1625 (4)) Rechnung getragen.

Der Sitz der EMSA befindet sich in Lissabon, Portugal. 2017 verfügte die Agentur über einen Gesamthaushalt von etwa 75 Mio. EUR und rund 250 Mitarbeiter. Der Haushalt der Agentur soll bis 2020 im Hinblick auf das Küstenschutzpaket und die Zunahme an projektfinanzierten Maßnahmen (wie die Umsetzung der Sicherheitskomponente des Copernicus-Programms) aufgestockt werden.

Weitere Informationen sind folgender Website zu entnehmen: http://www.emsa.europa.eu.

Der Exekutivdirektor (m/w)

Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und vertritt diese nach außen; er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

Der Exekutivdirektor leitet und verwaltet die Agentur und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen, die er zur Verwirklichung der Ziele der Agentur ergreift.

Der Exekutivdirektor ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

Verwirklichung der Ziele der Agentur im Einklang mit der vom Verwaltungsrat der Agentur festgelegten Mehrjahresstrategie;

Entwicklung und Pflege einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Kommission, den Mitgliedstaaten, relevanten Drittländern und etwaigen Interessengruppen im Einklang mit dem Auftrag der Agentur;

Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der EU-Seeverkehrspolitik zuständig sind;

Zusammenarbeit mit den Exekutivdirektoren von Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache) und der EFCA (Europäische Fischereiaufsichtsagentur) bei der Umsetzung des Küstenschutzpakets;

Reaktion auf Unterstützungsersuchen der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Auftrag der Agentur;

Entwicklung des Profils der Agentur, einschließlich ihrer internationalen Aktivitäten, sowie gegebenenfalls Zusammenarbeit mit der Industrie;

Erstellung des mehrjährigen einheitlichen Programmplanungsdokuments, des Jahresarbeitsprogramms sowie detaillierter Pläne für die Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen der Agentur bei Meeresverschmutzung sowie Festlegung der notwendigen Schritte für ihre Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission;

Aufstellung und Ausführung des Haushalts der Agentur in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission;

Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur;

Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Agentur; Einstellung und Beurteilung der Bediensteten der Agentur gemäß dem EU-Statut, Förderung des Teamgeists und eines guten Arbeitsklimas;

direkte und indirekte Kommunikation mit der Öffentlichkeit über alle in den Aufgabenbereich der Agentur fallenden Fragen.

Auswahlkriterien

Wir suchen Bewerber (m/w) mit folgendem Profil:

a)   Managementkompetenzen, insbesondere:

ausgezeichnete Fähigkeit, eine dezentrale Agentur sowohl auf strategischer als auch interner Verwaltungsebene zu leiten und die Herausforderungen zu bewältigen, denen eine Einrichtung, die mit einer Vielzahl von Akteuren interagiert, gegenübersteht;

Kenntnisse und nachweisliche Erfahrung in der Verwaltung umfangreicher Finanzmittel in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld, einschließlich Haushaltsplanung und interner Kontrolle;

nachgewiesene Erfahrung mit der Leitung großer Teams auf hoher Managementebene sowie die Fähigkeit, ein multinationales und multidisziplinäres Team zu leiten, zu motivieren und sein Potenzial bestmöglich auszuschöpfen; Erfahrung in einem multikulturellen Umfeld ist von Vorteil;

Fähigkeit, enge Beziehungen zu den EU-Organen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu unterhalten.

b)   Fachkenntnisse, insbesondere:

gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Funktionsweise und ihres Zusammenspiels;

Kenntnis der europäischen Meerespolitik, insbesondere der Seeverkehrspolitik und der einschlägigen Rechtsvorschriften;

nachgewiesene Erfahrung in der Verkehrs- und Meerespolitik; Berufserfahrung bei einer nationalen, europäischen oder internationalen Behörde ist von Vorteil;

Fähigkeit zur Entwicklung einer strategischen Vision für den Seeverkehrssektor und die Agentur, u. a. in Bezug auf Sicherheit, Digitalisierung und ökologische Nachhaltigkeit des Seeverkehrs.

