ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 313

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
21. September 2017


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2017/C 313/01

Euro-Wechselkurs

1

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2017/C 313/02

Bekanntmachung der Regierung Maltas im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

2

 

DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM BETREFFENDE INFORMATIONEN

 

EFTA-Überwachungsbehörde

2017/C 313/03

Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

3

2017/C 313/04

Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

4


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

21.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/1


Euro-Wechselkurs (1)

20. September 2017

(2017/C 313/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2007

JPY

Japanischer Yen

133,63

DKK

Dänische Krone

7,4412

GBP

Pfund Sterling

0,88680

SEK

Schwedische Krone

9,5335

CHF

Schweizer Franken

1,1532

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,3440

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

26,091

HUF

Ungarischer Forint

308,34

PLN

Polnischer Zloty

4,2774

RON

Rumänischer Leu

4,5993

TRY

Türkische Lira

4,1642

AUD

Australischer Dollar

1,4891

CAD

Kanadischer Dollar

1,4701

HKD

Hongkong-Dollar

9,3668

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6277

SGD

Singapur-Dollar

1,6128

KRW

Südkoreanischer Won

1 353,44

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,9058

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8948

HRK

Kroatische Kuna

7,4828

IDR

Indonesische Rupiah

15 945,90

MYR

Malaysischer Ringgit

5,0339

PHP

Philippinischer Peso

61,117

RUB

Russischer Rubel

69,4380

THB

Thailändischer Baht

39,707

BRL

Brasilianischer Real

3,7579

MXN

Mexikanischer Peso

21,3147

INR

Indische Rupie

77,1965


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

21.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/2


Bekanntmachung der Regierung Maltas im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

(2017/C 313/02)

In Bezug auf die Bekanntmachung der Regierung Maltas, die am 4. Mai 2013 gemäß der vorstehend genannten Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union (2013/C 127/04) veröffentlicht wurde, teilt das Büro des Premierministers mit, dass die Blöcke 1, 2 und 3 des Gebiets 3 nun für dauerhafte Genehmigungen zur Exploration oder zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zur Verfügung stehen.

Informationen zu dieser Bekanntmachung erteilt der Generaldirektor der Abteilung „Kontinentalschelf“ im Büro des Premierministers, Block F, Antonio Maurizio Valperga Street, Floriana, FRN 1700, Malta, unter dgcs.opm@gov.mt und über www.continentalshelf.gov.mt.


DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM BETREFFENDE INFORMATIONEN

EFTA-Überwachungsbehörde

21.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/3


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2017/C 313/03)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

23. Juni 2017

Nummer der Beihilfesache

:

80868

Nummer der Entscheidung

:

109/17/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Sechsmonatige Verlängerung der Sondersteuerregelung für den Seeverkehr

Rechtsgrundlage

:

Entschließung des Parlaments zur Einkommens- und Nettovermögenssteuer, Steuergesetz (LOV-1999-03-26-14) Abschnitte 8-10 bis 8-20 und die Verordnung zum Steuergesetz (FOR-1999-11-19-1158), Abschnitte 8-11, 8-13, 8-15, 8-16 und 8-20.

Art der Maßnahme

:

Regelung

Ziel

:

Seeverkehr

Form der Beihilfe

:

Steuervergünstigung

Mittelausstattung

:

100 Mio. NOK

Laufzeit

:

1.7.2017-31.12.2017

Wirtschaftszweige

:

Seeverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Skatt Øst

PO Box 1073 Valaskjold

NO-1705 Sarpsborg

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


21.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/4


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2017/C 313/04)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

27. Juni 2017

Fall Nr.

:

80858

Nummer der Entscheidung

:

112/17/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Region(en)

:

Gemeinde Trondheim

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Ranheim Energi AS

Rechtsgrundlage

:

Von der EFTA-Überwachungsbehörde mit Entscheidung Nr. 248/11/COL genehmigte Energiefondsregelung

Art der Maßnahme

:

Beihilfen auf der Grundlage der Energiefondsregelung, vorbehaltlich einer Einzelanmeldung

Ziel

:

Umweltschutz

Form der Beihilfe

:

Finanzhilfe

Mittelausstattung

:

172 000 000 NOK

Intensität

:

40,7 %

Dauer des Bestehens

:

Die Beihilfe wird im Zeitraum 2017-2019 ausbezahlt.

Wirtschaftszweige

:

Wärme- und Kälteversorgung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Enova SF

Professor Brochs Gate 2

NO-7030 Trondheim

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/