c)   Kommunikationsfähigkeiten, insbesondere:

nachgewiesene Fähigkeit und Erfahrung, effizient und wirksam mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und mit allen relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten;

ausgezeichnete Sozialkompetenz und Entscheidungsfreude, ausgeprägtes Organisationstalent und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen zu den Organen der Europäischen Union und anderen Akteuren aufzubauen;

sehr gute Englischkenntnisse sind von Vorteil, da Englisch die Arbeitssprache der Agentur ist.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums;

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss:

entweder ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung entspricht (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die o. g. Qualifikationen Voraussetzung sind. Mindestens fünf Jahre davon sollten in Bereichen erworben worden sein, die zum Aufgabenbereich der Agentur gehören.

Managementerfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (5) möglichst in einem mit diesem Dienstposten in direktem Zusammenhang stehenden Bereich erworben worden sein.

Sprachkenntnisse: solide Kenntnisse einer der EU-Amtssprachen (6) sowie ausreichende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache, soweit dies für die Ausübung der Aufgaben notwendig ist. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden.

Altersbeschränkung: Die Bewerber sollten das gesamte fünfjährige Mandat vor Erreichen des Pensionsalters erfüllen können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts) (7).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er die Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Die Europäische Kommission wählt den Exekutivdirektor nach ihren üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren aus (siehe auch: „Document on Senior Officials Policy“ (8)). Zu diesem Zweck setzt sie einen Vorauswahlausschuss ein, dem ein Vertreter des EMSA-Verwaltungsrats als Beobachter angehört. Dieser Ausschuss wird alle Bewerbungen prüfen und mehrere Bewerber auswählen, deren Profil den vorstehend dargelegten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese können anschließend zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen werden.

Nach diesen Gesprächen schlägt der Vorauswahlausschuss die in die engere Wahl genommenen Bewerber für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vor. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss zu einem Gespräch gebeten werden, nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern geleiteten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Exekutivdirektors geeigneten Bewerber.

Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss in die engere Wahl gezogen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit dem (den) zuständigen Kommissionsmitglied(ern) eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche stellt die Kommission eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber auf und übermittelt diese dem EMSA-Verwaltungsrat. Dieser kann mit den Bewerbern Gespräche führen. Letztlich ernennt er den Direktor. Aus der Aufnahme in die Liste der Kommission erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu absolvieren.

Vor der Ernennung kann der benannte Bewerber aufgefordert werden, vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu seinen Vorstellungen bezüglich der Agentur abzugeben und Fragen der Abgeordneten zu beantworten.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt.

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten denen von Zeitbediensteten in der Funktion eines Direktors der Europäischen Union in der Besoldungsgruppe AD 14. Die Einstufung des ausgewählten Bewerbers erfolgt entsprechend seiner Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe. Gemäß den zum Zeitpunkt der vorliegenden Veröffentlichung geltenden Vorschriften wird der künftige Exekutivdirektor zunächst für eine Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung ernannt.

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission und die EMSA verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (9).

Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird gemäß Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union als Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD14 für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Gemäß der EMSA-Verordnung kann seine Amtszeit einmal verlängert werden.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass nach den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Lissabon, wo die Agentur ihren Sitz hat.

Die Stelle ist zum 1. Januar 2019 zu besetzen.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 29. Januar 2018 um 12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit; danach ist keine Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist.

Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis für die Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Ausschussmitgliedern Kontakt aufnehmen.

Datenschutz

Die Kommission und die EMSA tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (10) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 39 vom 9.2.2013, S. 30.

(3)  ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 115.

(4)  ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 77.

(5)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2. Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3. Höhe des verwalteten Etats, 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und 5. Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(6)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701.

(7)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=EN.

(8)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf.

(9)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20170101

(10)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


Gerichtshof der Europäischen Union

15.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 431/6


AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

(2017/C 431 A/02)

Beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg wird demnächst die Stelle eines Generaldirektors (m/w) Information (Besoldungsgruppe AD 15 oder AD 16) frei. Die Besetzung dieser Stelle erfolgt gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.

I.   ART DER TÄTIGKEIT

Zur Generaldirektion Information, die ab dem 1. Januar 2018 — neben der Generaldirektion Verwaltung und der Generaldirektion Multilingualismus — eine der drei Generaldirektionen des Unionsorgans sein wird, gehören

die Direktion Informationstechnologien, die für die Verwaltung und Weiterentwicklung des Informationssystems des Gerichtshofs und der Infrastrukturen, auf denen es beruht, zuständig ist;

die Direktion Bibliothek, die im Rahmen der Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für den Aufbau und die Auswertung von Dokumenten und Bibliotheksbeständen zuständig ist;

die Direktion Kommunikation, die für die Konzipierung und Umsetzung der Kommunikationspolitik sowie für den Zugang zu Dokumenten und zu den Archiven des Unionsorgans zuständig ist.

Der dem Kanzler des Gerichtshofs unterstehende Stelleninhaber leitet die Generaldirektion Information, deren Aufgabe es ist, alle Informationen über die Tätigkeiten des Unionsorgans zu erzeugen, zu verwalten und zu bewahren. Der Generaldirektor soll im Einklang mit den Prioritäten, die das Unionsorgan insbesondere in Anbetracht seiner Besonderheit als Gericht festgelegt hat, eine Wissens- und Informationsmanagementstrategie erarbeiten und umsetzen.

In der Generaldirektion sind etwa 130 Beamte und sonstige Bedienstete beschäftigt, zu denen rund 100 externe Mitarbeiter hinzukommen.

Als nachgeordnet bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die in seinen Aufgabenbereich fallenden Ausgaben gewährleistet der Generaldirektor, dass die Finanzvorschriften insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eingehalten werden.

Der Generaldirektor vertritt das Unionsorgan bei externen, insbesondere interinstitutionellen Einrichtungen und Stellen.

II.   ANFORDERUNGSPROFIL

Gute Kenntnisse der Aufgaben, der Arbeitsweise und des Aufbaus des Gerichtshofs der Europäischen Union;

nachgewiesene Fähigkeiten in der Analyse, Definition und Ausarbeitung von strategischen Zielen und ihrer Umsetzung; Fähigkeit, die Herausforderungen zu erfassen, die sich großen Einrichtungen im professionellen Wissens- und Informationsmanagement stellen;

Fähigkeit, in einem multikulturellen Umfeld ein großes Team mit verschiedensten Tätigkeitsbereichen zu führen und zu motivieren;

nachgewiesene Erfahrung im Bereich effizienter Personal- und Finanzplanung und -verwaltung sowie im Bereich der Projektplanung und -verwaltung;

ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz;

Fähigkeit, Haushaltsmittel und Verträge von großer Bedeutung im Rahmen und unter Einhaltung der einschlägigen Finanzvorschriften zu verwalten.

III.   ZU ERFÜLLENDE VORAUSSETZUNGEN

Die Bewerber müssen die im Statut der Beamten der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen für die Ernennung eines Beamten erfüllen. Für diese Stelle müssen sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

eine durch ein Abschlusszeugnis nachgewiesene vollständige Universitätsausbildung;

mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung;

gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und zufriedenstellende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union. Aus dienstlichen Gründen ist die Kenntnis des Französischen oder des Englischen erforderlich; hat der Stelleninhaber nicht auch Kenntnis der anderen Sprache, so verpflichtet er sich, sie zu erlernen.

IV.   DIENSTBEZÜGE UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen richten sich nach den für Beamte der Europäischen Union der Besoldungsgruppe AD 15 oder AD 16 geltenden Bestimmungen des Beamtenstatuts.

V.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Bewerbungen für diese Stelle sind bis spätestens zum 31. Januar 2018 ausschließlich per E-Mail an die Adresse DG-DGI@curia.europa.eu zu richten. Den Bewerbungen sind ein detaillierter Lebenslauf und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen beizufügen. Die Bewerber müssen ihrer Bewerbung außerdem ein Motivationsschreiben und eine kurze Darstellung (höchstens fünf Seiten) ihrer Vorstellung von den Tätigkeiten und der Leitung der Generaldirektion beifügen, auf die sich dieser Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bezieht.

Genehmigt am 5. Dezember 2017